WEBKLAR

Auftragsverarbeitungsvertrag Buchungskalender (Art. 28 DSGVO)

Fassung 2026-10-16 · Entwurf – Prüfung durch Kanzlei offen

zwischen dem Kunden als Verantwortlichem („Kunde“; in der Leistungsbeschreibung „Vermieter“) und der WEBklar GbR, Am Schwimmbad 10, 67722 Winnweiler, vertreten durch die Gesellschafter Kenso Grimm und Justin Klein, als Auftragsverarbeiter („WEBklar“).

Vorbemerkung: Abschluss und Verhältnis zu anderen Verträgen

(1) Der Kunde schließt diesen Vertrag, wenn er im Kundenportal die Funktion „Buchungskalender“ einschaltet und die dort angezeigte Zeile „Es gelten Leistungsbeschreibung und Auftragsverarbeitung (Fassung 2026-10-16)“ mit dem Klick auf „Einschalten“ bestätigt; diesem Vertrag und der Leistungsbeschreibung „Buchungskalender“ („Leistungsbeschreibung“) in der angezeigten Fassung stimmt er damit zu. Das Portal speichert den Wortlaut der angezeigten Zeile, die Fassungen, den Zeitpunkt, das Kundenkonto und die angemeldete Person. Anschließend sendet WEBklar dem Kunden eine E-Mail, die beide Texte in dieser Fassung als PDF enthält und auf sie verlinkt.

(2) Ein Mitarbeiter von WEBklar darf die Funktion auch ohne Bestellung im Portal einschalten (zum Beispiel für einen Kunden, dem WEBklar sie als Teil seines Website-Projekts bereitstellt), aber nur, wenn der Kunde vorher in Textform (etwa im Chat des Kundenportals oder per E-Mail) erklärt hat, dass er diesem Vertrag und der Leistungsbeschreibung in der aktuellen Fassung zustimmt. Das Portal verlangt dafür das Datum und den Weg der Erklärung; fehlt eine Angabe, schaltet es nicht ein. WEBklar speichert vor dem Einschalten einen Zustimmungsnachweis mit der Fassung der beiden Texte, dem Datum und dem Weg dieser Erklärung, dem Zeitpunkt des Einschaltens und dem Namen des Mitarbeiters (ohne IP-Adresse und Browser-Kennzeichen, weil der Kunde nicht im Portal zugestimmt hat). Der Kunde erhält anschließend eine E-Mail mit diesen beiden Texten als PDF.

(3) Dieser Vertrag ist ein eigener Vertrag für den Buchungskalender. Er ergänzt den Auftragsverarbeitungsvertrag in Anlage 1 der Abo-Bedingungen. Für den Buchungskalender geht er Anlage 1 vor; im Übrigen gilt Anlage 1 ergänzend. In Datenschutzfragen geht er den Abo-Bedingungen und der Leistungsbeschreibung vor.

(4) Die Rollen: Der Kunde ist Verantwortlicher für die personenbezogenen Daten seiner Gäste im Buchungskalender. WEBklar ist sein Auftragsverarbeiter. Stripe ist nicht Auftragsverarbeiter von WEBklar, sondern Vertragspartner des Kunden (Nummer 7 Abs. 4). Die Plattformen, deren Kalender der Kunde einbindet (zum Beispiel Booking.com oder Airbnb), sind weder Auftragsverarbeiter noch Unterauftragsverarbeiter von WEBklar.

1. Gegenstand und Dauer

(1) WEBklar betreibt für die öffentliche Website des Kunden ein Buchungs-Widget mit einer Buchungsseite und einer Verwaltung im Kundenportal („Buchungskalender“) und verarbeitet dabei personenbezogene Daten der Gäste des Kunden im Auftrag des Kunden. Den Umfang beschreibt die Leistungsbeschreibung.

(2) Der Vertrag beginnt mit dem Einschalten der Funktion. Er endet mit dem Abschalten, spätestens mit dem Ende des Wartungs-Abos; den Buchungskalender schaltet WEBklar dann spätestens am folgenden Tag ab (Nr. 10 Abs. 1 der Leistungsbeschreibung). Die Pflichten aus diesem Vertrag gelten fort, bis alle Daten nach Nummer 9 gelöscht sind.

