From a8b8838d9e87788b586e2fe09b3ae51fa2aa8fe4 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Claude Date: Fri, 16 Oct 2026 16:06:02 +0000 Subject: [PATCH] AVV Fassung 6: Terminplaner, Webshop, Buchungskalender mit Klick auf die Linkzeile (Entwurf) Co-Authored-By: Claude Sonnet 5.5 --- docs/rechtliches/avv-terminplaner-v6.md | 145 ++++++++++++ docs/rechtliches/avv-unterkunft-v6.md | 157 +++++++++++++ docs/rechtliches/avv-webshop-v6.md | 145 ++++++++++++ .../avv-terminplaner-2026-10-16.html | 199 ++++++++++++++++ .../avv-unterkunft-2026-10-16.html | 214 ++++++++++++++++++ .../rechtliches/avv-webshop-2026-10-16.html | 199 ++++++++++++++++ test/funktionenRechtV6.test.js | 24 ++ 7 files changed, 1083 insertions(+) create mode 100644 docs/rechtliches/avv-terminplaner-v6.md create mode 100644 docs/rechtliches/avv-unterkunft-v6.md create mode 100644 docs/rechtliches/avv-webshop-v6.md create mode 100644 public/neu/rechtliches/avv-terminplaner-2026-10-16.html create mode 100644 public/neu/rechtliches/avv-unterkunft-2026-10-16.html create mode 100644 public/neu/rechtliches/avv-webshop-2026-10-16.html diff --git a/docs/rechtliches/avv-terminplaner-v6.md b/docs/rechtliches/avv-terminplaner-v6.md new file mode 100644 index 0000000..2b05a41 --- /dev/null +++ b/docs/rechtliches/avv-terminplaner-v6.md @@ -0,0 +1,145 @@ +# Auftragsverarbeitungsvertrag Terminplaner (Art. 28 DSGVO) + +**Fassung 2026-10-16** · Entwurf – Prüfung durch Kanzlei offen + +zwischen dem Kunden als Verantwortlichem („Kunde“) und der WEBklar GbR, Am Schwimmbad 10, 67722 Winnweiler, vertreten durch die Gesellschafter Kenso Grimm und Justin Klein, als Auftragsverarbeiter („WEBklar“). + +## Vorbemerkung: Abschluss und Verhältnis zu anderen Verträgen + +(1) Der Kunde schließt diesen Vertrag, wenn er im Kundenportal die Funktion „Terminplaner“ einschaltet und die dort angezeigte Zeile „Es gelten Leistungsbeschreibung und Auftragsverarbeitung (Fassung 2026-10-16)“ mit dem Klick auf „Einschalten“ bestätigt; diesem Vertrag und der Leistungsbeschreibung „Terminplaner“ („Leistungsbeschreibung“) in der angezeigten Fassung stimmt er damit zu. Das Portal speichert den Wortlaut der angezeigten Zeile, die Fassungen, den Zeitpunkt, das Kundenkonto und die angemeldete Person. Anschließend sendet WEBklar dem Kunden eine E-Mail, die beide Texte in dieser Fassung als PDF enthält und auf sie verlinkt. + +(2) Ein Mitarbeiter von WEBklar darf die Funktion nur einschalten, wenn der Kunde vorher in Textform (etwa im Chat des Kundenportals oder per E-Mail) erklärt hat, dass er diesem Vertrag und der Leistungsbeschreibung in der aktuellen Fassung zustimmt. WEBklar speichert die Fassung, das Datum und den Weg dieser Erklärung, den Zeitpunkt des Einschaltens und den Namen des Mitarbeiters. Der Kunde erhält anschließend eine E-Mail mit diesen beiden Texten als PDF. + +(3) Dieser Vertrag ist ein eigener Vertrag für den Terminplaner. Er ergänzt den Auftragsverarbeitungsvertrag in Anlage 1 der Abo-Bedingungen. Für den Terminplaner geht er Anlage 1 vor; im Übrigen gilt Anlage 1 ergänzend. In Datenschutzfragen geht er den Abo-Bedingungen und der Leistungsbeschreibung vor. + +## 1. Gegenstand und Dauer + +(1) WEBklar betreibt für die öffentliche Website des Kunden ein Buchungs-Widget mit einer Verwaltung im Kundenportal („Terminplaner“) und verarbeitet dabei personenbezogene Daten der Gäste und der Beschäftigten des Kunden im Auftrag des Kunden. Den Umfang beschreibt die Leistungsbeschreibung. + +(2) Der Vertrag beginnt mit dem Einschalten der Funktion. Er endet mit dem Abschalten, spätestens mit dem Ende des Wartungs-Abos; den Terminplaner schaltet WEBklar dann spätestens am folgenden Tag ab (Nr. 8 Abs. 1 der Leistungsbeschreibung). Die Pflichten aus diesem Vertrag gelten fort, bis alle Daten nach Nummer 9 gelöscht sind. + +## 2. Art und Zweck der Verarbeitung + +(1) Art: Erheben über das Widget auf der Website des Kunden, Übermitteln an den Server von WEBklar, Speichern, Verwalten und Anzeigen im Kundenportal, Versenden von E-Mails, Bereitstellen eines Kalender-Links und einer CSV-Datei und Löschen. + +(2) Zwecke: Der Kunde soll Termine seiner Gäste verwalten. Dazu nimmt der Terminplaner Buchungen und Terminanfragen entgegen, verhindert Doppelbuchungen, bestätigt, ändert und sagt Termine ab, erinnert Gäste auf deren Wunsch und benachrichtigt den Kunden. WEBklar versendet die E-Mails im Auftrag des Kunden. Außerdem schützt WEBklar den Terminplaner für den Kunden vor Missbrauch (Mengenbegrenzung, Erkennen automatisierter Buchungen). + +(3) WEBklar verwendet die Daten für keine eigenen Zwecke, auch nicht in anonymisierter Form und nicht für Auswertungen über mehrere Kunden. Es findet keine Werbung und keine Zusammenführung mit anderen Daten statt. WEBklar bildet keine Profile einzelner Gäste. Zählungen ohne Personenbezug, die WEBklar für den sicheren Betrieb braucht (etwa die Zahl der gelöschten Buchungen je Tag oder die Länge der Versandwarteschlange), sind keine eigenen Zwecke. + +## 3. Datenarten und Betroffene + +(1) Daten der Gäste: Name und E-Mail-Adresse; auf Einstellung des Kunden außerdem Telefonnummer, eine Nachricht und Zusatzfelder, die der Kunde im Formular festlegt; die gebuchte Leistung, die Person oder der Platz und der Termin; der Status der Buchung mit den Zeitpunkten (Anlegen, Bestätigung, Annahme, Absage, Widerruf); Absagegrund und Vermerke zu einer Absage oder einem Widerruf (Freitext, auch mit dem Namen aus einer Widerrufserklärung); Preis, Zahlart, Zahlungsstatus und die Angabe, ob als Verbraucher gebucht wurde; der Nachweis der Zustimmungen (Fassung der Gästetexte, Zeitpunkt, Text des Buchungsknopfs, Anrede und Hashes (Prüfsummen) der gezeigten Texte); der Wunsch nach einer Erinnerung; der Zustellstatus der E-Mails an den Gast. + +(2) Daten der Beschäftigten des Kunden: Namen oder Bezeichnungen der Personen oder Plätze, deren Arbeitszeiten und Abwesenheiten sowie ein geheimer Kalender-Link je Person oder Platz. + +(3) Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) werden nicht verarbeitet. Der Terminplaner ist nicht für den Gesundheitsbereich bestimmt; der Kunde fordert von seinen Gästen keine Gesundheitsangaben (Nummer 11 Abs. 4). + +(4) IP-Adresse und Browser-Kennzeichen (User-Agent) erhält der Server von WEBklar technisch bei jedem Abruf des Widgets und jeder Anfrage. Die Mengenbegrenzung (Missbrauchsschutz) verwendet die IP-Adresse nur im Arbeitsspeicher des Servers; ein Neustart leert sie. Mit der Buchung wird keine IP-Adresse und kein Browser-Kennzeichen gespeichert. In den Server-Protokollen stehen sie 14 Tage (Anlage 2 der Abo-Bedingungen). + +(5) Der Terminplaner setzt keine Cookies und speichert nichts im Browser des Gastes. + +(6) Betroffene: Gäste, die über die Website des Kunden Termine buchen oder anfragen, und Beschäftigte des Kunden, die im Terminplaner geführt werden. + +## 4. Weisungen + +(1) WEBklar verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden, auch in Bezug auf eine Übermittlung in ein Drittland oder an eine internationale Organisation. Das gilt nicht, wenn das Recht der Europäischen Union oder Deutschlands WEBklar zu einer Verarbeitung verpflichtet. In diesem Fall teilt WEBklar dem Kunden die Pflicht vorher mit, soweit das Gesetz es nicht verbietet. + +(2) Mit dem Einschalten weist der Kunde WEBklar an, den Terminplaner nach seinen Einstellungen und der Leistungsbeschreibung zu betreiben. Weitere Weisungen ergeben sich aus den Einstellungen im Kundenportal (Leistungen, Personen oder Plätze, Zeiten, Felder des Formulars, Aufbewahrungsdauer, Erinnerungen, Einschalten und Ausschalten). Sonstige Weisungen erteilt der Kunde in Textform, etwa im Chat des Kundenportals. Weisungen, die über diese Einstellungen hinausgehen, setzt WEBklar nur um, wenn das technisch vorgesehen ist; sonst kann der Kunde den Terminplaner abschalten lassen (Nr. 8 Abs. 6 der Leistungsbeschreibung). Die Löschung auf Weisung nach Nummer 9 Abs. 6 setzt WEBklar immer um. + +(3) Hält WEBklar eine Weisung für rechtswidrig, weist es den Kunden unverzüglich darauf hin. WEBklar darf die Ausführung aussetzen, bis der Kunde die Weisung ändert oder die Rechtslage geklärt ist. + +## 5. Vertraulichkeit + +WEBklar setzt nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. + +## 6. Technische und organisatorische Maßnahmen + +(1) WEBklar trifft die Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, die in der Anlage zu diesem Vertrag beschrieben sind. WEBklar darf sie an den Stand der Technik anpassen, sofern das Schutzniveau nicht sinkt. + +(2) Für den Server gelten ergänzend die Maßnahmen der Anlage 2 der Abo-Bedingungen, soweit die Anlage zu diesem Vertrag nichts anderes regelt. + +## 7. Unterauftragsverarbeiter + +(1) Der Kunde genehmigt den Einsatz der Hetzner Online GmbH, Industriestraße 25, 91710 Gunzenhausen, für den Betrieb des Servers, auf dem der Terminplaner läuft, und für dessen Sicherung (Rechenzentrum Falkenstein, Deutschland) sowie für den Versand der Buchungs-E-Mails über den SMTP-Dienst des Webhostings (Rechenzentrum Nürnberg, Deutschland). Eine Übermittlung in Drittländer findet nicht statt. + +(2) Will WEBklar einen weiteren Unterauftragsverarbeiter hinzuziehen oder einen ersetzen, teilt es das dem Kunden mindestens vier Wochen vorher in Textform mit. Der Kunde kann innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund in Textform widersprechen. WEBklar setzt den neuen Unterauftragsverarbeiter nicht vor Ablauf dieser Frist ein. Kündigt ein Unterauftragsverarbeiter von WEBklar eine eigene Änderung mit kürzerer Frist an, informiert WEBklar den Kunden unverzüglich, nachdem die Ankündigung eingegangen ist; der Kunde kann dann unverzüglich widersprechen. Einigen sich die Parteien nicht, kann der Kunde den Terminplaner abschalten lassen und WEBklar ihn für diese Website zu dem Zeitpunkt beenden, zu dem der neue Unterauftragsverarbeiter eingesetzt wird. Die Daten werden dann nach Nummer 9 gelöscht, auf Weisung des Kunden früher (Nummer 9 Abs. 6). + +(3) WEBklar verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf die Datenschutzpflichten nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO. Bei der Hetzner Online GmbH ist das deren Vertrag zur Auftragsverarbeitung, den WEBklar abgeschlossen hat. Kommt ein Unterauftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, haftet WEBklar dem Kunden für die Einhaltung dieser Pflichten (Art. 28 Abs. 4 Satz 2 DSGVO). + +(4) Die Zahlung der Einrichtung über Stripe betrifft nur den Vertrag zwischen dem Kunden und WEBklar. Daten von Gästen oder Beschäftigten des Kunden gehen nicht an Stripe. Stripe ist deshalb kein Unterauftragsverarbeiter dieses Vertrags. + +## 8. Unterstützung des Kunden, Betroffenenrechte + +(1) WEBklar leitet Anfragen von Gästen und Beschäftigten, die an WEBklar gerichtet sind, unverzüglich an den Kunden weiter. WEBklar unterstützt ihn mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Beantwortung. + +(2) Dafür bietet das Kundenportal die Aktion „Gastdaten löschen“ und den Export der Termine als CSV-Datei. Mit „Gastdaten löschen“ leert der Kunde Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Nachricht und Zusatzfelder einer Buchung; Status und Zeiten bleiben. Dabei löscht WEBklar die E-Mails zu dieser Buchung, die noch auf den Versand warten, und die Links des Gastes werden ungültig. E-Mails, deren Versand endgültig fehlgeschlagen ist, behalten Empfängeradresse und Inhalt, bis WEBklar sie nach Nummer 9 Abs. 4 löscht (48 Stunden nach dem Fehlschlag). Eine noch nicht bestätigte Buchung verfällt von selbst (Nummer 9 Abs. 1). + +(3) Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten meldet WEBklar dem Kunden unverzüglich, möglichst innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis, mit den Informationen, die zu diesem Zeitpunkt vorliegen. + +(4) WEBklar unterstützt den Kunden bei seinen Pflichten aus Art. 32 bis 36 DSGVO. Dazu gehören die Angaben, die er für sein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und für eine etwaige Datenschutz-Folgenabschätzung braucht. + +(5) Die Buchung speichert als Nachweis der Zustimmungen die Fassung der Gästetexte, den Zeitpunkt, den Text des Buchungsknopfs, die Anrede und Hashes der übrigen Texte, die der Gast gesehen hat, nicht diese Texte selbst. Damit sich der Wortlaut nachweisen lässt, bewahrt WEBklar jede Fassung der Gästetexte (Hinweis am Formular, Texte der Haken, Datenschutz-Absatz und Widerrufsbelehrung für Gäste) mit dem Zeitraum ihrer Verwendung auf, bis drei Jahre nach dem Ende des Terminplaners. WEBklar stellt sie dem Kunden auf Verlangen zur Verfügung. + +(6) Die Gäste informiert der Kunde (Art. 13 DSGVO; Nummer 11 Abs. 2). + +## 9. Löschung und Rückgabe + +(1) Nicht bestätigte Buchungen löscht WEBklar 48 Stunden nach Ablauf der Bestätigungsfrist von 30 Minuten. + +(2) Abgesagte und abgelehnte Termine löscht WEBklar 30 Tage nach der Absage oder Ablehnung. Terminanfragen, die der Kunde bis zum angefragten Terminbeginn nicht beantwortet, behandelt der Terminplaner als abgelehnt; die 30 Tage laufen dann ab diesem Zeitpunkt. + +(3) Bestätigte und erledigte Termine löscht WEBklar nach der Aufbewahrungsdauer, gerechnet ab dem Ende des Termins. Der Kunde stellt sie im Kundenportal ein; die Vorgabe sind 90 Tage, einstellbar sind 14 bis 365 Tage. + +(4) In der Versandwarteschlange für E-Mails leert WEBklar die Empfängeradresse und den Inhalt einer E-Mail nach dem Versand und löscht den Eintrag 7 Tage nach dem Versand. E-Mails, die nicht zugestellt werden können, löscht WEBklar mit Empfängeradresse und Inhalt 48 Stunden nach dem endgültigen Fehlschlag. + +(5) Der Löschlauf läuft täglich; gelöscht wird frühestens nach Ablauf der jeweiligen Frist. Ist an einem Tag mehr zu löschen, als ein Lauf schafft, folgt der Rest im nächsten Lauf. + +(6) Ist der Terminplaner abgeschaltet oder das Wartungs-Abo beendet, löscht WEBklar alle Termindaten und die Einstellungen 30 Tage danach. Eine Ausnahme ist das Einrichtungs-Ticket, in dem WEBklar die Einrichtung als Arbeitsnachweis festhält: Es bleibt mit einer Kurzfassung der Einstellungen bestehen (zum Beispiel Betriebsangaben, Namen der Leistungen, die ersten acht Namen der Personen oder Plätze und die Wünsche des Kunden zum Einbau) und enthält keine Daten von Gästen; dafür gilt die Datenschutzerklärung von WEBklar (Abschnitt 6). Bis zur Löschung kann der Kunde die Termine im Kundenportal als CSV-Datei exportieren. Beginnt innerhalb dieser Frist wieder ein Wartungs-Abo, schaltet WEBklar den Terminplaner mit den vorhandenen Daten und Einstellungen wieder ein (Nr. 8 Abs. 4 der Leistungsbeschreibung). Früher löscht der Kunde einzelne Gastdaten selbst mit der Aktion „Gastdaten löschen“ (Nummer 8 Abs. 2); alle Daten löscht WEBklar auf Weisung des Kunden in Textform unverzüglich. + +(7) Entwürfe aus dem Fragebogen, aus denen die Funktion nicht eingeschaltet wurde, löscht WEBklar 90 Tage nach der letzten Änderung. + +(8) Die Daten sind in der täglichen Vollsicherung des Servers enthalten (§ 3 Abs. 5 der Abo-Bedingungen). Gelöschte Daten bleiben dort bis zu sieben Tage erhalten und werden dann überschrieben. Wird eine Sicherung zurückgespielt, holt der tägliche Löschlauf die fälligen Löschungen nach; Löschungen auf Weisung des Kunden wiederholt WEBklar. + +(9) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. + +## 10. Nachweise und Kontrollen + +WEBklar stellt dem Kunden alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Pflichten aus Art. 28 DSGVO nötig sind, und ermöglicht Überprüfungen einschließlich Inspektionen durch den Kunden oder einen von ihm beauftragten, zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer. Sie finden nach Anmeldung mit angemessener Frist (in der Regel 14 Tage) zu den Servicezeiten statt, ohne den Betrieb unzumutbar zu stören. Für das Rechenzentrum genügen in der Regel die Nachweise des Betreibers (Zertifizierung der Hetzner Online GmbH nach ISO/IEC 27001). Für mehr als eine Vor-Ort-Kontrolle pro Jahr kann WEBklar eine angemessene Vergütung verlangen. + +## 11. Pflichten des Kunden + +(1) Der Kunde ist Verantwortlicher für die Verarbeitung der Daten seiner Gäste und seiner Beschäftigten im Terminplaner. + +(2) Der Kunde informiert seine Gäste nach Art. 13 DSGVO. Dazu nimmt er den Datenschutz-Absatz für die Online-Terminbuchung in seine Datenschutzerklärung auf (Nr. 4 Abs. 9 der Leistungsbeschreibung) und lässt den Datenschutz-Hinweis am Buchungsformular unverändert. + +(3) Der Kunde informiert seine Beschäftigten darüber, dass ihre Namen oder Bezeichnungen, ihre Arbeitszeiten und Abwesenheiten im Terminplaner stehen und dass es einen geheimen Kalender-Link gibt (Nr. 4 Abs. 7 der Leistungsbeschreibung). + +(4) Der Kunde setzt den Terminplaner nicht im Gesundheitsbereich ein und fordert von seinen Gästen keine Angaben zu ihrer Gesundheit, auch nicht über Zusatzfelder oder das Nachrichtenfeld (Nr. 4 Abs. 3 der Leistungsbeschreibung). + +(5) Der Kunde verändert den Haken für die Erinnerung und die Texte der übrigen Haken nicht (Nr. 4 Abs. 6 der Leistungsbeschreibung). Erinnerungen versendet der Terminplaner nur, wenn der Gast den Haken gesetzt hat. + +## 12. Haftung, Änderungen, Schlussbestimmungen + +(1) Gegenüber betroffenen Personen gilt Art. 82 DSGVO. Für die Haftung zwischen Kunde und WEBklar gilt § 13 der Abo-Bedingungen. + +(2) Eine neue Fassung dieses Vertrags oder der Leistungsbeschreibung, auch wegen geänderter Datenerhebung, teilt WEBklar dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Sie wird wirksam, wenn der Kunde ihr im Kundenportal oder in Textform zustimmt. Stimmt er nicht zu, gilt die bisherige Fassung weiter. + +(3) Ist die neue Fassung nötig, weil ein Gesetz, eine Gerichtsentscheidung oder eine Vorgabe einer Aufsichtsbehörde den Betrieb in der bisherigen Form nicht mehr zulässt, und stimmt der Kunde ihr nicht zu, darf WEBklar den Terminplaner für seine Website nach Nr. 9 Abs. 2 der Leistungsbeschreibung beenden oder nach Nr. 9 Abs. 3 der Leistungsbeschreibung aussetzen. Das Wartungs-Abo bleibt davon unberührt. + +(4) Im Übrigen gilt § 16 der Abo-Bedingungen. + +## Anlage: Technische und organisatorische Maßnahmen des Terminplaners (Art. 32 DSGVO) + +| Bereich | Maßnahmen | +|---|---| +| Übertragung | Das Widget, die Seiten der Gäste und das Kundenportal werden nur über TLS (HTTPS) übertragen. Der Einbau-Code verweist auf eine Adresse mit https://. | +| Speicher im Browser | Es werden keine Cookies gesetzt, und der Terminplaner speichert nichts im Browser des Gastes (kein lokaler Speicher, kein Sitzungsspeicher). Das Widget sendet seine Anfragen ohne Cookies, liest weder den Referrer noch die Zeitzone des Browsers und ruft nur die Schnittstelle des Terminplaners auf. | +| Zugriffskontrolle | Das Kundenportal ist nur nach Anmeldung erreichbar; jeder Kunde sieht nur die Daten seiner eigenen Projekte. Die öffentliche Schnittstelle des Widgets liefert nur für einen eingeschalteten Terminplaner Daten und ist über den Website-Schlüssel (Site-Key) adressiert; Buchungen nimmt sie nur von Seiten des Kunden und des Portals an. Der Kalender-Link enthält ein geheimes Token, das mit einem Vergleich in konstanter Zeit geprüft wird. | +| Missbrauchsschutz | Ein verstecktes Feld (Honeypot), eine Mindestzeit bis zum Absenden des Formulars mit signiertem Formular-Token und eine Mindestantwortzeit schützen vor automatisierten Buchungen. Grenzen je IP-Adresse, je Website und je E-Mail-Adresse sowie das Mailbudget je Stunde (insgesamt und je Funktion) gelten nur im Arbeitsspeicher; ein Neustart leert sie. | +| Datenminimierung | Pflicht sind immer nur Name und E-Mail-Adresse; ob Telefonnummer, Nachricht und