Leistungsbeschreibung Website-Analyse
1. Geltung
(1) Diese Leistungsbeschreibung regelt die Funktion „Website-Analyse“ im Wartungs-Abo. Sie wird vereinbart, wenn der Kunde die Funktion einschaltet und ihr zusammen mit dem Auftragsverarbeitungsvertrag Website-Analyse („AVV Website-Analyse“) zustimmt. Wie die Zustimmung abläuft, regelt die Vorbemerkung des AVV Website-Analyse.
(2) Im Übrigen gelten die Abo-Bedingungen. Bei Widersprüchen geht für die Website-Analyse diese Leistungsbeschreibung vor, in Datenschutzfragen der AVV Website-Analyse.
(3) Leistungsbeschreibung B Nr. 3 der Abo-Bedingungen („Rechtstexte … nicht enthalten“) gilt nicht für die Zusatzseite nach Nr. 2 Abs. 2 und den Hinweis in der Datenschutzerklärung nach Nr. 4 Abs. 4. Beides ist Teil der Website-Analyse.
2. Leistung
(1) Die Website-Analyse misst, wie die öffentliche Website des Kunden genutzt wird. Sie ist im Wartungs-Abo ohne Aufpreis enthalten.
(2) Beim Veröffentlichen der Website fügt WEBklar Folgendes ein:
- ein Messskript in jede HTML-Datei der Website,
- ein Einwilligungsbanner am unteren Rand mit den gleich gestalteten Schaltflächen „Ablehnen“ und „Annehmen“ in der Akzentfarbe, die der Kunde beim Einschalten wählt (ist sie für weiße Schrift zu hell, nimmt das Banner Schwarz),
- eine Schaltfläche „Datenschutz-Einstellungen“ unten rechts, über die Besucher ihre Wahl jederzeit ändern können (hat die Website ein eigenes Element mit dem Attribut
data-webklar-consent, übernimmt dieses Element die Aufgabe), - eine Zusatzseite „/datenschutz-analyse.html“ mit den Datenschutzhinweisen zur Messung (Verantwortlicher: der Kunde).
(3) Gemessen wird:
- solange der Besucher keine Wahl getroffen hat und sein Browser kein Signal nach dem nächsten Spiegelstrich sendet: Seitenaufrufe mit Pfad (ohne Suchparameter), Land (aus der IP-Adresse, die nicht gespeichert wird), Geräteklasse und ein Zähler dafür, dass das Banner angezeigt wurde;
- bei den Browser-Signalen „Global Privacy Control“ und „Do Not Track“: nichts, und es erscheint kein Banner;
- nach „Ablehnen“: nichts mehr, außer einmal dem Zähler „abgelehnt“;
- nach „Annehmen“ zusätzlich: die Domain der Website, von der der Besucher kam, die Größenklasse des Browserfensters, eine täglich wechselnde pseudonyme Besucher-Kennung, Verweildauer, Scrolltiefe, Klickpositionen (Heatmap), die Art von Kontakt-Klicks (Telefon, E-Mail, WhatsApp, Link auf eine andere Website mit deren Domain) und ein Zähler „angenommen“.
Die einzelnen Datenarten nennt der AVV Website-Analyse in Nummer 3.
(4) Es werden keine Cookies gesetzt. Gespeichert wird auf dem Gerät des Besuchers nur seine Banner-Wahl im lokalen Speicher des Browsers, für 183 Tage.
(5) Die Auswertung steht im Kundenportal zur Verfügung: Kennzahlen und Diagramme für die letzten 7, 30 oder 90 Tage und eine Heatmap je Seite und Ansicht (Handy, Tablet, Computer) aus den bis zu 5.000 jüngsten Klicks der letzten 30 Tage. Die Daten liegen auf dem Server von WEBklar bei der Hetzner Online GmbH in Deutschland; sie werden nicht in Drittländer übermittelt. Einzelne Ereignisse und Klicks werden nach 30 Tagen gelöscht, Tageswerte nach 25 Monaten, alle Daten rund 60 Tage nach dem Ende der Website-Analyse (AVV Website-Analyse Nummer 9).
(6) Die Zahlen sind Näherungswerte. Besucher mit Blockern, abgeschaltetem JavaScript, Browser-Signal oder Ablehnung werden nur eingeschränkt oder gar nicht erfasst. Besucherzahlen, Herkunftsseiten, Verweildauer, Scrolltiefe, Klicks und Kontakt-Klicks stammen nur von Besuchern, die „Annehmen“ gewählt haben.
(7) Nicht enthalten sind Sitzungsaufzeichnungen, die Auswertung von Formularinhalten, die Messung von Ladezeiten und Fehlern, Kampagnen- und Trichteranalysen sowie ein Datenexport außer nach Nr. 7 Abs. 3.
(8) Das Banner fragt nur nach der Einwilligung in die Website-Analyse von WEBklar. Andere einwilligungspflichtige Inhalte der Website, etwa eingebettete Karten, Videos oder Schriften von Drittanbietern, deckt es nicht ab.
