Leistungsbeschreibungen Fassung 6: Webshop und Buchungskalender (Entwurf)

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# Leistungsbeschreibung Buchungskalender
**Fassung 2026-10-16** · Entwurf – Prüfung durch Kanzlei offen · Zusatzbedingungen zum Wartungs-Abo
## 1. Geltung
(1) Diese Leistungsbeschreibung regelt die Funktion „Buchungskalender“. Mit dem Buchungskalender nimmt der Kunde über seine Website Anfragen für die Vermietung von Unterkünften entgegen (Ferienwohnungen, Monteurzimmer, kleine Pensionen) und rechnet die Aufenthalte ab („Vermieter“); Gäste sind die Besucher seiner Website, die im Buchungskalender anfragen und buchen („Gäste“). Die Funktion ist Teil des Wartungs-Abos. Sie setzt ein laufendes Wartungs-Abo voraus; ein Hosting-Abo genügt nicht. Sie richtet sich nur an Unternehmer, die in eigenem Namen und für eigene Rechnung vermieten.
(2) Diese Leistungsbeschreibung gilt, wenn der Vermieter die Funktion im Kundenportal einschaltet und die dort angezeigte Zeile mit dem Klick auf „Einschalten“ bestätigt. Sie gilt für Funktionen, die ab ihrer Veröffentlichung eingeschaltet werden; hat der Vermieter die Funktion zuvor einzeln gekauft, gilt für sie weiter die Leistungsbeschreibung, unter der er sie gekauft hat. Wie die Zustimmung abläuft, regelt die Vorbemerkung des AVV Buchungskalender. Einschalten kann der Vermieter erst, nachdem WEBklar seine Anfrage für den Buchungskalender geprüft und angenommen hat (Nr. 2 Abs. 1). Für einen Vermieter, dem WEBklar die Funktion als Teil seines Website-Projekts bereitstellt, schaltet WEBklar sie nach seiner Zustimmung in Textform frei; die Bedingungen dieser Leistungsbeschreibung gelten dann ebenso, die Einrichtung rechnet WEBklar nach Nr. 9 Abs. 3 ab.
(3) Im Übrigen gelten die Abo-Bedingungen. Bei Widersprüchen geht für den Buchungskalender diese Leistungsbeschreibung vor, in Datenschutzfragen der AVV Buchungskalender.
(4) Leistungsbeschreibung A Nr. 2 Abs. 3 und Nr. 4 sowie Leistungsbeschreibung B Nr. 3 der Abo-Bedingungen (Formulare mit Server, „Rechtstexte … nicht enthalten“) stehen dem Buchungskalender nicht entgegen. Das Widget des Buchungskalenders läuft auf dem Server von WEBklar, nicht auf dem Server der Website, und der Muster-Text zur Stornierung nach Nr. 6 ist Teil des Buchungskalenders.
## 2. Leistung
(1) Der Vermieter fragt den Buchungskalender im Kundenportal an und beschreibt seine Unterkünfte (Art der Unterkunft, Zahl der Einheiten, ob er Booking.com oder Airbnb nutzt). WEBklar prüft die Anfrage und nimmt sie an oder lehnt sie mit einer Begründung ab. Ein Anspruch auf Annahme besteht nicht. Erst nach der Annahme kann der Vermieter den Buchungskalender einschalten.
(2) Die Einrichtung umfasst den Einbau eines Kalender-Widgets an einer Stelle der Website des Vermieters, die Bereitstellung der Verwaltung im Kundenportal, den Einbau des Datenschutz-Absatzes für den Buchungskalender (Nr. 5 Abs. 10) und die Freischaltung durch WEBklar. Für jede Website wird ein Buchungskalender eingerichtet; er kann mehrere Unterkünfte desselben Vermieters enthalten. Zusätzlich gibt es für jeden freigegebenen Aufenthalt eine Buchungsseite bei WEBklar, die der Gast über den Link in seiner E-Mail erreicht.
(3) So läuft eine Buchung ab:
- Das Widget zeigt dem Gast die belegten Nächte. Er wählt Anreise und Abreise, gibt Personenzahl, Namen, E-Mail-Adresse und auf Wunsch Firma, Telefonnummer und Nachricht an und sendet eine **unverbindliche Anfrage**. Er erhält eine Eingangsbestätigung, der Vermieter eine Benachrichtigung.
- Der Vermieter prüft die Anfrage im Kundenportal, sieht den vorgerechneten Preis, kann die Posten ändern und gibt die Anfrage mit einer Reservierungsfrist frei oder lehnt sie ab. Gibt er sie frei, reserviert der Buchungskalender die Nächte bis zum Ablauf der Frist, und der Gast erhält eine E-Mail mit Preis, Stornobedingungen und dem Link zur Buchungsseite.
- Auf der Buchungsseite sieht der Gast alle Angaben zum Aufenthalt, trägt seine Rechnungsadresse ein, wählt die Zahlart (online über Stripe, wenn der Vermieter sie eingeschaltet hat, oder vor Ort) und bucht mit der Schaltfläche zur zahlungspflichtigen Buchung. Erst damit kommt der Vertrag zwischen Vermieter und Gast zustande, nicht schon mit der Anfrage oder der Freigabe.
- Mit der Buchung erzeugt der Buchungskalender eine Rechnung mit lückenloser Nummer und sendet dem Gast eine Buchungsbestätigung mit der Rechnung als PDF; der Vermieter wird benachrichtigt.
- Verstreicht die Frist ohne Buchung, läuft die Reservierung ab und die Nächte werden frei; der Gast erhält darüber eine E-Mail.
- Der Vermieter kann einen Aufenthalt stornieren. Dann erhält der Gast eine Stornorechnung mit eigener Nummer und, soweit der Vermieter eine Online-Zahlung erstattet, eine Mitteilung über den Erstattungsbetrag. Eine Stornierung durch den Gast gibt es im Widget nicht; er wendet sich an den Vermieter.
(4) Im Kundenportal verwaltet der Vermieter:
- Unterkünfte mit Beschreibung, Höchstzahl der Personen, Mindestnächten und Check-in- und Check-out-Zeiten,
- Preise (Staffel nach Aufenthaltsdauer, Endreinigung, Zusatzpersonen, Direktbuchungsrabatt, Steuerart und Steuersätze) und seine Stornobedingungen,
- Anfragen und Buchungen mit Status, die Eintragung „bezahlt (vor Ort)“ und Stornierungen,
- Kalender mit manuellen Sperren,
- die Verbindungen zu anderen Kalendern (Nr. 4),
- seine Rechnungen als PDF,
- seine Angaben als Aussteller der Rechnungen (Name, Anschrift, Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Bankverbindung, Rechnungspräfix) und die Verbindung mit seinem Stripe-Konto (Nr. 3).
(5) Der Buchungskalender versendet im Namen des Vermieters E-Mails an die Gäste: Eingang der Anfrage, Freigabe mit Buchungslink, Ablehnung, Buchungsbestätigung mit Rechnung, Zahlungseingang, Ablauf der Reservierung und Stornierung. Absender ist die Versandadresse von WEBklar mit dem Namen des Vermieters, als Antwortadresse dient seine E-Mail-Adresse. Den Vermieter benachrichtigt der Buchungskalender über neue Anfragen und neue Buchungen sowie, wenn der Abgleich mit einem anderen Kalender seit mindestens sechs Stunden fehlschlägt.
(6) Der Buchungskalender enthält einen Missbrauchsschutz gegen automatisierte Anfragen (verstecktes Feld, Mindest-Ausfüllzeit, Obergrenzen je IP-Adresse). Dafür speichert WEBklar mit der Anfrage nur einen Hashwert der IP-Adresse, nicht die IP-Adresse selbst; er wird entfernt, sobald der Vermieter die Anfrage freigibt oder ablehnt, spätestens nach 30 Tagen (Nummer 3 Abs. 4 des AVV Buchungskalender).
