Buchungskalender: Rechtstexte – automatische Erstattung, Stripe-Rücksprung, Kartenzahlung
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@@ -39,7 +39,7 @@ zwischen dem Kunden als Verantwortlichem („Kunde“; in der Leistungsbeschreib
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- ein Hashwert des geheimen Zugangs zur Buchungsseite (der Link in der E-Mail wird nur als Prüfsumme gespeichert);
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- der Zustellstatus der E-Mails an den Gast.
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**Kartendaten und Kontodaten (IBAN) des Gastes erhält und speichert WEBklar nicht;** die gibt der Gast nur bei Stripe ein. Die Bankverbindung des Kunden selbst (Angabe auf der Rechnung) und seine Firmen- und Steuerangaben gehören nicht zu den Gästedaten.
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**Kartendaten des Gastes erhält und speichert WEBklar nicht;** die gibt der Gast nur bei Stripe ein. Online-Zahlungen sind derzeit nur per Karte (einschließlich Apple Pay und Google Pay) möglich, nicht per SEPA-Lastschrift. Die Bankverbindung des Kunden selbst (Angabe auf der Rechnung) und seine Firmen- und Steuerangaben gehören nicht zu den Gästedaten.
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(2) Von Kalendern anderer Plattformen übernimmt WEBklar nur die belegten Zeiträume (Datum von und bis), nicht Namen, Beschreibungen oder andere Angaben der dortigen Buchungen, auch wenn der Kalender sie enthält. Die iCal-Adresse, die WEBklar dem Kunden bereitstellt, enthält nur belegte Nächte, keine Angaben zu Gästen. Wer die geheime Adresse kennt, sieht die belegten Nächte; der Kunde kann sie jederzeit erneuern.
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(4) IP-Adresse und Browser-Kennzeichen (User-Agent) erhält der Server von WEBklar technisch bei jedem Abruf des Widgets und jeder Anfrage. Die Mengenbegrenzung (Missbrauchsschutz) verwendet die IP-Adresse im Arbeitsspeicher des Servers; ein Neustart leert sie. Mit der Anfrage werden weder eine IP-Adresse im Klartext noch ein Browser-Kennzeichen gespeichert, sondern nur ein **Hashwert der IP-Adresse („IP-Hash“)**: ein SHA-256-Wert, den WEBklar mit einem geheimen Schlüssel des Servers salzt. Der IP-Hash ist ein pseudonymes technisches Datum und bleibt ein personenbezogenes Datum, weil WEBklar mit dem Schlüssel für dieselbe IP-Adresse denselben Wert berechnen kann; ohne den Schlüssel lässt sich aus ihm keine IP-Adresse ableiten. WEBklar verwendet ihn ausschließlich zum Missbrauchsschutz. Er dient nicht dazu, Gäste zu identifizieren, wiederzuerkennen oder zu profilieren, wird dem Kunden weder angezeigt noch exportiert und steht nur im Datensatz der Anfrage. WEBklar entfernt ihn aus dem Datensatz, sobald der Kunde die Anfrage freigibt oder ablehnt, spätestens nach 30 Tagen (Nummer 9 Abs. 1). In den Server-Protokollen stehen IP-Adresse und Browser-Kennzeichen 14 Tage (Anlage 2 der Abo-Bedingungen).
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(5) Der Buchungskalender setzt keine Cookies. Das Widget und die Buchungsseite speichern im Browser des Besuchers keine personenbezogenen Daten dauerhaft; das Widget hält Eingaben nur im Arbeitsspeicher der geöffneten Seite. Soweit für die Funktion etwas im Sitzungsspeicher des Tabs abgelegt wird, ist es technisch erforderlich und verschwindet mit dem Tab.
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(5) Der Buchungskalender setzt keine Cookies. Das Widget speichert nichts im Browser. Auch die Buchungsseite legt weder Cookies noch Daten im lokalen oder im Sitzungsspeicher des Browsers ab.
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(6) Betroffene: Gäste, die über die Website des Kunden Anfragen stellen oder buchen, und Personen, deren Angaben der Gast in der Anfrage oder Buchung macht (zum Beispiel Mitreisende oder abweichende Rechnungsempfänger). Beschäftigte des Kunden sind von diesem Vertrag nicht betroffen.
