TP2 Abschlussprüfung: Rechtstexte (AVV, 6c, News-LB-Archiv, Livegang-Checkliste)

- AVV Vorbemerkung (2): K16 der Textform-Aktivierung trägt nur Leistungsbeschreibung und AVV als PDF
- AVV Nr. 9 Abs. 6, Anlage (Löschung), LB Nr. 8 Abs. 3 und Datenschutz 6c: das Einrichtungs-Ticket bleibt mit einer Kurzfassung der Einstellungen als Arbeitsnachweis (keine Daten von Gästen)
- AVV Nr. 8 Abs. 2: "Gastdaten löschen" löscht nur wartende E-Mails; fehlgeschlagene behalten Adresse und Inhalt bis Nr. 9 Abs. 4
- Datenschutz § 7: Frist für Bestellungen ohne Abo (drei Jahre nach Ablauf des Jahres der Bestellung)
- News-Leistungsbeschreibung vom 30.09.2026 unverändert archiviert (SHA-256-Pin), die geltende Datei verweist darauf
- Kanzlei-Paket: Zitate, Q4/Q9/Q23, Livegang-Checkliste (Abschnitt 7.6/7.7), K23-Hinweis
- build-legal-html: Rückwärtsschrägstrich in Navigationsadressen abgelehnt; TP1-Spezifikation E2 (ohne USt)
- HTML, PDFs und Prüfsummen neu erzeugt (Terminplaner-Unterlagen und Datenschutzerklärung)

Co-Authored-By: Claude Sonnet 5.5 <noreply@anthropic.com>
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View File
@@ -8,7 +8,7 @@ zwischen dem Kunden als Verantwortlichem („Kunde“) und der WEBklar GbR, Am S
(1) Der Kunde schließt diesen Vertrag, wenn er im Kundenportal die Einrichtung des Terminplaners bestellt und dabei per Haken diesem Vertrag und der Leistungsbeschreibung „Terminplaner“ („Leistungsbeschreibung“) in der angezeigten Fassung zustimmt. Das Portal speichert die Fassung, den Zeitpunkt, das Kundenkonto und die angemeldete Person. Anschließend sendet WEBklar dem Kunden eine E-Mail, die beide Texte und die Widerrufsbelehrung in dieser Fassung als PDF enthält und auf sie verlinkt.
(2) Ein Mitarbeiter von WEBklar darf die Funktion nur einschalten, wenn der Kunde vorher in Textform (etwa im Chat des Kundenportals oder per E-Mail) erklärt hat, dass er diesem Vertrag und der Leistungsbeschreibung in der aktuellen Fassung zustimmt. WEBklar speichert die Fassung, das Datum und den Weg dieser Erklärung, den Zeitpunkt des Einschaltens und den Namen des Mitarbeiters. Der Kunde erhält die E-Mail nach Absatz 1 anschließend.
(2) Ein Mitarbeiter von WEBklar darf die Funktion nur einschalten, wenn der Kunde vorher in Textform (etwa im Chat des Kundenportals oder per E-Mail) erklärt hat, dass er diesem Vertrag und der Leistungsbeschreibung in der aktuellen Fassung zustimmt. WEBklar speichert die Fassung, das Datum und den Weg dieser Erklärung, den Zeitpunkt des Einschaltens und den Namen des Mitarbeiters. Der Kunde erhält anschließend eine E-Mail mit diesen beiden Texten als PDF.
(3) Dieser Vertrag ist ein eigener Vertrag für den Terminplaner. Er ergänzt den Auftragsverarbeitungsvertrag in Anlage 1 der Abo-Bedingungen. Für den Terminplaner geht er Anlage 1 vor; im Übrigen gilt Anlage 1 ergänzend. In Datenschutzfragen geht er den Abo-Bedingungen und der Leistungsbeschreibung vor.
@@ -72,7 +72,7 @@ WEBklar setzt nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder e
(1) WEBklar leitet Anfragen von Gästen und Beschäftigten, die an WEBklar gerichtet sind, unverzüglich an den Kunden weiter. WEBklar unterstützt ihn mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Beantwortung.
(2) Dafür bietet das Kundenportal die Aktion „Gastdaten löschen“ und den Export der Termine als CSV-Datei. Mit „Gastdaten löschen“ leert der Kunde Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Nachricht und Zusatzfelder einer Buchung; Status und Zeiten bleiben. Noch nicht versandte E-Mails zu dieser Buchung löscht WEBklar dabei, und die Links des Gastes werden ungültig. Eine noch nicht bestätigte Buchung verfällt von selbst (Nummer 9 Abs. 1).
(2) Dafür bietet das Kundenportal die Aktion „Gastdaten löschen“ und den Export der Termine als CSV-Datei. Mit „Gastdaten löschen“ leert der Kunde Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Nachricht und Zusatzfelder einer Buchung; Status und Zeiten bleiben. Dabei löscht WEBklar die E-Mails zu dieser Buchung, die noch auf den Versand warten, und die Links des Gastes werden ungültig. E-Mails, deren Versand endgültig fehlgeschlagen ist, behalten Empfängeradresse und Inhalt, bis WEBklar sie nach Nummer 9 Abs. 4 löscht (48 Stunden nach dem Fehlschlag). Eine noch nicht bestätigte Buchung verfällt von selbst (Nummer 9 Abs. 1).
(3) Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten meldet WEBklar dem Kunden unverzüglich, möglichst innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis, mit den Informationen, die zu diesem Zeitpunkt vorliegen.
@@ -94,7 +94,7 @@ WEBklar setzt nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder e
(5) Der Löschlauf läuft täglich; gelöscht wird frühestens nach Ablauf der jeweiligen Frist. Ist an einem Tag mehr zu löschen, als ein Lauf schafft, folgt der Rest im nächsten Lauf.