(7) Nicht enthalten sind:
- der Meldeschein nach dem Bundesmeldegesetz und die Verwaltung der Meldedaten,
- Kurtaxe, Gästebeitrag und Beherbergungsabgaben,
- Anzahlungen und Teilzahlungen (der Gast zahlt den Gesamtbetrag in einer Zahlung, online oder vor Ort),
- Sofortbuchung ohne Freigabe,
- saisonale Preise (die Preise richten sich nur nach der Aufenthaltsdauer),
- Gutscheine, Channel-Manager-Anbindungen außer dem Kalenderabgleich nach Nr. 4 und Mehrsprachigkeit (der Buchungskalender ist deutschsprachig),
- die Buchführung des Vermieters.
Zusätzliche Wünsche, etwa ein Sonderdesign, ein zweiter Buchungskalender oder eine über das übliche Maß hinausgehende Zahl von Unterkünften, gehören nicht zur Einrichtung nach Nr. 9. WEBklar führt sie nach Absprache nach Stunden aus (Nr. 9 Abs. 4).
## 3. Zahlungen über Stripe und Rechnungen im Namen des Vermieters
(1) Online-Zahlungen im Buchungskalender sind optional und laufen über Stripe Connect. Der Vermieter verbindet dazu sein eigenes Stripe-Konto mit dem Buchungskalender. Hat er für den Webshop von WEBklar bereits ein Stripe-Konto verbunden, kann er es auch für den Buchungskalender verwenden. Den Vertrag über dieses Konto schließt der Vermieter unmittelbar mit Stripe; WEBklar ist daran nicht beteiligt. Für das Konto, die Prüfung des Vermieters durch Stripe und die Auszahlungen gelten die Bedingungen von Stripe. Ohne verbundenes und freigeschaltetes Stripe-Konto ist nur die Zahlart „vor Ort“ möglich.
(2) Das Geld der Gäste fließt direkt an den Vermieter (Zahlung unmittelbar auf dem Konto des Vermieters, sogenannte Direct Charge). WEBklar erhält und verwahrt kein Geld der Gäste, leitet keines weiter und beteiligt sich nicht am Umsatz des Vermieters. WEBklar ist kein Zahlungsdienstleister. Die Gebühren von Stripe trägt der Vermieter; sie fallen nur zwischen dem Vermieter und Stripe an.
(3) Der Vermieter prüft selbst, ob sein Stripe-Konto Zahlungen annehmen und Auszahlungen leisten kann. WEBklar zeigt ihm im Kundenportal den Stand, den Stripe meldet, hat aber keinen Einfluss darauf, ob und wann Stripe ein Konto freischaltet, einschränkt oder sperrt, und haftet dafür nicht. Rückbuchungen, Streitfälle mit Gästen und Zahlungsausfälle regeln der Vermieter und Stripe.
(4) Erstattungen bei einer Stornierung veranlasst der Vermieter im Kundenportal; WEBklar führt die Erstattung über das Stripe-Konto des Vermieters aus. Er bestimmt den Betrag bis zur Höhe der Zahlung des Gastes. Storniert der Vermieter einen Aufenthalt, schließt WEBklar eine noch offene Zahlungsseite bei Stripe. **Automatische Erstattung:** Geht eine Zahlung ein, nachdem die Buchung storniert oder die Reservierung abgelaufen ist, oder zahlt der Gast eine bereits bezahlte Buchung ein zweites Mal, erstattet WEBklar den Betrag ohne weitere Anweisung im Namen des Vermieters in voller Höhe über dessen Stripe-Konto. Dazu erteilt der Vermieter WEBklar mit der Zustimmung zum Buchungskalender eine dauerhafte Weisung; der Stand der Buchung ändert sich dadurch nicht. Erstattungen aus dem Stripe-Dashboard trägt WEBklar in die Buchung nach, soweit Stripe sie meldet.
(5) Die Zahlungsseite selbst (Stripe Checkout) betreibt Stripe. Online-Zahlungen sind derzeit nur per Karte möglich, einschließlich Apple Pay und Google Pay; eine SEPA-Lastschrift bietet der Buchungskalender nicht an. Kartendaten gibt der Gast nur dort ein; WEBklar erhält sie nicht. Beim Start der Zahlung übergibt WEBklar Stripe als Rücksprungadresse (bei Erfolg und bei Abbruch) den geheimen Link zur Buchungsseite des Gastes samt Token. Dieser Link ist damit für Stripe und im Stripe-Dashboard des Vermieters sichtbar; Der Link gilt bis 90 Tage nach der Abreise (bei nicht zustande gekommenen Buchungen 30 Tage) und öffnet nur diese eine Buchungsseite.
(6) **Rechnungen im Namen des Vermieters.** Der Vermieter beauftragt WEBklar mit dem Rechnungsauftrag in den Einstellungen des Buchungskalenders, in seinem Namen und für seine Rechnung Rechnungen und Stornorechnungen an seine Gäste auszustellen (Rechnung durch einen Dritten im Namen und im Auftrag des Leistenden, § 14 Abs. 2 Satz 4 UStG). Aussteller der Rechnung ist der Vermieter; sie trägt seinen Namen, seine Anschrift, seine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und keinen Hinweis auf WEBklar. WEBklar erzeugt die Rechnung aus den Angaben, die der Vermieter hinterlegt und bei der Freigabe bestätigt hat. Er verantwortet die Richtigkeit seiner Angaben, der Preise, der Steuerart und der Steuersätze; WEBklar prüft sie nicht steuerrechtlich. Die Rechnung wird nach ihrer Ausstellung nicht mehr verändert; Fehler korrigiert der Vermieter durch Stornierung und neue Buchung nach den Möglichkeiten des Kundenportals. Ohne diesen Auftrag stellt WEBklar keine Rechnungen aus. Widerruft er den Auftrag in Textform, stellt der Buchungskalender keine Rechnungen mehr aus und ist für ihn nicht mehr nutzbar.
(7) Die Rechnungsnummern sind je Vermieter und Jahr lückenlos fortlaufend; sie bestehen aus dem Präfix, das der Vermieter vor der ersten Rechnung festlegt, dem Jahr und einer laufenden Nummer.
## 4. Verfügbarkeit und Kalenderabgleich (iCal)
(1) Der Vermieter kann Kalender anderer Plattformen (zum Beispiel Booking.com oder Airbnb) über eine iCal-Adresse einlesen lassen; die eingelesenen Zeiträume blockiert der Buchungskalender. Umgekehrt stellt der Buchungskalender dem Vermieter eine geheime iCal-Adresse bereit, die er bei anderen Plattformen einträgt; sie enthält die belegten Nächte ohne Daten der Gäste. Der Vermieter kann diese Adresse jederzeit erneuern; die bisherige Adresse funktioniert dann nicht mehr.
(2) Der Abgleich läuft regelmäßig, aber zeitversetzt: WEBklar liest die Kalender anderer Plattformen etwa alle 15 Minuten ein, und die anderen Plattformen lesen die Adresse des Buchungskalenders nach ihrem eigenen Takt, oft nur alle paar Stunden. **Zwischen einer Buchung hier und ihrem Eingang dort können deshalb Minuten bis Stunden vergehen, und umgekehrt.** WEBklar sagt keine Echtzeit-Verfügbarkeit zu und übernimmt keine Gewähr dafür, dass eine Unterkunft nicht doppelt gebucht wird.
(3) Dieses Risiko mindert die Freigabe: Jede Anfrage im Buchungskalender braucht die Freigabe des Vermieters. Er prüft vor der Freigabe seine anderen Plattformen und seinen Kalender. Beim Freigeben und beim Buchen prüft der Buchungskalender zusätzlich, ob die Nächte nach seinem Stand frei sind. Eine Doppelbuchung entsteht trotzdem, wenn eine andere Plattform eine Buchung noch nicht gemeldet hat oder der Abgleich ausfällt. Der Vermieter löst eine Doppelbuchung selbst (etwa durch Stornierung) und trägt die Folgen gegenüber seinen Gästen und den Plattformen.
