diff --git a/docs/rechtliches/webshop-kanzlei-paket.md b/docs/rechtliches/webshop-kanzlei-paket.md index b0af9fc..8f78531 100644 --- a/docs/rechtliches/webshop-kanzlei-paket.md +++ b/docs/rechtliches/webshop-kanzlei-paket.md @@ -52,7 +52,7 @@ Fassungen: Leistungsbeschreibung Webshop, Auftragsverarbeitungsvertrag Webshop ( ### 2.3 Käufer: Widerruf (§ 356a BGB) -Der Käufer widerruft über „Vertrag widerrufen“ im Widget, auf der Standalone-Seite oder über den Link in der Fußzeile jeder Seite der Website: Schaltfläche, Formular (Name, E-Mail-Adresse, Bestellnummer optional, Erklärung optional), Schaltfläche „Widerruf bestätigen“. Der Eingang wird gespeichert, der Käufer erhält sofort die Eingangsbestätigung mit Datum und Uhrzeit (G12), der Händler die Mail K26. Der Händler bearbeitet den Widerruf und die Erstattung selbst (LB Nr. 5 Abs. 6). Ohne Anmeldung, auch ohne passende Bestellung, mit Mengenbegrenzung gegen Missbrauch. ⚖ F20 +Der Käufer widerruft über „Vertrag widerrufen“ im Widget, auf der Standalone-Seite oder über den Link in der Fußzeile jeder Seite der Website: Schaltfläche, Formular (Name, E-Mail-Adresse, Bestellnummer „falls zur Hand“; ohne Bestellnummer ist die Erklärung Pflicht und soll Bestelldatum und Artikel nennen), Schaltfläche „Widerruf bestätigen“. Der Eingang wird gespeichert, der Käufer erhält sofort die Eingangsbestätigung mit Datum und Uhrzeit (G12), der Händler die Mail K26. Der Händler bearbeitet den Widerruf und die Erstattung selbst (LB Nr. 5 Abs. 6). Ohne Anmeldung, auch ohne passende Bestellung, mit Mengenbegrenzung gegen Missbrauch. ⚖ F20 ### 2.4 Daten und Fristen @@ -265,8 +265,8 @@ Die Belehrung nennt als Beispiel nur den Terminplaner, die Bestellung des Websho **Alternative.** Den Knopf erst auf der letzten Seite zeigen, nachdem Stripe die Daten erhoben hat (nicht möglich, weil Stripe Checkout die Seite betreibt), oder Name und Adresse im Widget abfragen und Stripe nur für die Zahlung nutzen. ### F20: Widerrufsfunktion nach § 356a BGB: Ausgestaltung -**Text.** Die Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ steht in der Fußzeile des Widgets, auf der Standalone-Seite unter `/shop//widerruf` und, vom Team eingebaut, als Link in der Fußzeile jeder Seite der Website des Händlers (Anleitung `docs/funktionen/shop-einbau.md`, Abschnitt 3). Sie führt ohne Anmeldung zu einem Formular (Name, E-Mail-Adresse, Bestellnummer, optional Erklärung oder Artikel), danach zur Schaltfläche „Widerruf bestätigen“. WEBklar speichert den Eingang und sendet dem Erklärenden sofort eine Eingangsbestätigung mit Inhalt, Datum und Uhrzeit (G12) auf einem dauerhaften Datenträger; der Händler erhält die Mail K26. Die Funktion ist auch erreichbar, wenn keine Bestellung zur Angabe gefunden wird; der Händler klärt das. Die Bestellnummer ist ein optionales Feld („möglichst die Bestellnummer“). -**Frage.** (a) Genügt diese Ausgestaltung § 356a BGB (Erreichbarkeit „während der gesamten Widerrufsfrist“, Schaltfläche, Bestätigungsschaltfläche, Eingangsbestätigung)? (b) Reichen Name, E-Mail-Adresse und optionale Bestellnummer zur Zuordnung („Identifikation“ des Vertrags), oder muss die Bestellung zwingend gefunden werden? (c) Ist der Link auf jeder Seite der Website des Händlers die richtige Verortung („Online-Benutzeroberfläche“), obwohl das Widget nur auf einer Seite läuft, und wer trägt die Pflicht, wenn der Händler den Link entfernt (LB Nr. 5 Abs. 6)? (d) Ist der Zeitstempel in Europe/Berlin mit Eingangsbestätigung ausreichend? +**Text.** Die Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ steht in der Fußzeile des Widgets, auf der Standalone-Seite unter `/shop//widerruf` und, vom Team eingebaut, als Link in der Fußzeile jeder Seite der Website des Händlers (Anleitung `docs/funktionen/shop-einbau.md`, Abschnitt 3). Sie führt ohne Anmeldung zu einem Formular (Name, E-Mail-Adresse, Bestellnummer „falls zur Hand“; ohne Bestellnummer muss die Erklärung Bestelldatum und Artikel nennen), danach zur Schaltfläche „Widerruf bestätigen“. WEBklar speichert den Eingang und sendet dem Erklärenden sofort eine Eingangsbestätigung mit Inhalt, Datum und Uhrzeit (G12) auf einem dauerhaften Datenträger; der Händler erhält die Mail K26. Die Funktion ist auch erreichbar, wenn keine Bestellung zur Angabe gefunden wird; der Händler klärt das. Die Bestellnummer ist ein freiwilliges Feld; fehlt sie, verlangt das Formular Bestelldatum und Artikel in der Erklärung (Freitext), damit der Händler zuordnen kann. +**Frage.** (a) Genügt diese Ausgestaltung § 356a BGB (Erreichbarkeit „während der gesamten Widerrufsfrist“, Schaltfläche, Bestätigungsschaltfläche, Eingangsbestätigung)? (b) Reichen Name, E-Mail-Adresse und entweder die Bestellnummer oder Bestelldatum und Artikel in der Erklärung zur Zuordnung („Identifikation“ des Vertrags), oder muss die Bestellung zwingend gefunden werden? (c) Ist der Link auf jeder Seite der Website des Händlers die richtige Verortung („Online-Benutzeroberfläche“), obwohl das Widget nur auf einer Seite läuft, und wer trägt die Pflicht, wenn der Händler den Link entfernt (LB Nr. 5 Abs. 6)? (d) Ist der Zeitstempel in Europe/Berlin mit Eingangsbestätigung ausreichend? **Unsere Annahme.** Ja; die Funktion nimmt jede Erklärung an, die Zuordnung ist Sache des Händlers. **Alternative.** Bestellnummer und E-Mail-Adresse als Pflichtfelder; Zuordnung mit Fehlermeldung bei Nichtfinden (würde Widerrufe abweisen und ist nach unserer Einschätzung riskanter).