2. Art und Zweck der Verarbeitung

(1) Art: Übermitteln der Anfrage und der Buchung vom Widget und von der Buchungsseite an den Server von WEBklar, Speichern, Verwalten und Anzeigen im Kundenportal, Berechnen des Preises, Erzeugen von Rechnungen und Stornorechnungen im Namen des Kunden (Nr. 3 Abs. 6 der Leistungsbeschreibung), Abgleichen von Kalendern, Versenden von E-Mails, Übernehmen von Zahlungsstatus aus Stripe, Weitergeben von Erstattungen an Stripe im Auftrag des Kunden, Anonymisieren und Löschen.

(2) Zwecke: Der Kunde soll Anfragen und Buchungen seiner Gäste abwickeln. Dazu nimmt der Buchungskalender Anfragen entgegen, reserviert Zeiträume nach der Freigabe durch den Kunden, nimmt die verbindliche Buchung des Gastes entgegen, stellt die Rechnung aus, gleicht Online-Zahlungen mit Stripe ab, bildet Zahlungen vor Ort ab, bildet Stornierungen ab und benachrichtigt den Kunden. WEBklar versendet die E-Mails im Auftrag des Kunden. Außerdem schützt WEBklar den Buchungskalender für den Kunden vor Missbrauch (Mengenbegrenzung, Begrenzung der Anfragen je IP-Adresse, Erkennen automatisierter Anfragen).

(3) WEBklar verwendet die Daten für keine eigenen Zwecke, auch nicht in anonymisierter Form und nicht für Auswertungen über mehrere Kunden. Es findet keine Werbung und keine Zusammenführung mit anderen Daten statt. WEBklar bildet keine Profile einzelner Gäste. Zählungen ohne Personenbezug, die WEBklar für den sicheren Betrieb braucht (etwa die Zahl der anonymisierten Anfragen je Tag oder die Länge der Versandwarteschlange), sind keine eigenen Zwecke.

3. Datenarten und Betroffene

(1) Daten der Gäste, die WEBklar aus dem Widget, von der Buchungsseite und aus Stripe erhält und speichert:

Kartendaten des Gastes erhält und speichert WEBklar nicht; die gibt der Gast nur bei Stripe ein. Online-Zahlungen sind derzeit nur per Karte (einschließlich Apple Pay und Google Pay) möglich, nicht per SEPA-Lastschrift. Die Bankverbindung des Kunden selbst (Angabe auf der Rechnung) und seine Firmen- und Steuerangaben gehören nicht zu den Gästedaten.

(2) Von Kalendern anderer Plattformen übernimmt WEBklar nur die belegten Zeiträume (Datum von und bis), nicht Namen, Beschreibungen oder andere Angaben der dortigen Buchungen, auch wenn der Kalender sie enthält. Die iCal-Adresse, die WEBklar dem Kunden bereitstellt, enthält nur belegte Nächte, keine Angaben zu Gästen. Wer die geheime Adresse kennt, sieht die belegten Nächte; der Kunde kann sie jederzeit erneuern.

(3) Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) werden nicht verarbeitet. Der Kunde fordert von seinen Gästen keine entsprechenden Angaben und bittet sie, solche Angaben nicht in das Nachrichtenfeld zu schreiben (Nummer 11 Abs. 4). Meldedaten nach dem Bundesmeldegesetz (Meldeschein) und Daten zur Kurtaxe verarbeitet der Buchungskalender nicht.

