Leistungsbeschreibung Terminplaner
1. Geltung
(1) Diese Leistungsbeschreibung regelt die Funktion „Terminplaner“ im Wartungs-Abo. Sie setzt ein laufendes Wartungs-Abo voraus; ein Hosting-Abo genügt nicht. Sie wird vereinbart, wenn der Kunde die Einrichtung des Terminplaners im Kundenportal bestellt und dabei dieser Leistungsbeschreibung, dem Auftragsverarbeitungsvertrag Terminplaner („AVV Terminplaner“) und der Widerrufsbelehrung zustimmt. Wie die Zustimmung abläuft, regelt die Vorbemerkung des AVV Terminplaner.
(2) Im Übrigen gelten die Abo-Bedingungen. Bei Widersprüchen geht für den Terminplaner diese Leistungsbeschreibung vor, in Datenschutzfragen der AVV Terminplaner.
(3) Leistungsbeschreibung B Nr. 3 der Abo-Bedingungen („Rechtstexte … nicht enthalten“) gilt nicht für den Datenschutz-Absatz nach Nr. 4 Abs. 9 und die Gästetexte nach Nr. 2 Abs. 6. Beides ist Teil des Terminplaners.
2. Leistung
(1) Der Terminplaner ist ein Buchungs-Widget für die Website des Kunden mit einer Verwaltung im Kundenportal. WEBklar baut je Website-Projekt ein Widget an einer Stelle der Website ein, entweder eingebettet in die Seite oder hinter einem Knopf. Die Gestaltung richtet sich nach dem Fragebogen, den der Kunde vor der Bestellung im Kundenportal beantwortet.
(2) Der Kunde legt seine Leistungen, seine Personen oder Plätze, seine Zeiten und seine Regeln für Buchungen fest. Gäste buchen im Widget einen Termin; je nach Einstellung ist die Buchung verbindlich oder eine Anfrage.
(3) Der Terminplaner versendet im Auftrag des Kunden E-Mails an die Gäste: den Bestätigungslink, die Bestätigung, Änderungen, Absagen, auf Wunsch des Gastes eine Erinnerung (nur mit seinem Haken) und die Eingangsbestätigung eines Widerrufs. Den Kunden benachrichtigt er über neue und geänderte Buchungen.
(4) Der Kunde sieht und verwaltet seine Termine im Kundenportal und kann sie als CSV-Datei exportieren. Dazu erhält er einen geheimen Kalender-Link (ICS), mit dem er seine Termine in einem Kalenderprogramm abonnieren kann.
(5) Der Terminplaner enthält einen Missbrauchsschutz gegen automatisierte Buchungen. Die Löschfristen für Buchungsdaten nennt Nummer 9 des AVV Terminplaner.
(6) Bezahlt wird nur vor Ort. Der Hinweis am Buchungsformular, die Texte der Haken, der Datenschutz-Absatz für die Website des Kunden und die Widerrufsbelehrung für Gäste sind Mustertexte der Standardkonfiguration (Nr. 11 Abs. 1).
3. Nicht enthalten
(1) Nicht enthalten sind SMS, Online-Zahlung, ein Kalender-Abgleich (es gibt nur das Abonnement des Kalender-Links nach Nr. 2 Abs. 4), Konten für Gäste, Marketing-E-Mails, Gruppentermine, Mehrsprachigkeit und der Einsatz im Gesundheitsbereich (Nr. 4 Abs. 3).
(2) Zusätzliche Wünsche, etwa ein zweites Widget, Knöpfe je Leistung oder ein Sonderdesign, gehören nicht zur Einrichtung nach Nr. 5. WEBklar führt sie nach Stunden aus (§ 4 der Abo-Bedingungen).
4. Voraussetzungen und Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat ein laufendes Wartungs-Abo.
(2) Der Kunde trägt vor der Bestellung seine Betriebsangaben ein, dazu die Adresse seines Impressums und die Adresse seiner Datenschutzerklärung.
(3) Der Terminplaner ist nicht für Angebote im Gesundheitsbereich bestimmt, weil dort besondere Kategorien personenbezogener Daten anfallen können (Art. 9 DSGVO). Der Kunde setzt ihn dort nicht ein und fordert von seinen Gästen keine Gesundheitsangaben. WEBklar darf die Einrichtung für eine solche Website ablehnen oder den Terminplaner dort abschalten.
(4) Richtet sich das Angebot des Kunden gezielt an Kinder unter 16 Jahren, nutzt der Kunde den Terminplaner nicht.
(5) Der Kunde nennt eine Telefonnummer, unter der Gäste Termine vereinbaren können, wenn das Widget nicht erreichbar ist (Nr. 6 Abs. 2).
