Analyse: geprüfte Rechtstexte Fassung 2026-10-02 veröffentlichen (HTML, PDF, Zusatzseiten-Vorlage, Archiv)
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# Auftragsverarbeitungsvertrag Website-Analyse (Art. 28 DSGVO)
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> **Entwurf – vor Verwendung anwaltlich prüfen lassen.** Dieser Text ist keine Rechtsberatung. Stellen mit „Prüfpunkt Anwalt“ sind offen.
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**Fassung 2026-10-01**
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**Fassung 2026-10-02**
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zwischen dem Kunden als Verantwortlichem („Kunde“) und der WEBklar GbR, Am Schwimmbad 10, 67722 Winnweiler, vertreten durch die Gesellschafter Kenso Grimm und Justin Klein, als Auftragsverarbeiter („WEBklar“).
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Dieser Vertrag ergänzt den Auftragsverarbeitungsvertrag in Anlage 1 der Abo-Bedingungen. Er wird vereinbart, wenn der Kunde im Kundenportal die Funktion „Website-Analyse“ einschaltet und dabei die Zustimmung zu dieser Fassung bestätigt (Haken im Portal; das Portal speichert Fassung, Zeitpunkt und Person). Schaltet ein Mitarbeiter von WEBklar die Funktion auf Wunsch des Kunden ein, bestätigt der Mitarbeiter im System, dass der Kunde diese Fassung des Vertrags bestätigt hat. Gespeichert werden die Fassung, der Zeitpunkt und der Name des Mitarbeiters. Bei Zustimmung im Kundenportal wird die Zustimmung dem Kundenkonto zugeordnet.
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## Vorbemerkung: Abschluss und Verhältnis zu anderen Verträgen
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<!-- Prüfpunkt Anwalt P11: Wirksamer Abschluss durch Portal-Haken (Textform, Art. 28 Abs. 9 DSGVO) und mündliche Bestätigung durch Mitarbeiter; Nachweis der Fassung. Reicht die Bestätigung durch den Mitarbeiter (nur Fassung, Zeitpunkt, Name; keine Textform-Bestätigung des Kunden gespeichert) für den Abschluss? -->
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<!-- Prüfpunkt Anwalt P6: Rollenverteilung. Kunde = Verantwortlicher, WEBklar = Auftragsverarbeiter; keine gemeinsame Verantwortlichkeit (Art. 26), weil WEBklar die Daten nur für den Kunden verwendet. Prüfen, ob die Auswertung in Aggregaten für WEBklar-Produktverbesserung ausgeschlossen bleiben soll (Ja, siehe Nr. 3). -->
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(1) Der Kunde schließt diesen Vertrag, wenn er im Kundenportal die Funktion „Website-Analyse“ einschaltet und dabei per Haken diesem Vertrag und der Leistungsbeschreibung „Website-Analyse“ in der angezeigten Fassung zustimmt. Das Portal speichert die Fassung, den Zeitpunkt, das Kundenkonto und die angemeldete Person. Anschließend sendet WEBklar dem Kunden eine E-Mail, die beide Texte in dieser Fassung als PDF enthält und auf sie verlinkt.
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(2) Ein Mitarbeiter von WEBklar darf die Funktion nur einschalten, wenn der Kunde vorher in Textform (etwa im Chat des Kundenportals oder per E-Mail) erklärt hat, dass er diesem Vertrag und der Leistungsbeschreibung in der aktuellen Fassung zustimmt. WEBklar speichert die Fassung, das Datum und den Weg dieser Erklärung, den Zeitpunkt des Einschaltens und den Namen des Mitarbeiters. Der Kunde erhält die E-Mail nach Absatz 1.
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(3) Dieser Vertrag ergänzt den Auftragsverarbeitungsvertrag in Anlage 1 der Abo-Bedingungen. Für die Website-Analyse geht er Anlage 1 vor; im Übrigen gilt Anlage 1 ergänzend. In Datenschutzfragen geht er den Abo-Bedingungen und der Leistungsbeschreibung „Website-Analyse“ vor.
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## 1. Gegenstand und Dauer
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(1) WEBklar betreibt für die öffentliche Website des Kunden eine Reichweitenmessung („Website-Analyse“) und verarbeitet dabei personenbezogene Daten der Besucher der Website im Auftrag des Kunden. Die Leistung ist in der Leistungsbeschreibung „Website-Analyse“ beschrieben.
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(1) WEBklar betreibt für die öffentliche Website des Kunden eine Reichweitenmessung mit Einwilligungsbanner („Website-Analyse“) und verarbeitet dabei personenbezogene Daten der Besucher der Website im Auftrag des Kunden. Den Umfang beschreibt die Leistungsbeschreibung „Website-Analyse“.
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(2) Der Vertrag beginnt mit dem Einschalten der Funktion und gilt, solange die Funktion eingeschaltet ist. Er endet mit dem Ausschalten, spätestens mit dem Ende des Wartungs-Abos, und gilt darüber hinaus, bis alle Daten nach Nummer 9 gelöscht sind.
