Leistungsbeschreibungen Fassung 6: Terminplaner, News-Pinnwand, Öffnungszeiten live (Entwurf)
Co-Authored-By: Claude Sonnet 5.5 <noreply@anthropic.com>
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# Leistungsbeschreibung News-Pinnwand
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**Fassung 2026-10-16** · Entwurf – Prüfung durch Kanzlei offen · Zusatzbedingungen zum Wartungs-Abo
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## 1. Geltung
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(1) Funktion im Sinne dieser Leistungsbeschreibung ist die News-Pinnwand. Diese Leistungsbeschreibung gilt, wenn der Kunde die Funktion im Kundenportal einschaltet und die dort angezeigte Zeile mit dem Klick auf „Einschalten“ bestätigt. Sie gilt für Funktionen, die ab ihrer Veröffentlichung eingeschaltet werden; hat der Kunde die Funktion zuvor einzeln gekauft, gilt für sie weiter die Leistungsbeschreibung, unter der er sie gekauft hat. Die Funktion ist Teil des Wartungs-Abos. Sie setzt ein laufendes Wartungs-Abo voraus; ein Hosting-Abo genügt nicht.
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(2) Im Übrigen gelten die Abo-Bedingungen. Bei Widersprüchen geht für die News-Pinnwand diese Leistungsbeschreibung vor.
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## 2. Leistung
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(1) WEBklar baut die News-Pinnwand in die Website ein, die der Kunde für das gewählte Projekt bei WEBklar im Kundenportal führt. Die Pinnwand zeigt die Beiträge des Kunden als Zettel mit Titel, Text und Foto; pro Seite erscheinen sechs Beiträge, die neuesten zuerst.
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(2) Die Beiträge schreibt, ändert und löscht der Kunde selbst im Kundenportal im Bereich „Funktionen“. Er wählt je Beitrag Zettelfarbe und Anzeigedauer; danach verschwindet der Beitrag von seiner Website. Hochgeladene Fotos werden verkleinert, alle Metadaten einschließlich Aufnahmeort (GPS) werden entfernt.
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(3) Änderungen an der Website, die über den Einbau der Pinnwand hinausgehen, sind nicht Teil dieser Leistung.
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## 3. Einrichtung
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(1) Die Einrichtung der Funktion rechnet WEBklar als Arbeitszeit auf das Stundenkontingent des Wartungs-Abos an (§ 4 der Abo-Bedingungen). Reicht das verfügbare Kontingent nicht aus, führt WEBklar die Einrichtung trotzdem aus. Die fehlende Zeit ist ein Vorschuss, den die folgenden Monatskontingente ausgleichen. Eine zusätzliche Rechnung gibt es dafür nicht. Endet das Wartungs-Abo, solange noch ein Vorschuss offen ist, verfällt der Rest zugunsten des Kunden.
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(2) Der Einbau ist erfahrungsgemäß meist innerhalb von 1–2 Wochen abgeschlossen. Das ist eine Einschätzung und keine verbindliche Zusage eines Termins. Nach Abschluss des Einbaus schaltet WEBklar die Funktion frei; ab dann erscheinen die Beiträge auf der Website.
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(3) Hat WEBklar die Funktion auf Wunsch des Kunden schon bei der Erstellung seiner Website eingebaut, richtet sich die Abrechnung der Einrichtung nach der Vereinbarung zum Projekt und nicht nach dem Stundenkontingent. Auch dann läuft die Funktion nur, solange das Wartungs-Abo läuft.
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(4) Arbeiten, die nicht zur Einrichtung gehören, führt WEBklar nur nach Absprache vor der Ausführung und nach Freigabe des Kunden in Textform aus; es gilt § 4 der Abo-Bedingungen.
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## 4. Pflichten des Kunden
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(1) Der Kunde ist für die Inhalte seiner Beiträge und Fotos verantwortlich. Er versichert, dass er die nötigen Rechte an Texten und Fotos hat und dass die Inhalte keine Rechte Dritter verletzen, etwa Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte oder das Recht am eigenen Bild abgebildeter Personen.
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## 5. Ende der Leistung
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(1) Die Funktion läuft, solange das Wartungs-Abo läuft. Endet es, auch durch einen Wechsel ins Hosting-Abo oder durch den Widerruf eines Wechsels, schaltet WEBklar die Funktion spätestens am folgenden Tag ab. WEBklar informiert den Kunden per E-Mail.
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(2) Auf Wunsch des Kunden schaltet WEBklar die Pinnwand jederzeit ab; für den Widerruf gilt Nr. 6.
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(3) Beiträge und Fotos bleiben nach dem Abschalten 30 Tage gespeichert und werden danach gelöscht; beginnt in dieser Zeit wieder ein Wartungs-Abo, schaltet WEBklar die Pinnwand mit den vorhandenen Beiträgen ohne weitere Kosten wieder ein. Der Kunde kann seine Beiträge und Fotos jederzeit selbst löschen; andernfalls gelten die Fristen der Datenschutzerklärung (Abschnitt 6a).
