1. Vertragsgegenstand
- Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung der im Angebot definierten Leistungen.
- Der Vertrag besteht aus diesem Grundvertrag sowie den ausgewählten Leistungsmodulen.
- Maßgeblich ist das jeweils angenommene Angebot von WEBklar.
2. Leistungsart
- Sämtliche Leistungen von WEBklar stellen Dienst- und Entwicklungsleistungen dar.
- Ein bestimmter wirtschaftlicher, technischer oder rechtlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
- WEBklar erbringt keinen laufenden Betrieb, sofern dieser nicht explizit vereinbart wurde.
3. Leistungsmodul A – Webseite (einmalig)
(aktiv, wenn im Angebot enthalten)
- WEBklar erstellt eine individuelle Webseite gemäß Angebot.
- Die Umsetzung erfolgt nach den vom Kunden gelieferten Inhalten und Vorgaben.
- Zusätzliche Leistungen wie Domain, Hosting, Wartung oder SEO sind nicht Bestandteil, sofern sie nicht gesondert beauftragt wurden.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen am Quellcode selbst vorzunehmen.
- Änderungen erfolgen ausschließlich durch WEBklar gegen gesonderte Vergütung.
4. Leistungsmodul B – Automatisierung / Virtualisierung (einmalig)
(aktiv, wenn im Angebot enthalten)
- WEBklar entwickelt individuelle Automatisierungen, Apps oder Virtualisierungssysteme.
- Die Leistung stellt eine reine Entwicklungsleistung dar.
- Optional kann eine Beratungsleistung Bestandteil des Projektes sein.
- Ein laufender Betrieb, Monitoring oder Wartung ist nicht geschuldet, außer dies wurde explizit vereinbart.
- Der Kunde entscheidet über Inhalte, Daten und Prozesse und trägt dafür die rechtliche Verantwortung.
5. Leistungsmodul C – Hosting
(aktiv, wenn im Angebot enthalten)
- Hosting bietet WEBklar als Hosting-Abo an. Für das Hosting-Abo und das Wartungs-Abo gelten die{" "} Vertragsbedingungen der WEBklar-Abos {" "}mit Leistungsbeschreibung; sie gehen diesen AGB vor.
- Bestehende Hostingverträge mit jährlicher Laufzeit behalten die bei ihrem Abschluss geltende Fassung dieses Moduls.
- WEBklar ist berechtigt, externe Anbieter (z. B. Rechenzentren) einzusetzen.
- WEBklar übernimmt keine Haftung für Ausfälle externer Anbieter.
6. Quellcode und Eigentum
6.1 Webseite
- Der Kunde erhält ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an der fertigen Webseite.
- Der Quellcode der Webseite wird nur auf ausdrückliche Anfrage und nach Vereinbarung herausgegeben.
- Ohne Vereinbarung verbleibt der Quellcode bei WEBklar und wird archiviert.
6.2 Apps, Automatisierungen und Backend
- Der Quellcode von Apps, Automatisierungen und Backend-Systemen verbleibt vollständig bei WEBklar.
- Eine Herausgabe erfolgt ausschließlich nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung.
- Der Kunde erhält lediglich Zugriff auf die Bedienoberfläche bzw. das Frontend.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt alle benötigten Inhalte, Daten und Freigaben rechtzeitig bereit.
- Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von WEBklar.
- WEBklar ist nicht verpflichtet, rechtliche Prüfungen der Inhalte vorzunehmen.
8. Abnahme
- Nach Fertigstellung wird dem Kunden die Leistung zur Abnahme bereitgestellt.
- Erfolgt innerhalb von 14 Tagen keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen.
- Nach Abnahme sind nur noch kostenpflichtige Änderungen möglich.
9. Vergütung und Zahlung
- Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot.
- Projektleistungen sind nach Vereinbarung fällig.
- Für das Hosting-Abo und das Wartungs-Abo gelten die Zahlungsbedingungen der Vertragsbedingungen der WEBklar-Abos (monatlich im Voraus).
10. Zahlungsverzug
- Bei Zahlungsverzug erfolgen bis zu zwei Mahnungen.
- Danach ist WEBklar berechtigt:
- Leistungen zu sperren
- Verzugszinsen zu berechnen
- den Vertrag außerordentlich zu kündigen
11. Haftung
- WEBklar haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Keine Haftung für:
- Umsatzausfälle
- Datenverlust
- Systemausfälle
- externe Dienste
- Die Haftung ist der Höhe nach auf den Auftragswert begrenzt.
12. Kündigung
- Laufzeitverträge (z. B. Hosting, Wartung) können zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden. Laufzeit und Kündigung des Hosting-Abos und des Wartungs-Abos richten sich nach den Vertragsbedingungen der WEBklar-Abos (Mindestlaufzeit 12 Monate, danach jederzeit zum Ende des Abrechnungsmonats kündbar).
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
13. Referenzen
WEBklar darf das Projekt nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden als Referenz verwenden.
14. Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht.
- Gerichtsstand ist der Sitz von WEBklar, soweit zulässig.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.