B BERGER Haustechnik

Förderung für Ihre neue Heizung — Stand 21.07.2026

Die KfW-Heizungsförderung wurde zum 21. Juli 2026 neu justiert. Was heute gilt, wie viel realistisch für Sie drin ist und — wichtiger — in welcher Reihenfolge Sie vorgehen müssen.

Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt sein.

Wer zuerst den Auftrag erteilt und dann den Antrag stellt, verliert den Anspruch vollständig — das ist der Punkt, an dem Bauherren in dieser Nische real Geld verlieren. Wir stellen unsere Angebote deshalb grundsätzlich unter Fördervorbehalt aus und beginnen erst nach Ihrer Zusage.

Die Bausteine — KfW 458

Die Sätze addieren sich, gedeckelt bei 70 Prozent. Bezugsgröße sind nicht Ihre Gesamtkosten, sondern die förderfähigen Kosten.

Grundförderung30 %für alle förderfähigen Heizungen
Klimageschwindigkeitsbonus16 %selbstnutzend, Austausch einer alten Anlage
Einkommensbonusbis 40 %40 % bis 30.000 € · 30 % bis 40.000 € · 10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen
Familienkomponente−10.000 €anrechenbares Einkommen je minderjährigem Kind
Höchstsatz70 %bis 80 % nur bei den niedrigsten Einkommen
Förderfähige Kosten28.000 €erste Wohneinheit · 15.000 € für WE 2–6 · 8.000 € ab WE 7
Entfallen zum 21.07.2026Effizienzbonus (5 %) und Emissionsminderungszuschlag (2.500 €)

Ab 01.02.2027 wird es weniger — halbjährlich.

Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte und läuft im August 2028 aus; die förderfähigen Kosten sinken im selben Takt um 750 €. Wer 2026 beantragt, bekommt schlicht mehr. Das ist keine Rabattaktion, sondern die Programmlogik — nachlesbar im KfW-Merkblatt 458.

Beispielrechnung mit offenem Rechenweg

Wärmepumpe für 26.000 € brutto, Austausch einer 22 Jahre alten Gastherme. Stellen Sie Ihre Situation ein — der Rechenweg passt sich an.

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Ihr Fördersatz

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Ihr Eigenanteil{{ eigenanteil }}

Unverbindliche Beispielrechnung, kein Anspruch. Maßgeblich ist Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen im zweitvorangegangenen Jahr laut Steuerbescheid.

Die Reihenfolge — sieben Schritte

Der einzige Teil dieser Seite, den Sie sich merken müssen. Schritt 3 vor Schritt 5, sonst ist die Förderung weg.

  1. 1Beratung und Bestandsaufnahme — kostenlos, bei Ihnen vor Ort.
  2. 2Angebot mit Fördervorbehalt — enthält alle Angaben, die die KfW für den Antrag verlangt.
  3. 3Antrag im KfW-Zuschussportal — Sie stellen ihn, wir bereiten die Unterlagen vor. Vor jeder Beauftragung.
  4. 4Zusage abwarten — derzeit zwei bis vier Wochen. Wir halten Ihnen den Montagetermin frei.
  5. 5Auftrag erteilen — jetzt, und keinen Tag früher.
  6. 6Einbau und Inbetriebnahme — zwei bis vier Arbeitstage.
  7. 7Verwendungsnachweis — Rechnung und Fachunternehmererklärung bekommen Sie von uns fertig zum Hochladen.

Was wir nicht tun: den Antrag für Sie stellen. Antragsteller sind Sie — wir unterstützen bei den Unterlagen und prüfen sie gegen. Wer Ihnen die „komplette Förderabwicklung" verspricht, übernimmt damit eine vertragliche Nebenpflicht, die im Schadensfall teuer wird.

Nicht nur die Heizung

Barrierefreies Bad: bis 4.180 €

Die Pflegekasse zahlt nach § 40 SGB XI je Maßnahme bis zu 4.180 €, wenn ein Pflegegrad vorliegt — für bodengleiche Dusche, Haltegriffe, unterfahrbaren Waschtisch. Bei zwei pflegebedürftigen Personen im Haushalt verdoppelt sich der Betrag.

Barrierefreies Bad ansehen →

KfW 455-B: derzeit ausgeschöpft

Der Zuschuss „Altersgerecht Umbauen" nimmt aktuell keine neuen Anträge an. Wir sagen es hier, damit Sie nicht darauf planen. Sobald neue Mittel bereitstehen, steht es an dieser Stelle.

Geprüft am 12.08.2026

Kommunale Programme Regensburg

Stadt und Landkreis fördern in wechselnden Programmen unter anderem Heizungsoptimierung und Solarthermie. Diese Töpfe sind klein und oft im Frühjahr leer — wir prüfen sie bei der Beratung mit.

Im Beratungsgespräch klären →
Fördercheck starten → Beratungstermin buchen →

Wichtiger Hinweis zu allen Förderangaben auf dieser Seite

Alle Angaben geben den Stand vom 21.07.2026 wieder und dienen der ersten Orientierung. Förderbedingungen ändern sich häufig und teilweise kurzfristig. Wir leisten keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Die Förderentscheidung trifft ausschließlich die zuständige Stelle (KfW/BAFA); ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht und kann von uns nicht zugesagt werden. Verbindlich sind allein die jeweils gültigen Programmunterlagen.

Diese Seite wird quartalsweise geprüft. Zuletzt geprüft am 12.08.2026 durch Michael Berger.