Shop J1: Leistungsbeschreibung und AVV Webshop (Fassung 2026-10-05) als Markdown, HTML, PDF und Prüfsumme, Satz/Modus shop in den Build-Skripten, Kanzlei-Fragenliste

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# Auftragsverarbeitungsvertrag Webshop (Art. 28 DSGVO)
**Fassung 2026-10-05**
zwischen dem Kunden als Verantwortlichem („Kunde“; in der Leistungsbeschreibung „Händler“) und der WEBklar GbR, Am Schwimmbad 10, 67722 Winnweiler, vertreten durch die Gesellschafter Kenso Grimm und Justin Klein, als Auftragsverarbeiter („WEBklar“).
## Vorbemerkung: Abschluss und Verhältnis zu anderen Verträgen
(1) Der Kunde schließt diesen Vertrag, wenn er im Kundenportal die Einrichtung des Webshops bestellt und dabei per Haken diesem Vertrag und der Leistungsbeschreibung „Webshop“ („Leistungsbeschreibung“) in der angezeigten Fassung zustimmt. Das Portal speichert die Fassung, den Zeitpunkt, das Kundenkonto und die angemeldete Person. Anschließend sendet WEBklar dem Kunden eine E-Mail, die beide Texte und die Widerrufsbelehrung in dieser Fassung als PDF enthält und auf sie verlinkt.
(2) Ein Mitarbeiter von WEBklar darf die Funktion nur einschalten, wenn der Kunde vorher in Textform (etwa im Chat des Kundenportals oder per E-Mail) erklärt hat, dass er diesem Vertrag und der Leistungsbeschreibung in der aktuellen Fassung zustimmt. WEBklar speichert die Fassung, das Datum und den Weg dieser Erklärung, den Zeitpunkt des Einschaltens und den Namen des Mitarbeiters. Der Kunde erhält anschließend eine E-Mail mit diesen beiden Texten als PDF.
(3) Dieser Vertrag ist ein eigener Vertrag für den Webshop. Er ergänzt den Auftragsverarbeitungsvertrag in Anlage 1 der Abo-Bedingungen. Für den Webshop geht er Anlage 1 vor; im Übrigen gilt Anlage 1 ergänzend. In Datenschutzfragen geht er den Abo-Bedingungen und der Leistungsbeschreibung vor.
(4) Die Rollen: Der Kunde ist Verantwortlicher für die personenbezogenen Daten seiner Käufer im Webshop. WEBklar ist sein Auftragsverarbeiter. Stripe ist nicht Auftragsverarbeiter von WEBklar, sondern Vertragspartner des Kunden (Nummer 7 Abs. 4).
## 1. Gegenstand und Dauer
(1) WEBklar betreibt für die öffentliche Website des Kunden ein Shop-Widget mit einer Bestellverwaltung im Kundenportal („Webshop“) und verarbeitet dabei personenbezogene Daten der Käufer des Kunden im Auftrag des Kunden. Den Umfang beschreibt die Leistungsbeschreibung.
(2) Der Vertrag beginnt mit dem Einschalten der Funktion. Er endet mit dem Abschalten, spätestens mit dem Ende des Hosting-Abos oder Wartungs-Abos, in dem WEBklar die Website des Kunden betreibt; den Webshop schaltet WEBklar dann spätestens am folgenden Tag ab (Nr. 10 Abs. 1 der Leistungsbeschreibung). Die Pflichten aus diesem Vertrag gelten fort, bis alle Daten nach Nummer 9 gelöscht sind.
## 2. Art und Zweck der Verarbeitung
(1) Art: Übermitteln der Bestellung vom Widget an den Server von WEBklar, Übernehmen der Zahlungs- und Adressangaben aus der Checkout-Sitzung bei Stripe, Speichern, Verwalten und Anzeigen im Kundenportal, Versenden von E-Mails, Bereitstellen einer CSV-Datei, Weitergeben von Erstattungen an Stripe im Auftrag des Kunden, Anonymisieren und Löschen.
(2) Zwecke: Der Kunde soll Bestellungen seiner Käufer abwickeln. Dazu nimmt der Webshop Bestellungen entgegen, reserviert den Bestand, gleicht Zahlungen mit Stripe ab, bestätigt Bestellungen, bildet Versand und Abholung ab, nimmt Widerrufe entgegen, erstattet Zahlungen im Auftrag des Kunden und benachrichtigt den Kunden. WEBklar versendet die E-Mails im Auftrag des Kunden. Außerdem schützt WEBklar den Webshop für den Kunden vor Missbrauch (Mengenbegrenzung, Erkennen automatisierter Bestellungen und Widerrufe).
(3) WEBklar verwendet die Daten für keine eigenen Zwecke, auch nicht in anonymisierter Form und nicht für Auswertungen über mehrere Kunden. Es findet keine Werbung und keine Zusammenführung mit anderen Daten statt. WEBklar bildet keine Profile einzelner Käufer. Zählungen ohne Personenbezug, die WEBklar für den sicheren Betrieb braucht (etwa die Zahl der anonymisierten Bestellungen je Tag oder die Länge der Versandwarteschlange), sind keine eigenen Zwecke.
## 3. Datenarten und Betroffene
(1) Daten der Käufer, die WEBklar aus der Checkout-Sitzung bei Stripe und aus dem Widget erhält und speichert: Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer (wenn angegeben), Lieferadresse und Rechnungsadresse; die Bestellung (Bestellnummer, Positionen mit Namen, Mengen und Preisen zum Zeitpunkt der Bestellung, Versandkosten, Lieferart, Steuerausweis, Gesamtbetrag); der Status der Bestellung mit den Zeitpunkten (bestellt, bezahlt, versendet, abholbereit, abgeschlossen, storniert, erstattet); Zahlungsstatus, Zahlungsart (zum Beispiel Karte oder SEPA-Lastschrift) und Kennungen der Zahlung bei Stripe; Versanddienst und Sendungsnummer, wenn der Kunde sie einträgt; Erstattungen mit Betrag, Zeitpunkt und Grund; die Prüfsumme (Hash) der Rechtstexte des Kunden, die der Käufer bei der Bestellung gesehen hat; der Zustellstatus der E-Mails an den Käufer. **Kartendaten und Kontodaten (IBAN) erhält und speichert WEBklar nicht;** die gibt der Käufer nur bei Stripe ein.
(2) Daten von Personen, die über die Widerrufsfunktion einen Vertrag widerrufen (Käufer und Interessenten, auch ohne passende Bestellung): Name, E-Mail-Adresse, Bestellnummer, die Erklärung als Freitext und der Zeitpunkt des Eingangs, außerdem der Zeitpunkt der Eingangsbestätigung und der Bearbeitung durch den Kunden.
(3) Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) werden nicht verarbeitet. Waren, aus deren Kauf sich besondere Kategorien ergeben können, etwa Arzneimittel, sind nach Nr. 3 der Leistungsbeschreibung ausgeschlossen; der Kunde fordert von seinen Käufern keine entsprechenden Angaben (Nummer 11 Abs. 4).
(4) IP-Adresse und Browser-Kennzeichen (User-Agent) erhält der Server von WEBklar technisch bei jedem Abruf des Widgets und jeder Anfrage. Die Mengenbegrenzung (Missbrauchsschutz) verwendet die IP-Adresse nur im Arbeitsspeicher des Servers; ein Neustart leert sie. Mit der Bestellung und mit dem Widerruf wird keine IP-Adresse und kein Browser-Kennzeichen gespeichert. In den Server-Protokollen stehen sie 14 Tage (Anlage 2 der Abo-Bedingungen).
(5) Der Webshop setzt keine Cookies. Das Widget speichert im Browser des Besuchers nur den Warenkorb (Kennungen der Artikel und Mengen, ohne Personenbezug) im Sitzungsspeicher (sessionStorage) des Tabs, solange der Tab geöffnet ist; das ist für den Warenkorb technisch erforderlich. Andere Daten legt das Widget im Browser nicht ab.
(6) Betroffene: Käufer, die über die Website des Kunden Waren bestellen, und Personen, die über die Widerrufsfunktion einen Vertrag widerrufen. Beschäftigte des Kunden sind von diesem Vertrag nicht betroffen.
