Öffnungszeiten: Datenschutz-Abschnitt heißt 6e (6d ist seit dem Webshop vergeben); Härtungspunkt N13

Entwurf umbenannt (zeiten-datenschutz-6e-entwurf.md), Leistungsbeschreibung, Kanzlei-Fragen,
Livegang-Notiz und Test-Pins ziehen mit. N13: Rückgabe-Marker nach dem Löschen fehlt (vor on).

Co-Authored-By: Claude Opus 5.5 <noreply@anthropic.com>
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@@ -4,15 +4,15 @@ Stand 05.10.2026, Entwurf (Spec „Öffnungszeiten live“, Abschnitt 9, und Tas
**Warum eine eigene Datei.** Das Kanzlei-Paket des Terminplaners liegt auf dem Zweig `feature/terminplaner-tp2` und ist in diesen Zweig (`feature/oeffnungszeiten`) noch nicht eingeflossen; ändern wir es hier, entsteht beim Zusammenführen ein Konflikt. Die Fragen tragen deshalb die Kennung `ZQ1` bis `ZQ12`. Beim Zusammenführen: als `Q27` bis `Q38` in Abschnitt 4 des Kanzlei-Pakets übernehmen, die Fundstellen in Abschnitt 5 ergänzen, die Fassung der Leistungsbeschreibung in Abschnitt 3.4 daneben stellen. In veröffentlichten Dateien stehen keine ⚖-Marker.
Jede Frage hat vier Teile wie im Paket des Terminplaners: **Frage** (was wir wissen möchten), **Fundstelle im Text** (wo der Wortlaut steht), **Unsere Annahme** (der Stand, mit dem wir arbeiten; bitte bestätigen oder korrigieren), **Alternative** (was wir stattdessen täten). Einordnungen wie „Annahme“ sind keine Rechtsurteile. Die Texte, um die es geht: `public/vertragsunterlagen/zeiten-leistungsbeschreibung.html` (Leistungsbeschreibung, im Folgenden „LB“), `docs/rechtliches/zeiten-datenschutz-6d-entwurf.md` (Abschnitt 6d), `docs/rechtliches/zeiten-k02-k03-entwurf.md` (K02/K03), `docs/funktionen/website-datenschutz-absatz.md` (Website-Absatz) und die Haken im Register (`server/config.js`, `features.zeiten`).
Jede Frage hat vier Teile wie im Paket des Terminplaners: **Frage** (was wir wissen möchten), **Fundstelle im Text** (wo der Wortlaut steht), **Unsere Annahme** (der Stand, mit dem wir arbeiten; bitte bestätigen oder korrigieren), **Alternative** (was wir stattdessen täten). Einordnungen wie „Annahme“ sind keine Rechtsurteile. Die Texte, um die es geht: `public/vertragsunterlagen/zeiten-leistungsbeschreibung.html` (Leistungsbeschreibung, im Folgenden „LB“), `docs/rechtliches/zeiten-datenschutz-6e-entwurf.md` (Abschnitt 6e), `docs/rechtliches/zeiten-k02-k03-entwurf.md` (K02/K03), `docs/funktionen/website-datenschutz-absatz.md` (Website-Absatz) und die Haken im Register (`server/config.js`, `features.zeiten`).
Reihenfolge der Rechtsrunde (gemeinsam mit TP2): gemeinsame Bausteine (TP2 Block F) → Leistungsbeschreibung → Datenschutz § 6d/§ 6 und Website-Absatz → Oberflächen- und Mailtexte → diese Fragen ans Kanzlei-Paket → Inhaber lädt die Fassungen in WOMS „Rechtliches“ hoch → Schalter `ZEITEN_ENABLED=on`.
Reihenfolge der Rechtsrunde (gemeinsam mit TP2): gemeinsame Bausteine (TP2 Block F) → Leistungsbeschreibung → Datenschutz § 6e/§ 6 und Website-Absatz → Oberflächen- und Mailtexte → diese Fragen ans Kanzlei-Paket → Inhaber lädt die Fassungen in WOMS „Rechtliches“ hoch → Schalter `ZEITEN_ENABLED=on`.
### ZQ1: ⚖ AVV Funktionen per Haken?
**Frage.** Für Öffnungszeiten live verarbeitet WEBklar beim Aufruf einer Kundenwebsite Besucherdaten (IP-Adresse, Zeitpunkt, Browserangaben in Server-Protokollen, 14 Tage). Mit einem Wartungs-Abo deckt Anlage 1 der Abo-Bedingungen (Auftragsverarbeitung, Server-Protokolle der Website) das ab. Beim 30-€-Weg ohne Abo oder bei Websites, die woanders liegen, gibt es keinen Auftragsverarbeitungsvertrag; das ist dieselbe Lücke wie bei der News-Pinnwand. Soll sie mit einem zusätzlichen Haken „AVV Funktionen“ beim Bestellen und Einschalten geschlossen werden (wie der Haken für den AVV Terminplaner und den AVV Website-Analyse), und genügt ein gemeinsamer AVV „Funktionen“ für News-Pinnwand und Öffnungszeiten live? Oder ist WEBklar für die Protokolle des eigenen Servers ohnehin selbst Verantwortlicher, sodass kein AVV nötig ist?
