Rechtsrunde Fassung 6 freigegeben (28.10.2026): Datum, Entwurfsmarken, R8b
Der Inhaber hat am 28.10.2026 alle Vorschläge R1 bis R18 angenommen (R10 = Option A) und zusätzlich R8b entschieden: Webshop und Buchungskalender kehren nach einem neuen Wartungs-Abo in der Frist automatisch zurück, wie der Server es schon tut. - Fassungen: Abo 2026-10-28-v6, Funktionsunterlagen 2026-10-28 (Seiten neu gebaut) - Entwurfsmarken und meta robots noindex entfernt, ENTWURF_V6 = false - WORTLAUT_STATUS = 'freigegeben' - Nr. 10 Abs. 5 Webshop/Buchungskalender ohne "auf Wunsch in Textform" (R8b) - Entscheidungsliste: Abschnitt "Freigabe"; Prüfpunkte D1 bis D8 auf die aktuelle Datenschutzerklärung (Fassung 22.10.2026, eine Zeile tiefer) umgestellt - Tests auf das neue Datum und den Status freigegeben gezogen Live ändert sich für Kunden nichts: die Seiten liegen unter /neu/ und gelten nur in der neuen Ansicht (Pilot). Umschalten (P10) folgt erst auf ausdrückliches "umschalten". Co-Authored-By: Claude Opus 5.5 <noreply@anthropic.com>
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# Auftragsverarbeitungsvertrag Buchungskalender (Art. 28 DSGVO)
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**Fassung 2026-10-16** · Entwurf – Prüfung durch Kanzlei offen
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**Fassung 2026-10-28**
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zwischen dem Kunden als Verantwortlichem („Kunde“; in der Leistungsbeschreibung „Vermieter“) und der WEBklar GbR, Am Schwimmbad 10, 67722 Winnweiler, vertreten durch die Gesellschafter Kenso Grimm und Justin Klein, als Auftragsverarbeiter („WEBklar“).
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## Vorbemerkung: Abschluss und Verhältnis zu anderen Verträgen
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(1) Der Kunde schließt diesen Vertrag, wenn er im Kundenportal die Funktion „Buchungskalender“ einschaltet und die dort angezeigte Zeile „Es gelten Leistungsbeschreibung und Auftragsverarbeitung (Fassung 2026-10-16)“ mit dem Klick auf „Einschalten“ bestätigt; diesem Vertrag und der Leistungsbeschreibung „Buchungskalender“ („Leistungsbeschreibung“) in der angezeigten Fassung stimmt er damit zu. Das Portal speichert den Wortlaut der angezeigten Zeile, die Fassungen, den Zeitpunkt, das Kundenkonto und die angemeldete Person. Anschließend sendet WEBklar dem Kunden eine E-Mail, die beide Texte in dieser Fassung als PDF enthält und auf sie verlinkt.
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(1) Der Kunde schließt diesen Vertrag, wenn er im Kundenportal die Funktion „Buchungskalender“ einschaltet und die dort angezeigte Zeile „Es gelten Leistungsbeschreibung und Auftragsverarbeitung (Fassung 2026-10-28)“ mit dem Klick auf „Einschalten“ bestätigt; diesem Vertrag und der Leistungsbeschreibung „Buchungskalender“ („Leistungsbeschreibung“) in der angezeigten Fassung stimmt er damit zu. Das Portal speichert den Wortlaut der angezeigten Zeile, die Fassungen, den Zeitpunkt, das Kundenkonto und die angemeldete Person. Anschließend sendet WEBklar dem Kunden eine E-Mail, die beide Texte in dieser Fassung als PDF enthält und auf sie verlinkt.
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(2) Ein Mitarbeiter von WEBklar darf die Funktion auch ohne Bestellung im Portal einschalten (zum Beispiel für einen Kunden, dem WEBklar sie als Teil seines Website-Projekts bereitstellt), aber nur, wenn der Kunde vorher in Textform (etwa im Chat des Kundenportals oder per E-Mail) erklärt hat, dass er diesem Vertrag und der Leistungsbeschreibung in der aktuellen Fassung zustimmt. Das Portal verlangt dafür das Datum und den Weg der Erklärung; fehlt eine Angabe, schaltet es nicht ein. WEBklar speichert vor dem Einschalten einen Zustimmungsnachweis mit der Fassung der beiden Texte, dem Datum und dem Weg dieser Erklärung, dem Zeitpunkt des Einschaltens und dem Namen des Mitarbeiters (ohne IP-Adresse und Browser-Kennzeichen, weil der Kunde nicht im Portal zugestimmt hat). Der Kunde erhält anschließend eine E-Mail mit diesen beiden Texten als PDF.
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