(6) Ist der Terminplaner abgeschaltet oder das Wartungs-Abo beendet, löscht WEBklar alle Termindaten und die Einstellungen 30 Tage danach. Bis dahin kann der Kunde die Termine im Kundenportal als CSV-Datei exportieren. Beginnt innerhalb dieser Frist wieder ein Wartungs-Abo, schaltet WEBklar den Terminplaner mit den vorhandenen Daten und Einstellungen wieder ein (Nr. 8 Abs. 4 der Leistungsbeschreibung). Früher löscht der Kunde einzelne Gastdaten selbst mit der Aktion „Gastdaten löschen“ (Nummer 8 Abs. 2); alle Daten löscht WEBklar auf Weisung des Kunden in Textform unverzüglich.
(6) Ist der Terminplaner abgeschaltet oder das Wartungs-Abo beendet, löscht WEBklar alle Termindaten und die Einstellungen 30 Tage danach. Eine Ausnahme ist das Einrichtungs-Ticket, in dem WEBklar die Einrichtung als Arbeitsnachweis festhält: Es bleibt mit einer Kurzfassung der Einstellungen bestehen (zum Beispiel Betriebsangaben, Namen der Leistungen, die ersten acht Namen der Personen oder Plätze und die Wünsche des Kunden zum Einbau) und enthält keine Daten von Gästen; dafür gilt die Datenschutzerklärung von WEBklar (Abschnitt 6). Bis zur Löschung kann der Kunde die Termine im Kundenportal als CSV-Datei exportieren. Beginnt innerhalb dieser Frist wieder ein Wartungs-Abo, schaltet WEBklar den Terminplaner mit den vorhandenen Daten und Einstellungen wieder ein (Nr. 8 Abs. 4 der Leistungsbeschreibung). Früher löscht der Kunde einzelne Gastdaten selbst mit der Aktion „Gastdaten löschen“ (Nummer 8 Abs. 2); alle Daten löscht WEBklar auf Weisung des Kunden in Textform unverzüglich.
(7) Entwürfe aus dem Fragebogen, aus denen keine Bestellung geworden ist, löscht WEBklar 90 Tage nach der letzten Änderung.
@@ -138,7 +138,7 @@ WEBklar stellt dem Kunden alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis de
| Missbrauchsschutz | Ein verstecktes Feld (Honeypot), eine Mindestzeit bis zum Absenden des Formulars mit signiertem Formular-Token und eine Mindestantwortzeit schützen vor automatisierten Buchungen. Grenzen je IP-Adresse, je Website und je E-Mail-Adresse sowie das Mailbudget je Stunde (insgesamt und je Funktion) gelten nur im Arbeitsspeicher; ein Neustart leert sie. |
| Datenminimierung | Pflicht sind immer nur Name und E-Mail-Adresse; ob Telefonnummer, Nachricht und Zusatzfelder abgefragt werden, legt der Kunde fest. Mit der Buchung werden keine IP-Adresse und kein Browser-Kennzeichen gespeichert. Der Nachweis der Zustimmungen besteht aus der Fassung der Gästetexte, dem Zeitpunkt, dem Text des Buchungsknopfs, der Anrede und Hashes der übrigen gezeigten Texte, nicht aus diesen Texten. Nach dem Versand einer E-Mail werden Empfängeradresse und Inhalt in der Warteschlange geleert. |
| Trennung | Alle Buchungen, Belegungen und Warteschlangeneinträge tragen die Kennung der Funktion (eines Terminplaners je Website-Projekt); das Kundenportal und die öffentliche Schnittstelle lesen immer nur die Daten der jeweiligen Funktion. Die Hintergrundläufe (Löschung, Versand der E-Mails, Erinnerungen) gehen die Dokumente aller Funktionen nacheinander durch und schreiben jeweils nur in das Dokument, um das es geht. Die Einstellungen liegen je Funktion in einem eigenen Dokument. |
| Löschung | Täglicher Löschlauf für Buchungen, Belegungen, Warteschlange und Entwürfe nach den Fristen der Nummer 9; Termindaten und Einstellungen abgeschalteter Funktionen 30 Tage nach dem Abschalten. Vor der Löschung einer Buchung, einer abgeschalteten Funktion oder eines nicht bestellten Fragebogens wird der Zustand frisch gelesen; bei einem Lesefehler wird nichts gelöscht. |
| Löschung | Täglicher Löschlauf für Buchungen, Belegungen, Warteschlange und Entwürfe nach den Fristen der Nummer 9; Termindaten und Einstellungen abgeschalteter Funktionen 30 Tage nach dem Abschalten; das Einrichtungs-Ticket bleibt als Arbeitsnachweis mit einer Kurzfassung der Einstellungen bestehen und enthält keine Daten von Gästen (Nummer 9 Abs. 6). Vor der Löschung einer Buchung, einer abgeschalteten Funktion oder eines nicht bestellten Fragebogens wird der Zustand frisch gelesen; bei einem Lesefehler wird nichts gelöscht. |
| Protokolle | Die Programmprotokolle des Terminplaners und der Tagesbericht enthalten nur Zählungen und Buchungsnummern, keine Namen, E-Mail-Adressen oder Nachrichten von Gästen. Server-Protokolle des Webservers werden nach 14 Tagen gelöscht (Anlage 2 der Abo-Bedingungen). |
| Datensicherung | Tägliche Vollsicherung des Servers durch Hetzner; verfügbar sind die letzten sieben Tagessicherungen (§ 3 Abs. 5 der Abo-Bedingungen). |
| Rechenzentrum | Hetzner Online GmbH, Rechenzentren Falkenstein und Nürnberg (Deutschland). Hetzner ist nach ISO/IEC 27001 zertifiziert; der Geltungsbereich umfasst die Hosting-Dienstleistungen und die Rechenzentren. |
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(2) Mit dem Abschalten nimmt der Terminplaner keine neuen Buchungen mehr an, und das Widget zeigt den Ausweichtext. Die Termine bleiben im Kundenportal sichtbar, und der Kunde kann sie als CSV-Datei exportieren. Gäste können über ihren Link absagen. Bereits angeforderte Erinnerungen laufen weiter. Der Kunde informiert seine Gäste.
(3) WEBklar löscht alle Termindaten und die Einstellungen 30 Tage nach dem Abschalten.