(4) Fehlerhafte oder nicht erreichbare iCal-Adressen kann WEBklar nicht beheben. Schlägt der Abruf fehl, bleibt der zuletzt gelesene Stand erhalten, und der Vermieter wird benachrichtigt, wenn der Abruf seit mindestens sechs Stunden nicht gelungen ist (höchstens einmal je 24 Stunden und Kalender). Eingelesen werden nur Zeiträume von gestern bis 18 Monate in die Zukunft, höchstens 1 Megabyte je Kalender; nur Adressen mit https werden abgerufen.
## 5. Pflichten des Vermieters
(1) Der Vermieter hat ein laufendes Wartungs-Abo und ist Unternehmer. Will er Online-Zahlungen nutzen, stellt er sein eigenes Stripe-Konto bereit und schließt die Anmeldung bei Stripe selbst ab. Der Vermieter vermietet in eigenem Namen; für Preise, Stornobedingungen, Rechnungen und Meldepflichten ist er verantwortlich. Online-Zahlungen seiner Gäste laufen, sofern er sie nutzt, über sein eigenes Stripe-Konto zu den Bedingungen von Stripe; WEBklar erhält und verwahrt kein Geld seiner Gäste und erhebt keine Umsatzbeteiligung. Rechnungen an Gäste stellt WEBklar nur aus, wenn der Vermieter in den Einstellungen des Buchungskalenders den Rechnungsauftrag erteilt hat (§ 14 Abs. 2 Satz 4 UStG); für die Richtigkeit von Preisen und Steuerangaben bleibt er verantwortlich.
(2) Er verantwortet seine Unterkünfte, Preise und Angaben zum Angebot. Dazu gehören richtige Preise einschließlich Steuerausweis (Umsatzsteuer, für die Beherbergung und die Endreinigung nach den dafür geltenden Steuersätzen, oder Hinweis auf § 19 UStG), Check-in- und Check-out-Zeiten, Höchstbelegung, Mindestnächte und alle Angaben, die er seinen Gästen vor der Buchung geben muss. Die Steuerart und die Steuersätze trägt er selbst im Kundenportal ein; WEBklar berät dazu nicht.
(3) Er legt vor der Freischaltung seine Stornobedingungen fest und verantwortet sie. Der Muster-Text nach Nr. 6 ist nur ein Vorschlag.
(4) Er verantwortet die Verfügbarkeit seiner Unterkünfte, pflegt Sperren und Kalenderverbindungen im Kundenportal und prüft regelmäßig auf neue Anfragen und Buchungen. Die Folgen von Angaben, die er setzt (zum Beispiel einer fälschlich freien oder gesperrten Zeit), trägt er.
(5) Er gibt Anfragen nur frei, wenn er die Unterkunft für den Zeitraum zu den angegebenen Bedingungen bereitstellen kann, und erfüllt die gebuchten Aufenthalte. Er trägt alle Pflichten eines Vermieters gegenüber seinen Gästen, auch Gewährleistung, Kundenservice und Beschwerden.
(6) Er erfüllt seine gesetzlichen Pflichten rund um die Beherbergung selbst. Das betrifft insbesondere den Meldeschein nach dem Bundesmeldegesetz, die Kurtaxe und andere kommunale Abgaben, Anzeige- und Genehmigungspflichten für die Vermietung (zum Beispiel Zweckentfremdungs- oder Gewerberecht) sowie die Pflichten aus seinem Steuerrecht. Der Buchungskalender nimmt ihm davon nichts ab.
(7) Anzahlungen und Teilzahlungen bietet der Buchungskalender nicht an. Vereinbart der Vermieter außerhalb des Buchungskalenders etwas anderes mit seinem Gast, ist das nicht Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung.
(8) Er erfüllt seine Aufbewahrungspflichten selbst, etwa nach der Abgabenordnung und dem Handelsgesetzbuch. WEBklar ist kein Archiv für die Buchführung und kein Buchführungssystem. WEBklar bewahrt die Rechnungen des Vermieters im Buchungskalender 8 Jahre auf, solange der Buchungskalender läuft und nach Nr. 10 bis zur Löschung, hält sie ihm zum Abruf als PDF bereit und anonymisiert personenbezogene Daten der Gäste nach Nummer 9 des AVV Buchungskalender. Der Vermieter lädt seine Rechnungen deshalb rechtzeitig vor der Löschung nach Nr. 10 Abs. 3 herunter und bewahrt sie selbst auf.
(9) Er hält die Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung ein und verändert den Einbau-Code und die gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise des Widgets und der Buchungsseite nicht.
(10) Liegt die Datenschutzerklärung in der von WEBklar betreuten Website, fügt WEBklar beim Einbau dort den Datenschutz-Absatz für den Buchungskalender ein; das gehört zur Einrichtung. Liegt sie woanders, erhält der Vermieter den Absatz als Textbaustein und fügt ihn selbst ein. Für den übrigen Inhalt seiner Datenschutzerklärung bleibt er verantwortlich (§ 6 Abs. 3 der Abo-Bedingungen). Fällt WEBklar beim Einfügen ein offensichtlicher Widerspruch auf, weist WEBklar den Vermieter darauf hin; eine Pflicht zur Prüfung der Datenschutzerklärung entsteht daraus nicht.
(11) Der Vermieter informiert seine Gäste nach Art. 13 DSGVO. Die Rollen im Datenschutz regelt der AVV Buchungskalender: Der Vermieter ist Verantwortlicher, WEBklar Auftragsverarbeiter, Stripe Vertragspartner des Vermieters.
## 6. Muster-Text zur Stornierung, keine Rechtsberatung
(1) WEBklar stellt dem Vermieter einen Muster-Text für Stornobedingungen bereit. Er ist eine **Vorlage ohne Gewähr** und keine Rechtsberatung (kein Rechtsrat im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes). Er passt zur Technik des Buchungskalenders, kann aber auf den Betrieb des Vermieters nicht zugeschnitten sein.
(2) WEBklar empfiehlt, die Stornobedingungen und die Angaben zum Angebot vor der Freischaltung von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
(3) Der Vermieter bleibt für seine Stornobedingungen und alle seine Texte verantwortlich, auch wenn er den Muster-Text unverändert übernimmt (Nr. 5 Abs. 3). Die Stornobedingungen, die bei der Freigabe galten, speichert der Buchungskalender mit der Anfrage; die Buchungsseite und die Buchungsbestätigung zeigen dem Gast diese Fassung.
## 7. Kein Widerrufsrecht des Gastes, Hinweise auf der Buchungsseite
(1) Für die Buchung von Beherbergungsleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in einem bestimmten Zeitraum besteht nach § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Buchungsseite weist den Gast darauf hin; der Vermieter kann ihm vertraglich ein weitergehendes Recht einräumen, der Buchungskalender bietet dafür aber keine Funktion.
(2) Die Buchungsseite zeigt dem Gast vor der Schaltfläche zur zahlungspflichtigen Buchung die wesentlichen Angaben nach Art. 246a EGBGB, soweit der Buchungskalender sie kennt (Anbieter, Unterkunft, Zeitraum, Leistung, Preis insgesamt, Zahlart, Stornobedingungen, Hinweis auf das fehlende Widerrufsrecht). Der Vermieter ergänzt, was darüber hinausgeht, in seinen Texten selbst (Nr. 5 Abs. 2).
(3) Die Buchungsbestätigung erhält der Gast als E-Mail mit der Rechnung als PDF; sie enthält die Angaben zum Vertrag und die Stornobedingungen auf einem dauerhaften Datenträger.
## 8. Verfügbarkeit und Störungen
(1) Das Verfügbarkeitsziel nach § 5 der Abo-Bedingungen gilt für die Website, nicht für den Buchungskalender. WEBklar sagt für den Buchungskalender keine bestimmte Verfügbarkeit zu, die über den Betrieb der Website im Abo hinausgeht. Störungen des Buchungskalenders beheben wir in angemessener Frist (§ 12 der Abo-Bedingungen).