## 4. Weisungen
(1) WEBklar verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden, auch in Bezug auf eine Übermittlung in ein Drittland oder an eine internationale Organisation. Das gilt nicht, wenn das Recht der Europäischen Union oder Deutschlands WEBklar zu einer Verarbeitung verpflichtet. In diesem Fall teilt WEBklar dem Kunden die Pflicht vorher mit, soweit das Gesetz es nicht verbietet.
(2) Mit der Bestellung weist der Kunde WEBklar an, den Webshop nach seinen Einstellungen und der Leistungsbeschreibung zu betreiben. Weitere Weisungen ergeben sich aus den Einstellungen und Aktionen im Kundenportal (Artikel, Versand, Abholung, Zahlungsarten, Rechtstexte, Bestellstatus, Erstattungen, Öffnen und Schließen des Webshops, Export). Sonstige Weisungen erteilt der Kunde in Textform, etwa im Chat des Kundenportals. Weisungen, die über diese Einstellungen hinausgehen, setzt WEBklar nur um, wenn das technisch vorgesehen ist; sonst kann der Kunde den Webshop abschalten lassen (Nr. 10 Abs. 7 der Leistungsbeschreibung). Die Anonymisierung und Löschung auf Weisung nach Nummer 8 Abs. 2 und Nummer 9 Abs. 6 setzt WEBklar immer um.
(3) Hält WEBklar eine Weisung für rechtswidrig, weist es den Kunden unverzüglich darauf hin. WEBklar darf die Ausführung aussetzen, bis der Kunde die Weisung ändert oder die Rechtslage geklärt ist.
## 5. Vertraulichkeit
WEBklar setzt nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
## 6. Technische und organisatorische Maßnahmen
(1) WEBklar trifft die Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, die in der Anlage zu diesem Vertrag beschrieben sind. WEBklar darf sie an den Stand der Technik anpassen, sofern das Schutzniveau nicht sinkt.
(2) Für den Server gelten ergänzend die Maßnahmen der Anlage 2 der Abo-Bedingungen, soweit die Anlage zu diesem Vertrag nichts anderes regelt.
## 7. Unterauftragsverarbeiter
(1) Der Kunde genehmigt den Einsatz der Hetzner Online GmbH, Industriestraße 25, 91710 Gunzenhausen, für den Betrieb des Servers, auf dem der Webshop läuft, und für dessen Sicherung (Rechenzentrum Falkenstein, Deutschland) sowie für den Versand der Bestell-E-Mails über den SMTP-Dienst des Webhostings (Rechenzentrum Nürnberg, Deutschland). Eine Übermittlung in Drittländer findet nicht statt.
(2) Will WEBklar einen weiteren Unterauftragsverarbeiter hinzuziehen oder einen ersetzen, teilt es das dem Kunden mindestens vier Wochen vorher in Textform mit. Der Kunde kann innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund in Textform widersprechen. WEBklar setzt den neuen Unterauftragsverarbeiter nicht vor Ablauf dieser Frist ein. Kündigt ein Unterauftragsverarbeiter von WEBklar eine eigene Änderung mit kürzerer Frist an, informiert WEBklar den Kunden unverzüglich, nachdem die Ankündigung eingegangen ist; der Kunde kann dann unverzüglich widersprechen. Einigen sich die Parteien nicht, kann der Kunde den Webshop abschalten lassen und WEBklar ihn für diese Website zu dem Zeitpunkt beenden, zu dem der neue Unterauftragsverarbeiter eingesetzt wird. Die Daten werden dann nach Nummer 9 gelöscht, auf Weisung des Kunden früher (Nummer 9 Abs. 6).
(3) WEBklar verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf die Datenschutzpflichten nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO. Bei der Hetzner Online GmbH ist das deren Vertrag zur Auftragsverarbeitung, den WEBklar abgeschlossen hat. Kommt ein Unterauftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, haftet WEBklar dem Kunden für die Einhaltung dieser Pflichten (Art. 28 Abs. 4 Satz 2 DSGVO).
(4) **Stripe ist kein Unterauftragsverarbeiter von WEBklar.** Der Kunde verwendet sein eigenes Stripe-Konto und hat den Vertrag darüber unmittelbar mit Stripe geschlossen (Nr. 4 der Leistungsbeschreibung). Die Zahlungsseite (Stripe Checkout), die Erhebung von Zahlungs-, Karten- und Kontodaten, die Prüfung von Zahlungen und die Auszahlungen verantworten der Kunde und Stripe nach ihrem Vertrag; WEBklar erhält diese Daten nicht. Auf Weisung des Kunden ruft WEBklar bei Stripe die Angaben zu Zahlungen und Bestellungen ab, die der Webshop braucht (Nummer 2 Abs. 1), und veranlasst Erstattungen. Daten von Käufern gehen dabei nicht von WEBklar an Stripe, außer der Erstattung selbst und der Kennung der Zahlung. Die Weitergabe von Daten durch Stripe, auch an Stellen außerhalb der Europäischen Union, regeln der Kunde und Stripe; dafür ist WEBklar nicht verantwortlich.
## 8. Unterstützung des Kunden, Betroffenenrechte
(1) WEBklar leitet Anfragen von Käufern, die an WEBklar gerichtet sind, unverzüglich an den Kunden weiter. WEBklar unterstützt ihn mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Beantwortung.
(2) Dafür bietet das Kundenportal den Export der Bestellungen als CSV-Datei und die Anzeige der Bestellungen und Widerrufe, mit denen der Kunde Auskunft erteilen kann. Auf Weisung des Kunden in Textform (etwa im Chat des Kundenportals) anonymisiert WEBklar die Käuferdaten einer Bestellung oder eines Widerrufs unverzüglich: Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Liefer- und Rechnungsadresse und die Freitexte werden gelöscht oder unkenntlich gemacht; Bestellnummer, Positionen, Beträge und Status bleiben. Dabei löscht WEBklar die E-Mails zu dieser Bestellung, die noch auf den Versand warten. E-Mails, deren Versand endgültig fehlgeschlagen ist, behalten Empfängeradresse und Inhalt, bis WEBklar sie nach Nummer 9 Abs. 4 löscht (48 Stunden nach dem Fehlschlag). Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Kunden (Nummer 9 Abs. 8) prüft der Kunde vor seiner Weisung selbst.
(3) Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten meldet WEBklar dem Kunden unverzüglich, möglichst innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis, mit den Informationen, die zu diesem Zeitpunkt vorliegen.
(4) WEBklar unterstützt den Kunden bei seinen Pflichten aus Art. 32 bis 36 DSGVO. Dazu gehören die Angaben, die er für sein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und für eine etwaige Datenschutz-Folgenabschätzung braucht.
(5) Die Bestellung speichert nicht die Rechtstexte des Kunden (Allgemeine Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrung, Versand und Zahlung), sondern nur deren Prüfsumme (Hash) zum Zeitpunkt der Bestellung. Den Wortlaut der Fassung, die ein Käufer gesehen hat, hält der Kunde selbst vor. Die Bestellbestätigung enthält diese Texte; WEBklar löscht ihren Inhalt nach dem Versand aus der Versandwarteschlange (Nummer 9 Abs. 4).
(6) Die Käufer informiert der Kunde (Art. 13 DSGVO; Nummer 11 Abs. 2).
## 9. Löschung und Rückgabe
(1) Eine Bestellung, die nicht bezahlt wird, verfällt 30 Minuten nach dem Anlegen und gilt als storniert. WEBklar löscht nicht bezahlte Bestellungen (offen oder storniert) 30 Tage nach dem Anlegen.
(2) Bei bezahlten Bestellungen anonymisiert WEBklar die Käuferdaten 3 Jahre nach dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Bestellung angelegt wurde (Bestelljahr; maßgeblich ist die Zeit in Berlin): Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer sowie Liefer- und Rechnungsadresse werden gelöscht. Bestellnummer, Positionen, Beträge, Steuerausweis, Status, Versanddienst und Sendungsnummer bleiben für die Buchhaltung des Kunden erhalten.
(3) Widerrufe nach Nummer 3 Abs. 2 behandelt WEBklar wie bezahlte Bestellungen: Name, E-Mail-Adresse und Erklärung werden 3 Jahre nach dem Ende des Kalenderjahres des Eingangs gelöscht; die Bestellnummer, die die Person angegeben hat, und der Zeitpunkt des Eingangs bleiben.