(4) IP-Adresse und Browser-Kennzeichen (User-Agent) erhält der Server von WEBklar technisch bei jedem Abruf des Widgets und jeder Anfrage. Die Mengenbegrenzung (Missbrauchsschutz) verwendet die IP-Adresse im Arbeitsspeicher des Servers; ein Neustart leert sie. Mit der Anfrage werden weder eine IP-Adresse im Klartext noch ein Browser-Kennzeichen gespeichert, sondern nur ein Hashwert der IP-Adresse („IP-Hash“): ein SHA-256-Wert, den WEBklar mit einem geheimen Schlüssel des Servers salzt. Der IP-Hash ist ein pseudonymes technisches Datum und bleibt ein personenbezogenes Datum, weil WEBklar mit dem Schlüssel für dieselbe IP-Adresse denselben Wert berechnen kann; ohne den Schlüssel lässt sich aus ihm keine IP-Adresse ableiten. WEBklar verwendet ihn ausschließlich zum Missbrauchsschutz. Er dient nicht dazu, Gäste zu identifizieren, wiederzuerkennen oder zu profilieren, wird dem Kunden weder angezeigt noch exportiert und steht nur im Datensatz der Anfrage. WEBklar entfernt ihn aus dem Datensatz, sobald der Kunde die Anfrage freigibt oder ablehnt, spätestens nach 30 Tagen (Nummer 9 Abs. 1). In den Server-Protokollen stehen IP-Adresse und Browser-Kennzeichen 14 Tage (Anlage 2 der Abo-Bedingungen).

(5) Der Buchungskalender setzt keine Cookies. Das Widget speichert nichts im Browser. Auch die Buchungsseite legt weder Cookies noch Daten im lokalen oder im Sitzungsspeicher des Browsers ab.

(6) Betroffene: Gäste, die über die Website des Kunden Anfragen stellen oder buchen, und Personen, deren Angaben der Gast in der Anfrage oder Buchung macht (zum Beispiel Mitreisende oder abweichende Rechnungsempfänger). Beschäftigte des Kunden sind von diesem Vertrag nicht betroffen.

4. Weisungen

(1) WEBklar verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden, auch in Bezug auf eine Übermittlung in ein Drittland oder an eine internationale Organisation. Das gilt nicht, wenn das Recht der Europäischen Union oder Deutschlands WEBklar zu einer Verarbeitung verpflichtet. In diesem Fall teilt WEBklar dem Kunden die Pflicht vorher mit, soweit das Gesetz es nicht verbietet.

(2) Mit dem Einschalten weist der Kunde WEBklar an, den Buchungskalender nach seinen Einstellungen und der Leistungsbeschreibung zu betreiben, in seinem Namen Rechnungen auszustellen und Zahlungen, die nach einer Stornierung oder nach dem Ablauf einer Reservierung eingehen, sowie zweite Zahlungen auf eine bereits bezahlte Buchung ohne weitere Anweisung in voller Höhe über sein Stripe-Konto zu erstatten (dauerhafte Weisung; der Stand der Buchung ändert sich dabei nicht). Bei einer Stornierung schließt WEBklar eine noch offene Zahlungsseite bei Stripe. Weitere Weisungen ergeben sich aus den Einstellungen und Aktionen im Kundenportal (Unterkünfte, Preise, Sperren, Kalenderverbindungen, Freigabe und Ablehnung von Anfragen, Zahlungseingang vor Ort, Stornierungen und Erstattungen, Online-Zahlung, Öffnen und Schließen des Buchungskalenders). Sonstige Weisungen erteilt der Kunde in Textform, etwa im Chat des Kundenportals. Weisungen, die über diese Einstellungen hinausgehen, setzt WEBklar nur um, wenn das technisch vorgesehen ist; sonst kann der Kunde den Buchungskalender abschalten lassen (Nr. 10 Abs. 7 der Leistungsbeschreibung). Die Anonymisierung und Löschung auf Weisung nach Nummer 8 Abs. 2 und Nummer 9 Abs. 6 setzt WEBklar immer um, soweit Aufbewahrungspflichten dem nicht entgegenstehen (Nummer 9 Abs. 8).

(3) Hält WEBklar eine Weisung für rechtswidrig, weist es den Kunden unverzüglich darauf hin. WEBklar darf die Ausführung aussetzen, bis der Kunde die Weisung ändert oder die Rechtslage geklärt ist.

5. Vertraulichkeit

WEBklar setzt nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

6. Technische und organisatorische Maßnahmen

(1) WEBklar trifft die Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, die in der Anlage zu diesem Vertrag beschrieben sind. WEBklar darf sie an den Stand der Technik anpassen, sofern das Schutzniveau nicht sinkt.