(3) WEBklar löscht alle Termindaten und die Einstellungen 30 Tage nach dem Abschalten. Eine Ausnahme ist das Einrichtungs-Ticket, in dem WEBklar die Einrichtung als Arbeitsnachweis festhält: Es bleibt mit einer Kurzfassung der Einstellungen bestehen und enthält keine Daten von Gästen (Nummer 9 Abs. 6 des AVV Terminplaner).
(4) Beginnt innerhalb dieser 30 Tage wieder ein Wartungs-Abo, schaltet WEBklar den Terminplaner mit den vorhandenen Daten und Einstellungen ohne weitere Kosten wieder ein. Nach der Löschung ist eine neue Einrichtung nötig (neuer Fragebogen, neuer Preis nach Nr. 5).
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@@ -11,5 +11,5 @@ Fassung 2026-10-05 (Stand der Datenschutzerklärung 05.10.2026). Markdown-Quelle
<p>Der Kunde sieht, ändert und löscht die Termine im Kundenportal. Dort verarbeiten wir als Verantwortliche seine Einstellungen für den Terminplaner (Betriebsangaben, Leistungen, Namen und Zeiten der gebuchten Personen oder Plätze, Öffnungszeiten, Absagefristen und Texte), wie die übrigen Portal-Daten (Abschnitt 6) auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Bevor der Kunde den Terminplaner bestellt, füllt er im Kundenportal einen Fragebogen aus (Branche und Betrieb, Personen oder Plätze, Leistungen, Zeiten, Regeln, Angaben von Gästen, Benachrichtigungen und Website); seine Eingaben speichern wir als Entwurf seiner Einstellungen. Bestellt er nicht, löschen wir den Entwurf 90 Tage nach der letzten Änderung, bei der Löschung seines Kundenkontos zugleich mit dem Konto. Die Bestellung und ihren Nachweis beschreibt Abschnitt 7. Für jede Person oder jeden Platz kann der Kunde einen geheimen Link erzeugen, mit dem er die bestätigten Termine in seinem Kalenderprogramm abonniert; wer den Link kennt, sieht diese Termine. Der Kunde kann den Link jederzeit durch einen neuen ersetzen.</p>
<p>Im Namen des Kunden senden wir E-Mails an Gäste (Bestätigung der E-Mail-Adresse, Bestätigung, Änderung oder Absage eines Termins, Eingangsbestätigung eines Widerrufs und, wenn der Gast das gewählt hat, eine Erinnerung) und an den Kunden (neue Buchung, Absage, Widerruf). Der Versand läuft über den E-Mail-Dienst der Hetzner Online GmbH (Rechenzentrum Nürnberg, Abschnitt 8); als Absender erscheint der Kunde, Antworten gehen an ihn. Wir verschicken keine Werbung, setzen keine Tracking-Pixel ein und erhalten keine Kopie. Bis zum Versand liegt jede E-Mail in einer Warteschlange. Nach dem Versand löschen wir dort Empfängeradresse und Inhalt, den Eintrag selbst nach sieben Tagen; E-Mails, die nicht zugestellt werden konnten, löschen wir nach 48 Stunden.</p>
<p>Beim Aufruf einer Kundenwebsite mit Terminbuchung lädt der Browser das Programm der Terminbuchung von unserem Server (project.webklar.com) und schon beim Laden der Seite die Konfiguration mit den Texten und Leistungen. Ist die Terminbuchung unmittelbar in die Seite eingebaut, holt sie die freien Termine, sobald der Gast durchklickt; sitzt sie hinter einem Knopf, geschieht das erst nach dem Klick auf den Knopf. Dabei gelten die Protokolle in Abschnitt 3. Die Terminbuchung setzt keine Cookies und speichert nichts im Browser des Gastes. Zum Schutz vor Missbrauch und um die Zahl der Anfragen zu begrenzen (höchstens zehn Buchungen je zehn Minuten und je IP-Adresse), merken wir uns die Zeitpunkte der Aufrufe je IP-Adresse nur im Arbeitsspeicher des Servers, nicht dauerhaft; mit der Buchung speichern wir die IP-Adresse nicht. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse ist der sichere und störungsfreie Betrieb.</p>
<p>Löschfristen: Nicht bestätigte Buchungen löschen wir 48 Stunden nach Ablauf der Bestätigungsfrist von 30 Minuten, abgesagte oder abgelehnte Termine nach 30 Tagen, bestätigte Termine nach der Frist, die der Kunde eingestellt hat (Vorgabe 90 Tage, einstellbar von 14 bis 365 Tagen nach dem Termin). Nicht bestellte Entwürfe löschen wir 90 Tage nach der letzten Änderung. Endet das Wartungs-Abo oder schalten wir die Funktion ab, schalten wir den Terminplaner spätestens am folgenden Tag ab und löschen alle Termindaten und Einstellungen 30 Tage danach; beginnt innerhalb dieser Frist wieder ein Wartungs-Abo, schalten wir ihn mit den vorhandenen Daten wieder ein. In unseren Datensicherungen bleiben gelöschte Daten noch bis zu sieben Tage erhalten und werden dann überschrieben. Die Daten liegen auf unserem Server bei Hetzner im Rechenzentrum Falkenstein (Deutschland), wie die übrigen Portal-Daten (Abschnitt 3).</p>
<p>Löschfristen: Nicht bestätigte Buchungen löschen wir 48 Stunden nach Ablauf der Bestätigungsfrist von 30 Minuten, abgesagte oder abgelehnte Termine nach 30 Tagen, bestätigte Termine nach der Frist, die der Kunde eingestellt hat (Vorgabe 90 Tage, einstellbar von 14 bis 365 Tagen nach dem Termin). Nicht bestellte Entwürfe löschen wir 90 Tage nach der letzten Änderung. Endet das Wartungs-Abo oder schalten wir die Funktion ab, schalten wir den Terminplaner spätestens am folgenden Tag ab und löschen alle Termindaten und Einstellungen 30 Tage danach; beginnt innerhalb dieser Frist wieder ein Wartungs-Abo, schalten wir ihn mit den vorhandenen Daten wieder ein. Eine Ausnahme ist das Einrichtungs-Ticket, in dem wir die Einrichtung als Arbeitsnachweis festhalten (Abschnitt 6): Es bleibt mit einer Kurzfassung der Einstellungen bestehen und enthält keine Daten von Gästen. In unseren Datensicherungen bleiben gelöschte Daten noch bis zu sieben Tage erhalten und werden dann überschrieben. Die Daten liegen auf unserem Server bei Hetzner im Rechenzentrum Falkenstein (Deutschland), wie die übrigen Portal-Daten (Abschnitt 3).</p>
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View File
@@ -58,7 +58,7 @@ Der Terminplaner ist ein Buchungs-Widget für die Website eines Betriebs (zum Be
1. Ein täglicher Abgleich prüft das Wartungs-Abo. Endet es (auch durch Wechsel ins Hosting-Abo oder durch Widerruf des Abschlusses oder eines Wechsels), schaltet WEBklar den Terminplaner spätestens am folgenden Tag ab und informiert den Kunden mit der Mail K22. Ist etwas nicht lesbar, schaltet der Abgleich nichts ab und versucht es am nächsten Tag erneut. ⚖ Q7
2. Nach dem Abschalten nimmt der Terminplaner keine neuen Buchungen mehr an. Die Termine bleiben im Kundenportal sichtbar und als CSV-Datei exportierbar, Gäste können über ihren Link absagen, bereits angeforderte Erinnerungen laufen weiter, der Kunde informiert seine Gäste.