(4) In der Versandwarteschlange für E-Mails leert WEBklar die Empfängeradresse und den Inhalt einer E-Mail nach dem Versand und löscht den Eintrag 7 Tage nach dem Versand. E-Mails, die nicht zugestellt werden können, löscht WEBklar mit Empfängeradresse und Inhalt 48 Stunden nach dem endgültigen Fehlschlag.
(5) Der Löschlauf läuft täglich; gelöscht oder anonymisiert wird frühestens nach Ablauf der jeweiligen Frist. Ist an einem Tag mehr zu bearbeiten, als ein Lauf schafft, folgt der Rest im nächsten Lauf.
(6) Ist der Webshop abgeschaltet oder das Abo beendet, kann der Kunde die Bestellungen und Widerrufe 90 Tage lang im Kundenportal lesen und als CSV-Datei exportieren. Danach löscht WEBklar alle Daten des Webshops: Artikel, Bilder, Bestellungen, Widerrufe, Einstellungen und Rechtstexte. Eine Ausnahme ist das Einrichtungs-Ticket, in dem WEBklar die Einrichtung als Arbeitsnachweis festhält: Es bleibt mit einer Kurzfassung der Angaben zur Einrichtung bestehen (zum Beispiel Adresse der Website, Einbau-Code und die Angaben des Kunden aus der Anfrage) und enthält keine Daten von Käufern; dafür gilt die Datenschutzerklärung von WEBklar (Abschnitt 6). Beginnt innerhalb dieser Frist wieder ein Abo, schaltet WEBklar den Webshop auf Wunsch des Kunden mit den vorhandenen Daten wieder ein (Nr. 10 Abs. 5 der Leistungsbeschreibung). Früher anonymisiert WEBklar einzelne Daten auf Weisung des Kunden (Nummer 8 Abs. 2); alle Daten des Webshops löscht WEBklar auf Weisung des Kunden in Textform unverzüglich.
(7) Die Daten sind in der täglichen Vollsicherung des Servers enthalten (§ 3 Abs. 5 der Abo-Bedingungen). Gelöschte oder anonymisierte Daten bleiben dort bis zu sieben Tage erhalten und werden dann überschrieben. Wird eine Sicherung zurückgespielt, holt der tägliche Löschlauf die fälligen Löschungen und Anonymisierungen nach; Löschungen auf Weisung des Kunden wiederholt WEBklar.
(8) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. Der Kunde ist für seine eigenen Aufbewahrungspflichten (zum Beispiel für Buchungsbelege) selbst verantwortlich; WEBklar ist kein Archiv. Der Kunde sichert die Belege, die er braucht, rechtzeitig vor der Anonymisierung oder Löschung durch den Export und die Belege von Stripe.
## 10. Nachweise und Kontrollen
WEBklar stellt dem Kunden alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Pflichten aus Art. 28 DSGVO nötig sind, und ermöglicht Überprüfungen einschließlich Inspektionen durch den Kunden oder einen von ihm beauftragten, zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer. Sie finden nach Anmeldung mit angemessener Frist (in der Regel 14 Tage) zu den Servicezeiten statt, ohne den Betrieb unzumutbar zu stören. Für das Rechenzentrum genügen in der Regel die Nachweise des Betreibers (Zertifizierung der Hetzner Online GmbH nach ISO/IEC 27001). Für mehr als eine Vor-Ort-Kontrolle pro Jahr kann WEBklar eine angemessene Vergütung verlangen.
## 11. Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist Verantwortlicher für die Verarbeitung der Daten seiner Käufer im Webshop.
(2) Der Kunde informiert seine Käufer nach Art. 13 DSGVO. Dazu nimmt er den Datenschutz-Absatz für den Webshop in seine Datenschutzerklärung auf (Nr. 5 Abs. 10 der Leistungsbeschreibung) und nennt in seinen Rechtstexten (Datenschutzerklärung, Impressum) die Angaben, die das Gesetz verlangt.
(3) Der Kunde schließt mit Stripe den Vertrag über sein Stripe-Konto selbst und verantwortet die Verarbeitung von Daten durch Stripe, soweit sie nicht in diesem Vertrag geregelt ist (Nummer 7 Abs. 4).
(4) Der Kunde verkauft keine ausgeschlossenen Waren (Nr. 3 der Leistungsbeschreibung) und fordert von seinen Käufern keine Angaben zu ihrer Gesundheit oder zu anderen besonderen Kategorien personenbezogener Daten, auch nicht im Freitext der Widerrufserklärung.
(5) Der Kunde verändert den Einbau-Code und die gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise des Widgets nicht und entfernt den Link „Vertrag widerrufen“ nicht (Nr. 5 Abs. 6 und 9 der Leistungsbeschreibung).
## 12. Haftung, Änderungen, Schlussbestimmungen
(1) Gegenüber betroffenen Personen gilt Art. 82 DSGVO. Für die Haftung zwischen Kunde und WEBklar gilt § 13 der Abo-Bedingungen.
(2) Eine neue Fassung dieses Vertrags oder der Leistungsbeschreibung, auch wegen geänderter Datenerhebung, teilt WEBklar dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Sie wird wirksam, wenn der Kunde ihr im Kundenportal oder in Textform zustimmt. Stimmt er nicht zu, gilt die bisherige Fassung weiter.
(3) Ist die neue Fassung nötig, weil ein Gesetz, eine Gerichtsentscheidung oder eine Vorgabe einer Aufsichtsbehörde den Betrieb in der bisherigen Form nicht mehr zulässt, und stimmt der Kunde ihr nicht zu, darf WEBklar den Webshop für seine Website nach Nr. 11 Abs. 2 der Leistungsbeschreibung beenden oder nach Nr. 11 Abs. 3 der Leistungsbeschreibung aussetzen. Das Abo bleibt davon unberührt.
(4) Im Übrigen gilt § 16 der Abo-Bedingungen.
## Anlage: Technische und organisatorische Maßnahmen des Webshops (Art. 32 DSGVO)
| Bereich | Maßnahmen |
|---|---|
| Übertragung | Das Widget, die Seiten der Käufer und das Kundenportal werden nur über TLS (HTTPS) übertragen. Der Einbau-Code verweist auf eine Adresse mit https://. Die Zahlung geschieht auf der Zahlungsseite von Stripe. |
| Speicher im Browser | Es werden keine Cookies gesetzt. Das Widget speichert nur den Warenkorb (Kennungen der Artikel und Mengen) im Sitzungsspeicher des Tabs. Es sendet seine Anfragen ohne Cookies und ruft nur die Schnittstelle des Webshops auf, keine Dienste Dritter. |
| Zugriffskontrolle | Das Kundenportal ist nur nach Anmeldung erreichbar; jeder Kunde sieht nur die Daten seiner eigenen Projekte. Die öffentliche Schnittstelle des Widgets liefert nur für einen vorhandenen Webshop Daten und ist über den Website-Schlüssel (Site-Key) adressiert; Bestellungen und Widerrufe nimmt sie nur von Seiten des Kunden und des Portals an. Den Stand einer Bestellung ruft der Käufer nur mit einem geheimen Token ab, das nur als Prüfsumme gespeichert wird. Benachrichtigungen von Stripe werden nur nach Prüfung ihrer Signatur verarbeitet; die Schlüssel für Stripe liegen nur auf dem Server. |
| Missbrauchsschutz | Ein verstecktes Feld (Honeypot), eine Mindestzeit bis zum Absenden des Formulars mit signiertem Formular-Token und eine Mindestantwortzeit schützen vor automatisierten Bestellungen und Widerrufen. Grenzen je IP-Adresse und je Webshop gelten nur im Arbeitsspeicher; ein Neustart leert sie. |
| Datenminimierung | Kartendaten und Kontodaten erhält und speichert WEBklar nicht. Preise berechnet der Server aus den gespeicherten Artikeln, nie aus Angaben des Browsers. Mit der Bestellung und mit dem Widerruf werden keine IP-Adresse und kein Browser-Kennzeichen gespeichert. Die Käuferdaten werden nach den Fristen der Nummer 9 anonymisiert. Nach dem Versand einer E-Mail werden Empfängeradresse und Inhalt in der Warteschlange geleert. |
| Trennung | Alle Artikel, Bestellungen und Widerrufe tragen die Kennung des Webshops und des Kunden; das Kundenportal und die öffentliche Schnittstelle lesen immer nur die Daten des jeweiligen Webshops. Artikelbilder liegen in einem eigenen Ordner je Webshop. Die Hintergrundläufe (Abgleich offener Bestellungen, Versand der E-Mails, Anonymisierung und Löschung) schreiben jeweils nur in das Dokument, um das es geht. |
| Löschung | Täglicher Löschlauf für Bestellungen, Widerrufe und Warteschlange nach den Fristen der Nummer 9; die Daten abgeschalteter Webshops 90 Tage nach dem Abschalten; das Einrichtungs-Ticket bleibt als Arbeitsnachweis mit einer Kurzfassung der Angaben zur Einrichtung bestehen und enthält keine Daten von Käufern (Nummer 9 Abs. 6). |
| Protokolle | Die Programmprotokolle des Webshops und der Tagesbericht enthalten nur Zählungen und Bestellnummern, keine Namen, E-Mail-Adressen oder Adressen von Käufern. Server-Protokolle des Webservers werden nach 14 Tagen gelöscht (Anlage 2 der Abo-Bedingungen). |
| Datensicherung | Tägliche Vollsicherung des Servers durch Hetzner; verfügbar sind die letzten sieben Tagessicherungen (§ 3 Abs. 5 der Abo-Bedingungen). |
| Rechenzentrum | Hetzner Online GmbH, Rechenzentren Falkenstein und Nürnberg (Deutschland). Hetzner ist nach ISO/IEC 27001 zertifiziert; der Geltungsbereich umfasst die Hosting-Dienstleistungen und die Rechenzentren. |
| Organisation | Verpflichtung aller Beteiligten auf Vertraulichkeit, Ablauf für Datenschutzverletzungen (Nummer 8 Abs. 3), Überprüfung der Maßnahmen mindestens einmal im Jahr. |
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# Leistungsbeschreibung Webshop
**Fassung 2026-10-05** · Zusatzbedingungen zum Hosting-Abo und zum Wartungs-Abo
## 1. Geltung
(1) Diese Leistungsbeschreibung regelt die Funktion „Webshop“. Mit dem Webshop verkauft der Kunde Waren über seine Website („Händler“); Käufer sind die Besucher seiner Website, die im Webshop bestellen („Käufer“). Die Leistungsbeschreibung ist eine Zusatzleistung zum Vertrag über den Betrieb der Website: Sie setzt voraus, dass WEBklar die Website des Händlers im Hosting-Abo oder im Wartungs-Abo betreibt. Sie richtet sich nur an Unternehmer, die in eigenem Namen und für eigene Rechnung verkaufen.