Zusatzfelder abgefragt werden, legt der Kunde fest. Mit der Buchung werden keine IP-Adresse und kein Browser-Kennzeichen gespeichert. Der Nachweis der Zustimmungen besteht aus der Fassung der Gästetexte, dem Zeitpunkt, dem Text des Buchungsknopfs, der Anrede und Hashes der übrigen gezeigten Texte, nicht aus diesen Texten. Nach dem Versand einer E-Mail werden Empfängeradresse und Inhalt in der Warteschlange geleert. | +| Trennung | Alle Buchungen, Belegungen und Warteschlangeneinträge tragen die Kennung der Funktion (eines Terminplaners je Website-Projekt); das Kundenportal und die öffentliche Schnittstelle lesen immer nur die Daten der jeweiligen Funktion. Die Hintergrundläufe (Löschung, Versand der E-Mails, Erinnerungen) gehen die Dokumente aller Funktionen nacheinander durch und schreiben jeweils nur in das Dokument, um das es geht. Die Einstellungen liegen je Funktion in einem eigenen Dokument. | +| Löschung | Täglicher Löschlauf für Buchungen, Belegungen, Warteschlange und Entwürfe nach den Fristen der Nummer 9; Termindaten und Einstellungen abgeschalteter Funktionen 30 Tage nach dem Abschalten; das Einrichtungs-Ticket bleibt als Arbeitsnachweis mit einer Kurzfassung der Einstellungen bestehen und enthält keine Daten von Gästen (Nummer 9 Abs. 6). Vor der Löschung einer Buchung, einer abgeschalteten Funktion oder eines nicht bestellten Fragebogens wird der Zustand frisch gelesen; bei einem Lesefehler wird nichts gelöscht. | +| Protokolle | Die Programmprotokolle des Terminplaners und der Tagesbericht enthalten nur Zählungen und Buchungsnummern, keine Namen, E-Mail-Adressen oder Nachrichten von Gästen. Server-Protokolle des Webservers werden nach 14 Tagen gelöscht (Anlage 2 der Abo-Bedingungen). | +| Datensicherung | Tägliche Vollsicherung des Servers durch Hetzner; verfügbar sind die letzten sieben Tagessicherungen (§ 3 Abs. 5 der Abo-Bedingungen). | +| Rechenzentrum | Hetzner Online GmbH, Rechenzentren Falkenstein und Nürnberg (Deutschland). Hetzner ist nach ISO/IEC 27001 zertifiziert; der Geltungsbereich umfasst die Hosting-Dienstleistungen und die Rechenzentren. | +| Organisation | Verpflichtung aller Beteiligten auf Vertraulichkeit, Ablauf für Datenschutzverletzungen (Nummer 8 Abs. 3), Archiv der Fassungen der Gästetexte (Nummer 8 Abs. 5), Überprüfung der Maßnahmen mindestens einmal im Jahr. | diff --git a/docs/rechtliches/avv-unterkunft-v6.md b/docs/rechtliches/avv-unterkunft-v6.md new file mode 100644 index 0000000..2ffc1d7 --- /dev/null +++ b/docs/rechtliches/avv-unterkunft-v6.md @@ -0,0 +1,157 @@ +# Auftragsverarbeitungsvertrag Buchungskalender (Art. 28 DSGVO) + +**Fassung 2026-10-16** · Entwurf – Prüfung durch Kanzlei offen + +zwischen dem Kunden als Verantwortlichem („Kunde“; in der Leistungsbeschreibung „Vermieter“) und der WEBklar GbR, Am Schwimmbad 10, 67722 Winnweiler, vertreten durch die Gesellschafter Kenso Grimm und Justin Klein, als Auftragsverarbeiter („WEBklar“). + +## Vorbemerkung: Abschluss und Verhältnis zu anderen Verträgen + +(1) Der Kunde schließt diesen Vertrag, wenn er im Kundenportal die Funktion „Buchungskalender“ einschaltet und die dort angezeigte Zeile „Es gelten Leistungsbeschreibung und Auftragsverarbeitung (Fassung 2026-10-16)“ mit dem Klick auf „Einschalten“ bestätigt; diesem Vertrag und der Leistungsbeschreibung „Buchungskalender“ („Leistungsbeschreibung“) in der angezeigten Fassung stimmt er damit zu. Das Portal speichert den Wortlaut der angezeigten Zeile, die Fassungen, den Zeitpunkt, das Kundenkonto und die angemeldete Person. Anschließend sendet WEBklar dem Kunden eine E-Mail, die beide Texte in dieser Fassung als PDF enthält und auf sie verlinkt. + +(2) Ein Mitarbeiter von WEBklar darf die Funktion auch ohne Bestellung im Portal einschalten (zum Beispiel für einen Kunden, dem WEBklar sie als Teil seines Website-Projekts bereitstellt), aber nur, wenn der Kunde vorher in Textform (etwa im Chat des Kundenportals oder per E-Mail) erklärt hat, dass er diesem Vertrag und der Leistungsbeschreibung in der aktuellen Fassung zustimmt. Das Portal verlangt dafür das Datum und den Weg der Erklärung; fehlt eine Angabe, schaltet es nicht ein. WEBklar speichert vor dem Einschalten einen Zustimmungsnachweis mit der Fassung der beiden Texte, dem Datum und dem Weg dieser Erklärung, dem Zeitpunkt des Einschaltens und dem Namen des Mitarbeiters (ohne IP-Adresse und Browser-Kennzeichen, weil der Kunde nicht im Portal zugestimmt hat). Der Kunde erhält anschließend eine E-Mail mit diesen beiden Texten als PDF. + +(3) Dieser Vertrag ist ein eigener Vertrag für den Buchungskalender. Er ergänzt den Auftragsverarbeitungsvertrag in Anlage 1 der Abo-Bedingungen. Für den Buchungskalender geht er Anlage 1 vor; im Übrigen gilt Anlage 1 ergänzend. In Datenschutzfragen geht er den Abo-Bedingungen und der Leistungsbeschreibung vor. + +(4) Die Rollen: Der Kunde ist Verantwortlicher für die personenbezogenen Daten seiner Gäste im Buchungskalender. WEBklar ist sein Auftragsverarbeiter. Stripe ist nicht Auftragsverarbeiter von WEBklar, sondern Vertragspartner des Kunden (Nummer 7 Abs. 4). Die Plattformen, deren Kalender der Kunde einbindet (zum Beispiel Booking.com oder Airbnb), sind weder Auftragsverarbeiter noch Unterauftragsverarbeiter von WEBklar. + +## 1. Gegenstand und Dauer + +(1) WEBklar betreibt für die öffentliche Website des Kunden ein Buchungs-Widget mit einer Buchungsseite und einer Verwaltung im Kundenportal („Buchungskalender“) und verarbeitet dabei personenbezogene Daten der Gäste des Kunden im Auftrag des Kunden. Den Umfang beschreibt die Leistungsbeschreibung. + +(2) Der Vertrag beginnt mit dem Einschalten der Funktion. Er endet mit dem Abschalten, spätestens mit dem Ende des Wartungs-Abos; den Buchungskalender schaltet WEBklar dann spätestens am folgenden Tag ab (Nr. 10 Abs. 1 der Leistungsbeschreibung). Die Pflichten aus diesem Vertrag gelten fort, bis alle Daten nach Nummer 9 gelöscht sind. + +## 2. Art und Zweck der Verarbeitung + +(1) Art: Übermitteln der Anfrage und der Buchung vom Widget und von der Buchungsseite an den Server von WEBklar, Speichern, Verwalten und Anzeigen im Kundenportal, Berechnen des Preises, Erzeugen von Rechnungen und Stornorechnungen im Namen des Kunden (Nr. 3 Abs. 6 der Leistungsbeschreibung), Abgleichen von Kalendern, Versenden von E-Mails, Übernehmen von Zahlungsstatus aus Stripe, Weitergeben von Erstattungen an Stripe im Auftrag des Kunden, Anonymisieren und Löschen. + +(2) Zwecke: Der Kunde soll Anfragen und Buchungen seiner Gäste abwickeln. Dazu nimmt der Buchungskalender Anfragen entgegen, reserviert Zeiträume nach der Freigabe durch den Kunden, nimmt die verbindliche Buchung des Gastes entgegen, stellt die Rechnung aus, gleicht Online-Zahlungen mit Stripe ab, bildet Zahlungen vor Ort ab, bildet Stornierungen ab und benachrichtigt den Kunden. WEBklar versendet die E-Mails im Auftrag des Kunden. Außerdem schützt WEBklar den Buchungskalender für den Kunden vor Missbrauch (Mengenbegrenzung, Begrenzung der Anfragen je IP-Adresse, Erkennen automatisierter Anfragen). + +(3) WEBklar verwendet die Daten für keine eigenen Zwecke, auch nicht in anonymisierter Form und nicht für Auswertungen über mehrere Kunden. Es findet keine Werbung und keine Zusammenführung mit anderen Daten statt. WEBklar bildet keine Profile einzelner Gäste. Zählungen ohne Personenbezug, die WEBklar für den sicheren Betrieb braucht (etwa die Zahl der anonymisierten Anfragen je Tag oder die Länge der Versandwarteschlange), sind keine eigenen Zwecke. + +## 3. Datenarten und Betroffene + +(1) Daten der Gäste, die WEBklar aus dem Widget, von der Buchungsseite und aus Stripe erhält und speichert: +- bei der Anfrage: Name, E-Mail-Adresse, auf Wunsch Firma, Telefonnummer und eine Nachricht, die gewünschte Unterkunft, der Zeitraum, die Zahl der Personen, die Anfragenummer, ein Hashwert der IP-Adresse (Absatz 4) und der Zeitpunkt; +- bei der Freigabe: die Posten und Summen des Preises (Text, Menge, Einzelbetrag, Steuersatz), die Reservierungsfrist, eine Nachricht des Kunden an den Gast, die Stornobedingungen, die galten, und die Fassung der Rechtstexte, der der Gast gesehen hat, jeweils als Schnappschuss; +- bei der Buchung: die Rechnungsadresse (Name, Firma, Straße, Postleitzahl, Ort, Land), die Zahlart, der Zeitpunkt der Buchung und die Rechnungsnummer; +- bei der Zahlung und der Erstattung: Status, Zeitpunkt, Art (online über Stripe oder vor Ort), die Kennungen der Zahlung bei Stripe, erstattete Beträge und der Grund einer Stornierung; +- die Rechnung und die Stornorechnung als unveränderlicher Schnappschuss (Angaben des Ausstellers, Empfänger, Unterkunft, Zeitraum, Posten, Summen, Steuerart, Bezug), aus dem WEBklar das PDF bei jedem Abruf erzeugt; +- ein Hashwert des geheimen Zugangs zur Buchungsseite (der Link in der E-Mail wird nur als Prüfsumme gespeichert); +- der Zustellstatus der E-Mails an den Gast. + +**Kartendaten des Gastes erhält und speichert WEBklar nicht;** die gibt der Gast nur bei Stripe ein. Online-Zahlungen sind derzeit nur per Karte (einschließlich Apple Pay und Google Pay) möglich, nicht per SEPA-Lastschrift. Die Bankverbindung des Kunden selbst (Angabe auf der Rechnung) und seine Firmen- und Steuerangaben gehören nicht zu den Gästedaten. + +(2) Von Kalendern anderer Plattformen übernimmt WEBklar nur die belegten Zeiträume (Datum von und bis), nicht Namen, Beschreibungen oder andere Angaben der dortigen Buchungen, auch wenn der Kalender sie enthält. Die iCal-Adresse, die WEBklar dem Kunden bereitstellt, enthält nur belegte Nächte, keine Angaben zu Gästen. Wer die geheime Adresse kennt, sieht die belegten Nächte; der Kunde kann sie jederzeit erneuern. + +(3) Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) werden nicht verarbeitet. Der Kunde fordert von seinen Gästen keine entsprechenden Angaben und bittet sie, solche Angaben nicht in das Nachrichtenfeld zu schreiben (Nummer 11 Abs. 4). Meldedaten nach dem Bundesmeldegesetz (Meldeschein) und Daten zur Kurtaxe verarbeitet der Buchungskalender nicht. + +(4) IP-Adresse und Browser-Kennzeichen (User-Agent) erhält der Server von WEBklar technisch bei jedem Abruf des Widgets und jeder Anfrage. Die Mengenbegrenzung (Missbrauchsschutz) verwendet die IP-Adresse im Arbeitsspeicher des Servers; ein Neustart leert sie. Mit der Anfrage werden weder eine IP-Adresse im Klartext noch ein Browser-Kennzeichen gespeichert, sondern nur ein **Hashwert der IP-Adresse („IP-Hash“)**: ein SHA-256-Wert, den WEBklar mit einem geheimen Schlüssel des Servers salzt. Der IP-Hash ist ein pseudonymes technisches Datum und bleibt ein personenbezogenes Datum, weil WEBklar mit dem Schlüssel für dieselbe IP-Adresse denselben Wert berechnen kann; ohne den Schlüssel lässt sich aus ihm keine IP-Adresse ableiten. WEBklar verwendet ihn ausschließlich zum Missbrauchsschutz. Er dient nicht dazu, Gäste zu identifizieren, wiederzuerkennen oder zu profilieren, wird dem Kunden weder angezeigt noch exportiert und steht nur im Datensatz der Anfrage. WEBklar entfernt ihn aus dem Datensatz, sobald der Kunde die Anfrage freigibt oder ablehnt, spätestens nach 30 Tagen (Nummer 9 Abs. 1). In den Server-Protokollen stehen IP-Adresse und Browser-Kennzeichen 14 Tage (Anlage 2 der Abo-Bedingungen). + +(5) Der Buchungskalender setzt keine Cookies. Das Widget speichert nichts im Browser. Auch die Buchungsseite legt weder Cookies noch Daten im lokalen oder im Sitzungsspeicher des Browsers ab. + +(6) Betroffene: Gäste, die über die Website des Kunden Anfragen stellen oder buchen, und Personen, deren Angaben der Gast in der Anfrage oder Buchung macht (zum Beispiel Mitreisende oder abweichende Rechnungsempfänger). Beschäftigte des Kunden sind von diesem Vertrag nicht betroffen. + +## 4. Weisungen + +(1) WEBklar verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden, auch in Bezug auf eine Übermittlung in ein Drittland oder an eine internationale Organisation. Das gilt nicht, wenn das Recht der Europäischen Union oder Deutschlands WEBklar zu einer Verarbeitung verpflichtet. In diesem Fall teilt WEBklar dem Kunden die Pflicht vorher mit, soweit das Gesetz es nicht verbietet. + +(2) Mit dem Einschalten weist der Kunde WEBklar an, den Buchungskalender nach seinen Einstellungen und der Leistungsbeschreibung zu betreiben, in seinem Namen Rechnungen auszustellen und Zahlungen, die nach einer Stornierung oder nach dem Ablauf einer Reservierung eingehen, sowie zweite Zahlungen auf eine bereits bezahlte Buchung ohne weitere Anweisung in voller Höhe über sein Stripe-Konto zu erstatten (dauerhafte Weisung; der Stand der Buchung ändert sich dabei nicht). Bei einer Stornierung schließt WEBklar eine noch offene Zahlungsseite bei Stripe. Weitere Weisungen ergeben sich aus den Einstellungen und Aktionen im Kundenportal (Unterkünfte, Preise, Sperren, Kalenderverbindungen, Freigabe und Ablehnung von Anfragen, Zahlungseingang vor Ort, Stornierungen und Erstattungen, Online-Zahlung, Öffnen und Schließen des Buchungskalenders). Sonstige Weisungen erteilt der Kunde in Textform, etwa im Chat des Kundenportals. Weisungen, die über diese Einstellungen hinausgehen, setzt WEBklar nur um, wenn das technisch vorgesehen ist; sonst kann der Kunde den Buchungskalender abschalten lassen (Nr. 10 Abs. 7 der Leistungsbeschreibung). Die Anonymisierung und Löschung auf Weisung nach Nummer 8 Abs. 2 und Nummer 9 Abs. 6 setzt WEBklar immer um, soweit Aufbewahrungspflichten dem nicht entgegenstehen (Nummer 9 Abs. 8). + +(3) Hält WEBklar eine Weisung für rechtswidrig, weist es den Kunden unverzüglich darauf hin. WEBklar darf die Ausführung aussetzen, bis der Kunde die Weisung ändert oder die Rechtslage geklärt ist. + +## 5. Vertraulichkeit + +WEBklar setzt nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. + +## 6. Technische und organisatorische Maßnahmen + +(1) WEBklar trifft die Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, die in der Anlage zu diesem Vertrag beschrieben sind. WEBklar darf sie an den Stand der Technik anpassen, sofern das Schutzniveau nicht sinkt. + +(2) Für den Server gelten ergänzend die Maßnahmen der Anlage 2 der Abo-Bedingungen, soweit die Anlage zu diesem Vertrag nichts anderes regelt. + +## 7. Unterauftragsverarbeiter + +(1) Der Kunde genehmigt den Einsatz der Hetzner Online GmbH, Industriestraße 25, 91710 Gunzenhausen, für den Betrieb des Servers, auf dem der Buchungskalender läuft, und für dessen Sicherung (Rechenzentrum Falkenstein, Deutschland) sowie für den Versand der E-Mails über den SMTP-Dienst des Webhostings (Rechenzentrum Nürnberg, Deutschland). Eine Übermittlung in Drittländer findet nicht statt. + +(2) Will WEBklar einen weiteren Unterauftragsverarbeiter hinzuziehen oder einen ersetzen, teilt es das dem Kunden mindestens vier Wochen vorher in Textform mit. Der Kunde kann innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund in Textform widersprechen. WEBklar setzt den neuen Unterauftragsverarbeiter nicht vor Ablauf dieser Frist ein. Kündigt ein Unterauftragsverarbeiter von WEBklar eine eigene Änderung mit kürzerer Frist an, informiert WEBklar den Kunden unverzüglich, nachdem die Ankündigung eingegangen ist; der Kunde kann dann unverzüglich widersprechen. Einigen sich die Parteien nicht, kann der Kunde den Buchungskalender abschalten lassen und WEBklar ihn für diese Website zu dem Zeitpunkt beenden, zu dem der neue Unterauftragsverarbeiter eingesetzt wird. Die Daten werden dann nach Nummer 9 gelöscht, auf Weisung des Kunden früher (Nummer 9 Abs. 6). + +(3) WEBklar verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf die Datenschutzpflichten nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO. Bei der Hetzner Online GmbH ist das deren Vertrag zur Auftragsverarbeitung, den WEBklar abgeschlossen hat. Kommt ein Unterauftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, haftet WEBklar dem Kunden für die Einhaltung dieser Pflichten (Art. 28 Abs. 4 Satz 2 DSGVO). + +(4) **Stripe ist kein Unterauftragsverarbeiter von WEBklar.** Der Kunde verwendet sein eigenes Stripe-Konto und hat den Vertrag darüber unmittelbar mit Stripe geschlossen (Nr. 3 der Leistungsbeschreibung); die Zahlung des Gastes fließt direkt auf dieses Konto. Die Zahlungsseite (Stripe Checkout), die Erhebung von Zahlungs- und Kartendaten (derzeit nur Karte, einschließlich Apple Pay und Google Pay), die Prüfung von Zahlungen und die Auszahlungen verantworten der Kunde und Stripe nach ihrem Vertrag; WEBklar erhält diese Daten nicht. Auf Weisung des Kunden legt WEBklar bei Stripe die Zahlung an, ruft die Angaben zu Zahlungen ab, die der Buchungskalender braucht (Nummer 2 Abs. 1), schließt offene Zahlungsseiten und veranlasst Erstattungen (auch die automatischen nach Nummer 4 Abs. 2). An Stripe gehen dabei von WEBklar nur: die Bezeichnung des Aufenthalts mit Rechnungsnummer als Zahlungsposition, der Betrag, die Kennungen der Buchung und der Zahlung (Metadaten), die E-Mail-Adresse des Gastes zur Vorbelegung der Zahlungsseite, soweit WEBklar sie übergibt, die Erstattung und der **geheime Link zur Buchungsseite mit dem Token als Rücksprungadresse** (bei Erfolg und bei Abbruch). Dieser Link ist damit für Stripe und im Stripe-Dashboard des Kunden sichtbar; Der Link gilt bis 90 Tage nach der Abreise (bei nicht zustande gekommenen Buchungen 30 Tage) und öffnet nur diese eine Buchungsseite. Die Weitergabe von Daten durch Stripe, auch an Stellen außerhalb der Europäischen Union, regeln der Kunde und Stripe; dafür ist WEBklar nicht verantwortlich. + +(5) Plattformen, deren iCal-Kalender der Kunde einbindet oder denen er die iCal-Adresse des Buchungskalenders mitteilt, sind Empfänger nach seiner Entscheidung. WEBklar übermittelt ihnen keine Daten von Gästen. + +## 8. Unterstützung des Kunden, Betroffenenrechte + +(1) WEBklar leitet Anfragen von Gästen, die an WEBklar gerichtet sind, unverzüglich an den Kunden weiter. WEBklar unterstützt ihn mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Beantwortung. + +(2) Dafür bietet das Kundenportal die Anzeige der Anfragen und Buchungen, mit denen der Kunde Auskunft erteilen kann, und den Abruf der Rechnungen als PDF. Auf Weisung des Kunden in Textform (etwa im Chat des Kundenportals) anonymisiert WEBklar die Gästedaten einer Anfrage oder Buchung unverzüglich: Name, Firma, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und die Freitexte werden gelöscht oder unkenntlich gemacht (ein IP-Hash ist zu diesem Zeitpunkt in der Regel längst entfernt); Anfragenummer, Zeitraum, Beträge und Status bleiben. Rechnungen und Rechnungsadresse einer gebuchten Anfrage bleiben, solange eine Aufbewahrungspflicht besteht (Nummer 9 Abs. 3). Dabei löscht WEBklar die E-Mails zu dieser Anfrage, die noch auf den Versand warten. E-Mails, deren Versand endgültig fehlgeschlagen ist, behalten Empfängeradresse und Inhalt, bis WEBklar sie nach Nummer 9 Abs. 5 löscht (48 Stunden nach dem Fehlschlag). + +(3) Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten meldet WEBklar dem Kunden unverzüglich, möglichst innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis, mit den Informationen, die zu diesem Zeitpunkt vorliegen. + +(4) WEBklar unterstützt den Kunden bei seinen Pflichten aus Art. 32 bis 36 DSGVO. Dazu gehören die Angaben, die er für sein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und für eine etwaige Datenschutz-Folgenabschätzung braucht. + +(5) Die Gäste informiert der Kunde (Art. 13 DSGVO; Nummer 11 Abs. 2). + +## 9. Löschung und Rückgabe + +(1) Den IP-Hash entfernt WEBklar aus dem Datensatz einer Anfrage, sobald der Kunde sie freigibt oder ablehnt, spätestens 30 Tage nach dem Anlegen. + +(2) Anfragen, aus denen keine Buchung wurde (abgelehnt, abgelaufen, oder neu und nicht innerhalb von 60 Tagen entschieden), anonymisiert WEBklar nach 6 Monaten: Name, Firma, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Nachricht werden gelöscht. Anfragenummer, Zeitraum, Status und, soweit vorhanden, der Preisvorschlag bleiben ohne Personenbezug erhalten. + +(3) Bei gebuchten Aufenthalten anonymisiert WEBklar die Gästedaten (Name, Firma, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Nachricht) 3 Jahre nach dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Gast abgereist ist (Abreisejahr; maßgeblich ist die Zeit in Berlin). **Rechnungen, Stornorechnungen und die Rechnungsadresse bleiben 8 Jahre erhalten**, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres der Rechnung, solange der Buchungskalender läuft (Buchungsbelege, § 147 AO); sie sind für den Kunden als Aussteller bestimmt. Anfragenummer, Zeitraum, Beträge und Status bleiben ebenfalls. + +(4) Die Anonymisierung nach den Absätzen 2 und 3 sowie die Entfernung des IP-Hash laufen im täglichen Löschlauf; anonymisiert oder entfernt wird frühestens nach Ablauf der jeweiligen Frist. Ist an einem Tag mehr zu bearbeiten, als ein Lauf schafft, folgt der Rest im nächsten Lauf. + +(5) In der Versandwarteschlange für E-Mails leert WEBklar die Empfängeradresse und den Inhalt einer E-Mail nach dem Versand und löscht den Eintrag 7 Tage nach dem Versand. E-Mails, die nicht zugestellt werden können, löscht WEBklar mit Empfängeradresse und Inhalt 48 Stunden nach dem endgültigen Fehlschlag. + +(6) Ist der Buchungskalender abgeschaltet oder das Wartungs-Abo beendet, kann der Kunde die Anfragen, Buchungen und Rechnungen 90 Tage lang im Kundenportal lesen und die Rechnungen einzeln als PDF herunterladen; WEBklar weist ihn nach dem Abschalten per E-Mail mit dem Löschdatum darauf hin, seine Rechnungen zu sichern. Danach löscht WEBklar alle Daten des Buchungskalenders: Unterkünfte, Preise, Anfragen, Buchungen, Rechnungen, Kalenderverbindungen, Sperren und Einstellungen. Damit endet auch die Aufbewahrung der Rechnungen nach Absatz 3; sie bewahrt der Kunde dann selbst auf. Eine Ausnahme ist das Einrichtungs-Ticket, in dem WEBklar die Einrichtung als Arbeitsnachweis festhält: Es bleibt mit einer Kurzfassung der Angaben zur Einrichtung bestehen (zum Beispiel Adresse der Website, Einbau-Code und die Angaben des Kunden aus der Anfrage) und enthält keine Daten von Gästen; dafür gilt die Datenschutzerklärung von WEBklar (Abschnitt 6). Beginnt innerhalb dieser Frist wieder ein Wartungs-Abo, schaltet WEBklar den Buchungskalender auf Wunsch des Kunden mit den vorhandenen Daten wieder ein (Nr. 10 Abs. 5 der Leistungsbeschreibung). Früher anonymisiert WEBklar einzelne Daten auf Weisung des Kunden (Nummer 8 Abs. 2); Wird das Kundenkonto gelöscht, schaltet WEBklar den Buchungskalender ab und löscht seine Daten wie nach Absatz 6 (bei Abschaltung 90 Tage später); einen Hinweis per E-Mail gibt es dann nicht, weil mit dem Konto auch die E-Mail-Adresse gelöscht wird. alle Daten des Buchungskalenders löscht WEBklar auf Weisung des Kunden in Textform unverzüglich. + +(7) Die Daten sind in der täglichen Vollsicherung des Servers enthalten (§ 3 Abs. 5 der Abo-Bedingungen). Gelöschte oder anonymisierte Daten bleiben dort bis zu sieben Tage erhalten und werden dann überschrieben. Wird eine Sicherung zurückgespielt, holt der tägliche Löschlauf die fälligen Löschungen und Anonymisierungen nach; Löschungen auf Weisung des Kunden wiederholt WEBklar. + +(8) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. Der Kunde ist für seine eigenen Aufbewahrungspflichten (zum Beispiel für Rechnungen und Buchungsbelege) selbst verantwortlich; WEBklar ist kein Archiv im Sinne der Buchführung. Die Aufbewahrung der Rechnungen nach Absatz 3 geschieht als Dienst für den Kunden und für die Dauer des Buchungskalenders. Der Kunde sichert die Belege, die er braucht, rechtzeitig vor der Löschung nach Absatz 6 durch den Download. Soweit eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, löscht oder anonymisiert WEBklar auch auf Weisung des Kunden nicht früher; stattdessen sperrt es die Daten für die weitere Verarbeitung. + +## 10. Nachweise und Kontrollen + +WEBklar stellt dem Kunden alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Pflichten aus Art. 28 DSGVO nötig sind, und ermöglicht Überprüfungen einschließlich Inspektionen durch den Kunden oder einen von ihm beauftragten, zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer. Sie finden nach Anmeldung mit angemessener Frist (in der Regel 14 Tage) zu den Servicezeiten statt, ohne den Betrieb unzumutbar zu stören. Für das Rechenzentrum genügen in der Regel die Nachweise des Betreibers (Zertifizierung der Hetzner Online GmbH nach ISO/IEC 27001). Für mehr als eine Vor-Ort-Kontrolle pro Jahr kann WEBklar eine angemessene Vergütung verlangen. + +## 11. Pflichten des Kunden + +(1) Der Kunde ist Verantwortlicher für die Verarbeitung der Daten seiner Gäste im Buchungskalender. + +(2) Der Kunde informiert seine Gäste nach Art. 13 DSGVO. Dazu nimmt er den Datenschutz-Absatz für den Buchungskalender in seine Datenschutzerklärung auf (Nr. 5 Abs. 10 der Leistungsbeschreibung) und nennt in seinen Rechtstexten (Datenschutzerklärung, Impressum) die Angaben, die das Gesetz verlangt. + +(3) Der Kunde schließt mit Stripe den Vertrag über sein Stripe-Konto selbst, wenn er die Online-Zahlung nutzt, und verantwortet die Verarbeitung von Daten durch Stripe, soweit sie nicht in diesem Vertrag geregelt ist (Nummer 7 Abs. 4). + +(4) Der Kunde fordert von seinen Gästen keine Angaben zu ihrer Gesundheit oder zu anderen besonderen Kategorien personenbezogener Daten und weist sie auf der Website darauf hin, solche Angaben nicht in das Nachrichtenfeld zu schreiben. + +(5) Der Kunde verändert den Einbau-Code und die gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise des Widgets und der Buchungsseite nicht (Nr. 5 Abs. 9 der Leistungsbeschreibung). + +(6) Der Kunde erfüllt seine Pflichten zu Meldeschein, Kurtaxe und sonstigen Meldungen an Behörden selbst und verarbeitet die dafür nötigen Daten außerhalb des Buchungskalenders (Nr. 5 Abs. 6 der Leistungsbeschreibung). + +## 12. Haftung, Änderungen, Schlussbestimmungen + +(1) Gegenüber betroffenen Personen gilt Art. 82 DSGVO. Für die Haftung zwischen Kunde und WEBklar gilt § 13 der Abo-Bedingungen. + +(2) Eine neue Fassung dieses Vertrags oder der Leistungsbeschreibung, auch wegen geänderter Datenerhebung, teilt WEBklar dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Sie wird wirksam, wenn der Kunde ihr im Kundenportal oder in Textform zustimmt. Stimmt er nicht zu, gilt die bisherige Fassung weiter. + +(3) Ist die neue Fassung nötig, weil ein Gesetz, eine Gerichtsentscheidung oder eine Vorgabe einer Aufsichtsbehörde den Betrieb in der bisherigen Form nicht mehr zulässt, und stimmt der Kunde ihr nicht zu, darf WEBklar den Buchungskalender für seine Website nach Nr. 12 Abs. 2 der Leistungsbeschreibung beenden oder nach Nr. 12 Abs. 3 der Leistungsbeschreibung aussetzen. Das Abo bleibt davon unberührt. + +(4) Im Übrigen gilt § 16 der Abo-Bedingungen. + +## Anlage: Technische und organisatorische Maßnahmen des Buchungskalenders (Art. 32 DSGVO) + +| Bereich | Maßnahmen | +|---|---| +| Übertragung | Das Widget, die Buchungsseite und das Kundenportal werden nur über TLS (HTTPS) übertragen. Der Einbau-Code verweist auf eine Adresse mit https://. Die Zahlung geschieht auf der Zahlungsseite von Stripe. Kalender anderer Plattformen ruft WEBklar nur über https ab. | +| Speicher im Browser | Es werden keine Cookies gesetzt. Das Widget sendet seine Anfragen ohne Cookies und ruft nur die Schnittstelle des Buchungskalenders auf, keine Dienste Dritter. | +| Zugriffskontrolle | Das Kundenportal ist nur nach Anmeldung erreichbar; jeder Kunde sieht nur die Daten seiner eigenen Projekte. Die öffentliche Schnittstelle des Widgets liefert nur für einen vorhandenen Buchungskalender Daten und ist über den Website-Schlüssel (Site-Key) adressiert; die belegten Nächte nennt sie ohne Quelle und ohne Daten von Gästen. Die Buchungsseite ruft der Gast nur mit einem geheimen Token ab, das nur als Prüfsumme gespeichert und zeitkonstant verglichen wird. Der Token wird nur als Prüfsumme gespeichert; er wird nur als Teil der Rücksprungadresse an Stripe übergeben (Nummer 7 Abs. 4) und öffnet nur diese eine Buchungsseite; er gilt bis 90 Tage nach der Abreise (bei nicht zustande gekommenen Buchungen 30 Tage), danach antwortet die Buchungsseite wie bei einem unbekannten Link. Benachrichtigungen von Stripe werden nur nach Prüfung ihrer Signatur verarbeitet; die Schlüssel für Stripe liegen nur auf dem Server. Die iCal-Adresse des Buchungskalenders ist ein geheimer, erneuerbarer Zufallswert. | +| Missbrauchsschutz | Ein verstecktes Feld (Honeypot), eine Mindestzeit bis zum Absenden des Formulars mit signiertem Formular-Token und Grenzen je IP-Adresse und je Buchungskalender schützen vor automatisierten Anfragen. Die Grenzen gelten im Arbeitsspeicher; ein Neustart leert sie. Mit der Anfrage wird nur ein gesalzener IP-Hash gespeichert (Nummer 3 Abs. 4). Beim Abruf von Kalendern anderer Plattformen sind nur Adressen mit https erlaubt, private und lokale Ziele sind gesperrt, und Größe und Dauer des Abrufs sind begrenzt. | +| Datenminimierung | Kartendaten erhält und speichert WEBklar nicht. Preise berechnet der Server aus den gespeicherten Preisen und Posten, nie aus Angaben des Browsers. Von anderen Kalendern werden nur Zeiträume übernommen. Mit der Anfrage werden keine IP-Adresse im Klartext und kein Browser-Kennzeichen gespeichert; der IP-Hash wird mit der Entscheidung des Kunden entfernt. Die Gästedaten werden nach den Fristen der Nummer 9 anonymisiert. Nach dem Versand einer E-Mail werden Empfängeradresse und Inhalt in der Warteschlange geleert. | +| Integrität der Rechnungen | Rechnungen und Stornorechnungen werden als unveränderlicher Schnappschuss gespeichert; das PDF entsteht bei jedem Abruf aus diesem Schnappschuss. Rechnungsnummern werden unter Sperre lückenlos je Kunde und Jahr vergeben. Freigabe und Buchung prüfen unter Sperre erneut, dass der Zeitraum frei ist. | +| Trennung | Alle Unterkünfte, Anfragen und Rechnungen tragen die Kennung des Kunden, des Projekts und der Funktion; das Kundenportal und die öffentliche Schnittstelle lesen immer nur die Daten des jeweiligen Buchungskalenders. Die Hintergrundläufe (Ablauf von Reservierungen, Kalenderabgleich, Versand der E-Mails, Anonymisierung und Löschung) schreiben jeweils nur in das Dokument, um das es geht. | +| Löschung | Täglicher Löschlauf für Anfragen, Buchungen und Warteschlange nach den Fristen der Nummer 9; die Daten abgeschalteter Buchungskalender 90 Tage nach dem Abschalten; das Einrichtungs-Ticket bleibt als Arbeitsnachweis mit einer Kurzfassung der Angaben zur Einrichtung bestehen und enthält keine Daten von Gästen (Nummer 9 Abs. 6). | +| Protokolle | Die Programmprotokolle des Buchungskalenders und der Tagesbericht enthalten nur Zählungen und Anfragenummern, keine Namen, E-Mail-Adressen oder Adressen von Gästen. Server-Protokolle des Webservers werden nach 14 Tagen gelöscht (Anlage 2 der Abo-Bedingungen). | +| Datensicherung | Tägliche Vollsicherung des Servers durch Hetzner; verfügbar sind die letzten sieben Tagessicherungen (§ 3 Abs. 5 der Abo-Bedingungen). | +| Rechenzentrum | Hetzner Online GmbH, Rechenzentren Falkenstein und Nürnberg (Deutschland). Hetzner ist nach ISO/IEC 27001 zertifiziert; der Geltungsbereich umfasst die Hosting-Dienstleistungen und die Rechenzentren. | +| Organisation | Verpflichtung aller Beteiligten auf Vertraulichkeit, Ablauf für Datenschutzverletzungen (Nummer 8 Abs. 3), Überprüfung der Maßnahmen mindestens einmal im Jahr. | diff --git a/docs/rechtliches/avv-webshop-v6.md b/docs/rechtliches/avv-webshop-v6.md new file mode 100644 index 0000000..f4756a5 --- /dev/null +++ b/docs/rechtliches/avv-webshop-v6.md @@ -0,0 +1,145 @@ +# Auftragsverarbeitungsvertrag Webshop (Art. 28 DSGVO) + +**Fassung 2026-10-16** · Entwurf – Prüfung durch Kanzlei offen + +zwischen dem Kunden als Verantwortlichem („Kunde“; in der Leistungsbeschreibung „Händler“) und der WEBklar GbR, Am Schwimmbad 10, 67722 Winnweiler, vertreten durch die Gesellschafter Kenso Grimm und Justin Klein, als Auftragsverarbeiter („WEBklar“). + +## Vorbemerkung: Abschluss und Verhältnis zu anderen Verträgen + +(1) Der Kunde schließt diesen Vertrag, wenn er im Kundenportal die Funktion „Webshop“ einschaltet und die dort angezeigte Zeile „Es gelten Leistungsbeschreibung und Auftragsverarbeitung (Fassung 2026-10-16)“ mit dem Klick auf „Einschalten“ bestätigt; diesem Vertrag und der Leistungsbeschreibung „Webshop“ („Leistungsbeschreibung“) in der angezeigten Fassung stimmt er damit zu. Das Portal speichert den Wortlaut der angezeigten Zeile, die Fassungen, den Zeitpunkt, das Kundenkonto und die angemeldete Person. Anschließend sendet WEBklar dem Kunden eine E-Mail, die beide Texte in dieser Fassung als PDF enthält und auf sie verlinkt. + +(2) Ein Mitarbeiter von WEBklar darf die Funktion nur einschalten, wenn der Kunde vorher in Textform (etwa im Chat des Kundenportals oder per E-Mail) erklärt hat, dass er diesem Vertrag und der Leistungsbeschreibung in der aktuellen Fassung zustimmt. Das Portal verlangt dafür das Datum und den Weg der Erklärung; fehlt eine Angabe, schaltet es nicht ein. WEBklar speichert vor dem Einschalten einen Zustimmungsnachweis mit der Fassung der beiden Texte, dem Datum und dem Weg dieser Erklärung, dem Zeitpunkt des Einschaltens und dem Namen des Mitarbeiters (ohne IP-Adresse und Browser-Kennzeichen, weil der Kunde nicht im Portal zugestimmt hat). Der Kunde erhält anschließend eine E-Mail mit diesen beiden Texten als PDF. + +(3) Dieser Vertrag ist ein eigener Vertrag für den Webshop. Er ergänzt den Auftragsverarbeitungsvertrag in Anlage 1 der Abo-Bedingungen. Für den Webshop geht er Anlage 1 vor; im Übrigen gilt Anlage 1 ergänzend. In Datenschutzfragen geht er den Abo-Bedingungen und der Leistungsbeschreibung vor. + +(4) Die Rollen: Der Kunde ist Verantwortlicher für die personenbezogenen Daten seiner Käufer im Webshop. WEBklar ist sein Auftragsverarbeiter. Stripe ist nicht Auftragsverarbeiter von WEBklar, sondern Vertragspartner des Kunden (Nummer 7 Abs. 4). + +## 1. Gegenstand und Dauer + +(1) WEBklar betreibt für die öffentliche Website des Kunden ein Shop-Widget mit einer Bestellverwaltung im Kundenportal („Webshop“) und verarbeitet dabei personenbezogene Daten der Käufer des Kunden im Auftrag des Kunden. Den Umfang beschreibt die Leistungsbeschreibung. + +(2) Der Vertrag beginnt mit dem Einschalten der Funktion. Er endet mit dem Abschalten, spätestens mit dem Ende des Wartungs-Abos; den Webshop schaltet WEBklar dann spätestens am folgenden Tag ab (Nr. 10 Abs. 1 der Leistungsbeschreibung). Die Pflichten aus diesem Vertrag gelten fort, bis alle Daten nach Nummer 9 gelöscht sind. + +## 2. Art und Zweck der Verarbeitung + +(1) Art: Übermitteln der Bestellung vom Widget an den Server von WEBklar, Übernehmen der Zahlungs- und Adressangaben aus der Checkout-Sitzung bei Stripe, Speichern, Verwalten und Anzeigen im Kundenportal, Versenden von E-Mails, Bereitstellen einer CSV-Datei, Weitergeben von Erstattungen an Stripe im Auftrag des Kunden, Anonymisieren und Löschen. + +(2) Zwecke: Der Kunde soll Bestellungen seiner Käufer abwickeln. Dazu nimmt der Webshop Bestellungen entgegen, reserviert den Bestand, gleicht Zahlungen mit Stripe ab, bestätigt Bestellungen (bei einer Zahlung, die noch aussteht, etwa einer SEPA-Lastschrift, zunächst nur mit einer Eingangsmail ohne Vertragsschluss), bildet Versand und Abholung ab, nimmt Widerrufe entgegen, erstattet Zahlungen im Auftrag des Kunden und benachrichtigt den Kunden. WEBklar versendet die E-Mails im Auftrag des Kunden. Außerdem schützt WEBklar den Webshop für den Kunden vor Missbrauch (Mengenbegrenzung, Begrenzung der offenen Bestellungen je IP-Adresse, Erkennen automatisierter Bestellungen und Widerrufe). + +(3) WEBklar verwendet die Daten für keine eigenen Zwecke, auch nicht in anonymisierter Form und nicht für Auswertungen über mehrere Kunden. Es findet keine Werbung und keine Zusammenführung mit anderen Daten statt. WEBklar bildet keine Profile einzelner Käufer. Zählungen ohne Personenbezug, die WEBklar für den sicheren Betrieb braucht (etwa die Zahl der anonymisierten Bestellungen je Tag oder die Länge der Versandwarteschlange), sind keine eigenen Zwecke. + +## 3. Datenarten und Betroffene + +(1) Daten der Käufer, die WEBklar aus der Checkout-Sitzung bei Stripe und aus dem Widget erhält und speichert: Name, E-Mail-Adresse, Lieferadresse und Rechnungsadresse (die Rechnungsadresse nur, soweit die Zahlungsseite von Stripe sie für die gewählte Zahlungsart abfragt); die Bestellung (Bestellnummer, Positionen mit Namen, Mengen und Preisen zum Zeitpunkt der Bestellung, Versandkosten, Lieferart, Steuerausweis, Gesamtbetrag); der Status der Bestellung mit den Zeitpunkten (bestellt, bezahlt, versendet, abholbereit, abgeschlossen, storniert, erstattet); Zahlungsstatus, Zahlungsart (zum Beispiel Karte oder SEPA-Lastschrift) und Kennungen der Zahlung bei Stripe; Versanddienst und Sendungsnummer, wenn der Kunde sie einträgt; Erstattungen mit Betrag, Zeitpunkt und Grund; die Prüfsumme (Hash) der Rechtstexte des Kunden, die der Käufer bei der Bestellung gesehen hat (den Wortlaut der Fassung verwahrt das Archiv nach Nummer 8 Abs. 5); ein Hashwert der IP-Adresse (Absatz 4); der Zustellstatus der E-Mails an den Käufer, auch der Eingangsmail bei ausstehender Zahlung. **Kartendaten und Kontodaten (IBAN) erhält und speichert WEBklar nicht;** die gibt der Käufer nur bei Stripe ein. **Eine Telefonnummer des Käufers erhebt und speichert WEBklar nicht:** Das Widget hat kein Telefonfeld, die Zahlungsseite von Stripe ist so eingestellt, dass sie keine Telefonnummer verlangt, und eine Telefonnummer, die Stripe in den Kundendaten der Sitzung dennoch übermitteln sollte, übernimmt WEBklar nicht in die Bestellung. Die Telefonnummer des Kunden selbst (Anbieterangaben in seinen Einstellungen) gehört nicht zu den Käuferdaten. + +(2) Daten von Personen, die über die Widerrufsfunktion einen Vertrag widerrufen (Käufer und Interessenten, auch ohne passende Bestellung): Name, E-Mail-Adresse, Bestellnummer, die Erklärung als Freitext und der Zeitpunkt des Eingangs, außerdem der Zeitpunkt der Eingangsbestätigung und der Bearbeitung durch den Kunden. + +(3) Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) werden nicht verarbeitet. Waren, aus deren Kauf sich besondere Kategorien ergeben können, etwa Arzneimittel, sind nach Nr. 3 der Leistungsbeschreibung ausgeschlossen; der Kunde fordert von seinen Käufern keine entsprechenden Angaben (Nummer 11 Abs. 4). + +(4) IP-Adresse und Browser-Kennzeichen (User-Agent) erhält der Server von WEBklar technisch bei jedem Abruf des Widgets und jeder Anfrage. Die Mengenbegrenzung (Missbrauchsschutz) verwendet die IP-Adresse im Arbeitsspeicher des Servers; ein Neustart leert sie. Mit dem Widerruf wird keine IP-Adresse und kein Browser-Kennzeichen gespeichert. Mit der Bestellung werden ebenfalls weder eine IP-Adresse im Klartext noch ein Browser-Kennzeichen gespeichert, sondern nur ein **Hashwert der IP-Adresse („IP-Hash“)**: die ersten 16 Hexadezimalzeichen eines SHA-256-Werts, den WEBklar mit einem geheimen Schlüssel des Servers salzt. Der IP-Hash ist ein pseudonymes technisches Datum und bleibt ein personenbezogenes Datum, weil WEBklar mit dem Schlüssel für dieselbe IP-Adresse denselben Wert berechnen kann; ohne den Schlüssel lässt sich aus ihm keine IP-Adresse