Rechtsrunde: Wartung ab wirksamem Wechsel, Wortlaut § 9, Aufbewahrung bis Jahresende
Co-Authored-By: Claude Opus 5.5 <noreply@anthropic.com>
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<li>Eine vorzeitige Beendigung im gegenseitigen Einvernehmen ist jederzeit möglich.</li>
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<li>Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.</li>
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<li>Der E-Mail-Zusatzspeicher hat keine Mindestlaufzeit. Der Kunde kann ihn jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats ganz oder teilweise (mit einer geringeren Zahl von Paketen) kündigen (§ 10 Abs. 5). Er endet spätestens mit dem Abo.</li>
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<li>Der Kunde kann über die Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ unter project.webklar.com/kuendigen.html kündigen (ohne Anmeldung) oder in Textform, etwa per E-Mail. Dort wählt er, ob er sein Abo einschließlich des Zusatzspeichers kündigt oder mit der Auswahl „Nur den E-Mail-Zusatzspeicher“ allein den Zusatzspeicher, ganz oder mit der Zahl der Pakete, die er kündigt; das geht auch, wenn das Abo schon gekündigt ist. Den Zeitpunkt, zu dem der Vertrag endet, bestätigen wir unverzüglich per E-Mail. Bis dahin bleiben alle Leistungen verfügbar. Die Gebühr für den laufenden Monat wird nicht anteilig erstattet.</li>
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<li>Der Kunde kann über die Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ unter project.webklar.com/kuendigen.html kündigen (ohne Anmeldung) oder in Textform, etwa per E-Mail. Dort wählt er, ob er sein Abo einschließlich des Zusatzspeichers kündigt oder mit der Auswahl „Nur den E-Mail-Zusatzspeicher“ allein den Zusatzspeicher, ganz oder mit der Zahl der Pakete, die er kündigt; das geht auch, wenn das Abo schon gekündigt ist. Den Zeitpunkt, zu dem die Kündigung wirkt, bestätigen wir unverzüglich per E-Mail. Bis dahin bleiben alle Leistungen verfügbar. Die Gebühr für den laufenden Monat wird nicht anteilig erstattet.</li>
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<h2 id="wechsel">§ 9 Wechsel zwischen den Abos</h2>
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<li>Ein Kunde mit laufendem Hosting-Abo kann jederzeit ins Wartungs-Abo wechseln, auch während der Mindestlaufzeit des Hosting-Abos. Voraussetzung ist, dass die Leistung des Hosting-Abos begonnen hat, keine Zahlung offen ist und das Hosting-Abo nicht gekündigt ist.</li>
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<li>Der Wechsel ist ein neuer Vertrag über das Wartungs-Abo. Der Kunde bestellt ihn im Bereich „Verträge“ des Kundenportals (§ 2 Abs. 5). Die Bestellübersicht zeigt den Preis des Wartungs-Abos, gebuchten Zusatzspeicher, die Gutschrift für die nicht genutzten Tage des Hosting-Abos, den sofort fälligen Betrag, den neuen Abbuchungstag, das Ende der neuen Mindestlaufzeit und die Kündigungsmöglichkeit nach Ablauf der neuen Mindestlaufzeit. Der Kunde stimmt dabei diesen Bedingungen einschließlich des Auftragsverarbeitungsvertrags (Anlage 1) zu. Wird der Wechsel wirksam, endet das Hosting-Abo im gegenseitigen Einvernehmen.</li>
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<li>Der Wechsel steht unter der Bedingung, dass die Wechselrechnung bezahlt wird. Bei Zahlung per Kreditkarte wird er erst mit der erfolgreichen Zahlung wirksam; bestätigt der Kunde eine von seiner Bank verlangte Freigabe der Zahlung nicht, kommt er nicht zustande. Bei SEPA-Lastschrift beginnt das Wartungs-Abo schon mit der Bestellung; wird die Lastschrift nicht eingelöst, gilt der Wechsel als nicht erfolgt. In diesen Fällen läuft das Hosting-Abo mit Preis und Mindestlaufzeit wie vor dem Wechsel weiter; wir informieren den Kunden per E-Mail. Das Wartungs-Abo beginnt, sobald der Wechsel wirksam ist; einen späteren Beginn bietet der Wechsel nicht. Der Kunde verlangt bei der Bestellung ausdrücklich, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen (siehe Hinweise zum Widerruf). Wechseltag ist der Tag der Bestellung. Ab dem Wechseltag gilt Leistungsbeschreibung B; er ist zugleich der neue Abbuchungstag (§ 7 Abs. 4), und mit ihm beginnt eine neue Mindestlaufzeit von zwölf Monaten (§ 8 Abs. 1). Das erste Stundenkontingent stellen wir bereit, sobald die Wechselrechnung bezahlt ist, danach monatlich (§ 4). Postfächer und gebuchter Zusatzspeicher bleiben unverändert; ab dem Wechsel kann der Kunde weitere Postfächer beauftragen.</li>