(2) Sie wird vereinbart, wenn der Händler die Einrichtung des Webshops im Kundenportal bestellt und dabei dieser Leistungsbeschreibung, dem Auftragsverarbeitungsvertrag Webshop („AVV Webshop“) und der Widerrufsbelehrung zustimmt. Wie die Zustimmung abläuft, regelt die Vorbemerkung des AVV Webshop. Bestellen kann der Händler erst, nachdem WEBklar seine Anfrage für den Webshop geprüft und freigegeben hat (Nr. 2 Abs. 1).
(3) Im Übrigen gelten die Abo-Bedingungen. Bei Widersprüchen geht für den Webshop diese Leistungsbeschreibung vor, in Datenschutzfragen der AVV Webshop.
(4) Leistungsbeschreibung A Nr. 2 Abs. 3 und Nr. 4 sowie Leistungsbeschreibung B Nr. 3 der Abo-Bedingungen (Formulare mit Server, „Rechtstexte … nicht enthalten“) stehen dem Webshop nicht entgegen. Das Widget des Webshops läuft auf dem Server von WEBklar, nicht auf dem Server der Website, und die Muster-Rechtstexte nach Nr. 6 sind Teil des Webshops. Das gilt auch im Hosting-Abo.
## 2. Leistung
(1) Der Händler fragt den Webshop im Kundenportal an und beschreibt, was er verkauft. WEBklar prüft die Anfrage, vor allem nach Nr. 3, und gibt sie frei oder lehnt sie mit einer Begründung ab. Ein Anspruch auf Freigabe besteht nicht. Erst nach der Freigabe kann der Händler die Einrichtung bestellen.
(2) Die Einrichtung umfasst den Einbau eines Shop-Widgets an einer Stelle der Website des Händlers, die Seite des Webshops mit einem Verweis im Menü und den Link „Vertrag widerrufen“ in der Fußzeile der Seiten der Website, außerdem die Freischaltung durch WEBklar. Für jede Website wird ein Webshop eingerichtet. Zusätzlich steht dem Händler eine eigenständige Seite des Webshops bei WEBklar zur Verfügung (Standalone-Seite), etwa als Vorschau.
(3) Im Kundenportal verwaltet der Händler:
- Artikel mit Beschreibung, Bildern, Preis, Varianten, Bestand und den Pflichtangaben zum Artikel,
- Versand (nur nach Deutschland und Österreich) und Abholung mit Versandkosten und Lieferzeiten,
- Bestellungen mit Status (zum Beispiel bezahlt, versendet, abholbereit, abgeschlossen), die er als CSV-Datei exportieren kann,
- Erstattungen, ganz oder teilweise, über sein Stripe-Konto (Nr. 4),
- die Widerrufe, die Käufer über die Widerrufsfunktion erklärt haben,
- die Verbindung mit seinem Stripe-Konto, seine Einstellungen und seine Rechtstexte (Nr. 6).
(4) Der Webshop enthält die Widerrufsfunktion nach § 356a BGB: Das Widget zeigt in seiner Fußzeile und die Standalone-Seite zeigt unter einer eigenen Adresse die Schaltfläche „Vertrag widerrufen“. Sie führt zu einem Formular und danach zur Bestätigungsschaltfläche „Widerruf bestätigen“. WEBklar speichert den Eingang, sendet dem Erklärenden sofort eine Eingangsbestätigung mit Inhalt, Datum und Uhrzeit und benachrichtigt den Händler. Die Funktion ist ohne Anmeldung erreichbar, auch wenn zur Erklärung keine Bestellung gefunden wird. Der Händler bearbeitet jeden Widerruf selbst (Nr. 5 Abs. 6).
(5) Der Webshop versendet im Namen des Händlers E-Mails an die Käufer: Bestellbestätigung, Versand, Abholbereitschaft, Eingangsbestätigung eines Widerrufs, Erstattung und Hinweis auf eine fehlgeschlagene Zahlung. Absender ist die Versandadresse von WEBklar mit dem Namen des Shops, als Antwortadresse dient die E-Mail-Adresse des Händlers. Den Händler benachrichtigt der Webshop über neue Bestellungen und eingegangene Widerrufe.
(6) Der Webshop enthält einen Missbrauchsschutz gegen automatisierte Bestellungen und Widerrufe. Die Löschfristen für Bestelldaten nennt Nummer 9 des AVV Webshop.
(7) Nicht enthalten sind der Verkauf an Verbraucher außerhalb von Deutschland und Österreich, Rechnungen (Nr. 5 Abs. 7), die Verwaltung mehrerer Lager, Rabattcodes, Marktplatzfunktionen, die Anbindung an Warenwirtschaft oder Versanddienstleister, Mehrsprachigkeit und die Zahlung per PayPal (Nr. 4 Abs. 5). Zusätzliche Wünsche, etwa ein Sonderdesign, ein zweiter Webshop oder eine größere Zahl von Artikeln als vorgesehen, gehören nicht zur Einrichtung nach Nr. 9. WEBklar führt sie nach Absprache nach Stunden aus (Nr. 9 Abs. 5).
## 3. Ausgeschlossene Waren und Leistungen
(1) Über den Webshop dürfen nicht verkauft werden:
- alkoholische Getränke,
- Tabakwaren, E-Zigaretten und Zubehör,
- Arzneimittel und Medizinprodukte,
- Waffen, Munition, Feuerwerk und Sprengstoffe,
- Waren mit erotischem oder pornografischem Inhalt,
- lebende Tiere,
- digitale Inhalte und Downloads,
- Gutscheine, Geschenkkarten und Guthaben,
- Abonnements und andere wiederkehrende Zahlungen,
- Waren und Leistungen, die nach der Liste der verbotenen und eingeschränkten Geschäfte von Stripe nicht erlaubt sind, und
- Waren, deren Verkauf oder Versand nach deutschem, österreichischem oder europäischem Recht verboten ist.
(2) Der Händler liefert nur nach Deutschland und Österreich. Eine Lieferung in andere Länder bietet der Webshop nicht an.
