diff --git a/docs/funktionen/unterkunft-datenschutz-absatz.md b/docs/funktionen/unterkunft-datenschutz-absatz.md new file mode 100644 index 0000000..7b3f271 --- /dev/null +++ b/docs/funktionen/unterkunft-datenschutz-absatz.md @@ -0,0 +1,57 @@ +# Mustertext: Datenschutzerklärung der Kundenwebsite (Buchungskalender) + +**Muster – keine Rechtsberatung.** Entwurf, Prüfung durch Kanzlei offen (`docs/rechtliches/unterkunft-kanzlei-fragen.md`, Frage U12). Der Absatz gehört in die Datenschutzerklärung jeder Kundenwebsite, auf der der Buchungskalender läuft. Der Vermieter ist Verantwortlicher und verantwortet seine Datenschutzerklärung selbst; WEBklar liefert nur diesen Baustein (Leistungsbeschreibung Buchungskalender Nr. 5 Abs. 10 und Nr. 6). Bau das Widget erst ein, wenn der Absatz in der Datenschutzerklärung steht. + +Hinweise für das Team: + +- Liegt die Datenschutzerklärung in der Website, die WEBklar betreut, fügen wir den Absatz beim Einbau ein (gehört zur Einrichtung). Liegt sie woanders, bekommt der Vermieter den Text im Chat und fügt ihn selbst ein. +- Platzhalter in eckigen Klammern durch die Angaben des Vermieters ersetzen. Nicht Zutreffendes streichen: Den Absatz „Zahlung über Stripe“ nur, wenn der Vermieter die Online-Zahlung eingeschaltet hat; den Satz zu anderen Plattformen nur, wenn er Kalender einbindet. +- Anrede und Ton an die übrige Erklärung der Website anpassen (meist Sie). Die Nummerierung der Überschrift der Website beachten. +- Wenn der Vermieter im Impressum oder in der Erklärung einen Datenschutzbeauftragten nennt, dort dazuschreiben. +- Die Löschfristen entsprechen dem AVV Buchungskalender Nr. 9 und Abschnitt 6f der Datenschutzerklärung von WEBklar (project.webklar.com/datenschutz.html, nach dem Livegang). Ändert sich dort etwas, hier mitändern. Die Frist für Server-Protokolle (14 Tage) steht in Abschnitt 3 dieser Erklärung. +- Das Widget setzt keine Cookies. +- Im sichtbaren Text der Kundenwebsite die Wünsche des Vermieters beachten (etwa keine Gedankenstriche). + +--- + +## [Nummer]. Anfragen und Buchungen über unseren Buchungskalender + +### Verantwortlicher und technischer Betrieb + +Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten bei einer Anfrage oder Buchung ist [Name des Vermieters, Anschrift, E-Mail-Adresse], also der Vermieter. Den Buchungskalender betreibt technisch die WEBklar GbR, Am Schwimmbad 10, 67722 Winnweiler, in unserem Auftrag. Sie verarbeitet Ihre Daten nur nach unseren Weisungen und nicht für eigene Zwecke (Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO). Der Server steht bei der Hetzner Online GmbH in Falkenstein (Deutschland); der Versand der E-Mails zu Ihrer Anfrage und Buchung läuft über den E-Mail-Dienst der Hetzner Online GmbH in Nürnberg (Deutschland). + +### Welche Daten wir bei einer Anfrage und Buchung verarbeiten + +Wenn Sie über den Buchungskalender anfragen, verarbeiten wir die gewünschte Unterkunft, den Zeitraum und die Zahl der Personen, Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse und, wenn Sie es angeben, Ihre Firma, Ihre Telefonnummer und Ihre Nachricht. Bitte schreiben Sie keine Angaben zu Ihrer Gesundheit oder anderen besonders schutzbedürftigen Umständen in die Nachricht. Die Verarbeitung ist nötig, um Ihre Anfrage zu beantworten und gegebenenfalls einen Vertrag mit Ihnen zu schließen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Ohne diese Angaben können wir Ihre Anfrage nicht bearbeiten. Eine Anfrage ist unverbindlich. Geben wir sie frei, erhalten Sie eine E-Mail mit dem Preis, den Stornobedingungen und einem Link zur Buchungsseite; erst dort buchen Sie verbindlich. + +Wenn Sie buchen, verarbeiten wir zusätzlich Ihre Rechnungsadresse (Name oder Firma, Straße, Postleitzahl, Ort, Land), die gewählte Zahlart, die Buchung mit ihrem Stand (zum Beispiel gebucht, bezahlt, storniert) und die Rechnung. Die Rechnung wird in unserem Namen und in unserem Auftrag von der WEBklar GbR erstellt (§ 14 Abs. 2 Satz 4 UStG) und Ihnen als PDF mit der Buchungsbestätigung gesendet. + +Außerdem speichern wir in der Anfrage einen Hashwert Ihrer IP-Adresse (nicht die IP-Adresse selbst; er wird mit einem geheimen Schlüssel des Servers berechnet, sodass sich daraus keine IP-Adresse ableiten lässt). Wir begrenzen damit die Zahl der Anfragen je IP-Adresse und schützen den Buchungskalender so vor automatisierten Massenanfragen. Das ist unser berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO); Sie können dieser Verarbeitung widersprechen (Art. 21 DSGVO). Wir verwenden den Hashwert nur dafür und entfernen ihn, sobald wir Ihre Anfrage freigeben oder ablehnen, spätestens nach 30 Tagen. + +### Zahlung über Stripe + +[Nur aufnehmen, wenn die Online-Zahlung eingeschaltet ist.] Wenn Sie online zahlen, werden Sie auf die Zahlungsseite der Stripe Payments Europe, Limited, 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, D02 H210, Irland („Stripe“) weitergeleitet. Die Zahlung geht direkt auf unser Stripe-Konto. Karten- und Kontodaten geben Sie nur dort ein; wir und der technische Betreiber des Buchungskalenders erhalten sie nicht. Stripe verarbeitet Ihre Daten teils im Rahmen der Zahlungsabwicklung für uns und teils als eigener Verantwortlicher, zum Beispiel zur Betrugsvorbeugung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten; dafür gilt die Datenschutzerklärung von Stripe (stripe.com/de/privacy). Dabei können Daten an die Stripe, LLC in den USA übermittelt werden. Die Stripe, LLC ist nach dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert, für das ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission besteht. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Zahlen Sie vor Ort, entfällt dieser Absatz für Sie. + +### E-Mails zu Ihrer Anfrage und Buchung + +Zu Ihrer Anfrage und Buchung senden wir Ihnen E-Mails an die angegebene E-Mail-Adresse: eine Bestätigung, dass Ihre Anfrage eingegangen ist, die Freigabe mit dem Link zur Buchungsseite oder die Absage, die Buchungsbestätigung mit den Vertragsangaben, den Stornobedingungen und der Rechnung, die Bestätigung eines Zahlungseingangs, einen Hinweis, wenn eine Reservierung abgelaufen ist, und bei einer Stornierung die Stornorechnung. Das sind Mitteilungen zur Abwicklung Ihres Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), keine Werbung. Bis zum Versand liegt jede E-Mail in einer Warteschlange; nach dem Versand wird Empfängeradresse und Inhalt dort gelöscht, der Eintrag selbst nach sieben Tagen. Der Link zur Buchungsseite enthält ein geheimes Kennzeichen; behandeln Sie ihn vertraulich. + +### Besuch der Seite + +Beim Aufruf der Seite lädt Ihr Browser das Programm des Buchungskalenders und die Belegung von der Adresse project.webklar.com. Dabei werden Ihre IP-Adresse, Datum und Uhrzeit des Aufrufs sowie Angaben zu Ihrem Browser und Betriebssystem übertragen und für 14 Tage in Server-Protokollen gespeichert, um den sicheren und störungsfreien Betrieb zu gewährleisten (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Der Buchungskalender setzt keine Cookies. Zum Schutz vor Missbrauch begrenzen wir die Zahl der Anfragen je IP-Adresse; die Zeitpunkte der Aufrufe werden nur im Arbeitsspeicher des Servers gehalten. Mit Ihrer Anfrage wird Ihre IP-Adresse nicht gespeichert, sondern nur der oben beschriebene Hashwert. + +### Abgleich mit anderen Plattformen + +[Nur aufnehmen, wenn der Vermieter Kalender einbindet.] Wir gleichen die Belegung unserer Unterkünfte mit [Booking.com, Airbnb, …] über Kalenderdateien (iCal) ab, damit eine Unterkunft nicht doppelt vergeben wird. Dabei werden nur belegte Zeiträume ausgetauscht, keine Namen oder anderen Angaben zu Gästen. + +### Weitergabe + +Wir geben Ihre Daten nur weiter, soweit das für die Vertragsabwicklung nötig ist (technischer Betreiber des Buchungskalenders als Auftragsverarbeiter, Stripe bei Online-Zahlung) oder wir gesetzlich dazu verpflichtet sind (zum Beispiel an das Finanzamt oder, soweit vorgeschrieben, an die Meldebehörde). Eine Weitergabe zu Werbezwecken findet nicht statt. + +### Speicherdauer + +Anfragen, aus denen keine Buchung wird, anonymisiert das System nach sechs Monaten. Für gebuchte Aufenthalte sind wir als Vermieter verpflichtet, Rechnungen und Buchungsbelege nach Handels- und Steuerrecht aufzubewahren (in der Regel acht bis zehn Jahre, § 257 HGB, § 147 AO; Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO); dafür bewahrt das System die Rechnungen und die Rechnungsadresse acht Jahre auf, solange der Buchungskalender läuft. Name, Firma, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Nachricht eines gebuchten Aufenthalts werden drei Jahre nach dem Ende des Jahres Ihrer Abreise anonymisiert. + +### Ihre Rechte + +Sie haben das Recht auf Auskunft über Ihre Daten (Art. 15 DSGVO), auf Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) und auf Widerspruch gegen Verarbeitungen, die auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO beruhen (Art. 21). Wenden Sie sich dazu an uns unter [E-Mail-Adresse des Vermieters]; wir leiten Ihre Anfrage, soweit nötig, an den technischen Betreiber des Buchungskalenders weiter. Außerdem können Sie sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren, etwa bei der für uns zuständigen Behörde [zuständige Aufsichtsbehörde des Vermieters]. diff --git a/docs/funktionen/unterkunft-einbau.md b/docs/funktionen/unterkunft-einbau.md new file mode 100644 index 0000000..79d6615 --- /dev/null +++ b/docs/funktionen/unterkunft-einbau.md @@ -0,0 +1,91 @@ +# Buchungskalender auf der Kundenwebsite einbauen + +Anleitung für das WEBklar-Team. Das Widget lässt Besucher auf der Website des Kunden („Vermieter“) einen Zeitraum im Kalender wählen und eine unverbindliche Anfrage senden. Unterkünfte, Preise, Anfragen, Rechnungen und die Verbindung zu Stripe pflegt der Vermieter im Kundenportal (Tab „Funktionen“, Kachel „Buchungskalender“, Reiter „Buchungen“). Den `siteKey` (16 Zeichen, a–z und 2–7) findest Du im Einrichtungs-Ticket und im Ticketsystem (WOMS): Kunde → Reiter „Funktionen“, Zeile Buchungskalender. Im Ticket stehen Snippet und Schritte schon fertig; dieses Dokument ist die Referenz dahinter. Ohne aktive Funktion oder ohne freigeschaltete Unterkunft ist nichts buchbar: Das Widget zeigt dann den Ausweichtext (Abschnitt 4). API-Vertrag: `docs/funktionen/unterkunft-api.md`. + +Der Buchungskalender ist an den Vertrag über den Betrieb der Website gekoppelt (Leistungsbeschreibung Buchungskalender Nr. 10), aber **nicht in der Software**: Das Portal schaltet ihn nicht von selbst ab. Das Abschalten zum Vertragsende machen wir von Hand (Abschnitt 8). + +## 1. Das Snippet + +```html +
+

Der Buchungskalender ist gerade nicht erreichbar. Bitte schreiben Sie uns: info@beispiel.de