ableiten. WEBklar verwendet ihn ausschließlich zum Missbrauchsschutz: Je IP-Hash und Webshop sind höchstens drei offene (noch nicht bezahlte) Bestellungen innerhalb von 30 Minuten zulässig. Er dient nicht dazu, Käufer zu identifizieren, wiederzuerkennen oder zu profilieren, wird dem Kunden weder angezeigt noch exportiert und steht nur im Datensatz der Bestellung. WEBklar löscht ihn aus dem Datensatz der Bestellung, sobald die Bestellung bezahlt oder storniert wird, spätestens mit der Löschung nicht bezahlter Bestellungen nach 30 Tagen (Nummer 9 Abs. 1); bei bezahlten Bestellungen bleibt er nicht bis zur Anonymisierung (Nummer 9 Abs. 2) erhalten. In den Server-Protokollen stehen IP-Adresse und Browser-Kennzeichen 14 Tage (Anlage 2 der Abo-Bedingungen). + +(5) Der Webshop setzt keine Cookies. Das Widget speichert im Browser des Besuchers nur den Warenkorb (Kennungen der Artikel und Mengen, ohne Personenbezug) im Sitzungsspeicher (sessionStorage) des Tabs, solange der Tab geöffnet ist; das ist für den Warenkorb technisch erforderlich. Andere Daten legt das Widget im Browser nicht ab. + +(6) Betroffene: Käufer, die über die Website des Kunden Waren bestellen, und Personen, die über die Widerrufsfunktion einen Vertrag widerrufen. Beschäftigte des Kunden sind von diesem Vertrag nicht betroffen. + +## 4. Weisungen + +(1) WEBklar verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden, auch in Bezug auf eine Übermittlung in ein Drittland oder an eine internationale Organisation. Das gilt nicht, wenn das Recht der Europäischen Union oder Deutschlands WEBklar zu einer Verarbeitung verpflichtet. In diesem Fall teilt WEBklar dem Kunden die Pflicht vorher mit, soweit das Gesetz es nicht verbietet. + +(2) Mit dem Einschalten weist der Kunde WEBklar an, den Webshop nach seinen Einstellungen und der Leistungsbeschreibung zu betreiben. Weitere Weisungen ergeben sich aus den Einstellungen und Aktionen im Kundenportal (Artikel, Versand, Abholung, Zahlungsarten, Rechtstexte, Bestellstatus, Erstattungen, Öffnen und Schließen des Webshops, Export). Sonstige Weisungen erteilt der Kunde in Textform, etwa im Chat des Kundenportals. Weisungen, die über diese Einstellungen hinausgehen, setzt WEBklar nur um, wenn das technisch vorgesehen ist; sonst kann der Kunde den Webshop abschalten lassen (Nr. 10 Abs. 7 der Leistungsbeschreibung). Die Anonymisierung und Löschung auf Weisung nach Nummer 8 Abs. 2 und Nummer 9 Abs. 6 setzt WEBklar immer um. + +(3) Hält WEBklar eine Weisung für rechtswidrig, weist es den Kunden unverzüglich darauf hin. WEBklar darf die Ausführung aussetzen, bis der Kunde die Weisung ändert oder die Rechtslage geklärt ist. + +## 5. Vertraulichkeit + +WEBklar setzt nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. + +## 6. Technische und organisatorische Maßnahmen + +(1) WEBklar trifft die Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, die in der Anlage zu diesem Vertrag beschrieben sind. WEBklar darf sie an den Stand der Technik anpassen, sofern das Schutzniveau nicht sinkt. + +(2) Für den Server gelten ergänzend die Maßnahmen der Anlage 2 der Abo-Bedingungen, soweit die Anlage zu diesem Vertrag nichts anderes regelt. + +## 7. Unterauftragsverarbeiter + +(1) Der Kunde genehmigt den Einsatz der Hetzner Online GmbH, Industriestraße 25, 91710 Gunzenhausen, für den Betrieb des Servers, auf dem der Webshop läuft, und für dessen Sicherung (Rechenzentrum Falkenstein, Deutschland) sowie für den Versand der Bestell-E-Mails über den SMTP-Dienst des Webhostings (Rechenzentrum Nürnberg, Deutschland). Eine Übermittlung in Drittländer findet nicht statt. + +(2) Will WEBklar einen weiteren Unterauftragsverarbeiter hinzuziehen oder einen ersetzen, teilt es das dem Kunden mindestens vier Wochen vorher in Textform mit. Der Kunde kann innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund in Textform widersprechen. WEBklar setzt den neuen Unterauftragsverarbeiter nicht vor Ablauf dieser Frist ein. Kündigt ein Unterauftragsverarbeiter von WEBklar eine eigene Änderung mit kürzerer Frist an, informiert WEBklar den Kunden unverzüglich, nachdem die Ankündigung eingegangen ist; der Kunde kann dann unverzüglich widersprechen. Einigen sich die Parteien nicht, kann der Kunde den Webshop abschalten lassen und WEBklar ihn für diese Website zu dem Zeitpunkt beenden, zu dem der neue Unterauftragsverarbeiter eingesetzt wird. Die Daten werden dann nach Nummer 9 gelöscht, auf Weisung des Kunden früher (Nummer 9 Abs. 6). + +(3) WEBklar verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf die Datenschutzpflichten nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO. Bei der Hetzner Online GmbH ist das deren Vertrag zur Auftragsverarbeitung, den WEBklar abgeschlossen hat. Kommt ein Unterauftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, haftet WEBklar dem Kunden für die Einhaltung dieser Pflichten (Art. 28 Abs. 4 Satz 2 DSGVO). + +(4) **Stripe ist kein Unterauftragsverarbeiter von WEBklar.** Der Kunde verwendet sein eigenes Stripe-Konto und hat den Vertrag darüber unmittelbar mit Stripe geschlossen (Nr. 4 der Leistungsbeschreibung). Die Zahlungsseite (Stripe Checkout), die Erhebung von Zahlungs-, Karten- und Kontodaten, die Prüfung von Zahlungen und die Auszahlungen verantworten der Kunde und Stripe nach ihrem Vertrag; WEBklar erhält diese Daten nicht. Auf Weisung des Kunden ruft WEBklar bei Stripe die Angaben zu Zahlungen und Bestellungen ab, die der Webshop braucht (Nummer 2 Abs. 1), und veranlasst Erstattungen. Daten von Käufern gehen dabei nicht von WEBklar an Stripe, außer der Erstattung selbst und der Kennung der Zahlung. Die Weitergabe von Daten durch Stripe, auch an Stellen außerhalb der Europäischen Union, regeln der Kunde und Stripe; dafür ist WEBklar nicht verantwortlich. + +## 8. Unterstützung des Kunden, Betroffenenrechte + +(1) WEBklar leitet Anfragen von Käufern, die an WEBklar gerichtet sind, unverzüglich an den Kunden weiter. WEBklar unterstützt ihn mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Beantwortung. + +(2) Dafür bietet das Kundenportal den Export der Bestellungen als CSV-Datei und die Anzeige der Bestellungen und Widerrufe, mit denen der Kunde Auskunft erteilen kann. Auf Weisung des Kunden in Textform (etwa im Chat des Kundenportals) anonymisiert WEBklar die Käuferdaten einer Bestellung oder eines Widerrufs unverzüglich: Name, E-Mail-Adresse, Liefer- und Rechnungsadresse und die Freitexte werden gelöscht oder unkenntlich gemacht (ein IP-Hash ist zu diesem Zeitpunkt längst gelöscht); Bestellnummer, Positionen, Beträge und Status bleiben. Dabei löscht WEBklar die E-Mails zu dieser Bestellung, die noch auf den Versand warten. E-Mails, deren Versand endgültig fehlgeschlagen ist, behalten Empfängeradresse und Inhalt, bis WEBklar sie nach Nummer 9 Abs. 4 löscht (48 Stunden nach dem Fehlschlag). Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Kunden (Nummer 9 Abs. 8) prüft der Kunde vor seiner Weisung selbst. + +(3) Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten meldet WEBklar dem Kunden unverzüglich, möglichst innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis, mit den Informationen, die zu diesem Zeitpunkt vorliegen. + +(4) WEBklar unterstützt den Kunden bei seinen Pflichten aus Art. 32 bis 36 DSGVO. Dazu gehören die Angaben, die er für sein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und für eine etwaige Datenschutz-Folgenabschätzung braucht. + +(5) Bestätigt der Kunde seine Rechtstexte im Kundenportal (Allgemeine Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrung, Muster-Widerrufsformular, Versand und Zahlung, Gewährleistungshinweis sowie die Adressen von Impressum und Datenschutzerklärung), legt WEBklar jede bestätigte Fassung einmal im Archiv der Rechtstexte ab: mit ihrer Prüfsumme (Hash), dem Zeitpunkt und der Angabe, welche angemeldete Person des Kunden (Name oder E-Mail-Adresse) sie bestätigt hat. Die Bestellung speichert die Prüfsumme der Fassung, die der Käufer bei der Bestellung gesehen hat. Die Bestellbestätigung (G09) zeigt die archivierte Fassung zu dieser Prüfsumme, nicht die Fassung, die beim Versand der E-Mail gerade gilt; fehlt die archivierte Fassung ausnahmsweise, verwendet WEBklar die aktuell bestätigte Fassung. Das Archiv enthält keine Daten von Käufern. WEBklar löscht es mit den übrigen Daten des Webshops (Nummer 9 Abs. 6), nicht früher. Das Archiv hilft dem Kunden, die Fassung nachzuweisen, die ein Käufer erhalten hat; es ersetzt nicht seine eigene Aufbewahrung (Nummer 9 Abs. 8). Die Bestellbestätigung enthält diese Texte; WEBklar löscht ihren Inhalt nach dem Versand aus der Versandwarteschlange (Nummer 9 Abs. 4). + +(6) Die Käufer informiert der Kunde (Art. 13 DSGVO; Nummer 11 Abs. 2). + +## 9. Löschung und Rückgabe + +(1) Eine Bestellung, die nicht bezahlt wird, verfällt 30 Minuten nach dem Anlegen und gilt als storniert. WEBklar löscht nicht bezahlte Bestellungen (offen oder storniert) 30 Tage nach dem Anlegen. Den IP-Hash löscht WEBklar aus dem Datensatz, sobald die Bestellung bezahlt oder storniert wird, spätestens mit dieser Löschung. + +(2) Bei bezahlten Bestellungen anonymisiert WEBklar die Käuferdaten 3 Jahre nach dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Bestellung angelegt wurde (Bestelljahr; maßgeblich ist die Zeit in Berlin): Name, E-Mail-Adresse sowie Liefer- und Rechnungsadresse werden gelöscht (der IP-Hash ist mit der Zahlung bereits gelöscht; eine Telefonnummer des Käufers wird nicht gespeichert). Bestellnummer, Positionen, Beträge, Steuerausweis, Status, Versanddienst und Sendungsnummer bleiben für die Buchhaltung des Kunden erhalten. + +(3) Widerrufe nach Nummer 3 Abs. 2 behandelt WEBklar wie bezahlte Bestellungen: Name, E-Mail-Adresse und Erklärung werden 3 Jahre nach dem Ende des Kalenderjahres des Eingangs gelöscht; die Bestellnummer, die die Person angegeben hat, und der Zeitpunkt des Eingangs bleiben. + +(4) In der Versandwarteschlange für E-Mails leert WEBklar die Empfängeradresse und den Inhalt einer E-Mail nach dem Versand und löscht den Eintrag 7 Tage nach dem Versand. E-Mails, die nicht zugestellt werden können, löscht WEBklar mit Empfängeradresse und Inhalt 48 Stunden nach dem endgültigen Fehlschlag. + +(5) Der Löschlauf läuft täglich; gelöscht oder anonymisiert wird frühestens nach Ablauf der jeweiligen Frist. Ist an einem Tag mehr zu bearbeiten, als ein Lauf schafft, folgt der Rest im nächsten Lauf. + +(6) Ist der Webshop abgeschaltet oder das Wartungs-Abo beendet, kann der Kunde die Bestellungen und Widerrufe 90 Tage lang im Kundenportal lesen und als CSV-Datei exportieren. Danach löscht WEBklar alle Daten des Webshops: Artikel, Bilder, Bestellungen, Widerrufe, Einstellungen, Rechtstexte und das Archiv der bestätigten Fassungen der Rechtstexte (Nummer 8 Abs. 5). Eine Ausnahme ist das Einrichtungs-Ticket, in dem WEBklar die Einrichtung als Arbeitsnachweis festhält: Es bleibt mit einer Kurzfassung der Angaben zur Einrichtung bestehen (zum Beispiel Adresse der Website, Einbau-Code und die Angaben des Kunden aus der Anfrage) und enthält keine Daten von Käufern; dafür gilt die Datenschutzerklärung von WEBklar (Abschnitt 6). Beginnt innerhalb dieser Frist wieder ein Wartungs-Abo, schaltet WEBklar den Webshop auf Wunsch des Kunden mit den vorhandenen Daten wieder ein (Nr. 10 Abs. 5 der Leistungsbeschreibung). Früher anonymisiert WEBklar einzelne Daten auf Weisung des Kunden (Nummer 8 Abs. 2); alle Daten des Webshops löscht WEBklar auf Weisung des Kunden in Textform unverzüglich. + +(7) Die Daten sind in der täglichen Vollsicherung des Servers enthalten (§ 3 Abs. 5 der Abo-Bedingungen). Gelöschte oder anonymisierte Daten bleiben dort bis zu sieben Tage erhalten und werden dann überschrieben. Wird eine Sicherung zurückgespielt, holt der tägliche Löschlauf die fälligen Löschungen und Anonymisierungen nach; Löschungen auf Weisung des Kunden wiederholt WEBklar. + +(8) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. Der Kunde ist für seine eigenen Aufbewahrungspflichten (zum Beispiel für Buchungsbelege) selbst verantwortlich; WEBklar ist kein Archiv im Sinne der Buchführung, und das Archiv der Rechtstexte dient nur dem Nachweis der Texte. Der Kunde sichert die Belege, die er braucht, rechtzeitig vor der Anonymisierung oder Löschung durch den Export und die Belege von Stripe. + +## 10. Nachweise und Kontrollen + +WEBklar stellt dem Kunden alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Pflichten aus Art. 28 DSGVO nötig sind, und ermöglicht Überprüfungen einschließlich Inspektionen durch den Kunden oder einen von ihm beauftragten, zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer. Sie finden nach Anmeldung mit angemessener Frist (in der Regel 14 Tage) zu den Servicezeiten statt, ohne den Betrieb unzumutbar zu stören. Für das Rechenzentrum genügen in der Regel die Nachweise des Betreibers (Zertifizierung der Hetzner Online GmbH nach ISO/IEC 27001). Für mehr als eine Vor-Ort-Kontrolle pro Jahr kann WEBklar eine angemessene Vergütung verlangen. + +## 11. Pflichten des Kunden + +(1) Der Kunde ist Verantwortlicher für die Verarbeitung der Daten seiner Käufer im Webshop. + +(2) Der Kunde informiert seine Käufer nach Art. 13 DSGVO. Dazu nimmt er den Datenschutz-Absatz für den Webshop in seine Datenschutzerklärung auf (Nr. 5 Abs. 10 der Leistungsbeschreibung) und nennt in seinen Rechtstexten (Datenschutzerklärung, Impressum) die Angaben, die das Gesetz verlangt. + +(3) Der Kunde schließt mit Stripe den Vertrag über sein Stripe-Konto selbst und verantwortet die Verarbeitung von Daten durch Stripe, soweit sie nicht in diesem Vertrag geregelt ist (Nummer 7 Abs. 4). + +(4) Der Kunde verkauft keine ausgeschlossenen Waren (Nr. 3 der Leistungsbeschreibung) und fordert von seinen Käufern keine Angaben zu ihrer Gesundheit oder zu anderen besonderen Kategorien personenbezogener Daten, auch nicht im Freitext der Widerrufserklärung. + +(5) Der Kunde verändert den Einbau-Code und die gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise des Widgets nicht und entfernt den Link „Vertrag widerrufen“ nicht (Nr. 5 Abs. 6 und 9 der Leistungsbeschreibung). + +## 12. Haftung, Änderungen, Schlussbestimmungen + +(1) Gegenüber betroffenen Personen gilt Art. 82 DSGVO. Für die Haftung zwischen Kunde und WEBklar gilt § 13 der Abo-Bedingungen. + +(2) Eine neue Fassung dieses Vertrags oder der Leistungsbeschreibung, auch wegen geänderter Datenerhebung, teilt WEBklar dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Sie wird wirksam, wenn der Kunde ihr im Kundenportal oder in Textform zustimmt. Stimmt er nicht zu, gilt die bisherige Fassung weiter. + +(3) Ist die neue Fassung nötig, weil ein Gesetz, eine Gerichtsentscheidung oder eine Vorgabe einer Aufsichtsbehörde den Betrieb in der bisherigen Form nicht mehr zulässt, und stimmt der Kunde ihr nicht zu, darf WEBklar den Webshop für seine Website nach Nr. 11 Abs. 2 der Leistungsbeschreibung beenden oder nach Nr. 11 Abs. 3 der Leistungsbeschreibung aussetzen. Das Abo bleibt davon unberührt. + +(4) Im Übrigen gilt § 16 der Abo-Bedingungen. + +## Anlage: Technische und organisatorische Maßnahmen des Webshops (Art. 32 DSGVO) + +| Bereich | Maßnahmen | +|---|---| +| Übertragung | Das Widget, die Seiten der Käufer und das Kundenportal werden nur über TLS (HTTPS) übertragen. Der Einbau-Code verweist auf eine Adresse mit https://. Die Zahlung geschieht auf der Zahlungsseite von Stripe. | +| Speicher im Browser | Es werden keine Cookies gesetzt. Das Widget speichert nur den Warenkorb (Kennungen der Artikel und Mengen) im Sitzungsspeicher des Tabs. Es sendet seine Anfragen ohne Cookies und ruft nur die Schnittstelle des Webshops auf, keine Dienste Dritter. | +| Zugriffskontrolle | Das Kundenportal ist nur nach Anmeldung erreichbar; jeder Kunde sieht nur die Daten seiner eigenen Projekte. Die öffentliche Schnittstelle des Widgets liefert nur für einen vorhandenen Webshop Daten und ist über den Website-Schlüssel (Site-Key) adressiert; Bestellungen und Widerrufe nimmt sie nur von Seiten des Kunden und des Portals an. Den Stand einer Bestellung ruft der Käufer nur mit einem geheimen Token ab, das nur als Prüfsumme gespeichert wird. Benachrichtigungen von Stripe werden nur nach Prüfung ihrer Signatur verarbeitet; die Schlüssel für Stripe liegen nur auf dem Server. | +| Missbrauchsschutz | Ein verstecktes Feld (Honeypot), eine Mindestzeit bis zum Absenden des Formulars mit signiertem Formular-Token und eine Mindestantwortzeit schützen vor automatisierten Bestellungen und Widerrufen. Grenzen je IP-Adresse und je Webshop gelten im Arbeitsspeicher; ein Neustart leert sie. Die Obergrenze offener Bestellungen je IP-Adresse (drei in 30 Minuten) arbeitet mit einem gesalzenen Hashwert der IP-Adresse in der Bestellung (Nummer 3 Abs. 4). | +| Datenminimierung | Kartendaten und Kontodaten erhält und speichert WEBklar nicht. Preise berechnet der Server aus den gespeicherten Artikeln, nie aus Angaben des Browsers. Eine Telefonnummer wird weder abgefragt noch gespeichert, die Rechnungsadresse nur, soweit Stripe sie für die Zahlungsart braucht. Mit der Bestellung und mit dem Widerruf werden keine IP-Adresse im Klartext und kein Browser-Kennzeichen gespeichert, bei der Bestellung nur der gesalzene IP-Hash, und der nur, solange die Bestellung offen ist (gelöscht mit Zahlung oder Stornierung). Die Käuferdaten werden nach den Fristen der Nummer 9 anonymisiert. Nach dem Versand einer E-Mail werden Empfängeradresse und Inhalt in der Warteschlange geleert. | +| Trennung | Alle Artikel, Bestellungen und Widerrufe tragen die Kennung des Webshops und des Kunden; das Kundenportal und die öffentliche Schnittstelle lesen immer nur die Daten des jeweiligen Webshops. Artikelbilder liegen in einem eigenen Ordner je Webshop. Die Hintergrundläufe (Abgleich offener Bestellungen, Versand der E-Mails, Anonymisierung und Löschung) schreiben jeweils nur in das Dokument, um das es geht. | +| Löschung | Täglicher Löschlauf für Bestellungen, Widerrufe und Warteschlange nach den Fristen der Nummer 9; die Daten abgeschalteter Webshops einschließlich des Archivs der bestätigten Rechtstexte 90 Tage nach dem Abschalten; das Einrichtungs-Ticket bleibt als Arbeitsnachweis mit einer Kurzfassung der Angaben zur Einrichtung bestehen und enthält keine Daten von Käufern (Nummer 9 Abs. 6). | +| Protokolle | Die Programmprotokolle des Webshops und der Tagesbericht enthalten nur Zählungen und Bestellnummern, keine Namen, E-Mail-Adressen oder Adressen von Käufern. Server-Protokolle des Webservers werden nach 14 Tagen gelöscht (Anlage 2 der Abo-Bedingungen). | +| Datensicherung | Tägliche Vollsicherung des Servers durch Hetzner; verfügbar sind die letzten sieben Tagessicherungen (§ 3 Abs. 5 der Abo-Bedingungen). | +| Rechenzentrum | Hetzner Online GmbH, Rechenzentren Falkenstein und Nürnberg (Deutschland). Hetzner ist nach ISO/IEC 27001 zertifiziert; der Geltungsbereich umfasst die Hosting-Dienstleistungen und die Rechenzentren. | +| Organisation | Verpflichtung aller Beteiligten auf Vertraulichkeit, Ablauf für Datenschutzverletzungen (Nummer 8 Abs. 3), Überprüfung der Maßnahmen mindestens einmal im Jahr. | diff --git a/public/neu/rechtliches/avv-terminplaner-2026-10-16.html b/public/neu/rechtliches/avv-terminplaner-2026-10-16.html new file mode 100644 index 0000000..c78ec91 --- /dev/null +++ b/public/neu/rechtliches/avv-terminplaner-2026-10-16.html @@ -0,0 +1,199 @@ + + + + + + + + Auftragsverarbeitungsvertrag Terminplaner – WEBklar + + + +
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WEBKLAR
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Auftragsverarbeitungsvertrag Terminplaner (Art. 28 DSGVO)