(3) Der Händler bestätigt bei der Anfrage und bei der Bestellung, dass er keine dieser Waren und Leistungen verkauft. WEBklar darf eine Anfrage ablehnen, wenn der Händler Waren nach Absatz 1 verkaufen will oder die Angaben dazu nicht ausreichen. Verkauft der Händler später Waren nach Absatz 1, darf WEBklar den Webshop nach einem Hinweis in Textform abschalten; bei einem Verstoß, der Rechte Dritter oder Käufer gefährdet, darf WEBklar ihn auch ohne vorherigen Hinweis abschalten und informiert den Händler unverzüglich. Für das Abschalten gilt Nr. 10 Abs. 2 und 3. Eine Erstattung des Einrichtungspreises folgt daraus nicht, wenn der Händler den Verstoß zu vertreten hat.
## 4. Zahlungen über Stripe
(1) Zahlungen im Webshop laufen über Stripe Connect. Der Händler verbindet dazu sein eigenes Stripe-Konto mit dem Webshop. Den Vertrag über dieses Konto schließt der Händler unmittelbar mit Stripe; WEBklar ist daran nicht beteiligt. Für das Konto, die Prüfung des Händlers durch Stripe (zum Beispiel zur Identität) und die Auszahlungen gelten die Bedingungen von Stripe.
(2) Das Geld der Käufer fließt direkt an den Händler. WEBklar erhält und verwahrt kein Geld der Käufer, leitet keines weiter und beteiligt sich nicht am Umsatz des Händlers. WEBklar ist kein Zahlungsdienstleister. Die Gebühren von Stripe trägt der Händler; sie fallen nur zwischen dem Händler und Stripe an.
(3) Der Händler prüft selbst, ob sein Stripe-Konto Zahlungen annehmen und Auszahlungen leisten kann. WEBklar zeigt dem Händler im Kundenportal den Stand, den Stripe meldet, hat aber keinen Einfluss darauf, ob und wann Stripe ein Konto freischaltet, einschränkt oder sperrt, und haftet dafür nicht. Rückbuchungen, Streitfälle mit Käufern und Zahlungsausfälle regeln der Händler und Stripe.
(4) Der Händler erstattet Zahlungen im Kundenportal oder im Stripe-Dashboard. WEBklar trägt Erstattungen aus dem Stripe-Dashboard in die Bestellung nach. Eine Erstattung führt der Händler rechtzeitig aus (Nr. 5 Abs. 6).
(5) Der Webshop bietet die Zahlungsarten an, die Stripe im Checkout für das Konto des Händlers bereitstellt und der Händler in seinen Einstellungen wählt, zum Beispiel Karte und SEPA-Lastschrift. PayPal ist über Stripe für diese Art der Anbindung nicht verfügbar und deshalb nicht Teil des Webshops.
(6) Die Zahlungsseite selbst (Stripe Checkout) betreibt Stripe. Kartendaten und Kontodaten gibt der Käufer nur dort ein; WEBklar erhält sie nicht.
## 5. Pflichten des Händlers
(1) Der Händler hat ein laufendes Hosting-Abo oder Wartungs-Abo, ist Unternehmer und verkauft in eigenem Namen. Er stellt sein eigenes Stripe-Konto bereit und schließt die Anmeldung bei Stripe selbst ab.
(2) Er verantwortet seine Rechtstexte: Impressum, Datenschutzerklärung, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrung, Muster-Widerrufsformular sowie die Angaben zu Versand und Zahlung. Die Mustertexte nach Nr. 6 prüft er, passt sie an seinen Betrieb an und bestätigt sie im Kundenportal, bevor er den Webshop öffnet. Er trägt vor der Bestellung die Adressen von Impressum und Datenschutzerklärung seiner Website ein.
(3) Er verantwortet seine Artikel, Preise und Produktangaben. Dazu gehören richtige Preise einschließlich Steuerausweis (Umsatzsteuer oder Hinweis auf § 19 UStG), Grundpreise, Versandkosten und Lieferzeiten, die Pflichtangaben für Lebensmittel (zum Beispiel Zutaten, Allergene, Füllmenge, verantwortlicher Lebensmittelunternehmer), die Angaben zur Produktsicherheit (zum Beispiel Hersteller, Warn- und Sicherheitshinweise), Widerrufsausschlüsse bei einzelnen Artikeln und die Rechte an seinen Texten und Bildern.
(4) Er liefert die Waren, wie bestellt und beschrieben, und trägt alle Pflichten eines Verkäufers gegenüber seinen Käufern, auch Gewährleistung, Kundenservice und Beschwerden.
(5) Er pflegt Bestand, Bestellstatus und Versandstatus im Kundenportal. Die Folgen falscher Angaben oder Statusmeldungen, die der Händler setzt, trägt er.
(6) Er bearbeitet Widerrufe und Erstattungen selbst, fristgerecht und nach dem Gesetz. Er entfernt den Link „Vertrag widerrufen“ nicht und verändert die Widerrufsfunktion nicht. Er prüft das Kundenportal regelmäßig auf neue Bestellungen und Widerrufe und lässt sich über die Benachrichtigungen informieren.
(7) Rechnungen und Belege an die Käufer erstellt der Händler selbst; WEBklar stellt sie nicht aus. Die Quittung von Stripe und die Bestellbestätigung des Webshops ersetzen keine Rechnung nach dem Umsatzsteuergesetz, soweit der Händler eine ausstellen muss.
(8) Er erfüllt seine Aufbewahrungspflichten selbst, etwa nach der Abgabenordnung und dem Handelsgesetzbuch. WEBklar ist kein Archiv und kein Buchführungssystem: Personenbezogene Käuferdaten werden nach Nummer 9 des AVV Webshop anonymisiert und nach dem Ende des Webshops gelöscht. Der Händler exportiert seine Bestellungen deshalb rechtzeitig als CSV-Datei und bewahrt sie mit den Belegen von Stripe auf.
(9) Er hält die Vorgaben nach Nr. 3 ein und verändert den Einbau-Code und die gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise des Widgets nicht.
(10) Liegt die Datenschutzerklärung in der von WEBklar betreuten Website, fügt WEBklar beim Einbau dort den Datenschutz-Absatz für den Webshop ein; das gehört zur Einrichtung. Liegt sie woanders, erhält der Händler den Absatz als Textbaustein und fügt ihn selbst ein. Für den übrigen Inhalt seiner Datenschutzerklärung bleibt er verantwortlich (§ 6 Abs. 3 der Abo-Bedingungen). Fällt WEBklar beim Einfügen ein offensichtlicher Widerspruch auf, weist WEBklar den Händler darauf hin; eine Pflicht zur Prüfung der Datenschutzerklärung entsteht daraus nicht.
(11) Der Händler informiert seine Käufer nach Art. 13 DSGVO. Die Rollen im Datenschutz regelt der AVV Webshop: Der Händler ist Verantwortlicher, WEBklar Auftragsverarbeiter, Stripe Vertragspartner des Händlers.
## 6. Muster-Rechtstexte, keine Rechtsberatung
(1) WEBklar stellt dem Händler Mustertexte bereit: eine Muster-Widerrufsbelehrung, ein Muster-Widerrufsformular, Allgemeine Geschäftsbedingungen und den Text zu Versand und Zahlung. Das Widget zeigt außerdem die Hinweise, die für die Kasse und die Bestellbestätigung vorgesehen sind, darunter den Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung.
(2) Die Mustertexte sind **Muster ohne Gewähr**. Sie passen zur Standardkonfiguration des Webshops und können auf den Betrieb des Händlers nicht zugeschnitten sein. WEBklar sorgt dafür, dass sie die Technik des Webshops richtig beschreiben, und passt sie an, wenn sich die Technik ändert. Eine rechtliche Beratung im Einzelfall schuldet WEBklar nicht (kein Rechtsrat im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes).
(3) WEBklar empfiehlt, die Rechtstexte vor der Öffnung des Webshops durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen, besonders bei besonderen Waren (zum Beispiel Lebensmitteln, Kosmetik, Textilien mit Pflegekennzeichnung, Elektrogeräten).
(4) Der Händler bleibt für seine Rechtstexte verantwortlich, auch wenn er Mustertexte unverändert übernimmt (Nr. 5 Abs. 2).