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## 6. Widerruf
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(1) Das Einschalten der Funktion ist Teil des Abos und kein eigener Vertrag. Für den Widerruf gilt die Widerrufsbelehrung der Abo-Bedingungen. Widerruft ein Verbraucher das Abo oder den Wechsel ins Wartungs-Abo, endet die Funktion.
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(2) Hat der Kunde die Funktion zuvor einzeln gekauft, bleibt die Widerrufsbelehrung maßgeblich, die er bei der Bestellung erhalten hat.
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# Leistungsbeschreibung Terminplaner
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**Fassung 2026-10-16** · Entwurf – Prüfung durch Kanzlei offen · Zusatzbedingungen zum Wartungs-Abo
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## 1. Geltung
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(1) Funktion im Sinne dieser Leistungsbeschreibung ist der Terminplaner. Diese Leistungsbeschreibung gilt, wenn der Kunde die Funktion im Kundenportal einschaltet und die dort angezeigte Zeile mit dem Klick auf „Einschalten“ bestätigt. Sie gilt für Funktionen, die ab ihrer Veröffentlichung eingeschaltet werden; hat der Kunde die Funktion zuvor einzeln gekauft, gilt für sie weiter die Leistungsbeschreibung, unter der er sie gekauft hat. Die Funktion ist Teil des Wartungs-Abos. Sie setzt ein laufendes Wartungs-Abo voraus; ein Hosting-Abo genügt nicht. Wie die Zustimmung abläuft, regelt die Vorbemerkung des AVV Terminplaner.
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(2) Im Übrigen gelten die Abo-Bedingungen. Bei Widersprüchen geht für den Terminplaner diese Leistungsbeschreibung vor, in Datenschutzfragen der AVV Terminplaner.
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(3) Leistungsbeschreibung B Nr. 3 der Abo-Bedingungen („Rechtstexte … nicht enthalten“) gilt nicht für den Datenschutz-Absatz nach Nr. 4 Abs. 9 und die Gästetexte nach Nr. 2 Abs. 6. Beides ist Teil des Terminplaners.
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## 2. Leistung
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(1) Der Terminplaner ist ein Buchungs-Widget für die Website des Kunden mit einer Verwaltung im Kundenportal. WEBklar baut je Website-Projekt ein Widget an einer Stelle der Website ein, entweder eingebettet in die Seite oder hinter einem Knopf. Die Gestaltung richtet sich nach dem Fragebogen, den der Kunde vor dem Einschalten im Kundenportal beantwortet.
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(2) Der Kunde legt seine Leistungen, seine Personen oder Plätze, seine Zeiten und seine Regeln für Buchungen fest. Gäste buchen im Widget einen Termin; je nach Einstellung ist die Buchung verbindlich oder eine Anfrage.
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(3) Der Terminplaner versendet im Auftrag des Kunden E-Mails an die Gäste: den Bestätigungslink, die Bestätigung, Änderungen, Absagen, auf Wunsch des Gastes eine Erinnerung (nur mit seinem Haken) und die Eingangsbestätigung eines Widerrufs. Den Kunden benachrichtigt er über neue und geänderte Buchungen.
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(4) Der Kunde sieht und verwaltet seine Termine im Kundenportal und kann sie als CSV-Datei exportieren. Dazu erhält er einen geheimen Kalender-Link (ICS), mit dem er seine Termine in einem Kalenderprogramm abonnieren kann.
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(5) Der Terminplaner enthält einen Missbrauchsschutz gegen automatisierte Buchungen. Die Löschfristen für Buchungsdaten nennt Nummer 9 des AVV Terminplaner.
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(6) Bezahlt wird nur vor Ort. Der Hinweis am Buchungsformular, die Texte der Haken, der Datenschutz-Absatz für die Website des Kunden und die Widerrufsbelehrung für Gäste sind Mustertexte der Standardkonfiguration (Nr. 11 Abs. 1).
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## 3. Nicht enthalten
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(1) Nicht enthalten sind SMS, Online-Zahlung, ein Kalender-Abgleich (es gibt nur das Abonnement des Kalender-Links nach Nr. 2 Abs. 4), Konten für Gäste, Marketing-E-Mails, Gruppentermine, Mehrsprachigkeit und der Einsatz im Gesundheitsbereich (Nr. 4 Abs. 3).
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(2) Zusätzliche Wünsche, etwa ein zweites Widget, Knöpfe je Leistung oder ein Sonderdesign, gehören nicht zur Einrichtung nach Nr. 5. WEBklar führt sie nach Stunden aus (§ 4 der Abo-Bedingungen).
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## 4. Voraussetzungen und Pflichten des Kunden
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(1) Der Kunde hat ein laufendes Wartungs-Abo.
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(2) Der Kunde trägt vor dem Einschalten seine Betriebsangaben ein, dazu die Adresse seines Impressums und die Adresse seiner Datenschutzerklärung.
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(3) Der Terminplaner ist nicht für Angebote im Gesundheitsbereich bestimmt, weil dort besondere Kategorien personenbezogener Daten anfallen können (Art. 9 DSGVO). Der Kunde setzt ihn dort nicht ein und fordert von seinen Gästen keine Gesundheitsangaben. WEBklar darf die Einrichtung für eine solche Website ablehnen oder den Terminplaner dort abschalten. Der Fragebogen fragt die Branche ab; wählt der Kunde den Gesundheitsbereich, ist der Terminplaner für ihn nicht verfügbar.