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(2) Der Vertrag beginnt mit dem Einschalten der Funktion. Er endet mit dem Ausschalten, spätestens mit dem Ende des Wartungs-Abos; den Messdienst schaltet WEBklar dann spätestens am folgenden Tag ab. Die Pflichten aus diesem Vertrag gelten fort, bis alle Daten nach Nummer 9 gelöscht sind.
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## 2. Art und Zweck der Verarbeitung
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(1) Art: Erheben über ein Skript, das WEBklar in die Website des Kunden einfügt, Übermitteln an den Messdienst von WEBklar, Speichern, Verdichten zu Tageswerten, Auswerten im Kundenportal (Kennzahlen, Heatmap) und Löschen.
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(1) Art: Erheben über ein Skript, das WEBklar beim Veröffentlichen in die Website des Kunden einfügt, Übermitteln an den Messdienst von WEBklar, Speichern, Verdichten zu Tageswerten, Auswerten im Kundenportal (Kennzahlen, Heatmap) und Löschen.
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(2) Zweck: Der Kunde soll erkennen, wie seine Website genutzt wird, um sie zu verbessern. Andere Zwecke verfolgt WEBklar mit diesen Daten nicht. Es findet kein Profiling, keine Werbung und keine Zusammenführung mit anderen Daten statt.
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(2) Zwecke: Der Kunde soll erkennen, wie seine Website genutzt wird, um sie zu verbessern. Außerdem schützt WEBklar den Messdienst für den Kunden vor Missbrauch und verfälschten Zahlen (Mengenbegrenzung, Erkennen von Bots).
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(3) WEBklar verwendet die Daten für keine eigenen Zwecke, auch nicht in anonymisierter Form und nicht für Auswertungen über mehrere Kunden. Es findet keine Werbung und keine Zusammenführung mit anderen Daten statt. WEBklar bildet keine Profile einzelner Besucher. Die Besucher-Kennung dient nur dazu, die Besucher eines Tages zu zählen.
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## 3. Datenarten und Betroffene
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(1) Datenarten ohne Einwilligung des Besuchers: Seitenaufruf mit Pfad (ohne Suchparameter), Domainname der verweisenden Website, Land (abgeleitet aus der IP-Adresse; die IP-Adresse wird nur im Moment der Abfrage verwendet und nicht gespeichert), Geräteklasse (Handy, Tablet, Computer) und Größenklasse des Browserfensters (vp), anonyme Zähler zur Anzeige, Annahme und Ablehnung des Banners.
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(1) Solange der Besucher im Banner keine Wahl getroffen hat und sein Browser kein Signal nach Absatz 2 Satz 2 sendet: Pfad der aufgerufenen Seite (ohne Suchparameter und Anker), auch bei einem Seitenwechsel ohne Neuladen; Land (aus der IP-Adresse abgeleitet); Geräteklasse (Handy, Tablet oder Computer; aus dem Browser-Kennzeichen abgeleitet); Zeitpunkt (auf die volle Stunde gerundet); ein Zähler dafür, dass das Banner angezeigt wurde.
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(2) Zusätzlich nach Annehmen des Banners durch den Besucher: eine täglich wechselnde pseudonyme Besucher-Kennung (nicht über mehrere Tage verknüpfbar), Verweildauer und Scrolltiefe je Seite, Klickpositionen mit vereinfachtem Elementpfad (Heatmap, keine Formulareingaben), Art des Kontakt-Klicks (Telefon, E-Mail, WhatsApp, Link auf eine andere Website mit Domainname).
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(2) Nach „Ablehnen“ sendet das Skript einmalig einen Zähler „abgelehnt“ und danach nichts mehr. Sendet der Browser die Signale „Global Privacy Control“ oder „Do Not Track“, zeigt das Skript kein Banner und sendet nichts.
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(3) Nicht gespeichert werden IP-Adressen und Browser-Kennzeichen (User-Agent); sie werden nur kurzzeitig im Arbeitsspeicher verarbeitet (siehe Anlage). Nicht erhoben werden Cookies, Formularinhalte, Seiteninhalte, Mausbewegungen oder Sitzungsaufzeichnungen. Besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO werden nicht gezielt verarbeitet.
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(3) Nach „Annehmen“ zusätzlich: Domain der Website, von der der Besucher kam; Größenklasse des Browserfensters; eine täglich wechselnde pseudonyme Besucher-Kennung; Verweildauer (ab dem Laden der Seite) und Scrolltiefe je Seite; Klickpositionen mit einem Elementpfad aus Tag-Namen und Position (ohne Texte, Kennungen und Klassennamen); die Art von Kontakt-Klicks (Telefon, E-Mail, WhatsApp oder Link auf eine andere Website, dann mit deren Domain); ein Zähler „angenommen“.