(6) Er lässt die Texte der Haken und Hinweise im Widget unverändert.
(7) Er informiert seine Beschäftigten darüber, dass ihre Namen oder Bezeichnungen, ihre Arbeitszeiten und Abwesenheiten im Terminplaner stehen und dass es einen geheimen Kalender-Link gibt.
(8) Die Pflichten gegenüber seinen Gästen trägt der Kunde: Preisangaben, Allgemeine Geschäftsbedingungen und Stornobedingungen sowie die Einstufung seiner Leistungen als Leistung für Verbraucher oder Unternehmer und als Freizeitleistung.
(9) Liegt die Datenschutzerklärung in der von WEBklar betreuten Website, fügt WEBklar beim Einbau dort den Datenschutz-Absatz für die Online-Terminbuchung ein; das gehört zur Einrichtung und wird nicht auf das Stundenkontingent angerechnet. Liegt sie woanders, etwa bei einem externen Generator, erhält der Kunde den Absatz als Textbaustein und fügt ihn selbst ein. Für den übrigen Inhalt seiner Datenschutzerklärung bleibt der Kunde verantwortlich (§ 6 Abs. 3 der Abo-Bedingungen). Fällt WEBklar beim Einfügen ein offensichtlicher Widerspruch auf, weist WEBklar den Kunden darauf hin; eine Pflicht zur Prüfung der Datenschutzerklärung entsteht daraus nicht.
5. Einrichtung und Preis
(1) Die Einrichtung umfasst die Einrichtung nach dem Fragebogen, den Einbau des Widgets in die Website, den Datenschutz-Absatz nach Nr. 4 Abs. 9, die Abnahme durch den Kunden und die Freischaltung durch WEBklar.
(2) Die Einrichtung kostet 149 € einmalig je Website-Projekt, ohne Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG.
(3) Die voraussichtliche Dauer der Einrichtung nennt die Bestellseite vor der Bestellung. Sie ist eine Einschätzung und keine verbindliche Zusage eines Termins.
(4) Der Kunde bezahlt bei der Bestellung im Kundenportal über Stripe und erhält eine Rechnung.
(5) Der Preis steht neben dem Stundenkontingent des Wartungs-Abos: Die Einrichtung wird weder auf das Kontingent angerechnet noch damit bezahlt. Für den Betrieb des Terminplaners berechnet WEBklar neben dem Wartungs-Abo nichts weiter; er läuft, solange das Wartungs-Abo läuft (Nr. 8).
6. Verfügbarkeit und Störungen
(1) Das Verfügbarkeitsziel nach § 5 der Abo-Bedingungen gilt für die Website, nicht für den Terminplaner. Störungen des Terminplaners beheben wir in angemessener Frist (§ 12 der Abo-Bedingungen).
(2) Ist der Terminplaner nicht erreichbar, zeigt das Widget einen Ausweichtext mit der Telefonnummer des Kunden (Nr. 4 Abs. 5).
(3) Alle Zeiten gelten in der Zeitzone Europe/Berlin.
(4) WEBklar übernimmt keine Gewähr dafür, dass E-Mails zugestellt und gelesen werden. Das hängt vom Postfach des Empfängers und von den Mailgrenzen seines Anbieters ab.
(5) Die gesetzlichen Rechte des Kunden sowie §§ 12 und 13 der Abo-Bedingungen bleiben unberührt.
7. Haftung für verpasste Termine
(1) Der Terminplaner ist ein Hilfsmittel. Die Einhaltung der Termine bleibt Sache des Kunden.
(2) WEBklar übernimmt keine Gewähr für die Zustellung der E-Mails (Nr. 6 Abs. 4).
(3) Für entgangenen Gewinn und Folgeschäden aus verpassten Terminen haftet WEBklar nur im Rahmen von § 13 Abs. 1 und 2 der Abo-Bedingungen.
(4) Der Haftungsrahmen des Kunden gegenüber seinen Gästen bleibt unberührt.
8. Ende der Leistung
(1) Mit dem Ende des Wartungs-Abos endet der Terminplaner. WEBklar schaltet ihn spätestens am folgenden Tag ab und informiert den Kunden per E-Mail. Das gilt auch bei einem Wechsel ins Hosting-Abo und beim Widerruf des Abschlusses oder eines Wechsels ins Wartungs-Abo.
(2) Mit dem Abschalten nimmt der Terminplaner keine neuen Buchungen mehr an, und das Widget zeigt den Ausweichtext. Die Termine bleiben im Kundenportal sichtbar, und der Kunde kann sie als CSV-Datei exportieren. Gäste können über ihren Link absagen. Bereits angeforderte Erinnerungen laufen weiter. Der Kunde informiert seine Gäste.