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Fassung 2026-10-16 · Entwurf – Prüfung durch Kanzlei offen

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zwischen dem Kunden als Verantwortlichem („Kunde“) und der WEBklar GbR, Am Schwimmbad 10, 67722 Winnweiler, vertreten durch die Gesellschafter Kenso Grimm und Justin Klein, als Auftragsverarbeiter („WEBklar“).

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Vorbemerkung: Abschluss und Verhältnis zu anderen Verträgen

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(1) Der Kunde schließt diesen Vertrag, wenn er im Kundenportal die Funktion „Terminplaner“ einschaltet und die dort angezeigte Zeile „Es gelten Leistungsbeschreibung und Auftragsverarbeitung (Fassung 2026-10-16)“ mit dem Klick auf „Einschalten“ bestätigt; diesem Vertrag und der Leistungsbeschreibung „Terminplaner“ („Leistungsbeschreibung“) in der angezeigten Fassung stimmt er damit zu. Das Portal speichert den Wortlaut der angezeigten Zeile, die Fassungen, den Zeitpunkt, das Kundenkonto und die angemeldete Person. Anschließend sendet WEBklar dem Kunden eine E-Mail, die beide Texte in dieser Fassung als PDF enthält und auf sie verlinkt.

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(2) Ein Mitarbeiter von WEBklar darf die Funktion nur einschalten, wenn der Kunde vorher in Textform (etwa im Chat des Kundenportals oder per E-Mail) erklärt hat, dass er diesem Vertrag und der Leistungsbeschreibung in der aktuellen Fassung zustimmt. WEBklar speichert die Fassung, das Datum und den Weg dieser Erklärung, den Zeitpunkt des Einschaltens und den Namen des Mitarbeiters. Der Kunde erhält anschließend eine E-Mail mit diesen beiden Texten als PDF.

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(3) Dieser Vertrag ist ein eigener Vertrag für den Terminplaner. Er ergänzt den Auftragsverarbeitungsvertrag in Anlage 1 der Abo-Bedingungen. Für den Terminplaner geht er Anlage 1 vor; im Übrigen gilt Anlage 1 ergänzend. In Datenschutzfragen geht er den Abo-Bedingungen und der Leistungsbeschreibung vor.

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1. Gegenstand und Dauer

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(1) WEBklar betreibt für die öffentliche Website des Kunden ein Buchungs-Widget mit einer Verwaltung im Kundenportal („Terminplaner“) und verarbeitet dabei personenbezogene Daten der Gäste und der Beschäftigten des Kunden im Auftrag des Kunden. Den Umfang beschreibt die Leistungsbeschreibung.

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(2) Der Vertrag beginnt mit dem Einschalten der Funktion. Er endet mit dem Abschalten, spätestens mit dem Ende des Wartungs-Abos; den Terminplaner schaltet WEBklar dann spätestens am folgenden Tag ab (Nr. 8 Abs. 1 der Leistungsbeschreibung). Die Pflichten aus diesem Vertrag gelten fort, bis alle Daten nach Nummer 9 gelöscht sind.

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2. Art und Zweck der Verarbeitung

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(1) Art: Erheben über das Widget auf der Website des Kunden, Übermitteln an den Server von WEBklar, Speichern, Verwalten und Anzeigen im Kundenportal, Versenden von E-Mails, Bereitstellen eines Kalender-Links und einer CSV-Datei und Löschen.

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(2) Zwecke: Der Kunde soll Termine seiner Gäste verwalten. Dazu nimmt der Terminplaner Buchungen und Terminanfragen entgegen, verhindert Doppelbuchungen, bestätigt, ändert und sagt Termine ab, erinnert Gäste auf deren Wunsch und benachrichtigt den Kunden. WEBklar versendet die E-Mails im Auftrag des Kunden. Außerdem schützt WEBklar den Terminplaner für den Kunden vor Missbrauch (Mengenbegrenzung, Erkennen automatisierter Buchungen).

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(3) WEBklar verwendet die Daten für keine eigenen Zwecke, auch nicht in anonymisierter Form und nicht für Auswertungen über mehrere Kunden. Es findet keine Werbung und keine Zusammenführung mit anderen Daten statt. WEBklar bildet keine Profile einzelner Gäste. Zählungen ohne Personenbezug, die WEBklar für den sicheren Betrieb braucht (etwa die Zahl der gelöschten Buchungen je Tag oder die Länge der Versandwarteschlange), sind keine eigenen Zwecke.

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3. Datenarten und Betroffene

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(1) Daten der Gäste: Name und E-Mail-Adresse; auf Einstellung des Kunden außerdem Telefonnummer, eine Nachricht und Zusatzfelder, die der Kunde im Formular festlegt; die gebuchte Leistung, die Person oder der Platz und der Termin; der Status der Buchung mit den Zeitpunkten (Anlegen, Bestätigung, Annahme, Absage, Widerruf); Absagegrund und Vermerke zu einer Absage oder einem Widerruf (Freitext, auch mit dem Namen aus einer Widerrufserklärung); Preis, Zahlart, Zahlungsstatus und die Angabe, ob als Verbraucher gebucht wurde; der Nachweis der Zustimmungen (Fassung der Gästetexte, Zeitpunkt, Text des Buchungsknopfs, Anrede und Hashes (Prüfsummen) der gezeigten Texte); der Wunsch nach einer Erinnerung; der Zustellstatus der E-Mails an den Gast.

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(2) Daten der Beschäftigten des Kunden: Namen oder Bezeichnungen der Personen oder Plätze, deren Arbeitszeiten und Abwesenheiten sowie ein geheimer Kalender-Link je Person oder Platz.

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(3) Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) werden nicht verarbeitet. Der Terminplaner ist nicht für den Gesundheitsbereich bestimmt; der Kunde fordert von seinen Gästen keine Gesundheitsangaben (Nummer 11 Abs. 4).

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(4) IP-Adresse und Browser-Kennzeichen (User-Agent) erhält der Server von WEBklar technisch bei jedem Abruf des Widgets und jeder Anfrage. Die Mengenbegrenzung (Missbrauchsschutz) verwendet die IP-Adresse nur im Arbeitsspeicher des Servers; ein Neustart leert sie. Mit der Buchung wird keine IP-Adresse und kein Browser-Kennzeichen gespeichert. In den Server-Protokollen stehen sie 14 Tage (Anlage 2 der Abo-Bedingungen).

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(5) Der Terminplaner setzt keine Cookies und speichert nichts im Browser des Gastes.

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(6) Betroffene: Gäste, die über die Website des Kunden Termine buchen oder anfragen, und Beschäftigte des Kunden, die im Terminplaner geführt werden.

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4. Weisungen

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(1) WEBklar verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden, auch in Bezug auf eine Übermittlung in ein Drittland oder an eine internationale Organisation. Das gilt nicht, wenn das Recht der Europäischen Union oder Deutschlands WEBklar zu einer Verarbeitung verpflichtet. In diesem Fall teilt WEBklar dem Kunden die Pflicht vorher mit, soweit das Gesetz es nicht verbietet.

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(2) Mit dem Einschalten weist der Kunde WEBklar an, den Terminplaner nach seinen Einstellungen und der Leistungsbeschreibung zu betreiben. Weitere Weisungen ergeben sich aus den Einstellungen im Kundenportal (Leistungen, Personen oder Plätze, Zeiten, Felder des Formulars, Aufbewahrungsdauer, Erinnerungen, Einschalten und Ausschalten). Sonstige Weisungen erteilt der Kunde in Textform, etwa im Chat des Kundenportals. Weisungen, die über diese Einstellungen hinausgehen, setzt WEBklar nur um, wenn das technisch vorgesehen ist; sonst kann der Kunde den Terminplaner abschalten lassen (Nr. 8 Abs. 6 der Leistungsbeschreibung). Die Löschung auf Weisung nach Nummer 9 Abs. 6 setzt WEBklar immer um.

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(3) Hält WEBklar eine Weisung für rechtswidrig, weist es den Kunden unverzüglich darauf hin. WEBklar darf die Ausführung aussetzen, bis der Kunde die Weisung ändert oder die Rechtslage geklärt ist.

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5. Vertraulichkeit

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WEBklar setzt nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

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6. Technische und organisatorische Maßnahmen

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(1) WEBklar trifft die Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, die in der Anlage zu diesem Vertrag beschrieben sind. WEBklar darf sie an den Stand der Technik anpassen, sofern das Schutzniveau nicht sinkt.

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(2) Für den Server gelten ergänzend die Maßnahmen der Anlage 2 der Abo-Bedingungen, soweit die Anlage zu diesem Vertrag nichts anderes regelt.

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7. Unterauftragsverarbeiter

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(1) Der Kunde genehmigt den Einsatz der Hetzner Online GmbH, Industriestraße 25, 91710 Gunzenhausen, für den Betrieb des Servers, auf dem der Terminplaner läuft, und für dessen Sicherung (Rechenzentrum Falkenstein, Deutschland) sowie für den Versand der Buchungs-E-Mails über den SMTP-Dienst des Webhostings (Rechenzentrum Nürnberg, Deutschland). Eine Übermittlung in Drittländer findet nicht statt.

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(2) Will WEBklar einen weiteren Unterauftragsverarbeiter hinzuziehen oder einen ersetzen, teilt es das dem Kunden mindestens vier Wochen vorher in Textform mit. Der Kunde kann innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund in Textform widersprechen. WEBklar setzt den neuen Unterauftragsverarbeiter nicht vor Ablauf dieser Frist ein. Kündigt ein Unterauftragsverarbeiter von WEBklar eine eigene Änderung mit kürzerer Frist an, informiert WEBklar den Kunden unverzüglich, nachdem die Ankündigung eingegangen ist; der Kunde kann dann unverzüglich widersprechen. Einigen sich die Parteien nicht, kann der Kunde den Terminplaner abschalten lassen und WEBklar ihn für diese Website zu dem Zeitpunkt beenden, zu dem der neue Unterauftragsverarbeiter eingesetzt wird. Die Daten werden dann nach Nummer 9 gelöscht, auf Weisung des Kunden früher (Nummer 9 Abs. 6).

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(3) WEBklar verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf die Datenschutzpflichten nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO. Bei der Hetzner Online GmbH ist das deren Vertrag zur Auftragsverarbeitung, den WEBklar abgeschlossen hat. Kommt ein Unterauftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, haftet WEBklar dem Kunden für die Einhaltung dieser Pflichten (Art. 28 Abs. 4 Satz 2 DSGVO).

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(4) Die Zahlung der Einrichtung über Stripe betrifft nur den Vertrag zwischen dem Kunden und WEBklar. Daten von Gästen oder Beschäftigten des Kunden gehen nicht an Stripe. Stripe ist deshalb kein Unterauftragsverarbeiter dieses Vertrags.

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8. Unterstützung des Kunden, Betroffenenrechte

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(1) WEBklar leitet Anfragen von Gästen und Beschäftigten, die an WEBklar gerichtet sind, unverzüglich an den Kunden weiter. WEBklar unterstützt ihn mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Beantwortung.

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(2) Dafür bietet das Kundenportal die Aktion „Gastdaten löschen“ und den Export der Termine als CSV-Datei. Mit „Gastdaten löschen“ leert der Kunde Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Nachricht und Zusatzfelder einer Buchung; Status und Zeiten bleiben. Dabei löscht WEBklar die E-Mails zu dieser Buchung, die noch auf den Versand warten, und die Links des Gastes werden ungültig. E-Mails, deren Versand endgültig fehlgeschlagen ist, behalten Empfängeradresse und Inhalt, bis WEBklar sie nach Nummer 9 Abs. 4 löscht (48 Stunden nach dem Fehlschlag). Eine noch nicht bestätigte Buchung verfällt von selbst (Nummer 9 Abs. 1).

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(3) Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten meldet WEBklar dem Kunden unverzüglich, möglichst innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis, mit den Informationen, die zu diesem Zeitpunkt vorliegen.

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(4) WEBklar unterstützt den Kunden bei seinen Pflichten aus Art. 32 bis 36 DSGVO. Dazu gehören die Angaben, die er für sein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und für eine etwaige Datenschutz-Folgenabschätzung braucht.

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(5) Die Buchung speichert als Nachweis der Zustimmungen die Fassung der Gästetexte, den Zeitpunkt, den Text des Buchungsknopfs, die Anrede und Hashes der übrigen Texte, die der Gast gesehen hat, nicht diese Texte selbst. Damit sich der Wortlaut nachweisen lässt, bewahrt WEBklar jede Fassung der Gästetexte (Hinweis am Formular, Texte der Haken, Datenschutz-Absatz und Widerrufsbelehrung für Gäste) mit dem Zeitraum ihrer Verwendung auf, bis drei Jahre nach dem Ende des Terminplaners. WEBklar stellt sie dem Kunden auf Verlangen zur Verfügung.

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(6) Die Gäste informiert der Kunde (Art. 13 DSGVO; Nummer 11 Abs. 2).

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9. Löschung und Rückgabe

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(1) Nicht bestätigte Buchungen löscht WEBklar 48 Stunden nach Ablauf der Bestätigungsfrist von 30 Minuten.

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(2) Abgesagte und abgelehnte Termine löscht WEBklar 30 Tage nach der Absage oder Ablehnung. Terminanfragen, die der Kunde bis zum angefragten Terminbeginn nicht beantwortet, behandelt der Terminplaner als abgelehnt; die 30 Tage laufen dann ab diesem Zeitpunkt.

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(3) Bestätigte und erledigte Termine löscht WEBklar nach der Aufbewahrungsdauer, gerechnet ab dem Ende des Termins. Der Kunde stellt sie im Kundenportal ein; die Vorgabe sind 90 Tage, einstellbar sind 14 bis 365 Tage.

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(4) In der Versandwarteschlange für E-Mails leert WEBklar die Empfängeradresse und den Inhalt einer E-Mail nach dem Versand und löscht den Eintrag 7 Tage nach dem Versand. E-Mails, die nicht zugestellt werden können, löscht WEBklar mit Empfängeradresse und Inhalt 48 Stunden nach dem endgültigen Fehlschlag.

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(5) Der Löschlauf läuft täglich; gelöscht wird frühestens nach Ablauf der jeweiligen Frist. Ist an einem Tag mehr zu löschen, als ein Lauf schafft, folgt der Rest im nächsten Lauf.

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(6) Ist der Terminplaner abgeschaltet oder das Wartungs-Abo beendet, löscht WEBklar alle Termindaten und die Einstellungen 30 Tage danach. Eine Ausnahme ist das Einrichtungs-Ticket, in dem WEBklar die Einrichtung als Arbeitsnachweis festhält: Es bleibt mit einer Kurzfassung der Einstellungen bestehen (zum Beispiel Betriebsangaben, Namen der Leistungen, die ersten acht Namen der Personen oder Plätze und die Wünsche des Kunden zum Einbau) und enthält keine Daten von Gästen; dafür gilt die Datenschutzerklärung von WEBklar (Abschnitt 6). Bis zur Löschung kann der Kunde die Termine im Kundenportal als CSV-Datei exportieren. Beginnt innerhalb dieser Frist wieder ein Wartungs-Abo, schaltet WEBklar den Terminplaner mit den vorhandenen Daten und Einstellungen wieder ein (Nr. 8 Abs. 4 der Leistungsbeschreibung). Früher löscht der Kunde einzelne Gastdaten selbst mit der Aktion „Gastdaten löschen“ (Nummer 8 Abs. 2); alle Daten löscht WEBklar auf Weisung des Kunden in Textform unverzüglich.

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(7) Entwürfe aus dem Fragebogen, aus denen die Funktion nicht eingeschaltet wurde, löscht WEBklar 90 Tage nach der letzten Änderung.

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(8) Die Daten sind in der täglichen Vollsicherung des Servers enthalten (§ 3 Abs. 5 der Abo-Bedingungen). Gelöschte Daten bleiben dort bis zu sieben Tage erhalten und werden dann überschrieben. Wird eine Sicherung zurückgespielt, holt der tägliche Löschlauf die fälligen Löschungen nach; Löschungen auf Weisung des Kunden wiederholt WEBklar.

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(9) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

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10. Nachweise und Kontrollen

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WEBklar stellt dem Kunden alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Pflichten aus Art. 28 DSGVO nötig sind, und ermöglicht Überprüfungen einschließlich Inspektionen durch den Kunden oder einen von ihm beauftragten, zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer. Sie finden nach Anmeldung mit angemessener Frist (in der Regel 14 Tage) zu den Servicezeiten statt, ohne den Betrieb unzumutbar zu stören. Für das Rechenzentrum genügen in der Regel die Nachweise des Betreibers (Zertifizierung der Hetzner Online GmbH nach ISO/IEC 27001). Für mehr als eine Vor-Ort-Kontrolle pro Jahr kann WEBklar eine angemessene Vergütung verlangen.

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11. Pflichten des Kunden

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(1) Der Kunde ist Verantwortlicher für die Verarbeitung der Daten seiner Gäste und seiner Beschäftigten im Terminplaner.

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(2) Der Kunde informiert seine Gäste nach Art. 13 DSGVO. Dazu nimmt er den Datenschutz-Absatz für die Online-Terminbuchung in seine Datenschutzerklärung auf (Nr. 4 Abs. 9 der Leistungsbeschreibung) und lässt den Datenschutz-Hinweis am Buchungsformular unverändert.

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(3) Der Kunde informiert seine Beschäftigten darüber, dass ihre Namen oder Bezeichnungen, ihre Arbeitszeiten und Abwesenheiten im Terminplaner stehen und dass es einen geheimen Kalender-Link gibt (Nr. 4 Abs. 7 der Leistungsbeschreibung).

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(4) Der Kunde setzt den Terminplaner nicht im Gesundheitsbereich ein und fordert von seinen Gästen keine Angaben zu ihrer Gesundheit, auch nicht über Zusatzfelder oder das Nachrichtenfeld (Nr. 4 Abs. 3 der Leistungsbeschreibung).

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(5) Der Kunde verändert den Haken für die Erinnerung und die Texte der übrigen Haken nicht (Nr. 4 Abs. 6 der Leistungsbeschreibung). Erinnerungen versendet der Terminplaner nur, wenn der Gast den Haken gesetzt hat.

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12. Haftung, Änderungen, Schlussbestimmungen

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(1) Gegenüber betroffenen Personen gilt Art. 82 DSGVO. Für die Haftung zwischen Kunde und WEBklar gilt § 13 der Abo-Bedingungen.

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(2) Eine neue Fassung dieses Vertrags oder der Leistungsbeschreibung, auch wegen geänderter Datenerhebung, teilt WEBklar dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Sie wird wirksam, wenn der Kunde ihr im Kundenportal oder in Textform zustimmt. Stimmt er nicht zu, gilt die bisherige Fassung weiter.

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(3) Ist die neue Fassung nötig, weil ein Gesetz, eine Gerichtsentscheidung oder eine Vorgabe einer Aufsichtsbehörde den Betrieb in der bisherigen Form nicht mehr zulässt, und stimmt der Kunde ihr nicht zu, darf WEBklar den Terminplaner für seine Website nach Nr. 9 Abs. 2 der Leistungsbeschreibung beenden oder nach Nr. 9 Abs. 3 der Leistungsbeschreibung aussetzen. Das Wartungs-Abo bleibt davon unberührt.

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(4) Im Übrigen gilt § 16 der Abo-Bedingungen.

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Anlage: Technische und organisatorische Maßnahmen des Terminplaners (Art. 32 DSGVO)

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BereichMaßnahmen
ÜbertragungDas Widget, die Seiten der Gäste und das Kundenportal werden nur über TLS (HTTPS) übertragen. Der Einbau-Code verweist auf eine Adresse mit https://.
Speicher im BrowserEs werden keine Cookies gesetzt, und der Terminplaner speichert nichts im Browser des Gastes (kein lokaler Speicher, kein Sitzungsspeicher). Das Widget sendet seine Anfragen ohne Cookies, liest weder den Referrer noch die Zeitzone des Browsers und ruft nur die Schnittstelle des Terminplaners auf.
ZugriffskontrolleDas Kundenportal ist nur nach Anmeldung erreichbar; jeder Kunde sieht nur die Daten seiner eigenen Projekte. Die öffentliche Schnittstelle des Widgets liefert nur für einen eingeschalteten Terminplaner Daten und ist über den Website-Schlüssel (Site-Key) adressiert; Buchungen nimmt sie nur von Seiten des Kunden und des Portals an. Der Kalender-Link enthält ein geheimes Token, das mit einem Vergleich in konstanter Zeit geprüft wird.
MissbrauchsschutzEin verstecktes Feld (Honeypot), eine Mindestzeit bis zum Absenden des Formulars mit signiertem Formular-Token und eine Mindestantwortzeit schützen vor automatisierten Buchungen. Grenzen je IP-Adresse, je Website und je E-Mail-Adresse sowie das Mailbudget je Stunde (insgesamt und je Funktion) gelten nur im Arbeitsspeicher; ein Neustart leert sie.
DatenminimierungPflicht sind immer nur Name und E-Mail-Adresse; ob Telefonnummer, Nachricht und Zusatzfelder abgefragt werden, legt der Kunde fest. Mit der Buchung werden keine IP-Adresse und kein Browser-Kennzeichen gespeichert. Der Nachweis der Zustimmungen besteht aus der Fassung der Gästetexte, dem Zeitpunkt, dem Text des Buchungsknopfs, der Anrede und Hashes der übrigen gezeigten Texte, nicht aus diesen Texten. Nach dem Versand einer E-Mail werden Empfängeradresse und Inhalt in der Warteschlange geleert.
TrennungAlle Buchungen, Belegungen und Warteschlangeneinträge tragen die Kennung der Funktion (eines Terminplaners je Website-Projekt); das Kundenportal und die öffentliche Schnittstelle lesen immer nur die Daten der jeweiligen Funktion. Die Hintergrundläufe (Löschung, Versand der E-Mails, Erinnerungen) gehen die Dokumente aller Funktionen nacheinander durch und schreiben jeweils nur in das Dokument, um das es geht. Die Einstellungen liegen je Funktion in einem eigenen Dokument.
LöschungTäglicher Löschlauf für Buchungen, Belegungen, Warteschlange und Entwürfe nach den Fristen der Nummer 9; Termindaten und Einstellungen abgeschalteter Funktionen 30 Tage nach dem Abschalten; das Einrichtungs-Ticket bleibt als Arbeitsnachweis mit einer Kurzfassung der Einstellungen bestehen und enthält keine Daten von Gästen (Nummer 9 Abs. 6). Vor der Löschung einer Buchung, einer abgeschalteten Funktion oder eines nicht bestellten Fragebogens wird der Zustand frisch gelesen; bei einem Lesefehler wird nichts gelöscht.
ProtokolleDie Programmprotokolle des Terminplaners und der Tagesbericht enthalten nur Zählungen und Buchungsnummern, keine Namen, E-Mail-Adressen oder Nachrichten von Gästen. Server-Protokolle des Webservers werden nach 14 Tagen gelöscht (Anlage 2 der Abo-Bedingungen).
DatensicherungTägliche Vollsicherung des Servers durch Hetzner; verfügbar sind die letzten sieben Tagessicherungen (§ 3 Abs. 5 der Abo-Bedingungen).
RechenzentrumHetzner Online GmbH, Rechenzentren Falkenstein und Nürnberg (Deutschland). Hetzner ist nach ISO/IEC 27001 zertifiziert; der Geltungsbereich umfasst die Hosting-Dienstleistungen und die Rechenzentren.
OrganisationVerpflichtung aller Beteiligten auf Vertraulichkeit, Ablauf für Datenschutzverletzungen (Nummer 8 Abs. 3), Archiv der Fassungen der Gästetexte (Nummer 8 Abs. 5), Überprüfung der Maßnahmen mindestens einmal im Jahr.
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+ + diff --git a/public/neu/rechtliches/avv-unterkunft-2026-10-16.html b/public/neu/rechtliches/avv-unterkunft-2026-10-16.html new file mode 100644 index 0000000..6df0ceb --- /dev/null +++ b/public/neu/rechtliches/avv-unterkunft-2026-10-16.html @@ -0,0 +1,214 @@ + + + + + + + + Auftragsverarbeitungsvertrag Buchungskalender – WEBklar + + + +
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WEBKLAR
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Auftragsverarbeitungsvertrag Buchungskalender (Art. 28 DSGVO)

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Fassung 2026-10-16 · Entwurf – Prüfung durch Kanzlei offen

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zwischen dem Kunden als Verantwortlichem („Kunde“; in der Leistungsbeschreibung „Vermieter“) und der WEBklar GbR, Am Schwimmbad 10, 67722 Winnweiler, vertreten durch die Gesellschafter Kenso Grimm und Justin Klein, als Auftragsverarbeiter („WEBklar“).