## 7. Verfügbarkeit und Störungen
(1) Das Verfügbarkeitsziel nach § 5 der Abo-Bedingungen gilt für die Website, nicht für den Webshop. WEBklar sagt für den Webshop keine bestimmte Verfügbarkeit zu, die über den Betrieb der Website im Abo hinausgeht. Störungen des Webshops beheben wir in angemessener Frist (§ 12 der Abo-Bedingungen).
(2) Angekündigte Wartungsfenster (§ 5 der Abo-Bedingungen) können den Webshop kurzzeitig unterbrechen. Während einer Unterbrechung sind Bestellungen im Widget nicht möglich; das Widget zeigt dann einen Ausweichtext.
(3) Zahlungen übernimmt der Webshop über Benachrichtigungen von Stripe und einen regelmäßigen Abgleich in die Bestellung. Fällt die Verbindung zu Stripe oder zum Server aus, kann sich die Bestätigung einer Bestellung verzögern. Ausfälle von Stripe, von Zahlungsarten und von Banken liegen nicht im Einflussbereich von WEBklar.
(4) Alle Zeiten gelten in der Zeitzone Europe/Berlin.
(5) WEBklar übernimmt keine Gewähr dafür, dass E-Mails zugestellt und gelesen werden. Das hängt vom Postfach des Empfängers und von den Mailgrenzen seines Anbieters ab.
(6) Die gesetzlichen Rechte des Händlers sowie §§ 12 und 13 der Abo-Bedingungen bleiben unberührt.
## 8. Haftung
(1) Der Webshop ist ein Hilfsmittel für den Verkauf des Händlers. Der Vertrag über die Ware besteht allein zwischen dem Händler und dem Käufer; WEBklar ist daran nicht beteiligt.
(2) Für entgangenen Gewinn und Folgeschäden aus Störungen des Webshops, aus Fehlern bei Bestand oder Bestellstatus und aus nicht zugestellten E-Mails haftet WEBklar nur im Rahmen von § 13 Abs. 1 und 2 der Abo-Bedingungen.
(3) WEBklar haftet nicht für Inhalte des Händlers, insbesondere nicht für seine Artikel, Preise, Produktangaben und Rechtstexte, auch nicht für Mustertexte, die er übernommen hat (Nr. 6), und nicht für die Erfüllung seiner Pflichten gegenüber den Käufern (Nr. 5).
(4) WEBklar haftet nicht für Ausfälle, Sperren oder Entscheidungen von Stripe und der Zahlungsarten sowie für Rückbuchungen und Zahlungsausfälle (Nr. 4 Abs. 3).
(5) Die Haftung nach § 13 Abs. 1 der Abo-Bedingungen (unter anderem bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz) bleibt unberührt. Der Haftungsrahmen des Händlers gegenüber seinen Käufern bleibt unberührt.
## 9. Preis, Abrechnung und Widerruf
(1) Die Einrichtung kostet 299 € einmalig je Website-Projekt, ohne Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG. Für den Betrieb des Webshops berechnet WEBklar nichts weiter; es gibt keine laufende Gebühr und keine Beteiligung am Umsatz. Der Webshop läuft, solange WEBklar die Website betreibt (Nr. 10).
(2) Die Einrichtung dauert nach der Erfahrung von WEBklar meist 2 bis 3 Wochen ab der Bestellung. Sie hängt davon ab, wie schnell der Händler Stripe-Konto, Artikel und Rechtstexte bereitstellt und wie umfangreich der Einbau ist. Die Dauer ist eine Einschätzung und keine verbindliche Zusage eines Termins.
(3) Der Händler bezahlt bei der Bestellung im Kundenportal über Stripe und erhält eine Rechnung.
(4) Der Preis steht neben den Leistungen des Abos: Die Einrichtung wird weder auf das Stundenkontingent des Wartungs-Abos angerechnet noch damit bezahlt.
(5) Mehraufwand, der nicht zur Einrichtung gehört (Nr. 2 Abs. 7), führt WEBklar nur nach Absprache vor der Ausführung und nach Freigabe des Händlers in Textform aus. WEBklar nennt vorher den geschätzten Aufwand und berechnet 100 € je Stunde in Schritten von 15 Minuten, ohne Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG (§ 4 der Abo-Bedingungen). Der Mehraufwand wird gesondert berechnet und nicht auf das Stundenkontingent des Wartungs-Abos angerechnet.
(6) Verbraucher können die Bestellung der Einrichtung nach der Widerrufsbelehrung widerrufen. Belehrung und Muster-Widerrufsformular stehen in der Anlage „Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular (Einrichtung von Funktionen)“. Ob das Widerrufsrecht erlischt und ob der Händler einen angemessenen Betrag für die bis dahin erbrachte Leistung schuldet, richtet sich nach der Zustimmung, die er bei der Bestellung gibt, und nach den Hinweisen zum Widerruf in der Anlage. Mit dem Widerruf endet der Webshop.
## 10. Laufzeit und Ende
(1) Der Webshop läuft, solange WEBklar die Website des Händlers im Hosting-Abo oder im Wartungs-Abo betreibt. Mit dem Ende dieses Abos endet der Webshop. WEBklar schaltet ihn spätestens am folgenden Tag ab und informiert den Händler per E-Mail. Das gilt auch für den Widerruf des Abschlusses des Abos.
(2) Mit dem Abschalten nimmt der Webshop keine neuen Bestellungen mehr an, und das Widget zeigt den Ausweichtext. Bestellungen, die noch nicht bezahlt sind, laufen aus. Die Bestellungen und Widerrufe bleiben im Kundenportal 90 Tage lesbar, und der Händler kann sie als CSV-Datei exportieren. Die Widerrufsfunktion bleibt bis zur Löschung nach Absatz 3 erreichbar, soweit das Widget noch eingebunden ist. Der Händler erfüllt seine Pflichten gegenüber den Käufern weiter (Nr. 5) und informiert sie, wenn er den Webshop nicht mehr anbietet.
(3) WEBklar löscht alle Daten des Webshops, also Artikel, Bilder, Bestellungen, Widerrufe und Einstellungen, 90 Tage nach dem Abschalten. Eine Ausnahme ist das Einrichtungs-Ticket, in dem WEBklar die Einrichtung als Arbeitsnachweis festhält: Es bleibt mit einer Kurzfassung der Angaben zur Einrichtung bestehen und enthält keine Daten von Käufern (Nummer 9 Abs. 6 des AVV Webshop).
(4) Das Stripe-Konto bleibt beim Händler. Das Ende des Webshops berührt weder das Konto noch die Auszahlungen noch den Vertrag mit Stripe. Der Händler kann die Verbindung zwischen dem Konto und dem Webshop im Stripe-Dashboard beenden.
(5) Beginnt innerhalb der 90 Tage wieder ein Hosting-Abo oder Wartungs-Abo für die Website, schaltet WEBklar den Webshop auf Wunsch des Händlers in Textform mit den vorhandenen Daten und Einstellungen ohne weitere Kosten wieder ein. Nach der Löschung ist eine neue Anfrage und eine neue Einrichtung nötig (neuer Preis nach Nr. 9).
(6) Endet das Abo, bevor WEBklar den Webshop freigeschaltet hat, erstattet WEBklar den Einrichtungspreis vollständig.
(7) Auf Wunsch des Händlers in Textform schaltet WEBklar den Webshop jederzeit ab. Eine Erstattung des Einrichtungspreises folgt daraus nicht; für den Widerruf gilt Nr. 9 Abs. 6.
## 11. Änderungen und Einstellung
(1) WEBklar darf die Technik des Webshops verbessern, solange der Leistungsumfang nicht schlechter wird (§ 3 Abs. 7 der Abo-Bedingungen). Ändert sich dabei, welche Daten erhoben werden, gilt Nummer 12 des AVV Webshop.
(2) WEBklar darf den Webshop für eine Website mit einer Frist von vier Wochen beenden oder für alle Händler mit einer Frist von drei Monaten einstellen, wenn
- ein Gesetz, eine Gerichtsentscheidung oder eine Vorgabe einer Aufsichtsbehörde den Betrieb in der bisherigen Form unzulässig macht oder nur mit wesentlich anderer Technik erlaubt und der Händler einer dafür nötigen neuen Fassung nicht zustimmt (AVV Webshop Nummer 12),
- Stripe die Anbindung nach Nr. 4 beendet oder wesentlich ändert, so dass der Webshop in der bisherigen Form nicht weiterbetrieben werden kann, oder
- eine Sicherheitslücke sich nicht anders beheben lässt.