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(4) Richtet sich das Angebot des Kunden gezielt an Kinder unter 16 Jahren, nutzt der Kunde den Terminplaner nicht.
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(5) Der Kunde nennt eine Telefonnummer, unter der Gäste Termine vereinbaren können, wenn das Widget nicht erreichbar ist (Nr. 6 Abs. 2).
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(6) Er lässt die Texte der Haken und Hinweise im Widget unverändert.
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(7) Er informiert seine Beschäftigten darüber, dass ihre Namen oder Bezeichnungen, ihre Arbeitszeiten und Abwesenheiten im Terminplaner stehen und dass es einen geheimen Kalender-Link gibt.
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(8) Die Pflichten gegenüber seinen Gästen trägt der Kunde: Preisangaben, Allgemeine Geschäftsbedingungen und Stornobedingungen sowie die Einstufung seiner Leistungen als Leistung für Verbraucher oder Unternehmer und als Freizeitleistung.
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(9) Liegt die Datenschutzerklärung in der von WEBklar betreuten Website, fügt WEBklar beim Einbau dort den Datenschutz-Absatz für die Online-Terminbuchung ein; das gehört zur Einrichtung. Liegt sie woanders, etwa bei einem externen Generator, erhält der Kunde den Absatz als Textbaustein und fügt ihn selbst ein. Für den übrigen Inhalt seiner Datenschutzerklärung bleibt der Kunde verantwortlich (§ 6 Abs. 3 der Abo-Bedingungen). Fällt WEBklar beim Einfügen ein offensichtlicher Widerspruch auf, weist WEBklar den Kunden darauf hin; eine Pflicht zur Prüfung der Datenschutzerklärung entsteht daraus nicht.
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## 5. Einrichtung
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(1) Die Einrichtung umfasst die Einrichtung nach dem Fragebogen, den Einbau des Widgets in die Website, den Datenschutz-Absatz nach Nr. 4 Abs. 9, die Abnahme durch den Kunden und die Freischaltung durch WEBklar.
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(2) Die Einrichtung der Funktion rechnet WEBklar als Arbeitszeit auf das Stundenkontingent des Wartungs-Abos an (§ 4 der Abo-Bedingungen). Reicht das verfügbare Kontingent nicht aus, führt WEBklar die Einrichtung trotzdem aus. Die fehlende Zeit ist ein Vorschuss, den die folgenden Monatskontingente ausgleichen. Eine zusätzliche Rechnung gibt es dafür nicht. Endet das Wartungs-Abo, solange noch ein Vorschuss offen ist, verfällt der Rest zugunsten des Kunden.
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(3) Die voraussichtliche Dauer der Einrichtung beträgt meist 1–2 Wochen. Sie ist eine Einschätzung und keine verbindliche Zusage eines Termins.
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(4) Hat WEBklar die Funktion auf Wunsch des Kunden schon bei der Erstellung seiner Website eingebaut, richtet sich die Abrechnung der Einrichtung nach der Vereinbarung zum Projekt und nicht nach dem Stundenkontingent. Auch dann läuft die Funktion nur, solange das Wartungs-Abo läuft.
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(5) Arbeiten, die nicht zur Einrichtung gehören, führt WEBklar nur nach Absprache vor der Ausführung und nach Freigabe des Kunden in Textform aus; es gilt § 4 der Abo-Bedingungen. Für den Betrieb des Terminplaners berechnet WEBklar neben dem Wartungs-Abo nichts weiter; er läuft, solange das Wartungs-Abo läuft (Nr. 8).
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## 6. Verfügbarkeit und Störungen
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(1) Das Verfügbarkeitsziel nach § 5 der Abo-Bedingungen gilt für die Website, nicht für den Terminplaner. Störungen des Terminplaners beheben wir in angemessener Frist (§ 12 der Abo-Bedingungen).
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(2) Ist der Terminplaner nicht erreichbar, zeigt das Widget einen Ausweichtext mit der Telefonnummer des Kunden (Nr. 4 Abs. 5).
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(3) Alle Zeiten gelten in der Zeitzone Europe/Berlin.
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(4) WEBklar übernimmt keine Gewähr dafür, dass E-Mails zugestellt und gelesen werden. Das hängt vom Postfach des Empfängers und von den Mailgrenzen seines Anbieters ab.
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(5) Die gesetzlichen Rechte des Kunden sowie §§ 12 und 13 der Abo-Bedingungen bleiben unberührt.
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## 7. Haftung für verpasste Termine
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(1) Der Terminplaner ist ein Hilfsmittel. Die Einhaltung der Termine bleibt Sache des Kunden.
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(2) WEBklar übernimmt keine Gewähr für die Zustellung der E-Mails (Nr. 6 Abs. 4).
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(3) Für entgangenen Gewinn und Folgeschäden aus verpassten Terminen haftet WEBklar nur im Rahmen von § 13 Abs. 1 und 2 der Abo-Bedingungen.