3. 30 Tage nach dem Abschalten löscht WEBklar alle Termindaten und die Einstellungen. Beginnt innerhalb dieser 30 Tage wieder ein Wartungs-Abo, schaltet WEBklar den Terminplaner mit den vorhandenen Daten und Einstellungen ohne weitere Kosten wieder ein (Rückkehr, Mail K23). Nach der Löschung sind ein neuer Fragebogen und die Einrichtung für 149 € noch einmal nötig. ⚖ Q9
3. 30 Tage nach dem Abschalten löscht WEBklar alle Termindaten und die Einstellungen; das Einrichtungs-Ticket des Teams bleibt als Arbeitsnachweis mit einer Kurzfassung der Einstellungen bestehen (keine Daten von Gästen). Beginnt innerhalb dieser 30 Tage wieder ein Wartungs-Abo, schaltet WEBklar den Terminplaner mit den vorhandenen Daten und Einstellungen ohne weitere Kosten wieder ein (Rückkehr, Mail K23). Nach der Löschung sind ein neuer Fragebogen und die Einrichtung für 149 € noch einmal nötig. ⚖ Q9
4. Endet das Wartungs-Abo, bevor der Terminplaner freigeschaltet ist, erstattet WEBklar die 149 € vollständig. Der Abgleich schaltet den Terminplaner mit dem Grund „Abo endete vor Einrichtung“ ab und meldet dem Team die Erstattung (T19); die Erstattung löst der Inhaber in Stripe aus, es gibt keine automatische Rückzahlung. In diesem Fall gibt es keine automatische Rückkehr. ⚖ Q6
### 2.4 Widerruf der Bestellung durch den Kunden
@@ -240,7 +240,7 @@ Die Datei ist `docs/rechtliches/leistungsbeschreibung-terminplaner.md`; sie ist
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> (2) Mit dem Abschalten nimmt der Terminplaner keine neuen Buchungen mehr an, und das Widget zeigt den Ausweichtext. Die Termine bleiben im Kundenportal sichtbar, und der Kunde kann sie als CSV-Datei exportieren. Gäste können über ihren Link absagen. Bereits angeforderte Erinnerungen laufen weiter. Der Kunde informiert seine Gäste.
>
> (3) WEBklar löscht alle Termindaten und die Einstellungen 30 Tage nach dem Abschalten.
> (3) WEBklar löscht alle Termindaten und die Einstellungen 30 Tage nach dem Abschalten. Eine Ausnahme ist das Einrichtungs-Ticket, in dem WEBklar die Einrichtung als Arbeitsnachweis festhält: Es bleibt mit einer Kurzfassung der Einstellungen bestehen und enthält keine Daten von Gästen (Nummer 9 Abs. 6 des AVV Terminplaner).
>
> (4) Beginnt innerhalb dieser 30 Tage wieder ein Wartungs-Abo, schaltet WEBklar den Terminplaner mit den vorhandenen Daten und Einstellungen ohne weitere Kosten wieder ein. Nach der Löschung ist eine neue Einrichtung nötig (neuer Fragebogen, neuer Preis nach Nr. 5).
>
@@ -282,7 +282,7 @@ Die Datei ist `docs/rechtliches/avv-terminplaner.md`; sie ist als Anlage A volls
> (1) Der Kunde schließt diesen Vertrag, wenn er im Kundenportal die Einrichtung des Terminplaners bestellt und dabei per Haken diesem Vertrag und der Leistungsbeschreibung „Terminplaner“ („Leistungsbeschreibung“) in der angezeigten Fassung zustimmt. Das Portal speichert die Fassung, den Zeitpunkt, das Kundenkonto und die angemeldete Person. Anschließend sendet WEBklar dem Kunden eine E-Mail, die beide Texte und die Widerrufsbelehrung in dieser Fassung als PDF enthält und auf sie verlinkt.
>
> (2) Ein Mitarbeiter von WEBklar darf die Funktion nur einschalten, wenn der Kunde vorher in Textform (etwa im Chat des Kundenportals oder per E-Mail) erklärt hat, dass er diesem Vertrag und der Leistungsbeschreibung in der aktuellen Fassung zustimmt. WEBklar speichert die Fassung, das Datum und den Weg dieser Erklärung, den Zeitpunkt des Einschaltens und den Namen des Mitarbeiters. Der Kunde erhält die E-Mail nach Absatz 1 anschließend.
> (2) Ein Mitarbeiter von WEBklar darf die Funktion nur einschalten, wenn der Kunde vorher in Textform (etwa im Chat des Kundenportals oder per E-Mail) erklärt hat, dass er diesem Vertrag und der Leistungsbeschreibung in der aktuellen Fassung zustimmt. WEBklar speichert die Fassung, das Datum und den Weg dieser Erklärung, den Zeitpunkt des Einschaltens und den Namen des Mitarbeiters. Der Kunde erhält anschließend eine E-Mail mit diesen beiden Texten als PDF.