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(4) Betroffene: Besucher der Website des Kunden.
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(4) IP-Adresse und Browser-Kennzeichen (User-Agent) erhält der Server von WEBklar technisch bei jedem Abruf des Skripts und bei jeder Messanfrage, auch nach „Ablehnen“. Der Messdienst verarbeitet sie nur kurz im Arbeitsspeicher, um Land, Geräteklasse, Bots, die Mengenbegrenzung und, nur nach Einwilligung, die Besucher-Kennung zu bestimmen. Er speichert und protokolliert sie nicht. Nicht erhoben werden Cookies, Formularinhalte, Seitentexte, Mausbewegungen, Tastatureingaben und Sitzungsaufzeichnungen.
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(5) WEBklar verwendet die Daten ausschließlich für den Kunden und gibt sie nicht an Dritte weiter, außer an Unterauftragsverarbeiter nach Nummer 7.
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(5) Tageswerte sind Summen je Tag und Merkmal (etwa Aufrufe je Seite, je Land oder je Geräteklasse), ohne Besucher-Kennung. Enthalten die Pfade der Website personenbezogene Angaben, können auch Tageswerte personenbezogen sein (Nummer 11 Abs. 2).
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<!-- Prüfpunkt Anwalt P2: Einordnung der Tages-Kennung (pseudonym oder faktisch anonym, EuGH C-413/23 P) und der Klickpositionen; Konsequenzen für Betroffenenrechte (Nr. 8). -->
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(6) Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) werden nicht gezielt verarbeitet. Je nach Inhalt der Website können sich aus Pfaden oder Domains aber Rückschlüsse ergeben (Nummer 11 Abs. 3).
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(7) Betroffene: Besucher der Website des Kunden.
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## 4. Weisungen
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(1) WEBklar verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden, es sei denn, eine gesetzliche Pflicht verlangt etwas anderes. In diesem Fall teilt WEBklar dem Kunden die Pflicht vorher mit, soweit das Gesetz es erlaubt.
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(1) WEBklar verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden, auch in Bezug auf eine Übermittlung in ein Drittland oder an eine internationale Organisation. Das gilt nicht, wenn das Recht der Europäischen Union oder Deutschlands WEBklar zu einer Verarbeitung verpflichtet. In diesem Fall teilt WEBklar dem Kunden die Pflicht vorher mit, soweit das Gesetz es nicht verbietet.
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(2) Die Weisungen ergeben sich aus diesem Vertrag, der Leistungsbeschreibung und den Einstellungen des Kunden im Kundenportal (Einschalten und Ausschalten; die Akzentfarbe des Banners wird beim Einschalten gewählt). Weitere Weisungen erteilt der Kunde in Textform, etwa im Chat des Kundenportals. Hält WEBklar eine Weisung für rechtswidrig, weist es den Kunden unverzüglich darauf hin und darf die Ausführung aussetzen.
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(2) Mit dem Einschalten weist der Kunde WEBklar an, die Website-Analyse in der Standardkonfiguration nach der Leistungsbeschreibung zu betreiben. Weitere Weisungen ergeben sich aus den Einstellungen im Kundenportal (Einschalten, Ausschalten, Akzentfarbe des Banners). Sonstige Weisungen erteilt der Kunde in Textform, etwa im Chat des Kundenportals. Weisungen, die von der Standardkonfiguration abweichen, setzt WEBklar nur um, wenn das technisch vorgesehen ist; sonst kann der Kunde die Funktion ausschalten.
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(3) Hält WEBklar eine Weisung für rechtswidrig, weist es den Kunden unverzüglich darauf hin. WEBklar darf die Ausführung aussetzen, bis der Kunde die Weisung ändert oder die Rechtslage geklärt ist.
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## 5. Vertraulichkeit
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@@ -51,82 +58,81 @@ WEBklar setzt nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder e
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(1) WEBklar trifft die Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, die in der Anlage zu diesem Vertrag beschrieben sind. WEBklar darf sie an den Stand der Technik anpassen, sofern das Schutzniveau nicht sinkt.
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(2) Die Maßnahmen der Anlage 2 zu den Abo-Bedingungen gelten ergänzend.
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(2) Für den Server gelten ergänzend die Maßnahmen der Anlage 2 der Abo-Bedingungen, soweit die Anlage zu diesem Vertrag nichts anderes regelt.
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## 7. Unterauftragsverarbeiter
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(1) Der Kunde genehmigt den Einsatz der Hetzner Online GmbH, Industriestraße 25, 91710 Gunzenhausen, für den Betrieb des Servers, auf dem der Messdienst läuft, und für die Datensicherung. Ort der Verarbeitung ist ein Rechenzentrum in Deutschland (Falkenstein). Die Daten werden nicht in Drittländer übermittelt.