(2) Für den Server gelten ergänzend die Maßnahmen der Anlage 2 der Abo-Bedingungen, soweit die Anlage zu diesem Vertrag nichts anderes regelt.

7. Unterauftragsverarbeiter

(1) Der Kunde genehmigt den Einsatz der Hetzner Online GmbH, Industriestraße 25, 91710 Gunzenhausen, für den Betrieb des Servers, auf dem der Buchungskalender läuft, und für dessen Sicherung (Rechenzentrum Falkenstein, Deutschland) sowie für den Versand der E-Mails über den SMTP-Dienst des Webhostings (Rechenzentrum Nürnberg, Deutschland). Eine Übermittlung in Drittländer findet nicht statt.

(2) Will WEBklar einen weiteren Unterauftragsverarbeiter hinzuziehen oder einen ersetzen, teilt es das dem Kunden mindestens vier Wochen vorher in Textform mit. Der Kunde kann innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund in Textform widersprechen. WEBklar setzt den neuen Unterauftragsverarbeiter nicht vor Ablauf dieser Frist ein. Kündigt ein Unterauftragsverarbeiter von WEBklar eine eigene Änderung mit kürzerer Frist an, informiert WEBklar den Kunden unverzüglich, nachdem die Ankündigung eingegangen ist; der Kunde kann dann unverzüglich widersprechen. Einigen sich die Parteien nicht, kann der Kunde den Buchungskalender abschalten lassen und WEBklar ihn für diese Website zu dem Zeitpunkt beenden, zu dem der neue Unterauftragsverarbeiter eingesetzt wird. Die Daten werden dann nach Nummer 9 gelöscht, auf Weisung des Kunden früher (Nummer 9 Abs. 6).

(3) WEBklar verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf die Datenschutzpflichten nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO. Bei der Hetzner Online GmbH ist das deren Vertrag zur Auftragsverarbeitung, den WEBklar abgeschlossen hat. Kommt ein Unterauftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, haftet WEBklar dem Kunden für die Einhaltung dieser Pflichten (Art. 28 Abs. 4 Satz 2 DSGVO).

(4) Stripe ist kein Unterauftragsverarbeiter von WEBklar. Der Kunde verwendet sein eigenes Stripe-Konto und hat den Vertrag darüber unmittelbar mit Stripe geschlossen (Nr. 3 der Leistungsbeschreibung); die Zahlung des Gastes fließt direkt auf dieses Konto. Die Zahlungsseite (Stripe Checkout), die Erhebung von Zahlungs- und Kartendaten (derzeit nur Karte, einschließlich Apple Pay und Google Pay), die Prüfung von Zahlungen und die Auszahlungen verantworten der Kunde und Stripe nach ihrem Vertrag; WEBklar erhält diese Daten nicht. Auf Weisung des Kunden legt WEBklar bei Stripe die Zahlung an, ruft die Angaben zu Zahlungen ab, die der Buchungskalender braucht (Nummer 2 Abs. 1), schließt offene Zahlungsseiten und veranlasst Erstattungen (auch die automatischen nach Nummer 4 Abs. 2). An Stripe gehen dabei von WEBklar nur: die Bezeichnung des Aufenthalts mit Rechnungsnummer als Zahlungsposition, der Betrag, die Kennungen der Buchung und der Zahlung (Metadaten), die E-Mail-Adresse des Gastes zur Vorbelegung der Zahlungsseite, soweit WEBklar sie übergibt, die Erstattung und der geheime Link zur Buchungsseite mit dem Token als Rücksprungadresse (bei Erfolg und bei Abbruch). Dieser Link ist damit für Stripe und im Stripe-Dashboard des Kunden sichtbar; Der Link gilt bis 90 Tage nach der Abreise (bei nicht zustande gekommenen Buchungen 30 Tage) und öffnet nur diese eine Buchungsseite. Die Weitergabe von Daten durch Stripe, auch an Stellen außerhalb der Europäischen Union, regeln der Kunde und Stripe; dafür ist WEBklar nicht verantwortlich.