⚖ Q10, Q21
@@ -328,7 +328,7 @@ Die Datei ist `docs/rechtliches/avv-terminplaner.md`; sie ist als Anlage A volls
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> (5) Der Löschlauf läuft täglich; gelöscht wird frühestens nach Ablauf der jeweiligen Frist. Ist an einem Tag mehr zu löschen, als ein Lauf schafft, folgt der Rest im nächsten Lauf.
>
> (6) Ist der Terminplaner abgeschaltet oder das Wartungs-Abo beendet, löscht WEBklar alle Termindaten und die Einstellungen 30 Tage danach. Bis dahin kann der Kunde die Termine im Kundenportal als CSV-Datei exportieren. Beginnt innerhalb dieser Frist wieder ein Wartungs-Abo, schaltet WEBklar den Terminplaner mit den vorhandenen Daten und Einstellungen wieder ein (Nr. 8 Abs. 4 der Leistungsbeschreibung). Früher löscht der Kunde einzelne Gastdaten selbst mit der Aktion „Gastdaten löschen“ (Nummer 8 Abs. 2); alle Daten löscht WEBklar auf Weisung des Kunden in Textform unverzüglich.
> (6) Ist der Terminplaner abgeschaltet oder das Wartungs-Abo beendet, löscht WEBklar alle Termindaten und die Einstellungen 30 Tage danach. Eine Ausnahme ist das Einrichtungs-Ticket, in dem WEBklar die Einrichtung als Arbeitsnachweis festhält: Es bleibt mit einer Kurzfassung der Einstellungen bestehen (zum Beispiel Betriebsangaben, Namen der Leistungen, die ersten acht Namen der Personen oder Plätze und die Wünsche des Kunden zum Einbau) und enthält keine Daten von Gästen; dafür gilt die Datenschutzerklärung von WEBklar (Abschnitt 6). Bis zur Löschung kann der Kunde die Termine im Kundenportal als CSV-Datei exportieren. Beginnt innerhalb dieser Frist wieder ein Wartungs-Abo, schaltet WEBklar den Terminplaner mit den vorhandenen Daten und Einstellungen wieder ein (Nr. 8 Abs. 4 der Leistungsbeschreibung). Früher löscht der Kunde einzelne Gastdaten selbst mit der Aktion „Gastdaten löschen“ (Nummer 8 Abs. 2); alle Daten löscht WEBklar auf Weisung des Kunden in Textform unverzüglich.
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> (7) Entwürfe aus dem Fragebogen, aus denen keine Bestellung geworden ist, löscht WEBklar 90 Tage nach der letzten Änderung.
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@@ -535,7 +535,7 @@ Alte Fassung (Stand 3a0b008), Abschnitt 2 derselben Leistungsbeschreibung zum Pr
Die Bestellbestätigung K15 enthielt nach unserem Stand weder eine Belehrung noch Anhänge. Der Haken zitierte also § 356 Abs. 4 BGB und enthielt keinen Hinweis auf den Wertersatz (§ 357a Abs. 2 BGB), den die Leistungsbeschreibung nur allgemein nannte; der Preis war „inklusive Umsatzsteuer“ angegeben (richtig ist § 19 UStG, Q19). Lief bei diesen News-Altkunden, soweit sie Verbraucher sind, die Widerrufsfrist nach § 356 Abs. 3 BGB nicht an? Wenn ja: Sollen wir die Belehrung per Mail nachholen (Form, Inhalt, Zeitpunkt, Hinweis zum Wertersatz), oder genügt es, nur künftig die neuen Texte zu verwenden? Was gilt für bereits eingebaute und freigeschaltete News-Pinnwände (Erlöschen des Widerrufsrechts, Wertersatz)? Die Zahl der betroffenen Fälle liefert der Inhaber vor der Übergabe: [Anzahl der Bestellungen seit 2026-09-30 mit dem alten Text].
**Fundstelle im Text.** Abschnitt 3.3 (neuer und früherer Haken), Abschnitt 3.2 (Belehrung der Funktionen, die die News künftig ebenfalls nutzt); Programm: `config.features.news` (neuer Haken; bestehende Bestellungen behalten den damals gespeicherten Text und die Fassung). Die alten Texte stammen aus dem Programmstand 3a0b008 (`server/config.js`, `public/vertragsunterlagen/funktionen-leistungsbeschreibung.html`).
**Fundstelle im Text.** Abschnitt 3.3 (neuer und früherer Haken), Abschnitt 3.2 (Belehrung der Funktionen, die die News künftig ebenfalls nutzt); Programm: `config.features.news` (neuer Haken; bestehende Bestellungen behalten den damals gespeicherten Text und die Fassung). Die alten Texte stammen aus dem Programmstand 3a0b008 (`server/config.js`, `public/vertragsunterlagen/funktionen-leistungsbeschreibung.html`). Die Leistungsbeschreibung der News-Pinnwand vom 30.09.2026 liegt unverändert unter `public/vertragsunterlagen/funktionen-leistungsbeschreibung-2026-09-30.html` (unveränderte Kopie des Standes 3a0b008, durch eine Prüfsumme gesichert), weil Bestellungen seit dem 30.09.2026 auf ihr beruhen; die geltende Datei (Stand 05.10.2026) verweist am Anfang auf sie.
**Unsere Annahme.** Nach unserer Lesart (kein Rechtsurteil) kann die Frist bei fehlender ordnungsgemäßer Belehrung nach § 356 Abs. 3 BGB nicht angelaufen sein. Der Inhaber entscheidet nach Ihrem Befund: Belehrung nur nachholen, wenn die Frist danach nicht lief; sonst gelten die neuen Texte nur für künftige Bestellungen.