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Vorbemerkung: Abschluss und Verhältnis zu anderen Verträgen

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(1) Der Kunde schließt diesen Vertrag, wenn er im Kundenportal die Funktion „Buchungskalender“ einschaltet und die dort angezeigte Zeile „Es gelten Leistungsbeschreibung und Auftragsverarbeitung (Fassung 2026-10-16)“ mit dem Klick auf „Einschalten“ bestätigt; diesem Vertrag und der Leistungsbeschreibung „Buchungskalender“ („Leistungsbeschreibung“) in der angezeigten Fassung stimmt er damit zu. Das Portal speichert den Wortlaut der angezeigten Zeile, die Fassungen, den Zeitpunkt, das Kundenkonto und die angemeldete Person. Anschließend sendet WEBklar dem Kunden eine E-Mail, die beide Texte in dieser Fassung als PDF enthält und auf sie verlinkt.

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(2) Ein Mitarbeiter von WEBklar darf die Funktion auch ohne Bestellung im Portal einschalten (zum Beispiel für einen Kunden, dem WEBklar sie als Teil seines Website-Projekts bereitstellt), aber nur, wenn der Kunde vorher in Textform (etwa im Chat des Kundenportals oder per E-Mail) erklärt hat, dass er diesem Vertrag und der Leistungsbeschreibung in der aktuellen Fassung zustimmt. Das Portal verlangt dafür das Datum und den Weg der Erklärung; fehlt eine Angabe, schaltet es nicht ein. WEBklar speichert vor dem Einschalten einen Zustimmungsnachweis mit der Fassung der beiden Texte, dem Datum und dem Weg dieser Erklärung, dem Zeitpunkt des Einschaltens und dem Namen des Mitarbeiters (ohne IP-Adresse und Browser-Kennzeichen, weil der Kunde nicht im Portal zugestimmt hat). Der Kunde erhält anschließend eine E-Mail mit diesen beiden Texten als PDF.

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(3) Dieser Vertrag ist ein eigener Vertrag für den Buchungskalender. Er ergänzt den Auftragsverarbeitungsvertrag in Anlage 1 der Abo-Bedingungen. Für den Buchungskalender geht er Anlage 1 vor; im Übrigen gilt Anlage 1 ergänzend. In Datenschutzfragen geht er den Abo-Bedingungen und der Leistungsbeschreibung vor.

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(4) Die Rollen: Der Kunde ist Verantwortlicher für die personenbezogenen Daten seiner Gäste im Buchungskalender. WEBklar ist sein Auftragsverarbeiter. Stripe ist nicht Auftragsverarbeiter von WEBklar, sondern Vertragspartner des Kunden (Nummer 7 Abs. 4). Die Plattformen, deren Kalender der Kunde einbindet (zum Beispiel Booking.com oder Airbnb), sind weder Auftragsverarbeiter noch Unterauftragsverarbeiter von WEBklar.

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1. Gegenstand und Dauer

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(1) WEBklar betreibt für die öffentliche Website des Kunden ein Buchungs-Widget mit einer Buchungsseite und einer Verwaltung im Kundenportal („Buchungskalender“) und verarbeitet dabei personenbezogene Daten der Gäste des Kunden im Auftrag des Kunden. Den Umfang beschreibt die Leistungsbeschreibung.

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(2) Der Vertrag beginnt mit dem Einschalten der Funktion. Er endet mit dem Abschalten, spätestens mit dem Ende des Wartungs-Abos; den Buchungskalender schaltet WEBklar dann spätestens am folgenden Tag ab (Nr. 10 Abs. 1 der Leistungsbeschreibung). Die Pflichten aus diesem Vertrag gelten fort, bis alle Daten nach Nummer 9 gelöscht sind.

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2. Art und Zweck der Verarbeitung

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(1) Art: Übermitteln der Anfrage und der Buchung vom Widget und von der Buchungsseite an den Server von WEBklar, Speichern, Verwalten und Anzeigen im Kundenportal, Berechnen des Preises, Erzeugen von Rechnungen und Stornorechnungen im Namen des Kunden (Nr. 3 Abs. 6 der Leistungsbeschreibung), Abgleichen von Kalendern, Versenden von E-Mails, Übernehmen von Zahlungsstatus aus Stripe, Weitergeben von Erstattungen an Stripe im Auftrag des Kunden, Anonymisieren und Löschen.

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(2) Zwecke: Der Kunde soll Anfragen und Buchungen seiner Gäste abwickeln. Dazu nimmt der Buchungskalender Anfragen entgegen, reserviert Zeiträume nach der Freigabe durch den Kunden, nimmt die verbindliche Buchung des Gastes entgegen, stellt die Rechnung aus, gleicht Online-Zahlungen mit Stripe ab, bildet Zahlungen vor Ort ab, bildet Stornierungen ab und benachrichtigt den Kunden. WEBklar versendet die E-Mails im Auftrag des Kunden. Außerdem schützt WEBklar den Buchungskalender für den Kunden vor Missbrauch (Mengenbegrenzung, Begrenzung der Anfragen je IP-Adresse, Erkennen automatisierter Anfragen).

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(3) WEBklar verwendet die Daten für keine eigenen Zwecke, auch nicht in anonymisierter Form und nicht für Auswertungen über mehrere Kunden. Es findet keine Werbung und keine Zusammenführung mit anderen Daten statt. WEBklar bildet keine Profile einzelner Gäste. Zählungen ohne Personenbezug, die WEBklar für den sicheren Betrieb braucht (etwa die Zahl der anonymisierten Anfragen je Tag oder die Länge der Versandwarteschlange), sind keine eigenen Zwecke.

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3. Datenarten und Betroffene

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(1) Daten der Gäste, die WEBklar aus dem Widget, von der Buchungsseite und aus Stripe erhält und speichert:

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  • bei der Anfrage: Name, E-Mail-Adresse, auf Wunsch Firma, Telefonnummer und eine Nachricht, die gewünschte Unterkunft, der Zeitraum, die Zahl der Personen, die Anfragenummer, ein Hashwert der IP-Adresse (Absatz 4) und der Zeitpunkt;
  • +
  • bei der Freigabe: die Posten und Summen des Preises (Text, Menge, Einzelbetrag, Steuersatz), die Reservierungsfrist, eine Nachricht des Kunden an den Gast, die Stornobedingungen, die galten, und die Fassung der Rechtstexte, der der Gast gesehen hat, jeweils als Schnappschuss;
  • +
  • bei der Buchung: die Rechnungsadresse (Name, Firma, Straße, Postleitzahl, Ort, Land), die Zahlart, der Zeitpunkt der Buchung und die Rechnungsnummer;
  • +
  • bei der Zahlung und der Erstattung: Status, Zeitpunkt, Art (online über Stripe oder vor Ort), die Kennungen der Zahlung bei Stripe, erstattete Beträge und der Grund einer Stornierung;
  • +
  • die Rechnung und die Stornorechnung als unveränderlicher Schnappschuss (Angaben des Ausstellers, Empfänger, Unterkunft, Zeitraum, Posten, Summen, Steuerart, Bezug), aus dem WEBklar das PDF bei jedem Abruf erzeugt;
  • +
  • ein Hashwert des geheimen Zugangs zur Buchungsseite (der Link in der E-Mail wird nur als Prüfsumme gespeichert);
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  • der Zustellstatus der E-Mails an den Gast.
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Kartendaten des Gastes erhält und speichert WEBklar nicht; die gibt der Gast nur bei Stripe ein. Online-Zahlungen sind derzeit nur per Karte (einschließlich Apple Pay und Google Pay) möglich, nicht per SEPA-Lastschrift. Die Bankverbindung des Kunden selbst (Angabe auf der Rechnung) und seine Firmen- und Steuerangaben gehören nicht zu den Gästedaten.

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(2) Von Kalendern anderer Plattformen übernimmt WEBklar nur die belegten Zeiträume (Datum von und bis), nicht Namen, Beschreibungen oder andere Angaben der dortigen Buchungen, auch wenn der Kalender sie enthält. Die iCal-Adresse, die WEBklar dem Kunden bereitstellt, enthält nur belegte Nächte, keine Angaben zu Gästen. Wer die geheime Adresse kennt, sieht die belegten Nächte; der Kunde kann sie jederzeit erneuern.

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(3) Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) werden nicht verarbeitet. Der Kunde fordert von seinen Gästen keine entsprechenden Angaben und bittet sie, solche Angaben nicht in das Nachrichtenfeld zu schreiben (Nummer 11 Abs. 4). Meldedaten nach dem Bundesmeldegesetz (Meldeschein) und Daten zur Kurtaxe verarbeitet der Buchungskalender nicht.

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(4) IP-Adresse und Browser-Kennzeichen (User-Agent) erhält der Server von WEBklar technisch bei jedem Abruf des Widgets und jeder Anfrage. Die Mengenbegrenzung (Missbrauchsschutz) verwendet die IP-Adresse im Arbeitsspeicher des Servers; ein Neustart leert sie. Mit der Anfrage werden weder eine IP-Adresse im Klartext noch ein Browser-Kennzeichen gespeichert, sondern nur ein Hashwert der IP-Adresse („IP-Hash“): ein SHA-256-Wert, den WEBklar mit einem geheimen Schlüssel des Servers salzt. Der IP-Hash ist ein pseudonymes technisches Datum und bleibt ein personenbezogenes Datum, weil WEBklar mit dem Schlüssel für dieselbe IP-Adresse denselben Wert berechnen kann; ohne den Schlüssel lässt sich aus ihm keine IP-Adresse ableiten. WEBklar verwendet ihn ausschließlich zum Missbrauchsschutz. Er dient nicht dazu, Gäste zu identifizieren, wiederzuerkennen oder zu profilieren, wird dem Kunden weder angezeigt noch exportiert und steht nur im Datensatz der Anfrage. WEBklar entfernt ihn aus dem Datensatz, sobald der Kunde die Anfrage freigibt oder ablehnt, spätestens nach 30 Tagen (Nummer 9 Abs. 1). In den Server-Protokollen stehen IP-Adresse und Browser-Kennzeichen 14 Tage (Anlage 2 der Abo-Bedingungen).

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(5) Der Buchungskalender setzt keine Cookies. Das Widget speichert nichts im Browser. Auch die Buchungsseite legt weder Cookies noch Daten im lokalen oder im Sitzungsspeicher des Browsers ab.

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(6) Betroffene: Gäste, die über die Website des Kunden Anfragen stellen oder buchen, und Personen, deren Angaben der Gast in der Anfrage oder Buchung macht (zum Beispiel Mitreisende oder abweichende Rechnungsempfänger). Beschäftigte des Kunden sind von diesem Vertrag nicht betroffen.

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4. Weisungen

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(1) WEBklar verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden, auch in Bezug auf eine Übermittlung in ein Drittland oder an eine internationale Organisation. Das gilt nicht, wenn das Recht der Europäischen Union oder Deutschlands WEBklar zu einer Verarbeitung verpflichtet. In diesem Fall teilt WEBklar dem Kunden die Pflicht vorher mit, soweit das Gesetz es nicht verbietet.

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(2) Mit dem Einschalten weist der Kunde WEBklar an, den Buchungskalender nach seinen Einstellungen und der Leistungsbeschreibung zu betreiben, in seinem Namen Rechnungen auszustellen und Zahlungen, die nach einer Stornierung oder nach dem Ablauf einer Reservierung eingehen, sowie zweite Zahlungen auf eine bereits bezahlte Buchung ohne weitere Anweisung in voller Höhe über sein Stripe-Konto zu erstatten (dauerhafte Weisung; der Stand der Buchung ändert sich dabei nicht). Bei einer Stornierung schließt WEBklar eine noch offene Zahlungsseite bei Stripe. Weitere Weisungen ergeben sich aus den Einstellungen und Aktionen im Kundenportal (Unterkünfte, Preise, Sperren, Kalenderverbindungen, Freigabe und Ablehnung von Anfragen, Zahlungseingang vor Ort, Stornierungen und Erstattungen, Online-Zahlung, Öffnen und Schließen des Buchungskalenders). Sonstige Weisungen erteilt der Kunde in Textform, etwa im Chat des Kundenportals. Weisungen, die über diese Einstellungen hinausgehen, setzt WEBklar nur um, wenn das technisch vorgesehen ist; sonst kann der Kunde den Buchungskalender abschalten lassen (Nr. 10 Abs. 7 der Leistungsbeschreibung). Die Anonymisierung und Löschung auf Weisung nach Nummer 8 Abs. 2 und Nummer 9 Abs. 6 setzt WEBklar immer um, soweit Aufbewahrungspflichten dem nicht entgegenstehen (Nummer 9 Abs. 8).

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(3) Hält WEBklar eine Weisung für rechtswidrig, weist es den Kunden unverzüglich darauf hin. WEBklar darf die Ausführung aussetzen, bis der Kunde die Weisung ändert oder die Rechtslage geklärt ist.

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5. Vertraulichkeit

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WEBklar setzt nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

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6. Technische und organisatorische Maßnahmen

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(1) WEBklar trifft die Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, die in der Anlage zu diesem Vertrag beschrieben sind. WEBklar darf sie an den Stand der Technik anpassen, sofern das Schutzniveau nicht sinkt.

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(2) Für den Server gelten ergänzend die Maßnahmen der Anlage 2 der Abo-Bedingungen, soweit die Anlage zu diesem Vertrag nichts anderes regelt.

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7. Unterauftragsverarbeiter

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(1) Der Kunde genehmigt den Einsatz der Hetzner Online GmbH, Industriestraße 25, 91710 Gunzenhausen, für den Betrieb des Servers, auf dem der Buchungskalender läuft, und für dessen Sicherung (Rechenzentrum Falkenstein, Deutschland) sowie für den Versand der E-Mails über den SMTP-Dienst des Webhostings (Rechenzentrum Nürnberg, Deutschland). Eine Übermittlung in Drittländer findet nicht statt.

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(2) Will WEBklar einen weiteren Unterauftragsverarbeiter hinzuziehen oder einen ersetzen, teilt es das dem Kunden mindestens vier Wochen vorher in Textform mit. Der Kunde kann innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund in Textform widersprechen. WEBklar setzt den neuen Unterauftragsverarbeiter nicht vor Ablauf dieser Frist ein. Kündigt ein Unterauftragsverarbeiter von WEBklar eine eigene Änderung mit kürzerer Frist an, informiert WEBklar den Kunden unverzüglich, nachdem die Ankündigung eingegangen ist; der Kunde kann dann unverzüglich widersprechen. Einigen sich die Parteien nicht, kann der Kunde den Buchungskalender abschalten lassen und WEBklar ihn für diese Website zu dem Zeitpunkt beenden, zu dem der neue Unterauftragsverarbeiter eingesetzt wird. Die Daten werden dann nach Nummer 9 gelöscht, auf Weisung des Kunden früher (Nummer 9 Abs. 6).

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(3) WEBklar verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf die Datenschutzpflichten nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO. Bei der Hetzner Online GmbH ist das deren Vertrag zur Auftragsverarbeitung, den WEBklar abgeschlossen hat. Kommt ein Unterauftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, haftet WEBklar dem Kunden für die Einhaltung dieser Pflichten (Art. 28 Abs. 4 Satz 2 DSGVO).

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(4) Stripe ist kein Unterauftragsverarbeiter von WEBklar. Der Kunde verwendet sein eigenes Stripe-Konto und hat den Vertrag darüber unmittelbar mit Stripe geschlossen (Nr. 3 der Leistungsbeschreibung); die Zahlung des Gastes fließt direkt auf dieses Konto. Die Zahlungsseite (Stripe Checkout), die Erhebung von Zahlungs- und Kartendaten (derzeit nur Karte, einschließlich Apple Pay und Google Pay), die Prüfung von Zahlungen und die Auszahlungen verantworten der Kunde und Stripe nach ihrem Vertrag; WEBklar erhält diese Daten nicht. Auf Weisung des Kunden legt WEBklar bei Stripe die Zahlung an, ruft die Angaben zu Zahlungen ab, die der Buchungskalender braucht (Nummer 2 Abs. 1), schließt offene Zahlungsseiten und veranlasst Erstattungen (auch die automatischen nach Nummer 4 Abs. 2). An Stripe gehen dabei von WEBklar nur: die Bezeichnung des Aufenthalts mit Rechnungsnummer als Zahlungsposition, der Betrag, die Kennungen der Buchung und der Zahlung (Metadaten), die E-Mail-Adresse des Gastes zur Vorbelegung der Zahlungsseite, soweit WEBklar sie übergibt, die Erstattung und der geheime Link zur Buchungsseite mit dem Token als Rücksprungadresse (bei Erfolg und bei Abbruch). Dieser Link ist damit für Stripe und im Stripe-Dashboard des Kunden sichtbar; Der Link gilt bis 90 Tage nach der Abreise (bei nicht zustande gekommenen Buchungen 30 Tage) und öffnet nur diese eine Buchungsseite. Die Weitergabe von Daten durch Stripe, auch an Stellen außerhalb der Europäischen Union, regeln der Kunde und Stripe; dafür ist WEBklar nicht verantwortlich.

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(5) Plattformen, deren iCal-Kalender der Kunde einbindet oder denen er die iCal-Adresse des Buchungskalenders mitteilt, sind Empfänger nach seiner Entscheidung. WEBklar übermittelt ihnen keine Daten von Gästen.

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8. Unterstützung des Kunden, Betroffenenrechte

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(1) WEBklar leitet Anfragen von Gästen, die an WEBklar gerichtet sind, unverzüglich an den Kunden weiter. WEBklar unterstützt ihn mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Beantwortung.

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(2) Dafür bietet das Kundenportal die Anzeige der Anfragen und Buchungen, mit denen der Kunde Auskunft erteilen kann, und den Abruf der Rechnungen als PDF. Auf Weisung des Kunden in Textform (etwa im Chat des Kundenportals) anonymisiert WEBklar die Gästedaten einer Anfrage oder Buchung unverzüglich: Name, Firma, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und die Freitexte werden gelöscht oder unkenntlich gemacht (ein IP-Hash ist zu diesem Zeitpunkt in der Regel längst entfernt); Anfragenummer, Zeitraum, Beträge und Status bleiben. Rechnungen und Rechnungsadresse einer gebuchten Anfrage bleiben, solange eine Aufbewahrungspflicht besteht (Nummer 9 Abs. 3). Dabei löscht WEBklar die E-Mails zu dieser Anfrage, die noch auf den Versand warten. E-Mails, deren Versand endgültig fehlgeschlagen ist, behalten Empfängeradresse und Inhalt, bis WEBklar sie nach Nummer 9 Abs. 5 löscht (48 Stunden nach dem Fehlschlag).

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(3) Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten meldet WEBklar dem Kunden unverzüglich, möglichst innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis, mit den Informationen, die zu diesem Zeitpunkt vorliegen.

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(4) WEBklar unterstützt den Kunden bei seinen Pflichten aus Art. 32 bis 36 DSGVO. Dazu gehören die Angaben, die er für sein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und für eine etwaige Datenschutz-Folgenabschätzung braucht.

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(5) Die Gäste informiert der Kunde (Art. 13 DSGVO; Nummer 11 Abs. 2).

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9. Löschung und Rückgabe

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(1) Den IP-Hash entfernt WEBklar aus dem Datensatz einer Anfrage, sobald der Kunde sie freigibt oder ablehnt, spätestens 30 Tage nach dem Anlegen.

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(2) Anfragen, aus denen keine Buchung wurde (abgelehnt, abgelaufen, oder neu und nicht innerhalb von 60 Tagen entschieden), anonymisiert WEBklar nach 6 Monaten: Name, Firma, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Nachricht werden gelöscht. Anfragenummer, Zeitraum, Status und, soweit vorhanden, der Preisvorschlag bleiben ohne Personenbezug erhalten.

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(3) Bei gebuchten Aufenthalten anonymisiert WEBklar die Gästedaten (Name, Firma, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Nachricht) 3 Jahre nach dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Gast abgereist ist (Abreisejahr; maßgeblich ist die Zeit in Berlin). Rechnungen, Stornorechnungen und die Rechnungsadresse bleiben 8 Jahre erhalten, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres der Rechnung, solange der Buchungskalender läuft (Buchungsbelege, § 147 AO); sie sind für den Kunden als Aussteller bestimmt. Anfragenummer, Zeitraum, Beträge und Status bleiben ebenfalls.

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(4) Die Anonymisierung nach den Absätzen 2 und 3 sowie die Entfernung des IP-Hash laufen im täglichen Löschlauf; anonymisiert oder entfernt wird frühestens nach Ablauf der jeweiligen Frist. Ist an einem Tag mehr zu bearbeiten, als ein Lauf schafft, folgt der Rest im nächsten Lauf.

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(5) In der Versandwarteschlange für E-Mails leert WEBklar die Empfängeradresse und den Inhalt einer E-Mail nach dem Versand und löscht den Eintrag 7 Tage nach dem Versand. E-Mails, die nicht zugestellt werden können, löscht WEBklar mit Empfängeradresse und Inhalt 48 Stunden nach dem endgültigen Fehlschlag.