(2) Angekündigte Wartungsfenster (§ 5 der Abo-Bedingungen) können den Buchungskalender kurzzeitig unterbrechen. Während einer Unterbrechung sind Anfragen und Buchungen nicht möglich; das Widget zeigt dann einen Ausweichtext.
(3) Zahlungen übernimmt der Buchungskalender über Benachrichtigungen von Stripe und einen Abgleich beim Aufruf der Buchungsseite. Fällt die Verbindung zu Stripe oder zum Server aus, kann sich die Bestätigung einer Zahlung verzögern. Eine Zahlung, die nach einer Stornierung oder nach dem Ablauf der Reservierung eingeht, und eine zweite Zahlung auf eine bereits bezahlte Buchung erstattet WEBklar automatisch und in voller Höhe (Nr. 3 Abs. 4); die Buchung bleibt dabei unverändert, und die Erstattung braucht einige Tage, bis sie beim Gast ankommt. Ausfälle von Stripe, von Zahlungsarten und von Banken liegen nicht im Einflussbereich von WEBklar.
(4) Alle Zeiten gelten in der Zeitzone Europe/Berlin.
(5) WEBklar übernimmt keine Gewähr dafür, dass E-Mails zugestellt und gelesen werden. Das hängt vom Postfach des Empfängers und von den Mailgrenzen seines Anbieters ab.
(6) Die gesetzlichen Rechte des Vermieters sowie §§ 12 und 13 der Abo-Bedingungen bleiben unberührt.
## 9. Einrichtung, Abrechnung und Widerruf
(1) Die Einrichtung der Funktion rechnet WEBklar als Arbeitszeit auf das Stundenkontingent des Wartungs-Abos an (§ 4 der Abo-Bedingungen). Reicht das verfügbare Kontingent nicht aus, führt WEBklar die Einrichtung trotzdem aus. Die fehlende Zeit ist ein Vorschuss, den die folgenden Monatskontingente ausgleichen. Eine zusätzliche Rechnung gibt es dafür nicht. Endet das Wartungs-Abo, solange noch ein Vorschuss offen ist, verfällt der Rest zugunsten des Vermieters. Für den Betrieb des Buchungskalenders berechnet WEBklar nichts weiter; es gibt keine laufende Gebühr und keine Beteiligung am Umsatz oder an den Buchungen.
(2) Die Einrichtung dauert nach der Erfahrung von WEBklar meist 1 bis 2 Wochen ab dem Einschalten. Sie hängt davon ab, wie schnell der Vermieter Unterkünfte, Preise und gegebenenfalls das Stripe-Konto bereitstellt und wie umfangreich der Einbau ist. Die Dauer ist eine Einschätzung und keine verbindliche Zusage eines Termins.
(3) Hat WEBklar die Funktion auf Wunsch des Vermieters schon bei der Erstellung seiner Website eingebaut, richtet sich die Abrechnung der Einrichtung nach der Vereinbarung zum Projekt und nicht nach dem Stundenkontingent. Auch dann läuft die Funktion nur, solange das Wartungs-Abo läuft.
(4) Arbeiten, die nicht zur Einrichtung gehören, führt WEBklar nur nach Absprache vor der Ausführung und nach Freigabe des Vermieters in Textform aus; es gilt § 4 der Abo-Bedingungen. Welche Wünsche nicht zur Einrichtung gehören, beschreibt Nr. 2 Abs. 7.
(5) Das Einschalten der Funktion ist Teil des Abos und kein eigener Vertrag. Für den Widerruf gilt die Widerrufsbelehrung der Abo-Bedingungen. Widerruft ein Verbraucher das Abo oder den Wechsel ins Wartungs-Abo, endet die Funktion. Hat der Vermieter die Funktion zuvor einzeln gekauft, bleibt die Widerrufsbelehrung maßgeblich, die er bei der Bestellung erhalten hat. Das Widerrufsrecht gegenüber WEBklar ist vom Widerrufsrecht der Gäste gegenüber dem Vermieter (Nr. 7) zu unterscheiden.
## 10. Laufzeit und Ende
(1) Die Funktion läuft, solange das Wartungs-Abo läuft. Endet es, auch durch einen Wechsel ins Hosting-Abo oder durch den Widerruf eines Wechsels, schaltet WEBklar die Funktion spätestens am folgenden Tag ab. WEBklar informiert den Vermieter per E-Mail und weist ihn darauf hin, seine Rechnungen als PDF herunterzuladen.
(2) Mit dem Abschalten nimmt der Buchungskalender keine neuen Anfragen und Buchungen mehr an, und das Widget zeigt den Ausweichtext. Reservierungen laufen aus. Bereits gebuchte Aufenthalte bleiben Verträge zwischen dem Vermieter und seinen Gästen; der Vermieter erfüllt sie und informiert seine Gäste, wenn er den Buchungskalender nicht mehr anbietet. Anfragen, Buchungen und Rechnungen bleiben im Kundenportal 90 Tage lesbar; Rechnungen kann er einzeln als PDF herunterladen.
(3) WEBklar löscht alle Daten des Buchungskalenders, also Unterkünfte, Preise, Anfragen, Buchungen, Rechnungen, Kalenderverbindungen, Sperren und Einstellungen, 90 Tage nach dem Abschalten. Eine Ausnahme ist das Einrichtungs-Ticket, in dem WEBklar die Einrichtung als Arbeitsnachweis festhält: Es bleibt mit einer Kurzfassung der Angaben zur Einrichtung bestehen und enthält keine Daten von Gästen (Nummer 9 Abs. 6 des AVV Buchungskalender). Die Aufbewahrungsfrist der Rechnungen (Nr. 5 Abs. 8) endet damit mit der Löschung; der Vermieter bewahrt sie danach selbst auf. Nach dem Abschalten weist WEBklar den Vermieter per E-Mail mit dem Löschdatum darauf hin, seine Rechnungen zu sichern; bis dahin sind sie im Kundenportal abrufbar. Wird das Kundenkonto gelöscht, schaltet WEBklar den Buchungskalender ab und löscht seine Daten wie nach Absatz 3 (90 Tage nach dem Abschalten); einen Hinweis per E-Mail gibt es dann nicht, weil mit dem Konto auch die E-Mail-Adresse gelöscht wird.
(4) Das Stripe-Konto bleibt beim Vermieter. Das Ende des Buchungskalenders berührt weder das Konto noch die Auszahlungen noch den Vertrag mit Stripe. Der Vermieter kann die Verbindung zwischen dem Konto und dem Buchungskalender im Stripe-Dashboard beenden.
(5) Beginnt innerhalb der 90 Tage wieder ein Wartungs-Abo, schaltet WEBklar den Buchungskalender auf Wunsch des Vermieters in Textform mit den vorhandenen Daten und Einstellungen ohne weitere Kosten wieder ein. Nach der Löschung ist eine neue Anfrage und eine neue Einrichtung nötig (Einrichtung nach Nr. 9).
(6) Endet das Wartungs-Abo, bevor WEBklar den Buchungskalender freigeschaltet hat, bricht WEBklar die Einrichtung ab; ein Vorschuss nach Nr. 9 Abs. 1 verfällt.
(7) Auf Wunsch des Vermieters in Textform schaltet WEBklar den Buchungskalender jederzeit ab; für den Widerruf gilt Nr. 9 Abs. 5.
## 11. Haftung
(1) Der Buchungskalender ist ein Hilfsmittel für die Vermietung des Vermieters. Der Vertrag über die Unterkunft besteht allein zwischen dem Vermieter und dem Gast; WEBklar ist daran nicht beteiligt.
(2) Für entgangenen Gewinn und Folgeschäden aus Störungen des Buchungskalenders, aus Verzögerungen oder Fehlern beim Kalenderabgleich (Nr. 4), aus Doppelbuchungen und aus nicht zugestellten E-Mails haftet WEBklar nur im Rahmen von § 13 Abs. 1 und 2 der Abo-Bedingungen.
