Gaestetexte/Datenschutz: Storno-Regel im Archiv, PDF-Pruefsumme, PDF-Kopfpruefung
Co-Authored-By: Claude Sonnet 5.5 <noreply@anthropic.com>
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@@ -31,4 +31,4 @@ Die Texte, die ein Gast beim Buchen sieht (Hinweis am Formular, Texte der Haken,
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„Gültig ab“ einer neuen Fassung wird beim Livegang eingetragen; ihr Zeitraum endet mit dem „gültig ab“ der nächsten.
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Änderungen der Fassung 2026-10-05 gegenüber 2026-10-02 (nur diese beiden Stellen): Der Haken für die Erinnerung endet mit dem Satz „Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.“ (Art. 7 Abs. 3 DSGVO); der Datenschutz-Absatz sagt bei der Abschaltung: „Wird die Online-Terminbuchung abgeschaltet, zum Beispiel weil unser Vertrag mit WEBklar endet, werden alle Termindaten 30 Tage nach dem Abschalten gelöscht.“ Buchungen, die vor dem Livegang der neuen Fassung entstanden sind, behalten im Nachweis die Fassung 2026-10-02.
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Änderungen der Fassung 2026-10-05 gegenüber 2026-10-02 (Textänderungen: nur diese beiden Stellen): Der Haken für die Erinnerung endet mit dem Satz „Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.“ (Art. 7 Abs. 3 DSGVO); der Datenschutz-Absatz sagt bei der Abschaltung: „Wird die Online-Terminbuchung abgeschaltet, zum Beispiel weil unser Vertrag mit WEBklar endet, werden alle Termindaten 30 Tage nach dem Abschalten gelöscht.“ Außerdem ändert sich die Regel zum Haken „Stornobedingungen“, nicht sein Text: Pflicht ist er nur noch bei einer Leistung mit Preis, bei kostenlosen Leistungen fragt der Terminplaner nicht danach (die Fassung 2026-10-02 verlangte ihn bei jeder Leistung, sobald der Betrieb Stornobedingungen hat). Buchungen, die vor dem Livegang der neuen Fassung entstanden sind, behalten im Nachweis die Fassung 2026-10-02.
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