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(1) Der Kunde genehmigt den Einsatz der Hetzner Online GmbH, Industriestraße 25, 91710 Gunzenhausen, für den Betrieb des Servers, auf dem der Messdienst läuft, und für dessen Sicherung. Ort der Verarbeitung ist das Rechenzentrum Falkenstein (Deutschland). Eine Übermittlung in Drittländer findet nicht statt.
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(2) Will WEBklar einen Unterauftragsverarbeiter hinzuziehen oder ersetzen, teilt es das dem Kunden mindestens vier Wochen vorher in Textform mit. Der Kunde kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen. Einigen sich die Parteien nicht, kann der Kunde die Website-Analyse zu dem Zeitpunkt beenden, zu dem der neue Unterauftragsverarbeiter eingesetzt werden soll.
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(2) Will WEBklar einen weiteren Unterauftragsverarbeiter hinzuziehen oder einen ersetzen, teilt es das dem Kunden mindestens vier Wochen vorher in Textform mit. Der Kunde kann innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund in Textform widersprechen. WEBklar setzt den neuen Unterauftragsverarbeiter nicht vor Ablauf dieser Frist ein. Kündigt ein Unterauftragsverarbeiter von WEBklar eine eigene Änderung mit kürzerer Frist an, informiert WEBklar den Kunden unverzüglich, nachdem die Ankündigung eingegangen ist; der Kunde kann dann unverzüglich widersprechen. Einigen sich die Parteien nicht, kann der Kunde die Website-Analyse ausschalten und WEBklar sie für diese Website zu dem Zeitpunkt beenden, zu dem der neue Unterauftragsverarbeiter eingesetzt wird. Die Daten werden dann nach Nummer 9 gelöscht, auf Verlangen des Kunden sofort.
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(3) WEBklar verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf dieselben Datenschutzpflichten, die sich aus diesem Vertrag ergeben.
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(3) WEBklar verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf die Datenschutzpflichten nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO. Bei der Hetzner Online GmbH ist das deren Vertrag zur Auftragsverarbeitung, den WEBklar abgeschlossen hat. Kommt ein Unterauftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, haftet WEBklar dem Kunden für die Einhaltung dieser Pflichten (Art. 28 Abs. 4 Satz 2 DSGVO).
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(4) Die Länderzuordnung nutzt eine lokal gespeicherte Datenbank („DB-IP Lite Country“, Lizenz CC BY 4.0). Dabei werden keine Daten an den Anbieter der Datenbank übermittelt; er ist kein Unterauftragsverarbeiter.
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<!-- Prüfpunkt Anwalt P13: Gültiger Auftragsverarbeitungsvertrag mit Hetzner besteht (laut Datenschutzerklärung ja); Standort Falkenstein bestätigen. P12: Einordnung DB-IP als Datenbank-Lizenz ohne Datenübermittlung. -->
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(4) Die Länderzuordnung nutzt eine Datenbank, die WEBklar auf dem eigenen Server speichert („IP to Country Lite“ von DB-IP.com, Lizenz CC BY 4.0). Daten der Besucher werden dabei nicht an DB-IP übermittelt. DB-IP ist kein Unterauftragsverarbeiter.
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## 8. Unterstützung des Kunden, Betroffenenrechte
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(1) WEBklar leitet Anfragen betroffener Personen, die an WEBklar gerichtet sind, unverzüglich an den Kunden weiter und unterstützt ihn bei der Beantwortung, soweit das mit den eingesetzten Systemen möglich ist.
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(1) WEBklar leitet Anfragen betroffener Personen, die an WEBklar gerichtet sind, unverzüglich an den Kunden weiter. WEBklar unterstützt ihn mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Beantwortung.
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(2) Die gespeicherten Daten enthalten keine IP-Adresse, keinen Namen und keine Kennung, die über einen Tag hinaus gilt. WEBklar kann einzelne Besucher daher in der Regel nicht identifizieren und Auskunfts-, Berichtigungs- oder Löschverlangen zu einzelnen Besuchen nicht umsetzen, solange die betroffene Person keine zusätzlichen Angaben bereitstellt (Art. 11 DSGVO). Der Kunde weist Betroffene darauf in seiner Datenschutzerklärung hin.
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(2) Die gespeicherten Messdaten enthalten keine IP-Adresse, keinen Namen und keine Kennung, die länger als einen Tag gilt; Zeitpunkte sind auf die volle Stunde gerundet. Einzelne Besucher kann WEBklar daher in der Regel nicht identifizieren (Art. 11 DSGVO). Ein Abgleich kann aber möglich sein, solange die Zugriffsprotokolle der Website (Anlage 1 und 2 der Abo-Bedingungen, 14 Tage) vorhanden sind. Nennt eine betroffene Person zusätzliche Angaben, etwa Datum, Uhrzeit, besuchte Seiten oder ihre IP-Adresse, prüft WEBklar auf Weisung des Kunden, auch anhand dieser Protokolle, ob eine Zuordnung möglich ist, und teilt ihm das Ergebnis mit.