(3) WEBklar haftet nicht für Inhalte des Vermieters, insbesondere nicht für seine Unterkünfte, Preise, Steuerangaben, Stornobedingungen und Rechtstexte, auch nicht für den Muster-Text, den er übernommen hat (Nr. 6), und nicht für die Erfüllung seiner Pflichten gegenüber den Gästen und den Behörden (Nr. 5).
(4) WEBklar haftet nicht für Ausfälle, Sperren oder Entscheidungen von Stripe und der Zahlungsarten sowie für Rückbuchungen und Zahlungsausfälle (Nr. 3 Abs. 3), und nicht für Ausfälle, Änderungen und Entscheidungen anderer Plattformen, deren Kalender der Vermieter einbindet.
(5) Die Haftung nach § 13 Abs. 1 der Abo-Bedingungen (unter anderem bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz) bleibt unberührt. Der Haftungsrahmen des Vermieters gegenüber seinen Gästen bleibt unberührt.
## 12. Änderungen und Einstellung
(1) WEBklar darf die Technik des Buchungskalenders verbessern, solange der Leistungsumfang nicht schlechter wird (§ 3 Abs. 7 der Abo-Bedingungen). Ändert sich dabei, welche Daten erhoben werden, gilt Nummer 12 des AVV Buchungskalender.
(2) WEBklar darf den Buchungskalender für eine Website mit einer Frist von vier Wochen beenden oder für alle Vermieter mit einer Frist von drei Monaten einstellen, wenn
- ein Gesetz, eine Gerichtsentscheidung oder eine Vorgabe einer Aufsichtsbehörde den Betrieb in der bisherigen Form unzulässig macht oder nur mit wesentlich anderer Technik erlaubt und der Vermieter einer dafür nötigen neuen Fassung nicht zustimmt (AVV Buchungskalender Nummer 12),
- Stripe die Anbindung nach Nr. 3 beendet oder wesentlich ändert, so dass die Online-Zahlung in der bisherigen Form nicht weiterbetrieben werden kann (dann entfällt nur die Online-Zahlung, soweit der Buchungskalender ohne sie weiterläuft), oder
- eine Sicherheitslücke sich nicht anders beheben lässt.
Die Mitteilung erfolgt in Textform und nennt den Grund, die Merkmale der Änderung, den Zeitpunkt und bei Verbrauchern das Recht, den Vertrag nach § 327r Abs. 3 BGB zu beenden, mit seiner Frist.
(3) Ist der Weiterbetrieb aus einem Grund nach Absatz 2 schon vor Ablauf der Frist nicht zulässig, darf WEBklar den Buchungskalender ohne Vorankündigung aussetzen, solange das nötig ist. WEBklar informiert den Vermieter darüber unverzüglich in Textform mit dem Grund und nimmt den Betrieb wieder auf, sobald das zulässig und technisch möglich ist.
(4) Eine Einstellung ohne einen Grund nach Absatz 2 ist ausgeschlossen. Gesetzliche Rechte von Verbrauchern bei Änderungen digitaler Produkte (§ 327r BGB) bleiben unberührt.
## 13. Hinweise
(1) **Keine Rechtsberatung.** Der Buchungskalender und der Muster-Text sind technische Hilfsmittel, keine Rechtsberatung (Nr. 6). Die rechtliche und steuerliche Einordnung seiner Vermietung, seiner Preisangaben und seines Angebots trägt der Vermieter.
(2) **Barrierefreiheit.** Das Widget ist für die Bedienung mit Tastatur und Hilfstechniken gestaltet (Beschriftungen der Tage, Bedienung mit Pfeiltasten, Fehlermeldungen als Live-Region). Eine Konformität nach WCAG 2.1 AA oder EN 301 549 sagt WEBklar nicht zu. Ob der Vermieter als Anbieter von Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr unter das BFSG fällt (Ausnahme für Kleinstunternehmen, § 3 Abs. 3 BFSG), entscheidet und prüft der Vermieter.
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# Leistungsbeschreibung Webshop
**Fassung 2026-10-16** · Entwurf – Prüfung durch Kanzlei offen · Zusatzbedingungen zum Wartungs-Abo
## 1. Geltung
(1) Diese Leistungsbeschreibung regelt die Funktion „Webshop“. Mit dem Webshop verkauft der Kunde Waren über seine Website („Händler“); Käufer sind die Besucher seiner Website, die im Webshop bestellen („Käufer“). Die Funktion ist Teil des Wartungs-Abos. Sie setzt ein laufendes Wartungs-Abo voraus; ein Hosting-Abo genügt nicht. Sie richtet sich nur an Unternehmer, die in eigenem Namen und für eigene Rechnung verkaufen.
(2) Diese Leistungsbeschreibung gilt, wenn der Händler die Funktion im Kundenportal einschaltet und die dort angezeigte Zeile mit dem Klick auf „Einschalten“ bestätigt. Sie gilt für Funktionen, die ab ihrer Veröffentlichung eingeschaltet werden; hat der Händler die Funktion zuvor einzeln gekauft, gilt für sie weiter die Leistungsbeschreibung, unter der er sie gekauft hat. Wie die Zustimmung abläuft, regelt die Vorbemerkung des AVV Webshop. Einschalten kann der Händler erst, nachdem WEBklar seine Anfrage für den Webshop geprüft und freigegeben hat (Nr. 2 Abs. 1).
(3) Im Übrigen gelten die Abo-Bedingungen. Bei Widersprüchen geht für den Webshop diese Leistungsbeschreibung vor, in Datenschutzfragen der AVV Webshop.
(4) Leistungsbeschreibung A Nr. 2 Abs. 3 und Nr. 4 sowie Leistungsbeschreibung B Nr. 3 der Abo-Bedingungen (Formulare mit Server, „Rechtstexte … nicht enthalten“) stehen dem Webshop nicht entgegen. Das Widget des Webshops läuft auf dem Server von WEBklar, nicht auf dem Server der Website, und die Muster-Rechtstexte nach Nr. 6 sind Teil des Webshops.
## 2. Leistung
(1) Der Händler fragt den Webshop im Kundenportal an und beschreibt, was er verkauft. WEBklar prüft die Anfrage, vor allem nach Nr. 3, und gibt sie frei oder lehnt sie mit einer Begründung ab. Ein Anspruch auf Freigabe besteht nicht. Erst nach der Freigabe kann der Händler den Webshop einschalten.
(2) Die Einrichtung umfasst den Einbau eines Shop-Widgets an einer Stelle der Website des Händlers, die Seite des Webshops mit einem Verweis im Menü und den Link „Vertrag widerrufen“ in der Fußzeile der Seiten der Website, außerdem die Freischaltung durch WEBklar. Für jede Website wird ein Webshop eingerichtet. Zusätzlich steht dem Händler eine eigenständige Seite des Webshops bei WEBklar zur Verfügung (Standalone-Seite), etwa als Vorschau.
(3) Im Kundenportal verwaltet der Händler:
- Artikel mit Beschreibung, Bildern, Preis, Varianten, Bestand und den Pflichtangaben zum Artikel,
- Versand (nur nach Deutschland und Österreich) und Abholung mit Versandkosten und Lieferzeiten,
- Bestellungen mit Status (zum Beispiel bezahlt, versendet, abholbereit, abgeschlossen), die er als CSV-Datei exportieren kann,
- Erstattungen, ganz oder teilweise, über sein Stripe-Konto (Nr. 4),
- die Widerrufe, die Käufer über die Widerrufsfunktion erklärt haben,
- die Verbindung mit seinem Stripe-Konto, seine Einstellungen und seine Rechtstexte, deren bestätigte Fassungen WEBklar archiviert (Nr. 6 Abs. 5).