@@ -593,9 +593,9 @@ Zur Erstattung des Einrichtungspreises, wenn WEBklar den Terminplaner danach bee
### Q9: 30 Tage nach dem Abschalten: Anker, Rückkehr, Sicherungen
**Frage.** Der Terminplaner endet mit dem Wartungs-Abo; WEBklar schaltet ihn spätestens am folgenden Tag ab und löscht alle Termindaten und Einstellungen 30 Tage nach dem Abschalten. Bis dahin kann der Kunde die Termine im Kundenportal ansehen und als CSV-Datei exportieren; beginnt ein neues Wartungs-Abo, schaltet WEBklar ohne Kosten mit den vorhandenen Daten wieder ein (Rückkehr, nur beim Abschaltgrund „Abo beendet“, `abo_ende`). Fragen: (a) Ist der Anker (Zeitpunkt des Abschaltens, `disabledAt`, nicht der Tag des Abo-Endes) und die Frist von 30 Tagen mit Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO vereinbar? (b) Darf die Rückkehr ohne neue Zustimmung zur Fassung automatisch erfolgen? (c) Gelöschte Daten bleiben in der täglichen Vollsicherung bis zu sieben Tage (Rückspielen holt der Löschlauf nach): genügt das? (d) Der tägliche Löschlauf löscht frühestens nach Ablauf der jeweiligen Frist, nicht sekundengenau; „48 Stunden“ und „30 Tage“ sind frühestmögliche Zeitpunkte (H4, A3). (e) Terminanfragen, die der Kunde bis zum angefragten Terminbeginn nicht beantwortet, gelten ab dann als abgelehnt, und die 30 Tage laufen ab diesem Zeitpunkt (AVV Nr. 9 Abs. 2). (f) Der Satz im Datenschutz-Absatz der Kunden-Website („Wird die Online-Terminbuchung abgeschaltet, zum Beispiel weil unser Vertrag mit WEBklar endet, werden alle Termindaten 30 Tage nach dem Abschalten gelöscht.“) und der Satz in Abschnitt 6c stimmen mit dem Programm überein, seit der tägliche Abgleich das Abschalten übernimmt.
**Frage.** Der Terminplaner endet mit dem Wartungs-Abo; WEBklar schaltet ihn spätestens am folgenden Tag ab und löscht alle Termindaten und Einstellungen 30 Tage nach dem Abschalten. Bis dahin kann der Kunde die Termine im Kundenportal ansehen und als CSV-Datei exportieren; beginnt ein neues Wartungs-Abo, schaltet WEBklar ohne Kosten mit den vorhandenen Daten wieder ein (Rückkehr, nur beim Abschaltgrund „Abo beendet“, `abo_ende`). Fragen: (a) Ist der Anker (Zeitpunkt des Abschaltens, `disabledAt`, nicht der Tag des Abo-Endes) und die Frist von 30 Tagen mit Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO vereinbar? (b) Darf die Rückkehr ohne neue Zustimmung zur Fassung automatisch erfolgen? (c) Gelöschte Daten bleiben in der täglichen Vollsicherung bis zu sieben Tage (Rückspielen holt der Löschlauf nach): genügt das? (d) Der tägliche Löschlauf löscht frühestens nach Ablauf der jeweiligen Frist, nicht sekundengenau; „48 Stunden“ und „30 Tage“ sind frühestmögliche Zeitpunkte (H4, A3). (e) Terminanfragen, die der Kunde bis zum angefragten Terminbeginn nicht beantwortet, gelten ab dann als abgelehnt, und die 30 Tage laufen ab diesem Zeitpunkt (AVV Nr. 9 Abs. 2). (f) Der Satz im Datenschutz-Absatz der Kunden-Website („Wird die Online-Terminbuchung abgeschaltet, zum Beispiel weil unser Vertrag mit WEBklar endet, werden alle Termindaten 30 Tage nach dem Abschalten gelöscht.“) und der Satz in Abschnitt 6c stimmen mit dem Programm überein, seit der tägliche Abgleich das Abschalten übernimmt. (g) Das Einrichtungs-Ticket, in dem das Team die Einrichtung als Arbeitsnachweis festhält, bleibt nach der Löschung mit einer Kurzfassung der Einstellungen bestehen (Betriebsangaben, Namen der Leistungen, die ersten acht Namen der Personen oder Plätze, Wünsche des Kunden zum Einbau; keine Daten von Gästen). Leistungsbeschreibung Nr. 8 Abs. 3 und AVV Nr. 9 Abs. 6 sagen das; die Datenschutzerklärung (Abschnitt 6) nennt die Arbeitsnachweise und die Aufbewahrung bis zum Ablauf der Verjährungsfrist. Ist das neben der Löschpflicht des Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO zulässig, auch wenn der Kunde die Löschung aller Daten anweist (AVV Nr. 9 Abs. 6)?
**Fundstelle im Text.** Abschnitt 3.4 (Nr. 8 Abs. 3 und 4), Abschnitt 3.5 (AVV Nr. 9, besonders Abs. 2, 6 und 8), Abschnitt 2.3; frühere Punkte H4, A3, C4 (Sicherungen), C7 (Satz in 6c); Mail K22 und Datenschutzerklärung 6c (Hausrunde); Programm: `LOESCHFRIST_TAGE`, `loescheAbgeschaltete`, `gleicheAboAb`.
**Fundstelle im Text.** Abschnitt 3.4 (Nr. 8 Abs. 3 und 4), Abschnitt 3.5 (AVV Nr. 9, besonders Abs. 2, 6 und 8), Abschnitt 2.3; frühere Punkte H4, A3, C4 (Sicherungen), C7 (Satz in 6c); Mail K22 und Datenschutzerklärung 6c (Hausrunde); Programm: `LOESCHFRIST_TAGE`, `loescheAbgeschaltete`, `gleicheAboAb`; Einrichtungs-Ticket: `termineTicketDetails`.
**Unsere Annahme.** Ja. 30 Tage ab dem Abschalten sind angemessen, weil der Kunde in dieser Zeit Termine ansehen und exportieren kann und eine Rückkehr kostenlos ist. Die Rückkehr stellt den früheren Stand wieder her; die zugestimmte Fassung gilt weiter, eine neue Fassung braucht ihre Zustimmung nach AVV Nr. 12. Der Sicherungsüberhang von sieben Tagen folgt aus der täglichen Vollsicherung bei Hetzner (letzte sieben Tagessicherungen) und steht offen im Vertrag.