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(1) WEBklar verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden, auch in Bezug auf eine Übermittlung in ein Drittland oder an eine internationale Organisation. Das gilt nicht, wenn das Recht der Europäischen Union oder Deutschlands WEBklar zu einer Verarbeitung verpflichtet. In diesem Fall teilt WEBklar dem Kunden die Pflicht vorher mit, soweit das Gesetz es nicht verbietet.
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(2) Mit der Bestellung weist der Kunde WEBklar an, den Buchungskalender nach seinen Einstellungen und der Leistungsbeschreibung zu betreiben und in seinem Namen Rechnungen auszustellen. Weitere Weisungen ergeben sich aus den Einstellungen und Aktionen im Kundenportal (Unterkünfte, Preise, Sperren, Kalenderverbindungen, Freigabe und Ablehnung von Anfragen, Zahlungseingang vor Ort, Stornierungen und Erstattungen, Online-Zahlung, Öffnen und Schließen des Buchungskalenders). Sonstige Weisungen erteilt der Kunde in Textform, etwa im Chat des Kundenportals. Weisungen, die über diese Einstellungen hinausgehen, setzt WEBklar nur um, wenn das technisch vorgesehen ist; sonst kann der Kunde den Buchungskalender abschalten lassen (Nr. 10 Abs. 7 der Leistungsbeschreibung). Die Anonymisierung und Löschung auf Weisung nach Nummer 8 Abs. 2 und Nummer 9 Abs. 6 setzt WEBklar immer um, soweit Aufbewahrungspflichten dem nicht entgegenstehen (Nummer 9 Abs. 8).
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(2) Mit der Bestellung weist der Kunde WEBklar an, den Buchungskalender nach seinen Einstellungen und der Leistungsbeschreibung zu betreiben, in seinem Namen Rechnungen auszustellen und Zahlungen, die nach einer Stornierung oder nach dem Ablauf einer Reservierung eingehen, sowie zweite Zahlungen auf eine bereits bezahlte Buchung ohne weitere Anweisung in voller Höhe über sein Stripe-Konto zu erstatten (dauerhafte Weisung; der Stand der Buchung ändert sich dabei nicht). Bei einer Stornierung schließt WEBklar eine noch offene Zahlungsseite bei Stripe. Weitere Weisungen ergeben sich aus den Einstellungen und Aktionen im Kundenportal (Unterkünfte, Preise, Sperren, Kalenderverbindungen, Freigabe und Ablehnung von Anfragen, Zahlungseingang vor Ort, Stornierungen und Erstattungen, Online-Zahlung, Öffnen und Schließen des Buchungskalenders). Sonstige Weisungen erteilt der Kunde in Textform, etwa im Chat des Kundenportals. Weisungen, die über diese Einstellungen hinausgehen, setzt WEBklar nur um, wenn das technisch vorgesehen ist; sonst kann der Kunde den Buchungskalender abschalten lassen (Nr. 10 Abs. 7 der Leistungsbeschreibung). Die Anonymisierung und Löschung auf Weisung nach Nummer 8 Abs. 2 und Nummer 9 Abs. 6 setzt WEBklar immer um, soweit Aufbewahrungspflichten dem nicht entgegenstehen (Nummer 9 Abs. 8).
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(3) Hält WEBklar eine Weisung für rechtswidrig, weist es den Kunden unverzüglich darauf hin. WEBklar darf die Ausführung aussetzen, bis der Kunde die Weisung ändert oder die Rechtslage geklärt ist.
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@@ -77,7 +77,7 @@ WEBklar setzt nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder e
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(3) WEBklar verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf die Datenschutzpflichten nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO. Bei der Hetzner Online GmbH ist das deren Vertrag zur Auftragsverarbeitung, den WEBklar abgeschlossen hat. Kommt ein Unterauftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, haftet WEBklar dem Kunden für die Einhaltung dieser Pflichten (Art. 28 Abs. 4 Satz 2 DSGVO).