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(3) WEBklar unterstützt den Kunden bei seinen Pflichten aus Art. 32 bis 36 DSGVO.
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(3) Der Messung können Besucher technisch widersprechen (Art. 21 DSGVO): Nach „Ablehnen“ und bei den Browser-Signalen „Global Privacy Control“ und „Do Not Track“ sendet das Skript nichts mehr.
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(4) Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten meldet WEBklar dem Kunden unverzüglich, möglichst innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis, mit den Informationen, die zu diesem Zeitpunkt vorliegen.
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(4) WEBklar unterstützt den Kunden bei seinen Pflichten aus Art. 32 bis 36 DSGVO. Dazu gehören die Angaben, die er für sein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und für eine etwaige Datenschutz-Folgenabschätzung braucht, und eine kurze Interessenabwägung für die Zählung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, die WEBklar mit jeder Fassung dieses Vertrags bereitstellt.
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(5) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Besucher seiner Website informiert werden (Art. 13 DSGVO). WEBklar stellt dafür die Zusatzseite „/datenschutz-analyse.html“ bereit. Der Kunde ergänzt seine eigene Datenschutzerklärung um einen Hinweis darauf.
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(5) Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten meldet WEBklar dem Kunden unverzüglich, möglichst innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis, mit den Informationen, die zu diesem Zeitpunkt vorliegen.
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<!-- Prüfpunkt Anwalt P18: Betroffenenrechte bei nicht identifizierbaren Daten (Art. 11, Art. 12 Abs. 2); Formulierung von Absatz 2. P15: Reicht die Zusatzseite für Art. 13, wenn der Kunde seine Datenschutzerklärung nicht anpasst? -->
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(6) Zum Nachweis der Einwilligungen bewahrt WEBklar jede Fassung des Banner-Textes und der Zusatzseite mit dem Zeitraum ihrer Verwendung auf, bis drei Jahre nach dem Ende der Website-Analyse. WEBklar stellt sie dem Kunden auf Verlangen zur Verfügung. Ein Protokoll je Besucher führt WEBklar nicht.
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(7) Die Besucher informiert der Kunde (Art. 13 DSGVO). WEBklar stellt ihm dafür die Zusatzseite „/datenschutz-analyse.html“ als Muster bereit. Liegt die Datenschutzerklärung in der von WEBklar betreuten Website, fügt WEBklar dort einen Hinweis auf die Zusatzseite ein; sonst erhält der Kunde den Hinweis als Textbaustein (Leistungsbeschreibung Nr. 4 Abs. 4).
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## 9. Löschung und Rückgabe
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(1) Einzelne Ereignisse und Klickpositionen löscht WEBklar automatisch nach 30 Tagen. Zusammengefasste Tageswerte ohne Besucher-Kennung bleiben bis zum Ende der Website-Analyse (Ausschalten oder Ende des Wartungs-Abos) und weitere 60 Tage gespeichert; danach löscht WEBklar alle Daten der Website. Eine Kopie der Tageswerte stellt WEBklar dem Kunden auf Verlangen in Textform innerhalb dieser Frist zur Verfügung.
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(1) Einzelne Ereignisse und Klickpositionen löscht WEBklar automatisch nach 30 Tagen. Der Löschlauf läuft täglich, die Löschung erfolgt also in der Regel spätestens am 31. Tag; fällt ein Lauf aus, holt der nächste ihn nach.
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(2) Ob und wie lange Sicherungskopien Daten der Website-Analyse enthalten, ist noch zu klären (Prüfpunkt P8, siehe Anlage); soweit sie enthalten sind, werden sie im Rahmen der regulären Rotation überschrieben.
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(2) Tageswerte löscht WEBklar 25 Monate nach dem jeweiligen Tag. Nach dem Ende der Website-Analyse (Ausschalten oder Ende des Wartungs-Abos) löscht WEBklar alle Daten der Website am 61. Tag. Bis zum 46. Tag nach dem Ende kann der Kunde eine Kopie der Tageswerte und der noch vorhandenen Einzelereignisse verlangen; WEBklar stellt sie innerhalb von zwei Wochen als CSV-Datei bereit. Auf Weisung des Kunden löscht WEBklar die Daten früher.
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(3) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
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(3) Die Daten sind in der täglichen Vollsicherung des Servers enthalten (§ 3 Abs. 5 der Abo-Bedingungen). Gelöschte Daten bleiben dort bis zu sieben Tage erhalten und werden dann überschrieben. Wird eine Sicherung zurückgespielt, holt der tägliche Löschlauf die fälligen Löschungen nach; Löschungen auf Weisung des Kunden wiederholt WEBklar.