(5) Plattformen, deren iCal-Kalender der Kunde einbindet oder denen er die iCal-Adresse des Buchungskalenders mitteilt, sind Empfänger nach seiner Entscheidung. WEBklar übermittelt ihnen keine Daten von Gästen.

8. Unterstützung des Kunden, Betroffenenrechte

(1) WEBklar leitet Anfragen von Gästen, die an WEBklar gerichtet sind, unverzüglich an den Kunden weiter. WEBklar unterstützt ihn mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Beantwortung.

(2) Dafür bietet das Kundenportal die Anzeige der Anfragen und Buchungen, mit denen der Kunde Auskunft erteilen kann, und den Abruf der Rechnungen als PDF. Auf Weisung des Kunden in Textform (etwa im Chat des Kundenportals) anonymisiert WEBklar die Gästedaten einer Anfrage oder Buchung unverzüglich: Name, Firma, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und die Freitexte werden gelöscht oder unkenntlich gemacht (ein IP-Hash ist zu diesem Zeitpunkt in der Regel längst entfernt); Anfragenummer, Zeitraum, Beträge und Status bleiben. Rechnungen und Rechnungsadresse einer gebuchten Anfrage bleiben, solange eine Aufbewahrungspflicht besteht (Nummer 9 Abs. 3). Dabei löscht WEBklar die E-Mails zu dieser Anfrage, die noch auf den Versand warten. E-Mails, deren Versand endgültig fehlgeschlagen ist, behalten Empfängeradresse und Inhalt, bis WEBklar sie nach Nummer 9 Abs. 5 löscht (48 Stunden nach dem Fehlschlag).

(3) Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten meldet WEBklar dem Kunden unverzüglich, möglichst innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis, mit den Informationen, die zu diesem Zeitpunkt vorliegen.

(4) WEBklar unterstützt den Kunden bei seinen Pflichten aus Art. 32 bis 36 DSGVO. Dazu gehören die Angaben, die er für sein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und für eine etwaige Datenschutz-Folgenabschätzung braucht.

(5) Die Gäste informiert der Kunde (Art. 13 DSGVO; Nummer 11 Abs. 2).

9. Löschung und Rückgabe

(1) Den IP-Hash entfernt WEBklar aus dem Datensatz einer Anfrage, sobald der Kunde sie freigibt oder ablehnt, spätestens 30 Tage nach dem Anlegen.

(2) Anfragen, aus denen keine Buchung wurde (abgelehnt, abgelaufen, oder neu und nicht innerhalb von 60 Tagen entschieden), anonymisiert WEBklar nach 6 Monaten: Name, Firma, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Nachricht werden gelöscht. Anfragenummer, Zeitraum, Status und, soweit vorhanden, der Preisvorschlag bleiben ohne Personenbezug erhalten.

(3) Bei gebuchten Aufenthalten anonymisiert WEBklar die Gästedaten (Name, Firma, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Nachricht) 3 Jahre nach dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Gast abgereist ist (Abreisejahr; maßgeblich ist die Zeit in Berlin). Rechnungen, Stornorechnungen und die Rechnungsadresse bleiben 8 Jahre erhalten, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres der Rechnung, solange der Buchungskalender läuft (Buchungsbelege, § 147 AO); sie sind für den Kunden als Aussteller bestimmt. Anfragenummer, Zeitraum, Beträge und Status bleiben ebenfalls.

(4) Die Anonymisierung nach den Absätzen 2 und 3 sowie die Entfernung des IP-Hash laufen im täglichen Löschlauf; anonymisiert oder entfernt wird frühestens nach Ablauf der jeweiligen Frist. Ist an einem Tag mehr zu bearbeiten, als ein Lauf schafft, folgt der Rest im nächsten Lauf.

(5) In der Versandwarteschlange für E-Mails leert WEBklar die Empfängeradresse und den Inhalt einer E-Mail nach dem Versand und löscht den Eintrag 7 Tage nach dem Versand. E-Mails, die nicht zugestellt werden können, löscht WEBklar mit Empfängeradresse und Inhalt 48 Stunden nach dem endgültigen Fehlschlag.