@@ -763,11 +763,11 @@ Danach geht K16 mit Leistungsbeschreibung und AVV als PDF an den Kunden. Genügt
**Frage.** Beim Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen“ speichert das Portal als Nachweis die gezeigten Texte und Fassungen, den Zeitpunkt, die Stripe-Sitzung, IP-Adresse und Browserkennung, das Konto und die angemeldete Person. Die Datenschutzerklärung sagt dazu:
> Bestellen Sie eine Funktion (News-Pinnwand, Terminplaner), speichern wir als Nachweis die Texte und Fassungen, denen Sie zugestimmt haben, den Zeitpunkt Ihres Klicks auf „Zahlungspflichtig bestellen“, die Stripe-Sitzung, IP-Adresse und Browserkennung sowie Ihr Konto und die angemeldete Person. Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 lit. b, c und f DSGVO; unser berechtigtes Interesse ist der Nachweis des Vertragsschlusses und der Zustimmungen, insbesondere für den Widerruf. Diese Angaben löschen wir drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem Ihr letztes Abo endet. Den Entwurf Ihres Fragebogens speichern wir bis zu 90 Tage nach Ihrer letzten Änderung und löschen ihn danach, wenn Sie nichts bestellt haben.
> Bestellen Sie eine Funktion (News-Pinnwand, Terminplaner), speichern wir als Nachweis die Texte und Fassungen, denen Sie zugestimmt haben, den Zeitpunkt Ihres Klicks auf „Zahlungspflichtig bestellen“, die Stripe-Sitzung, IP-Adresse und Browserkennung sowie Ihr Konto und die angemeldete Person. Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 lit. b, c und f DSGVO; unser berechtigtes Interesse ist der Nachweis des Vertragsschlusses und der Zustimmungen, insbesondere für den Widerruf. Diese Angaben löschen wir drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem Ihr letztes Abo endet. Bestellen Sie ohne Abo (zum Beispiel nur die News-Pinnwand), löschen wir diese Angaben spätestens drei Jahre nach Ablauf des Jahres der Bestellung. Den Entwurf Ihres Fragebogens speichern wir bis zu 90 Tage nach Ihrer letzten Änderung und löschen ihn danach, wenn Sie nichts bestellt haben.
Ist die Speicherung der IP-Adresse und der Browserkennung für den Nachweis des Vertragsschlusses und der Zustimmungen erforderlich (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) und die Aufbewahrung bis drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem das letzte Abo endet, angemessen? Genügt die Information in der Datenschutzerklärung?
Ist die Speicherung der IP-Adresse und der Browserkennung für den Nachweis des Vertragsschlusses und der Zustimmungen erforderlich (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) und die Aufbewahrung bis drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem das letzte Abo endet, angemessen? Genügt die Information in der Datenschutzerklärung? Für Bestellungen ohne Abo (nur News) nennt die Erklärung eine eigene Frist: drei Jahre nach Ablauf des Jahres der Bestellung. Das Programm löscht diese Nachweise heute noch nicht; die Löschung wird vor Ablauf der ersten Frist (31.12.2029) nachgerüstet. Ist diese Frist angemessen?
**Fundstelle im Text.** Abschnitt 2.1 Schritt 4, Datenschutzerklärung § 7 (Hausrunde); Programm: `speichereZustimmung`, `zustimmungFuerSitzung`, `findDueDeletions` (Löschung der Nachweise gemeinsam mit den Abo-Daten des Kunden).
**Fundstelle im Text.** Abschnitt 2.1 Schritt 4, Datenschutzerklärung § 7 (Hausrunde); Programm: `speichereZustimmung`, `zustimmungFuerSitzung`, `findDueDeletions` (Löschung der Nachweise gemeinsam mit den Abo-Daten des Kunden; für Kunden ohne Abo noch offen, Abschnitt 7.7).
**Unsere Annahme.** Ja: Der Nachweis dient dem Widerrufsrecht und der Beweisführung; die Frist entspricht der regelmäßigen Verjährung samt Ablauf des Jahres.
@@ -937,6 +937,7 @@ Diese Punkte erledigt der Inhaber; kein Punkt ist Aufgabe der Kanzlei. Die Reihe
- [ ] Die Platzhalter „ENTWURF (Mailrunde): …“ in `mails.danach` und `mails.bereit` des Terminplaners (Register in `server/config.js`) durch den endgültigen Wortlaut ersetzen. Sie stehen heute in K15 und K16 an Kunden.
- [ ] Die Kopfkommentare von K22 und K23 („Texte sind Entwurf für die Mail-Überarbeitung“) in der Mail-Überarbeitung abarbeiten.
- [ ] K23 (Terminplaner läuft wieder) sagt „Deine Termine und Einstellungen sind unverändert da“. Für die Termine stimmt das nicht immer, weil der Löschlauf auch bei abgeschaltetem Terminplaner abgesagte und erledigte Termine nach ihren Fristen löscht. Den Satz in der Mail-Überarbeitung abschwächen.
- [ ] Nach der Mail-Überarbeitung die gerenderten Mails K15 (mit den Zustimmungen) und K16 als **Anlage C** beilegen und der Kanzlei nachreichen; ihre Angemessenheit als Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger fragen Q3, Q20 und Q21.
- [ ] G02 zeigt die Stornobedingungen und den Satz „Absagen richten sich nach den Stornobedingungen“ (Block `kein_widerruf`) auch bei kostenlosen Buchungen. Einen neutralen Satz festlegen, der für Buchungen ohne Preis passt (Q16).
@@ -946,4 +947,20 @@ Diese Punkte erledigt der Inhaber; kein Punkt ist Aufgabe der Kanzlei. Die Reihe
- [ ] Den Befund einarbeiten: Texte ändern, neues Fassungsdatum setzen, HTML und PDFs neu erzeugen, Archiv der Gästetexte und Prüfsummen nachziehen. Dieses Paket (`docs/rechtliches/termine-kanzlei-paket.md`) wird dabei nachgezogen; sein Test meldet jedes Zitat, das nicht mehr wörtlich im Programm oder in den Dokumenten steht.