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<!-- Prüfpunkt Anwalt P9: Aufbewahrung der Tageswerte bis Abo-Ende + 60 Tage (Erforderlichkeit, Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO: Löschung "nach Abschluss der Erbringung"); ggf. kürzer, falls Tageswerte nicht als personenbezogen gelten. P8: Sicherungen (siehe Anlage). -->
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(4) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
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## 10. Nachweise und Kontrollen
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WEBklar stellt dem Kunden alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Pflichten aus Art. 28 DSGVO nötig sind, und ermöglicht Überprüfungen einschließlich Inspektionen durch den Kunden oder einen von ihm beauftragten, zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer. Sie finden nach Anmeldung mit angemessener Frist (in der Regel 14 Tage) zu den Servicezeiten statt, ohne den Betrieb unzumutbar zu stören. Für das Rechenzentrum genügen in der Regel die Nachweise des Betreibers (Prüfpunkt P13). Für mehr als eine Vor-Ort-Kontrolle pro Jahr kann WEBklar eine angemessene Vergütung verlangen.
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WEBklar stellt dem Kunden alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Pflichten aus Art. 28 DSGVO nötig sind, und ermöglicht Überprüfungen einschließlich Inspektionen durch den Kunden oder einen von ihm beauftragten, zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer. Sie finden nach Anmeldung mit angemessener Frist (in der Regel 14 Tage) zu den Servicezeiten statt, ohne den Betrieb unzumutbar zu stören. Für das Rechenzentrum genügen in der Regel die Nachweise des Betreibers (Zertifizierung der Hetzner Online GmbH nach ISO/IEC 27001). Für mehr als eine Vor-Ort-Kontrolle pro Jahr kann WEBklar eine angemessene Vergütung verlangen.
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## 11. Pflichten des Kunden
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Der Kunde ist Verantwortlicher für die Verarbeitung. Er sorgt dafür, dass das Banner nicht entfernt oder verdeckt wird, dass keine weiteren Messwerkzeuge ohne Abstimmung eingebunden werden, und dass seine Datenschutzerklärung auf die Zusatzseite hinweist (Leistungsbeschreibung „Website-Analyse“).
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(1) Der Kunde ist Verantwortlicher für die Messung. Er entfernt, verdeckt oder umgeht das Banner nicht. Er bindet ohne Abstimmung mit WEBklar keine weiteren Mess- oder Tracking-Werkzeuge ein.
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## 12. Haftung und Schlussbestimmungen
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(2) Enthalten die Pfade seiner Website personenbezogene Angaben, etwa Namen, Kundennummern oder E-Mail-Adressen, teilt der Kunde das WEBklar vor dem Einschalten mit.
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(1) Für die Haftung gilt Art. 82 DSGVO. Im Übrigen gelten die Haftungsregeln der Abo-Bedingungen.
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(3) Richtet sich die Website auch gezielt an Kinder unter 16 Jahren oder lassen ihre Inhalte auf besondere Kategorien personenbezogener Daten schließen (etwa Gesundheit, Religion oder politische Meinung), gilt Nr. 3 Abs. 4 der Leistungsbeschreibung.
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(2) Bei Widersprüchen geht dieser Vertrag in Datenschutzfragen den Abo-Bedingungen und der Leistungsbeschreibung vor.
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## 12. Haftung, Änderungen, Schlussbestimmungen
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(3) Änderungen dieses Vertrags richten sich nach § 15 der Abo-Bedingungen; eine neue Fassung wird erst wirksam, wenn der Kunde sie im Portal bestätigt hat.
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(1) Gegenüber betroffenen Personen gilt Art. 82 DSGVO. Für die Haftung zwischen Kunde und WEBklar gilt § 13 der Abo-Bedingungen.
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(4) Es gilt deutsches Recht.
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(2) Eine neue Fassung dieses Vertrags oder der Leistungsbeschreibung teilt WEBklar dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Sie wird wirksam, wenn der Kunde ihr im Kundenportal oder in Textform zustimmt. Stimmt er nicht zu, gilt die bisherige Fassung weiter.
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<!-- Prüfpunkt Anwalt P10: Haftungsverweis auf Abo-Bedingungen und Änderungsmechanismus (AGB-Kontrolle). -->
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(3) Ist die neue Fassung nötig, weil ein Gesetz, eine Gerichtsentscheidung oder eine Vorgabe einer Aufsichtsbehörde den Betrieb in der bisherigen Form nicht mehr zulässt, und stimmt der Kunde ihr nicht zu, darf WEBklar die Website-Analyse für seine Website nach Nr. 8 Abs. 2 der Leistungsbeschreibung beenden oder aussetzen. Das Wartungs-Abo bleibt davon unberührt.
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(4) Im Übrigen gilt § 16 der Abo-Bedingungen.