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(4) Der Haftungsrahmen des Kunden gegenüber seinen Gästen bleibt unberührt.
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## 8. Ende der Leistung
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(1) Die Funktion läuft, solange das Wartungs-Abo läuft. Endet es, auch durch einen Wechsel ins Hosting-Abo oder durch den Widerruf eines Wechsels, schaltet WEBklar die Funktion spätestens am folgenden Tag ab. WEBklar informiert den Kunden per E-Mail.
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(2) Mit dem Abschalten nimmt der Terminplaner keine neuen Buchungen mehr an, und das Widget zeigt den Ausweichtext. Die Termine bleiben im Kundenportal sichtbar, und der Kunde kann sie als CSV-Datei exportieren. Gäste können über ihren Link absagen. Bereits angeforderte Erinnerungen laufen weiter. Der Kunde informiert seine Gäste.
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(3) WEBklar löscht alle Termindaten und die Einstellungen 30 Tage nach dem Abschalten. Eine Ausnahme ist das Einrichtungs-Ticket, in dem WEBklar die Einrichtung als Arbeitsnachweis festhält: Es bleibt mit einer Kurzfassung der Einstellungen bestehen und enthält keine Daten von Gästen (Nummer 9 Abs. 6 des AVV Terminplaner).
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(4) Beginnt innerhalb dieser 30 Tage wieder ein Wartungs-Abo, schaltet WEBklar den Terminplaner mit den vorhandenen Daten und Einstellungen ohne weitere Kosten wieder ein. Nach der Löschung ist eine neue Einrichtung nötig (neuer Fragebogen, Einrichtung nach Nr. 5).
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(5) Endet das Wartungs-Abo, bevor WEBklar den Terminplaner freigeschaltet hat, bricht WEBklar die Einrichtung ab; ein Vorschuss nach Nr. 5 Abs. 2 verfällt.
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(6) Auf Wunsch des Kunden in Textform schaltet WEBklar den Terminplaner jederzeit ab; für den Widerruf gilt Nr. 10.
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## 9. Änderungen und Einstellung
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(1) WEBklar darf die Technik des Terminplaners verbessern, solange der Leistungsumfang nicht schlechter wird (§ 3 Abs. 7 der Abo-Bedingungen). Ändert sich dabei, welche Daten erhoben werden, gilt Nummer 12 des AVV Terminplaner.
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(2) WEBklar darf den Terminplaner für eine Website mit einer Frist von vier Wochen beenden oder für alle Kunden mit einer Frist von drei Monaten einstellen, wenn
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- ein Gesetz, eine Gerichtsentscheidung oder eine Vorgabe einer Aufsichtsbehörde den Betrieb in der bisherigen Form unzulässig macht oder nur mit wesentlich anderer Technik erlaubt und der Kunde einer dafür nötigen neuen Fassung nicht zustimmt (AVV Terminplaner Nummer 12), oder
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- eine Sicherheitslücke sich nicht anders beheben lässt.
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Die Mitteilung erfolgt in Textform und nennt den Grund, die Merkmale der Änderung, den Zeitpunkt und bei Verbrauchern das Recht, den Vertrag nach § 327r Abs. 3 BGB zu beenden, mit seiner Frist.
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(3) Ist der Weiterbetrieb aus einem Grund nach Absatz 2 schon vor Ablauf der Frist nicht zulässig, darf WEBklar den Terminplaner ohne Vorankündigung aussetzen, solange das nötig ist. WEBklar informiert den Kunden darüber unverzüglich in Textform mit dem Grund und nimmt den Betrieb wieder auf, sobald das zulässig und technisch möglich ist.
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(4) Eine Einstellung ohne einen Grund nach Absatz 2 ist ausgeschlossen. Gesetzliche Rechte von Verbrauchern bei Änderungen digitaler Produkte (§ 327r BGB) bleiben unberührt.
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## 10. Widerruf
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(1) Das Einschalten der Funktion ist Teil des Abos und kein eigener Vertrag. Für den Widerruf gilt die Widerrufsbelehrung der Abo-Bedingungen. Widerruft ein Verbraucher das Abo oder den Wechsel ins Wartungs-Abo, endet die Funktion.
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(2) Hat der Kunde die Funktion zuvor einzeln gekauft, bleibt die Widerrufsbelehrung maßgeblich, die er bei der Bestellung erhalten hat.
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## 11. Hinweise
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(1) **Keine Rechtsberatung.** Der Hinweis am Buchungsformular, die Texte der Haken, der Datenschutz-Absatz und die Widerrufsbelehrung für Gäste sind Mustertexte für die Standardkonfiguration. WEBklar sorgt dafür, dass sie die Technik richtig beschreiben, und passt sie an, wenn sich die Technik ändert. Die Einstufung seiner Leistungen als Leistung für Verbraucher oder Unternehmer und als Freizeitleistung trägt der Kunde. Eine rechtliche Beratung im Einzelfall schuldet WEBklar nicht.