(4) Der Webshop enthält die Widerrufsfunktion nach § 356a BGB: Das Widget zeigt in seiner Fußzeile und die Standalone-Seite zeigt unter einer eigenen Adresse die Schaltfläche „Vertrag widerrufen“. Sie führt zu einem Formular und danach zur Bestätigungsschaltfläche „Widerruf bestätigen“. WEBklar speichert den Eingang, sendet dem Erklärenden sofort eine Eingangsbestätigung mit Inhalt, Datum und Uhrzeit und benachrichtigt den Händler. Die Funktion ist ohne Anmeldung erreichbar, auch wenn zur Erklärung keine Bestellung gefunden wird. Der Händler bearbeitet jeden Widerruf selbst (Nr. 5 Abs. 6).
(5) Der Webshop versendet im Namen des Händlers E-Mails an die Käufer: Eingang der Bestellung (bei einer Zahlung, die noch aussteht, etwa einer SEPA-Lastschrift, vor dem Vertragsschluss), Bestellbestätigung, Versand, Abholbereitschaft, Eingangsbestätigung eines Widerrufs, Erstattung und Hinweis auf eine fehlgeschlagene Zahlung. Absender ist die Versandadresse von WEBklar mit dem Namen des Shops, als Antwortadresse dient die E-Mail-Adresse des Händlers. Den Händler benachrichtigt der Webshop über neue Bestellungen und eingegangene Widerrufe.
(6) Der Webshop enthält einen Missbrauchsschutz gegen automatisierte Bestellungen und Widerrufe, darunter eine Obergrenze von drei offenen Bestellungen je IP-Adresse in 30 Minuten. Dafür speichert WEBklar mit der offenen Bestellung nur einen Hashwert der IP-Adresse, nicht die IP-Adresse selbst; er wird gelöscht, sobald die Bestellung bezahlt oder storniert wird (Nummer 3 Abs. 4 des AVV Webshop). Eine Telefonnummer des Käufers wird nicht erhoben und nicht gespeichert. Die Löschfristen für Bestelldaten nennt Nummer 9 des AVV Webshop.
(7) Nicht enthalten sind der Verkauf an Verbraucher außerhalb von Deutschland und Österreich, Rechnungen (Nr. 5 Abs. 7), die Verwaltung mehrerer Lager, Rabattcodes, Marktplatzfunktionen, die Anbindung an Warenwirtschaft oder Versanddienstleister, Mehrsprachigkeit und die Zahlung per PayPal (Nr. 4 Abs. 5). Zusätzliche Wünsche, etwa ein Sonderdesign, ein zweiter Webshop oder eine größere Zahl von Artikeln als vorgesehen, gehören nicht zur Einrichtung nach Nr. 9. WEBklar führt sie nach Absprache nach Stunden aus (Nr. 9 Abs. 4).
## 3. Ausgeschlossene Waren und Leistungen
(1) Über den Webshop dürfen nicht verkauft werden:
- alkoholische Getränke,
- Tabakwaren, E-Zigaretten und Zubehör,
- Arzneimittel und Medizinprodukte,
- Waffen, Munition, Feuerwerk und Sprengstoffe,
- Waren mit erotischem oder pornografischem Inhalt,
- lebende Tiere,
- digitale Inhalte und Downloads,
- Gutscheine, Geschenkkarten und Guthaben,
- Abonnements und andere wiederkehrende Zahlungen,
- Waren und Leistungen, die nach der Liste der verbotenen und eingeschränkten Geschäfte von Stripe nicht erlaubt sind, und
- Waren, deren Verkauf oder Versand nach deutschem, österreichischem oder europäischem Recht verboten ist.
(2) Der Händler liefert nur nach Deutschland und Österreich. Eine Lieferung in andere Länder bietet der Webshop nicht an.
(3) Der Händler bestätigt bei der Anfrage und beim Einschalten, dass er keine dieser Waren und Leistungen verkauft. WEBklar darf eine Anfrage ablehnen, wenn der Händler Waren nach Absatz 1 verkaufen will oder die Angaben dazu nicht ausreichen. Verkauft der Händler später Waren nach Absatz 1, darf WEBklar den Webshop nach einem Hinweis in Textform abschalten; bei einem Verstoß, der Rechte Dritter oder Käufer gefährdet, darf WEBklar ihn auch ohne vorherigen Hinweis abschalten und informiert den Händler unverzüglich. Für das Abschalten gilt Nr. 10 Abs. 2 und 3. Die bereits auf das Stundenkontingent angerechnete Einrichtungszeit wird daraus nicht gutgeschrieben, wenn der Händler den Verstoß zu vertreten hat.
## 4. Zahlungen über Stripe
(1) Zahlungen im Webshop laufen über Stripe Connect. Der Händler verbindet dazu sein eigenes Stripe-Konto mit dem Webshop. Den Vertrag über dieses Konto schließt der Händler unmittelbar mit Stripe; WEBklar ist daran nicht beteiligt. Für das Konto, die Prüfung des Händlers durch Stripe (zum Beispiel zur Identität) und die Auszahlungen gelten die Bedingungen von Stripe.
(2) Das Geld der Käufer fließt direkt an den Händler. WEBklar erhält und verwahrt kein Geld der Käufer, leitet keines weiter und beteiligt sich nicht am Umsatz des Händlers. WEBklar ist kein Zahlungsdienstleister. Die Gebühren von Stripe trägt der Händler; sie fallen nur zwischen dem Händler und Stripe an.
(3) Der Händler prüft selbst, ob sein Stripe-Konto Zahlungen annehmen und Auszahlungen leisten kann. WEBklar zeigt dem Händler im Kundenportal den Stand, den Stripe meldet, hat aber keinen Einfluss darauf, ob und wann Stripe ein Konto freischaltet, einschränkt oder sperrt, und haftet dafür nicht. Rückbuchungen, Streitfälle mit Käufern und Zahlungsausfälle regeln der Händler und Stripe.
(4) Der Händler erstattet Zahlungen im Kundenportal oder im Stripe-Dashboard. WEBklar trägt Erstattungen aus dem Stripe-Dashboard in die Bestellung nach. Eine Erstattung führt der Händler rechtzeitig aus (Nr. 5 Abs. 6).
(5) Der Webshop bietet die Zahlungsarten an, die Stripe im Checkout für das Konto des Händlers bereitstellt und der Händler in seinen Einstellungen wählt, zum Beispiel Karte und SEPA-Lastschrift. PayPal ist über Stripe für diese Art der Anbindung nicht verfügbar und deshalb nicht Teil des Webshops.
(6) Die Zahlungsseite selbst (Stripe Checkout) betreibt Stripe. Kartendaten und Kontodaten gibt der Käufer nur dort ein; WEBklar erhält sie nicht.
## 5. Pflichten des Händlers
(1) Der Händler hat ein laufendes Wartungs-Abo, ist Unternehmer und stellt sein eigenes Stripe-Konto bereit; die Anmeldung bei Stripe schließt er selbst ab. Der Webshop steht nur Kunden zur Verfügung, deren Kundenart „Betrieb“ ist. Der Händler verkauft in eigenem Namen. Für seine Produkte, Preise, Produktangaben und Rechtstexte (Allgemeine Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrung, Impressum, Datenschutzerklärung) ist er selbst verantwortlich; WEBklar stellt Muster bereit und berät nicht rechtlich. Er verkauft keine der in Nr. 3 ausgeschlossenen Waren. Die Zahlungen seiner Käufer laufen über sein eigenes Stripe-Konto zu den Bedingungen von Stripe; WEBklar erhält und verwahrt kein Geld seiner Käufer und erhebt keine Umsatzbeteiligung.
(2) Er verantwortet seine Rechtstexte: Impressum, Datenschutzerklärung, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrung, Muster-Widerrufsformular sowie die Angaben zu Versand und Zahlung. Die Mustertexte nach Nr. 6 prüft er, passt sie an seinen Betrieb an und bestätigt sie im Kundenportal, bevor er den Webshop öffnet. Er trägt vor dem Einschalten die Adressen von Impressum und Datenschutzerklärung seiner Website ein.