+
+ +``` + +Das Skript steht einmal pro Seite, vor ``. Es hat keine Abhängigkeiten, setzt keine Cookies, lädt nichts von Dritten und fragt nur `project.webklar.com` an. Texte des Vermieters setzt das Skript nur als Text ein, nie als HTML. Das Widget rechnet nie selbst: Preise, Summen und belegte Nächte kommen fertig vom Server (die Anfrage ist unverbindlich; der Preis wird erst bei der Freigabe festgelegt). + +| Attribut | Pflicht | Bedeutung | +| --- | --- | --- | +| `data-webklar-unterkunft` | ja | der `siteKey` des Projekts | +| `data-api` | nein | Herkunft des Portals, Standard `https://project.webklar.com`. Bei Modul-Import, Tag-Manager oder nachgeladenem Skript ist `data-api` Pflicht. | + +## 2. Wohin damit + +1. Auf der Seite einen **Bereich „Anfrage“** (Anker `#anfrage` oder eine eigene Seite) anlegen und das Snippet an die Stelle des Formulars setzen. Ein bisheriges Anfrageformular wird ersetzt; Telefon und E-Mail des Vermieters stehen unter dem Kalender. Das `div` braucht Breite (normaler Blockcontainer; in einem Flex- oder Grid-Element ohne Breite schrumpft es auf null). +2. Layout: Das Widget zeigt zwei Spalten (Kalender links, Formular rechts) und unter 760 px Breite beide untereinander; der Kalender zeigt einen Monat, ab 1100 px Breite zwei. +3. Menüpunkt oder Knopf „Anfragen“ auf den Bereich verlinken. +4. **Mehrere Widgets** auf einer Seite sind nicht vorgesehen. Der Buchungskalender ist ein Widget je Website; mehrere Unterkünfte wählt der Gast im Widget (bei nur einer Unterkunft entfällt die Auswahl). + +Aussehen: Das Widget nimmt die Akzentfarbe aus den Einstellungen des Vermieters. Die Stile stehen in `@layer wku`, jede Regel der Kundenseite gewinnt also. Anpassen per CSS-Variablen auf dem `div`, in der Seiten-CSS oder auf `:root`, zum Beispiel `[data-webklar-unterkunft]{ --wku-akzent:#8a5a2b; --wku-akzent-text:#fff; }`: + +| Variable | Standard | +| --- | --- | +| `--wku-akzent` und `--wku-akzent-text` (Auswahl, Knöpfe; setze beide zusammen) | Akzentfarbe des Vermieters, sonst Standardblau und `#fff` | +| `--wku-hintergrund` | `#fff` | +| `--wku-text` | `#1f2937` | +| `--wku-rand` | `#858f9e` | +| `--wku-radius` | `10px` | +| `--wku-schrift`, `--wku-schrift-titel` | Schrift der Seite | + +Kontrast (WCAG 2.1 AA): Text auf dem Hintergrund und Schrift auf dem Akzent mindestens 4,5 : 1, Rand gegen den Hintergrund mindestens 3 : 1. Prüfe beim Abnehmen, ob globale Regeln des Themes (`button{…}`, `input{…}`) das Widget stören, und überschreibe sie gezielt (`[data-webklar-unterkunft] .wku-btn{ … }`). + +## 3. Datenschutz-Absatz (Pflicht vor dem Einbau) + +Bau das Widget erst ein, wenn der Absatz aus `docs/funktionen/unterkunft-datenschutz-absatz.md` in der Datenschutzerklärung der Website steht. Liegt sie in der Website, die WEBklar betreut, fügst Du ihn ein (gehört zur Einrichtung), Platzhalter und nicht Zutreffendes angepasst. Liegt sie woanders, schickst Du ihn dem Vermieter im Chat (Leistungsbeschreibung Nr. 5 Abs. 10). Dasselbe gilt für Impressum und Verlinkung der Datenschutzerklärung: Die Adresse der Datenschutzerklärung trägt der Vermieter in den Einstellungen ein; das Widget und die Buchungsseite verlinken sie. + +## 4. Ausweichtext + +Der Inhalt des `div` bleibt stehen, solange das Widget nicht lädt oder die Funktion nicht aktiv ist (zum Beispiel vor der Freischaltung, bei `UNTERKUNFT_ENABLED=off`, bei Wartung). Schreib dort Kontaktdaten des Vermieters hinein, damit niemand ohne Möglichkeit zur Anfrage bleibt. Ein aktives Widget ersetzt den Inhalt. + +## 5. Vor der Abnahme prüfen + +- Im Portal: mindestens eine aktive Unterkunft mit Preisen und Stornobedingungen, Firmendaten vollständig, Steuernummer oder USt-ID, Steuerart gewählt. Sonst ist die Funktion nicht freischaltbar. +- Der Datenschutz-Absatz steht in der Datenschutzerklärung. +- Auf dem Handy und am Desktop: Anreise und Abreise wählbar, belegte Nächte nicht wählbar, Mindestnächte und Höchstzahl der Personen werden geprüft, Anfrage senden zeigt die Nummer. +- Tastatur: Pfeiltasten im Kalender, Enter wählt; jeder Tag hat ein `aria-label` mit Datum und Status. +- Kein Konflikt mit globalen Stilen des Themes (Abschnitt 2). +- Testanfrage mit eigener Adresse: E-Mail G16 (Eingang) beim Gast, K31 beim Vermieter. + +## 6. Vorschau und Testanfrage + +1. Vorschau-Subdomain des Projekts (`.project.webklar.com`) ansehen. +2. Anfrage senden, im Portal unter „Buchungen → Anfragen“ öffnen, Preis prüfen, **Freigeben** (E-Mail G17 mit Buchungslink). +3. Buchungslink öffnen: Rechnungsadresse eintragen, Zahlart „vor Ort“ wählen, **„Zahlungspflichtig buchen“**. E-Mail G19 mit Rechnungs-PDF prüfen (Rechnung trägt Name und Daten des Vermieters, keinen WEBklar-Hinweis). +4. Online-Zahlung nur testen, wenn das Stripe-Konto verbunden ist (kleiner Betrag, danach im Portal stornieren und erstatten). +5. Im Portal „bezahlt (vor Ort)“ setzen, dann stornieren (Stornorechnung, E-Mail G22). +6. Testanfragen danach im Portal stornieren oder ablehnen; Sperren des Tests im Kalender entfernen. + +## 7. Was das Widget zeigt (Kurzüberblick) + +- Kalender mit belegten Nächten (durchgestrichen); vergangene Tage und Zeiträume über eine belegte Nacht hinweg sind nicht wählbar. Anreise am Abreisetag eines anderen Gastes ist möglich. +- Zusammenfassung des Zeitraums („12.–30. Nov. · 18 Nächte“), Personenzahl, Name, E-Mail, Telefon und Nachricht (optional), Firma (optional), Datenschutzhinweis. +- Schaltfläche „Anfrage senden“ (unverbindlich). Danach die Anfragenummer und der Hinweis, dass der Vermieter sich meldet. +- Die Buchung selbst läuft nicht im Widget, sondern auf der Buchungsseite bei WEBklar (Link in der E-Mail G17). + +## 8. Wenn der Vertrag über die Website endet (Abschalten von Hand) + +Der Buchungskalender läuft, solange WEBklar die Website des Vermieters betreibt (Leistungsbeschreibung Nr. 10). Die Software prüft das **nicht**. Du musst es selbst im Blick haben, wenn ein solcher Vertrag endet, gekündigt oder widerrufen wird: + +1. **Vorher** schreibst Du dem Vermieter eine E-Mail (oder Chat): Der Vertrag endet am TT.MM.JJJJ, damit endet auch der Buchungskalender. Er soll **seine Rechnungen als PDF herunterladen** (WEBklar löscht sie 90 Tage nach dem Abschalten), offene Anfragen bearbeiten und seine Gäste informieren. +2. **Zum Vertragsende** im Ticketsystem (WOMS): Kunde → Reiter „Funktionen“ → Buchungskalender → **„Abschalten“**. Danach nimmt das Widget keine Anfragen mehr an und zeigt den Ausweichtext; Reservierungen laufen aus. +3. Der Vermieter kann Anfragen, Buchungen und Rechnungen danach **90 Tage** lang im Portal lesen und die Rechnungen herunterladen. Danach löscht der tägliche Job automatisch alle Daten des Buchungskalenders; das Einrichtungs-Ticket bleibt als Arbeitsnachweis ohne Gästedaten. +4. Nimm nach den 90 Tagen das Snippet und den Menüpunkt aus der Website. +5. Beginnt **innerhalb der 90 Tage** wieder ein Vertrag über den Betrieb der Website, schaltest Du den Buchungskalender auf Wunsch des Vermieters in Textform ohne weitere Kosten wieder ein (WOMS → Funktionen → Buchungskalender → Aktivieren). +6. **Erstattung (Leistungsbeschreibung Nr. 10 Abs. 6):** Endet der Vertrag, bevor wir den Buchungskalender freigeschaltet haben, erstatten wir den gezahlten Einrichtungspreis (199 €) vollständig, in Stripe von Hand. Sonst gibt es keine Erstattung. + +Das Stripe-Konto des Vermieters bleibt in jedem Fall beim Vermieter; wir rühren es nicht an. + +## 9. Kalenderabgleich (iCal) einrichten + +Im Portal unter Buchungen → Unterkünfte & Preise → Kalenderabgleich: Der Vermieter trägt die iCal-Adresse von Booking.com oder Airbnb als Import ein (Name und `https`-Adresse) und kopiert die **Export-Adresse** des Buchungskalenders zu Booking.com („Kalender synchronisieren“) oder Airbnb. Der Abgleich ist zeitversetzt (Minuten bis Stunden, Leistungsbeschreibung Nr. 4); sag das dem Vermieter, damit er vor jeder Freigabe seine anderen Plattformen prüft. diff --git a/docs/funktionen/unterkunft-livegang.md b/docs/funktionen/unterkunft-livegang.md new file mode 100644 index 0000000..424f0a4 --- /dev/null +++ b/docs/funktionen/unterkunft-livegang.md @@ -0,0 +1,115 @@ +# Buchungskalender – Livegang + +Reihenfolge für den Inhaber. Jeder Schritt braucht seine Freigabe; nichts davon hat Claude gegen Produktion, das Live-Stripe-Konto oder die Website Donau Home ausgeführt. Code: Portal `feature/unterkunft`, WOMS `feature/unterkunft`. Erste Kundin ist Mimi (Donau Home, MIMI FEWO, Website `WEBklar/donau-home`, lokaler Klon `/root/reports/donau-home-website`). + +**Wichtig beim Pushen:** Den Feature-Zweig nie unter seinem eigenen Namen pushen. Der Portal-Webhook deployt jeden Zweig. Immer mit Zielzweig: + +- Portal: `git push origin feature/unterkunft:main` +- WOMS: `git push origin feature/unterkunft:test` + +## 0. Voraussetzung + +- TP2, Webshop und Öffnungszeiten-Zweig liegen schon auf `origin/main` (Portal) bzw. `test` (WOMS) oder werden vorher gemerged: Das Funktionen-Register, die Mail-Warteschlange (`termineOutbox`) und die Connect-Anbindung stammen von dort. `git merge origin/main` im Worktree, Tests laufen lassen. Erwartbare Konflikte: `server/config.js` (features), `public/funktionen.js`, `test/mailTemplates.test.js` (Vorlagen-IDs: K31 bis K34, G16 bis G22, T22 sind für den Buchungskalender vergeben, vor dem Merge gegen `main` prüfen). +- Die Rechtstexte der Fassung 2026-10-07 liegen als HTML und PDF im Zweig (`public/rechtliches/*-2026-10-07.*`, siehe Schritt 6). + +## 1. Inhaber prüft die Texte + +Vom Inhaber freizugeben, bevor irgendetwas live geht: + +- `docs/rechtliches/leistungsbeschreibung-unterkunft.md` und `avv-unterkunft.md` (beide „Entwurf – Prüfung durch Kanzlei offen“), +- `docs/rechtliches/unterkunft-datenschutz-6f-entwurf.md`, +- `docs/funktionen/unterkunft-datenschutz-absatz.md` und `unterkunft-storno-muster.md`, +- `docs/rechtliches/unterkunft-kanzlei-fragen.md` (Fragen U1 bis U12 für die Kanzlei). + +Ändert sich ein Text, gibt es eine neue Fassung (neues Datum in `config.unterkunft.fassung` und im Zustimmungs-Pin der Bestelltexte); ausgelieferte Fassungen werden nie überschrieben. + +## 2. Datenbank (vor dem Deploy) + +Zuerst die Datenbank, dann der Schalter (Livegang-Reihenfolge aus `docs/funktionen/unterkunft-api.md`): + +```bash +cd /home/webklar/apps/kundenbereich.webklar.com/build +docker exec -w /app webklar-kundenbereich-server node scripts/unterkunft-setup.mjs --check +docker exec -w /app webklar-kundenbereich-server node scripts/unterkunft-setup.mjs # legt ukUnterkuenfte, ukPreise, ukSperren, ukAnfragen, ukRechnungen, ukEinstellungen samt Indizes an +docker exec -w /app webklar-kundenbereich-server node scripts/termine-setup.mjs --check +docker exec -w /app webklar-kundenbereich-server node scripts/termine-setup.mjs # zieht das Attribut anhang der Mail-Warteschlange nach (Rechnung als Anhang) +``` + +Die Skripte müssen aus dem neuen Code laufen (nach Schritt 5 oder vorher aus dem Worktree mit derselben Umgebung). `termine-setup.mjs` ändert nichts an vorhandenen Daten, es fügt nur fehlende Attribute und Indizes hinzu. + +## 3. Stripe-Preis + +```bash +docker exec -w /app webklar-kundenbereich-server node scripts/stripe-products.mjs --pruefen +docker exec -w /app webklar-kundenbereich-server node scripts/stripe-products.mjs --anlegen # legt unterkunftSetup (199 €, Lookup-Key webklar_unterkunft_einrichtung_19900) an +``` + +Der vorhandene Connect-Webhook (`https://project.webklar.com/api/shop/stripe-webhook`) bleibt unverändert; er leitet nach dem Metadatum `wkUk` an den Buchungskalender weiter. Kontrolle im Stripe-Dashboard: Die Ereignisse `account.updated`, `checkout.session.completed`, `checkout.session.async_payment_succeeded`, `checkout.session.async_payment_failed`, `checkout.session.expired` und `charge.refunded` sind schon eingetragen (Webshop-Livegang). + +## 4. Server-Konfiguration (Pilot) + +Sicherungen zuerst: `cp /home/webklar/apps/docker-compose.yml /home/webklar/apps/docker-compose.yml.bak-2026-10-07-unterkunft` und `(umask 077; cp /home/webklar/apps/.env /home/webklar/apps/.env.bak-2026-10-07-unterkunft)` (`.env` enthält Zugangsdaten). + +In `/home/webklar/apps/.env`: +``` +UNTERKUNFT_ENABLED=pilot +UNTERKUNFT_PILOT_EMAILS=kenso.gri@gmail.com, +``` +In `/home/webklar/apps/docker-compose.yml` beim Dienst `kundenbereich-server` neben `ZEITEN_ENABLED` und `SHOP_ENABLED` zwei Zeilen: +``` + - UNTERKUNFT_ENABLED=${UNTERKUNFT_ENABLED:-off} + - UNTERKUNFT_PILOT_EMAILS=${UNTERKUNFT_PILOT_EMAILS:-} +``` +Prüfen mit `docker compose -f /home/webklar/apps/docker-compose.yml config -q` (keine Ausgabe = gültig), dann übernehmen mit `docker compose -f /home/webklar/apps/docker-compose.yml up -d --no-deps kundenbereich-server`. Ein bloßes `docker restart` liest neue Umgebungswerte nicht. Das alles vor dem Push (Schritt 5): Der Container läuft dann mit dem alten Code und den neuen Werten (die kennt er nicht, harmlos), und der Neustart durch den Deploy nach dem Push ist der einzige mit dem neuen Code. Rückweg: `UNTERKUNFT_ENABLED=off`, Compose neu anwenden; das Schema ist rein additiv, es gibt nichts zurückzubauen. + +## 5. Push (durch den Inhaber) + +- Portal: `git push origin feature/unterkunft:main` (der Webhook deployt), +- WOMS: `git push origin feature/unterkunft:test`. + +Nie `git push origin feature/unterkunft` (eigener Name). Danach prüfen: `https://project.webklar.com/embed/unterkunft.js` antwortet 200; `https://project.webklar.com/rechtliches/leistungsbeschreibung-unterkunft.html` und `…/avv-unterkunft.html` antworten 200. + +## 6. Rechtstexte in WOMS „Rechtliches“ hochladen (macht Claude) + +Das macht Claude selbst (Wunsch des Inhabers). Dafür legt der Inhaber vorher den **kurzlebigen** Appwrite-Schlüssel mit dem Recht für Rechtliches unter `/root/.appwrite-rechtliches.key` ab und löscht ihn danach. Claude legt (falls nötig, `scripts/setup-legal.mjs` im WOMS) die Karten „Leistungsbeschreibung Buchungskalender“ und „AVV Buchungskalender“ an und lädt die Fassung 2026-10-07 hoch: + +- `public/rechtliches/leistungsbeschreibung-unterkunft-2026-10-07.pdf` +- `public/rechtliches/avv-unterkunft-2026-10-07.pdf` + +(Die Widerrufsbelehrung `widerrufsbelehrung-funktionen-2026-10-07.pdf` ist ein Anhang der Bestellmail und der Bestellseite; sie ist inhaltlich die der Funktionen.) + +## 7. Mimi freischalten und Donau Home einbauen + +1. WOMS → Kunde (Mimi) → Funktionen → Buchungskalender → **„Aktivieren (ohne Zahlung)“** (`action: 'activate'`; der Weg für Kunden, die die Funktion als Teil ihres Projekts bekommen; Pilot-Adressen brauchen keine Textform). +2. Mimi richtet im Portal ein: Unterkünfte, Preise, Stornobedingungen (Muster `docs/funktionen/unterkunft-storno-muster.md`), Firmendaten, Steuerart, optional Stripe; mit dem Team zusammen. +3. **siteKey in Donau Home:** den `siteKey` aus dem Ticket oder dem WOMS in `/root/reports/donau-home-website/index.html` im Abschnitt `#anfrage` einsetzen (`data-webklar-unterkunft="SITEKEY"`), das Skript `https://project.webklar.com/embed/unterkunft.js` einbinden, CSS-Variablen (`--wku-*`) auf Palette A (Eiche & Leinen) und Schrift Figtree stellen, den Datenschutz-Absatz in die Datenschutzerklärung der Website einfügen, den Einleitungstext anpassen. Einbau nach `docs/funktionen/unterkunft-einbau.md`. +4. Donau Home pushen (Inhaber, nicht Claude); die Vorschau zeigt das Widget, solange `UNTERKUNFT_ENABLED=pilot` mit Mimis siteKey läuft. + +## 8. Pilot mit Mimi + +1. Testanfrage im Widget (eigene Adresse): Mails G16 und K31 prüfen. +2. Im Portal freigeben (G17), Buchungslink öffnen, „vor Ort“ buchen (G19 mit Rechnung als PDF, K32). +3. Rechnung prüfen: Mimis Name und Anschrift, Steuernummer oder USt-ID, Nummer lückenlos, Steuerart, kein WEBklar-Hinweis. +4. Mit Stripe-Konto: Online-Zahlung mit kleinem Betrag testen (G20), dann stornieren mit Erstattung (G22, Stornorechnung). +5. Stornieren (Stornorechnung), Testbuchungen wieder entfernen; iCal-Import und -Export mit einem Test-Kalender prüfen. + +## 9. Datenschutz § 6f übernehmen + +Den Abschnitt 6f aus `docs/rechtliches/unterkunft-datenschutz-6f-entwurf.md` in `public/datenschutz.html` übernehmen (hinter 6d, vor Abschnitt 7; Abschnitt 12 anpassen), danach `FORCE=1 scripts/build-legal-pdfs.sh datenschutz`. Erst mit der Freigabe des Inhabers. + +## 10. Freigabe für alle + +- Kanzlei-Fragen (`unterkunft-kanzlei-fragen.md`) beantworten lassen, Befund einarbeiten (neue Fassung, falls sich Texte ändern; neue Texte hochladen wie in Schritt 6). +- Dann `UNTERKUNFT_ENABLED=on` in `.env`, Compose neu anwenden (wie Schritt 4). + +## PDFs der Rechtstexte erzeugen + +Die PDFs entstehen aus den HTML-Seiten auf dem Host mit Chrome (Memory prüfen, `free -m` > 1500 MB verfügbar): + +```bash +node --max-old-space-size=512 scripts/build-legal-html.mjs unterkunft # schreibt die HTML-Seiten +node --max-old-space-size=512 scripts/build-legal-html.mjs unterkunft --check # Exit 0 = ok +nice scripts/build-legal-pdfs.sh unterkunft # druckt die PDFs samt .sha256 +``` + +Änderst Du einen Text, HTML neu erzeugen und die PDFs neu drucken (Prüfsumme entscheidet, was neu gedruckt wird; `FORCE=1` druckt alle neu). diff --git a/docs/funktionen/unterkunft-storno-muster.md b/docs/funktionen/unterkunft-storno-muster.md new file mode 100644 index 0000000..c1bf68a --- /dev/null +++ b/docs/funktionen/unterkunft-storno-muster.md @@ -0,0 +1,35 @@ +# Muster: Stornobedingungen für den Buchungskalender + +**Vorlage, keine Rechtsberatung.** Entwurf, Prüfung durch Kanzlei offen (`docs/rechtliches/unterkunft-kanzlei-fragen.md`, Frage U11). Der Vermieter ist für seine Stornobedingungen allein verantwortlich (Leistungsbeschreibung Buchungskalender Nr. 5 Abs. 3 und Nr. 6). Das Portal bietet diesen Text in den Einstellungen („Mustertext Stornobedingungen zum Übernehmen“) an; der Vermieter prüft ihn, passt ihn an seinen Betrieb an und kann ihn von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt prüfen lassen. Ohne Stornobedingungen kann der Buchungskalender nicht freigeschaltet werden. + +Hinweise für das Team: + +- Die Bedingungen werden bei der Freigabe einer Anfrage als Schnappschuss in der Anfrage gespeichert; die Buchungsseite und die Buchungsbestätigung zeigen genau diese Fassung. Eine spätere Änderung gilt nur für neue Freigaben. +- Der Buchungskalender erstattet eine Online-Zahlung nur auf Anweisung des Vermieters (Stornieren mit Erstattungsbetrag 0 bis Gesamtbetrag); die Staffel unten ist Text, die Software wendet sie nicht von selbst an. Der Vermieter trägt den Betrag beim Stornieren selbst ein. +- Zahlt der Gast vor Ort, entfällt eine Erstattung; die Stornierung stellt die Stornorechnung aus. +- Gäste können nicht selbst stornieren: Sie schreiben dem Vermieter. Der Text sagt das. +- Prozentsätze und Fristen sind Platzhalter und Beispiele; der Vermieter wählt eigene Werte. Pauschalen müssen den üblichen Schaden angemessen berücksichtigen (§ 309 Nr. 5 BGB); bei Verbrauchern sind überhöhte Pauschalen unwirksam. + +--- + +## Stornobedingungen (Muster) + +**1. Stornierung durch den Gast.** Eine Stornierung der Buchung ist nur in Textform möglich (E-Mail an [E-Mail-Adresse des Vermieters]) und wird erst mit unserer Bestätigung wirksam; wir stornieren die Buchung in unserem System und senden Ihnen eine Stornorechnung. Maßgeblich für die Frist ist der Eingang Ihrer Nachricht bei uns. + +**2. Kosten der Stornierung.** Bei einer Stornierung berechnen wir folgenden Anteil des Gesamtpreises (ohne Endreinigung, soweit der Aufenthalt nicht angetreten wird): +- bis [30] Tage vor der Anreise: kostenfrei, +- [29] bis [14] Tage vor der Anreise: [30] Prozent, +- [13] bis [7] Tage vor der Anreise: [60] Prozent, +- ab [6] Tage vor der Anreise und bei Nichtanreise: [90] Prozent. + +Ihnen bleibt der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Uns bleibt unser Anspruch unberührt, wenn wir die Unterkunft anderweitig vermieten können: In diesem Fall berechnen wir nur den tatsächlichen Ausfall. + +**3. Erstattung.** Haben Sie bereits online bezahlt, erstatten wir den Teil des Preises, der nach Nr. 2 nicht anfällt, auf das Zahlungsmittel, mit dem Sie bezahlt haben. Die Erstattung geht über unser Stripe-Konto; die Gutschrift auf Ihrem Konto kann einige Tage dauern. Haben Sie noch nicht bezahlt, zahlen Sie den nach Nr. 2 anfallenden Betrag vor Ort oder nach Rechnung. + +**4. Verspätete Anreise und vorzeitige Abreise.** Reisen Sie später an oder früher ab, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Preises für die nicht genutzten Nächte, es sei denn, wir können die Unterkunft anderweitig vermieten. + +**5. Stornierung durch uns.** Können wir die Unterkunft aus einem Grund, den wir zu vertreten haben, nicht bereitstellen, stornieren wir die Buchung, bieten nach Möglichkeit eine gleichwertige Unterkunft an und erstatten bereits gezahlte Beträge vollständig. + +**6. Kein Widerrufsrecht.** Für die Buchung zu einem bestimmten Zeitraum besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Diese Stornobedingungen gelten stattdessen. + +**7. Reiserücktrittsversicherung.** Wir empfehlen Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung. diff --git a/docs/rechtliches/avv-unterkunft.md b/docs/rechtliches/avv-unterkunft.md new file mode 100644 index 0000000..9ce7e68 --- /dev/null +++ b/docs/rechtliches/avv-unterkunft.md @@ -0,0 +1,157 @@ +# Auftragsverarbeitungsvertrag Buchungskalender (Art. 28 DSGVO) + +**Fassung 2026-10-07** · Entwurf – Prüfung durch Kanzlei offen + +zwischen dem Kunden als Verantwortlichem („Kunde“; in der Leistungsbeschreibung „Vermieter“) und der WEBklar GbR, Am Schwimmbad 10, 67722 Winnweiler, vertreten durch die Gesellschafter Kenso Grimm und Justin Klein, als Auftragsverarbeiter („WEBklar“). + +## Vorbemerkung: Abschluss und Verhältnis zu anderen Verträgen + +(1) Der Kunde schließt diesen Vertrag, wenn er im Kundenportal die Einrichtung des Buchungskalenders bestellt und dabei per Haken diesem Vertrag und der Leistungsbeschreibung „Buchungskalender“ („Leistungsbeschreibung“) in der angezeigten Fassung zustimmt. Das Portal speichert die Fassung, den Zeitpunkt, das Kundenkonto und die angemeldete Person. Anschließend sendet WEBklar dem Kunden eine E-Mail, die beide Texte und die Widerrufsbelehrung in dieser Fassung als PDF enthält und auf sie verlinkt. + +(2) Ein Mitarbeiter von WEBklar darf die Funktion auch ohne Bestellung im Portal einschalten (zum Beispiel für einen Kunden, dem WEBklar sie als Teil seines Website-Projekts bereitstellt), aber nur, wenn der Kunde vorher in Textform (etwa im Chat des Kundenportals oder per E-Mail) erklärt hat, dass er diesem Vertrag und der Leistungsbeschreibung in der aktuellen Fassung zustimmt. Das Portal verlangt dafür das Datum und den Weg der Erklärung; fehlt eine Angabe, schaltet es nicht ein. WEBklar speichert vor dem Einschalten einen Zustimmungsnachweis mit der Fassung der beiden Texte, dem Datum und dem Weg dieser Erklärung, dem Zeitpunkt des Einschaltens und dem Namen des Mitarbeiters (ohne IP-Adresse und Browser-Kennzeichen, weil der Kunde nicht im Portal zugestimmt hat). Der Kunde erhält anschließend eine E-Mail mit diesen beiden Texten als PDF. + +(3) Dieser Vertrag ist ein eigener Vertrag für den Buchungskalender. Er ergänzt den Auftragsverarbeitungsvertrag in Anlage 1 der Abo-Bedingungen. Für den Buchungskalender geht er Anlage 1 vor; im Übrigen gilt Anlage 1 ergänzend. In Datenschutzfragen geht er den Abo-Bedingungen und der Leistungsbeschreibung vor. + +(4) Die Rollen: Der Kunde ist Verantwortlicher für die personenbezogenen Daten seiner Gäste im Buchungskalender. WEBklar ist sein Auftragsverarbeiter. Stripe ist nicht Auftragsverarbeiter von WEBklar, sondern Vertragspartner des Kunden (Nummer 7 Abs. 4). Die Plattformen, deren Kalender der Kunde einbindet (zum Beispiel Booking.com oder Airbnb), sind weder Auftragsverarbeiter noch Unterauftragsverarbeiter von WEBklar. + +## 1. Gegenstand und Dauer + +(1) WEBklar betreibt für die öffentliche Website des Kunden ein Buchungs-Widget mit einer Buchungsseite und einer Verwaltung im Kundenportal („Buchungskalender“) und verarbeitet dabei personenbezogene Daten der Gäste des Kunden im Auftrag des Kunden. Den Umfang beschreibt die Leistungsbeschreibung. + +(2) Der Vertrag beginnt mit dem Einschalten der Funktion. Er endet mit dem Abschalten, spätestens mit dem Ende des Vertrags, aufgrund dessen WEBklar die Website des Kunden betreibt; den Buchungskalender schaltet WEBklar dann zum Vertragsende ab (Nr. 10 Abs. 1 der Leistungsbeschreibung). Die Pflichten aus diesem Vertrag gelten fort, bis alle Daten nach Nummer 9 gelöscht sind. + +## 2. Art und Zweck der Verarbeitung + +(1) Art: Übermitteln der Anfrage und der Buchung vom Widget und von der Buchungsseite an den Server von WEBklar, Speichern, Verwalten und Anzeigen im Kundenportal, Berechnen des Preises, Erzeugen von Rechnungen und Stornorechnungen im Namen des Kunden (Nr. 3 Abs. 6 der Leistungsbeschreibung), Abgleichen von Kalendern, Versenden von E-Mails, Übernehmen von Zahlungsstatus aus Stripe, Weitergeben von Erstattungen an Stripe im Auftrag des Kunden, Anonymisieren und Löschen. + +(2) Zwecke: Der Kunde soll Anfragen und Buchungen seiner Gäste abwickeln. Dazu nimmt der Buchungskalender Anfragen entgegen, reserviert Zeiträume nach der Freigabe durch den Kunden, nimmt die verbindliche Buchung des Gastes entgegen, stellt die Rechnung aus, gleicht Online-Zahlungen mit Stripe ab, bildet Zahlungen vor Ort ab, bildet Stornierungen ab und benachrichtigt den Kunden. WEBklar versendet die E-Mails im Auftrag des Kunden. Außerdem schützt WEBklar den Buchungskalender für den Kunden vor Missbrauch (Mengenbegrenzung, Begrenzung der Anfragen je IP-Adresse, Erkennen automatisierter Anfragen). + +(3) WEBklar verwendet die Daten für keine eigenen Zwecke, auch nicht in anonymisierter Form und nicht für Auswertungen über mehrere Kunden. Es findet keine Werbung und keine Zusammenführung mit anderen Daten statt. WEBklar bildet keine Profile einzelner Gäste. Zählungen ohne Personenbezug, die WEBklar für den sicheren Betrieb braucht (etwa die Zahl der anonymisierten Anfragen je Tag oder die Länge der Versandwarteschlange), sind keine eigenen Zwecke. + +## 3. Datenarten und Betroffene + +(1) Daten der Gäste, die WEBklar aus dem Widget, von der Buchungsseite und aus Stripe erhält und speichert: +- bei der Anfrage: Name, E-Mail-Adresse, auf Wunsch Firma, Telefonnummer und eine Nachricht, die gewünschte Unterkunft, der Zeitraum, die Zahl der Personen, die Anfragenummer, ein Hashwert der IP-Adresse (Absatz 4) und der Zeitpunkt; +- bei der Freigabe: die Posten und Summen des Preises (Text, Menge, Einzelbetrag, Steuersatz), die Reservierungsfrist, eine Nachricht des Kunden an den Gast, die Stornobedingungen, die galten, und die Fassung der Rechtstexte, der der Gast gesehen hat, jeweils als Schnappschuss; +- bei der Buchung: die Rechnungsadresse (Name, Firma, Straße, Postleitzahl, Ort, Land), die Zahlart, der Zeitpunkt der Buchung und die Rechnungsnummer; +- bei der Zahlung und der Erstattung: Status, Zeitpunkt, Art (online über Stripe oder vor Ort), die Kennungen der Zahlung bei Stripe, erstattete Beträge und der Grund einer Stornierung; +- die Rechnung und die Stornorechnung als unveränderlicher Schnappschuss (Angaben des Ausstellers, Empfänger, Unterkunft, Zeitraum, Posten, Summen, Steuerart, Bezug), aus dem WEBklar das PDF bei jedem Abruf erzeugt; +- ein Hashwert des geheimen Zugangs zur Buchungsseite (der Link in der E-Mail wird nur als Prüfsumme gespeichert); +- der Zustellstatus der E-Mails an den Gast. + +**Kartendaten und Kontodaten (IBAN) des Gastes erhält und speichert WEBklar nicht;** die gibt der Gast nur bei Stripe ein. Die Bankverbindung des Kunden selbst (Angabe auf der Rechnung) und seine Firmen- und Steuerangaben gehören nicht zu den Gästedaten. + +(2) Von Kalendern anderer Plattformen übernimmt WEBklar nur die belegten Zeiträume (Datum von und bis), nicht Namen, Beschreibungen oder andere Angaben der dortigen Buchungen, auch wenn der Kalender sie enthält. Die iCal-Adresse, die WEBklar dem Kunden bereitstellt, enthält nur belegte Nächte, keine Angaben zu Gästen. Wer die geheime Adresse kennt, sieht die belegten Nächte; der Kunde kann sie jederzeit erneuern. + +(3) Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) werden nicht verarbeitet. Der Kunde fordert von seinen Gästen keine entsprechenden Angaben und bittet sie, solche Angaben nicht in das Nachrichtenfeld zu schreiben (Nummer 11 Abs. 4). Meldedaten nach dem Bundesmeldegesetz (Meldeschein) und Daten zur Kurtaxe verarbeitet der Buchungskalender nicht. + +(4) IP-Adresse und Browser-Kennzeichen (User-Agent) erhält der Server von WEBklar technisch bei jedem Abruf des Widgets und jeder Anfrage. Die Mengenbegrenzung (Missbrauchsschutz) verwendet die IP-Adresse im Arbeitsspeicher des Servers; ein Neustart leert sie. Mit der Anfrage werden weder eine IP-Adresse im Klartext noch ein Browser-Kennzeichen gespeichert, sondern nur ein **Hashwert der IP-Adresse („IP-Hash“)**: ein SHA-256-Wert, den WEBklar mit einem geheimen Schlüssel des Servers salzt. Der IP-Hash ist ein pseudonymes technisches Datum und bleibt ein personenbezogenes Datum, weil WEBklar mit dem Schlüssel für dieselbe IP-Adresse denselben Wert berechnen kann; ohne den Schlüssel lässt sich aus ihm keine IP-Adresse ableiten. WEBklar verwendet ihn ausschließlich zum Missbrauchsschutz. Er dient nicht dazu, Gäste zu identifizieren, wiederzuerkennen oder zu profilieren, wird dem Kunden weder angezeigt noch exportiert und steht nur im Datensatz der Anfrage. WEBklar entfernt ihn aus dem Datensatz, sobald der Kunde die Anfrage freigibt oder ablehnt, spätestens nach 30 Tagen (Nummer 9 Abs. 1). In den Server-Protokollen stehen IP-Adresse und Browser-Kennzeichen 14 Tage (Anlage 2 der Abo-Bedingungen). + +(5) Der Buchungskalender setzt keine Cookies. Das Widget und die Buchungsseite speichern im Browser des Besuchers keine personenbezogenen Daten dauerhaft; das Widget hält Eingaben nur im Arbeitsspeicher der geöffneten Seite. Soweit für die Funktion etwas im Sitzungsspeicher des Tabs abgelegt wird, ist es technisch erforderlich und verschwindet mit dem Tab. + +(6) Betroffene: Gäste, die über die Website des Kunden Anfragen stellen oder buchen, und Personen, deren Angaben der Gast in der Anfrage oder Buchung macht (zum Beispiel Mitreisende oder abweichende Rechnungsempfänger). Beschäftigte des Kunden sind von diesem Vertrag nicht betroffen. + +## 4. Weisungen + +(1) WEBklar verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden, auch in Bezug auf eine Übermittlung in ein Drittland oder an eine internationale Organisation. Das gilt nicht, wenn das Recht der Europäischen Union oder Deutschlands WEBklar zu einer Verarbeitung verpflichtet. In diesem Fall teilt WEBklar dem Kunden die Pflicht vorher mit, soweit das Gesetz es nicht verbietet. + +(2) Mit der Bestellung weist der Kunde WEBklar an, den Buchungskalender nach seinen Einstellungen und der Leistungsbeschreibung zu betreiben und in seinem Namen Rechnungen auszustellen. Weitere Weisungen ergeben sich aus den Einstellungen und Aktionen im Kundenportal (Unterkünfte, Preise, Sperren, Kalenderverbindungen, Freigabe und Ablehnung von Anfragen, Zahlungseingang vor Ort, Stornierungen und Erstattungen, Online-Zahlung, Öffnen und Schließen des Buchungskalenders). Sonstige Weisungen erteilt der Kunde in Textform, etwa im Chat des Kundenportals. Weisungen, die über diese Einstellungen hinausgehen, setzt WEBklar nur um, wenn das technisch vorgesehen ist; sonst kann der Kunde den Buchungskalender abschalten lassen (Nr. 10 Abs. 7 der Leistungsbeschreibung). Die Anonymisierung und Löschung auf Weisung nach Nummer 8 Abs. 2 und Nummer 9 Abs. 6 setzt WEBklar immer um, soweit Aufbewahrungspflichten dem nicht entgegenstehen (Nummer 9 Abs. 8). + +(3) Hält WEBklar eine Weisung für rechtswidrig, weist es den Kunden unverzüglich darauf hin. WEBklar darf die Ausführung aussetzen, bis der Kunde die Weisung ändert oder die Rechtslage geklärt ist. + +## 5. Vertraulichkeit + +WEBklar setzt nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. + +## 6. Technische und organisatorische Maßnahmen + +(1) WEBklar trifft die Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, die in der Anlage zu diesem Vertrag beschrieben sind. WEBklar darf sie an den Stand der Technik anpassen, sofern das Schutzniveau nicht sinkt. + +(2) Für den Server gelten ergänzend die Maßnahmen der Anlage 2 der Abo-Bedingungen, soweit die Anlage zu diesem Vertrag nichts anderes regelt. + +## 7. Unterauftragsverarbeiter + +(1) Der Kunde genehmigt den Einsatz der Hetzner Online GmbH, Industriestraße 25, 91710 Gunzenhausen, für den Betrieb des Servers, auf dem der Buchungskalender läuft, und für dessen Sicherung (Rechenzentrum Falkenstein, Deutschland) sowie für den Versand der E-Mails über den SMTP-Dienst des Webhostings (Rechenzentrum Nürnberg, Deutschland). Eine Übermittlung in Drittländer findet nicht statt. + +(2) Will WEBklar einen weiteren Unterauftragsverarbeiter hinzuziehen oder einen ersetzen, teilt es das dem Kunden mindestens vier Wochen vorher in Textform mit. Der Kunde kann innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund in Textform widersprechen. WEBklar setzt den neuen Unterauftragsverarbeiter nicht vor Ablauf dieser Frist ein. Kündigt ein Unterauftragsverarbeiter von WEBklar eine eigene Änderung mit kürzerer Frist an, informiert WEBklar den Kunden unverzüglich, nachdem die Ankündigung eingegangen ist; der Kunde kann dann unverzüglich widersprechen. Einigen sich die Parteien nicht, kann der Kunde den Buchungskalender abschalten lassen und WEBklar ihn für diese Website zu dem Zeitpunkt beenden, zu dem der neue Unterauftragsverarbeiter eingesetzt wird. Die Daten werden dann nach Nummer 9 gelöscht, auf Weisung des Kunden früher (Nummer 9 Abs. 6). + +(3) WEBklar verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf die Datenschutzpflichten nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO. Bei der Hetzner Online GmbH ist das deren Vertrag zur Auftragsverarbeitung, den WEBklar abgeschlossen hat. Kommt ein Unterauftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, haftet WEBklar dem Kunden für die Einhaltung dieser Pflichten (Art. 28 Abs. 4 Satz 2 DSGVO). + +(4) **Stripe ist kein Unterauftragsverarbeiter von WEBklar.