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(2) **Barrierefreiheit.** Das Widget ist für die Bedienung mit Tastatur und Hilfstechniken gestaltet (Beschriftungen, Fokusführung, Fehlermeldungen als Live-Region). Eine Konformität nach WCAG 2.1 AA oder EN 301 549 sagt WEBklar nicht zu. Ob der Kunde als Dienstleistungserbringer unter das BFSG fällt (Ausnahme für Kleinstunternehmen, § 3 Abs. 3 BFSG), entscheidet und prüft der Kunde.
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# Leistungsbeschreibung Öffnungszeiten live
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**Fassung 2026-10-16** · Entwurf – Prüfung durch Kanzlei offen · Zusatzbedingungen zum Wartungs-Abo
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## 1. Geltung
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(1) Funktion im Sinne dieser Leistungsbeschreibung ist Öffnungszeiten live. Diese Leistungsbeschreibung gilt, wenn der Kunde die Funktion im Kundenportal einschaltet und die dort angezeigte Zeile mit dem Klick auf „Einschalten“ bestätigt. Sie gilt für Funktionen, die ab ihrer Veröffentlichung eingeschaltet werden; hat der Kunde die Funktion zuvor einzeln gekauft, gilt für sie weiter die Leistungsbeschreibung, unter der er sie gekauft hat. Die Funktion ist Teil des Wartungs-Abos. Sie setzt ein laufendes Wartungs-Abo voraus; ein Hosting-Abo genügt nicht.
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(2) Die Funktion ist im Wartungs-Abo ohne Aufpreis enthalten (§ 3 Abs. 8 der Abo-Bedingungen). Leistungsbeschreibung B Nr. 3 der Abo-Bedingungen („Nicht enthalten“: neue Funktionen und Rechtstexte) gilt dafür nicht: Die Funktion und der Datenschutz-Absatz nach Nr. 6 Abs. 4 sind Teil dieser Leistung.
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(3) Im Übrigen gelten die Abo-Bedingungen. Bei Widersprüchen geht für Öffnungszeiten live diese Leistungsbeschreibung vor. Die Haftungsregeln stehen in Nr. 8 ausgeschrieben da, damit sie auch für Abos früherer Fassungen der Abo-Bedingungen gelten.
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## 2. Leistung
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(1) Der Kunde trägt seine Öffnungszeiten einmal im Kundenportal ein: bis zu fünf benannte Zeitpläne, je Wochentag bis zu zwei Zeitfenster („rund um die Uhr“ und „nach Vereinbarung“ sind möglich), Abweichungen an Feiertagen, Betriebsurlaub und Sondertage. Die Website zeigt diese Zeiten überall gleich an und berechnet daraus den Live-Status („Jetzt geöffnet · schließt um 18 Uhr“).
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(2) An den Stellen der Website, die nach Nr. 3 Abs. 2 dafür vorgesehen sind, erscheinen die Zeiten als Tabelle, als Status oder als Kurzanzeige („Geöffnet“, „Geschlossen“, „Nach Vereinbarung“). Dazu gehören, soweit der Kunde sie einrichtet:
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- eine Hinweis-Leiste am Seitenanfang für befristete Hinweise (Info, Urlaub, Aktion, Wichtig) mit Beginn und Ende und auf Wunsch einem Knopf (Link oder Anruf),
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- auf dem Handy eine Kontakt-Leiste am unteren Rand mit den Knöpfen „Anrufen“, „Route“ und, wenn der Kunde sie einrichtet, „WhatsApp“,
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- die Öffnungszeiten im Seitencode in maschinenlesbarer Form (strukturierte Daten), die Suchmaschinen lesen können,
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- eine E-Mail vor Feiertagen, die den Kunden bittet, seine Zeiten für diese Tage zu prüfen, und
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- im Kundenportal der Knopf „Für Google kopieren“, der die Zeiten in der Reihenfolge von Google in die Zwischenablage legt, damit der Kunde sie in sein Google-Unternehmensprofil einträgt.
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(3) Die Funktion rechnet die Feiertage des Bundeslands ein, das der Kunde wählt; je Feiertag kann der Kunde eigene Zeiten eintragen. Feiertage, die nur örtlich gelten, sowie Heiligabend und Silvester zeigt das Kundenportal als „bitte prüfen“. Alle Zeiten gelten in der Zeitzone Europe/Berlin.
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(4) Beim Aufruf der Website lädt der Browser des Besuchers ein kleines Programm und die Öffnungszeiten von project.webklar.com, einem Server der WEBklar GbR bei der Hetzner Online GmbH in Falkenstein (Deutschland). Dabei werden keine Cookies gesetzt, und es wird nichts im Browser gespeichert. Das Programm lädt nichts von anderen Anbietern. WhatsApp und Google Maps werden erst nach dem Klick des Besuchers auf „WhatsApp“ oder „Route“ geöffnet; vorher werden keine Daten an diese Dienste übertragen.
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(5) Das Team von WEBklar kann die Hinweis-Leiste und die Kontakt-Leiste für eine Website abschalten, etwa wenn die Seite schon eine eigene Anruf-Leiste hat. Auf Wunsch des Kunden können Mitarbeiter die Öffnungszeiten in der Kundenansicht für ihn ändern; ein Anspruch darauf besteht nicht (Nr. 5 Abs. 1). Den Haken für den WhatsApp-Hinweis (Nr. 6 Abs. 3) setzen sie nicht.