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## Anlage: Technische und organisatorische Maßnahmen der Website-Analyse (Art. 32 DSGVO)
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| Bereich | Maßnahmen |
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| Übertragung | Skript und Messdaten werden nur über TLS (HTTPS) übertragen. |
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| Keine Cookies | Es werden keine Cookies gesetzt. Auf dem Gerät des Besuchers wird nur die Banner-Auswahl im lokalen Speicher (Eintrag „wk-consent“) gespeichert; sie gilt sechs Monate. |
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| Datenminimierung | IP-Adresse und Browser-Kennzeichen werden nicht gespeichert und nicht protokolliert. Die IP-Adresse wird nur im Moment der Abfrage verwendet für: Länderzuordnung, Schlüssel der Mengenbegrenzung (Hash mit Tagessalz, nur im Arbeitsspeicher) und, nur nach Einwilligung, die tägliche Besucher-Kennung. Das Browser-Kennzeichen wird nur im Moment der Abfrage verwendet für: Geräteklasse, Bot-Erkennung und, nur nach Einwilligung, die tägliche Besucher-Kennung. Pfade ohne Suchparameter, Elementpfade ohne Kennungen und Klassennamen. Keine Formulareingaben. |
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| Pseudonymisierung | Die Besucher-Kennung (nur nach Einwilligung) ist ein gekürzter Hash mit Tagessalz. Das Salz liegt nur im Arbeitsspeicher und wird täglich um 00:00 Uhr (Europe/Berlin) neu erzeugt; ältere Kennungen sind danach nicht mehr verknüpfbar. |
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| Einwilligung | Ohne „Annehmen“ sendet das Skript nur Seitenaufruf und Banner-Zähler. „Global Privacy Control“ und „Do Not Track“ gelten als Ablehnen. |
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| Zugriffskontrolle | Die Verwaltungsschnittstelle des Messdienstes (Auswertung, Website-Verwaltung) läuft auf einem getrennten, internen Port, der nicht öffentlich erreichbar ist, und ist durch ein Zugriffstoken geschützt. Zugriff nur über das Kundenportal und die Verwaltung von WEBklar. Im Portal sieht jeder Kunde nur die Daten seiner eigenen Website. |
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| Eingangsprüfung | Messdaten werden nur angenommen, wenn die Website registriert ist und Origin bzw. Referer zu ihren Domains passen; Bots werden verworfen; Größen- und Mengenbegrenzung je Website und Anfrager (nur im Arbeitsspeicher). |
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| Heatmap-Zugriff | Die Heatmap wird über einen signierten Link abgerufen, der 30 Minuten gültig ist. |
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| Löschung | Täglicher automatischer Job (02:30 Uhr, Europe/Berlin): Rohdaten und Klicks nach 30 Tagen; Websites, die seit mehr als 60 Tagen abgeschaltet sind, werden vollständig gelöscht. |
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| Trennung | Daten sind je Website getrennt (Website-Schlüssel); eigener Container und eigenes Datenverzeichnis des Messdienstes; kein Zugriff auf andere Kundendaten. |
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| Rechenzentrum | Hetzner Online GmbH, Falkenstein (Deutschland). **[Prüfpunkt: Zertifizierung des Rechenzentrums (ISO/IEC 27001) vor Verwendung belegen, bevor sie genannt wird.]** |
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| Protokolle des Reverse-Proxys | Das Zugriffsprotokoll für die Messdienst-Adresse wird ohne Client-IP geführt. **[Prüfpunkt P7: Einstellung beim Livegang verifizieren.]** |
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| Datensicherung | Die tägliche Serversicherung (7 Tage) erfasst voraussichtlich auch das Datenverzeichnis des Messdienstes. **[Prüfpunkt P8: ob das Verzeichnis in der Sicherung enthalten ist und wie lange dort gelöschte Daten verbleiben, ist noch zu klären.]** |
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| Organisation | Verpflichtung aller Beteiligten auf Vertraulichkeit, Ablauf für Datenschutzverletzungen (Nr. 8 Abs. 4), Überprüfung der Maßnahmen mindestens einmal im Jahr. |
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<!-- Prüfpunkt Anwalt P7 und P8: siehe Tabelle (Reverse-Proxy-Protokoll, Sicherung). -->
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<!-- Prüfpunkt Anwalt P4: Einwilligungsnachweis ist nur technisch (ohne Annehmen sendet das Skript nachweislich nichts Weiteres); es gibt kein Einwilligungsprotokoll je Besucher. Reicht das für Art. 7 Abs. 1 DSGVO? -->
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| Speicher im Browser | Es werden keine Cookies gesetzt, und der Messdienst wertet keine Cookies aus. Messanfragen sendet das Skript ohne Cookies. Im lokalen Speicher des Browsers liegt nur die Banner-Wahl (Eintrag „wk-consent“ mit Wahl, Zeitpunkt und Fassung des Banner-Textes). Sie gilt 183 Tage; danach und bei einer neuen Fassung des Banner-Textes fragt das Banner erneut. |