(6) Ist der Buchungskalender abgeschaltet oder das Wartungs-Abo beendet, kann der Kunde die Anfragen, Buchungen und Rechnungen 90 Tage lang im Kundenportal lesen und die Rechnungen einzeln als PDF herunterladen; WEBklar weist ihn nach dem Abschalten per E-Mail mit dem Löschdatum darauf hin, seine Rechnungen zu sichern. Danach löscht WEBklar alle Daten des Buchungskalenders: Unterkünfte, Preise, Anfragen, Buchungen, Rechnungen, Kalenderverbindungen, Sperren und Einstellungen. Damit endet auch die Aufbewahrung der Rechnungen nach Absatz 3; sie bewahrt der Kunde dann selbst auf. Eine Ausnahme ist das Einrichtungs-Ticket, in dem WEBklar die Einrichtung als Arbeitsnachweis festhält: Es bleibt mit einer Kurzfassung der Angaben zur Einrichtung bestehen (zum Beispiel Adresse der Website, Einbau-Code und die Angaben des Kunden aus der Anfrage) und enthält keine Daten von Gästen; dafür gilt die Datenschutzerklärung von WEBklar (Abschnitt 6). Beginnt innerhalb dieser Frist wieder ein Wartungs-Abo, schaltet WEBklar den Buchungskalender auf Wunsch des Kunden mit den vorhandenen Daten wieder ein (Nr. 10 Abs. 5 der Leistungsbeschreibung). Früher anonymisiert WEBklar einzelne Daten auf Weisung des Kunden (Nummer 8 Abs. 2); Wird das Kundenkonto gelöscht, schaltet WEBklar den Buchungskalender ab und löscht seine Daten wie nach Absatz 6 (bei Abschaltung 90 Tage später); einen Hinweis per E-Mail gibt es dann nicht, weil mit dem Konto auch die E-Mail-Adresse gelöscht wird. alle Daten des Buchungskalenders löscht WEBklar auf Weisung des Kunden in Textform unverzüglich.

(7) Die Daten sind in der täglichen Vollsicherung des Servers enthalten (§ 3 Abs. 5 der Abo-Bedingungen). Gelöschte oder anonymisierte Daten bleiben dort bis zu sieben Tage erhalten und werden dann überschrieben. Wird eine Sicherung zurückgespielt, holt der tägliche Löschlauf die fälligen Löschungen und Anonymisierungen nach; Löschungen auf Weisung des Kunden wiederholt WEBklar.

(8) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. Der Kunde ist für seine eigenen Aufbewahrungspflichten (zum Beispiel für Rechnungen und Buchungsbelege) selbst verantwortlich; WEBklar ist kein Archiv im Sinne der Buchführung. Die Aufbewahrung der Rechnungen nach Absatz 3 geschieht als Dienst für den Kunden und für die Dauer des Buchungskalenders. Der Kunde sichert die Belege, die er braucht, rechtzeitig vor der Löschung nach Absatz 6 durch den Download. Soweit eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, löscht oder anonymisiert WEBklar auch auf Weisung des Kunden nicht früher; stattdessen sperrt es die Daten für die weitere Verarbeitung.

10. Nachweise und Kontrollen

WEBklar stellt dem Kunden alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Pflichten aus Art. 28 DSGVO nötig sind, und ermöglicht Überprüfungen einschließlich Inspektionen durch den Kunden oder einen von ihm beauftragten, zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer. Sie finden nach Anmeldung mit angemessener Frist (in der Regel 14 Tage) zu den Servicezeiten statt, ohne den Betrieb unzumutbar zu stören. Für das Rechenzentrum genügen in der Regel die Nachweise des Betreibers (Zertifizierung der Hetzner Online GmbH nach ISO/IEC 27001). Für mehr als eine Vor-Ort-Kontrolle pro Jahr kann WEBklar eine angemessene Vergütung verlangen.

11. Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist Verantwortlicher für die Verarbeitung der Daten seiner Gäste im Buchungskalender.