(3) Er verantwortet seine Artikel, Preise und Produktangaben. Dazu gehören richtige Preise einschließlich Steuerausweis (Umsatzsteuer oder Hinweis auf § 19 UStG), Grundpreise, Versandkosten und Lieferzeiten, die Pflichtangaben für Lebensmittel (zum Beispiel Zutaten, Allergene, Füllmenge, verantwortlicher Lebensmittelunternehmer), die Angaben zur Produktsicherheit (zum Beispiel Hersteller, Warn- und Sicherheitshinweise), Widerrufsausschlüsse bei einzelnen Artikeln und die Rechte an seinen Texten und Bildern.
(4) Er liefert die Waren, wie bestellt und beschrieben, und trägt alle Pflichten eines Verkäufers gegenüber seinen Käufern, auch Gewährleistung, Kundenservice und Beschwerden.
(5) Er pflegt Bestand, Bestellstatus und Versandstatus im Kundenportal. Die Folgen falscher Angaben oder Statusmeldungen, die der Händler setzt, trägt er.
(6) Er bearbeitet Widerrufe und Erstattungen selbst, fristgerecht und nach dem Gesetz. Er entfernt den Link „Vertrag widerrufen“ nicht und verändert die Widerrufsfunktion nicht. Er prüft das Kundenportal regelmäßig auf neue Bestellungen und Widerrufe und lässt sich über die Benachrichtigungen informieren.
(7) Rechnungen und Belege an die Käufer erstellt der Händler selbst; WEBklar stellt sie nicht aus. Die Quittung von Stripe und die Bestellbestätigung des Webshops ersetzen keine Rechnung nach dem Umsatzsteuergesetz, soweit der Händler eine ausstellen muss.
(8) Er erfüllt seine Aufbewahrungspflichten selbst, etwa nach der Abgabenordnung und dem Handelsgesetzbuch. WEBklar ist kein Archiv für die Buchführung und kein Buchführungssystem (das Archiv der Rechtstexte nach Nr. 6 Abs. 5 dient nur dem Nachweis der Texte): Personenbezogene Käuferdaten werden nach Nummer 9 des AVV Webshop anonymisiert und nach dem Ende des Webshops gelöscht. Der Händler exportiert seine Bestellungen deshalb rechtzeitig als CSV-Datei und bewahrt sie mit den Belegen von Stripe auf.
(9) Er hält die Vorgaben nach Nr. 3 ein und verändert den Einbau-Code und die gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise des Widgets nicht.
(10) Liegt die Datenschutzerklärung in der von WEBklar betreuten Website, fügt WEBklar beim Einbau dort den Datenschutz-Absatz für den Webshop ein; das gehört zur Einrichtung. Liegt sie woanders, erhält der Händler den Absatz als Textbaustein und fügt ihn selbst ein. Für den übrigen Inhalt seiner Datenschutzerklärung bleibt er verantwortlich (§ 6 Abs. 3 der Abo-Bedingungen). Fällt WEBklar beim Einfügen ein offensichtlicher Widerspruch auf, weist WEBklar den Händler darauf hin; eine Pflicht zur Prüfung der Datenschutzerklärung entsteht daraus nicht.
(11) Der Händler informiert seine Käufer nach Art. 13 DSGVO. Die Rollen im Datenschutz regelt der AVV Webshop: Der Händler ist Verantwortlicher, WEBklar Auftragsverarbeiter, Stripe Vertragspartner des Händlers.
## 6. Muster-Rechtstexte, keine Rechtsberatung
(1) WEBklar stellt dem Händler Mustertexte bereit: eine Muster-Widerrufsbelehrung, ein Muster-Widerrufsformular, Allgemeine Geschäftsbedingungen und den Text zu Versand und Zahlung. Das Widget zeigt außerdem die Hinweise, die für die Kasse und die Bestellbestätigung vorgesehen sind, darunter den Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung.
(2) Die Mustertexte sind **Muster ohne Gewähr**. Sie passen zur Standardkonfiguration des Webshops und können auf den Betrieb des Händlers nicht zugeschnitten sein. WEBklar sorgt dafür, dass sie die Technik des Webshops richtig beschreiben, und passt sie an, wenn sich die Technik ändert. Eine rechtliche Beratung im Einzelfall schuldet WEBklar nicht (kein Rechtsrat im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes).
(3) WEBklar empfiehlt, die Rechtstexte vor der Öffnung des Webshops durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen, besonders bei besonderen Waren (zum Beispiel Lebensmitteln, Kosmetik, Textilien mit Pflegekennzeichnung, Elektrogeräten).
(4) Der Händler bleibt für seine Rechtstexte verantwortlich, auch wenn er Mustertexte unverändert übernimmt (Nr. 5 Abs. 2).
(5) Bestätigt der Händler seine Rechtstexte im Kundenportal, legt WEBklar jede bestätigte Fassung mit Prüfsumme, Zeitpunkt und der bestätigenden Person im Archiv ab. Die Bestellbestätigung zeigt dem Käufer die archivierte Fassung, die zum Zeitpunkt seiner Bestellung galt. WEBklar löscht das Archiv mit den übrigen Daten des Webshops (Nr. 10 Abs. 3; Nummer 8 Abs. 5 des AVV Webshop). Der Händler bewahrt die Fassungen, die er für eigene Aufbewahrungspflichten braucht, selbst auf (Nr. 5 Abs. 8).
## 7. Verfügbarkeit und Störungen
(1) Das Verfügbarkeitsziel nach § 5 der Abo-Bedingungen gilt für die Website, nicht für den Webshop. WEBklar sagt für den Webshop keine bestimmte Verfügbarkeit zu, die über den Betrieb der Website im Abo hinausgeht. Störungen des Webshops beheben wir in angemessener Frist (§ 12 der Abo-Bedingungen).
(2) Angekündigte Wartungsfenster (§ 5 der Abo-Bedingungen) können den Webshop kurzzeitig unterbrechen. Während einer Unterbrechung sind Bestellungen im Widget nicht möglich; das Widget zeigt dann einen Ausweichtext.
(3) Zahlungen übernimmt der Webshop über Benachrichtigungen von Stripe und einen regelmäßigen Abgleich in die Bestellung. Fällt die Verbindung zu Stripe oder zum Server aus, kann sich die Bestätigung einer Bestellung verzögern. Ausfälle von Stripe, von Zahlungsarten und von Banken liegen nicht im Einflussbereich von WEBklar.
(4) Alle Zeiten gelten in der Zeitzone Europe/Berlin.
(5) WEBklar übernimmt keine Gewähr dafür, dass E-Mails zugestellt und gelesen werden. Das hängt vom Postfach des Empfängers und von den Mailgrenzen seines Anbieters ab.
(6) Die gesetzlichen Rechte des Händlers sowie §§ 12 und 13 der Abo-Bedingungen bleiben unberührt.
## 8. Haftung
(1) Der Webshop ist ein Hilfsmittel für den Verkauf des Händlers. Der Vertrag über die Ware besteht allein zwischen dem Händler und dem Käufer; WEBklar ist daran nicht beteiligt.
(2) Für entgangenen Gewinn und Folgeschäden aus Störungen des Webshops, aus Fehlern bei Bestand oder Bestellstatus und aus nicht zugestellten E-Mails haftet WEBklar nur im Rahmen von § 13 Abs. 1 und 2 der Abo-Bedingungen.
(3) WEBklar haftet nicht für Inhalte des Händlers, insbesondere nicht für seine Artikel, Preise, Produktangaben und Rechtstexte, auch nicht für Mustertexte, die er übernommen hat (Nr. 6), und nicht für die Erfüllung seiner Pflichten gegenüber den Käufern (Nr. 5).