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## 3. Einbau und Freischaltung
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(1) Der Einbau des Programms erfolgt automatisch nur bei Websites, die WEBklar hostet und über den eigenen Veröffentlichungsablauf bereitstellt: Beim nächsten Veröffentlichen setzt WEBklar die Einbau-Zeile in jede Seite ein, und Hinweis-Leiste, Kontakt-Leiste und Angaben für Suchmaschinen erscheinen ohne weiteren Aufwand. In allen anderen Fällen, etwa bei einer Website bei einem anderen Anbieter, setzt das Team die Einbau-Zeile von Hand ein. Hat WEBklar keinen Zugriff auf die Website, erhält der Kunde die Zeile und setzt sie selbst oder durch seinen Anbieter ein.
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(2) Die Tabelle, den Status und die Kurzanzeige setzt das Team an den Stellen ein, an denen auf der Website feste Öffnungszeiten stehen oder stehen sollen, und ersetzt dort die fest eingetragenen Zeiten. In jedem dieser Platzhalter bleibt eine statische Ersatz-Tabelle stehen. Sie erscheint, wenn der Browser kein JavaScript ausführt, wenn die Daten nicht erreichbar oder älter als 24 Stunden sind und nachdem die Funktion abgeschaltet wurde. Sie zeigt den Wochenplan zum Zeitpunkt des Einbaus.
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(3) WEBklar schaltet die Funktion frei, sobald der Einbau abgeschlossen ist und der Kunde Öffnungszeiten eingetragen hat (mindestens ein geöffneter Tag im Hauptplan). Solange der Kunde keine Zeiten eingetragen hat, kann das Team die Tabelle nicht einbauen.
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(4) Der Einbau dauert erfahrungsgemäß meist wenige Tage. Das ist eine Einschätzung und keine verbindliche Zusage eines Termins.
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## 4. Einrichtung
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(1) Die Einrichtung der Funktion rechnet WEBklar als Arbeitszeit auf das Stundenkontingent des Wartungs-Abos an (§ 4 der Abo-Bedingungen). Reicht das verfügbare Kontingent nicht aus, führt WEBklar die Einrichtung trotzdem aus. Die fehlende Zeit ist ein Vorschuss, den die folgenden Monatskontingente ausgleichen. Eine zusätzliche Rechnung gibt es dafür nicht. Endet das Wartungs-Abo, solange noch ein Vorschuss offen ist, verfällt der Rest zugunsten des Kunden.
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(2) Hat WEBklar die Funktion auf Wunsch des Kunden schon bei der Erstellung seiner Website eingebaut, richtet sich die Abrechnung der Einrichtung nach der Vereinbarung zum Projekt und nicht nach dem Stundenkontingent. Auch dann läuft die Funktion nur, solange das Wartungs-Abo läuft.
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(3) Im Umfang der Einrichtung ist ein Einbau je Website enthalten, einschließlich der Aktualisierung der Ersatz-Tabelle beim Abschalten (Nr. 9 Abs. 4). Weitere Wünsche, etwa zusätzliche Stellen für die Anzeige, eine Sondergestaltung oder andere Änderungen an der Website, gehören nicht zur Einrichtung. Arbeiten, die nicht zur Einrichtung gehören, führt WEBklar nur nach Absprache vor der Ausführung und nach Freigabe des Kunden in Textform aus; es gilt § 4 der Abo-Bedingungen.
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## 5. Nicht enthalten
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(1) Nicht enthalten sind:
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- die Übertragung der Öffnungszeiten zu Google: WEBklar schreibt nichts automatisch in das Google-Unternehmensprofil des Kunden; der Kunde trägt die Zeiten dort selbst ein, der Knopf „Für Google kopieren“ und die Erinnerung vor Feiertagen helfen dabei,
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- Feiertage einer Gemeinde und andere örtliche Besonderheiten (zum Beispiel Brückentage oder Stadtfeste); der Kunde trägt sie als Ausnahmen selbst ein,
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- eine Zusage, dass Suchmaschinen die Angaben im Seitencode übernehmen oder wie sie sie anzeigen,
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- die Pflege der Zeiten und der Hinweise durch WEBklar und
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- Änderungen an der Website, die über den Einbau nach Nr. 3 hinausgehen (Nr. 4 Abs. 3).
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## 6. Pflichten des Kunden
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(1) Der Kunde prüft seine Zeiten, Feiertage und Hinweistexte vor dem Speichern und hält sie aktuell. Er wählt das richtige Bundesland und trägt örtliche Feiertage und Abweichungen selbst ein.
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(2) Preise und Rabatte in Hinweisen gibt er rechtmäßig an, zum Beispiel als Endpreise und, bei Preisermäßigungen für Waren, mit dem niedrigsten Preis der letzten 30 Tage. Hinweise zu Preisen sind Angaben des Kunden, nicht von WEBklar.