(2) Der Kunde informiert seine Gäste nach Art. 13 DSGVO. Dazu nimmt er den Datenschutz-Absatz für den Buchungskalender in seine Datenschutzerklärung auf (Nr. 5 Abs. 10 der Leistungsbeschreibung) und nennt in seinen Rechtstexten (Datenschutzerklärung, Impressum) die Angaben, die das Gesetz verlangt.

(3) Der Kunde schließt mit Stripe den Vertrag über sein Stripe-Konto selbst, wenn er die Online-Zahlung nutzt, und verantwortet die Verarbeitung von Daten durch Stripe, soweit sie nicht in diesem Vertrag geregelt ist (Nummer 7 Abs. 4).

(4) Der Kunde fordert von seinen Gästen keine Angaben zu ihrer Gesundheit oder zu anderen besonderen Kategorien personenbezogener Daten und weist sie auf der Website darauf hin, solche Angaben nicht in das Nachrichtenfeld zu schreiben.

(5) Der Kunde verändert den Einbau-Code und die gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise des Widgets und der Buchungsseite nicht (Nr. 5 Abs. 9 der Leistungsbeschreibung).

(6) Der Kunde erfüllt seine Pflichten zu Meldeschein, Kurtaxe und sonstigen Meldungen an Behörden selbst und verarbeitet die dafür nötigen Daten außerhalb des Buchungskalenders (Nr. 5 Abs. 6 der Leistungsbeschreibung).

12. Haftung, Änderungen, Schlussbestimmungen

(1) Gegenüber betroffenen Personen gilt Art. 82 DSGVO. Für die Haftung zwischen Kunde und WEBklar gilt § 13 der Abo-Bedingungen.

(2) Eine neue Fassung dieses Vertrags oder der Leistungsbeschreibung, auch wegen geänderter Datenerhebung, teilt WEBklar dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Sie wird wirksam, wenn der Kunde ihr im Kundenportal oder in Textform zustimmt. Stimmt er nicht zu, gilt die bisherige Fassung weiter.

(3) Ist die neue Fassung nötig, weil ein Gesetz, eine Gerichtsentscheidung oder eine Vorgabe einer Aufsichtsbehörde den Betrieb in der bisherigen Form nicht mehr zulässt, und stimmt der Kunde ihr nicht zu, darf WEBklar den Buchungskalender für seine Website nach Nr. 12 Abs. 2 der Leistungsbeschreibung beenden oder nach Nr. 12 Abs. 3 der Leistungsbeschreibung aussetzen. Das Abo bleibt davon unberührt.

(4) Im Übrigen gilt § 16 der Abo-Bedingungen.

Anlage: Technische und organisatorische Maßnahmen des Buchungskalenders (Art. 32 DSGVO)