- [ ] Über die News-Altfälle entscheiden (Q4): Belehrung per Mail nachholen oder nur künftig die neuen Texte.
- [ ] Die Fassung vor dem ersten fremden Betrieb ausdrücklich freigeben; erst danach die Adresse des ersten fremden Betriebs in die Pilotliste aufnehmen.
- [ ] Beim Livegang: das Schema-Skript des Portals (`scripts/feature-setup.mjs`, erst mit `--check`) vor dem ersten Löschlauf der Aufbewahrungsfristen ausführen, damit der Index auf den Zustimmungsnachweisen vorhanden ist; den Datenschutz-Abschnitt der Test-Website des Terminplaners auf den Endtext bringen.
- [ ] Beim Livegang die Reihenfolge in Abschnitt 7.6 einhalten; den Datenschutz-Abschnitt der Test-Website des Terminplaners auf den Endtext bringen.
### 7.6 Livegang: Reihenfolge
Diese Schritte gelten für den Tag, an dem die Betriebsart `on` gesetzt wird. Die Reihenfolge ist wichtig, vor allem: beide Schemata vor dem Code-Deploy und `on` als letzter Schritt.
- [ ] Vor dem Code-Deploy das Schema des Terminplaners anlegen, erst mit `--check`: `node scripts/termine-setup.mjs` ergänzt in `termineConfig` die Spalte `fragebogen`, in `termineBookings` die Indizes `idx_status_ends` und `idx_status_updated` und in `termineOutbox` den Index `idx_booking`. Ohne sie scheitern Schreibzugriffe und Abfragen des neuen Programms (der Fragebogen, der tägliche Löschlauf und das Löschen von Gastdaten).
- [ ] Vor dem Code-Deploy das Schema der Funktionen anlegen, erst mit `--check`: `node scripts/feature-setup.mjs` (neue Felder von `portalFeatures` und die Collection `featureConsents` mit ihren Indizes). Der Zeitpunkt ist der Code-Deploy, nicht erst der erste Löschlauf der Aufbewahrungsfristen: Schon die erste Bestellung des neuen Programms schreibt die neuen Felder, und ohne Schema antwortet Appwrite mit „Unknown attribute“.
- [ ] Hat sich `public/datenschutz.html` geändert, das PDF der Datenschutzerklärung mit `scripts/build-legal-pdfs.sh datenschutz` neu drucken, nicht mit `all` (das druckt auch die PDFs der Abo-Bedingungen und des Leitfadens neu); die Prüfsumme `docs/WEBklar-Datenschutzerklaerung.pdf.sha256` gehört dazu.
- [ ] Den Code zu einer ruhigen Zeit deployen. Der Nachweis einer Buchung speichert die Fassung der Gästetexte, die der Server beim Speichern hat; bucht ein Gast genau während des Deploys, kann sie von der abweichen, die er auf dem Bildschirm sah.
- [ ] Nach dem Deploy die Uploads in WOMS „Rechtliches“ erledigen (Abschnitt 7.3).
- [ ] Nach dem Deploy und nur mit Freigabe des Inhabers: `scripts/feature-consent-felder-leeren.mjs` zuerst als Probelauf ausführen (ohne Argument oder mit `--dry-run`; schreibt nichts), die Liste prüfen und erst dann mit `--apply` ausführen. Das Skript leert IP-Adresse und Browserkennung der Bestellung an den Funktionsdokumenten (`portalFeatures`), soweit der Nachweis (`featureConsents`) sie trägt; neue Bestellungen speichern sie dort nicht mehr.
- [ ] Als allerletzten Schritt `TERMINE_ENABLED=on` setzen, nachdem alle Punkte oben und die Freigabe der Fassung (Abschnitt 7.5) erledigt sind.
### 7.7 Nach dem Livegang
- [ ] Die Löschfrist für die Nachweise von Kunden ohne Abo (nur News) umsetzen, bevor die erste Frist abläuft (31.12.2029). Die Datenschutzerklärung (Abschnitt 7) sagt für Bestellungen ohne Abo „spätestens drei Jahre nach Ablauf des Jahres der Bestellung“; der Löschlauf (`findDueDeletions`) erfasst heute nur Kunden mit einem Abo, ein Kunde ohne Abo ist nie fällig. Umsetzung: Kunden ohne Abo-Dokument, aber mit Nachweisen in `featureConsents`, mit dem Ankerjahr der letzten Bestellung in den Plan aufnehmen und nur die Nachweise und die Bestellangaben am Funktionsdokument löschen, nicht die Beiträge.
@@ -23,7 +23,7 @@ Die Funktion ersetzt die Kachel „Terminplaner · Kommt bald“ (`public/funkti
| # | Entscheidung |
|---|---|
| E1 | Abrechnung: **einmalige Einrichtung + nur solange ein Wartungs-Abo läuft** (wie Website-Analyse). Endet das Abo, endet der Terminplaner. Hosting-Abo reicht nicht. |
| E2 | Einrichtungspreis **149 €** (brutto, einmalig, Stripe Checkout wie News). |
| E2 | Einrichtungspreis **149 €** (ursprünglich „brutto“, seit TP2 ohne USt nach § 19 UStG; einmalig, Stripe Checkout wie News). |
| E3 | Umfang V1: **Personen und Plätze** (Einzelperson; Team mit Wahl der Person oder „egal“; buchbare Plätze wie Kabine, Hebebühne). Pro Leistung: **sofort verbindlich** oder **Anfrage** (Betrieb bestätigt). Gruppen/Kurse/Tische später. |
| E4 | Der Gast **bestätigt seine E-Mail-Adresse per Link**, bevor der Termin gilt; der Slot ist so lange 30 Minuten reserviert. |
| E5 | **Ein gemeinsames Widget**, je Kunde gestaltet (Farben, Schrift, Rundungen, Texte, Position) + offene, versionierte Schnittstelle für Sonderfälle. |