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<li>Der Wechsel steht unter der Bedingung, dass die Wechselrechnung bezahlt wird. Bei Zahlung per Kreditkarte wird er erst mit der erfolgreichen Zahlung wirksam. Gelingt die Zahlung nicht, etwa weil der Kunde eine von seiner Bank verlangte Freigabe nicht bestätigt, wird er nicht wirksam; spätestens 23 Stunden nach der Bestellung verfällt die Wechselrechnung. Bei SEPA-Lastschrift beginnt das Wartungs-Abo schon mit der Bestellung; wird die Lastschrift nicht eingelöst, gilt der Wechsel als nicht erfolgt. In diesen Fällen läuft das Hosting-Abo mit Preis und Mindestlaufzeit wie vor dem Wechsel weiter; bei SEPA-Lastschrift bleibt der Abbuchungstag der Wechseltag; wir informieren den Kunden per E-Mail. Das Wartungs-Abo beginnt, sobald der Wechsel wirksam ist; einen späteren Beginn bietet der Wechsel nicht. Der Kunde verlangt bei der Bestellung ausdrücklich, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen (siehe Hinweise zum Widerruf). Ab Beginn des Wartungs-Abos gilt Leistungsbeschreibung B. Wechseltag ist der Tag der Bestellung; er ist der neue Abbuchungstag (§ 7 Abs. 4), und mit ihm beginnt eine neue Mindestlaufzeit von zwölf Monaten (§ 8 Abs. 1). Das erste Stundenkontingent stellen wir bereit, sobald die Wechselrechnung bezahlt ist, danach monatlich (§ 4). Postfächer und gebuchter Zusatzspeicher bleiben unverändert; ab Beginn des Wartungs-Abos kann der Kunde weitere Postfächer beauftragen; wir richten sie ein, sobald die Wechselrechnung bezahlt ist.</li>
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<li>Die Abrechnung des Wechsels richtet sich nach § 7 Abs. 4. Ein laufender Rabatt aus einem persönlichen Angebot läuft bis zu seinem Ende weiter. Guthaben aus einer Übernahmegutschrift wird weiter verrechnet.</li>
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<li>Ein Wechsel vom Wartungs- ins Hosting-Abo ist nach Ablauf der Mindestlaufzeit des Wartungs-Abos zum Ende eines Abrechnungsmonats möglich. Der Kunde teilt uns den Wunsch in Textform mit, etwa im Chat des Kundenportals oder per E-Mail; eine Bestellung im Kundenportal gibt es dafür nicht. Voraussetzung ist, dass die Website statisch ist (Leistungsbeschreibung A Nr. 2). Vor dem Wechsel legt der Kunde fest, welches Postfach bleibt; die Inhalte der übrigen Postfächer stellen wir ihm auf Wunsch vorher als Export bereit, danach löschen wir sie. Nicht genutzte Arbeitszeit entfällt mit dem Wechsel (§ 4 Abs. 2). Es beginnt keine neue Mindestlaufzeit; das Hosting-Abo ist danach nach § 8 Abs. 3 kündbar. Ab dem Wechsel gilt die Monatsgebühr des Hosting-Abos; eine anteilige Verrechnung für den laufenden Abrechnungsmonat gibt es nicht. Wir bestätigen den Wechsel per E-Mail.</li>
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<li>Das Widerrufsrecht gilt für jede Bestellung gesondert: für den Abschluss eines Abos, für den Wechsel ins Wartungs-Abo und für jede Bestellung von Zusatzspeicher. Die Frist von vierzehn Tagen beginnt jeweils mit dem Vertragsschluss (§ 2 Abs. 3 bzw. Abs. 5). Unter project.webklar.com/widerrufen.html wählt der Kunde aus, welche Bestellung er widerruft. Solange eine Widerrufsfrist läuft, zeigt das Kundenportal unter „Verträge“ den letzten Tag der Frist an.</li>
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<li>Widerruf des Abos: Widerruft der Kunde den Abschluss seines Abos, endet damit auch der dazu bestellte Zusatzspeicher. Was der Kunde für den Zusatzspeicher gezahlt hat, erstatten wir vollständig; Wertersatz verlangen wir dafür nicht (Nr. 4).</li>
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<li>Widerruf des Wechsels: Widerruft der Kunde den Wechsel ins Wartungs-Abo, läuft sein Hosting-Abo zu den bisherigen Bedingungen weiter, als hätte es den Wechsel nicht gegeben, einschließlich seiner ursprünglichen Mindestlaufzeit. Wir erstatten den für das Wartungs-Abo gezahlten Mehrbetrag. Mehrbetrag ist, was der Kunde seit dem Wechsel mehr gezahlt hat, als er ohne den Wechsel für das Hosting-Abo gezahlt hätte. Weil der Kunde beim Wechsel den sofortigen Beginn verlangt hat, ziehen wir davon den Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung ab (§ 357a Abs. 2 BGB): den anteiligen Mehrpreis des Wartungs-Abos gegenüber dem Hosting-Abo für die Tage vom Wechsel bis zum Widerruf.</li>
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<li>Widerruf des Wechsels: Widerruft der Kunde den Wechsel ins Wartungs-Abo, läuft sein Hosting-Abo zu den bisherigen Bedingungen weiter, als hätte es den Wechsel nicht gegeben, einschließlich seiner ursprünglichen Mindestlaufzeit. Wir erstatten den für das Wartungs-Abo gezahlten Mehrbetrag. Mehrbetrag ist, was der Kunde seit dem Wechsel mehr gezahlt hat, als er ohne den Wechsel für das Hosting-Abo gezahlt hätte. Weil der Kunde beim Wechsel den sofortigen Beginn verlangt hat, ziehen wir davon den Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung ab (§ 357a Abs. 2 BGB): den anteiligen Mehrpreis des Wartungs-Abos gegenüber dem Hosting-Abo für die Tage vom Beginn des Wartungs-Abos bis zum Widerruf.</li>
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<li>Widerruf des Zusatzspeichers: Wir stellen bestellten Zusatzspeicher sofort bereit, ohne dass der Kunde das ausdrücklich verlangen muss. Widerruft er die Bestellung, nehmen wir die Pakete zurück und erstatten alles, was er dafür gezahlt hat. Wertersatz verlangen wir nicht. Passen die gespeicherten E-Mails danach nicht mehr in den verbleibenden Speicher, nimmt das betroffene Postfach keine neuen E-Mails mehr an, bis wieder Platz ist (§ 3 Abs. 4).</li>
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