** Der Kunde verwendet sein eigenes Stripe-Konto und hat den Vertrag darüber unmittelbar mit Stripe geschlossen (Nr. 3 der Leistungsbeschreibung); die Zahlung des Gastes fließt direkt auf dieses Konto. Die Zahlungsseite (Stripe Checkout), die Erhebung von Zahlungs-, Karten- und Kontodaten, die Prüfung von Zahlungen und die Auszahlungen verantworten der Kunde und Stripe nach ihrem Vertrag; WEBklar erhält diese Daten nicht. Auf Weisung des Kunden legt WEBklar bei Stripe die Zahlung an, ruft die Angaben zu Zahlungen ab, die der Buchungskalender braucht (Nummer 2 Abs. 1), und veranlasst Erstattungen. Daten von Gästen gehen dabei nicht von WEBklar an Stripe, außer der Bezeichnung des Aufenthalts und der Rechnungsnummer auf der Zahlungsseite, der Kennung der Buchung, dem Betrag und der Erstattung selbst. Die Weitergabe von Daten durch Stripe, auch an Stellen außerhalb der Europäischen Union, regeln der Kunde und Stripe; dafür ist WEBklar nicht verantwortlich. + +(5) Plattformen, deren iCal-Kalender der Kunde einbindet oder denen er die iCal-Adresse des Buchungskalenders mitteilt, sind Empfänger nach seiner Entscheidung. WEBklar übermittelt ihnen keine Daten von Gästen. + +## 8. Unterstützung des Kunden, Betroffenenrechte + +(1) WEBklar leitet Anfragen von Gästen, die an WEBklar gerichtet sind, unverzüglich an den Kunden weiter. WEBklar unterstützt ihn mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Beantwortung. + +(2) Dafür bietet das Kundenportal die Anzeige der Anfragen und Buchungen, mit denen der Kunde Auskunft erteilen kann, und den Abruf der Rechnungen als PDF. Auf Weisung des Kunden in Textform (etwa im Chat des Kundenportals) anonymisiert WEBklar die Gästedaten einer Anfrage oder Buchung unverzüglich: Name, Firma, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und die Freitexte werden gelöscht oder unkenntlich gemacht (ein IP-Hash ist zu diesem Zeitpunkt in der Regel längst entfernt); Anfragenummer, Zeitraum, Beträge und Status bleiben. Rechnungen und Rechnungsadresse einer gebuchten Anfrage bleiben, solange eine Aufbewahrungspflicht besteht (Nummer 9 Abs. 3). Dabei löscht WEBklar die E-Mails zu dieser Anfrage, die noch auf den Versand warten. E-Mails, deren Versand endgültig fehlgeschlagen ist, behalten Empfängeradresse und Inhalt, bis WEBklar sie nach Nummer 9 Abs. 5 löscht (48 Stunden nach dem Fehlschlag). + +(3) Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten meldet WEBklar dem Kunden unverzüglich, möglichst innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis, mit den Informationen, die zu diesem Zeitpunkt vorliegen. + +(4) WEBklar unterstützt den Kunden bei seinen Pflichten aus Art. 32 bis 36 DSGVO. Dazu gehören die Angaben, die er für sein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und für eine etwaige Datenschutz-Folgenabschätzung braucht. + +(5) Die Gäste informiert der Kunde (Art. 13 DSGVO; Nummer 11 Abs. 2). + +## 9. Löschung und Rückgabe + +(1) Den IP-Hash entfernt WEBklar aus dem Datensatz einer Anfrage, sobald der Kunde sie freigibt oder ablehnt, spätestens 30 Tage nach dem Anlegen. + +(2) Anfragen, aus denen keine Buchung wurde (abgelehnt, abgelaufen, oder neu und nicht innerhalb von 60 Tagen entschieden), anonymisiert WEBklar nach 6 Monaten: Name, Firma, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Nachricht werden gelöscht. Anfragenummer, Zeitraum, Status und, soweit vorhanden, der Preisvorschlag bleiben ohne Personenbezug erhalten. + +(3) Bei gebuchten Aufenthalten anonymisiert WEBklar die Gästedaten (Name, Firma, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Nachricht) 3 Jahre nach dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Gast abgereist ist (Abreisejahr; maßgeblich ist die Zeit in Berlin). **Rechnungen, Stornorechnungen und die Rechnungsadresse bleiben 8 Jahre erhalten**, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres der Rechnung, solange der Buchungskalender läuft (Buchungsbelege, § 147 AO); sie sind für den Kunden als Aussteller bestimmt. Anfragenummer, Zeitraum, Beträge und Status bleiben ebenfalls. + +(4) Die Anonymisierung nach den Absätzen 2 und 3 sowie die Entfernung des IP-Hash laufen im täglichen Löschlauf; anonymisiert oder entfernt wird frühestens nach Ablauf der jeweiligen Frist. Ist an einem Tag mehr zu bearbeiten, als ein Lauf schafft, folgt der Rest im nächsten Lauf. + +(5) In der Versandwarteschlange für E-Mails leert WEBklar die Empfängeradresse und den Inhalt einer E-Mail nach dem Versand und löscht den Eintrag 7 Tage nach dem Versand. E-Mails, die nicht zugestellt werden können, löscht WEBklar mit Empfängeradresse und Inhalt 48 Stunden nach dem endgültigen Fehlschlag. + +(6) Ist der Buchungskalender abgeschaltet oder der Vertrag über den Betrieb der Website beendet, kann der Kunde die Anfragen, Buchungen und Rechnungen 90 Tage lang im Kundenportal lesen und die Rechnungen einzeln als PDF herunterladen; WEBklar weist ihn vor dem Abschalten per E-Mail darauf hin. Danach löscht WEBklar alle Daten des Buchungskalenders: Unterkünfte, Preise, Anfragen, Buchungen, Rechnungen, Kalenderverbindungen, Sperren und Einstellungen. Damit endet auch die Aufbewahrung der Rechnungen nach Absatz 3; sie bewahrt der Kunde dann selbst auf. Eine Ausnahme ist das Einrichtungs-Ticket, in dem WEBklar die Einrichtung als Arbeitsnachweis festhält: Es bleibt mit einer Kurzfassung der Angaben zur Einrichtung bestehen (zum Beispiel Adresse der Website, Einbau-Code und die Angaben des Kunden aus der Anfrage) und enthält keine Daten von Gästen; dafür gilt die Datenschutzerklärung von WEBklar (Abschnitt 6). Beginnt innerhalb dieser Frist wieder ein Vertrag über den Betrieb der Website, schaltet WEBklar den Buchungskalender auf Wunsch des Kunden mit den vorhandenen Daten wieder ein (Nr. 10 Abs. 5 der Leistungsbeschreibung). Früher anonymisiert WEBklar einzelne Daten auf Weisung des Kunden (Nummer 8 Abs. 2); alle Daten des Buchungskalenders löscht WEBklar auf Weisung des Kunden in Textform unverzüglich. + +(7) Die Daten sind in der täglichen Vollsicherung des Servers enthalten (§ 3 Abs. 5 der Abo-Bedingungen). Gelöschte oder anonymisierte Daten bleiben dort bis zu sieben Tage erhalten und werden dann überschrieben. Wird eine Sicherung zurückgespielt, holt der tägliche Löschlauf die fälligen Löschungen und Anonymisierungen nach; Löschungen auf Weisung des Kunden wiederholt WEBklar. + +(8) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. Der Kunde ist für seine eigenen Aufbewahrungspflichten (zum Beispiel für Rechnungen und Buchungsbelege) selbst verantwortlich; WEBklar ist kein Archiv im Sinne der Buchführung. Die Aufbewahrung der Rechnungen nach Absatz 3 geschieht als Dienst für den Kunden und für die Dauer des Buchungskalenders. Der Kunde sichert die Belege, die er braucht, rechtzeitig vor der Löschung nach Absatz 6 durch den Download. Soweit eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, löscht oder anonymisiert WEBklar auch auf Weisung des Kunden nicht früher; stattdessen sperrt es die Daten für die weitere Verarbeitung. + +## 10. Nachweise und Kontrollen + +WEBklar stellt dem Kunden alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Pflichten aus Art. 28 DSGVO nötig sind, und ermöglicht Überprüfungen einschließlich Inspektionen durch den Kunden oder einen von ihm beauftragten, zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer. Sie finden nach Anmeldung mit angemessener Frist (in der Regel 14 Tage) zu den Servicezeiten statt, ohne den Betrieb unzumutbar zu stören. Für das Rechenzentrum genügen in der Regel die Nachweise des Betreibers (Zertifizierung der Hetzner Online GmbH nach ISO/IEC 27001). Für mehr als eine Vor-Ort-Kontrolle pro Jahr kann WEBklar eine angemessene Vergütung verlangen. + +## 11. Pflichten des Kunden + +(1) Der Kunde ist Verantwortlicher für die Verarbeitung der Daten seiner Gäste im Buchungskalender. + +(2) Der Kunde informiert seine Gäste nach Art. 13 DSGVO. Dazu nimmt er den Datenschutz-Absatz für den Buchungskalender in seine Datenschutzerklärung auf (Nr. 5 Abs. 10 der Leistungsbeschreibung) und nennt in seinen Rechtstexten (Datenschutzerklärung, Impressum) die Angaben, die das Gesetz verlangt. + +(3) Der Kunde schließt mit Stripe den Vertrag über sein Stripe-Konto selbst, wenn er die Online-Zahlung nutzt, und verantwortet die Verarbeitung von Daten durch Stripe, soweit sie nicht in diesem Vertrag geregelt ist (Nummer 7 Abs. 4). + +(4) Der Kunde fordert von seinen Gästen keine Angaben zu ihrer Gesundheit oder zu anderen besonderen Kategorien personenbezogener Daten und weist sie auf der Website darauf hin, solche Angaben nicht in das Nachrichtenfeld zu schreiben. + +(5) Der Kunde verändert den Einbau-Code und die gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise des Widgets und der Buchungsseite nicht (Nr. 5 Abs. 9 der Leistungsbeschreibung). + +(6) Der Kunde erfüllt seine Pflichten zu Meldeschein, Kurtaxe und sonstigen Meldungen an Behörden selbst und verarbeitet die dafür nötigen Daten außerhalb des Buchungskalenders (Nr. 5 Abs. 6 der Leistungsbeschreibung). + +## 12. Haftung, Änderungen, Schlussbestimmungen + +(1) Gegenüber betroffenen Personen gilt Art. 82 DSGVO. Für die Haftung zwischen Kunde und WEBklar gilt § 13 der Abo-Bedingungen. + +(2) Eine neue Fassung dieses Vertrags oder der Leistungsbeschreibung, auch wegen geänderter Datenerhebung, teilt WEBklar dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Sie wird wirksam, wenn der Kunde ihr im Kundenportal oder in Textform zustimmt. Stimmt er nicht zu, gilt die bisherige Fassung weiter. + +(3) Ist die neue Fassung nötig, weil ein Gesetz, eine Gerichtsentscheidung oder eine Vorgabe einer Aufsichtsbehörde den Betrieb in der bisherigen Form nicht mehr zulässt, und stimmt der Kunde ihr nicht zu, darf WEBklar den Buchungskalender für seine Website nach Nr. 12 Abs. 2 der Leistungsbeschreibung beenden oder nach Nr. 12 Abs. 3 der Leistungsbeschreibung aussetzen. Das Abo bleibt davon unberührt. + +(4) Im Übrigen gilt § 16 der Abo-Bedingungen. + +## Anlage: Technische und organisatorische Maßnahmen des Buchungskalenders (Art. 32 DSGVO) + +| Bereich | Maßnahmen | +|---|---| +| Übertragung | Das Widget, die Buchungsseite und das Kundenportal werden nur über TLS (HTTPS) übertragen. Der Einbau-Code verweist auf eine Adresse mit https://. Die Zahlung geschieht auf der Zahlungsseite von Stripe. Kalender anderer Plattformen ruft WEBklar nur über https ab. | +| Speicher im Browser | Es werden keine Cookies gesetzt. Das Widget sendet seine Anfragen ohne Cookies und ruft nur die Schnittstelle des Buchungskalenders auf, keine Dienste Dritter. | +| Zugriffskontrolle | Das Kundenportal ist nur nach Anmeldung erreichbar; jeder Kunde sieht nur die Daten seiner eigenen Projekte. Die öffentliche Schnittstelle des Widgets liefert nur für einen vorhandenen Buchungskalender Daten und ist über den Website-Schlüssel (Site-Key) adressiert; die belegten Nächte nennt sie ohne Quelle und ohne Daten von Gästen. Die Buchungsseite ruft der Gast nur mit einem geheimen Token ab, das nur als Prüfsumme gespeichert und zeitkonstant verglichen wird. Benachrichtigungen von Stripe werden nur nach Prüfung ihrer Signatur verarbeitet; die Schlüssel für Stripe liegen nur auf dem Server. Die iCal-Adresse des Buchungskalenders ist ein geheimer, erneuerbarer Zufallswert. | +| Missbrauchsschutz | Ein verstecktes Feld (Honeypot), eine Mindestzeit bis zum Absenden des Formulars mit signiertem Formular-Token und Grenzen je IP-Adresse und je Buchungskalender schützen vor automatisierten Anfragen. Die Grenzen gelten im Arbeitsspeicher; ein Neustart leert sie. Mit der Anfrage wird nur ein gesalzener IP-Hash gespeichert (Nummer 3 Abs. 4). Beim Abruf von Kalendern anderer Plattformen sind nur Adressen mit https erlaubt, private und lokale Ziele sind gesperrt, und Größe und Dauer des Abrufs sind begrenzt. | +| Datenminimierung | Kartendaten und Kontodaten erhält und speichert WEBklar nicht. Preise berechnet der Server aus den gespeicherten Preisen und Posten, nie aus Angaben des Browsers. Von anderen Kalendern werden nur Zeiträume übernommen. Mit der Anfrage werden keine IP-Adresse im Klartext und kein Browser-Kennzeichen gespeichert; der IP-Hash wird mit der Entscheidung des Kunden entfernt. Die Gästedaten werden nach den Fristen der Nummer 9 anonymisiert. Nach dem Versand einer E-Mail werden Empfängeradresse und Inhalt in der Warteschlange geleert. | +| Integrität der Rechnungen | Rechnungen und Stornorechnungen werden als unveränderlicher Schnappschuss gespeichert; das PDF entsteht bei jedem Abruf aus diesem Schnappschuss. Rechnungsnummern werden unter Sperre lückenlos je Kunde und Jahr vergeben. Freigabe und Buchung prüfen unter Sperre erneut, dass der Zeitraum frei ist. | +| Trennung | Alle Unterkünfte, Anfragen und Rechnungen tragen die Kennung des Kunden, des Projekts und der Funktion; das Kundenportal und die öffentliche Schnittstelle lesen immer nur die Daten des jeweiligen Buchungskalenders. Die Hintergrundläufe (Ablauf von Reservierungen, Kalenderabgleich, Versand der E-Mails, Anonymisierung und Löschung) schreiben jeweils nur in das Dokument, um das es geht. | +| Löschung | Täglicher Löschlauf für Anfragen, Buchungen und Warteschlange nach den Fristen der Nummer 9; die Daten abgeschalteter Buchungskalender 90 Tage nach dem Abschalten; das Einrichtungs-Ticket bleibt als Arbeitsnachweis mit einer Kurzfassung der Angaben zur Einrichtung bestehen und enthält keine Daten von Gästen (Nummer 9 Abs. 6). | +| Protokolle | Die Programmprotokolle des Buchungskalenders und der Tagesbericht enthalten nur Zählungen und Anfragenummern, keine Namen, E-Mail-Adressen oder Adressen von Gästen. Server-Protokolle des Webservers werden nach 14 Tagen gelöscht (Anlage 2 der Abo-Bedingungen). | +| Datensicherung | Tägliche Vollsicherung des Servers durch Hetzner; verfügbar sind die letzten sieben Tagessicherungen (§ 3 Abs. 5 der Abo-Bedingungen). | +| Rechenzentrum | Hetzner Online GmbH, Rechenzentren Falkenstein und Nürnberg (Deutschland). Hetzner ist nach ISO/IEC 27001 zertifiziert; der Geltungsbereich umfasst die Hosting-Dienstleistungen und die Rechenzentren. | +| Organisation | Verpflichtung aller Beteiligten auf Vertraulichkeit, Ablauf für Datenschutzverletzungen (Nummer 8 Abs. 3), Überprüfung der Maßnahmen mindestens einmal im Jahr. | diff --git a/docs/rechtliches/leistungsbeschreibung-unterkunft.md b/docs/rechtliches/leistungsbeschreibung-unterkunft.md new file mode 100644 index 0000000..6c8b918 --- /dev/null +++ b/docs/rechtliches/leistungsbeschreibung-unterkunft.md @@ -0,0 +1,194 @@ +# Leistungsbeschreibung Buchungskalender + +**Fassung 2026-10-07** · Entwurf – Prüfung durch Kanzlei offen · Zusatzbedingungen zum Vertrag über den Betrieb der Website + +## 1. Geltung + +(1) Diese Leistungsbeschreibung regelt die Funktion „Buchungskalender“. Mit dem Buchungskalender nimmt der Kunde über seine Website Anfragen für die Vermietung von Unterkünften entgegen (Ferienwohnungen, Monteurzimmer, kleine Pensionen) und rechnet die Aufenthalte ab („Vermieter“); Gäste sind die Besucher seiner Website, die im Buchungskalender anfragen und buchen („Gäste“). Die Leistungsbeschreibung ist eine Zusatzleistung zum Vertrag über den Betrieb der Website: Sie setzt voraus, dass WEBklar die Website des Vermieters aufgrund eines Vertrags betreibt, etwa im Hosting-Abo, im Wartungs-Abo oder aufgrund eines anderen Vertrags über den Betrieb der Website. Sie richtet sich nur an Unternehmer, die in eigenem Namen und für eigene Rechnung vermieten. + +(2) Sie wird vereinbart, wenn der Vermieter die Einrichtung des Buchungskalenders im Kundenportal bestellt und dabei dieser Leistungsbeschreibung, dem Auftragsverarbeitungsvertrag Buchungskalender („AVV Buchungskalender“) und der Widerrufsbelehrung zustimmt. Wie die Zustimmung abläuft, regelt die Vorbemerkung des AVV Buchungskalender. Bestellen kann der Vermieter erst, nachdem WEBklar seine Anfrage für den Buchungskalender geprüft und angenommen hat (Nr. 2 Abs. 1). Für einen Vermieter, dem WEBklar die Funktion als Teil seines Website-Projekts bereitstellt, schaltet WEBklar sie nach seiner Zustimmung in Textform frei; die Bedingungen dieser Leistungsbeschreibung gelten dann ebenso, ein Einrichtungspreis fällt nur an, wenn er vereinbart ist. + +(3) Im Übrigen gelten die Abo-Bedingungen. Bei Widersprüchen geht für den Buchungskalender diese Leistungsbeschreibung vor, in Datenschutzfragen der AVV Buchungskalender. + +(4) Leistungsbeschreibung A Nr. 2 Abs. 3 und Nr. 4 sowie Leistungsbeschreibung B Nr. 3 der Abo-Bedingungen (Formulare mit Server, „Rechtstexte … nicht enthalten“) stehen dem Buchungskalender nicht entgegen. Das Widget des Buchungskalenders läuft auf dem Server von WEBklar, nicht auf dem Server der Website, und der Muster-Text zur Stornierung nach Nr. 6 ist Teil des Buchungskalenders. Das gilt auch im Hosting-Abo. + +## 2. Leistung + +(1) Der Vermieter fragt den Buchungskalender im Kundenportal an und beschreibt seine Unterkünfte (Art der Unterkunft, Zahl der Einheiten, ob er Booking.com oder Airbnb nutzt). WEBklar prüft die Anfrage und nimmt sie an oder lehnt sie mit einer Begründung ab. Ein Anspruch auf Annahme besteht nicht. Erst nach der Annahme kann der Vermieter die Einrichtung bestellen. + +(2) Die Einrichtung umfasst den Einbau eines Kalender-Widgets an einer Stelle der Website des Vermieters, die Bereitstellung der Verwaltung im Kundenportal, den Einbau des Datenschutz-Absatzes für den Buchungskalender (Nr. 5 Abs. 10) und die Freischaltung durch WEBklar. Für jede Website wird ein Buchungskalender eingerichtet; er kann mehrere Unterkünfte desselben Vermieters enthalten. Zusätzlich gibt es für jeden freigegebenen Aufenthalt eine Buchungsseite bei WEBklar, die der Gast über den Link in seiner E-Mail erreicht. + +(3) So läuft eine Buchung ab: +- Das Widget zeigt dem Gast die belegten Nächte. Er wählt Anreise und Abreise, gibt Personenzahl, Namen, E-Mail-Adresse und auf Wunsch Firma, Telefonnummer und Nachricht an und sendet eine **unverbindliche Anfrage**. Er erhält eine Eingangsbestätigung, der Vermieter eine Benachrichtigung. +- Der Vermieter prüft die Anfrage im Kundenportal, sieht den vorgerechneten Preis, kann die Posten ändern und gibt die Anfrage mit einer Reservierungsfrist frei oder lehnt sie ab. Gibt er sie frei, reserviert der Buchungskalender die Nächte bis zum Ablauf der Frist, und der Gast erhält eine E-Mail mit Preis, Stornobedingungen und dem Link zur Buchungsseite. +- Auf der Buchungsseite sieht der Gast alle Angaben zum Aufenthalt, trägt seine Rechnungsadresse ein, wählt die Zahlart (online über Stripe, wenn der Vermieter sie eingeschaltet hat, oder vor Ort) und bucht mit der Schaltfläche „Zahlungspflichtig buchen“. Erst damit kommt der Vertrag zwischen Vermieter und Gast zustande, nicht schon mit der Anfrage oder der Freigabe. +- Mit der Buchung erzeugt der Buchungskalender eine Rechnung mit lückenloser Nummer und sendet dem Gast eine Buchungsbestätigung mit der Rechnung als PDF; der Vermieter wird benachrichtigt. +- Verstreicht die Frist ohne Buchung, läuft die Reservierung ab und die Nächte werden frei; der Gast erhält darüber eine E-Mail. +- Der Vermieter kann einen Aufenthalt stornieren. Dann erhält der Gast eine Stornorechnung mit eigener Nummer und, soweit der Vermieter eine Online-Zahlung erstattet, eine Mitteilung über den Erstattungsbetrag. Eine Stornierung durch den Gast gibt es im Widget nicht; er wendet sich an den Vermieter. + +(4) Im Kundenportal verwaltet der Vermieter: +- Unterkünfte mit Beschreibung, Höchstzahl der Personen, Mindestnächten und Check-in- und Check-out-Zeiten, +- Preise (Staffel nach Aufenthaltsdauer, Endreinigung, Zusatzpersonen, Direktbuchungsrabatt, Steuerart und Steuersätze) und seine Stornobedingungen, +- Anfragen und Buchungen mit Status, die Eintragung „bezahlt (vor Ort)“ und Stornierungen, +- Kalender mit manuellen Sperren, +- die Verbindungen zu anderen Kalendern (Nr. 4), +- seine Rechnungen als PDF, +- seine Angaben als Aussteller der Rechnungen (Name, Anschrift, Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Bankverbindung, Rechnungspräfix) und die Verbindung mit seinem Stripe-Konto (Nr. 3). + +(5) Der Buchungskalender versendet im Namen des Vermieters E-Mails an die Gäste: Eingang der Anfrage, Freigabe mit Buchungslink, Ablehnung, Buchungsbestätigung mit Rechnung, Zahlungseingang, Ablauf der Reservierung und Stornierung. Absender ist die Versandadresse von WEBklar mit dem Namen des Vermieters, als Antwortadresse dient seine E-Mail-Adresse. Den Vermieter benachrichtigt der Buchungskalender über neue Anfragen und neue Buchungen sowie, wenn der Abgleich mit einem anderen Kalender seit mindestens sechs Stunden fehlschlägt. + +(6) Der Buchungskalender enthält einen Missbrauchsschutz gegen automatisierte Anfragen (verstecktes Feld, Mindest-Ausfüllzeit, Obergrenzen je IP-Adresse). Dafür speichert WEBklar mit der Anfrage nur einen Hashwert der IP-Adresse, nicht die IP-Adresse selbst; er wird entfernt, sobald der Vermieter die Anfrage freigibt oder ablehnt, spätestens nach 30 Tagen (Nummer 3 Abs. 4 des AVV Buchungskalender). + +(7) Nicht enthalten sind: +- der Meldeschein nach dem Bundesmeldegesetz und die Verwaltung der Meldedaten, +- Kurtaxe, Gästebeitrag und Beherbergungsabgaben, +- Anzahlungen und Teilzahlungen (der Gast zahlt den Gesamtbetrag in einer Zahlung, online oder vor Ort), +- Sofortbuchung ohne Freigabe, +- saisonale Preise (die Preise richten sich nur nach der Aufenthaltsdauer), +- Gutscheine, Channel-Manager-Anbindungen außer dem Kalenderabgleich nach Nr. 4 und Mehrsprachigkeit (der Buchungskalender ist deutschsprachig), +- die Buchführung des Vermieters. + +Zusätzliche Wünsche, etwa ein Sonderdesign, ein zweiter Buchungskalender oder eine über das übliche Maß hinausgehende Zahl von Unterkünften, gehören nicht zur Einrichtung nach Nr. 9. WEBklar führt sie nach Absprache nach Stunden aus (Nr. 9 Abs. 5). + +## 3. Zahlungen über Stripe und Rechnungen im Namen des Vermieters + +(1) Online-Zahlungen im Buchungskalender sind optional und laufen über Stripe Connect. Der Vermieter verbindet dazu sein eigenes Stripe-Konto mit dem Buchungskalender. Hat er für den Webshop von WEBklar bereits ein Stripe-Konto verbunden, kann er es auch für den Buchungskalender verwenden. Den Vertrag über dieses Konto schließt der Vermieter unmittelbar mit Stripe; WEBklar ist daran nicht beteiligt. Für das Konto, die Prüfung des Vermieters durch Stripe und die Auszahlungen gelten die Bedingungen von Stripe. Ohne verbundenes und freigeschaltetes Stripe-Konto ist nur die Zahlart „vor Ort“ möglich. + +(2) Das Geld der Gäste fließt direkt an den Vermieter (Zahlung unmittelbar auf dem Konto des Vermieters, sogenannte Direct Charge). WEBklar erhält und verwahrt kein Geld der Gäste, leitet keines weiter und beteiligt sich nicht am Umsatz des Vermieters. WEBklar ist kein Zahlungsdienstleister. Die Gebühren von Stripe trägt der Vermieter; sie fallen nur zwischen dem Vermieter und Stripe an. + +(3) Der Vermieter prüft selbst, ob sein Stripe-Konto Zahlungen annehmen und Auszahlungen leisten kann. WEBklar zeigt ihm im Kundenportal den Stand, den Stripe meldet, hat aber keinen Einfluss darauf, ob und wann Stripe ein Konto freischaltet, einschränkt oder sperrt, und haftet dafür nicht. Rückbuchungen, Streitfälle mit Gästen und Zahlungsausfälle regeln der Vermieter und Stripe. + +(4) Erstattungen bei einer Stornierung veranlasst der Vermieter im Kundenportal; WEBklar führt die Erstattung über das Stripe-Konto des Vermieters aus. Er bestimmt den Betrag bis zur Höhe der Zahlung des Gastes. Erstattungen aus dem Stripe-Dashboard trägt WEBklar in die Buchung nach, soweit Stripe sie meldet. + +(5) Die Zahlungsseite selbst (Stripe Checkout) betreibt Stripe. Kartendaten und Kontodaten gibt der Gast nur dort ein; WEBklar erhält sie nicht. + +(6) **Rechnungen im Namen des Vermieters.** Der Vermieter beauftragt WEBklar mit der Zustimmung bei der Bestellung, in seinem Namen und für seine Rechnung Rechnungen und Stornorechnungen an seine Gäste auszustellen (Rechnung durch einen Dritten im Namen und im Auftrag des Leistenden, § 14 Abs. 2 Satz 4 UStG). Aussteller der Rechnung ist der Vermieter; sie trägt seinen Namen, seine Anschrift, seine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und keinen Hinweis auf WEBklar. WEBklar erzeugt die Rechnung aus den Angaben, die der Vermieter hinterlegt und bei der Freigabe bestätigt hat. Er verantwortet die Richtigkeit seiner Angaben, der Preise, der Steuerart und der Steuersätze; WEBklar prüft sie nicht steuerrechtlich. Die Rechnung wird nach ihrer Ausstellung nicht mehr verändert; Fehler korrigiert der Vermieter durch Stornierung und neue Buchung nach den Möglichkeiten des Kundenportals. Die Zustimmung zu diesem Auftrag gibt der Vermieter bei der Bestellung und bestätigt sie in den Einstellungen des Buchungskalenders. Widerruft er den Auftrag in Textform, stellt der Buchungskalender keine Rechnungen mehr aus und ist für ihn nicht mehr nutzbar. + +(7) Die Rechnungsnummern sind je Vermieter und Jahr lückenlos fortlaufend; sie bestehen aus dem Präfix, das der Vermieter vor der ersten Rechnung festlegt, dem Jahr und einer laufenden Nummer. + +## 4. Verfügbarkeit und Kalenderabgleich (iCal) + +(1) Der Vermieter kann Kalender anderer Plattformen (zum Beispiel Booking.com oder Airbnb) über eine iCal-Adresse einlesen lassen; die eingelesenen Zeiträume blockiert der Buchungskalender. Umgekehrt stellt der Buchungskalender dem Vermieter eine geheime iCal-Adresse bereit, die er bei anderen Plattformen einträgt; sie enthält die belegten Nächte ohne Daten der Gäste. Der Vermieter kann diese Adresse jederzeit erneuern; die bisherige Adresse funktioniert dann nicht mehr. + +(2) Der Abgleich läuft regelmäßig, aber zeitversetzt: WEBklar liest die Kalender anderer Plattformen etwa alle 15 Minuten ein, und die anderen Plattformen lesen die Adresse des Buchungskalenders nach ihrem eigenen Takt, oft nur alle paar Stunden. **Zwischen einer Buchung hier und ihrem Eingang dort können deshalb Minuten bis Stunden vergehen, und umgekehrt.