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(3) Die Kontaktangaben (Telefonnummer, Anschrift, WhatsApp-Nummer) sind auf der Website öffentlich sichtbar. Der Kunde trägt nur Angaben ein, die er veröffentlichen darf. Die WhatsApp-Schaltfläche schaltet er erst ein, nachdem er den WhatsApp-Hinweis in seine Datenschutzerklärung aufgenommen hat, und bestätigt das im Kundenportal mit einem Haken.
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(4) Liegt die Datenschutzerklärung in der von WEBklar betreuten Website, fügt WEBklar beim Einbau dort den Datenschutz-Absatz zu Öffnungszeiten live ein; das gehört zum Einbau. Liegt sie woanders, etwa bei einem externen Generator, erhält der Kunde den Absatz als Textbaustein und fügt ihn selbst ein. Für den übrigen Inhalt seiner Datenschutzerklärung bleibt der Kunde verantwortlich (§ 6 Abs. 3 der Abo-Bedingungen). Fällt WEBklar beim Einfügen ein offensichtlicher Widerspruch auf, weist WEBklar den Kunden darauf hin; eine Pflicht zur Prüfung der Datenschutzerklärung entsteht daraus nicht.
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(5) Der Kunde prüft nach dem Einbau, ob die Anzeige auf seiner Website stimmt, und meldet Fehler unverzüglich im Chat des Kundenportals.
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(6) Er entfernt oder verändert das Programm von WEBklar nicht. Wünscht er die Hinweis-Leiste oder die Kontakt-Leiste nicht, teilt er das dem Team mit (Nr. 2 Abs. 5).
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## 7. Verfügbarkeit und Aktualität
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(1) Das Verfügbarkeitsziel nach § 5 der Abo-Bedingungen gilt für die Website, nicht für die Live-Anzeige. Störungen der Anzeige behebt WEBklar in angemessener Frist.
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(2) Ist die Anzeige nicht erreichbar oder sind die Daten älter als 24 Stunden, bleibt auf der Website die Ersatz-Tabelle stehen (Nr. 3 Abs. 2); Hinweis-Leiste und Kontakt-Leiste erscheinen dann nicht.
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(3) Änderungen, die der Kunde im Kundenportal speichert, erscheinen nicht sofort auf der Website, sondern mit einer Verzögerung von einigen Minuten (bis zu etwa zehn Minuten). Der Status folgt der Zeitzone Europe/Berlin; geht die Uhr des Geräts des Besuchers um mehr als fünf Minuten falsch, rechnet das Programm mit der Serverzeit von WEBklar.
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## 8. Haftung
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(1) Die Live-Anzeige ist ein Hilfsmittel. Die Richtigkeit der Zeiten, Ausnahmen, Hinweise und Kontaktangaben liegt beim Kunden: WEBklar zeigt die Angaben des Kunden an und prüft sie nicht auf Richtigkeit.
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(2) Die Feiertage stammen aus einer Feiertagsliste für das gewählte Bundesland. WEBklar beseitigt Fehler in den Feiertagsdaten und andere Softwarefehler nach Meldung in angemessener Frist (Nr. 7 Abs. 1). Für Schäden daraus gelten die Absätze 3 bis 5.
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(3) Für entgangenen Gewinn und Folgeschäden, etwa weil ein Besucher wegen einer falschen oder fehlenden Angabe vor verschlossener Tür steht, haftet WEBklar nur im Rahmen der Absätze 4 und 5.
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(4) WEBklar haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit WEBklar eine Garantie übernommen hat.
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(5) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet WEBklar nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
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(6) Diese Regeln gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten von WEBklar. Dieser Abschnitt entspricht § 13 Abs. 1 und 2 der Abo-Bedingungen und gilt unabhängig davon, nach welcher Fassung der Abo-Bedingungen das Wartungs-Abo besteht.
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(7) Gesetzliche Rechte des Kunden, die sich nicht ausschließen lassen, bleiben unberührt. Der Haftungsrahmen des Kunden gegenüber seinen Besuchern und Kunden bleibt ebenfalls unberührt.
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## 9. Ende der Leistung
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(1) Auf Wunsch des Kunden in Textform (im Chat des Kundenportals oder per E-Mail) schaltet WEBklar Öffnungszeiten live jederzeit ab; für den Widerruf gilt Nr. 11.
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(2) Die Funktion läuft, solange das Wartungs-Abo läuft. Endet es, auch durch einen Wechsel ins Hosting-Abo, läuft die Funktion noch 30 Tage unverändert weiter; danach schaltet WEBklar sie ab. Das Gleiche gilt beim Widerruf eines Wechsels ins Wartungs-Abo. WEBklar informiert den Kunden per E-Mail. Die Eingaben des Kunden bleiben nach dem Abschalten 30 Tage gespeichert und werden danach gelöscht; beginnt schon in den 30 Tagen Weiterlauf wieder ein Wartungs-Abo, läuft die Funktion einfach weiter, beginnt es in den 30 Tagen danach, schaltet WEBklar die Funktion mit den vorhandenen Eingaben ohne weitere Kosten wieder ein.
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(3) Sobald ein neues Wartungs-Abo beginnt, solange die Eingaben des Kunden noch gespeichert sind (Absatz 4), läuft die Funktion mit den vorhandenen Eingaben weiter oder WEBklar schaltet sie ohne weitere Kosten wieder ein.