**Fundstelle im Text.** Spec Abschnitt 9 Nr. 5; Register `features.zeiten.avv: null`; Abschnitt 6d Absatz 1 (Rolle als Auftragsverarbeiter) und Offener Punkt 1; Website-Absatz Variante B (`[Prüfen: AVV mit WEBklar erforderlich]`); LB Nr. 12 Abs. 2.
**Fundstelle im Text.** Spec Abschnitt 9 Nr. 5; Register `features.zeiten.avv: null`; Abschnitt 6e Absatz 1 (Rolle als Auftragsverarbeiter) und Offener Punkt 1; Website-Absatz Variante B (`[Prüfen: AVV mit WEBklar erforderlich]`); LB Nr. 12 Abs. 2.
**Unsere Annahme.** Mit Abo genügt Anlage 1. Ohne Abo und bei Fremdhosting braucht es einen AVV; wir würden einen kurzen AVV „Funktionen“ per Haken einführen (Aufbau und Nummern wie AVV Terminplaner Nr. 4 bis 9, ohne Termindaten, Unterauftragsverarbeiter nur Hetzner).
@@ -52,7 +52,7 @@ Reihenfolge der Rechtsrunde (gemeinsam mit TP2): gemeinsame Bausteine (TP2 Block
**Frage.** Wer Öffnungszeiten live im Wartungs-Abo ohne Aufpreis eingeschaltet hat, behält die Funktion nach dem Ende des Abos noch 30 Tage; in dieser Zeit kann er sie für einmalig 30 € behalten, sonst schaltet WEBklar sie ab (auf der Website bleibt die feste Ersatz-Tabelle), die Eingaben bleiben noch weitere 30 Tage und werden dann gelöscht; beginnt in dieser Zeit wieder ein Wartungs-Abo, läuft die Funktion mit den Eingaben weiter. Wer sie für 30 € bestellt hat, behält sie auch ohne Abo. Fragen: (a) Ist die Kopplung der Gratis-Funktion an das Abo mit dieser Frist zulässig, obwohl sie ein „freiwilliges Extra“ ist und die Abo-Bedingungen unverändert bleiben (Z19)? (b) Darf die Rückkehr bei neuem Abo ohne neue Zustimmung automatisch erfolgen? (c) Frist und Anker der Löschung (30 Tage nach dem Abschalten) und der Sicherungsüberhang von sieben Tagen. (d) Bei Abschaltung durch WEBklar auf Wunsch des Kunden oder aus anderem Grund als dem Ende des Abos gibt es im Programm keine automatische Löschung; die LB sagt „auf Verlangen, spätestens mit dem Löschen des Kundenkontos“ (Nr. 9 Abs. 5). Genügt das, oder braucht es eine feste Frist? (e) Gehört das einmalige Aktualisieren der Ersatz-Tabelle beim Abschalten (Nr. 9 Abs. 4) zu einer Leistung, die WEBklar auch nach dem Ende des Abos schuldet?
**Fundstelle im Text.** LB Nr. 9 Abs. 1 bis 5, Nr. 4 Abs. 3; Abschnitt 6d (Löschfristen) und Offener Punkt 2; K02/K03 (`zeiten-k02-k03-entwurf.md`); Programm: `server/services/zeiten/aboAbgleich.js` (30 Tage Frist zum Behalten, 30 Tage Datenfrist), `abschalten.js`; Spec Z11 und Abschnitt 5; Parallele: TP2 Q7 und Q9 (Terminplaner endet mit dem Abo).
**Fundstelle im Text.** LB Nr. 9 Abs. 1 bis 5, Nr. 4 Abs. 3; Abschnitt 6e (Löschfristen) und Offener Punkt 2; K02/K03 (`zeiten-k02-k03-entwurf.md`); Programm: `server/services/zeiten/aboAbgleich.js` (30 Tage Frist zum Behalten, 30 Tage Datenfrist), `abschalten.js`; Spec Z11 und Abschnitt 5; Parallele: TP2 Q7 und Q9 (Terminplaner endet mit dem Abo).
**Unsere Annahme.** Ja zu (a) bis (c): Der Kunde hat die Funktion nur durch das Abo ohne Aufpreis; die Frist zum Behalten und die Datenfrist sind angemessen, die Rückkehr stellt den früheren Stand wieder her. Zu (d) genügt „auf Verlangen“, weil die Eingaben Betriebsdaten sind und der Kunde die Löschung jederzeit verlangen kann. Zu (e) ja, weil es zum Einbau gehört, den der Preis enthält (Z20).