Die Mitteilung erfolgt in Textform und nennt den Grund, die Merkmale der Änderung, den Zeitpunkt und bei Verbrauchern das Recht, den Vertrag nach § 327r Abs. 3 BGB zu beenden, mit seiner Frist.
(3) Ist der Weiterbetrieb aus einem Grund nach Absatz 2 schon vor Ablauf der Frist nicht zulässig, darf WEBklar den Webshop ohne Vorankündigung aussetzen, solange das nötig ist. WEBklar informiert den Händler darüber unverzüglich in Textform mit dem Grund und nimmt den Betrieb wieder auf, sobald das zulässig und technisch möglich ist.
(4) Eine Einstellung ohne einen Grund nach Absatz 2 ist ausgeschlossen. Gesetzliche Rechte von Verbrauchern bei Änderungen digitaler Produkte (§ 327r BGB) bleiben unberührt.
## 12. Hinweise
(1) **Keine Rechtsberatung.** Der Webshop und die Mustertexte sind technische Hilfsmittel, keine Rechtsberatung (Nr. 6). Die rechtliche Einordnung seiner Waren, seiner Preisangaben und seines Angebots trägt der Händler.
(2) **Barrierefreiheit.** Das Widget ist für die Bedienung mit Tastatur und Hilfstechniken gestaltet (Beschriftungen, Fokusführung, Fehlermeldungen als Live-Region). Eine Konformität nach WCAG 2.1 AA oder EN 301 549 sagt WEBklar nicht zu. Ob der Händler als Anbieter von Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr unter das BFSG fällt (Ausnahme für Kleinstunternehmen, § 3 Abs. 3 BFSG), entscheidet und prüft der Händler.
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# Fragen an die Kanzlei: Webshop (Arbeitsliste)
Stand 2026-10-05. Diese Liste sammelt die Fragen zu **Leistungsbeschreibung Webshop** und **AVV Webshop** (Fassung 2026-10-05, Dateien `docs/rechtliches/leistungsbeschreibung-webshop.md` und `docs/rechtliches/avv-webshop.md`). Sie ist die Vorarbeit für das Kanzlei-Paket (`webshop-kanzlei-paket.md`, Aufgabe J2). Die Markierung ⚖ steht nur hier und nie in den veröffentlichten Texten. „Unsere Annahme“ ist ein Arbeitsstand von WEBklar und kein Rechtsurteil. Der Webshop bleibt bis zum Befund hinter dem Schalter `SHOP_ENABLED` (Pilot).
Kürzel: **LB** = Leistungsbeschreibung Webshop, **AVV** = Auftragsverarbeitungsvertrag Webshop, **AB** = Abo-Bedingungen.
## Leistungsbeschreibung
### ⚖ F1 · LB Nr. 1 Abs. 4: Webshop im Hosting-Abo
**Text.** Leistungsbeschreibung A Nr. 2 Abs. 3 (keine Formulare mit Server) und Nr. 4 (Rechtstexte nicht enthalten) sowie Leistungsbeschreibung B Nr. 3 stehen dem Webshop „nicht entgegen“, auch im Hosting-Abo.
**Frage.** Reicht diese Klarstellung, um die statische Hosting-Website mit einem eingebundenen Widget zu vereinbaren, oder muss die Leistungsbeschreibung A selbst geändert werden (Änderungsverfahren § 15 AB)? Ist der Vorrang der LB vor den AB (Abs. 3) wirksam?
**Unsere Annahme.** Ja, weil das Widget auf dem Server von WEBklar läuft und die Website statisch bleibt.
### ⚖ F2 · LB Nr. 3: Ausgeschlossene Waren und Abschaltung
**Text.** Katalog ausgeschlossener Waren (Alkohol, Tabak, Arzneimittel, Waffen und Feuerwerk, Erotik, lebende Tiere, digitale Inhalte, Gutscheine, Abonnements, Stripe-Liste); Abschalten nach Hinweis, bei Gefährdung auch ohne Hinweis; dann keine Erstattung des Einrichtungspreises, wenn der Händler den Verstoß zu vertreten hat.
**Frage.** Ist der Katalog gegenüber Unternehmern als AGB-Klausel haltbar (§ 307 BGB, auch bei Verweis auf eine fremde Liste wie die von Stripe, die sich ändert)? Ist die Abschaltung ohne vorherigen Hinweis und der Ausschluss der Erstattung angemessen? Sollte der Verweis auf die Stripe-Liste dynamisch bleiben?
### ⚖ F3 · LB Nr. 4: Zahlungen, Rolle von WEBklar, ZAG
**Text.** Stripe Connect mit eigenem Konto des Händlers (Direct Charges), WEBklar erhält und verwahrt kein Geld, keine Umsatzbeteiligung, „WEBklar ist kein Zahlungsdienstleister“; PayPal nicht verfügbar.
**Frage.** Trägt diese Konstruktion ohne Erlaubnis nach dem ZAG (Bereichsausnahme für technische Dienstleister, § 2 Abs. 1 Nr. 9 ZAG)? Ist der Satz „WEBklar ist kein Zahlungsdienstleister“ als Aussage in der LB unbedenklich oder sollte er entfallen? Bleibt das so, wenn der Webshop später eine Plattformgebühr oder PayPal bekommt?
**Unsere Annahme.** Keine Erlaubnis nötig, solange kein Geld über WEBklar läuft und keine Gebühr einbehalten wird.
### ⚖ F4 · LB Nr. 5: Pflichten des Händlers und Rolle als Hosting-Anbieter
**Text.** Der Händler verantwortet Artikel, Preise, Produktangaben (Lebensmittel, Produktsicherheit, Grundpreis), Rechtstexte, Lieferung, Gewährleistung, Rechnungen und Aufbewahrung.
**Frage.** Ist die Verteilung vollständig und vertretbar? Trifft WEBklar als Anbieter des Widgets eigene Pflichten (Verordnung über digitale Dienste für Hosting-Dienste; Produktsicherheitsverordnung für Online-Marktplätze), obwohl WEBklar nicht Verkäufer ist und keinen Marktplatz betreibt? Brauchen wir eine Meldestelle für rechtswidrige Angebote?
### ⚖ F5 · LB Nr. 6: Muster-Rechtstexte ohne Gewähr
**Text.** WEBklar stellt Muster-AGB, Muster-Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular, Versand und Zahlung bereit („Muster ohne Gewähr“, keine Rechtsberatung); das Widget zeigt den Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung (Verordnung (EU) 2025/1960).
**Frage.** Ist die Bereitstellung von Mustern als Nebenleistung eines technischen Produkts nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz zulässig (§ 2 Abs. 3, § 5 RDG)? Genügt der Hinweis „Muster ohne Gewähr“ mit Prüfempfehlung? Kann WEBklar für Fehler der Muster haften (Abs. 2 verspricht richtige Beschreibung der Technik)?
### ⚖ F6 · LB Nr. 8: Haftung
**Text.** Wie beim Terminplaner: Haftung für entgangenen Gewinn und Folgeschäden nur im Rahmen von § 13 Abs. 1 und 2 AB; keine Haftung für Inhalte, Preise und Rechtstexte des Händlers, Mustertexte, Ausfälle von Stripe, Rückbuchungen und Zahlungsausfälle.
**Frage.** Hält die Klausel der Inhaltskontrolle stand (Abs. 3 und 4 sind Ausschlüsse außerhalb des Einflussbereichs, keine Haftungsbegrenzung für eigene Pflichtverletzung)? Reicht der Verweis auf § 13 AB oder braucht der Webshop mit Zahlungsbezug eine eigene Haftungsgrenze (etwa Höchstbetrag)?
### ⚖ F7 · LB Nr. 9 Abs. 5: Mehraufwand und Stundenkontingent
**Text.** Mehraufwand wird nach Freigabe mit 100 € je Stunde berechnet und nicht auf das Stundenkontingent angerechnet.
**Frage.** Das ist eine Entscheidung des Inhabers, keine Rechtsfrage; sie ist hier nur zur Kontrolle gelistet: Soll der Händler im Wartungs-Abo den Mehraufwand wahlweise über sein Kontingent abwickeln können (wie beim Terminplaner nach § 4 AB)?
