+ 1. Vertragsgegenstand +
+-
+
- Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung der im Angebot definierten Leistungen. +
- Der Vertrag besteht aus diesem Grundvertrag sowie den ausgewählten Leistungsmodulen. +
- Maßgeblich ist das jeweils angenommene Angebot von WEBklar. +
+ 2. Leistungsart +
+-
+
- Sämtliche Leistungen von WEBklar stellen Dienst- und Entwicklungsleistungen dar. +
- Ein bestimmter wirtschaftlicher, technischer oder rechtlicher Erfolg wird nicht geschuldet. +
- WEBklar erbringt keinen laufenden Betrieb, sofern dieser nicht explizit vereinbart wurde. +
+ 3. Leistungsmodul A – Webseite (einmalig) +
+(aktiv, wenn im Angebot enthalten)
+-
+
- WEBklar erstellt eine individuelle Webseite gemäß Angebot. +
- Die Umsetzung erfolgt nach den vom Kunden gelieferten Inhalten und Vorgaben. +
- Zusätzliche Leistungen wie Domain, Hosting, Wartung oder SEO sind nicht Bestandteil, sofern sie nicht gesondert beauftragt wurden. +
- Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen am Quellcode selbst vorzunehmen. +
- Änderungen erfolgen ausschließlich durch WEBklar gegen gesonderte Vergütung. +
+ 4. Leistungsmodul B – Automatisierung / Virtualisierung (einmalig) +
+(aktiv, wenn im Angebot enthalten)
+-
+
- WEBklar entwickelt individuelle Automatisierungen, Apps oder Virtualisierungssysteme. +
- Die Leistung stellt eine reine Entwicklungsleistung dar. +
- Optional kann eine Beratungsleistung Bestandteil des Projektes sein. +
- Ein laufender Betrieb, Monitoring oder Wartung ist nicht geschuldet, außer dies wurde explizit vereinbart. +
- Der Kunde entscheidet über Inhalte, Daten und Prozesse und trägt dafür die rechtliche Verantwortung. +
+ 5. Leistungsmodul C – Hosting (jährlich) +
+(aktiv, wenn im Angebot enthalten)
+-
+
- WEBklar stellt optional Hosting-Leistungen zur Verfügung. +
- Hostingverträge haben eine jährliche Laufzeit und verlängern sich automatisch, sofern nicht fristgerecht gekündigt wird. +
- WEBklar ist berechtigt, externe Anbieter (z. B. Rechenzentren) einzusetzen. +
- WEBklar übernimmt keine Haftung für Ausfälle externer Anbieter. +
+ 6. Quellcode und Eigentum +
+6.1 Webseite
+-
+
- Der Kunde erhält ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an der fertigen Webseite. +
- Der Quellcode der Webseite wird nur auf ausdrückliche Anfrage und nach Vereinbarung herausgegeben. +
- Ohne Vereinbarung verbleibt der Quellcode bei WEBklar und wird archiviert. +
6.2 Apps, Automatisierungen und Backend
+-
+
- Der Quellcode von Apps, Automatisierungen und Backend-Systemen verbleibt vollständig bei WEBklar. +
- Eine Herausgabe erfolgt ausschließlich nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung. +
- Der Kunde erhält lediglich Zugriff auf die Bedienoberfläche bzw. das Frontend. +
+ 7. Mitwirkungspflichten des Kunden +
+-
+
- Der Kunde stellt alle benötigten Inhalte, Daten und Freigaben rechtzeitig bereit. +
- Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von WEBklar. +
- WEBklar ist nicht verpflichtet, rechtliche Prüfungen der Inhalte vorzunehmen. +
+ 8. Abnahme +
+-
+
- Nach Fertigstellung wird dem Kunden die Leistung zur Abnahme bereitgestellt. +
- Erfolgt innerhalb von 14 Tagen keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen. +
- Nach Abnahme sind nur noch kostenpflichtige Änderungen möglich. +
+ 9. Vergütung und Zahlung +
+-
+
- Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot. +
- Projektleistungen sind nach Vereinbarung fällig. +
- Hosting-Leistungen sind jährlich im Voraus zu zahlen. +
+ 10. Zahlungsverzug +
+-
+
- Bei Zahlungsverzug erfolgen bis zu zwei Mahnungen. +
- Danach ist WEBklar berechtigt:
+
-
+
- Leistungen zu sperren +
- Verzugszinsen zu berechnen +
- den Vertrag außerordentlich zu kündigen +
+
+ 11. Haftung +
+-
+
- WEBklar haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. +
- Keine Haftung für:
+
-
+
- Umsatzausfälle +
- Datenverlust +
- Systemausfälle +
- externe Dienste +
+ - Die Haftung ist der Höhe nach auf den Auftragswert begrenzt. +
+ 12. Kündigung +
+-
+
- Laufzeitverträge (z. B. Hosting, Wartung) können zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden. +
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. +
+ 13. Referenzen +
++ WEBklar darf das Projekt nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden als Referenz verwenden. +
++ 14. Schlussbestimmungen +
+-
+
- Es gilt deutsches Recht. +
- Gerichtsstand ist der Sitz von WEBklar, soweit zulässig. +
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. +