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| Einwilligung | Solange keine Wahl getroffen ist und kein Browser-Signal vorliegt, sendet das Skript nur den Pfad der Seite, auch beim Seitenwechsel ohne Neuladen, und den Zähler „Banner angezeigt“. Nach „Ablehnen“ sendet es einmalig den Zähler „abgelehnt“ und danach nichts mehr, auch nicht aus anderen geöffneten Tabs. Bei „Global Privacy Control“ oder „Do Not Track“ zeigt es kein Banner und sendet nichts. Klick-, Scroll- und Verweildauer-Ereignisse registriert es erst nach „Annehmen“. Die Schaltflächen „Ablehnen“ und „Annehmen“ sind gleich gestaltet. |
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| Datenminimierung | IP-Adresse und Browser-Kennzeichen werden weder gespeichert noch protokolliert. Der Messdienst verwendet sie nur im Arbeitsspeicher für Land, Geräteklasse, Bot-Erkennung, Mengenbegrenzung und, nur nach Einwilligung, die Besucher-Kennung. Zeitpunkte werden auf die volle Stunde gerundet gespeichert. Pfade werden ohne Suchparameter und Anker gespeichert; Abschnitte, die wie Kennungen aussehen (lange Ziffernfolgen, UUIDs, E-Mail-Adressen), werden vorher ersetzt. Elementpfade bestehen nur aus Tag-Namen und Position. Formulareingaben und Seitentexte werden nicht erfasst. |
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| Pseudonymisierung | Die Besucher-Kennung (nur nach Einwilligung) ist ein auf 64 Bit gekürzter HMAC-SHA256 aus Website-Schlüssel, IP-Adresse und Browser-Kennzeichen mit einem Tagesschlüssel. Auch der Schlüssel der Mengenbegrenzung wird mit dem Tagesschlüssel gebildet. Der Tagesschlüssel liegt nur im Arbeitsspeicher; die Auslagerung auf die Festplatte ist für den Messdienst gesperrt. Er wird beim ersten Ereignis eines neuen Kalendertags (Europe/Berlin) und bei jedem Neustart neu erzeugt und nie gesichert. Ältere Kennungen lassen sich danach nicht mehr zuordnen. |
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| Zugriffskontrolle | Die Verwaltungsschnittstelle des Messdienstes (Auswertung, Website-Verwaltung) läuft auf einem internen Port, der nicht öffentlich erreichbar ist, und ist durch ein Zugriffstoken geschützt. Zugriff haben nur das Kundenportal und die Verwaltung von WEBklar. Das Portal zeigt jedem Kunden nur die Daten seiner eigenen Websites. |
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| Heatmap | Die Heatmap öffnet ein signierter Link, den nur der angemeldete Kunde im Kundenportal erzeugen kann. Der Link gilt 30 Minuten und liefert nur Klickpunkte der gewählten Seite und Ansicht, ohne Zeitpunkte und Kennungen. |
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| Eingangsprüfung | Messdaten werden nur angenommen, wenn die Website registriert und eingeschaltet ist und Origin bzw. Referer zu ihren Domains passen. Bots werden verworfen. Größe und Menge der Anfragen sind je Website und Absender begrenzt (Zähler nur im Arbeitsspeicher). Für ausgeschaltete Websites liefert der Messdienst ein leeres Skript aus. |
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| Löschung | Täglicher Löschlauf um 02:30 Uhr (Europe/Berlin): Ereignisse und Klicks nach 30 Tagen, Tageswerte nach 25 Monaten, alle Daten einer Website 60 Tage nach dem Ausschalten. Gelöschte Datensätze werden in der Datenbankdatei überschrieben und aus dem Schreibprotokoll (WAL) entfernt. |
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| Trennung | Der Messdienst läuft in einem eigenen Container mit eigenem Datenverzeichnis und hat keinen Zugriff auf andere Kundendaten. Alle Datensätze tragen den Website-Schlüssel; Abfragen erfolgen nur je Website. |
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| Protokolle | Der Reverse-Proxy führt kein Zugriffsprotokoll, und der Messdienst protokolliert keine Anfragen. Wird ein Zugriffsprotokoll eingeschaltet, dann nicht für die Adresse des Messdienstes. Meldungen der Container werden nach 14 Tagen gelöscht. |
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| Datensicherung | Tägliche Vollsicherung des Servers durch Hetzner; verfügbar sind die letzten sieben Tagessicherungen (§ 3 Abs. 5 der Abo-Bedingungen). Einen gesonderten Datenbank-Export des Messdienstes gibt es nicht. |
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| Rechenzentrum | Hetzner Online GmbH, Rechenzentrum Falkenstein (Deutschland). Hetzner ist nach ISO/IEC 27001 zertifiziert; der Geltungsbereich umfasst die Hosting-Dienstleistungen und die Rechenzentren. |
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| Organisation | Verpflichtung aller Beteiligten auf Vertraulichkeit, Ablauf für Datenschutzverletzungen (Nummer 8 Abs. 5), Archiv der Fassungen von Banner-Text und Zusatzseite (Nummer 8 Abs. 6), Überprüfung der Maßnahmen mindestens einmal im Jahr. |
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