** WEBklar sagt keine Echtzeit-Verfügbarkeit zu und übernimmt keine Gewähr dafür, dass eine Unterkunft nicht doppelt gebucht wird. + +(3) Dieses Risiko mindert die Freigabe: Jede Anfrage im Buchungskalender braucht die Freigabe des Vermieters. Er prüft vor der Freigabe seine anderen Plattformen und seinen Kalender. Beim Freigeben und beim Buchen prüft der Buchungskalender zusätzlich, ob die Nächte nach seinem Stand frei sind. Eine Doppelbuchung entsteht trotzdem, wenn eine andere Plattform eine Buchung noch nicht gemeldet hat oder der Abgleich ausfällt. Der Vermieter löst eine Doppelbuchung selbst (etwa durch Stornierung) und trägt die Folgen gegenüber seinen Gästen und den Plattformen. + +(4) Fehlerhafte oder nicht erreichbare iCal-Adressen kann WEBklar nicht beheben. Schlägt der Abruf fehl, bleibt der zuletzt gelesene Stand erhalten, und der Vermieter wird benachrichtigt, wenn der Abruf seit mindestens sechs Stunden nicht gelungen ist (höchstens einmal je 24 Stunden und Kalender). Eingelesen werden nur Zeiträume von gestern bis 18 Monate in die Zukunft, höchstens 1 Megabyte je Kalender; nur Adressen mit https werden abgerufen. + +## 5. Pflichten des Vermieters + +(1) Der Vermieter hat einen laufenden Vertrag mit WEBklar über den Betrieb seiner Website (Hosting-Abo, Wartungs-Abo oder ein anderer Vertrag über den Betrieb der Website), ist Unternehmer und vermietet in eigenem Namen. Will er Online-Zahlungen nutzen, stellt er sein eigenes Stripe-Konto bereit und schließt die Anmeldung bei Stripe selbst ab. + +(2) Er verantwortet seine Unterkünfte, Preise und Angaben zum Angebot. Dazu gehören richtige Preise einschließlich Steuerausweis (Umsatzsteuer, für die Beherbergung und die Endreinigung nach den dafür geltenden Steuersätzen, oder Hinweis auf § 19 UStG), Check-in- und Check-out-Zeiten, Höchstbelegung, Mindestnächte und alle Angaben, die er seinen Gästen vor der Buchung geben muss. Die Steuerart und die Steuersätze trägt er selbst im Kundenportal ein; WEBklar berät dazu nicht. + +(3) Er legt vor der Freischaltung seine Stornobedingungen fest und verantwortet sie. Der Muster-Text nach Nr. 6 ist nur ein Vorschlag. + +(4) Er verantwortet die Verfügbarkeit seiner Unterkünfte, pflegt Sperren und Kalenderverbindungen im Kundenportal und prüft regelmäßig auf neue Anfragen und Buchungen. Die Folgen von Angaben, die er setzt (zum Beispiel einer fälschlich freien oder gesperrten Zeit), trägt er. + +(5) Er gibt Anfragen nur frei, wenn er die Unterkunft für den Zeitraum zu den angegebenen Bedingungen bereitstellen kann, und erfüllt die gebuchten Aufenthalte. Er trägt alle Pflichten eines Vermieters gegenüber seinen Gästen, auch Gewährleistung, Kundenservice und Beschwerden. + +(6) Er erfüllt seine gesetzlichen Pflichten rund um die Beherbergung selbst. Das betrifft insbesondere den Meldeschein nach dem Bundesmeldegesetz, die Kurtaxe und andere kommunale Abgaben, Anzeige- und Genehmigungspflichten für die Vermietung (zum Beispiel Zweckentfremdungs- oder Gewerberecht) sowie die Pflichten aus seinem Steuerrecht. Der Buchungskalender nimmt ihm davon nichts ab. + +(7) Anzahlungen und Teilzahlungen bietet der Buchungskalender nicht an. Vereinbart der Vermieter außerhalb des Buchungskalenders etwas anderes mit seinem Gast, ist das nicht Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung. + +(8) Er erfüllt seine Aufbewahrungspflichten selbst, etwa nach der Abgabenordnung und dem Handelsgesetzbuch. WEBklar ist kein Archiv für die Buchführung und kein Buchführungssystem. WEBklar bewahrt die Rechnungen des Vermieters im Buchungskalender 8 Jahre auf, solange der Buchungskalender läuft und nach Nr. 10 bis zur Löschung, hält sie ihm zum Abruf als PDF bereit und anonymisiert personenbezogene Daten der Gäste nach Nummer 9 des AVV Buchungskalender. Der Vermieter lädt seine Rechnungen deshalb rechtzeitig vor der Löschung nach Nr. 10 Abs. 3 herunter und bewahrt sie selbst auf. + +(9) Er hält die Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung ein und verändert den Einbau-Code und die gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise des Widgets und der Buchungsseite nicht. + +(10) Liegt die Datenschutzerklärung in der von WEBklar betreuten Website, fügt WEBklar beim Einbau dort den Datenschutz-Absatz für den Buchungskalender ein; das gehört zur Einrichtung. Liegt sie woanders, erhält der Vermieter den Absatz als Textbaustein und fügt ihn selbst ein. Für den übrigen Inhalt seiner Datenschutzerklärung bleibt er verantwortlich (§ 6 Abs. 3 der Abo-Bedingungen). Fällt WEBklar beim Einfügen ein offensichtlicher Widerspruch auf, weist WEBklar den Vermieter darauf hin; eine Pflicht zur Prüfung der Datenschutzerklärung entsteht daraus nicht. + +(11) Der Vermieter informiert seine Gäste nach Art. 13 DSGVO. Die Rollen im Datenschutz regelt der AVV Buchungskalender: Der Vermieter ist Verantwortlicher, WEBklar Auftragsverarbeiter, Stripe Vertragspartner des Vermieters. + +## 6. Muster-Text zur Stornierung, keine Rechtsberatung + +(1) WEBklar stellt dem Vermieter einen Muster-Text für Stornobedingungen bereit. Er ist eine **Vorlage ohne Gewähr** und keine Rechtsberatung (kein Rechtsrat im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes). Er passt zur Technik des Buchungskalenders, kann aber auf den Betrieb des Vermieters nicht zugeschnitten sein. + +(2) WEBklar empfiehlt, die Stornobedingungen und die Angaben zum Angebot vor der Freischaltung von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen. + +(3) Der Vermieter bleibt für seine Stornobedingungen und alle seine Texte verantwortlich, auch wenn er den Muster-Text unverändert übernimmt (Nr. 5 Abs. 3). Die Stornobedingungen, die bei der Freigabe galten, speichert der Buchungskalender mit der Anfrage; die Buchungsseite und die Buchungsbestätigung zeigen dem Gast diese Fassung. + +## 7. Kein Widerrufsrecht des Gastes, Hinweise auf der Buchungsseite + +(1) Für die Buchung von Beherbergungsleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in einem bestimmten Zeitraum besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Buchungsseite weist den Gast darauf hin; der Vermieter kann ihm vertraglich ein weitergehendes Recht einräumen, der Buchungskalender bietet dafür aber keine Funktion. + +(2) Die Buchungsseite zeigt dem Gast vor der Schaltfläche „Zahlungspflichtig buchen“ die wesentlichen Angaben nach Art. 246a EGBGB, soweit der Buchungskalender sie kennt (Anbieter, Unterkunft, Zeitraum, Leistung, Gesamtpreis, Zahlart, Stornobedingungen, Hinweis auf das fehlende Widerrufsrecht). Der Vermieter ergänzt, was darüber hinausgeht, in seinen Texten selbst (Nr. 5 Abs. 2). + +(3) Die Buchungsbestätigung erhält der Gast als E-Mail mit der Rechnung als PDF; sie enthält die Angaben zum Vertrag und die Stornobedingungen auf einem dauerhaften Datenträger. + +## 8. Verfügbarkeit und Störungen + +(1) Das Verfügbarkeitsziel nach § 5 der Abo-Bedingungen gilt für die Website, nicht für den Buchungskalender. WEBklar sagt für den Buchungskalender keine bestimmte Verfügbarkeit zu, die über den Betrieb der Website im Abo hinausgeht. Störungen des Buchungskalenders beheben wir in angemessener Frist (§ 12 der Abo-Bedingungen). + +(2) Angekündigte Wartungsfenster (§ 5 der Abo-Bedingungen) können den Buchungskalender kurzzeitig unterbrechen. Während einer Unterbrechung sind Anfragen und Buchungen nicht möglich; das Widget zeigt dann einen Ausweichtext. + +(3) Zahlungen übernimmt der Buchungskalender über Benachrichtigungen von Stripe und einen Abgleich beim Aufruf der Buchungsseite. Fällt die Verbindung zu Stripe oder zum Server aus, kann sich die Bestätigung einer Zahlung verzögern. Ausfälle von Stripe, von Zahlungsarten und von Banken liegen nicht im Einflussbereich von WEBklar. + +(4) Alle Zeiten gelten in der Zeitzone Europe/Berlin. + +(5) WEBklar übernimmt keine Gewähr dafür, dass E-Mails zugestellt und gelesen werden. Das hängt vom Postfach des Empfängers und von den Mailgrenzen seines Anbieters ab. + +(6) Die gesetzlichen Rechte des Vermieters sowie §§ 12 und 13 der Abo-Bedingungen bleiben unberührt. + +## 9. Preis, Abrechnung und Widerruf + +(1) Die Einrichtung kostet 199 € einmalig je Website-Projekt, ohne Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG. Für den Betrieb des Buchungskalenders berechnet WEBklar nichts weiter; es gibt keine laufende Gebühr und keine Beteiligung am Umsatz oder an den Buchungen. Der Buchungskalender läuft, solange WEBklar die Website betreibt (Nr. 10). + +(2) Die Einrichtung dauert nach der Erfahrung von WEBklar meist 1 bis 2 Wochen ab der Bestellung. Sie hängt davon ab, wie schnell der Vermieter Unterkünfte, Preise und gegebenenfalls das Stripe-Konto bereitstellt und wie umfangreich der Einbau ist. Die Dauer ist eine Einschätzung und keine verbindliche Zusage eines Termins. + +(3) Der Vermieter bezahlt bei der Bestellung im Kundenportal über Stripe und erhält eine Rechnung. Für einen Vermieter, dem WEBklar die Funktion als Teil seines Website-Projekts bereitstellt (Nr. 1 Abs. 2), gilt die dafür getroffene Vereinbarung. + +(4) Der Preis steht neben den Leistungen eines Abos: Die Einrichtung wird weder auf ein Stundenkontingent angerechnet noch damit bezahlt. + +(5) Mehraufwand, der nicht zur Einrichtung gehört (Nr. 2 Abs. 7), führt WEBklar nur nach Absprache vor der Ausführung und nach Freigabe des Vermieters in Textform aus. WEBklar nennt vorher den geschätzten Aufwand und berechnet 100 € je Stunde in Schritten von 15 Minuten, ohne Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG (§ 4 der Abo-Bedingungen). Der Mehraufwand wird gesondert berechnet und nicht auf ein Stundenkontingent angerechnet. + +(6) Verbraucher können die Bestellung der Einrichtung nach der Widerrufsbelehrung widerrufen. Belehrung und Muster-Widerrufsformular stehen in der Anlage „Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular (Einrichtung von Funktionen)“. Ob das Widerrufsrecht erlischt und ob der Vermieter einen angemessenen Betrag für die bis dahin erbrachte Leistung schuldet, richtet sich nach der Zustimmung, die er bei der Bestellung gibt, und nach den Hinweisen zum Widerruf in der Anlage. Mit dem Widerruf endet der Buchungskalender. Dieses Widerrufsrecht des Vermieters gegenüber WEBklar ist vom Widerrufsrecht der Gäste gegenüber dem Vermieter (Nr. 7) zu unterscheiden. + +## 10. Laufzeit und Ende + +(1) Der Buchungskalender läuft, solange WEBklar die Website des Vermieters betreibt. Endet der Vertrag über den Betrieb der Website, endet auch der Buchungskalender; WEBklar schaltet ihn zum Vertragsende ab und informiert den Vermieter vorher per E-Mail und weist ihn darauf hin, seine Rechnungen als PDF herunterzuladen. Das gilt auch beim Widerruf dieses Vertrags. + +(2) Mit dem Abschalten nimmt der Buchungskalender keine neuen Anfragen und Buchungen mehr an, und das Widget zeigt den Ausweichtext. Reservierungen laufen aus. Bereits gebuchte Aufenthalte bleiben Verträge zwischen dem Vermieter und seinen Gästen; der Vermieter erfüllt sie und informiert seine Gäste, wenn er den Buchungskalender nicht mehr anbietet. Anfragen, Buchungen und Rechnungen bleiben im Kundenportal 90 Tage lesbar; Rechnungen kann er einzeln als PDF herunterladen. + +(3) WEBklar löscht alle Daten des Buchungskalenders, also Unterkünfte, Preise, Anfragen, Buchungen, Rechnungen, Kalenderverbindungen, Sperren und Einstellungen, 90 Tage nach dem Abschalten. Eine Ausnahme ist das Einrichtungs-Ticket, in dem WEBklar die Einrichtung als Arbeitsnachweis festhält: Es bleibt mit einer Kurzfassung der Angaben zur Einrichtung bestehen und enthält keine Daten von Gästen (Nummer 9 Abs. 6 des AVV Buchungskalender). Die Aufbewahrungsfrist der Rechnungen (Nr. 5 Abs. 8) endet damit mit der Löschung; der Vermieter bewahrt sie danach selbst auf. + +(4) Das Stripe-Konto bleibt beim Vermieter. Das Ende des Buchungskalenders berührt weder das Konto noch die Auszahlungen noch den Vertrag mit Stripe. Der Vermieter kann die Verbindung zwischen dem Konto und dem Buchungskalender im Stripe-Dashboard beenden. + +(5) Beginnt innerhalb der 90 Tage wieder ein Vertrag über den Betrieb der Website, schaltet WEBklar den Buchungskalender auf Wunsch des Vermieters in Textform mit den vorhandenen Daten und Einstellungen ohne weitere Kosten wieder ein. Nach der Löschung ist eine neue Anfrage und eine neue Einrichtung nötig (neuer Preis nach Nr. 9). + +(6) Endet der Vertrag über den Betrieb der Website, bevor WEBklar den Buchungskalender freigeschaltet hat, erstattet WEBklar den gezahlten Einrichtungspreis vollständig. + +(7) Auf Wunsch des Vermieters in Textform schaltet WEBklar den Buchungskalender jederzeit ab. Eine Erstattung des Einrichtungspreises folgt daraus nicht; für den Widerruf gilt Nr. 9 Abs. 6. + +## 11. Haftung + +(1) Der Buchungskalender ist ein Hilfsmittel für die Vermietung des Vermieters. Der Vertrag über die Unterkunft besteht allein zwischen dem Vermieter und dem Gast; WEBklar ist daran nicht beteiligt. + +(2) Für entgangenen Gewinn und Folgeschäden aus Störungen des Buchungskalenders, aus Verzögerungen oder Fehlern beim Kalenderabgleich (Nr. 4), aus Doppelbuchungen und aus nicht zugestellten E-Mails haftet WEBklar nur im Rahmen von § 13 Abs. 1 und 2 der Abo-Bedingungen. + +(3) WEBklar haftet nicht für Inhalte des Vermieters, insbesondere nicht für seine Unterkünfte, Preise, Steuerangaben, Stornobedingungen und Rechtstexte, auch nicht für den Muster-Text, den er übernommen hat (Nr. 6), und nicht für die Erfüllung seiner Pflichten gegenüber den Gästen und den Behörden (Nr. 5). + +(4) WEBklar haftet nicht für Ausfälle, Sperren oder Entscheidungen von Stripe und der Zahlungsarten sowie für Rückbuchungen und Zahlungsausfälle (Nr. 3 Abs. 3), und nicht für Ausfälle, Änderungen und Entscheidungen anderer Plattformen, deren Kalender der Vermieter einbindet. + +(5) Die Haftung nach § 13 Abs. 1 der Abo-Bedingungen (unter anderem bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz) bleibt unberührt. Der Haftungsrahmen des Vermieters gegenüber seinen Gästen bleibt unberührt. + +## 12. Änderungen und Einstellung + +(1) WEBklar darf die Technik des Buchungskalenders verbessern, solange der Leistungsumfang nicht schlechter wird (§ 3 Abs. 7 der Abo-Bedingungen). Ändert sich dabei, welche Daten erhoben werden, gilt Nummer 12 des AVV Buchungskalender. + +(2) WEBklar darf den Buchungskalender für eine Website mit einer Frist von vier Wochen beenden oder für alle Vermieter mit einer Frist von drei Monaten einstellen, wenn +- ein Gesetz, eine Gerichtsentscheidung oder eine Vorgabe einer Aufsichtsbehörde den Betrieb in der bisherigen Form unzulässig macht oder nur mit wesentlich anderer Technik erlaubt und der Vermieter einer dafür nötigen neuen Fassung nicht zustimmt (AVV Buchungskalender Nummer 12), +- Stripe die Anbindung nach Nr. 3 beendet oder wesentlich ändert, so dass die Online-Zahlung in der bisherigen Form nicht weiterbetrieben werden kann (dann entfällt nur die Online-Zahlung, soweit der Buchungskalender ohne sie weiterläuft), oder +- eine Sicherheitslücke sich nicht anders beheben lässt. + +Die Mitteilung erfolgt in Textform und nennt den Grund, die Merkmale der Änderung, den Zeitpunkt und bei Verbrauchern das Recht, den Vertrag nach § 327r Abs. 3 BGB zu beenden, mit seiner Frist. + +(3) Ist der Weiterbetrieb aus einem Grund nach Absatz 2 schon vor Ablauf der Frist nicht zulässig, darf WEBklar den Buchungskalender ohne Vorankündigung aussetzen, solange das nötig ist. WEBklar informiert den Vermieter darüber unverzüglich in Textform mit dem Grund und nimmt den Betrieb wieder auf, sobald das zulässig und technisch möglich ist. + +(4) Eine Einstellung ohne einen Grund nach Absatz 2 ist ausgeschlossen. Gesetzliche Rechte von Verbrauchern bei Änderungen digitaler Produkte (§ 327r BGB) bleiben unberührt. + +## 13. Hinweise + +(1) **Keine Rechtsberatung.** Der Buchungskalender und der Muster-Text sind technische Hilfsmittel, keine Rechtsberatung (Nr. 6). Die rechtliche und steuerliche Einordnung seiner Vermietung, seiner Preisangaben und seines Angebots trägt der Vermieter. + +(2) **Barrierefreiheit.** Das Widget ist für die Bedienung mit Tastatur und Hilfstechniken gestaltet (Beschriftungen der Tage, Bedienung mit Pfeiltasten, Fehlermeldungen als Live-Region). Eine Konformität nach WCAG 2.1 AA oder EN 301 549 sagt WEBklar nicht zu. Ob der Vermieter als Anbieter von Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr unter das BFSG fällt (Ausnahme für Kleinstunternehmen, § 3 Abs. 3 BFSG), entscheidet und prüft der Vermieter. diff --git a/docs/rechtliches/unterkunft-datenschutz-6f-entwurf.md b/docs/rechtliches/unterkunft-datenschutz-6f-entwurf.md new file mode 100644 index 0000000..ed63a09 --- /dev/null +++ b/docs/rechtliches/unterkunft-datenschutz-6f-entwurf.md @@ -0,0 +1,21 @@ +# Entwurf: Abschnitt 6f der Datenschutzerklärung (Buchungskalender) + +Stand 2026-10-07, Fassung der Rechtstexte 2026-10-07. **Entwurf – Prüfung durch Kanzlei offen.** Der Text kommt als Abschnitt `6f` in `public/datenschutz.html`, hinter 6d (Webshop; 6e ist für die Öffnungszeiten reserviert und noch nicht live) und vor Abschnitt 7. Er wird erst mit dem Livegang übernommen (`docs/funktionen/unterkunft-livegang.md`, Schritt 9), danach die PDF-Fassung `scripts/build-legal-pdfs.sh datenschutz` neu drucken. Mit der Übernahme zugleich im Abschnitt 12 „Empfänger im Überblick“ die Zeile zu Stripe und in Abschnitt 3 die Verweise prüfen. Der Text ist an Abschnitt 6d angelehnt und beschreibt, was die Software tut; ändert sich der AVV Buchungskalender, hier mitändern. + +## Text (als HTML-Absätze übernehmen) + +**6f. Buchungskalender auf Websites unserer Kunden** + +Kunden können auf ihrer eigenen Website einen Buchungskalender für ihre Unterkünfte betreiben („Buchungskalender“), sobald wir die Funktion für sie freigeschaltet haben. Dabei verarbeiten wir die Daten der Personen, die dort eine Unterkunft anfragen oder buchen („Gäste“), ausschließlich als Auftragsverarbeiter nach den Weisungen des jeweiligen Kunden, der dafür Verantwortlicher ist (Auftragsverarbeitungsvertrag Buchungskalender). Wir verwenden diese Daten nicht für eigene Zwecke. Verantwortliche sind wir für die Betriebsdaten des Kunden im Kundenportal und für seine Bestellung der Funktion. Diese Datenschutzerklärung gilt für unsere eigenen Seiten und das Kundenportal. Wer auf der Website eines Kunden anfragt oder bucht, findet die Informationen dazu (Zwecke, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer, Rechte) in der Datenschutzerklärung dieser Website. Anfragen von Gästen zu ihren Daten leiten wir an den Kunden weiter. + +Für den Betrieb des Buchungskalenders speichern wir im Auftrag des Kunden: bei einer Anfrage Name, E-Mail-Adresse, auf Wunsch Firma, Telefonnummer und Nachricht, die Unterkunft, den Zeitraum und die Zahl der Personen sowie bis zur Entscheidung des Kunden einen Hashwert der IP-Adresse (siehe unten); nach der Freigabe die Posten und den Preis des Aufenthalts, die Stornobedingungen und die Fassung der Rechtstexte, die galten; bei der Buchung die Rechnungsadresse, die Zahlart und die Rechnung (und bei einer Stornierung die Stornorechnung) mit lückenloser Rechnungsnummer, in der der Kunde als Aussteller genannt ist; den Stand der Buchung (zum Beispiel gebucht, bezahlt, storniert) mit den Zeitpunkten, bei einer Online-Zahlung die Kennungen der Zahlung bei Stripe und erstattete Beträge. Zahlungsdaten wie Kartennummer oder IBAN gibt der Gast nur auf der Zahlungsseite von Stripe ein; wir erhalten sie nicht. Der Kunde sieht und bearbeitet Anfragen, Buchungen und Rechnungen im Kundenportal. Im Namen des Kunden stellen wir die Rechnungen aus (Rechnung im Namen und im Auftrag des Kunden, § 14 Abs. 2 Satz 4 UStG) und senden E-Mails an Gäste (Eingang der Anfrage, Freigabe mit Link zur Buchung, Ablehnung, Buchungsbestätigung mit Rechnung, Zahlungseingang, Ablauf einer Reservierung, Stornierung) und an den Kunden (neue Anfrage, neue Buchung, Hinweis bei fehlgeschlagenem Kalenderabgleich) über den E-Mail-Dienst der Hetzner Online GmbH (Rechenzentrum Nürnberg, Abschnitt 8). Als Absender erscheint der Kunde, Antworten gehen an ihn. Bis zum Versand liegt jede E-Mail in einer Warteschlange; nach dem Versand löschen wir dort Empfängeradresse und Inhalt, den Eintrag selbst nach sieben Tagen; E-Mails, die nicht zugestellt werden konnten, löschen wir nach 48 Stunden. Der Link zur Buchungsseite enthält ein geheimes Kennzeichen, das wir nur als Prüfsumme speichern. Das Widget setzt keine Cookies. Der Kunde kann Kalender anderer Plattformen einbinden und die geheime Kalenderadresse des Buchungskalenders bei ihnen eintragen; wir lesen aus fremden Kalendern nur belegte Zeiträume, nicht Angaben zu Gästen, und die Adresse des Buchungskalenders enthält nur belegte Nächte. Zum Schutz vor Missbrauch begrenzen wir die Zahl der Anfragen je IP-Adresse; die Zeitpunkte der Aufrufe merken wir uns nur im Arbeitsspeicher des Servers, nicht dauerhaft. Mit der Anfrage speichern wir nicht die IP-Adresse, sondern einen Hashwert davon, der mit einem geheimen Schlüssel unseres Servers berechnet wird (Pseudonym); ohne den Schlüssel lässt sich daraus keine IP-Adresse ableiten. Wir verwenden ihn nur für den Missbrauchsschutz und entfernen ihn, sobald der Kunde die Anfrage freigibt oder ablehnt, spätestens nach 30 Tagen. Im Übrigen gelten die Protokolle in Abschnitt 3. + +Online-Zahlungen im Buchungskalender laufen über Stripe Connect unmittelbar auf das eigene Stripe-Konto des Kunden; wir erhalten und verwahren kein Geld der Gäste und beteiligen uns nicht am Umsatz. Um dieses Konto zu eröffnen, übermitteln wir, sobald der Kunde im Kundenportal die Verbindung mit Stripe auslöst, seine E-Mail-Adresse, die Adresse seiner Website und den Namen seines Projekts an die Stripe Payments Europe, Limited, 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, D02 H210, Irland („Stripe“), zusammen mit internen Kennzeichen, mit denen wir das Konto seinem Projekt zuordnen. Die weiteren Angaben für das Konto gibt der Kunde direkt bei Stripe ein. Wir speichern die Kennung des Stripe-Kontos und seinen Stand (ob Zahlungen und Auszahlungen möglich sind), den uns Stripe meldet, und zeigen ihn dem Kunden im Kundenportal an. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertrag mit dem Kunden). Stripe verarbeitet die Daten für sein Konto als eigener Verantwortlicher; dabei können Daten an die Stripe, LLC in den USA übermittelt werden, die nach dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert ist (Abschnitt 7). Es gelten die Datenschutzhinweise von Stripe: stripe.com/de/privacy. + +Löschfristen: Den IP-Hash entfernen wir, sobald der Kunde eine Anfrage freigibt oder ablehnt, spätestens nach 30 Tagen. Anfragen, aus denen keine Buchung wurde, anonymisieren wir nach sechs Monaten. Bei gebuchten Aufenthalten anonymisieren wir Name, Firma, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Nachricht drei Jahre nach dem Ende des Jahres der Abreise; die Rechnungen und die Rechnungsadresse bewahren wir für den Kunden acht Jahre auf (Buchungsbelege, § 147 AO), solange der Buchungskalender läuft. Schaltet der Kunde den Buchungskalender ab oder endet der Vertrag über den Betrieb seiner Website, schalten wir den Buchungskalender ab und weisen den Kunden vorher darauf hin, seine Rechnungen herunterzuladen. Der Kunde kann Anfragen, Buchungen und Rechnungen danach 90 Tage lang im Kundenportal lesen; danach löschen wir alle Daten des Buchungskalenders (Unterkünfte, Preise, Anfragen, Buchungen, Rechnungen, Kalenderverbindungen, Sperren und Einstellungen). Beginnt innerhalb dieser Frist wieder ein Vertrag über den Betrieb der Website, schalten wir den Buchungskalender auf Wunsch des Kunden mit den vorhandenen Daten wieder ein. Eine Ausnahme ist das Einrichtungs-Ticket, in dem wir die Einrichtung als Arbeitsnachweis festhalten (Abschnitt 6): Es bleibt mit einer Kurzfassung der Angaben zur Einrichtung bestehen und enthält keine Daten von Gästen. Löschen wir Daten oder anonymisieren wir sie, bleiben sie in unseren Datensicherungen noch bis zu sieben Tage erhalten und werden dann überschrieben. Die Daten liegen auf unserem Server bei Hetzner im Rechenzentrum Falkenstein (Deutschland), wie die übrigen Portal-Daten (Abschnitt 3). Die Bestellung der Funktion und ihren Nachweis beschreibt Abschnitt 7. + +## Hinweise für die Übernahme + +- Die Aufbewahrung der Rechnungen für 8 Jahre durch WEBklar ist ein Dienst für den Kunden und endet mit der Löschung 90 Tage nach dem Abschalten (Frage U6 im Kanzlei-Paket). +- Abschnitt 12 „Empfänger im Überblick“ der Datenschutzerklärung: Stripe-Zeile um „Buchungskalender“ ergänzen. +- Abschnitt 7 (Bestellung der Funktion): Der Satz zu Zustimmungsnachweisen gilt für den Buchungskalender entsprechend; prüfen, ob die Aufzählung der Funktionen dort ergänzt werden muss. diff --git a/docs/rechtliches/unterkunft-kanzlei-fragen.md b/docs/rechtliches/unterkunft-kanzlei-fragen.md new file mode 100644 index 0000000..0569f08 --- /dev/null +++ b/docs/rechtliches/unterkunft-kanzlei-fragen.md @@ -0,0 +1,34 @@ +# Fragen an die Kanzlei: Buchungskalender + +Stand 2026-10-07. Gegenstand der Prüfung: Leistungsbeschreibung Buchungskalender und AVV Buchungskalender (Fassung 2026-10-07, beide als „Entwurf – Prüfung durch Kanzlei offen“ gekennzeichnet), Abschnitt 6f der Datenschutzerklärung (`unterkunft-datenschutz-6f-entwurf.md`), Muster-Datenschutz-Absatz für die Website des Vermieters (`docs/funktionen/unterkunft-datenschutz-absatz.md`), Muster-Stornobedingungen (`docs/funktionen/unterkunft-storno-muster.md`), die Zustimmungen der Bestellung (Wortlaut in `server/config.js`, Register `unterkunft`) und die Buchungsseite. Der Buchungskalender ist für Ferienwohnungen, Monteurzimmer und kleine Pensionen gedacht; erste Kundin ist eine Vermieterin von Monteurunterkünften (Unternehmer als Gäste, Verbraucher möglich). Die Arbeitsweise der Software steht im Entwurf der Spezifikation `docs/superpowers/specs/2026-10-07-buchungskalender-design.md`; Muster ist das Kanzlei-Paket zum Webshop (`webshop-kanzlei-paket.md`). + +## Fragen + +**U1. Button-Lösung über Mail-Link (§ 312j Abs. 3 BGB).** Die Anfrage des Gastes ist unverbindlich (Schaltfläche „Anfrage senden“). Der Vertrag entsteht erst, wenn der Gast nach der Freigabe durch den Vermieter über den Link in der E-Mail die Buchungsseite öffnet und „Zahlungspflichtig buchen“ klickt; unmittelbar darüber stehen alle Pflichtangaben. Genügt das für die Button-Lösung, auch wenn der Vermieter den Preis vor der Freigabe ändern kann und der Gast ihn erst auf der Buchungsseite verbindlich sieht? Ist die Beschriftung „Zahlungspflichtig buchen“ auch bei der Zahlart „vor Ort“ (keine Zahlung im Moment der Buchung) zulässig, oder braucht es eine andere Beschriftung („Verbindlich buchen“)? Muss die Anfrage-Schaltfläche anders heißen, damit niemand sie für verbindlich hält? + +**U2. Pflichtinformationen (Art. 246a § 1 EGBGB, § 312d BGB) und Rolle des Vermieters.** Welche Angaben muss die Buchungsseite zeigen, welche stehen in der Buchungsbestätigung (dauerhafter Datenträger, § 312f BGB), und welche muss der Vermieter auf seiner Website selbst vorhalten (Impressum, Informationen zum Anbieter, Verbraucherstreitbeilegung nach § 36 VSBG)? Reicht die Buchungsseite (Anbieter, Unterkunft, Zeitraum, Leistung, Gesamtpreis, Zahlart, Stornobedingungen, Hinweis zum Widerrufsrecht), und was fehlt für Beherbergung typischerweise (zum Beispiel Preisangabenverordnung, Pflichtangaben zur Unterkunft, Hausordnung)? Welche Pflichten treffen WEBklar als Betreiber der Seite im Namen des Vermieters? + +**U3. Kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).** Wir weisen auf der Buchungsseite darauf hin, dass für die Buchung zu einem bestimmten Zeitraum kein Widerrufsrecht besteht. Gilt die Ausnahme auch für Monteurunterkünfte, die langfristig oder für Unternehmer und Verbraucher gemischt vermietet werden, und für Aufenthalte, deren Zeitraum über Wochen reicht? Ist die Formulierung („Ein Widerrufsrecht besteht nicht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).“) ausreichend, und wie ist die Belehrungspflicht zu verstehen, wenn eine Ausnahme vorliegt? + +**U4. Umsatzsteuer der Endreinigung.** Die Software kennt je Vermieter einen Steuersatz für die Übernachtung (Standard 7 %) und einen für die Endreinigung (Standard 7 %) und rechnet die Steuer aus den Bruttobeträgen heraus. Ist es zulässig, die Endreinigung als unselbständige Nebenleistung der Beherbergung mit demselben Satz zu behandeln (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG), oder wäre 19 % der sichere Standard? Wie ist es bei Kleinunternehmern (§ 19 UStG, Hinweistext auf der Rechnung) und bei langfristigen Vermietungen, bei denen die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 UStG greifen kann? Wie weit darf WEBklar Voreinstellungen vorgeben, ohne dass daraus eine Steuerberatung wird? + +**U5. Rechnung im Namen des Vermieters (§ 14 Abs. 2 Satz 4 UStG).** WEBklar stellt die Rechnungen in Namen und Auftrag des Vermieters aus; er stimmt bei der Bestellung und mit einem Haken in den Einstellungen zu. Genügt das als Zustimmung (Textform?) und ist die Abrechnung durch einen Dritten damit sauber geregelt, auch für die Stornorechnung (Rechnungskorrektur mit eigener Nummer) und die lückenlose Nummerierung je Vermieter und Jahr? Gilt das Konstrukt auch für Rechnungen an Verbraucher (dann ist die Rechnung keine Pflichtrechnung, sondern Beleg) und reichen die Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG, wenn der Vermieter unvollständige Stammdaten hinterlegt? Wer haftet für falsche Steuerangaben auf der Rechnung (§ 14c UStG)? + +**U6. Aufbewahrung durch WEBklar (8 Jahre).** WEBklar speichert die Rechnungen und die Rechnungsadresse der Gäste 8 Jahre lang, solange der Buchungskalender läuft, und löscht sie 90 Tage nach dem Abschalten; der Vermieter wird vorher aufgefordert, sie herunterzuladen. Reicht dieser Dienst, ohne dass WEBklar selbst aufbewahrungspflichtig oder zum Buchführungssystem wird (§ 147 AO, GoBD), und wie ist die Spannung zwischen der 8-Jahres-Frist und der Löschung nach 90 Tagen zu regeln? Die Gästedaten ohne Rechnungsbezug werden 3 Jahre nach dem Ende des Abreisejahres anonymisiert und Anfragen ohne Buchung nach 6 Monaten: Sind die Fristen angemessen (Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO)? + +**U7. Rolle im Datenschutz, AVV Buchungskalender.** Der Vermieter ist Verantwortlicher, WEBklar Auftragsverarbeiter (Muster AVV Webshop). Ist die Rollenverteilung für die Rechnungserstellung und die Aufbewahrung richtig (kein eigener Zweck von WEBklar)? Ist die Behandlung von Stripe (Vertragspartner des Vermieters, kein Unterauftragsverarbeiter) und der importierten Kalender anderer Plattformen (nur Zeiträume, keine Gästedaten) vertretbar? Genügt die Bezeichnung des IP-Hash als pseudonymes Datum mit Löschung bei der Entscheidung? + +**U8. Haftung bei Doppelbuchung durch iCal-Verzögerung.** Der Abgleich mit Booking.com, Airbnb und ähnlichen Plattformen geschieht über iCal mit Verzögerung von Minuten bis Stunden; jede Anfrage braucht die Freigabe, und beim Freigeben und Buchen prüft die Software erneut. Eine Doppelbuchung ist trotzdem möglich. Ist der Haftungsausschluss in Nr. 4 und Nr. 11 der Leistungsbeschreibung (keine Echtzeit-Verfügbarkeit, kein Ersatz von Folgeschäden außer im Rahmen von § 13 Abs. 1 und 2 der Abo-Bedingungen) wirksam, auch gegenüber Verbrauchern? Die Leistungsbeschreibung richtet sich nur an Vermieter, die Unternehmer sind; für deren Gäste gilt das nicht. Ist eine hervorgehobene Warnung im Portal sinnvoll oder nötig? + +**U9. Zustimmungen der Bestellung.** Genügen die sechs Haken (Unterlagen, Verantwortung, Rechnung im Auftrag, Stripe, Beginn der Leistung und Erlöschen des Widerrufsrechts, Pflichtinformationen) und die Widerrufsbelehrung der Funktionen, wenn der Vermieter in der Praxis Unternehmer ist? Muss der Haken zu Stripe entfallen, wenn der Vermieter keine Online-Zahlung nutzt? + +**U10. Kein Meldeschein, keine Kurtaxe, keine Anzahlung.** Die Leistungsbeschreibung nimmt Meldeschein, Kurtaxe und Anzahlungen aus dem Umfang und weist die Pflichten dem Vermieter zu (Nr. 2 Abs. 7, Nr. 5 Abs. 6). Ist das ausreichend deutlich, und wie ist eine Haftung von WEBklar wegen fehlender Hinweise ausgeschlossen? + +**U11. Muster-Stornobedingungen.** Der Text `unterkunft-storno-muster.md` ist eine Vorlage für Vermieter (Staffel nach Zeit bis zur Anreise, Erstattungen, Verhältnis zu § 537 BGB und § 308 Nr. 7 BGB bei Verbrauchern, Pauschalen nach § 309 Nr. 5 BGB). Ist er als Vorlage mit Hinweis „keine Rechtsberatung“ vertretbar? Welche Pauschalen sind üblich und zulässig? + +**U12. Datenschutz-Absatz für die Vermieter-Website.** Ist der Muster-Absatz `unterkunft-datenschutz-absatz.md` (Verantwortlicher, Rechtsgrundlagen Art. 6 Abs. 1 lit. b und f, Stripe, E-Mails, Speicherdauer) und der Abschnitt 6f der WEBklar-Erklärung in sich schlüssig und vollständig? + +## Prüfpunkte vor dem Livegang + +- Fassung der Rechtstexte: Ändert die Kanzlei etwas, gibt es eine neue Fassung (Datum, `config.unterkunft.fassung`, Zustimmungs-Pin in `test/featureConsentTexte.test.js`); ausgelieferte Fassungen werden nie überschrieben. +- Danach Upload in WOMS „Rechtliches“ und Schalter `UNTERKUNFT_ENABLED` von `pilot` auf `on` (Livegang-Schritt 10). diff --git a/public/rechtliches/avv-unterkunft-2026-10-07.html b/public/rechtliches/avv-unterkunft-2026-10-07.html new file mode 100644 index 0000000..2a95cda --- /dev/null +++ b/public/rechtliches/avv-unterkunft-2026-10-07.html @@ -0,0 +1,212 @@ + + + + + + + Auftragsverarbeitungsvertrag Buchungskalender – WEBklar + + + +
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WEBKLAR
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Auftragsverarbeitungsvertrag Buchungskalender (Art. 28 DSGVO)