(4) WEBklar haftet nicht für Ausfälle, Sperren oder Entscheidungen von Stripe und der Zahlungsarten sowie für Rückbuchungen und Zahlungsausfälle (Nr. 4 Abs. 3).
(5) Die Haftung nach § 13 Abs. 1 der Abo-Bedingungen (unter anderem bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz) bleibt unberührt. Der Haftungsrahmen des Händlers gegenüber seinen Käufern bleibt unberührt.
## 9. Einrichtung, Abrechnung und Widerruf
(1) Die Einrichtung der Funktion rechnet WEBklar als Arbeitszeit auf das Stundenkontingent des Wartungs-Abos an (§ 4 der Abo-Bedingungen). Reicht das verfügbare Kontingent nicht aus, führt WEBklar die Einrichtung trotzdem aus. Die fehlende Zeit ist ein Vorschuss, den die folgenden Monatskontingente ausgleichen. Eine zusätzliche Rechnung gibt es dafür nicht. Endet das Wartungs-Abo, solange noch ein Vorschuss offen ist, verfällt der Rest zugunsten des Händlers. Für den Betrieb des Webshops berechnet WEBklar nichts weiter; es gibt keine laufende Gebühr und keine Beteiligung am Umsatz.
(2) Die Einrichtung dauert nach der Erfahrung von WEBklar meist 2 bis 3 Wochen ab dem Einschalten. Sie hängt davon ab, wie schnell der Händler Stripe-Konto, Artikel und Rechtstexte bereitstellt und wie umfangreich der Einbau ist. Die Dauer ist eine Einschätzung und keine verbindliche Zusage eines Termins.
(3) Hat WEBklar die Funktion auf Wunsch des Händlers schon bei der Erstellung seiner Website eingebaut, richtet sich die Abrechnung der Einrichtung nach der Vereinbarung zum Projekt und nicht nach dem Stundenkontingent. Auch dann läuft die Funktion nur, solange das Wartungs-Abo läuft.
(4) Arbeiten, die nicht zur Einrichtung gehören, führt WEBklar nur nach Absprache vor der Ausführung und nach Freigabe des Händlers in Textform aus; es gilt § 4 der Abo-Bedingungen. Welche Wünsche nicht zur Einrichtung gehören, beschreibt Nr. 2 Abs. 7.
(5) Das Einschalten der Funktion ist Teil des Abos und kein eigener Vertrag. Für den Widerruf gilt die Widerrufsbelehrung der Abo-Bedingungen. Widerruft ein Verbraucher das Abo oder den Wechsel ins Wartungs-Abo, endet die Funktion. Hat der Händler die Funktion zuvor einzeln gekauft, bleibt die Widerrufsbelehrung maßgeblich, die er bei der Bestellung erhalten hat.
## 10. Laufzeit und Ende
(1) Die Funktion läuft, solange das Wartungs-Abo läuft. Endet es, auch durch einen Wechsel ins Hosting-Abo oder durch den Widerruf eines Wechsels, schaltet WEBklar die Funktion spätestens am folgenden Tag ab. WEBklar informiert den Händler per E-Mail.
(2) Mit dem Abschalten nimmt der Webshop keine neuen Bestellungen mehr an, und das Widget zeigt den Ausweichtext. Bestellungen, die noch nicht bezahlt sind, laufen aus. Die Bestellungen und Widerrufe bleiben im Kundenportal 90 Tage lesbar, und der Händler kann sie als CSV-Datei exportieren. Die Widerrufsfunktion bleibt bis zur Löschung nach Absatz 3 erreichbar, soweit das Widget noch eingebunden ist. Der Händler erfüllt seine Pflichten gegenüber den Käufern weiter (Nr. 5) und informiert sie, wenn er den Webshop nicht mehr anbietet.
(3) WEBklar löscht alle Daten des Webshops, also Artikel, Bilder, Bestellungen, Widerrufe, Einstellungen, Rechtstexte und das Archiv der bestätigten Fassungen, 90 Tage nach dem Abschalten. Eine Ausnahme ist das Einrichtungs-Ticket, in dem WEBklar die Einrichtung als Arbeitsnachweis festhält: Es bleibt mit einer Kurzfassung der Angaben zur Einrichtung bestehen und enthält keine Daten von Käufern (Nummer 9 Abs. 6 des AVV Webshop).
(4) Das Stripe-Konto bleibt beim Händler. Das Ende des Webshops berührt weder das Konto noch die Auszahlungen noch den Vertrag mit Stripe. Der Händler kann die Verbindung zwischen dem Konto und dem Webshop im Stripe-Dashboard beenden.
(5) Beginnt innerhalb der 90 Tage wieder ein Wartungs-Abo, schaltet WEBklar den Webshop auf Wunsch des Händlers in Textform mit den vorhandenen Daten und Einstellungen ohne weitere Kosten wieder ein. Nach der Löschung ist eine neue Anfrage und eine neue Einrichtung nötig (Einrichtung nach Nr. 9).
(6) Endet das Wartungs-Abo, bevor WEBklar den Webshop freigeschaltet hat, bricht WEBklar die Einrichtung ab; ein Vorschuss nach Nr. 9 Abs. 1 verfällt.
(7) Auf Wunsch des Händlers in Textform schaltet WEBklar den Webshop jederzeit ab; für den Widerruf gilt Nr. 9 Abs. 5.
## 11. Änderungen und Einstellung
(1) WEBklar darf die Technik des Webshops verbessern, solange der Leistungsumfang nicht schlechter wird (§ 3 Abs. 7 der Abo-Bedingungen). Ändert sich dabei, welche Daten erhoben werden, gilt Nummer 12 des AVV Webshop.
(2) WEBklar darf den Webshop für eine Website mit einer Frist von vier Wochen beenden oder für alle Händler mit einer Frist von drei Monaten einstellen, wenn
- ein Gesetz, eine Gerichtsentscheidung oder eine Vorgabe einer Aufsichtsbehörde den Betrieb in der bisherigen Form unzulässig macht oder nur mit wesentlich anderer Technik erlaubt und der Händler einer dafür nötigen neuen Fassung nicht zustimmt (AVV Webshop Nummer 12),
- Stripe die Anbindung nach Nr. 4 beendet oder wesentlich ändert, so dass der Webshop in der bisherigen Form nicht weiterbetrieben werden kann, oder
- eine Sicherheitslücke sich nicht anders beheben lässt.
Die Mitteilung erfolgt in Textform und nennt den Grund, die Merkmale der Änderung, den Zeitpunkt und bei Verbrauchern das Recht, den Vertrag nach § 327r Abs. 3 BGB zu beenden, mit seiner Frist.
(3) Ist der Weiterbetrieb aus einem Grund nach Absatz 2 schon vor Ablauf der Frist nicht zulässig, darf WEBklar den Webshop ohne Vorankündigung aussetzen, solange das nötig ist. WEBklar informiert den Händler darüber unverzüglich in Textform mit dem Grund und nimmt den Betrieb wieder auf, sobald das zulässig und technisch möglich ist.
(4) Eine Einstellung ohne einen Grund nach Absatz 2 ist ausgeschlossen. Gesetzliche Rechte von Verbrauchern bei Änderungen digitaler Produkte (§ 327r BGB) bleiben unberührt.
## 12. Hinweise
(1) **Keine Rechtsberatung.** Der Webshop und die Mustertexte sind technische Hilfsmittel, keine Rechtsberatung (Nr. 6). Die rechtliche Einordnung seiner Waren, seiner Preisangaben und seines Angebots trägt der Händler.
(2) **Barrierefreiheit.** Das Widget ist für die Bedienung mit Tastatur und Hilfstechniken gestaltet (Beschriftungen, Fokusführung, Fehlermeldungen als Live-Region). Eine Konformität nach WCAG 2.1 AA oder EN 301 549 sagt WEBklar nicht zu. Ob der Händler als Anbieter von Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr unter das BFSG fällt (Ausnahme für Kleinstunternehmen, § 3 Abs. 3 BFSG), entscheidet und prüft der Händler.