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(6) Ist der Buchungskalender abgeschaltet oder das Wartungs-Abo beendet, kann der Kunde die Anfragen, Buchungen und Rechnungen 90 Tage lang im Kundenportal lesen und die Rechnungen einzeln als PDF herunterladen; WEBklar weist ihn nach dem Abschalten per E-Mail mit dem Löschdatum darauf hin, seine Rechnungen zu sichern. Danach löscht WEBklar alle Daten des Buchungskalenders: Unterkünfte, Preise, Anfragen, Buchungen, Rechnungen, Kalenderverbindungen, Sperren und Einstellungen. Damit endet auch die Aufbewahrung der Rechnungen nach Absatz 3; sie bewahrt der Kunde dann selbst auf. Eine Ausnahme ist das Einrichtungs-Ticket, in dem WEBklar die Einrichtung als Arbeitsnachweis festhält: Es bleibt mit einer Kurzfassung der Angaben zur Einrichtung bestehen (zum Beispiel Adresse der Website, Einbau-Code und die Angaben des Kunden aus der Anfrage) und enthält keine Daten von Gästen; dafür gilt die Datenschutzerklärung von WEBklar (Abschnitt 6). Beginnt innerhalb dieser Frist wieder ein Wartungs-Abo, schaltet WEBklar den Buchungskalender auf Wunsch des Kunden mit den vorhandenen Daten wieder ein (Nr. 10 Abs. 5 der Leistungsbeschreibung). Früher anonymisiert WEBklar einzelne Daten auf Weisung des Kunden (Nummer 8 Abs. 2); Wird das Kundenkonto gelöscht, schaltet WEBklar den Buchungskalender ab und löscht seine Daten wie nach Absatz 6 (bei Abschaltung 90 Tage später); einen Hinweis per E-Mail gibt es dann nicht, weil mit dem Konto auch die E-Mail-Adresse gelöscht wird. alle Daten des Buchungskalenders löscht WEBklar auf Weisung des Kunden in Textform unverzüglich.

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(7) Die Daten sind in der täglichen Vollsicherung des Servers enthalten (§ 3 Abs. 5 der Abo-Bedingungen). Gelöschte oder anonymisierte Daten bleiben dort bis zu sieben Tage erhalten und werden dann überschrieben. Wird eine Sicherung zurückgespielt, holt der tägliche Löschlauf die fälligen Löschungen und Anonymisierungen nach; Löschungen auf Weisung des Kunden wiederholt WEBklar.

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(8) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. Der Kunde ist für seine eigenen Aufbewahrungspflichten (zum Beispiel für Rechnungen und Buchungsbelege) selbst verantwortlich; WEBklar ist kein Archiv im Sinne der Buchführung. Die Aufbewahrung der Rechnungen nach Absatz 3 geschieht als Dienst für den Kunden und für die Dauer des Buchungskalenders. Der Kunde sichert die Belege, die er braucht, rechtzeitig vor der Löschung nach Absatz 6 durch den Download. Soweit eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, löscht oder anonymisiert WEBklar auch auf Weisung des Kunden nicht früher; stattdessen sperrt es die Daten für die weitere Verarbeitung.

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10. Nachweise und Kontrollen

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WEBklar stellt dem Kunden alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Pflichten aus Art. 28 DSGVO nötig sind, und ermöglicht Überprüfungen einschließlich Inspektionen durch den Kunden oder einen von ihm beauftragten, zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer. Sie finden nach Anmeldung mit angemessener Frist (in der Regel 14 Tage) zu den Servicezeiten statt, ohne den Betrieb unzumutbar zu stören. Für das Rechenzentrum genügen in der Regel die Nachweise des Betreibers (Zertifizierung der Hetzner Online GmbH nach ISO/IEC 27001). Für mehr als eine Vor-Ort-Kontrolle pro Jahr kann WEBklar eine angemessene Vergütung verlangen.

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11. Pflichten des Kunden

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(1) Der Kunde ist Verantwortlicher für die Verarbeitung der Daten seiner Gäste im Buchungskalender.

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(2) Der Kunde informiert seine Gäste nach Art. 13 DSGVO. Dazu nimmt er den Datenschutz-Absatz für den Buchungskalender in seine Datenschutzerklärung auf (Nr. 5 Abs. 10 der Leistungsbeschreibung) und nennt in seinen Rechtstexten (Datenschutzerklärung, Impressum) die Angaben, die das Gesetz verlangt.

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(3) Der Kunde schließt mit Stripe den Vertrag über sein Stripe-Konto selbst, wenn er die Online-Zahlung nutzt, und verantwortet die Verarbeitung von Daten durch Stripe, soweit sie nicht in diesem Vertrag geregelt ist (Nummer 7 Abs. 4).

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(4) Der Kunde fordert von seinen Gästen keine Angaben zu ihrer Gesundheit oder zu anderen besonderen Kategorien personenbezogener Daten und weist sie auf der Website darauf hin, solche Angaben nicht in das Nachrichtenfeld zu schreiben.

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(5) Der Kunde verändert den Einbau-Code und die gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise des Widgets und der Buchungsseite nicht (Nr. 5 Abs. 9 der Leistungsbeschreibung).

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(6) Der Kunde erfüllt seine Pflichten zu Meldeschein, Kurtaxe und sonstigen Meldungen an Behörden selbst und verarbeitet die dafür nötigen Daten außerhalb des Buchungskalenders (Nr. 5 Abs. 6 der Leistungsbeschreibung).

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12. Haftung, Änderungen, Schlussbestimmungen

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(1) Gegenüber betroffenen Personen gilt Art. 82 DSGVO. Für die Haftung zwischen Kunde und WEBklar gilt § 13 der Abo-Bedingungen.

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(2) Eine neue Fassung dieses Vertrags oder der Leistungsbeschreibung, auch wegen geänderter Datenerhebung, teilt WEBklar dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Sie wird wirksam, wenn der Kunde ihr im Kundenportal oder in Textform zustimmt. Stimmt er nicht zu, gilt die bisherige Fassung weiter.

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(3) Ist die neue Fassung nötig, weil ein Gesetz, eine Gerichtsentscheidung oder eine Vorgabe einer Aufsichtsbehörde den Betrieb in der bisherigen Form nicht mehr zulässt, und stimmt der Kunde ihr nicht zu, darf WEBklar den Buchungskalender für seine Website nach Nr. 12 Abs. 2 der Leistungsbeschreibung beenden oder nach Nr. 12 Abs. 3 der Leistungsbeschreibung aussetzen. Das Abo bleibt davon unberührt.

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(4) Im Übrigen gilt § 16 der Abo-Bedingungen.

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Anlage: Technische und organisatorische Maßnahmen des Buchungskalenders (Art. 32 DSGVO)

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BereichMaßnahmen
ÜbertragungDas Widget, die Buchungsseite und das Kundenportal werden nur über TLS (HTTPS) übertragen. Der Einbau-Code verweist auf eine Adresse mit https://. Die Zahlung geschieht auf der Zahlungsseite von Stripe. Kalender anderer Plattformen ruft WEBklar nur über https ab.
Speicher im BrowserEs werden keine Cookies gesetzt. Das Widget sendet seine Anfragen ohne Cookies und ruft nur die Schnittstelle des Buchungskalenders auf, keine Dienste Dritter.
ZugriffskontrolleDas Kundenportal ist nur nach Anmeldung erreichbar; jeder Kunde sieht nur die Daten seiner eigenen Projekte. Die öffentliche Schnittstelle des Widgets liefert nur für einen vorhandenen Buchungskalender Daten und ist über den Website-Schlüssel (Site-Key) adressiert; die belegten Nächte nennt sie ohne Quelle und ohne Daten von Gästen. Die Buchungsseite ruft der Gast nur mit einem geheimen Token ab, das nur als Prüfsumme gespeichert und zeitkonstant verglichen wird. Der Token wird nur als Prüfsumme gespeichert; er wird nur als Teil der Rücksprungadresse an Stripe übergeben (Nummer 7 Abs. 4) und öffnet nur diese eine Buchungsseite; er gilt bis 90 Tage nach der Abreise (bei nicht zustande gekommenen Buchungen 30 Tage), danach antwortet die Buchungsseite wie bei einem unbekannten Link. Benachrichtigungen von Stripe werden nur nach Prüfung ihrer Signatur verarbeitet; die Schlüssel für Stripe liegen nur auf dem Server. Die iCal-Adresse des Buchungskalenders ist ein geheimer, erneuerbarer Zufallswert.
MissbrauchsschutzEin verstecktes Feld (Honeypot), eine Mindestzeit bis zum Absenden des Formulars mit signiertem Formular-Token und Grenzen je IP-Adresse und je Buchungskalender schützen vor automatisierten Anfragen. Die Grenzen gelten im Arbeitsspeicher; ein Neustart leert sie. Mit der Anfrage wird nur ein gesalzener IP-Hash gespeichert (Nummer 3 Abs. 4). Beim Abruf von Kalendern anderer Plattformen sind nur Adressen mit https erlaubt, private und lokale Ziele sind gesperrt, und Größe und Dauer des Abrufs sind begrenzt.
DatenminimierungKartendaten erhält und speichert WEBklar nicht. Preise berechnet der Server aus den gespeicherten Preisen und Posten, nie aus Angaben des Browsers. Von anderen Kalendern werden nur Zeiträume übernommen. Mit der Anfrage werden keine IP-Adresse im Klartext und kein Browser-Kennzeichen gespeichert; der IP-Hash wird mit der Entscheidung des Kunden entfernt. Die Gästedaten werden nach den Fristen der Nummer 9 anonymisiert. Nach dem Versand einer E-Mail werden Empfängeradresse und Inhalt in der Warteschlange geleert.
Integrität der RechnungenRechnungen und Stornorechnungen werden als unveränderlicher Schnappschuss gespeichert; das PDF entsteht bei jedem Abruf aus diesem Schnappschuss. Rechnungsnummern werden unter Sperre lückenlos je Kunde und Jahr vergeben. Freigabe und Buchung prüfen unter Sperre erneut, dass der Zeitraum frei ist.
TrennungAlle Unterkünfte, Anfragen und Rechnungen tragen die Kennung des Kunden, des Projekts und der Funktion; das Kundenportal und die öffentliche Schnittstelle lesen immer nur die Daten des jeweiligen Buchungskalenders. Die Hintergrundläufe (Ablauf von Reservierungen, Kalenderabgleich, Versand der E-Mails, Anonymisierung und Löschung) schreiben jeweils nur in das Dokument, um das es geht.
LöschungTäglicher Löschlauf für Anfragen, Buchungen und Warteschlange nach den Fristen der Nummer 9; die Daten abgeschalteter Buchungskalender 90 Tage nach dem Abschalten; das Einrichtungs-Ticket bleibt als Arbeitsnachweis mit einer Kurzfassung der Angaben zur Einrichtung bestehen und enthält keine Daten von Gästen (Nummer 9 Abs. 6).
ProtokolleDie Programmprotokolle des Buchungskalenders und der Tagesbericht enthalten nur Zählungen und Anfragenummern, keine Namen, E-Mail-Adressen oder Adressen von Gästen. Server-Protokolle des Webservers werden nach 14 Tagen gelöscht (Anlage 2 der Abo-Bedingungen).
DatensicherungTägliche Vollsicherung des Servers durch Hetzner; verfügbar sind die letzten sieben Tagessicherungen (§ 3 Abs. 5 der Abo-Bedingungen).
RechenzentrumHetzner Online GmbH, Rechenzentren Falkenstein und Nürnberg (Deutschland). Hetzner ist nach ISO/IEC 27001 zertifiziert; der Geltungsbereich umfasst die Hosting-Dienstleistungen und die Rechenzentren.
OrganisationVerpflichtung aller Beteiligten auf Vertraulichkeit, Ablauf für Datenschutzverletzungen (Nummer 8 Abs. 3), Überprüfung der Maßnahmen mindestens einmal im Jahr.
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+ + diff --git a/public/neu/rechtliches/avv-webshop-2026-10-16.html b/public/neu/rechtliches/avv-webshop-2026-10-16.html new file mode 100644 index 0000000..fa0c715 --- /dev/null +++ b/public/neu/rechtliches/avv-webshop-2026-10-16.html @@ -0,0 +1,199 @@ + + + + + + + + Auftragsverarbeitungsvertrag Webshop – WEBklar + + + +
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WEBKLAR
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Auftragsverarbeitungsvertrag Webshop (Art. 28 DSGVO)

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Fassung 2026-10-16 · Entwurf – Prüfung durch Kanzlei offen

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zwischen dem Kunden als Verantwortlichem („Kunde“; in der Leistungsbeschreibung „Händler“) und der WEBklar GbR, Am Schwimmbad 10, 67722 Winnweiler, vertreten durch die Gesellschafter Kenso Grimm und Justin Klein, als Auftragsverarbeiter („WEBklar“).

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Vorbemerkung: Abschluss und Verhältnis zu anderen Verträgen

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(1) Der Kunde schließt diesen Vertrag, wenn er im Kundenportal die Funktion „Webshop“ einschaltet und die dort angezeigte Zeile „Es gelten Leistungsbeschreibung und Auftragsverarbeitung (Fassung 2026-10-16)“ mit dem Klick auf „Einschalten“ bestätigt; diesem Vertrag und der Leistungsbeschreibung „Webshop“ („Leistungsbeschreibung“) in der angezeigten Fassung stimmt er damit zu. Das Portal speichert den Wortlaut der angezeigten Zeile, die Fassungen, den Zeitpunkt, das Kundenkonto und die angemeldete Person. Anschließend sendet WEBklar dem Kunden eine E-Mail, die beide Texte in dieser Fassung als PDF enthält und auf sie verlinkt.

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(2) Ein Mitarbeiter von WEBklar darf die Funktion nur einschalten, wenn der Kunde vorher in Textform (etwa im Chat des Kundenportals oder per E-Mail) erklärt hat, dass er diesem Vertrag und der Leistungsbeschreibung in der aktuellen Fassung zustimmt. Das Portal verlangt dafür das Datum und den Weg der Erklärung; fehlt eine Angabe, schaltet es nicht ein. WEBklar speichert vor dem Einschalten einen Zustimmungsnachweis mit der Fassung der beiden Texte, dem Datum und dem Weg dieser Erklärung, dem Zeitpunkt des Einschaltens und dem Namen des Mitarbeiters (ohne IP-Adresse und Browser-Kennzeichen, weil der Kunde nicht im Portal zugestimmt hat). Der Kunde erhält anschließend eine E-Mail mit diesen beiden Texten als PDF.

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(3) Dieser Vertrag ist ein eigener Vertrag für den Webshop. Er ergänzt den Auftragsverarbeitungsvertrag in Anlage 1 der Abo-Bedingungen. Für den Webshop geht er Anlage 1 vor; im Übrigen gilt Anlage 1 ergänzend. In Datenschutzfragen geht er den Abo-Bedingungen und der Leistungsbeschreibung vor.

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(4) Die Rollen: Der Kunde ist Verantwortlicher für die personenbezogenen Daten seiner Käufer im Webshop. WEBklar ist sein Auftragsverarbeiter. Stripe ist nicht Auftragsverarbeiter von WEBklar, sondern Vertragspartner des Kunden (Nummer 7 Abs. 4).

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1. Gegenstand und Dauer

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(1) WEBklar betreibt für die öffentliche Website des Kunden ein Shop-Widget mit einer Bestellverwaltung im Kundenportal („Webshop“) und verarbeitet dabei personenbezogene Daten der Käufer des Kunden im Auftrag des Kunden. Den Umfang beschreibt die Leistungsbeschreibung.

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(2) Der Vertrag beginnt mit dem Einschalten der Funktion. Er endet mit dem Abschalten, spätestens mit dem Ende des Wartungs-Abos; den Webshop schaltet WEBklar dann spätestens am folgenden Tag ab (Nr. 10 Abs. 1 der Leistungsbeschreibung). Die Pflichten aus diesem Vertrag gelten fort, bis alle Daten nach Nummer 9 gelöscht sind.

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2. Art und Zweck der Verarbeitung

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(1) Art: Übermitteln der Bestellung vom Widget an den Server von WEBklar, Übernehmen der Zahlungs- und Adressangaben aus der Checkout-Sitzung bei Stripe, Speichern, Verwalten und Anzeigen im Kundenportal, Versenden von E-Mails, Bereitstellen einer CSV-Datei, Weitergeben von Erstattungen an Stripe im Auftrag des Kunden, Anonymisieren und Löschen.

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(2) Zwecke: Der Kunde soll Bestellungen seiner Käufer abwickeln. Dazu nimmt der Webshop Bestellungen entgegen, reserviert den Bestand, gleicht Zahlungen mit Stripe ab, bestätigt Bestellungen (bei einer Zahlung, die noch aussteht, etwa einer SEPA-Lastschrift, zunächst nur mit einer Eingangsmail ohne Vertragsschluss), bildet Versand und Abholung ab, nimmt Widerrufe entgegen, erstattet Zahlungen im Auftrag des Kunden und benachrichtigt den Kunden. WEBklar versendet die E-Mails im Auftrag des Kunden. Außerdem schützt WEBklar den Webshop für den Kunden vor Missbrauch (Mengenbegrenzung, Begrenzung der offenen Bestellungen je IP-Adresse, Erkennen automatisierter Bestellungen und Widerrufe).

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(3) WEBklar verwendet die Daten für keine eigenen Zwecke, auch nicht in anonymisierter Form und nicht für Auswertungen über mehrere Kunden. Es findet keine Werbung und keine Zusammenführung mit anderen Daten statt. WEBklar bildet keine Profile einzelner Käufer. Zählungen ohne Personenbezug, die WEBklar für den sicheren Betrieb braucht (etwa die Zahl der anonymisierten Bestellungen je Tag oder die Länge der Versandwarteschlange), sind keine eigenen Zwecke.

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3. Datenarten und Betroffene

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(1) Daten der Käufer, die WEBklar aus der Checkout-Sitzung bei Stripe und aus dem Widget erhält und speichert: Name, E-Mail-Adresse, Lieferadresse und Rechnungsadresse (die Rechnungsadresse nur, soweit die Zahlungsseite von Stripe sie für die gewählte Zahlungsart abfragt); die Bestellung (Bestellnummer, Positionen mit Namen, Mengen und Preisen zum Zeitpunkt der Bestellung, Versandkosten, Lieferart, Steuerausweis, Gesamtbetrag); der Status der Bestellung mit den Zeitpunkten (bestellt, bezahlt, versendet, abholbereit, abgeschlossen, storniert, erstattet); Zahlungsstatus, Zahlungsart (zum Beispiel Karte oder SEPA-Lastschrift) und Kennungen der Zahlung bei Stripe; Versanddienst und Sendungsnummer, wenn der Kunde sie einträgt; Erstattungen mit Betrag, Zeitpunkt und Grund; die Prüfsumme (Hash) der Rechtstexte des Kunden, die der Käufer bei der Bestellung gesehen hat (den Wortlaut der Fassung verwahrt das Archiv nach Nummer 8 Abs. 5); ein Hashwert der IP-Adresse (Absatz 4); der Zustellstatus der E-Mails an den Käufer, auch der Eingangsmail bei ausstehender Zahlung. Kartendaten und Kontodaten (IBAN) erhält und speichert WEBklar nicht; die gibt der Käufer nur bei Stripe ein. Eine Telefonnummer des Käufers erhebt und speichert WEBklar nicht: Das Widget hat kein Telefonfeld, die Zahlungsseite von Stripe ist so eingestellt, dass sie keine Telefonnummer verlangt, und eine Telefonnummer, die Stripe in den Kundendaten der Sitzung dennoch übermitteln sollte, übernimmt WEBklar nicht in die Bestellung. Die Telefonnummer des Kunden selbst (Anbieterangaben in seinen Einstellungen) gehört nicht zu den Käuferdaten.

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(2) Daten von Personen, die über die Widerrufsfunktion einen Vertrag widerrufen (Käufer und Interessenten, auch ohne passende Bestellung): Name, E-Mail-Adresse, Bestellnummer, die Erklärung als Freitext und der Zeitpunkt des Eingangs, außerdem der Zeitpunkt der Eingangsbestätigung und der Bearbeitung durch den Kunden.

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(3) Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) werden nicht verarbeitet. Waren, aus deren Kauf sich besondere Kategorien ergeben können, etwa Arzneimittel, sind nach Nr. 3 der Leistungsbeschreibung ausgeschlossen; der Kunde fordert von seinen Käufern keine entsprechenden Angaben (Nummer 11 Abs. 4).

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(4) IP-Adresse und Browser-Kennzeichen (User-Agent) erhält der Server von WEBklar technisch bei jedem Abruf des Widgets und jeder Anfrage. Die Mengenbegrenzung (Missbrauchsschutz) verwendet die IP-Adresse im Arbeitsspeicher des Servers; ein Neustart leert sie. Mit dem Widerruf wird keine IP-Adresse und kein Browser-Kennzeichen gespeichert. Mit der Bestellung werden ebenfalls weder eine IP-Adresse im Klartext noch ein Browser-Kennzeichen gespeichert, sondern nur ein Hashwert der IP-Adresse („IP-Hash“): die ersten 16 Hexadezimalzeichen eines SHA-256-Werts, den WEBklar mit einem geheimen Schlüssel des Servers salzt. Der IP-Hash ist ein pseudonymes technisches Datum und bleibt ein personenbezogenes Datum, weil WEBklar mit dem Schlüssel für dieselbe IP-Adresse denselben Wert berechnen kann; ohne den Schlüssel lässt sich aus ihm keine IP-Adresse ableiten. WEBklar verwendet ihn ausschließlich zum Missbrauchsschutz: Je IP-Hash und Webshop sind höchstens drei offene (noch nicht bezahlte) Bestellungen innerhalb von 30 Minuten zulässig. Er dient nicht dazu, Käufer zu identifizieren, wiederzuerkennen oder zu profilieren, wird dem Kunden weder angezeigt noch exportiert und steht nur im Datensatz der Bestellung. WEBklar löscht ihn aus dem Datensatz der Bestellung, sobald die Bestellung bezahlt oder storniert wird, spätestens mit der Löschung nicht bezahlter Bestellungen nach 30 Tagen (Nummer 9 Abs. 1); bei bezahlten Bestellungen bleibt er nicht bis zur Anonymisierung (Nummer 9 Abs. 2) erhalten. In den Server-Protokollen stehen IP-Adresse und Browser-Kennzeichen 14 Tage (Anlage 2 der Abo-Bedingungen).

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(5) Der Webshop setzt keine Cookies. Das Widget speichert im Browser des Besuchers nur den Warenkorb (Kennungen der Artikel und Mengen, ohne Personenbezug) im Sitzungsspeicher (sessionStorage) des Tabs, solange der Tab geöffnet ist; das ist für den Warenkorb technisch erforderlich. Andere Daten legt das Widget im Browser nicht ab.

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(6) Betroffene: Käufer, die über die Website des Kunden Waren bestellen, und Personen, die über die Widerrufsfunktion einen Vertrag widerrufen. Beschäftigte des Kunden sind von diesem Vertrag nicht betroffen.

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4. Weisungen

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(1) WEBklar verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden, auch in Bezug auf eine Übermittlung in ein Drittland oder an eine internationale Organisation. Das gilt nicht, wenn das Recht der Europäischen Union oder Deutschlands WEBklar zu einer Verarbeitung verpflichtet. In diesem Fall teilt WEBklar dem Kunden die Pflicht vorher mit, soweit das Gesetz es nicht verbietet.