3. Voraussetzungen
(1) Der Kunde hat ein laufendes Wartungs-Abo. Im Hosting-Abo ist die Website-Analyse nicht enthalten.
(2) Die Website ist öffentlich erreichbar und wird bei WEBklar gehostet (Adresse unter project.webklar.com oder eigene Domain, die auf den Server von WEBklar zeigt). Nicht öffentliche Websites und Vorschauen, die nur nach einer Anmeldung erreichbar sind, werden nicht gemessen, ebenso wenig Websites, die im Dev-Modus auf einem Entwicklungsserver laufen. Enthält eine öffentliche Website Bereiche, die erst nach einer Anmeldung zugänglich sind (etwa eine Web-Anwendung mit Kundenkonto), werden auch dort Seitenaufrufe gezählt; dafür gilt Nr. 4 Abs. 5.
(3) Auf der Zusatzseite erscheinen als Verantwortlicher die Firma (sonst der Name), die Anschrift, soweit sie im Kundenkonto hinterlegt ist, und die E-Mail-Adresse aus dem Kundenkonto. Das Portal zeigt diese Angaben vor dem Einschalten an. Der Kunde prüft sie und teilt Änderungen mit. Fehlen Firma und Name oder fehlt eine gültige E-Mail-Adresse, lässt sich die Funktion nicht einschalten.
(4) Richtet sich die Website auch gezielt an Kinder unter 16 Jahren, schaltet der Kunde die Website-Analyse nicht ein, weil eine Einwilligung über das Banner dann nicht genügt (Art. 8 DSGVO). Lassen Inhalte oder Adressen der Website auf besondere Kategorien personenbezogener Daten schließen, etwa Gesundheit, Religion oder politische Meinung, teilt der Kunde das WEBklar vor dem Einschalten mit. WEBklar darf das Einschalten für eine solche Website ablehnen oder die Website-Analyse dort ausschalten.
4. Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist für die Messung auf seiner Website Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
(2) Er entfernt, verdeckt oder umgeht das Banner nicht und verändert das Skript nicht. Text und Gestaltung des Banners legt WEBklar fest.
(3) Er bindet ohne Abstimmung mit WEBklar keine weiteren Mess-, Tracking- oder Marketing-Werkzeuge ein (zum Beispiel Google Analytics oder Meta Pixel), weil sie eine eigene Einwilligung erfordern können.
(4) Liegt die Datenschutzerklärung in der von WEBklar betreuten Website, fügt WEBklar beim Einschalten dort einen kurzen Hinweis mit Link auf die Zusatzseite ein und entfernt ihn beim Ausschalten wieder; das wird nicht auf das Stundenkontingent angerechnet. Liegt sie woanders, etwa bei einem externen Generator, erhält der Kunde den Hinweis als Textbaustein und fügt ihn selbst ein und entfernt ihn nach dem Ausschalten selbst. Für den übrigen Inhalt seiner Datenschutzerklärung bleibt der Kunde verantwortlich (§ 6 Abs. 3 der Abo-Bedingungen). Fällt WEBklar beim Einfügen ein offensichtlicher Widerspruch auf (etwa „Wir setzen keine Analyse-Werkzeuge ein“), weist WEBklar den Kunden darauf hin; eine Pflicht zur Prüfung der Datenschutzerklärung entsteht daraus nicht.
(5) Enthalten die Pfade seiner Website personenbezogene Angaben, etwa Namen, Kundennummern oder E-Mail-Adressen, teilt der Kunde das WEBklar vor dem Einschalten mit.
(6) Er nutzt die Auswertung nur für eigene Zwecke, versucht nicht, einzelne Besucher zu identifizieren, und gibt Heatmap-Links nicht weiter.
5. Verfügbarkeit und Störungen
(1) Das Verfügbarkeitsziel nach § 5 der Abo-Bedingungen gilt für die Website, nicht für die Messung. Störungen der Messung beheben wir in angemessener Frist (§ 12 der Abo-Bedingungen). Daten, die während einer Störung nicht erfasst wurden, lassen sich nicht nachträglich erheben.
(2) Fällt der Messdienst aus, wird die Website weiter ausgeliefert, nur ohne Banner und Messung.
(3) Die gesetzlichen Rechte des Kunden sowie §§ 12 und 13 der Abo-Bedingungen bleiben unberührt.
6. Hinweis zur Rechtslage
Für die Zählung, solange der Besucher keine Wahl getroffen hat (Nr. 2 Abs. 3), übermittelt das Skript nur die Adresse der aufgerufenen Seite und die Angabe, dass das Banner angezeigt wurde. Land und Geräteklasse bestimmt der Messdienst aus den Daten, die jeder Browser bei einer Anfrage ohnehin mitsendet. Ob auch dafür eine Einwilligung nach § 25 TDDDG nötig ist, haben Gerichte und Aufsichtsbehörden nicht entschieden; die Aufsichtsbehörden legen den Begriff des Zugriffs auf das Endgerät eher weit aus. Ändert sich die Rechtslage, passt WEBklar die Messung an (Nr. 8).