@@ -62,7 +62,7 @@ Reihenfolge der Rechtsrunde (gemeinsam mit TP2): gemeinsame Bausteine (TP2 Block
**Frage.** WEBklar sendet dem Kunden E-Mails: K27 (eingeschaltet), K28 (Erinnerung 1 bis 7 Tage vor einem Feiertag oder einem Prüftag: „Stimmen Ihre Zeiten an diesen Tagen?“, mit einem Knopf zum Editor und dem Hinweis, die Zeiten auch bei Google einzutragen), K29 (Wartungs-Abo beendet, Frist, „für einmalig 30 € behalten“), K30 (abgeschaltet). Sind das Vertragsmails (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) ohne Einwilligung, oder wirkt K28 wegen des Hinweises „bei Google auch eintragen“ oder des Verweises auf die Funktion als Werbung (§ 7 UWG, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO mit Widerspruchsmöglichkeit)? Muss K28 einen Hinweis zum Abbestellen tragen? Die Erinnerung lässt sich im Programm nicht abschalten; der Kunde kann nur die Funktion abschalten lassen.
**Fundstelle im Text.** Abschnitt 6d Absatz 3; LB Nr. 2 Abs. 2; Mailvorlagen K27 bis K30 (`server/mail-templates/`), Spec Abschnitt 7 (K28: eine Mail für alle neuen Tage, Merker, 08:00 bis 20:00 Uhr Berliner Zeit, kein BCC ans Team).
**Fundstelle im Text.** Abschnitt 6e Absatz 3; LB Nr. 2 Abs. 2; Mailvorlagen K27 bis K30 (`server/mail-templates/`), Spec Abschnitt 7 (K28: eine Mail für alle neuen Tage, Merker, 08:00 bis 20:00 Uhr Berliner Zeit, kein BCC ans Team).
**Unsere Annahme.** Die Erinnerung ist Teil der vertraglichen Leistung (LB Nr. 2 Abs. 2) und deshalb eine Vertragsmail ohne Einwilligung; der Hinweis auf Google dient der Durchführung (die Zeiten dort aktuell zu halten), nicht der Werbung.
@@ -82,7 +82,7 @@ Reihenfolge der Rechtsrunde (gemeinsam mit TP2): gemeinsame Bausteine (TP2 Block
**Frage.** (a) Der Absatz „Öffnungszeiten auf dieser Website“ (Variante A und B) sagt, dass die Knöpfe „Route“ und „WhatsApp“ einfache Links sind, dass Google Maps und WhatsApp erst nach dem Klick geöffnet werden und dass vorher nichts an Google oder Meta übertragen wird; das Skript setzt keine Cookies und speichert nichts im Browser. Genügt das, oder braucht es für diese Links eine Einwilligung (§ 25 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO)? (b) Der Kunde bestätigt im Portal mit einem Haken, dass er den „WhatsApp-Hinweis“ (Baustein WhatsApp) in seine Datenschutzerklärung aufgenommen hat; der Zeitpunkt wird gespeichert, Mitarbeiter setzen den Haken in der Kundenansicht nicht. Reicht der Haken als Nachweis? (c) Wenn WEBklar den Absatz beim Einbau in die Datenschutzerklärung einfügt (LB Nr. 6 Abs. 4), ist das Einfügen eines Mustertextes eine Rechtsdienstleistung (§ 2 RDG)? Das ist dieselbe Regel wie TP2 Q18 und soll für alle Funktionen gleich bleiben. (d) Die Angaben im Seitencode (strukturierte Daten zu den Öffnungszeiten) enthalten keine Daten von Besuchern; ist ein Satz dazu nötig?
**Fundstelle im Text.** `docs/funktionen/website-datenschutz-absatz.md` (Variante A und B, Bausteine Route und WhatsApp); LB Nr. 2 Abs. 4, Nr. 6 Abs. 3 und 4; Abschnitt 6d Absatz 4; Programm: `public/embed/zeiten.js` (keine Cookies, kein Storage, keine Anfragen an Dritte; Links erst beim Klick), Spec Z23 (Route öffnet Google Maps erst beim Klick).
**Fundstelle im Text.** `docs/funktionen/website-datenschutz-absatz.md` (Variante A und B, Bausteine Route und WhatsApp); LB Nr. 2 Abs. 4, Nr. 6 Abs. 3 und 4; Abschnitt 6e Absatz 4; Programm: `public/embed/zeiten.js` (keine Cookies, kein Storage, keine Anfragen an Dritte; Links erst beim Klick), Spec Z23 (Route öffnet Google Maps erst beim Klick).
**Unsere Annahme.** (a) Ein Link, den der Besucher anklickt, ist keine Übertragung durch WEBklar oder den Kunden vor dem Klick; eine Einwilligung ist nicht nötig. (b) Der Haken genügt als Nachweis. (c) Wie TP2 Q18: Technik und Mustertext, keine Rechtsdienstleistung im Einzelfall. (d) Ein Satz genügt, wie im Entwurf.