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(2) Mit dem Einschalten weist der Kunde WEBklar an, den Webshop nach seinen Einstellungen und der Leistungsbeschreibung zu betreiben. Weitere Weisungen ergeben sich aus den Einstellungen und Aktionen im Kundenportal (Artikel, Versand, Abholung, Zahlungsarten, Rechtstexte, Bestellstatus, Erstattungen, Öffnen und Schließen des Webshops, Export). Sonstige Weisungen erteilt der Kunde in Textform, etwa im Chat des Kundenportals. Weisungen, die über diese Einstellungen hinausgehen, setzt WEBklar nur um, wenn das technisch vorgesehen ist; sonst kann der Kunde den Webshop abschalten lassen (Nr. 10 Abs. 7 der Leistungsbeschreibung). Die Anonymisierung und Löschung auf Weisung nach Nummer 8 Abs. 2 und Nummer 9 Abs. 6 setzt WEBklar immer um.

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(3) Hält WEBklar eine Weisung für rechtswidrig, weist es den Kunden unverzüglich darauf hin. WEBklar darf die Ausführung aussetzen, bis der Kunde die Weisung ändert oder die Rechtslage geklärt ist.

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5. Vertraulichkeit

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WEBklar setzt nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

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6. Technische und organisatorische Maßnahmen

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(1) WEBklar trifft die Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, die in der Anlage zu diesem Vertrag beschrieben sind. WEBklar darf sie an den Stand der Technik anpassen, sofern das Schutzniveau nicht sinkt.

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(2) Für den Server gelten ergänzend die Maßnahmen der Anlage 2 der Abo-Bedingungen, soweit die Anlage zu diesem Vertrag nichts anderes regelt.

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7. Unterauftragsverarbeiter

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(1) Der Kunde genehmigt den Einsatz der Hetzner Online GmbH, Industriestraße 25, 91710 Gunzenhausen, für den Betrieb des Servers, auf dem der Webshop läuft, und für dessen Sicherung (Rechenzentrum Falkenstein, Deutschland) sowie für den Versand der Bestell-E-Mails über den SMTP-Dienst des Webhostings (Rechenzentrum Nürnberg, Deutschland). Eine Übermittlung in Drittländer findet nicht statt.

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(2) Will WEBklar einen weiteren Unterauftragsverarbeiter hinzuziehen oder einen ersetzen, teilt es das dem Kunden mindestens vier Wochen vorher in Textform mit. Der Kunde kann innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund in Textform widersprechen. WEBklar setzt den neuen Unterauftragsverarbeiter nicht vor Ablauf dieser Frist ein. Kündigt ein Unterauftragsverarbeiter von WEBklar eine eigene Änderung mit kürzerer Frist an, informiert WEBklar den Kunden unverzüglich, nachdem die Ankündigung eingegangen ist; der Kunde kann dann unverzüglich widersprechen. Einigen sich die Parteien nicht, kann der Kunde den Webshop abschalten lassen und WEBklar ihn für diese Website zu dem Zeitpunkt beenden, zu dem der neue Unterauftragsverarbeiter eingesetzt wird. Die Daten werden dann nach Nummer 9 gelöscht, auf Weisung des Kunden früher (Nummer 9 Abs. 6).

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(3) WEBklar verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf die Datenschutzpflichten nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO. Bei der Hetzner Online GmbH ist das deren Vertrag zur Auftragsverarbeitung, den WEBklar abgeschlossen hat. Kommt ein Unterauftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, haftet WEBklar dem Kunden für die Einhaltung dieser Pflichten (Art. 28 Abs. 4 Satz 2 DSGVO).

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(4) Stripe ist kein Unterauftragsverarbeiter von WEBklar. Der Kunde verwendet sein eigenes Stripe-Konto und hat den Vertrag darüber unmittelbar mit Stripe geschlossen (Nr. 4 der Leistungsbeschreibung). Die Zahlungsseite (Stripe Checkout), die Erhebung von Zahlungs-, Karten- und Kontodaten, die Prüfung von Zahlungen und die Auszahlungen verantworten der Kunde und Stripe nach ihrem Vertrag; WEBklar erhält diese Daten nicht. Auf Weisung des Kunden ruft WEBklar bei Stripe die Angaben zu Zahlungen und Bestellungen ab, die der Webshop braucht (Nummer 2 Abs. 1), und veranlasst Erstattungen. Daten von Käufern gehen dabei nicht von WEBklar an Stripe, außer der Erstattung selbst und der Kennung der Zahlung. Die Weitergabe von Daten durch Stripe, auch an Stellen außerhalb der Europäischen Union, regeln der Kunde und Stripe; dafür ist WEBklar nicht verantwortlich.

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8. Unterstützung des Kunden, Betroffenenrechte

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(1) WEBklar leitet Anfragen von Käufern, die an WEBklar gerichtet sind, unverzüglich an den Kunden weiter. WEBklar unterstützt ihn mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Beantwortung.

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(2) Dafür bietet das Kundenportal den Export der Bestellungen als CSV-Datei und die Anzeige der Bestellungen und Widerrufe, mit denen der Kunde Auskunft erteilen kann. Auf Weisung des Kunden in Textform (etwa im Chat des Kundenportals) anonymisiert WEBklar die Käuferdaten einer Bestellung oder eines Widerrufs unverzüglich: Name, E-Mail-Adresse, Liefer- und Rechnungsadresse und die Freitexte werden gelöscht oder unkenntlich gemacht (ein IP-Hash ist zu diesem Zeitpunkt längst gelöscht); Bestellnummer, Positionen, Beträge und Status bleiben. Dabei löscht WEBklar die E-Mails zu dieser Bestellung, die noch auf den Versand warten. E-Mails, deren Versand endgültig fehlgeschlagen ist, behalten Empfängeradresse und Inhalt, bis WEBklar sie nach Nummer 9 Abs. 4 löscht (48 Stunden nach dem Fehlschlag). Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Kunden (Nummer 9 Abs. 8) prüft der Kunde vor seiner Weisung selbst.

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(3) Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten meldet WEBklar dem Kunden unverzüglich, möglichst innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis, mit den Informationen, die zu diesem Zeitpunkt vorliegen.

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(4) WEBklar unterstützt den Kunden bei seinen Pflichten aus Art. 32 bis 36 DSGVO. Dazu gehören die Angaben, die er für sein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und für eine etwaige Datenschutz-Folgenabschätzung braucht.

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(5) Bestätigt der Kunde seine Rechtstexte im Kundenportal (Allgemeine Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrung, Muster-Widerrufsformular, Versand und Zahlung, Gewährleistungshinweis sowie die Adressen von Impressum und Datenschutzerklärung), legt WEBklar jede bestätigte Fassung einmal im Archiv der Rechtstexte ab: mit ihrer Prüfsumme (Hash), dem Zeitpunkt und der Angabe, welche angemeldete Person des Kunden (Name oder E-Mail-Adresse) sie bestätigt hat. Die Bestellung speichert die Prüfsumme der Fassung, die der Käufer bei der Bestellung gesehen hat. Die Bestellbestätigung (G09) zeigt die archivierte Fassung zu dieser Prüfsumme, nicht die Fassung, die beim Versand der E-Mail gerade gilt; fehlt die archivierte Fassung ausnahmsweise, verwendet WEBklar die aktuell bestätigte Fassung. Das Archiv enthält keine Daten von Käufern. WEBklar löscht es mit den übrigen Daten des Webshops (Nummer 9 Abs. 6), nicht früher. Das Archiv hilft dem Kunden, die Fassung nachzuweisen, die ein Käufer erhalten hat; es ersetzt nicht seine eigene Aufbewahrung (Nummer 9 Abs. 8). Die Bestellbestätigung enthält diese Texte; WEBklar löscht ihren Inhalt nach dem Versand aus der Versandwarteschlange (Nummer 9 Abs. 4).

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(6) Die Käufer informiert der Kunde (Art. 13 DSGVO; Nummer 11 Abs. 2).

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9. Löschung und Rückgabe

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(1) Eine Bestellung, die nicht bezahlt wird, verfällt 30 Minuten nach dem Anlegen und gilt als storniert. WEBklar löscht nicht bezahlte Bestellungen (offen oder storniert) 30 Tage nach dem Anlegen. Den IP-Hash löscht WEBklar aus dem Datensatz, sobald die Bestellung bezahlt oder storniert wird, spätestens mit dieser Löschung.

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(2) Bei bezahlten Bestellungen anonymisiert WEBklar die Käuferdaten 3 Jahre nach dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Bestellung angelegt wurde (Bestelljahr; maßgeblich ist die Zeit in Berlin): Name, E-Mail-Adresse sowie Liefer- und Rechnungsadresse werden gelöscht (der IP-Hash ist mit der Zahlung bereits gelöscht; eine Telefonnummer des Käufers wird nicht gespeichert). Bestellnummer, Positionen, Beträge, Steuerausweis, Status, Versanddienst und Sendungsnummer bleiben für die Buchhaltung des Kunden erhalten.

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(3) Widerrufe nach Nummer 3 Abs. 2 behandelt WEBklar wie bezahlte Bestellungen: Name, E-Mail-Adresse und Erklärung werden 3 Jahre nach dem Ende des Kalenderjahres des Eingangs gelöscht; die Bestellnummer, die die Person angegeben hat, und der Zeitpunkt des Eingangs bleiben.

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(4) In der Versandwarteschlange für E-Mails leert WEBklar die Empfängeradresse und den Inhalt einer E-Mail nach dem Versand und löscht den Eintrag 7 Tage nach dem Versand. E-Mails, die nicht zugestellt werden können, löscht WEBklar mit Empfängeradresse und Inhalt 48 Stunden nach dem endgültigen Fehlschlag.

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(5) Der Löschlauf läuft täglich; gelöscht oder anonymisiert wird frühestens nach Ablauf der jeweiligen Frist. Ist an einem Tag mehr zu bearbeiten, als ein Lauf schafft, folgt der Rest im nächsten Lauf.

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(6) Ist der Webshop abgeschaltet oder das Wartungs-Abo beendet, kann der Kunde die Bestellungen und Widerrufe 90 Tage lang im Kundenportal lesen und als CSV-Datei exportieren. Danach löscht WEBklar alle Daten des Webshops: Artikel, Bilder, Bestellungen, Widerrufe, Einstellungen, Rechtstexte und das Archiv der bestätigten Fassungen der Rechtstexte (Nummer 8 Abs. 5). Eine Ausnahme ist das Einrichtungs-Ticket, in dem WEBklar die Einrichtung als Arbeitsnachweis festhält: Es bleibt mit einer Kurzfassung der Angaben zur Einrichtung bestehen (zum Beispiel Adresse der Website, Einbau-Code und die Angaben des Kunden aus der Anfrage) und enthält keine Daten von Käufern; dafür gilt die Datenschutzerklärung von WEBklar (Abschnitt 6). Beginnt innerhalb dieser Frist wieder ein Wartungs-Abo, schaltet WEBklar den Webshop auf Wunsch des Kunden mit den vorhandenen Daten wieder ein (Nr. 10 Abs. 5 der Leistungsbeschreibung). Früher anonymisiert WEBklar einzelne Daten auf Weisung des Kunden (Nummer 8 Abs. 2); alle Daten des Webshops löscht WEBklar auf Weisung des Kunden in Textform unverzüglich.

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(7) Die Daten sind in der täglichen Vollsicherung des Servers enthalten (§ 3 Abs. 5 der Abo-Bedingungen). Gelöschte oder anonymisierte Daten bleiben dort bis zu sieben Tage erhalten und werden dann überschrieben. Wird eine Sicherung zurückgespielt, holt der tägliche Löschlauf die fälligen Löschungen und Anonymisierungen nach; Löschungen auf Weisung des Kunden wiederholt WEBklar.

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(8) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. Der Kunde ist für seine eigenen Aufbewahrungspflichten (zum Beispiel für Buchungsbelege) selbst verantwortlich; WEBklar ist kein Archiv im Sinne der Buchführung, und das Archiv der Rechtstexte dient nur dem Nachweis der Texte. Der Kunde sichert die Belege, die er braucht, rechtzeitig vor der Anonymisierung oder Löschung durch den Export und die Belege von Stripe.

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10. Nachweise und Kontrollen

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WEBklar stellt dem Kunden alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Pflichten aus Art. 28 DSGVO nötig sind, und ermöglicht Überprüfungen einschließlich Inspektionen durch den Kunden oder einen von ihm beauftragten, zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer. Sie finden nach Anmeldung mit angemessener Frist (in der Regel 14 Tage) zu den Servicezeiten statt, ohne den Betrieb unzumutbar zu stören. Für das Rechenzentrum genügen in der Regel die Nachweise des Betreibers (Zertifizierung der Hetzner Online GmbH nach ISO/IEC 27001). Für mehr als eine Vor-Ort-Kontrolle pro Jahr kann WEBklar eine angemessene Vergütung verlangen.

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11. Pflichten des Kunden

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(1) Der Kunde ist Verantwortlicher für die Verarbeitung der Daten seiner Käufer im Webshop.

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(2) Der Kunde informiert seine Käufer nach Art. 13 DSGVO. Dazu nimmt er den Datenschutz-Absatz für den Webshop in seine Datenschutzerklärung auf (Nr. 5 Abs. 10 der Leistungsbeschreibung) und nennt in seinen Rechtstexten (Datenschutzerklärung, Impressum) die Angaben, die das Gesetz verlangt.

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(3) Der Kunde schließt mit Stripe den Vertrag über sein Stripe-Konto selbst und verantwortet die Verarbeitung von Daten durch Stripe, soweit sie nicht in diesem Vertrag geregelt ist (Nummer 7 Abs. 4).

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(4) Der Kunde verkauft keine ausgeschlossenen Waren (Nr. 3 der Leistungsbeschreibung) und fordert von seinen Käufern keine Angaben zu ihrer Gesundheit oder zu anderen besonderen Kategorien personenbezogener Daten, auch nicht im Freitext der Widerrufserklärung.

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(5) Der Kunde verändert den Einbau-Code und die gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise des Widgets nicht und entfernt den Link „Vertrag widerrufen“ nicht (Nr. 5 Abs. 6 und 9 der Leistungsbeschreibung).

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12. Haftung, Änderungen, Schlussbestimmungen

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(1) Gegenüber betroffenen Personen gilt Art. 82 DSGVO. Für die Haftung zwischen Kunde und WEBklar gilt § 13 der Abo-Bedingungen.

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(2) Eine neue Fassung dieses Vertrags oder der Leistungsbeschreibung, auch wegen geänderter Datenerhebung, teilt WEBklar dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Sie wird wirksam, wenn der Kunde ihr im Kundenportal oder in Textform zustimmt. Stimmt er nicht zu, gilt die bisherige Fassung weiter.

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(3) Ist die neue Fassung nötig, weil ein Gesetz, eine Gerichtsentscheidung oder eine Vorgabe einer Aufsichtsbehörde den Betrieb in der bisherigen Form nicht mehr zulässt, und stimmt der Kunde ihr nicht zu, darf WEBklar den Webshop für seine Website nach Nr. 11 Abs. 2 der Leistungsbeschreibung beenden oder nach Nr. 11 Abs. 3 der Leistungsbeschreibung aussetzen. Das Abo bleibt davon unberührt.

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(4) Im Übrigen gilt § 16 der Abo-Bedingungen.

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Anlage: Technische und organisatorische Maßnahmen des Webshops (Art. 32 DSGVO)

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BereichMaßnahmen
ÜbertragungDas Widget, die Seiten der Käufer und das Kundenportal werden nur über TLS (HTTPS) übertragen. Der Einbau-Code verweist auf eine Adresse mit https://. Die Zahlung geschieht auf der Zahlungsseite von Stripe.
Speicher im BrowserEs werden keine Cookies gesetzt. Das Widget speichert nur den Warenkorb (Kennungen der Artikel und Mengen) im Sitzungsspeicher des Tabs. Es sendet seine Anfragen ohne Cookies und ruft nur die Schnittstelle des Webshops auf, keine Dienste Dritter.
ZugriffskontrolleDas Kundenportal ist nur nach Anmeldung erreichbar; jeder Kunde sieht nur die Daten seiner eigenen Projekte. Die öffentliche Schnittstelle des Widgets liefert nur für einen vorhandenen Webshop Daten und ist über den Website-Schlüssel (Site-Key) adressiert; Bestellungen und Widerrufe nimmt sie nur von Seiten des Kunden und des Portals an. Den Stand einer Bestellung ruft der Käufer nur mit einem geheimen Token ab, das nur als Prüfsumme gespeichert wird. Benachrichtigungen von Stripe werden nur nach Prüfung ihrer Signatur verarbeitet; die Schlüssel für Stripe liegen nur auf dem Server.
MissbrauchsschutzEin verstecktes Feld (Honeypot), eine Mindestzeit bis zum Absenden des Formulars mit signiertem Formular-Token und eine Mindestantwortzeit schützen vor automatisierten Bestellungen und Widerrufen. Grenzen je IP-Adresse und je Webshop gelten im Arbeitsspeicher; ein Neustart leert sie. Die Obergrenze offener Bestellungen je IP-Adresse (drei in 30 Minuten) arbeitet mit einem gesalzenen Hashwert der IP-Adresse in der Bestellung (Nummer 3 Abs. 4).
DatenminimierungKartendaten und Kontodaten erhält und speichert WEBklar nicht. Preise berechnet der Server aus den gespeicherten Artikeln, nie aus Angaben des Browsers. Eine Telefonnummer wird weder abgefragt noch gespeichert, die Rechnungsadresse nur, soweit Stripe sie für die Zahlungsart braucht. Mit der Bestellung und mit dem Widerruf werden keine IP-Adresse im Klartext und kein Browser-Kennzeichen gespeichert, bei der Bestellung nur der gesalzene IP-Hash, und der nur, solange die Bestellung offen ist (gelöscht mit Zahlung oder Stornierung). Die Käuferdaten werden nach den Fristen der Nummer 9 anonymisiert. Nach dem Versand einer E-Mail werden Empfängeradresse und Inhalt in der Warteschlange geleert.
TrennungAlle Artikel, Bestellungen und Widerrufe tragen die Kennung des Webshops und des Kunden; das Kundenportal und die öffentliche Schnittstelle lesen immer nur die Daten des jeweiligen Webshops. Artikelbilder liegen in einem eigenen Ordner je Webshop. Die Hintergrundläufe (Abgleich offener Bestellungen, Versand der E-Mails, Anonymisierung und Löschung) schreiben jeweils nur in das Dokument, um das es geht.
LöschungTäglicher Löschlauf für Bestellungen, Widerrufe und Warteschlange nach den Fristen der Nummer 9; die Daten abgeschalteter Webshops einschließlich des Archivs der bestätigten Rechtstexte 90 Tage nach dem Abschalten; das Einrichtungs-Ticket bleibt als Arbeitsnachweis mit einer Kurzfassung der Angaben zur Einrichtung bestehen und enthält keine Daten von Käufern (Nummer 9 Abs. 6).
ProtokolleDie Programmprotokolle des Webshops und der Tagesbericht enthalten nur Zählungen und Bestellnummern, keine Namen, E-Mail-Adressen oder Adressen von Käufern. Server-Protokolle des Webservers werden nach 14 Tagen gelöscht (Anlage 2 der Abo-Bedingungen).
DatensicherungTägliche Vollsicherung des Servers durch Hetzner; verfügbar sind die letzten sieben Tagessicherungen (§ 3 Abs. 5 der Abo-Bedingungen).
RechenzentrumHetzner Online GmbH, Rechenzentren Falkenstein und Nürnberg (Deutschland). Hetzner ist nach ISO/IEC 27001 zertifiziert; der Geltungsbereich umfasst die Hosting-Dienstleistungen und die Rechenzentren.
OrganisationVerpflichtung aller Beteiligten auf Vertraulichkeit, Ablauf für Datenschutzverletzungen (Nummer 8 Abs. 3), Überprüfung der Maßnahmen mindestens einmal im Jahr.
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+ + diff --git a/test/funktionenRechtV6.test.js b/test/funktionenRechtV6.test.js index 63160d6..470634b 100644 --- a/test/funktionenRechtV6.test.js +++ b/test/funktionenRechtV6.test.js @@ -134,3 +134,27 @@ test('Analyse-Seiten sind genau render(Markdown)', () => { assert.equal(lies(d.html), render(lies(d.md), d.meta), d.html) } }) +AVV.termine = [['Mit der Bestellung weist der Kunde WEBklar an', 'Mit dem Einschalten weist der Kunde WEBklar an'], ['aus denen keine Bestellung geworden ist', 'aus denen die Funktion nicht eingeschaltet wurde']] +for (const [key, name] of [['shop', 'den Webshop'], ['unterkunft', 'den Buchungskalender']]) { + AVV[key] = [['Mit der Bestellung weist der Kunde WEBklar an', 'Mit dem Einschalten weist der Kunde WEBklar an'], + [`spätestens mit dem Ende des Vertrags, aufgrund dessen WEBklar die Website des Kunden betreibt; ${name} schaltet WEBklar dann zum Vertragsende ab`, `spätestens mit dem Ende des Wartungs-Abos; ${name} schaltet WEBklar dann spätestens am folgenden Tag ab`], + ['oder der Vertrag über den Betrieb der Website beendet', 'oder das Wartungs-Abo beendet'], + ['wieder ein Vertrag über den Betrieb der Website', 'wieder ein Wartungs-Abo']] // zweite Fundstelle in Nr. 9 Abs. 6 (Wiedereinschalten in der Frist) +} +test('AVV Terminplaner, Webshop, Buchungskalender v6: Bestandsfassung mit genau den Ersetzungen', () => { + pruefeAvv('termine', 'avv-terminplaner'); pruefeAvv('shop', 'avv-webshop'); pruefeAvv('unterkunft', 'avv-unterkunft') +}) +test('Querverweise zwischen AVV und Leistungsbeschreibung treffen', () => { + for (const [key, avv] of [['termine', 'avv-terminplaner'], ['shop', 'avv-webshop'], ['unterkunft', 'avv-unterkunft'], ['analyse', 'avv-website-analyse']]) { + const lb = abschnitte(lies(`docs/rechtliches/${LB[key].slug}-v6.md`)), text = lies(`docs/rechtliches/${avv}-v6.md`) + for (const [ref, n, a] of text.matchAll(/Nr\. (\d+)(?: Abs\. (\d+))? der Leistungsbeschreibung/g)) { + const abschnitt = lb.find((x) => x.kopf.startsWith(`${n}. `)); assert.ok(abschnitt, `${avv}: ${ref}`) + if (a) assert.ok(Number(a) <= abschnitt.absaetze.length, `${avv}: ${ref}`) + } + } +}) +test('alle zehn Seiten sind genau render(Markdown), --check meldet nichts', () => { + const lauf1 = spawnSync(process.execPath, ['--max-old-space-size=256', 'scripts/build-legal-html.mjs', 'funktionen6', '--check'], { cwd: ROOT, encoding: 'utf8', timeout: 60000 }) + assert.equal(lauf1.status, 0, lauf1.stdout + lauf1.stderr) + assert.equal([...lauf1.stdout.matchAll(/^ok /gm)].length, 10) +})