WEBKLAR

Leistungsbeschreibung News-Pinnwand

Fassung 2026-10-16 · Entwurf – Prüfung durch Kanzlei offen · Zusatzbedingungen zum Wartungs-Abo

1. Geltung

(1) Funktion im Sinne dieser Leistungsbeschreibung ist die News-Pinnwand. Diese Leistungsbeschreibung gilt, wenn der Kunde die Funktion im Kundenportal einschaltet und die dort angezeigte Zeile mit dem Klick auf „Einschalten“ bestätigt. Sie gilt für Funktionen, die ab ihrer Veröffentlichung eingeschaltet werden; hat der Kunde die Funktion zuvor einzeln gekauft, gilt für sie weiter die Leistungsbeschreibung, unter der er sie gekauft hat. Die Funktion ist Teil des Wartungs-Abos. Sie setzt ein laufendes Wartungs-Abo voraus; ein Hosting-Abo genügt nicht.

(2) Im Übrigen gelten die Abo-Bedingungen. Bei Widersprüchen geht für die News-Pinnwand diese Leistungsbeschreibung vor.

2. Leistung

(1) WEBklar baut die News-Pinnwand in die Website ein, die der Kunde für das gewählte Projekt bei WEBklar im Kundenportal führt. Die Pinnwand zeigt die Beiträge des Kunden als Zettel mit Titel, Text und Foto; pro Seite erscheinen sechs Beiträge, die neuesten zuerst.

(2) Die Beiträge schreibt, ändert und löscht der Kunde selbst im Kundenportal im Bereich „Funktionen“. Er wählt je Beitrag Zettelfarbe und Anzeigedauer; danach verschwindet der Beitrag von seiner Website. Hochgeladene Fotos werden verkleinert, alle Metadaten einschließlich Aufnahmeort (GPS) werden entfernt.

(3) Änderungen an der Website, die über den Einbau der Pinnwand hinausgehen, sind nicht Teil dieser Leistung.

3. Einrichtung

(1) Die Einrichtung der Funktion rechnet WEBklar als Arbeitszeit auf das Stundenkontingent des Wartungs-Abos an (§ 4 der Abo-Bedingungen). Reicht das verfügbare Kontingent nicht aus, führt WEBklar die Einrichtung trotzdem aus. Die fehlende Zeit ist ein Vorschuss, den die folgenden Monatskontingente ausgleichen. Eine zusätzliche Rechnung gibt es dafür nicht. Endet das Wartungs-Abo, solange noch ein Vorschuss offen ist, verfällt der Rest zugunsten des Kunden.

(2) Der Einbau ist erfahrungsgemäß meist innerhalb von 1–2 Wochen abgeschlossen. Das ist eine Einschätzung und keine verbindliche Zusage eines Termins. Nach Abschluss des Einbaus schaltet WEBklar die Funktion frei; ab dann erscheinen die Beiträge auf der Website.

(3) Hat WEBklar die Funktion auf Wunsch des Kunden schon bei der Erstellung seiner Website eingebaut, richtet sich die Abrechnung der Einrichtung nach der Vereinbarung zum Projekt und nicht nach dem Stundenkontingent. Auch dann läuft die Funktion nur, solange das Wartungs-Abo läuft.

(4) Arbeiten, die nicht zur Einrichtung gehören, führt WEBklar nur nach Absprache vor der Ausführung und nach Freigabe des Kunden in Textform aus; es gilt § 4 der Abo-Bedingungen.

4. Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist für die Inhalte seiner Beiträge und Fotos verantwortlich. Er versichert, dass er die nötigen Rechte an Texten und Fotos hat und dass die Inhalte keine Rechte Dritter verletzen, etwa Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte oder das Recht am eigenen Bild abgebildeter Personen.

5. Ende der Leistung

(1) Die Funktion läuft, solange das Wartungs-Abo läuft. Endet es, auch durch einen Wechsel ins Hosting-Abo oder durch den Widerruf eines Wechsels, schaltet WEBklar die Funktion spätestens am folgenden Tag ab. WEBklar informiert den Kunden per E-Mail.

(2) Auf Wunsch des Kunden schaltet WEBklar die Pinnwand jederzeit ab; für den Widerruf gilt Nr. 6.

(3) Beiträge und Fotos bleiben nach dem Abschalten 30 Tage gespeichert und werden danach gelöscht; beginnt in dieser Zeit wieder ein Wartungs-Abo, schaltet WEBklar die Pinnwand mit den vorhandenen Beiträgen ohne weitere Kosten wieder ein. Der Kunde kann seine Beiträge und Fotos jederzeit selbst löschen; andernfalls gelten die Fristen der Datenschutzerklärung (Abschnitt 6a).

6. Widerruf

(1) Das Einschalten der Funktion ist Teil des Abos und kein eigener Vertrag. Für den Widerruf gilt die Widerrufsbelehrung der Abo-Bedingungen. Widerruft ein Verbraucher das Abo oder den Wechsel ins Wartungs-Abo, endet die Funktion.

(2) Hat der Kunde die Funktion zuvor einzeln gekauft, bleibt die Widerrufsbelehrung maßgeblich, die er bei der Bestellung erhalten hat.