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Fassung 2026-10-07 · Entwurf – Prüfung durch Kanzlei offen

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zwischen dem Kunden als Verantwortlichem („Kunde“; in der Leistungsbeschreibung „Vermieter“) und der WEBklar GbR, Am Schwimmbad 10, 67722 Winnweiler, vertreten durch die Gesellschafter Kenso Grimm und Justin Klein, als Auftragsverarbeiter („WEBklar“).

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Vorbemerkung: Abschluss und Verhältnis zu anderen Verträgen

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(1) Der Kunde schließt diesen Vertrag, wenn er im Kundenportal die Einrichtung des Buchungskalenders bestellt und dabei per Haken diesem Vertrag und der Leistungsbeschreibung „Buchungskalender“ („Leistungsbeschreibung“) in der angezeigten Fassung zustimmt. Das Portal speichert die Fassung, den Zeitpunkt, das Kundenkonto und die angemeldete Person. Anschließend sendet WEBklar dem Kunden eine E-Mail, die beide Texte und die Widerrufsbelehrung in dieser Fassung als PDF enthält und auf sie verlinkt.

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(2) Ein Mitarbeiter von WEBklar darf die Funktion auch ohne Bestellung im Portal einschalten (zum Beispiel für einen Kunden, dem WEBklar sie als Teil seines Website-Projekts bereitstellt), aber nur, wenn der Kunde vorher in Textform (etwa im Chat des Kundenportals oder per E-Mail) erklärt hat, dass er diesem Vertrag und der Leistungsbeschreibung in der aktuellen Fassung zustimmt. Das Portal verlangt dafür das Datum und den Weg der Erklärung; fehlt eine Angabe, schaltet es nicht ein. WEBklar speichert vor dem Einschalten einen Zustimmungsnachweis mit der Fassung der beiden Texte, dem Datum und dem Weg dieser Erklärung, dem Zeitpunkt des Einschaltens und dem Namen des Mitarbeiters (ohne IP-Adresse und Browser-Kennzeichen, weil der Kunde nicht im Portal zugestimmt hat). Der Kunde erhält anschließend eine E-Mail mit diesen beiden Texten als PDF.

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(3) Dieser Vertrag ist ein eigener Vertrag für den Buchungskalender. Er ergänzt den Auftragsverarbeitungsvertrag in Anlage 1 der Abo-Bedingungen. Für den Buchungskalender geht er Anlage 1 vor; im Übrigen gilt Anlage 1 ergänzend. In Datenschutzfragen geht er den Abo-Bedingungen und der Leistungsbeschreibung vor.

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(4) Die Rollen: Der Kunde ist Verantwortlicher für die personenbezogenen Daten seiner Gäste im Buchungskalender. WEBklar ist sein Auftragsverarbeiter. Stripe ist nicht Auftragsverarbeiter von WEBklar, sondern Vertragspartner des Kunden (Nummer 7 Abs. 4). Die Plattformen, deren Kalender der Kunde einbindet (zum Beispiel Booking.com oder Airbnb), sind weder Auftragsverarbeiter noch Unterauftragsverarbeiter von WEBklar.

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1. Gegenstand und Dauer

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(1) WEBklar betreibt für die öffentliche Website des Kunden ein Buchungs-Widget mit einer Buchungsseite und einer Verwaltung im Kundenportal („Buchungskalender“) und verarbeitet dabei personenbezogene Daten der Gäste des Kunden im Auftrag des Kunden. Den Umfang beschreibt die Leistungsbeschreibung.

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(2) Der Vertrag beginnt mit dem Einschalten der Funktion. Er endet mit dem Abschalten, spätestens mit dem Ende des Vertrags, aufgrund dessen WEBklar die Website des Kunden betreibt; den Buchungskalender schaltet WEBklar dann zum Vertragsende ab (Nr. 10 Abs. 1 der Leistungsbeschreibung). Die Pflichten aus diesem Vertrag gelten fort, bis alle Daten nach Nummer 9 gelöscht sind.

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2. Art und Zweck der Verarbeitung

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(1) Art: Übermitteln der Anfrage und der Buchung vom Widget und von der Buchungsseite an den Server von WEBklar, Speichern, Verwalten und Anzeigen im Kundenportal, Berechnen des Preises, Erzeugen von Rechnungen und Stornorechnungen im Namen des Kunden (Nr. 3 Abs. 6 der Leistungsbeschreibung), Abgleichen von Kalendern, Versenden von E-Mails, Übernehmen von Zahlungsstatus aus Stripe, Weitergeben von Erstattungen an Stripe im Auftrag des Kunden, Anonymisieren und Löschen.

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(2) Zwecke: Der Kunde soll Anfragen und Buchungen seiner Gäste abwickeln. Dazu nimmt der Buchungskalender Anfragen entgegen, reserviert Zeiträume nach der Freigabe durch den Kunden, nimmt die verbindliche Buchung des Gastes entgegen, stellt die Rechnung aus, gleicht Online-Zahlungen mit Stripe ab, bildet Zahlungen vor Ort ab, bildet Stornierungen ab und benachrichtigt den Kunden. WEBklar versendet die E-Mails im Auftrag des Kunden. Außerdem schützt WEBklar den Buchungskalender für den Kunden vor Missbrauch (Mengenbegrenzung, Begrenzung der Anfragen je IP-Adresse, Erkennen automatisierter Anfragen).

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(3) WEBklar verwendet die Daten für keine eigenen Zwecke, auch nicht in anonymisierter Form und nicht für Auswertungen über mehrere Kunden. Es findet keine Werbung und keine Zusammenführung mit anderen Daten statt. WEBklar bildet keine Profile einzelner Gäste. Zählungen ohne Personenbezug, die WEBklar für den sicheren Betrieb braucht (etwa die Zahl der anonymisierten Anfragen je Tag oder die Länge der Versandwarteschlange), sind keine eigenen Zwecke.

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3. Datenarten und Betroffene

+ +

(1) Daten der Gäste, die WEBklar aus dem Widget, von der Buchungsseite und aus Stripe erhält und speichert:

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    +
  • bei der Anfrage: Name, E-Mail-Adresse, auf Wunsch Firma, Telefonnummer und eine Nachricht, die gewünschte Unterkunft, der Zeitraum, die Zahl der Personen, die Anfragenummer, ein Hashwert der IP-Adresse (Absatz 4) und der Zeitpunkt;
  • +
  • bei der Freigabe: die Posten und Summen des Preises (Text, Menge, Einzelbetrag, Steuersatz), die Reservierungsfrist, eine Nachricht des Kunden an den Gast, die Stornobedingungen, die galten, und die Fassung der Rechtstexte, der der Gast gesehen hat, jeweils als Schnappschuss;
  • +
  • bei der Buchung: die Rechnungsadresse (Name, Firma, Straße, Postleitzahl, Ort, Land), die Zahlart, der Zeitpunkt der Buchung und die Rechnungsnummer;
  • +
  • bei der Zahlung und der Erstattung: Status, Zeitpunkt, Art (online über Stripe oder vor Ort), die Kennungen der Zahlung bei Stripe, erstattete Beträge und der Grund einer Stornierung;
  • +
  • die Rechnung und die Stornorechnung als unveränderlicher Schnappschuss (Angaben des Ausstellers, Empfänger, Unterkunft, Zeitraum, Posten, Summen, Steuerart, Bezug), aus dem WEBklar das PDF bei jedem Abruf erzeugt;
  • +
  • ein Hashwert des geheimen Zugangs zur Buchungsseite (der Link in der E-Mail wird nur als Prüfsumme gespeichert);
  • +
  • der Zustellstatus der E-Mails an den Gast.
  • +
+ +

Kartendaten und Kontodaten (IBAN) des Gastes erhält und speichert WEBklar nicht; die gibt der Gast nur bei Stripe ein. Die Bankverbindung des Kunden selbst (Angabe auf der Rechnung) und seine Firmen- und Steuerangaben gehören nicht zu den Gästedaten.

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(2) Von Kalendern anderer Plattformen übernimmt WEBklar nur die belegten Zeiträume (Datum von und bis), nicht Namen, Beschreibungen oder andere Angaben der dortigen Buchungen, auch wenn der Kalender sie enthält. Die iCal-Adresse, die WEBklar dem Kunden bereitstellt, enthält nur belegte Nächte, keine Angaben zu Gästen. Wer die geheime Adresse kennt, sieht die belegten Nächte; der Kunde kann sie jederzeit erneuern.

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(3) Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) werden nicht verarbeitet. Der Kunde fordert von seinen Gästen keine entsprechenden Angaben und bittet sie, solche Angaben nicht in das Nachrichtenfeld zu schreiben (Nummer 11 Abs. 4). Meldedaten nach dem Bundesmeldegesetz (Meldeschein) und Daten zur Kurtaxe verarbeitet der Buchungskalender nicht.