(3) WEBklar löscht alle Termindaten und die Einstellungen 30 Tage nach dem Abschalten. Eine Ausnahme ist das Einrichtungs-Ticket, in dem WEBklar die Einrichtung als Arbeitsnachweis festhält: Es bleibt mit einer Kurzfassung der Einstellungen bestehen und enthält keine Daten von Gästen (Nummer 9 Abs. 6 des AVV Terminplaner).
(4) Beginnt innerhalb dieser 30 Tage wieder ein Wartungs-Abo, schaltet WEBklar den Terminplaner mit den vorhandenen Daten und Einstellungen ohne weitere Kosten wieder ein. Nach der Löschung ist eine neue Einrichtung nötig (neuer Fragebogen, neuer Preis nach Nr. 5).
(5) Endet das Wartungs-Abo, bevor WEBklar den Terminplaner freigeschaltet hat, erstattet WEBklar den Einrichtungspreis vollständig.
(6) Auf Wunsch des Kunden in Textform schaltet WEBklar den Terminplaner jederzeit ab. Eine Erstattung des Einrichtungspreises folgt daraus nicht; für den Widerruf gilt Nr. 10.
9. Änderungen und Einstellung
(1) WEBklar darf die Technik des Terminplaners verbessern, solange der Leistungsumfang nicht schlechter wird (§ 3 Abs. 7 der Abo-Bedingungen). Ändert sich dabei, welche Daten erhoben werden, gilt Nummer 12 des AVV Terminplaner.
(2) WEBklar darf den Terminplaner für eine Website mit einer Frist von vier Wochen beenden oder für alle Kunden mit einer Frist von drei Monaten einstellen, wenn
- ein Gesetz, eine Gerichtsentscheidung oder eine Vorgabe einer Aufsichtsbehörde den Betrieb in der bisherigen Form unzulässig macht oder nur mit wesentlich anderer Technik erlaubt und der Kunde einer dafür nötigen neuen Fassung nicht zustimmt (AVV Terminplaner Nummer 12), oder
- eine Sicherheitslücke sich nicht anders beheben lässt.
Die Mitteilung erfolgt in Textform und nennt den Grund, die Merkmale der Änderung, den Zeitpunkt und bei Verbrauchern das Recht, den Vertrag nach § 327r Abs. 3 BGB zu beenden, mit seiner Frist.
(3) Ist der Weiterbetrieb aus einem Grund nach Absatz 2 schon vor Ablauf der Frist nicht zulässig, darf WEBklar den Terminplaner ohne Vorankündigung aussetzen, solange das nötig ist. WEBklar informiert den Kunden darüber unverzüglich in Textform mit dem Grund und nimmt den Betrieb wieder auf, sobald das zulässig und technisch möglich ist.
(4) Eine Einstellung ohne einen Grund nach Absatz 2 ist ausgeschlossen. Gesetzliche Rechte von Verbrauchern bei Änderungen digitaler Produkte (§ 327r BGB) bleiben unberührt.
10. Widerruf
(1) Verbraucher können die Bestellung der Einrichtung nach der Widerrufsbelehrung widerrufen. Belehrung und Muster-Widerrufsformular stehen in der Anlage „Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular (Einrichtung von Funktionen)“.
(2) Ob das Widerrufsrecht erlischt und ob der Kunde einen angemessenen Betrag für die bis dahin erbrachte Leistung schuldet, richtet sich nach der Zustimmung, die der Kunde bei der Bestellung gibt, und nach den Hinweisen zum Widerruf in der Anlage.
(3) Mit dem Widerruf endet der Terminplaner.
11. Hinweise
(1) Keine Rechtsberatung. Der Hinweis am Buchungsformular, die Texte der Haken, der Datenschutz-Absatz und die Widerrufsbelehrung für Gäste sind Mustertexte für die Standardkonfiguration. WEBklar sorgt dafür, dass sie die Technik richtig beschreiben, und passt sie an, wenn sich die Technik ändert. Die Einstufung seiner Leistungen als Leistung für Verbraucher oder Unternehmer und als Freizeitleistung trägt der Kunde. Eine rechtliche Beratung im Einzelfall schuldet WEBklar nicht.
(2) Barrierefreiheit. Das Widget ist für die Bedienung mit Tastatur und Hilfstechniken gestaltet (Beschriftungen, Fokusführung, Fehlermeldungen als Live-Region). Eine Konformität nach WCAG 2.1 AA oder EN 301 549 sagt WEBklar nicht zu. Ob der Kunde als Dienstleistungserbringer unter das BFSG fällt (Ausnahme für Kleinstunternehmen, § 3 Abs. 3 BFSG), entscheidet und prüft der Kunde.