### ⚖ F8 · LB Nr. 9 Abs. 6: Widerruf der Einrichtung
**Text.** Verbraucher können die Bestellung der Einrichtung widerrufen; Verweis auf die gemeinsame Widerrufsbelehrung der Funktionen (Beispiel Terminplaner), Erlöschen nach der Zustimmung bei der Bestellung.
**Frage.** Der Webshop richtet sich nur an Unternehmer (Nr. 1 Abs. 1), die Bestellung kann aber ein Existenzgründer oder ein Verbraucher vor Gewerbebeginn aufgeben. Ist es richtig, allen Bestellern die Belehrung zu zeigen? Muss die gemeinsame Belehrung den Webshop namentlich nennen? (Die Kanzlei-Prüfung der Belehrung selbst ist Teil des Pakets Terminplaner.)
### ⚖ F9 · LB Nr. 10: Ende mit dem Abo, Löschfrist, Wiedereinschaltung
**Text.** Der Webshop endet mit dem Ende des Hosting- oder Wartungs-Abos; Abschalten spätestens am folgenden Tag; 90 Tage Lesen und Export, danach Löschung; Wiedereinschaltung innerhalb der 90 Tage auf Wunsch ohne Kosten (Abs. 5); volle Erstattung, wenn das Abo vor der Freischaltung endet (Abs. 6).
**Frage.** Ist die Kopplung des Webshops an das Abo wirksam, auch wenn der Händler einen laufenden Betrieb mit offenen Bestellungen und Widerrufen hat? Reicht der Hinweis an den Händler, seine Käufer zu informieren (Abs. 2)? Sind die Erstattungs- und Wiedereinschaltungsregeln so vereinbar?
### ⚖ F10 · LB Nr. 11 Abs. 2: Beendigung bei Änderungen von Stripe
**Text.** WEBklar darf den Webshop (je Website mit vier Wochen, für alle mit drei Monaten Frist) beenden oder einstellen, auch wenn Stripe die Anbindung beendet oder wesentlich ändert.
**Frage.** Ist dieser zusätzliche Beendigungsgrund (gegenüber dem Terminplaner) wirksam, oder muss er enger gefasst werden? Was gilt für den bereits gezahlten Einrichtungspreis?
### ⚖ F11 · LB Nr. 12 Abs. 2: Barrierefreiheit (BFSG)
**Text.** Wie beim Terminplaner: keine Zusage einer Konformität (WCAG 2.1 AA, EN 301 549); ob der Händler unter das BFSG fällt, entscheidet er selbst.
**Frage.** Ein Online-Shop ist ein Dienstleistungsangebot im elektronischen Geschäftsverkehr. Ist WEBklar mit dem Widget selbst Normadressat oder nur der Händler? Ist die Ausnahme für Kleinstunternehmen (§ 3 Abs. 3 BFSG) richtig dargestellt? Reicht „keine Zusage“, oder sollte WEBklar einen Mindeststandard für das Widget zusagen?
## Auftragsverarbeitungsvertrag
### ⚖ F12 · AVV Vorbemerkung Abs. 4 und Nr. 2: Rollen
**Text.** Händler = Verantwortlicher, WEBklar = Auftragsverarbeiter, Stripe = Vertragspartner des Händlers (kein Unterauftragsverarbeiter). WEBklar verarbeitet Bestell- und Widerrufsdaten, versendet Bestell-E-Mails im Namen des Händlers und betreibt den Missbrauchsschutz.
**Frage.** Ist WEBklar für alle diese Vorgänge reiner Auftragsverarbeiter, oder wird es beim Missbrauchsschutz (Arbeitsspeicher, Mengenbegrenzung) oder bei der Widerrufsfunktion (Eingangsbestätigung) zum eigenen Verantwortlichen (Art. 4 Nr. 7 oder Art. 26 DSGVO)?
### ⚖ F13 · AVV Nr. 7 Abs. 4: Stripe und Datenweitergabe
**Text.** Stripe ist kein Unterauftragsverarbeiter; Zahlung, Kartendaten und Auszahlung verantworten Händler und Stripe. WEBklar ruft auf Weisung des Händlers die Zahlungs- und Adressangaben der Checkout-Sitzung ab und veranlasst Erstattungen. Daten von Käufern gehen nicht von WEBklar an Stripe.
**Frage.** Ist es richtig, den Datenfluss von Stripe zu WEBklar als Verarbeitung im Auftrag des Händlers zu beschreiben? Ist die Abgrenzung (Stripe als Auftragsverarbeiter und teils eigener Verantwortlicher laut DPA von Stripe) für die Datenschutzerklärung des Händlers richtig? Ist der Satz zu Drittlandübermittlungen von Stripe („regeln Kunde und Stripe“) ausreichend?
### ⚖ F14 · AVV Nr. 9: Fristen für Anonymisierung und Löschung
**Text.** Nicht bezahlte Bestellungen (offen oder storniert): Löschung 30 Tage nach dem Anlegen. Bezahlte Bestellungen und Widerrufe: Käuferdaten werden 3 Jahre nach dem Ende des Bestelljahres anonymisiert; Positionen, Beträge, Bestellnummer und Status bleiben. Nach dem Abschalten: 90 Tage Lesen und Export, dann Löschung aller Daten. Versandwarteschlange: Inhalt sofort nach dem Versand leeren, Eintrag nach 7 Tagen löschen, bei Fehlschlag nach 48 Stunden. Sicherung bis zu sieben Tage.
**Frage.** Sind 3 Jahre nach Ende des Bestelljahres für die Käuferdaten angemessen (Gewährleistung zwei Jahre, regelmäßige Verjährung drei Jahre ab Jahresende)? Entsteht ein Konflikt mit den Aufbewahrungspflichten des Händlers (zum Beispiel sechs oder acht Jahre nach AO und HGB), wenn WEBklar die Namen schon früher anonymisiert und der Händler den Export nicht gezogen hat? Reicht der Hinweis in Nr. 9 Abs. 8 und LB Nr. 5 Abs. 8, oder soll die Frist einstellbar sein?
### ⚖ F15 · AVV Nr. 8 Abs. 2: Betroffenenrechte nur auf Weisung im Chat
**Text.** Auskunft und Löschung/Anonymisierung einer einzelnen Bestellung geschehen auf Weisung des Händlers in Textform (Chat), nicht über eine Aktion im Portal; der Händler prüft vorher seine Aufbewahrungspflichten.
**Frage.** Genügt das als Unterstützung nach Art. 28 Abs. 3 lit. e DSGVO? Welche Reaktionszeit sollte der AVV nennen („unverzüglich“)?
### ⚖ F16 · AVV Nr. 8 Abs. 5: Nachweis der Rechtstexte nur als Prüfsumme
**Text.** Die Bestellung speichert nur die Prüfsumme der bestätigten Rechtstexte des Händlers, nicht den Wortlaut; den Wortlaut der gesehenen Fassung hält der Händler selbst vor. Anders als beim Terminplaner archiviert WEBklar die Fassungen der Händler-Rechtstexte nicht.
**Frage.** Reicht das als Nachweis des Händlers für den Vertragsinhalt (Bestellbestätigung mit den vollständigen Texten, § 312f Abs. 2 BGB)? Sollte WEBklar die Fassungen archivieren, und wenn ja, wie lange? (Technische Folge: neues Archiv, Frist im AVV.)
### ⚖ F17 · AVV Nr. 3 Abs. 5: Warenkorb im Browser
**Text.** Kein Cookie; der Warenkorb (Artikelkennungen und Mengen, kein Personenbezug) liegt im Sitzungsspeicher (sessionStorage) des Tabs, „technisch erforderlich“.
**Frage.** Ist das nach § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG ohne Einwilligung zulässig? Welche Information muss der Händler dazu in seiner Datenschutzerklärung geben (der Musterabsatz dazu entsteht in Aufgabe J2)?
### ⚖ F18 · AVV insgesamt: Übernahme der Textbausteine des Terminplaners
**Text.** Nummern 5, 6, 7 Abs. 1 bis 3, 10, 11 Abs. 1 und 12 sowie die Anlage sind inhaltlich aus dem AVV Terminplaner übernommen.
**Frage.** Gilt die Prüfung des AVV Terminplaner für diese Teile unverändert, oder ist wegen der Zahlungsdaten und der Adressdaten der Käufer (Liefer- und Rechnungsadresse, Telefonnummer) eine Anpassung der Maßnahmen in der Anlage nötig?