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(4) IP-Adresse und Browser-Kennzeichen (User-Agent) erhält der Server von WEBklar technisch bei jedem Abruf des Widgets und jeder Anfrage. Die Mengenbegrenzung (Missbrauchsschutz) verwendet die IP-Adresse im Arbeitsspeicher des Servers; ein Neustart leert sie. Mit der Anfrage werden weder eine IP-Adresse im Klartext noch ein Browser-Kennzeichen gespeichert, sondern nur ein Hashwert der IP-Adresse („IP-Hash“): ein SHA-256-Wert, den WEBklar mit einem geheimen Schlüssel des Servers salzt. Der IP-Hash ist ein pseudonymes technisches Datum und bleibt ein personenbezogenes Datum, weil WEBklar mit dem Schlüssel für dieselbe IP-Adresse denselben Wert berechnen kann; ohne den Schlüssel lässt sich aus ihm keine IP-Adresse ableiten. WEBklar verwendet ihn ausschließlich zum Missbrauchsschutz. Er dient nicht dazu, Gäste zu identifizieren, wiederzuerkennen oder zu profilieren, wird dem Kunden weder angezeigt noch exportiert und steht nur im Datensatz der Anfrage. WEBklar entfernt ihn aus dem Datensatz, sobald der Kunde die Anfrage freigibt oder ablehnt, spätestens nach 30 Tagen (Nummer 9 Abs. 1). In den Server-Protokollen stehen IP-Adresse und Browser-Kennzeichen 14 Tage (Anlage 2 der Abo-Bedingungen).

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(5) Der Buchungskalender setzt keine Cookies. Das Widget und die Buchungsseite speichern im Browser des Besuchers keine personenbezogenen Daten dauerhaft; das Widget hält Eingaben nur im Arbeitsspeicher der geöffneten Seite. Soweit für die Funktion etwas im Sitzungsspeicher des Tabs abgelegt wird, ist es technisch erforderlich und verschwindet mit dem Tab.

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(6) Betroffene: Gäste, die über die Website des Kunden Anfragen stellen oder buchen, und Personen, deren Angaben der Gast in der Anfrage oder Buchung macht (zum Beispiel Mitreisende oder abweichende Rechnungsempfänger). Beschäftigte des Kunden sind von diesem Vertrag nicht betroffen.

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4. Weisungen

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(1) WEBklar verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden, auch in Bezug auf eine Übermittlung in ein Drittland oder an eine internationale Organisation. Das gilt nicht, wenn das Recht der Europäischen Union oder Deutschlands WEBklar zu einer Verarbeitung verpflichtet. In diesem Fall teilt WEBklar dem Kunden die Pflicht vorher mit, soweit das Gesetz es nicht verbietet.

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(2) Mit der Bestellung weist der Kunde WEBklar an, den Buchungskalender nach seinen Einstellungen und der Leistungsbeschreibung zu betreiben und in seinem Namen Rechnungen auszustellen. Weitere Weisungen ergeben sich aus den Einstellungen und Aktionen im Kundenportal (Unterkünfte, Preise, Sperren, Kalenderverbindungen, Freigabe und Ablehnung von Anfragen, Zahlungseingang vor Ort, Stornierungen und Erstattungen, Online-Zahlung, Öffnen und Schließen des Buchungskalenders). Sonstige Weisungen erteilt der Kunde in Textform, etwa im Chat des Kundenportals. Weisungen, die über diese Einstellungen hinausgehen, setzt WEBklar nur um, wenn das technisch vorgesehen ist; sonst kann der Kunde den Buchungskalender abschalten lassen (Nr. 10 Abs. 7 der Leistungsbeschreibung). Die Anonymisierung und Löschung auf Weisung nach Nummer 8 Abs. 2 und Nummer 9 Abs. 6 setzt WEBklar immer um, soweit Aufbewahrungspflichten dem nicht entgegenstehen (Nummer 9 Abs. 8).

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(3) Hält WEBklar eine Weisung für rechtswidrig, weist es den Kunden unverzüglich darauf hin. WEBklar darf die Ausführung aussetzen, bis der Kunde die Weisung ändert oder die Rechtslage geklärt ist.

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5. Vertraulichkeit

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WEBklar setzt nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

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6. Technische und organisatorische Maßnahmen

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(1) WEBklar trifft die Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, die in der Anlage zu diesem Vertrag beschrieben sind. WEBklar darf sie an den Stand der Technik anpassen, sofern das Schutzniveau nicht sinkt.

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(2) Für den Server gelten ergänzend die Maßnahmen der Anlage 2 der Abo-Bedingungen, soweit die Anlage zu diesem Vertrag nichts anderes regelt.

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7. Unterauftragsverarbeiter

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(1) Der Kunde genehmigt den Einsatz der Hetzner Online GmbH, Industriestraße 25, 91710 Gunzenhausen, für den Betrieb des Servers, auf dem der Buchungskalender läuft, und für dessen Sicherung (Rechenzentrum Falkenstein, Deutschland) sowie für den Versand der E-Mails über den SMTP-Dienst des Webhostings (Rechenzentrum Nürnberg, Deutschland). Eine Übermittlung in Drittländer findet nicht statt.

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(2) Will WEBklar einen weiteren Unterauftragsverarbeiter hinzuziehen oder einen ersetzen, teilt es das dem Kunden mindestens vier Wochen vorher in Textform mit. Der Kunde kann innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund in Textform widersprechen. WEBklar setzt den neuen Unterauftragsverarbeiter nicht vor Ablauf dieser Frist ein. Kündigt ein Unterauftragsverarbeiter von WEBklar eine eigene Änderung mit kürzerer Frist an, informiert WEBklar den Kunden unverzüglich, nachdem die Ankündigung eingegangen ist; der Kunde kann dann unverzüglich widersprechen. Einigen sich die Parteien nicht, kann der Kunde den Buchungskalender abschalten lassen und WEBklar ihn für diese Website zu dem Zeitpunkt beenden, zu dem der neue Unterauftragsverarbeiter eingesetzt wird. Die Daten werden dann nach Nummer 9 gelöscht, auf Weisung des Kunden früher (Nummer 9 Abs. 6).

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(3) WEBklar verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf die Datenschutzpflichten nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO. Bei der Hetzner Online GmbH ist das deren Vertrag zur Auftragsverarbeitung, den WEBklar abgeschlossen hat. Kommt ein Unterauftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, haftet WEBklar dem Kunden für die Einhaltung dieser Pflichten (Art. 28 Abs. 4 Satz 2 DSGVO).

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(4) Stripe ist kein Unterauftragsverarbeiter von WEBklar. Der Kunde verwendet sein eigenes Stripe-Konto und hat den Vertrag darüber unmittelbar mit Stripe geschlossen (Nr. 3 der Leistungsbeschreibung); die Zahlung des Gastes fließt direkt auf dieses Konto. Die Zahlungsseite (Stripe Checkout), die Erhebung von Zahlungs-, Karten- und Kontodaten, die Prüfung von Zahlungen und die Auszahlungen verantworten der Kunde und Stripe nach ihrem Vertrag; WEBklar erhält diese Daten nicht. Auf Weisung des Kunden legt WEBklar bei Stripe die Zahlung an, ruft die Angaben zu Zahlungen ab, die der Buchungskalender braucht (Nummer 2 Abs. 1), und veranlasst Erstattungen. Daten von Gästen gehen dabei nicht von WEBklar an Stripe, außer der Bezeichnung des Aufenthalts und der Rechnungsnummer auf der Zahlungsseite, der Kennung der Buchung, dem Betrag und der Erstattung selbst. Die Weitergabe von Daten durch Stripe, auch an Stellen außerhalb der Europäischen Union, regeln der Kunde und Stripe; dafür ist WEBklar nicht verantwortlich.

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(5) Plattformen, deren iCal-Kalender der Kunde einbindet oder denen er die iCal-Adresse des Buchungskalenders mitteilt, sind Empfänger nach seiner Entscheidung. WEBklar übermittelt ihnen keine Daten von Gästen.

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8. Unterstützung des Kunden, Betroffenenrechte

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(1) WEBklar leitet Anfragen von Gästen, die an WEBklar gerichtet sind, unverzüglich an den Kunden weiter. WEBklar unterstützt ihn mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Beantwortung.

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(2) Dafür bietet das Kundenportal die Anzeige der Anfragen und Buchungen, mit denen der Kunde Auskunft erteilen kann, und den Abruf der Rechnungen als PDF. Auf Weisung des Kunden in Textform (etwa im Chat des Kundenportals) anonymisiert WEBklar die Gästedaten einer Anfrage oder Buchung unverzüglich: Name, Firma, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und die Freitexte werden gelöscht oder unkenntlich gemacht (ein IP-Hash ist zu diesem Zeitpunkt in der Regel längst entfernt); Anfragenummer, Zeitraum, Beträge und Status bleiben. Rechnungen und Rechnungsadresse einer gebuchten Anfrage bleiben, solange eine Aufbewahrungspflicht besteht (Nummer 9 Abs. 3). Dabei löscht WEBklar die E-Mails zu dieser Anfrage, die noch auf den Versand warten. E-Mails, deren Versand endgültig fehlgeschlagen ist, behalten Empfängeradresse und Inhalt, bis WEBklar sie nach Nummer 9 Abs. 5 löscht (48 Stunden nach dem Fehlschlag).

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(3) Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten meldet WEBklar dem Kunden unverzüglich, möglichst innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis, mit den Informationen, die zu diesem Zeitpunkt vorliegen.

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(4) WEBklar unterstützt den Kunden bei seinen Pflichten aus Art. 32 bis 36 DSGVO. Dazu gehören die Angaben, die er für sein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und für eine etwaige Datenschutz-Folgenabschätzung braucht.

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(5) Die Gäste informiert der Kunde (Art. 13 DSGVO; Nummer 11 Abs. 2).

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9. Löschung und Rückgabe

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(1) Den IP-Hash entfernt WEBklar aus dem Datensatz einer Anfrage, sobald der Kunde sie freigibt oder ablehnt, spätestens 30 Tage nach dem Anlegen.

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(2) Anfragen, aus denen keine Buchung wurde (abgelehnt, abgelaufen, oder neu und nicht innerhalb von 60 Tagen entschieden), anonymisiert WEBklar nach 6 Monaten: Name, Firma, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Nachricht werden gelöscht. Anfragenummer, Zeitraum, Status und, soweit vorhanden, der Preisvorschlag bleiben ohne Personenbezug erhalten.

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(3) Bei gebuchten Aufenthalten anonymisiert WEBklar die Gästedaten (Name, Firma, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Nachricht) 3 Jahre nach dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Gast abgereist ist (Abreisejahr; maßgeblich ist die Zeit in Berlin). Rechnungen, Stornorechnungen und die Rechnungsadresse bleiben 8 Jahre erhalten, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres der Rechnung, solange der Buchungskalender läuft (Buchungsbelege, § 147 AO); sie sind für den Kunden als Aussteller bestimmt. Anfragenummer, Zeitraum, Beträge und Status bleiben ebenfalls.

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(4) Die Anonymisierung nach den Absätzen 2 und 3 sowie die Entfernung des IP-Hash laufen im täglichen Löschlauf; anonymisiert oder entfernt wird frühestens nach Ablauf der jeweiligen Frist. Ist an einem Tag mehr zu bearbeiten, als ein Lauf schafft, folgt der Rest im nächsten Lauf.

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(5) In der Versandwarteschlange für E-Mails leert WEBklar die Empfängeradresse und den Inhalt einer E-Mail nach dem Versand und löscht den Eintrag 7 Tage nach dem Versand. E-Mails, die nicht zugestellt werden können, löscht WEBklar mit Empfängeradresse und Inhalt 48 Stunden nach dem endgültigen Fehlschlag.

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(6) Ist der Buchungskalender abgeschaltet oder der Vertrag über den Betrieb der Website beendet, kann der Kunde die Anfragen, Buchungen und Rechnungen 90 Tage lang im Kundenportal lesen und die Rechnungen einzeln als PDF herunterladen; WEBklar weist ihn vor dem Abschalten per E-Mail darauf hin. Danach löscht WEBklar alle Daten des Buchungskalenders: Unterkünfte, Preise, Anfragen, Buchungen, Rechnungen, Kalenderverbindungen, Sperren und Einstellungen. Damit endet auch die Aufbewahrung der Rechnungen nach Absatz 3; sie bewahrt der Kunde dann selbst auf. Eine Ausnahme ist das Einrichtungs-Ticket, in dem WEBklar die Einrichtung als Arbeitsnachweis festhält: Es bleibt mit einer Kurzfassung der Angaben zur Einrichtung bestehen (zum Beispiel Adresse der Website, Einbau-Code und die Angaben des Kunden aus der Anfrage) und enthält keine Daten von Gästen; dafür gilt die Datenschutzerklärung von WEBklar (Abschnitt 6). Beginnt innerhalb dieser Frist wieder ein Vertrag über den Betrieb der Website, schaltet WEBklar den Buchungskalender auf Wunsch des Kunden mit den vorhandenen Daten wieder ein (Nr. 10 Abs. 5 der Leistungsbeschreibung). Früher anonymisiert WEBklar einzelne Daten auf Weisung des Kunden (Nummer 8 Abs. 2); alle Daten des Buchungskalenders löscht WEBklar auf Weisung des Kunden in Textform unverzüglich.

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(7) Die Daten sind in der täglichen Vollsicherung des Servers enthalten (§ 3 Abs. 5 der Abo-Bedingungen). Gelöschte oder anonymisierte Daten bleiben dort bis zu sieben Tage erhalten und werden dann überschrieben. Wird eine Sicherung zurückgespielt, holt der tägliche Löschlauf die fälligen Löschungen und Anonymisierungen nach; Löschungen auf Weisung des Kunden wiederholt WEBklar.

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(8) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. Der Kunde ist für seine eigenen Aufbewahrungspflichten (zum Beispiel für Rechnungen und Buchungsbelege) selbst verantwortlich; WEBklar ist kein Archiv im Sinne der Buchführung. Die Aufbewahrung der Rechnungen nach Absatz 3 geschieht als Dienst für den Kunden und für die Dauer des Buchungskalenders. Der Kunde sichert die Belege, die er braucht, rechtzeitig vor der Löschung nach Absatz 6 durch den Download. Soweit eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, löscht oder anonymisiert WEBklar auch auf Weisung des Kunden nicht früher; stattdessen sperrt es die Daten für die weitere Verarbeitung.

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10. Nachweise und Kontrollen

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WEBklar stellt dem Kunden alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Pflichten aus Art. 28 DSGVO nötig sind, und ermöglicht Überprüfungen einschließlich Inspektionen durch den Kunden oder einen von ihm beauftragten, zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer. Sie finden nach Anmeldung mit angemessener Frist (in der Regel 14 Tage) zu den Servicezeiten statt, ohne den Betrieb unzumutbar zu stören. Für das Rechenzentrum genügen in der Regel die Nachweise des Betreibers (Zertifizierung der Hetzner Online GmbH nach ISO/IEC 27001). Für mehr als eine Vor-Ort-Kontrolle pro Jahr kann WEBklar eine angemessene Vergütung verlangen.

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11. Pflichten des Kunden

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(1) Der Kunde ist Verantwortlicher für die Verarbeitung der Daten seiner Gäste im Buchungskalender.

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(2) Der Kunde informiert seine Gäste nach Art. 13 DSGVO. Dazu nimmt er den Datenschutz-Absatz für den Buchungskalender in seine Datenschutzerklärung auf (Nr. 5 Abs. 10 der Leistungsbeschreibung) und nennt in seinen Rechtstexten (Datenschutzerklärung, Impressum) die Angaben, die das Gesetz verlangt.

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(3) Der Kunde schließt mit Stripe den Vertrag über sein Stripe-Konto selbst, wenn er die Online-Zahlung nutzt, und verantwortet die Verarbeitung von Daten durch Stripe, soweit sie nicht in diesem Vertrag geregelt ist (Nummer 7 Abs. 4).

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(4) Der Kunde fordert von seinen Gästen keine Angaben zu ihrer Gesundheit oder zu anderen besonderen Kategorien personenbezogener Daten und weist sie auf der Website darauf hin, solche Angaben nicht in das Nachrichtenfeld zu schreiben.

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(5) Der Kunde verändert den Einbau-Code und die gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise des Widgets und der Buchungsseite nicht (Nr. 5 Abs. 9 der Leistungsbeschreibung).

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(6) Der Kunde erfüllt seine Pflichten zu Meldeschein, Kurtaxe und sonstigen Meldungen an Behörden selbst und verarbeitet die dafür nötigen Daten außerhalb des Buchungskalenders (Nr. 5 Abs. 6 der Leistungsbeschreibung).

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12. Haftung, Änderungen, Schlussbestimmungen

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(1) Gegenüber betroffenen Personen gilt Art. 82 DSGVO. Für die Haftung zwischen Kunde und WEBklar gilt § 13 der Abo-Bedingungen.

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(2) Eine neue Fassung dieses Vertrags oder der Leistungsbeschreibung, auch wegen geänderter Datenerhebung, teilt WEBklar dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Sie wird wirksam, wenn der Kunde ihr im Kundenportal oder in Textform zustimmt. Stimmt er nicht zu, gilt die bisherige Fassung weiter.

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(3) Ist die neue Fassung nötig, weil ein Gesetz, eine Gerichtsentscheidung oder eine Vorgabe einer Aufsichtsbehörde den Betrieb in der bisherigen Form nicht mehr zulässt, und stimmt der Kunde ihr nicht zu, darf WEBklar den Buchungskalender für seine Website nach Nr. 12 Abs. 2 der Leistungsbeschreibung beenden oder nach Nr. 12 Abs. 3 der Leistungsbeschreibung aussetzen. Das Abo bleibt davon unberührt.

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(4) Im Übrigen gilt § 16 der Abo-Bedingungen.

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Anlage: Technische und organisatorische Maßnahmen des Buchungskalenders (Art. 32 DSGVO)

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BereichMaßnahmen
ÜbertragungDas Widget, die Buchungsseite und das Kundenportal werden nur über TLS (HTTPS) übertragen. Der Einbau-Code verweist auf eine Adresse mit https://. Die Zahlung geschieht auf der Zahlungsseite von Stripe. Kalender anderer Plattformen ruft WEBklar nur über https ab.
Speicher im BrowserEs werden keine Cookies gesetzt. Das Widget sendet seine Anfragen ohne Cookies und ruft nur die Schnittstelle des Buchungskalenders auf, keine Dienste Dritter.
ZugriffskontrolleDas Kundenportal ist nur nach Anmeldung erreichbar; jeder Kunde sieht nur die Daten seiner eigenen Projekte. Die öffentliche Schnittstelle des Widgets liefert nur für einen vorhandenen Buchungskalender Daten und ist über den Website-Schlüssel (Site-Key) adressiert; die belegten Nächte nennt sie ohne Quelle und ohne Daten von Gästen. Die Buchungsseite ruft der Gast nur mit einem geheimen Token ab, das nur als Prüfsumme gespeichert und zeitkonstant verglichen wird. Benachrichtigungen von Stripe werden nur nach Prüfung ihrer Signatur verarbeitet; die Schlüssel für Stripe liegen nur auf dem Server. Die iCal-Adresse des Buchungskalenders ist ein geheimer, erneuerbarer Zufallswert.
MissbrauchsschutzEin verstecktes Feld (Honeypot), eine Mindestzeit bis zum Absenden des Formulars mit signiertem Formular-Token und Grenzen je IP-Adresse und je Buchungskalender schützen vor automatisierten Anfragen. Die Grenzen gelten im Arbeitsspeicher; ein Neustart leert sie. Mit der Anfrage wird nur ein gesalzener IP-Hash gespeichert (Nummer 3 Abs. 4). Beim Abruf von Kalendern anderer Plattformen sind nur Adressen mit https erlaubt, private und lokale Ziele sind gesperrt, und Größe und Dauer des Abrufs sind begrenzt.
DatenminimierungKartendaten und Kontodaten erhält und speichert WEBklar nicht. Preise berechnet der Server aus den gespeicherten Preisen und Posten, nie aus Angaben des Browsers. Von anderen Kalendern werden nur Zeiträume übernommen. Mit der Anfrage werden keine IP-Adresse im Klartext und kein Browser-Kennzeichen gespeichert; der IP-Hash wird mit der Entscheidung des Kunden entfernt. Die Gästedaten werden nach den Fristen der Nummer 9 anonymisiert. Nach dem Versand einer E-Mail werden Empfängeradresse und Inhalt in der Warteschlange geleert.
Integrität der RechnungenRechnungen und Stornorechnungen werden als unveränderlicher Schnappschuss gespeichert; das PDF entsteht bei jedem Abruf aus diesem Schnappschuss. Rechnungsnummern werden unter Sperre lückenlos je Kunde und Jahr vergeben. Freigabe und Buchung prüfen unter Sperre erneut, dass der Zeitraum frei ist.
TrennungAlle Unterkünfte, Anfragen und Rechnungen tragen die Kennung des Kunden, des Projekts und der Funktion; das Kundenportal und die öffentliche Schnittstelle lesen immer nur die Daten des jeweiligen Buchungskalenders. Die Hintergrundläufe (Ablauf von Reservierungen, Kalenderabgleich, Versand der E-Mails, Anonymisierung und Löschung) schreiben jeweils nur in das Dokument, um das es geht.
LöschungTäglicher Löschlauf für Anfragen, Buchungen und Warteschlange nach den Fristen der Nummer 9; die Daten abgeschalteter Buchungskalender 90 Tage nach dem Abschalten; das Einrichtungs-Ticket bleibt als Arbeitsnachweis mit einer Kurzfassung der Angaben zur Einrichtung bestehen und enthält keine Daten von Gästen (Nummer 9 Abs. 6).
ProtokolleDie Programmprotokolle des Buchungskalenders und der Tagesbericht enthalten nur Zählungen und Anfragenummern, keine Namen, E-Mail-Adressen oder Adressen von Gästen. Server-Protokolle des Webservers werden nach 14 Tagen gelöscht (Anlage 2 der Abo-Bedingungen).
DatensicherungTägliche Vollsicherung des Servers durch Hetzner; verfügbar sind die letzten sieben Tagessicherungen (§ 3 Abs. 5 der Abo-Bedingungen).
RechenzentrumHetzner Online GmbH, Rechenzentren Falkenstein und Nürnberg (Deutschland). Hetzner ist nach ISO/IEC 27001 zertifiziert; der Geltungsbereich umfasst die Hosting-Dienstleistungen und die Rechenzentren.
OrganisationVerpflichtung aller Beteiligten auf Vertraulichkeit, Ablauf für Datenschutzverletzungen (Nummer 8 Abs. 3), Überprüfung der Maßnahmen mindestens einmal im Jahr.
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+ + diff --git a/public/rechtliches/avv-unterkunft-2026-10-07.pdf b/public/rechtliches/avv-unterkunft-2026-10-07.pdf new file mode 100644 index 0000000..6e7b49d Binary files /dev/null and b/public/rechtliches/avv-unterkunft-2026-10-07.pdf differ diff --git a/public/rechtliches/avv-unterkunft-2026-10-07.pdf.sha256 b/public/rechtliches/avv-unterkunft-2026-10-07.pdf.sha256 new file mode 100644 index 0000000..a242e04 --- /dev/null +++ b/public/rechtliches/avv-unterkunft-2026-10-07.pdf.sha256 @@ -0,0 +1 @@ +59c834a1fb774340a3c6d604391786e049f253cd491ec562dd6129bce75e3d49 diff --git a/public/rechtliches/leistungsbeschreibung-unterkunft-2026-10-07.html b/public/rechtliches/leistungsbeschreibung-unterkunft-2026-10-07.html new file mode 100644 index 0000000..6625d0c --- /dev/null +++ b/public/rechtliches/leistungsbeschreibung-unterkunft-2026-10-07.html @@ -0,0 +1,255 @@ + + + + + + + Leistungsbeschreibung Buchungskalender – WEBklar + + + +
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WEBKLAR
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Leistungsbeschreibung Buchungskalender

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Fassung 2026-10-07 · Entwurf – Prüfung durch Kanzlei offen · Zusatzbedingungen zum Vertrag über den Betrieb der Website

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1. Geltung

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(1) Diese Leistungsbeschreibung regelt die Funktion „Buchungskalender“. Mit dem Buchungskalender nimmt der Kunde über seine Website Anfragen für die Vermietung von Unterkünften entgegen (Ferienwohnungen, Monteurzimmer, kleine Pensionen) und rechnet die Aufenthalte ab („Vermieter“); Gäste sind die Besucher seiner Website, die im Buchungskalender anfragen und buchen („Gäste“). Die Leistungsbeschreibung ist eine Zusatzleistung zum Vertrag über den Betrieb der Website: Sie setzt voraus, dass WEBklar die Website des Vermieters aufgrund eines Vertrags betreibt, etwa im Hosting-Abo, im Wartungs-Abo oder aufgrund eines anderen Vertrags über den Betrieb der Website. Sie richtet sich nur an Unternehmer, die in eigenem Namen und für eigene Rechnung vermieten.

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(2) Sie wird vereinbart, wenn der Vermieter die Einrichtung des Buchungskalenders im Kundenportal bestellt und dabei dieser Leistungsbeschreibung, dem Auftragsverarbeitungsvertrag Buchungskalender („AVV Buchungskalender“) und der Widerrufsbelehrung zustimmt. Wie die Zustimmung abläuft, regelt die Vorbemerkung des AVV Buchungskalender. Bestellen kann der Vermieter erst, nachdem WEBklar seine Anfrage für den Buchungskalender geprüft und angenommen hat (Nr. 2 Abs. 1). Für einen Vermieter, dem WEBklar die Funktion als Teil seines Website-Projekts bereitstellt, schaltet WEBklar sie nach seiner Zustimmung in Textform frei; die Bedingungen dieser Leistungsbeschreibung gelten dann ebenso, ein Einrichtungspreis fällt nur an, wenn er vereinbart ist.

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(3) Im Übrigen gelten die Abo-Bedingungen. Bei Widersprüchen geht für den Buchungskalender diese Leistungsbeschreibung vor, in Datenschutzfragen der AVV Buchungskalender.