BereichMaßnahmen
ÜbertragungDas Widget, die Buchungsseite und das Kundenportal werden nur über TLS (HTTPS) übertragen. Der Einbau-Code verweist auf eine Adresse mit https://. Die Zahlung geschieht auf der Zahlungsseite von Stripe. Kalender anderer Plattformen ruft WEBklar nur über https ab.
Speicher im BrowserEs werden keine Cookies gesetzt. Das Widget sendet seine Anfragen ohne Cookies und ruft nur die Schnittstelle des Buchungskalenders auf, keine Dienste Dritter.
ZugriffskontrolleDas Kundenportal ist nur nach Anmeldung erreichbar; jeder Kunde sieht nur die Daten seiner eigenen Projekte. Die öffentliche Schnittstelle des Widgets liefert nur für einen vorhandenen Buchungskalender Daten und ist über den Website-Schlüssel (Site-Key) adressiert; die belegten Nächte nennt sie ohne Quelle und ohne Daten von Gästen. Die Buchungsseite ruft der Gast nur mit einem geheimen Token ab, das nur als Prüfsumme gespeichert und zeitkonstant verglichen wird. Der Token wird nur als Prüfsumme gespeichert; er wird nur als Teil der Rücksprungadresse an Stripe übergeben (Nummer 7 Abs. 4) und öffnet nur diese eine Buchungsseite; er gilt bis 90 Tage nach der Abreise (bei nicht zustande gekommenen Buchungen 30 Tage), danach antwortet die Buchungsseite wie bei einem unbekannten Link. Benachrichtigungen von Stripe werden nur nach Prüfung ihrer Signatur verarbeitet; die Schlüssel für Stripe liegen nur auf dem Server. Die iCal-Adresse des Buchungskalenders ist ein geheimer, erneuerbarer Zufallswert.
MissbrauchsschutzEin verstecktes Feld (Honeypot), eine Mindestzeit bis zum Absenden des Formulars mit signiertem Formular-Token und Grenzen je IP-Adresse und je Buchungskalender schützen vor automatisierten Anfragen. Die Grenzen gelten im Arbeitsspeicher; ein Neustart leert sie. Mit der Anfrage wird nur ein gesalzener IP-Hash gespeichert (Nummer 3 Abs. 4). Beim Abruf von Kalendern anderer Plattformen sind nur Adressen mit https erlaubt, private und lokale Ziele sind gesperrt, und Größe und Dauer des Abrufs sind begrenzt.
DatenminimierungKartendaten erhält und speichert WEBklar nicht. Preise berechnet der Server aus den gespeicherten Preisen und Posten, nie aus Angaben des Browsers. Von anderen Kalendern werden nur Zeiträume übernommen. Mit der Anfrage werden keine IP-Adresse im Klartext und kein Browser-Kennzeichen gespeichert; der IP-Hash wird mit der Entscheidung des Kunden entfernt. Die Gästedaten werden nach den Fristen der Nummer 9 anonymisiert. Nach dem Versand einer E-Mail werden Empfängeradresse und Inhalt in der Warteschlange geleert.
Integrität der RechnungenRechnungen und Stornorechnungen werden als unveränderlicher Schnappschuss gespeichert; das PDF entsteht bei jedem Abruf aus diesem Schnappschuss. Rechnungsnummern werden unter Sperre lückenlos je Kunde und Jahr vergeben. Freigabe und Buchung prüfen unter Sperre erneut, dass der Zeitraum frei ist.
TrennungAlle Unterkünfte, Anfragen und Rechnungen tragen die Kennung des Kunden, des Projekts und der Funktion; das Kundenportal und die öffentliche Schnittstelle lesen immer nur die Daten des jeweiligen Buchungskalenders. Die Hintergrundläufe (Ablauf von Reservierungen, Kalenderabgleich, Versand der E-Mails, Anonymisierung und Löschung) schreiben jeweils nur in das Dokument, um das es geht.
LöschungTäglicher Löschlauf für Anfragen, Buchungen und Warteschlange nach den Fristen der Nummer 9; die Daten abgeschalteter Buchungskalender 90 Tage nach dem Abschalten; das Einrichtungs-Ticket bleibt als Arbeitsnachweis mit einer Kurzfassung der Angaben zur Einrichtung bestehen und enthält keine Daten von Gästen (Nummer 9 Abs. 6).
ProtokolleDie Programmprotokolle des Buchungskalenders und der Tagesbericht enthalten nur Zählungen und Anfragenummern, keine Namen, E-Mail-Adressen oder Adressen von Gästen. Server-Protokolle des Webservers werden nach 14 Tagen gelöscht (Anlage 2 der Abo-Bedingungen).
DatensicherungTägliche Vollsicherung des Servers durch Hetzner; verfügbar sind die letzten sieben Tagessicherungen (§ 3 Abs. 5 der Abo-Bedingungen).
RechenzentrumHetzner Online GmbH, Rechenzentren Falkenstein und Nürnberg (Deutschland). Hetzner ist nach ISO/IEC 27001 zertifiziert; der Geltungsbereich umfasst die Hosting-Dienstleistungen und die Rechenzentren.
OrganisationVerpflichtung aller Beteiligten auf Vertraulichkeit, Ablauf für Datenschutzverletzungen (Nummer 8 Abs. 3), Überprüfung der Maßnahmen mindestens einmal im Jahr.