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(4) **Stripe ist kein Unterauftragsverarbeiter von WEBklar.** Der Kunde verwendet sein eigenes Stripe-Konto und hat den Vertrag darüber unmittelbar mit Stripe geschlossen (Nr. 3 der Leistungsbeschreibung); die Zahlung des Gastes fließt direkt auf dieses Konto. Die Zahlungsseite (Stripe Checkout), die Erhebung von Zahlungs-, Karten- und Kontodaten, die Prüfung von Zahlungen und die Auszahlungen verantworten der Kunde und Stripe nach ihrem Vertrag; WEBklar erhält diese Daten nicht. Auf Weisung des Kunden legt WEBklar bei Stripe die Zahlung an, ruft die Angaben zu Zahlungen ab, die der Buchungskalender braucht (Nummer 2 Abs. 1), und veranlasst Erstattungen. Daten von Gästen gehen dabei nicht von WEBklar an Stripe, außer der Bezeichnung des Aufenthalts und der Rechnungsnummer auf der Zahlungsseite, der Kennung der Buchung, dem Betrag und der Erstattung selbst. Die Weitergabe von Daten durch Stripe, auch an Stellen außerhalb der Europäischen Union, regeln der Kunde und Stripe; dafür ist WEBklar nicht verantwortlich.
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(4) **Stripe ist kein Unterauftragsverarbeiter von WEBklar.** Der Kunde verwendet sein eigenes Stripe-Konto und hat den Vertrag darüber unmittelbar mit Stripe geschlossen (Nr. 3 der Leistungsbeschreibung); die Zahlung des Gastes fließt direkt auf dieses Konto. Die Zahlungsseite (Stripe Checkout), die Erhebung von Zahlungs- und Kartendaten (derzeit nur Karte, einschließlich Apple Pay und Google Pay), die Prüfung von Zahlungen und die Auszahlungen verantworten der Kunde und Stripe nach ihrem Vertrag; WEBklar erhält diese Daten nicht. Auf Weisung des Kunden legt WEBklar bei Stripe die Zahlung an, ruft die Angaben zu Zahlungen ab, die der Buchungskalender braucht (Nummer 2 Abs. 1), schließt offene Zahlungsseiten und veranlasst Erstattungen (auch die automatischen nach Nummer 4 Abs. 2). An Stripe gehen dabei von WEBklar nur: die Bezeichnung des Aufenthalts mit Rechnungsnummer als Zahlungsposition, der Betrag, die Kennungen der Buchung und der Zahlung (Metadaten), die E-Mail-Adresse des Gastes zur Vorbelegung der Zahlungsseite, soweit WEBklar sie übergibt, die Erstattung und der **geheime Link zur Buchungsseite mit dem Token als Rücksprungadresse** (bei Erfolg und bei Abbruch). Dieser Link ist damit für Stripe und im Stripe-Dashboard des Kunden sichtbar; er öffnet nur diese eine Buchungsseite und verfällt mit ihr. Die Weitergabe von Daten durch Stripe, auch an Stellen außerhalb der Europäischen Union, regeln der Kunde und Stripe; dafür ist WEBklar nicht verantwortlich.
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(5) Plattformen, deren iCal-Kalender der Kunde einbindet oder denen er die iCal-Adresse des Buchungskalenders mitteilt, sind Empfänger nach seiner Entscheidung. WEBklar übermittelt ihnen keine Daten von Gästen.
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@@ -145,9 +145,9 @@ WEBklar stellt dem Kunden alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis de
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| Übertragung | Das Widget, die Buchungsseite und das Kundenportal werden nur über TLS (HTTPS) übertragen. Der Einbau-Code verweist auf eine Adresse mit https://. Die Zahlung geschieht auf der Zahlungsseite von Stripe. Kalender anderer Plattformen ruft WEBklar nur über https ab. |
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| Speicher im Browser | Es werden keine Cookies gesetzt. Das Widget sendet seine Anfragen ohne Cookies und ruft nur die Schnittstelle des Buchungskalenders auf, keine Dienste Dritter. |
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| Zugriffskontrolle | Das Kundenportal ist nur nach Anmeldung erreichbar; jeder Kunde sieht nur die Daten seiner eigenen Projekte. Die öffentliche Schnittstelle des Widgets liefert nur für einen vorhandenen Buchungskalender Daten und ist über den Website-Schlüssel (Site-Key) adressiert; die belegten Nächte nennt sie ohne Quelle und ohne Daten von Gästen. Die Buchungsseite ruft der Gast nur mit einem geheimen Token ab, das nur als Prüfsumme gespeichert und zeitkonstant verglichen wird. Benachrichtigungen von Stripe werden nur nach Prüfung ihrer Signatur verarbeitet; die Schlüssel für Stripe liegen nur auf dem Server. Die iCal-Adresse des Buchungskalenders ist ein geheimer, erneuerbarer Zufallswert. |