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(4) Leistungsbeschreibung A Nr. 2 Abs. 3 und Nr. 4 sowie Leistungsbeschreibung B Nr. 3 der Abo-Bedingungen (Formulare mit Server, „Rechtstexte … nicht enthalten“) stehen dem Buchungskalender nicht entgegen. Das Widget des Buchungskalenders läuft auf dem Server von WEBklar, nicht auf dem Server der Website, und der Muster-Text zur Stornierung nach Nr. 6 ist Teil des Buchungskalenders. Das gilt auch im Hosting-Abo.

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2. Leistung

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(1) Der Vermieter fragt den Buchungskalender im Kundenportal an und beschreibt seine Unterkünfte (Art der Unterkunft, Zahl der Einheiten, ob er Booking.com oder Airbnb nutzt). WEBklar prüft die Anfrage und nimmt sie an oder lehnt sie mit einer Begründung ab. Ein Anspruch auf Annahme besteht nicht. Erst nach der Annahme kann der Vermieter die Einrichtung bestellen.

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(2) Die Einrichtung umfasst den Einbau eines Kalender-Widgets an einer Stelle der Website des Vermieters, die Bereitstellung der Verwaltung im Kundenportal, den Einbau des Datenschutz-Absatzes für den Buchungskalender (Nr. 5 Abs. 10) und die Freischaltung durch WEBklar. Für jede Website wird ein Buchungskalender eingerichtet; er kann mehrere Unterkünfte desselben Vermieters enthalten. Zusätzlich gibt es für jeden freigegebenen Aufenthalt eine Buchungsseite bei WEBklar, die der Gast über den Link in seiner E-Mail erreicht.

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(3) So läuft eine Buchung ab:

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  • Das Widget zeigt dem Gast die belegten Nächte. Er wählt Anreise und Abreise, gibt Personenzahl, Namen, E-Mail-Adresse und auf Wunsch Firma, Telefonnummer und Nachricht an und sendet eine unverbindliche Anfrage. Er erhält eine Eingangsbestätigung, der Vermieter eine Benachrichtigung.
  • +
  • Der Vermieter prüft die Anfrage im Kundenportal, sieht den vorgerechneten Preis, kann die Posten ändern und gibt die Anfrage mit einer Reservierungsfrist frei oder lehnt sie ab. Gibt er sie frei, reserviert der Buchungskalender die Nächte bis zum Ablauf der Frist, und der Gast erhält eine E-Mail mit Preis, Stornobedingungen und dem Link zur Buchungsseite.
  • +
  • Auf der Buchungsseite sieht der Gast alle Angaben zum Aufenthalt, trägt seine Rechnungsadresse ein, wählt die Zahlart (online über Stripe, wenn der Vermieter sie eingeschaltet hat, oder vor Ort) und bucht mit der Schaltfläche „Zahlungspflichtig buchen“. Erst damit kommt der Vertrag zwischen Vermieter und Gast zustande, nicht schon mit der Anfrage oder der Freigabe.
  • +
  • Mit der Buchung erzeugt der Buchungskalender eine Rechnung mit lückenloser Nummer und sendet dem Gast eine Buchungsbestätigung mit der Rechnung als PDF; der Vermieter wird benachrichtigt.
  • +
  • Verstreicht die Frist ohne Buchung, läuft die Reservierung ab und die Nächte werden frei; der Gast erhält darüber eine E-Mail.
  • +
  • Der Vermieter kann einen Aufenthalt stornieren. Dann erhält der Gast eine Stornorechnung mit eigener Nummer und, soweit der Vermieter eine Online-Zahlung erstattet, eine Mitteilung über den Erstattungsbetrag. Eine Stornierung durch den Gast gibt es im Widget nicht; er wendet sich an den Vermieter.
  • +
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(4) Im Kundenportal verwaltet der Vermieter:

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    +
  • Unterkünfte mit Beschreibung, Höchstzahl der Personen, Mindestnächten und Check-in- und Check-out-Zeiten,
  • +
  • Preise (Staffel nach Aufenthaltsdauer, Endreinigung, Zusatzpersonen, Direktbuchungsrabatt, Steuerart und Steuersätze) und seine Stornobedingungen,
  • +
  • Anfragen und Buchungen mit Status, die Eintragung „bezahlt (vor Ort)“ und Stornierungen,
  • +
  • Kalender mit manuellen Sperren,
  • +
  • die Verbindungen zu anderen Kalendern (Nr. 4),
  • +
  • seine Rechnungen als PDF,
  • +
  • seine Angaben als Aussteller der Rechnungen (Name, Anschrift, Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Bankverbindung, Rechnungspräfix) und die Verbindung mit seinem Stripe-Konto (Nr. 3).
  • +
+ +

(5) Der Buchungskalender versendet im Namen des Vermieters E-Mails an die Gäste: Eingang der Anfrage, Freigabe mit Buchungslink, Ablehnung, Buchungsbestätigung mit Rechnung, Zahlungseingang, Ablauf der Reservierung und Stornierung. Absender ist die Versandadresse von WEBklar mit dem Namen des Vermieters, als Antwortadresse dient seine E-Mail-Adresse. Den Vermieter benachrichtigt der Buchungskalender über neue Anfragen und neue Buchungen sowie, wenn der Abgleich mit einem anderen Kalender seit mindestens sechs Stunden fehlschlägt.

+ +

(6) Der Buchungskalender enthält einen Missbrauchsschutz gegen automatisierte Anfragen (verstecktes Feld, Mindest-Ausfüllzeit, Obergrenzen je IP-Adresse). Dafür speichert WEBklar mit der Anfrage nur einen Hashwert der IP-Adresse, nicht die IP-Adresse selbst; er wird entfernt, sobald der Vermieter die Anfrage freigibt oder ablehnt, spätestens nach 30 Tagen (Nummer 3 Abs. 4 des AVV Buchungskalender).

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(7) Nicht enthalten sind:

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    +
  • der Meldeschein nach dem Bundesmeldegesetz und die Verwaltung der Meldedaten,
  • +
  • Kurtaxe, Gästebeitrag und Beherbergungsabgaben,
  • +
  • Anzahlungen und Teilzahlungen (der Gast zahlt den Gesamtbetrag in einer Zahlung, online oder vor Ort),
  • +
  • Sofortbuchung ohne Freigabe,
  • +
  • saisonale Preise (die Preise richten sich nur nach der Aufenthaltsdauer),
  • +
  • Gutscheine, Channel-Manager-Anbindungen außer dem Kalenderabgleich nach Nr. 4 und Mehrsprachigkeit (der Buchungskalender ist deutschsprachig),
  • +
  • die Buchführung des Vermieters.
  • +
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Zusätzliche Wünsche, etwa ein Sonderdesign, ein zweiter Buchungskalender oder eine über das übliche Maß hinausgehende Zahl von Unterkünften, gehören nicht zur Einrichtung nach Nr. 9. WEBklar führt sie nach Absprache nach Stunden aus (Nr. 9 Abs. 5).

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3. Zahlungen über Stripe und Rechnungen im Namen des Vermieters

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(1) Online-Zahlungen im Buchungskalender sind optional und laufen über Stripe Connect. Der Vermieter verbindet dazu sein eigenes Stripe-Konto mit dem Buchungskalender. Hat er für den Webshop von WEBklar bereits ein Stripe-Konto verbunden, kann er es auch für den Buchungskalender verwenden. Den Vertrag über dieses Konto schließt der Vermieter unmittelbar mit Stripe; WEBklar ist daran nicht beteiligt. Für das Konto, die Prüfung des Vermieters durch Stripe und die Auszahlungen gelten die Bedingungen von Stripe. Ohne verbundenes und freigeschaltetes Stripe-Konto ist nur die Zahlart „vor Ort“ möglich.

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(2) Das Geld der Gäste fließt direkt an den Vermieter (Zahlung unmittelbar auf dem Konto des Vermieters, sogenannte Direct Charge). WEBklar erhält und verwahrt kein Geld der Gäste, leitet keines weiter und beteiligt sich nicht am Umsatz des Vermieters. WEBklar ist kein Zahlungsdienstleister. Die Gebühren von Stripe trägt der Vermieter; sie fallen nur zwischen dem Vermieter und Stripe an.

+ +

(3) Der Vermieter prüft selbst, ob sein Stripe-Konto Zahlungen annehmen und Auszahlungen leisten kann. WEBklar zeigt ihm im Kundenportal den Stand, den Stripe meldet, hat aber keinen Einfluss darauf, ob und wann Stripe ein Konto freischaltet, einschränkt oder sperrt, und haftet dafür nicht. Rückbuchungen, Streitfälle mit Gästen und Zahlungsausfälle regeln der Vermieter und Stripe.

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(4) Erstattungen bei einer Stornierung veranlasst der Vermieter im Kundenportal; WEBklar führt die Erstattung über das Stripe-Konto des Vermieters aus. Er bestimmt den Betrag bis zur Höhe der Zahlung des Gastes. Erstattungen aus dem Stripe-Dashboard trägt WEBklar in die Buchung nach, soweit Stripe sie meldet.

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(5) Die Zahlungsseite selbst (Stripe Checkout) betreibt Stripe. Kartendaten und Kontodaten gibt der Gast nur dort ein; WEBklar erhält sie nicht.

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(6) Rechnungen im Namen des Vermieters. Der Vermieter beauftragt WEBklar mit der Zustimmung bei der Bestellung, in seinem Namen und für seine Rechnung Rechnungen und Stornorechnungen an seine Gäste auszustellen (Rechnung durch einen Dritten im Namen und im Auftrag des Leistenden, § 14 Abs. 2 Satz 4 UStG). Aussteller der Rechnung ist der Vermieter; sie trägt seinen Namen, seine Anschrift, seine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und keinen Hinweis auf WEBklar. WEBklar erzeugt die Rechnung aus den Angaben, die der Vermieter hinterlegt und bei der Freigabe bestätigt hat. Er verantwortet die Richtigkeit seiner Angaben, der Preise, der Steuerart und der Steuersätze; WEBklar prüft sie nicht steuerrechtlich. Die Rechnung wird nach ihrer Ausstellung nicht mehr verändert; Fehler korrigiert der Vermieter durch Stornierung und neue Buchung nach den Möglichkeiten des Kundenportals. Die Zustimmung zu diesem Auftrag gibt der Vermieter bei der Bestellung und bestätigt sie in den Einstellungen des Buchungskalenders. Widerruft er den Auftrag in Textform, stellt der Buchungskalender keine Rechnungen mehr aus und ist für ihn nicht mehr nutzbar.

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(7) Die Rechnungsnummern sind je Vermieter und Jahr lückenlos fortlaufend; sie bestehen aus dem Präfix, das der Vermieter vor der ersten Rechnung festlegt, dem Jahr und einer laufenden Nummer.

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4. Verfügbarkeit und Kalenderabgleich (iCal)

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(1) Der Vermieter kann Kalender anderer Plattformen (zum Beispiel Booking.com oder Airbnb) über eine iCal-Adresse einlesen lassen; die eingelesenen Zeiträume blockiert der Buchungskalender. Umgekehrt stellt der Buchungskalender dem Vermieter eine geheime iCal-Adresse bereit, die er bei anderen Plattformen einträgt; sie enthält die belegten Nächte ohne Daten der Gäste. Der Vermieter kann diese Adresse jederzeit erneuern; die bisherige Adresse funktioniert dann nicht mehr.

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(2) Der Abgleich läuft regelmäßig, aber zeitversetzt: WEBklar liest die Kalender anderer Plattformen etwa alle 15 Minuten ein, und die anderen Plattformen lesen die Adresse des Buchungskalenders nach ihrem eigenen Takt, oft nur alle paar Stunden. Zwischen einer Buchung hier und ihrem Eingang dort können deshalb Minuten bis Stunden vergehen, und umgekehrt. WEBklar sagt keine Echtzeit-Verfügbarkeit zu und übernimmt keine Gewähr dafür, dass eine Unterkunft nicht doppelt gebucht wird.

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(3) Dieses Risiko mindert die Freigabe: Jede Anfrage im Buchungskalender braucht die Freigabe des Vermieters. Er prüft vor der Freigabe seine anderen Plattformen und seinen Kalender. Beim Freigeben und beim Buchen prüft der Buchungskalender zusätzlich, ob die Nächte nach seinem Stand frei sind. Eine Doppelbuchung entsteht trotzdem, wenn eine andere Plattform eine Buchung noch nicht gemeldet hat oder der Abgleich ausfällt. Der Vermieter löst eine Doppelbuchung selbst (etwa durch Stornierung) und trägt die Folgen gegenüber seinen Gästen und den Plattformen.

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(4) Fehlerhafte oder nicht erreichbare iCal-Adressen kann WEBklar nicht beheben. Schlägt der Abruf fehl, bleibt der zuletzt gelesene Stand erhalten, und der Vermieter wird benachrichtigt, wenn der Abruf seit mindestens sechs Stunden nicht gelungen ist (höchstens einmal je 24 Stunden und Kalender). Eingelesen werden nur Zeiträume von gestern bis 18 Monate in die Zukunft, höchstens 1 Megabyte je Kalender; nur Adressen mit https werden abgerufen.

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5. Pflichten des Vermieters

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(1) Der Vermieter hat einen laufenden Vertrag mit WEBklar über den Betrieb seiner Website (Hosting-Abo, Wartungs-Abo oder ein anderer Vertrag über den Betrieb der Website), ist Unternehmer und vermietet in eigenem Namen. Will er Online-Zahlungen nutzen, stellt er sein eigenes Stripe-Konto bereit und schließt die Anmeldung bei Stripe selbst ab.

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(2) Er verantwortet seine Unterkünfte, Preise und Angaben zum Angebot. Dazu gehören richtige Preise einschließlich Steuerausweis (Umsatzsteuer, für die Beherbergung und die Endreinigung nach den dafür geltenden Steuersätzen, oder Hinweis auf § 19 UStG), Check-in- und Check-out-Zeiten, Höchstbelegung, Mindestnächte und alle Angaben, die er seinen Gästen vor der Buchung geben muss. Die Steuerart und die Steuersätze trägt er selbst im Kundenportal ein; WEBklar berät dazu nicht.

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(3) Er legt vor der Freischaltung seine Stornobedingungen fest und verantwortet sie. Der Muster-Text nach Nr. 6 ist nur ein Vorschlag.

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(4) Er verantwortet die Verfügbarkeit seiner Unterkünfte, pflegt Sperren und Kalenderverbindungen im Kundenportal und prüft regelmäßig auf neue Anfragen und Buchungen. Die Folgen von Angaben, die er setzt (zum Beispiel einer fälschlich freien oder gesperrten Zeit), trägt er.

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(5) Er gibt Anfragen nur frei, wenn er die Unterkunft für den Zeitraum zu den angegebenen Bedingungen bereitstellen kann, und erfüllt die gebuchten Aufenthalte. Er trägt alle Pflichten eines Vermieters gegenüber seinen Gästen, auch Gewährleistung, Kundenservice und Beschwerden.

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(6) Er erfüllt seine gesetzlichen Pflichten rund um die Beherbergung selbst. Das betrifft insbesondere den Meldeschein nach dem Bundesmeldegesetz, die Kurtaxe und andere kommunale Abgaben, Anzeige- und Genehmigungspflichten für die Vermietung (zum Beispiel Zweckentfremdungs- oder Gewerberecht) sowie die Pflichten aus seinem Steuerrecht. Der Buchungskalender nimmt ihm davon nichts ab.

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(7) Anzahlungen und Teilzahlungen bietet der Buchungskalender nicht an. Vereinbart der Vermieter außerhalb des Buchungskalenders etwas anderes mit seinem Gast, ist das nicht Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung.

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(8) Er erfüllt seine Aufbewahrungspflichten selbst, etwa nach der Abgabenordnung und dem Handelsgesetzbuch. WEBklar ist kein Archiv für die Buchführung und kein Buchführungssystem. WEBklar bewahrt die Rechnungen des Vermieters im Buchungskalender 8 Jahre auf, solange der Buchungskalender läuft und nach Nr. 10 bis zur Löschung, hält sie ihm zum Abruf als PDF bereit und anonymisiert personenbezogene Daten der Gäste nach Nummer 9 des AVV Buchungskalender. Der Vermieter lädt seine Rechnungen deshalb rechtzeitig vor der Löschung nach Nr. 10 Abs. 3 herunter und bewahrt sie selbst auf.

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(9) Er hält die Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung ein und verändert den Einbau-Code und die gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise des Widgets und der Buchungsseite nicht.

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(10) Liegt die Datenschutzerklärung in der von WEBklar betreuten Website, fügt WEBklar beim Einbau dort den Datenschutz-Absatz für den Buchungskalender ein; das gehört zur Einrichtung. Liegt sie woanders, erhält der Vermieter den Absatz als Textbaustein und fügt ihn selbst ein. Für den übrigen Inhalt seiner Datenschutzerklärung bleibt er verantwortlich (§ 6 Abs. 3 der Abo-Bedingungen). Fällt WEBklar beim Einfügen ein offensichtlicher Widerspruch auf, weist WEBklar den Vermieter darauf hin; eine Pflicht zur Prüfung der Datenschutzerklärung entsteht daraus nicht.

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(11) Der Vermieter informiert seine Gäste nach Art. 13 DSGVO. Die Rollen im Datenschutz regelt der AVV Buchungskalender: Der Vermieter ist Verantwortlicher, WEBklar Auftragsverarbeiter, Stripe Vertragspartner des Vermieters.

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6. Muster-Text zur Stornierung, keine Rechtsberatung

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(1) WEBklar stellt dem Vermieter einen Muster-Text für Stornobedingungen bereit. Er ist eine Vorlage ohne Gewähr und keine Rechtsberatung (kein Rechtsrat im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes). Er passt zur Technik des Buchungskalenders, kann aber auf den Betrieb des Vermieters nicht zugeschnitten sein.

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(2) WEBklar empfiehlt, die Stornobedingungen und die Angaben zum Angebot vor der Freischaltung von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

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(3) Der Vermieter bleibt für seine Stornobedingungen und alle seine Texte verantwortlich, auch wenn er den Muster-Text unverändert übernimmt (Nr. 5 Abs. 3). Die Stornobedingungen, die bei der Freigabe galten, speichert der Buchungskalender mit der Anfrage; die Buchungsseite und die Buchungsbestätigung zeigen dem Gast diese Fassung.

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7. Kein Widerrufsrecht des Gastes, Hinweise auf der Buchungsseite

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(1) Für die Buchung von Beherbergungsleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in einem bestimmten Zeitraum besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Buchungsseite weist den Gast darauf hin; der Vermieter kann ihm vertraglich ein weitergehendes Recht einräumen, der Buchungskalender bietet dafür aber keine Funktion.

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(2) Die Buchungsseite zeigt dem Gast vor der Schaltfläche „Zahlungspflichtig buchen“ die wesentlichen Angaben nach Art. 246a EGBGB, soweit der Buchungskalender sie kennt (Anbieter, Unterkunft, Zeitraum, Leistung, Gesamtpreis, Zahlart, Stornobedingungen, Hinweis auf das fehlende Widerrufsrecht). Der Vermieter ergänzt, was darüber hinausgeht, in seinen Texten selbst (Nr. 5 Abs. 2).

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(3) Die Buchungsbestätigung erhält der Gast als E-Mail mit der Rechnung als PDF; sie enthält die Angaben zum Vertrag und die Stornobedingungen auf einem dauerhaften Datenträger.

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8. Verfügbarkeit und Störungen

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(1) Das Verfügbarkeitsziel nach § 5 der Abo-Bedingungen gilt für die Website, nicht für den Buchungskalender. WEBklar sagt für den Buchungskalender keine bestimmte Verfügbarkeit zu, die über den Betrieb der Website im Abo hinausgeht. Störungen des Buchungskalenders beheben wir in angemessener Frist (§ 12 der Abo-Bedingungen).

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(2) Angekündigte Wartungsfenster (§ 5 der Abo-Bedingungen) können den Buchungskalender kurzzeitig unterbrechen. Während einer Unterbrechung sind Anfragen und Buchungen nicht möglich; das Widget zeigt dann einen Ausweichtext.

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(3) Zahlungen übernimmt der Buchungskalender über Benachrichtigungen von Stripe und einen Abgleich beim Aufruf der Buchungsseite. Fällt die Verbindung zu Stripe oder zum Server aus, kann sich die Bestätigung einer Zahlung verzögern. Ausfälle von Stripe, von Zahlungsarten und von Banken liegen nicht im Einflussbereich von WEBklar.

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(4) Alle Zeiten gelten in der Zeitzone Europe/Berlin.

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(5) WEBklar übernimmt keine Gewähr dafür, dass E-Mails zugestellt und gelesen werden. Das hängt vom Postfach des Empfängers und von den Mailgrenzen seines Anbieters ab.

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(6) Die gesetzlichen Rechte des Vermieters sowie §§ 12 und 13 der Abo-Bedingungen bleiben unberührt.

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9. Preis, Abrechnung und Widerruf

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(1) Die Einrichtung kostet 199 € einmalig je Website-Projekt, ohne Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG. Für den Betrieb des Buchungskalenders berechnet WEBklar nichts weiter; es gibt keine laufende Gebühr und keine Beteiligung am Umsatz oder an den Buchungen. Der Buchungskalender läuft, solange WEBklar die Website betreibt (Nr. 10).

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(2) Die Einrichtung dauert nach der Erfahrung von WEBklar meist 1 bis 2 Wochen ab der Bestellung. Sie hängt davon ab, wie schnell der Vermieter Unterkünfte, Preise und gegebenenfalls das Stripe-Konto bereitstellt und wie umfangreich der Einbau ist. Die Dauer ist eine Einschätzung und keine verbindliche Zusage eines Termins.

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(3) Der Vermieter bezahlt bei der Bestellung im Kundenportal über Stripe und erhält eine Rechnung. Für einen Vermieter, dem WEBklar die Funktion als Teil seines Website-Projekts bereitstellt (Nr. 1 Abs. 2), gilt die dafür getroffene Vereinbarung.

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(4) Der Preis steht neben den Leistungen eines Abos: Die Einrichtung wird weder auf ein Stundenkontingent angerechnet noch damit bezahlt.

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(5) Mehraufwand, der nicht zur Einrichtung gehört (Nr. 2 Abs. 7), führt WEBklar nur nach Absprache vor der Ausführung und nach Freigabe des Vermieters in Textform aus. WEBklar nennt vorher den geschätzten Aufwand und berechnet 100 € je Stunde in Schritten von 15 Minuten, ohne Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG (§ 4 der Abo-Bedingungen). Der Mehraufwand wird gesondert berechnet und nicht auf ein Stundenkontingent angerechnet.

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(6) Verbraucher können die Bestellung der Einrichtung nach der Widerrufsbelehrung widerrufen. Belehrung und Muster-Widerrufsformular stehen in der Anlage „Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular (Einrichtung von Funktionen)“. Ob das Widerrufsrecht erlischt und ob der Vermieter einen angemessenen Betrag für die bis dahin erbrachte Leistung schuldet, richtet sich nach der Zustimmung, die er bei der Bestellung gibt, und nach den Hinweisen zum Widerruf in der Anlage. Mit dem Widerruf endet der Buchungskalender. Dieses Widerrufsrecht des Vermieters gegenüber WEBklar ist vom Widerrufsrecht der Gäste gegenüber dem Vermieter (Nr. 7) zu unterscheiden.

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10. Laufzeit und Ende

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(1) Der Buchungskalender läuft, solange WEBklar die Website des Vermieters betreibt. Endet der Vertrag über den Betrieb der Website, endet auch der Buchungskalender; WEBklar schaltet ihn zum Vertragsende ab und informiert den Vermieter vorher per E-Mail und weist ihn darauf hin, seine Rechnungen als PDF herunterzuladen. Das gilt auch beim Widerruf dieses Vertrags.

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(2) Mit dem Abschalten nimmt der Buchungskalender keine neuen Anfragen und Buchungen mehr an, und das Widget zeigt den Ausweichtext. Reservierungen laufen aus. Bereits gebuchte Aufenthalte bleiben Verträge zwischen dem Vermieter und seinen Gästen; der Vermieter erfüllt sie und informiert seine Gäste, wenn er den Buchungskalender nicht mehr anbietet. Anfragen, Buchungen und Rechnungen bleiben im Kundenportal 90 Tage lesbar; Rechnungen kann er einzeln als PDF herunterladen.

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(3) WEBklar löscht alle Daten des Buchungskalenders, also Unterkünfte, Preise, Anfragen, Buchungen, Rechnungen, Kalenderverbindungen, Sperren und Einstellungen, 90 Tage nach dem Abschalten. Eine Ausnahme ist das Einrichtungs-Ticket, in dem WEBklar die Einrichtung als Arbeitsnachweis festhält: Es bleibt mit einer Kurzfassung der Angaben zur Einrichtung bestehen und enthält keine Daten von Gästen (Nummer 9 Abs. 6 des AVV Buchungskalender). Die Aufbewahrungsfrist der Rechnungen (Nr. 5 Abs. 8) endet damit mit der Löschung; der Vermieter bewahrt sie danach selbst auf.

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(4) Das Stripe-Konto bleibt beim Vermieter. Das Ende des Buchungskalenders berührt weder das Konto noch die Auszahlungen noch den Vertrag mit Stripe. Der Vermieter kann die Verbindung zwischen dem Konto und dem Buchungskalender im Stripe-Dashboard beenden.

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(5) Beginnt innerhalb der 90 Tage wieder ein Vertrag über den Betrieb der Website, schaltet WEBklar den Buchungskalender auf Wunsch des Vermieters in Textform mit den vorhandenen Daten und Einstellungen ohne weitere Kosten wieder ein. Nach der Löschung ist eine neue Anfrage und eine neue Einrichtung nötig (neuer Preis nach Nr. 9).

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(6) Endet der Vertrag über den Betrieb der Website, bevor WEBklar den Buchungskalender freigeschaltet hat, erstattet WEBklar den gezahlten Einrichtungspreis vollständig.

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(7) Auf Wunsch des Vermieters in Textform schaltet WEBklar den Buchungskalender jederzeit ab. Eine Erstattung des Einrichtungspreises folgt daraus nicht; für den Widerruf gilt Nr. 9 Abs. 6.