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(4) Mit dem Abschalten verschwinden Hinweis-Leiste, Kontakt-Leiste, Live-Status und die Angaben für Suchmaschinen; auf der Website steht wieder die Ersatz-Tabelle (Nr. 3 Abs. 2). Hat sich der Wochenplan seit dem Einbau geändert, aktualisiert WEBklar die Ersatz-Tabelle einmal beim Abschalten; das gehört zum Einbau nach Nr. 4 Abs. 3. Hat WEBklar keinen Zugriff auf die Website, erhält der Kunde den aktuellen Text und setzt ihn selbst ein. Nach dem Abschalten wegen des Endes des Abos bleiben die Eingaben des Kunden noch weitere 30 Tage gespeichert und werden danach gelöscht; bis dahin kann der Kunde sie im Kundenportal ansehen.
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(5) Schaltet WEBklar die Funktion auf Wunsch des Kunden oder aus einem anderen Grund als dem Ende des Abos ab, löscht WEBklar die Eingaben des Kunden auf sein Verlangen in Textform, spätestens mit dem Löschen des Kundenkontos.
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## 10. Änderungen und Einstellung
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(1) WEBklar darf die Technik von Öffnungszeiten live verbessern, wenn der Leistungsumfang nicht schlechter wird (§ 3 Abs. 7 der Abo-Bedingungen). Ändert sich dabei, welche Daten die Funktion verarbeitet, passt WEBklar die Datenschutzerklärung an und informiert den Kunden, weil sich dann sein Datenschutz-Absatz (Nr. 6 Abs. 4) ändern kann.
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(2) WEBklar darf die Funktion für eine Website mit einer Frist von vier Wochen beenden oder für alle Kunden mit einer Frist von drei Monaten einstellen, wenn
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- ein Gesetz, eine Gerichtsentscheidung oder eine Vorgabe einer Aufsichtsbehörde den Betrieb in der bisherigen Form unzulässig macht oder nur mit wesentlich anderer Technik erlaubt und der Kunde einer dafür nötigen neuen Fassung dieser Leistungsbeschreibung nicht zustimmt, oder
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- eine Sicherheitslücke sich nicht anders beheben lässt.
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Die Mitteilung erfolgt in Textform und nennt den Grund, die Merkmale der Änderung, den Zeitpunkt und bei Verbrauchern das Recht, den Vertrag nach § 327r Abs. 3 BGB zu beenden, mit seiner Frist.
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(3) Ist der Weiterbetrieb aus einem Grund nach Absatz 2 schon vor Ablauf der Frist nicht zulässig, darf WEBklar die Funktion ohne Vorankündigung aussetzen, solange das nötig ist. WEBklar informiert den Kunden darüber unverzüglich in Textform mit dem Grund und nimmt den Betrieb wieder auf, sobald das zulässig und technisch möglich ist.
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(4) Ist der Kunde Unternehmer, darf WEBklar die Funktion außerdem ohne besonderen Grund mit einer Frist von drei Monaten in Textform für alle Kunden einstellen. Der Kunde kann das Wartungs-Abo dann innerhalb von 30 Tagen nach der Mitteilung zum Zeitpunkt der Einstellung kündigen; die Mindestlaufzeit steht dem nicht entgegen.
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(5) Gesetzliche Rechte von Verbrauchern bei Änderungen digitaler Produkte (§ 327r BGB) bleiben unberührt.
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## 11. Widerruf
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(1) Das Einschalten der Funktion ist Teil des Abos und kein eigener Vertrag. Für den Widerruf gilt die Widerrufsbelehrung der Abo-Bedingungen. Widerruft ein Verbraucher das Abo oder den Wechsel ins Wartungs-Abo, endet die Funktion.
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(2) Hat der Kunde die Funktion zuvor einzeln gekauft, bleibt die Widerrufsbelehrung maßgeblich, die er bei der Bestellung erhalten hat.
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## 12. Hinweise
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(1) **Keine Rechtsberatung.** Der Datenschutz-Absatz, der WhatsApp-Hinweis und die Hinweise des Kundenportals zu Preisangaben sind Mustertexte für die Standardkonfiguration. WEBklar sorgt dafür, dass sie die Technik richtig beschreiben, und passt sie an, wenn sich die Technik ändert. Eine rechtliche Beratung im Einzelfall, etwa zu Preisangaben, zum Wettbewerbsrecht oder zum Datenschutz der Website des Kunden, schuldet WEBklar nicht.
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(2) **Datenschutz.** Wie WEBklar im Kundenportal Daten zu Öffnungszeiten live verarbeitet, steht in der Datenschutzerklärung von WEBklar (Abschnitt 6e). Was beim Aufruf der Website des Kunden übertragen wird, beschreibt Nr. 2 Abs. 4; die Information der Besucher gehört in die Datenschutzerklärung der Website (Nr. 6 Abs. 4).
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Anbieter: WEBklar GbR, Am Schwimmbad 10, 67722 Winnweiler. Es gelten ergänzend die Abo-Bedingungen und die Datenschutzerklärung.
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