Shop J1: Leistungsbeschreibung und AVV Webshop an Entscheidung W5 angepasst (Webshop an den Vertrag über den Betrieb der Website gekoppelt, nicht an ein Abo)
Nr. 1, 5, 9 Abs. 4 und Nr. 10 der Leistungsbeschreibung sowie AVV Nr. 2 und 9 nennen den Vertrag über den Betrieb der Website statt Hosting- oder Wartungs-Abo; HTML, PDF, Prüfsummen und Kanzlei-Frage F9 nachgezogen. Co-Authored-By: Claude Opus 5.5 <noreply@anthropic.com>
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@@ -40,9 +40,9 @@ Kürzel: **LB** = Leistungsbeschreibung Webshop, **AVV** = Auftragsverarbeitungs
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**Text.** Verbraucher können die Bestellung der Einrichtung widerrufen; Verweis auf die gemeinsame Widerrufsbelehrung der Funktionen (Beispiel Terminplaner), Erlöschen nach der Zustimmung bei der Bestellung.
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**Frage.** Der Webshop richtet sich nur an Unternehmer (Nr. 1 Abs. 1), die Bestellung kann aber ein Existenzgründer oder ein Verbraucher vor Gewerbebeginn aufgeben. Ist es richtig, allen Bestellern die Belehrung zu zeigen? Muss die gemeinsame Belehrung den Webshop namentlich nennen? (Die Kanzlei-Prüfung der Belehrung selbst ist Teil des Pakets Terminplaner.)
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### ⚖ F9 · LB Nr. 10: Ende mit dem Abo, Löschfrist, Wiedereinschaltung
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**Text.** Der Webshop endet mit dem Ende des Hosting- oder Wartungs-Abos; Abschalten spätestens am folgenden Tag; 90 Tage Lesen und Export, danach Löschung; Wiedereinschaltung innerhalb der 90 Tage auf Wunsch ohne Kosten (Abs. 5); volle Erstattung, wenn das Abo vor der Freischaltung endet (Abs. 6).
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**Frage.** Ist die Kopplung des Webshops an das Abo wirksam, auch wenn der Händler einen laufenden Betrieb mit offenen Bestellungen und Widerrufen hat? Reicht der Hinweis an den Händler, seine Käufer zu informieren (Abs. 2)? Sind die Erstattungs- und Wiedereinschaltungsregeln so vereinbar?
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### ⚖ F9 · LB Nr. 10: Ende mit dem Vertrag über den Betrieb der Website, Löschfrist, Wiedereinschaltung
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**Text.** Der Webshop läuft, solange WEBklar die Website des Händlers betreibt (Hosting-Abo, Wartungs-Abo oder ein anderer Vertrag über den Betrieb der Website). Endet dieser Vertrag, endet auch der Webshop; WEBklar schaltet ihn zum Vertragsende ab und informiert den Händler vorher per E-Mail (Abs. 1, gilt auch beim Widerruf des Vertrags). 90 Tage Lesen und Export, danach Löschung; Wiedereinschaltung innerhalb der 90 Tage auf Wunsch ohne Kosten, wenn wieder ein Vertrag über den Betrieb der Website beginnt (Abs. 5); volle Erstattung des Einrichtungspreises, wenn der Vertrag vor der Freischaltung endet (Abs. 6). Technisch ist der Webshop nicht mit den Abo-Daten gekoppelt: Die Bestellung ist nicht an ein Abo gebunden, und das Abschalten zum Vertragsende erledigt das Team von Hand (WOMS, Funktionen, Webshop, „Abschalten“).
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**Frage.** Ist die Kopplung des Webshops an den Vertrag über den Betrieb der Website wirksam, auch wenn der Händler einen laufenden Betrieb mit offenen Bestellungen und Widerrufen hat? Reicht der Hinweis an den Händler, seine Käufer zu informieren (Abs. 2), und die Vorab-Mail vor dem Abschalten? Sind die Erstattungs- und Wiedereinschaltungsregeln so vereinbar? Ist die Formulierung „anderer Vertrag über den Betrieb der Website“ bestimmt genug (§ 305c, § 307 BGB)?
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### ⚖ F10 · LB Nr. 11 Abs. 2: Beendigung bei Änderungen von Stripe
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**Text.** WEBklar darf den Webshop (je Website mit vier Wochen, für alle mit drei Monaten Frist) beenden oder einstellen, auch wenn Stripe die Anbindung beendet oder wesentlich ändert.
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