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11. Haftung

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(1) Der Buchungskalender ist ein Hilfsmittel für die Vermietung des Vermieters. Der Vertrag über die Unterkunft besteht allein zwischen dem Vermieter und dem Gast; WEBklar ist daran nicht beteiligt.

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(2) Für entgangenen Gewinn und Folgeschäden aus Störungen des Buchungskalenders, aus Verzögerungen oder Fehlern beim Kalenderabgleich (Nr. 4), aus Doppelbuchungen und aus nicht zugestellten E-Mails haftet WEBklar nur im Rahmen von § 13 Abs. 1 und 2 der Abo-Bedingungen.

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(3) WEBklar haftet nicht für Inhalte des Vermieters, insbesondere nicht für seine Unterkünfte, Preise, Steuerangaben, Stornobedingungen und Rechtstexte, auch nicht für den Muster-Text, den er übernommen hat (Nr. 6), und nicht für die Erfüllung seiner Pflichten gegenüber den Gästen und den Behörden (Nr. 5).

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(4) WEBklar haftet nicht für Ausfälle, Sperren oder Entscheidungen von Stripe und der Zahlungsarten sowie für Rückbuchungen und Zahlungsausfälle (Nr. 3 Abs. 3), und nicht für Ausfälle, Änderungen und Entscheidungen anderer Plattformen, deren Kalender der Vermieter einbindet.

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(5) Die Haftung nach § 13 Abs. 1 der Abo-Bedingungen (unter anderem bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz) bleibt unberührt. Der Haftungsrahmen des Vermieters gegenüber seinen Gästen bleibt unberührt.

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12. Änderungen und Einstellung

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(1) WEBklar darf die Technik des Buchungskalenders verbessern, solange der Leistungsumfang nicht schlechter wird (§ 3 Abs. 7 der Abo-Bedingungen). Ändert sich dabei, welche Daten erhoben werden, gilt Nummer 12 des AVV Buchungskalender.

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(2) WEBklar darf den Buchungskalender für eine Website mit einer Frist von vier Wochen beenden oder für alle Vermieter mit einer Frist von drei Monaten einstellen, wenn

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  • ein Gesetz, eine Gerichtsentscheidung oder eine Vorgabe einer Aufsichtsbehörde den Betrieb in der bisherigen Form unzulässig macht oder nur mit wesentlich anderer Technik erlaubt und der Vermieter einer dafür nötigen neuen Fassung nicht zustimmt (AVV Buchungskalender Nummer 12),
  • +
  • Stripe die Anbindung nach Nr. 3 beendet oder wesentlich ändert, so dass die Online-Zahlung in der bisherigen Form nicht weiterbetrieben werden kann (dann entfällt nur die Online-Zahlung, soweit der Buchungskalender ohne sie weiterläuft), oder
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  • eine Sicherheitslücke sich nicht anders beheben lässt.
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Die Mitteilung erfolgt in Textform und nennt den Grund, die Merkmale der Änderung, den Zeitpunkt und bei Verbrauchern das Recht, den Vertrag nach § 327r Abs. 3 BGB zu beenden, mit seiner Frist.

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(3) Ist der Weiterbetrieb aus einem Grund nach Absatz 2 schon vor Ablauf der Frist nicht zulässig, darf WEBklar den Buchungskalender ohne Vorankündigung aussetzen, solange das nötig ist. WEBklar informiert den Vermieter darüber unverzüglich in Textform mit dem Grund und nimmt den Betrieb wieder auf, sobald das zulässig und technisch möglich ist.

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(4) Eine Einstellung ohne einen Grund nach Absatz 2 ist ausgeschlossen. Gesetzliche Rechte von Verbrauchern bei Änderungen digitaler Produkte (§ 327r BGB) bleiben unberührt.

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13. Hinweise

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(1) Keine Rechtsberatung. Der Buchungskalender und der Muster-Text sind technische Hilfsmittel, keine Rechtsberatung (Nr. 6). Die rechtliche und steuerliche Einordnung seiner Vermietung, seiner Preisangaben und seines Angebots trägt der Vermieter.

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(2) Barrierefreiheit. Das Widget ist für die Bedienung mit Tastatur und Hilfstechniken gestaltet (Beschriftungen der Tage, Bedienung mit Pfeiltasten, Fehlermeldungen als Live-Region). Eine Konformität nach WCAG 2.1 AA oder EN 301 549 sagt WEBklar nicht zu. Ob der Vermieter als Anbieter von Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr unter das BFSG fällt (Ausnahme für Kleinstunternehmen, § 3 Abs. 3 BFSG), entscheidet und prüft der Vermieter.

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+ + diff --git a/public/rechtliches/leistungsbeschreibung-unterkunft-2026-10-07.pdf b/public/rechtliches/leistungsbeschreibung-unterkunft-2026-10-07.pdf new file mode 100644 index 0000000..bbe803a Binary files /dev/null and b/public/rechtliches/leistungsbeschreibung-unterkunft-2026-10-07.pdf differ diff --git a/public/rechtliches/leistungsbeschreibung-unterkunft-2026-10-07.pdf.sha256 b/public/rechtliches/leistungsbeschreibung-unterkunft-2026-10-07.pdf.sha256 new file mode 100644 index 0000000..90ccf23 --- /dev/null +++ b/public/rechtliches/leistungsbeschreibung-unterkunft-2026-10-07.pdf.sha256 @@ -0,0 +1 @@ +4d7fb04c2cc24adc8a4cc9926a3272d01bcc5870360aab595c9602e8f1afd1ba diff --git a/public/rechtliches/widerrufsbelehrung-funktionen-2026-10-07.html b/public/rechtliches/widerrufsbelehrung-funktionen-2026-10-07.html new file mode 100644 index 0000000..4bef9ab --- /dev/null +++ b/public/rechtliches/widerrufsbelehrung-funktionen-2026-10-07.html @@ -0,0 +1,105 @@ + + + + + + + Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular (Funktionen) – WEBklar + + + +
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WEBKLAR
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Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular (Einrichtung von Funktionen)

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Fassung 2026-10-07

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Das Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher. Wir zeigen die Belehrung und das Muster-Widerrufsformular trotzdem allen, die eine Funktion bestellen. Die Belehrung gilt für die Bestellung der Einrichtung einer Funktion im Kundenportal, zum Beispiel des Terminplaners. Hinweise dazu stehen nach dem Muster-Widerrufsformular.

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Widerrufsbelehrung

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Widerrufsrecht

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Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

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Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

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Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (WEBklar GbR, Am Schwimmbad 10, 67722 Winnweiler, Telefon: 0176 23726355, E-Mail: support@webklar.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

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Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter https://project.webklar.com/widerrufen.html ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.

+ +

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

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Folgen des Widerrufs

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Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

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Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

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Muster-Widerrufsformular

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(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

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– An WEBklar GbR, Am Schwimmbad 10, 67722 Winnweiler, E-Mail: support@webklar.com:

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– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

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– Bestellt am (*)/erhalten am (*)

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– Name des/der Verbraucher(s)

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– Anschrift des/der Verbraucher(s)

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– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

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– Datum

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(*) Unzutreffendes streichen.

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Hinweise zum Widerruf

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Diese Hinweise gehören nicht zur gesetzlichen Widerrufsbelehrung. Sie erklären, wie sich das Widerrufsrecht auf die Bestellung einer Funktion auswirkt.

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  • Das Widerrufsrecht gilt für jede Bestellung einer Funktion gesondert, also für jedes Website-Projekt, für das der Kunde eine Funktion bestellt. Die Frist von vierzehn Tagen beginnt jeweils mit dem Vertragsschluss.
  • +
  • Widerruft der Kunde die Einrichtung einer Funktion, endet diese Funktion. Das Wartungs-Abo bleibt davon unberührt.
  • +
  • Hat WEBklar auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Einrichtung begonnen, schuldet der Kunde bei einem Widerruf einen angemessenen Betrag für die bis dahin erbrachte Leistung. Der Betrag bemisst sich als Anteil am Gesamtpreis; Maß ist der im Arbeitsblatt erfasste Aufwand für die Einrichtung.
  • +
  • Die Rückzahlung erfolgt über das ursprüngliche Zahlungsmittel; die Zahlung lief über Stripe.
  • +
+
+ + diff --git a/public/rechtliches/widerrufsbelehrung-funktionen-2026-10-07.pdf b/public/rechtliches/widerrufsbelehrung-funktionen-2026-10-07.pdf new file mode 100644 index 0000000..23e9831 Binary files /dev/null and b/public/rechtliches/widerrufsbelehrung-funktionen-2026-10-07.pdf differ diff --git a/public/rechtliches/widerrufsbelehrung-funktionen-2026-10-07.pdf.sha256 b/public/rechtliches/widerrufsbelehrung-funktionen-2026-10-07.pdf.sha256 new file mode 100644 index 0000000..b7d2f90 --- /dev/null +++ b/public/rechtliches/widerrufsbelehrung-funktionen-2026-10-07.pdf.sha256 @@ -0,0 +1 @@ +32e53411e95d65d8707b9ef80090c69db0a435a4a3e38f09a7b9d20eb02529d4 diff --git a/scripts/build-legal-html.mjs b/scripts/build-legal-html.mjs index 7c5c4ed..2d63de5 100755 --- a/scripts/build-legal-html.mjs +++ b/scripts/build-legal-html.mjs @@ -7,8 +7,12 @@ // node scripts/build-legal-html.mjs termine --check vergleicht mit den eingecheckten Seiten (Exit 1 bei Abweichung, schreibt nichts) // node scripts/build-legal-html.mjs shop [--check] dasselbe für Leistungsbeschreibung und AVV des Webshops (die Widerrufsbelehrung der // Funktionen gehört zum Satz termine und wird von shop nicht angefasst) +// node scripts/build-legal-html.mjs unterkunft [--check] +// Leistungsbeschreibung, AVV und Widerrufsbelehrung des Buchungskalenders in der Fassung +// config.unterkunft.fassung; die Widerrufsbelehrung ist derselbe Text wie beim Satz termine +// (docs/rechtliches/widerrufsbelehrung-funktionen.md), nur mit der Fassung des Buchungskalenders gestempelt // -// Fassung = config.termine.avvVersion (Satz termine) bzw. config.shop.fassung (Satz shop). Die Ausgabe enthält keine Datumsangabe außer der Fassung und hängt nur vom Markdown und +// Fassung = config.termine.avvVersion (Satz termine) bzw. config.shop.fassung (Satz shop) bzw. config.unterkunft.fassung (Satz unterkunft). Die Ausgabe enthält keine Datumsangabe außer der Fassung und hängt nur vom Markdown und // von der Fassung ab (zweimal erzeugen ergibt dieselben Bytes). Unterstützte Teilmenge von Markdown: Überschriften # bis ### // (# nur als erste Zeile), Absätze, Listen mit "- ", **fett**, `code` und Tabellen (Kopfzeile, Trennzeile |---|---|, Zeilen). // Jede andere Syntax (Codeblöcke, Zitate, Bilder, Links, rohes HTML, nummerierte Listen, Einrückungen, Trennlinien) bricht laut ab, @@ -269,9 +273,15 @@ const SHOP_NAMEN = { lb: { titel: 'Leistungsbeschreibung Webshop', seitenkopf: 'Leistungsbeschreibung Webshop' }, avv: { titel: 'Auftragsverarbeitungsvertrag Webshop', seitenkopf: 'AVV Webshop' }, } +const UNTERKUNFT_NAMEN = { + lb: { titel: 'Leistungsbeschreibung Buchungskalender', seitenkopf: 'Leistungsbeschreibung Buchungskalender' }, + avv: { titel: 'Auftragsverarbeitungsvertrag Buchungskalender', seitenkopf: 'AVV Buchungskalender' }, + widerruf: { titel: 'Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular (Funktionen)', seitenkopf: 'Widerrufsbelehrung Funktionen' }, +} const NAV_NAMEN = { termine: { lb: 'Leistungsbeschreibung Terminplaner', avv: 'AVV Terminplaner', widerruf: 'Widerrufsbelehrung Funktionen' }, shop: { lb: 'Leistungsbeschreibung Webshop', avv: 'AVV Webshop', widerruf: 'Widerrufsbelehrung Funktionen' }, + unterkunft: { lb: 'Leistungsbeschreibung Buchungskalender', avv: 'AVV Buchungskalender', widerruf: 'Widerrufsbelehrung Funktionen' }, } /** @@ -309,25 +319,45 @@ export function shopDokumente(fassung = config.shop.fassung) { return dokumenteDesSatzes('shop', fassung, SHOP_NAMEN) } +/** + * Die drei Dokumente des Buchungskalenders in der Fassung config.unterkunft.fassung. Die Widerrufsbelehrung hat dieselbe Quelle wie die des + * Terminplaners (ein Text für alle Funktionen); sie liegt hier unter der Fassung des Buchungskalenders, weil die Bestellung auf diese + * Adresse verweist (legalPaths('unterkunft', …).widerruf). stempel = Fassung, die in der Quelle steht und beim Rendern ersetzt wird. + */ +export function unterkunftDokumente(fassung = config.unterkunft.fassung) { + return dokumenteDesSatzes('unterkunft', fassung, UNTERKUNFT_NAMEN).map((d) => + d.doc === 'widerruf' ? { ...d, stempel: config.termine.avvVersion } : d, + ) +} + /** Sätze der Kommandozeile: Name => Dokumente. */ -const SAETZE = { termine: termineDokumente, shop: shopDokumente } +const SAETZE = { termine: termineDokumente, shop: shopDokumente, unterkunft: unterkunftDokumente } + +/** Markdown eines Dokuments; trägt die Quelle eine andere Fassung (d.stempel), wird die Fassungszeile auf die des Dokuments gesetzt. */ +export function quelleVon(d, root = ROOT) { + const md = readFileSync(join(root, d.md), 'utf8') + if (!d.stempel || d.stempel === d.meta.fassung) return md + const alt = `**Fassung ${d.stempel}**` + if (!md.includes(alt)) throw new MarkdownFehler(3, `${d.md}: die Zeile ${alt} fehlt`) + return md.replace(alt, `**Fassung ${d.meta.fassung}**`) +} // ---------------------------------------------------------------------------------------------------------- Aufruf /** - * Kommandozeile: `termine|shop [--check]`. root = Wurzel des Projekts (Tests übergeben ein Verzeichnis mit Kopien). + * Kommandozeile: `termine|shop|unterkunft [--check]`. root = Wurzel des Projekts (Tests übergeben ein Verzeichnis mit Kopien). * => Exit-Code: 0 ok, 1 mindestens eine Seite weicht ab (nur --check), 2 falscher Aufruf */ export function lauf(argv, { root = ROOT, log = console.log, fehler = console.error } = {}) { const [satz, ...optionen] = argv const pruefen = optionen.includes('--check') if (!Object.hasOwn(SAETZE, satz ?? '') || optionen.some((o) => o !== '--check')) { - fehler('Aufruf: node scripts/build-legal-html.mjs termine|shop [--check]') + fehler('Aufruf: node scripts/build-legal-html.mjs termine|shop|unterkunft [--check]') return 2 } let abweichungen = 0 for (const d of SAETZE[satz]()) { - const html = render(readFileSync(join(root, d.md), 'utf8'), d.meta) + const html = render(quelleVon(d, root), d.meta) const ziel = join(root, d.html) if (pruefen) { const gleich = existsSync(ziel) && readFileSync(ziel, 'utf8') === html diff --git a/scripts/build-legal-pdfs.sh b/scripts/build-legal-pdfs.sh index 640bb6a..247ba4b 100755 --- a/scripts/build-legal-pdfs.sh +++ b/scripts/build-legal-pdfs.sh @@ -1,7 +1,7 @@ #!/usr/bin/env bash # Erzeugt die Druck-/PDF-Fassungen der Vertragsunterlagen aus den HTML-Quellen. # Laeuft auf dem Host (braucht Chrome/Chromium), die PDFs werden eingecheckt. -# Usage: CHROME=/pfad/zu/chrome scripts/build-legal-pdfs.sh [all|analyse|termine|shop|datenschutz] +# Usage: CHROME=/pfad/zu/chrome scripts/build-legal-pdfs.sh [all|analyse|termine|shop|unterkunft|datenschutz] # analyse = nur AVV und Leistungsbeschreibung der Website-Analyse (Fassung ANALYSE_VERSION), andere PDFs bleiben unveraendert # termine = Leistungsbeschreibung, AVV und Widerrufsbelehrung des Terminplaners (Fassung TERMINE_VERSION, Standard: config.termine.avvVersion); # die HTML-Seiten kommen vorher aus `node scripts/build-legal-html.mjs termine`. Neben jedem PDF liegt .sha256 mit der @@ -10,6 +10,8 @@ # shop = Leistungsbeschreibung und AVV des Webshops (Fassung SHOP_VERSION, Standard: config.shop.fassung); die HTML-Seiten kommen vorher # aus `node scripts/build-legal-html.mjs shop`, Pruefsumme und Neudruck wie bei termine. Die Widerrufsbelehrung der Funktionen # gehoert zu termine (dieselbe Datei) und wird hier nicht gedruckt. `all` druckt auch diese beiden PDFs. +# unterkunft = Leistungsbeschreibung, AVV und Widerrufsbelehrung des Buchungskalenders (Fassung UNTERKUNFT_VERSION, Standard: config.unterkunft.fassung); die HTML-Seiten +# kommen vorher aus `node scripts/build-legal-html.mjs unterkunft`, Pruefsumme und Neudruck wie bei termine. `all` druckt diese PDFs nicht mit. # datenschutz = nur die Datenschutzerklaerung (docs/WEBklar-Datenschutzerklaerung.pdf); daneben liegt .sha256 mit der SHA-256 von # public/datenschutz.html (test/legalTexts.test.js prueft sie); ein PDF mit passender Pruefsumme wird nicht neu gedruckt (FORCE=1 druckt neu) # Vorher `free -m` pruefen und mit `nice` aufrufen; jeder Chrome-Aufruf laeuft hoechstens 120 Sekunden (timeout), die PDFs nacheinander. @@ -47,6 +49,16 @@ shop_version() { echo "$v" } +# Fassung des Buchungskalenders: UNTERKUNFT_VERSION, sonst die Konstante des Servers +unterkunft_version() { + local v="${UNTERKUNFT_VERSION:-}" + if [ -z "$v" ]; then + v="$(timeout 60 node --max-old-space-size=256 --input-type=module -e "const { config } = await import('./server/config.js'); console.log(config.unterkunft.fassung)")" + fi + [[ "$v" =~ ^[0-9]{4}-[0-9]{2}-[0-9]{2}$ ]] || { echo "Ungueltige Fassung: $v" >&2; exit 1; } + echo "$v" +} + # Leistungsbeschreibung und AVV des Webshops drucken (je PDF nur, wenn die Pruefsumme der HTML-Seite nicht mehr passt) shop_pdfs() { local fassung slug quelle ziel summe @@ -88,6 +100,21 @@ termine) shop) shop_pdfs ;; +unterkunft) + fassung="$(unterkunft_version)" + for slug in leistungsbeschreibung-unterkunft avv-unterkunft widerrufsbelehrung-funktionen; do + [ -f "public/rechtliches/$slug-$fassung.html" ] || { echo "HTML fehlt: public/rechtliches/$slug-$fassung.html (zuerst node scripts/build-legal-html.mjs unterkunft)"; exit 1; } + quelle="public/rechtliches/$slug-$fassung.html" + ziel="public/rechtliches/$slug-$fassung.pdf" + summe="$(sha256sum "$quelle" | cut -d' ' -f1)" + if [ -z "${FORCE:-}" ] && [ -f "$ziel" ] && [ "$(cat "$ziel.sha256" 2>/dev/null)" = "$summe" ]; then + echo "= $ziel (unveraendert)" + else + pdf "$quelle" "$ziel" + echo "$summe" > "$ziel.sha256" + fi + done + ;; datenschutz) quelle="public/datenschutz.html" ziel="docs/WEBklar-Datenschutzerklaerung.pdf" @@ -107,6 +134,6 @@ all) shop_pdfs ;; *) - echo "Usage: $0 [all|analyse|termine|shop|datenschutz]"; exit 1 + echo "Usage: $0 [all|analyse|termine|shop|unterkunft|datenschutz]"; exit 1 ;; esac diff --git a/test/buildLegalHtml.test.js b/test/buildLegalHtml.test.js index cbe1f96..4bfcce1 100644 --- a/test/buildLegalHtml.test.js +++ b/test/buildLegalHtml.test.js @@ -16,7 +16,7 @@ useTestEnv({ appwriteUrl: 'http://127.0.0.1:1', stripeUrl: 'http://127.0.0.1:1' const { config } = await import('../server/config.js') const { startTestApp } = await import('./support/testApp.js') const { legalPaths, legalPdfFiles, legalPdfAttachments, legalRouter } = await import('../server/services/legalDocs.js') -const { render, parse, lauf, termineDokumente, shopDokumente, MarkdownFehler } = await import('../scripts/build-legal-html.mjs') +const { render, parse, lauf, termineDokumente, shopDokumente, unterkunftDokumente, MarkdownFehler } = await import('../scripts/build-legal-html.mjs') const V = config.termine.avvVersion const ROOT = fileURLToPath(new URL('..', import.meta.url)) @@ -24,6 +24,8 @@ const lies = (rel) => readFileSync(join(ROOT, rel), 'utf8') const DOKUMENTE = termineDokumente(V) const S = config.shop.fassung const SHOP = shopDokumente(S) +const U = config.unterkunft.fassung +const UK = unterkunftDokumente(U) const META = { fassung: '2026-10-05', titel: 'Prüfdokument', seitenkopf: 'Prüfdokument', nav: [{ href: '/dashboard.html', text: 'Portal' }] } const KOPF = '# Titel\n\n**Fassung 2026-10-05**\n\n' @@ -359,7 +361,7 @@ test('script_modus: build-legal-pdfs.sh kennt termine und datenschutz, lässt di // bash versteht das Skript, und ein unbekannter Modus liefert die Usage mit allen Modi const syntax = spawnSync('bash', ['-n', 'scripts/build-legal-pdfs.sh'], { cwd: ROOT, encoding: 'utf8' }) assert.equal(syntax.status, 0, syntax.stderr) - assert.ok(sh.includes('Usage: $0 [all|analyse|termine|shop|datenschutz]')) + assert.ok(sh.includes('Usage: $0 [all|analyse|termine|shop|unterkunft|datenschutz]')) }) // ---------------------------------------------------------------------------------------------------- Webshop (Task J1) @@ -438,7 +440,7 @@ test('shop_lauf: --check meldet fehlende oder abweichende Seiten mit Exit 1, sch assert.equal(ruf('analyse'), 2) assert.equal(ruf('shop', '--schreiben'), 2) assert.equal(ruf(), 2) - assert.match(zeilen[0], /Aufruf: node scripts\/build-legal-html\.mjs termine\|shop \[--check\]/) + assert.match(zeilen[0], /Aufruf: node scripts\/build-legal-html\.mjs termine\|shop\|unterkunft \[--check\]/) } finally { rmSync(dir, { recursive: true, force: true }) } @@ -480,7 +482,95 @@ test('shop_script_modus: build-legal-pdfs.sh kennt den Modus shop (Slugs der Reg assert.ok(shop.includes('sha256sum "$quelle"') && shop.includes('echo "$summe" > "$ziel.sha256"') && shop.includes('(unveraendert)')) assert.match(sh, /^shop\)\n {2}shop_pdfs\n {2};;$/m) assert.ok(sh.slice(sh.indexOf('\nall)'), sh.indexOf('\n*)')).includes(' shop_pdfs\n'), 'all druckt auch die Webshop-PDFs') - assert.ok(sh.includes('Usage: $0 [all|analyse|termine|shop|datenschutz]')) + assert.ok(sh.includes('Usage: $0 [all|analyse|termine|shop|unterkunft|datenschutz]')) const syntax = spawnSync('bash', ['-n', 'scripts/build-legal-pdfs.sh'], { cwd: ROOT, encoding: 'utf8' }) assert.equal(syntax.status, 0, syntax.stderr) }) + +// ---------------------------------------------------------------------------------------------------- Buchungskalender (Task 21) + +test('unterkunftDokumente: lb, avv und widerruf mit Quelle, Ziel und Navigation auf die Fassung des Buchungskalenders', () => { + assert.deepEqual(UK.map((d) => d.doc), ['lb', 'avv', 'widerruf']) + assert.deepEqual( + UK.map((d) => [d.md, d.html]), + [ + ['docs/rechtliches/leistungsbeschreibung-unterkunft.md', `public/rechtliches/leistungsbeschreibung-unterkunft-${U}.html`], + ['docs/rechtliches/avv-unterkunft.md', `public/rechtliches/avv-unterkunft-${U}.html`], + ['docs/rechtliches/widerrufsbelehrung-funktionen.md', `public/rechtliches/widerrufsbelehrung-funktionen-${U}.html`], + ], + ) + assert.deepEqual(Object.values(legalPaths('unterkunft', U)), UK.map((d) => d.html.replace(/^public/, ''))) + assert.deepEqual(unterkunftDokumente(), UK) + // nur die Widerrufsbelehrung trägt eine fremde Fassung in der Quelle (die des Terminplaners) + assert.deepEqual(UK.map((d) => d.stempel), [undefined, undefined, config.termine.avvVersion]) +}) + +test('unterkunft_html_gleich_generator: eingecheckte Seiten sind genau render(Markdown), Entwurfskennzeichen in LB und AVV, --check Exit 0', () => { + for (const d of UK) { + const md = d.stempel ? lies(d.md).replace(`**Fassung ${d.stempel}**`, `**Fassung ${U}**`) : lies(d.md) + const html = render(md, d.meta) + assert.equal(lies(d.html), html, `${d.html} weicht vom Generator ab (node scripts/build-legal-html.mjs unterkunft)`) + assert.equal(render(md, d.meta), html, 'deterministisch') + assert.ok(html.includes(`Fassung ${U}`)) + assert.ok(html.includes(``)) + assert.doesNotMatch(html.replaceAll(U, ''), /\b\d{4}-\d{2}-\d{2}\b/, `${d.html}: Datum außer der Fassung`) + assert.doesNotMatch(html, /