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| Zugriffskontrolle | Das Kundenportal ist nur nach Anmeldung erreichbar; jeder Kunde sieht nur die Daten seiner eigenen Projekte. Die öffentliche Schnittstelle des Widgets liefert nur für einen vorhandenen Buchungskalender Daten und ist über den Website-Schlüssel (Site-Key) adressiert; die belegten Nächte nennt sie ohne Quelle und ohne Daten von Gästen. Die Buchungsseite ruft der Gast nur mit einem geheimen Token ab, das nur als Prüfsumme gespeichert und zeitkonstant verglichen wird. Der Token wird nur als Prüfsumme gespeichert; er wird nur als Teil der Rücksprungadresse an Stripe übergeben (Nummer 7 Abs. 4) und öffnet nur diese eine Buchungsseite. Benachrichtigungen von Stripe werden nur nach Prüfung ihrer Signatur verarbeitet; die Schlüssel für Stripe liegen nur auf dem Server. Die iCal-Adresse des Buchungskalenders ist ein geheimer, erneuerbarer Zufallswert. |
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| Missbrauchsschutz | Ein verstecktes Feld (Honeypot), eine Mindestzeit bis zum Absenden des Formulars mit signiertem Formular-Token und Grenzen je IP-Adresse und je Buchungskalender schützen vor automatisierten Anfragen. Die Grenzen gelten im Arbeitsspeicher; ein Neustart leert sie. Mit der Anfrage wird nur ein gesalzener IP-Hash gespeichert (Nummer 3 Abs. 4). Beim Abruf von Kalendern anderer Plattformen sind nur Adressen mit https erlaubt, private und lokale Ziele sind gesperrt, und Größe und Dauer des Abrufs sind begrenzt. |
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| Datenminimierung | Kartendaten und Kontodaten erhält und speichert WEBklar nicht. Preise berechnet der Server aus den gespeicherten Preisen und Posten, nie aus Angaben des Browsers. Von anderen Kalendern werden nur Zeiträume übernommen. Mit der Anfrage werden keine IP-Adresse im Klartext und kein Browser-Kennzeichen gespeichert; der IP-Hash wird mit der Entscheidung des Kunden entfernt. Die Gästedaten werden nach den Fristen der Nummer 9 anonymisiert. Nach dem Versand einer E-Mail werden Empfängeradresse und Inhalt in der Warteschlange geleert. |
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| Datenminimierung | Kartendaten erhält und speichert WEBklar nicht. Preise berechnet der Server aus den gespeicherten Preisen und Posten, nie aus Angaben des Browsers. Von anderen Kalendern werden nur Zeiträume übernommen. Mit der Anfrage werden keine IP-Adresse im Klartext und kein Browser-Kennzeichen gespeichert; der IP-Hash wird mit der Entscheidung des Kunden entfernt. Die Gästedaten werden nach den Fristen der Nummer 9 anonymisiert. Nach dem Versand einer E-Mail werden Empfängeradresse und Inhalt in der Warteschlange geleert. |
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| Integrität der Rechnungen | Rechnungen und Stornorechnungen werden als unveränderlicher Schnappschuss gespeichert; das PDF entsteht bei jedem Abruf aus diesem Schnappschuss. Rechnungsnummern werden unter Sperre lückenlos je Kunde und Jahr vergeben. Freigabe und Buchung prüfen unter Sperre erneut, dass der Zeitraum frei ist. |
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| Trennung | Alle Unterkünfte, Anfragen und Rechnungen tragen die Kennung des Kunden, des Projekts und der Funktion; das Kundenportal und die öffentliche Schnittstelle lesen immer nur die Daten des jeweiligen Buchungskalenders. Die Hintergrundläufe (Ablauf von Reservierungen, Kalenderabgleich, Versand der E-Mails, Anonymisierung und Löschung) schreiben jeweils nur in das Dokument, um das es geht. |
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| Löschung | Täglicher Löschlauf für Anfragen, Buchungen und Warteschlange nach den Fristen der Nummer 9; die Daten abgeschalteter Buchungskalender 90 Tage nach dem Abschalten; das Einrichtungs-Ticket bleibt als Arbeitsnachweis mit einer Kurzfassung der Angaben zur Einrichtung bestehen und enthält keine Daten von Gästen (Nummer 9 Abs. 6). |
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