7. Ende der Leistung
(1) Der Kunde kann die Website-Analyse jederzeit im Kundenportal ausschalten; das Portal bestätigt die Abschaltung. Mit dem Ende des Wartungs-Abos endet die Website-Analyse; WEBklar schaltet sie spätestens am folgenden Tag ab und informiert den Kunden per E-Mail. Das gilt auch bei einem Wechsel ins Hosting-Abo und beim Widerruf eines Wechsels ins Wartungs-Abo.
(2) Mit dem Ausschalten speichert der Messdienst keine Messdaten mehr, und die Heatmap ist nicht mehr abrufbar. Das Messskript liefert dann kein Banner mehr aus, sobald die Website einmal mit der aktuellen Fassung des Skripts veröffentlicht wurde. Skript, Zusatzseite und, soweit WEBklar ihn eingefügt hat, den Hinweis in der Datenschutzerklärung entfernt WEBklar mit der nächsten Veröffentlichung der Website. WEBklar löst sie in der Regel sofort aus, spätestens innerhalb von fünf Werktagen.
(3) Die gespeicherten Daten löscht WEBklar nach Nummer 9 des AVV Website-Analyse. Bis zum 46. Tag nach dem Ende kann der Kunde eine Kopie der Tageswerte und der noch vorhandenen Einzelereignisse als CSV-Datei verlangen.
8. Änderungen und Einstellung
(1) WEBklar darf die Technik der Website-Analyse verbessern, wenn der Leistungsumfang nicht schlechter wird (§ 3 Abs. 7 der Abo-Bedingungen). Ändert sich dabei, welche Daten erhoben werden, gilt Nummer 12 des AVV Website-Analyse.
(2) WEBklar darf die Website-Analyse für eine Website mit einer Frist von vier Wochen beenden oder für alle Kunden mit einer Frist von drei Monaten einstellen, wenn
- ein Gesetz, eine Gerichtsentscheidung oder eine Vorgabe einer Aufsichtsbehörde den Betrieb in der bisherigen Form unzulässig macht oder nur mit wesentlich anderer Technik erlaubt und der Kunde einer dafür nötigen neuen Fassung nicht zustimmt (AVV Website-Analyse Nummer 12 Abs. 3), oder
- eine Sicherheitslücke sich nicht anders beheben lässt.
Die Mitteilung erfolgt in Textform und nennt den Grund, die Merkmale der Änderung, den Zeitpunkt und bei Verbrauchern das Recht, den Vertrag nach § 327r Abs. 3 BGB zu beenden, mit seiner Frist.
(3) Ist der Weiterbetrieb aus einem Grund nach Absatz 2 schon vor Ablauf der Frist nicht zulässig, darf WEBklar die Messung ohne Vorankündigung aussetzen, solange das nötig ist. WEBklar informiert den Kunden darüber unverzüglich in Textform mit dem Grund und nimmt die Messung wieder auf, sobald das zulässig und technisch möglich ist.
(4) Gegenüber Unternehmern darf WEBklar die Website-Analyse außerdem ohne besonderen Grund mit einer Frist von drei Monaten in Textform für alle Kunden einstellen. Der Kunde kann das Wartungs-Abo dann innerhalb von 30 Tagen nach der Mitteilung zum Zeitpunkt der Einstellung kündigen; die Mindestlaufzeit steht dem nicht entgegen.
(5) Weil für die Website-Analyse kein Aufpreis berechnet wird, ändert ihre Einstellung den Preis des Wartungs-Abos nicht. Gesetzliche Rechte von Verbrauchern bei Änderungen digitaler Produkte (§ 327r BGB) bleiben unberührt.
9. Hinweise
(1) Keine Rechtsberatung. Die Zusatzseite und der Hinweis in der Datenschutzerklärung sind Mustertexte für die Standardkonfiguration. WEBklar sorgt dafür, dass sie die Technik richtig beschreiben, und passt sie an, wenn sich die Technik ändert. Eine Prüfung, ob die Website des Kunden insgesamt datenschutzkonform ist, und eine rechtliche Beratung im Einzelfall schuldet WEBklar nicht. Abstimmungen nach dieser Leistungsbeschreibung betreffen nur die Technik.
(2) Nachweis der Einwilligung. Ein Protokoll je Besucher wird nicht geführt. Als Nachweis dienen die Dokumentation der Technik und das Archiv der Fassungen von Banner-Text und Zusatzseite (AVV Website-Analyse Nummer 8 Abs. 6).
(3) Die Länderzuordnung nutzt die Datenbank „IP to Country Lite“ von DB-IP.com (Lizenz CC BY 4.0). Im Kundenportal steht dazu unter der Auswertung der Hinweis „Länderdaten: IP-Geolocation by DB-IP“ mit Link auf db-ip.com.