diff --git a/docs/rechtliches/avv-website-analyse-v6.md b/docs/rechtliches/avv-website-analyse-v6.md
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+# Auftragsverarbeitungsvertrag Website-Analyse (Art. 28 DSGVO)
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+**Fassung 2026-10-16** · Entwurf – Prüfung durch Kanzlei offen
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+zwischen dem Kunden als Verantwortlichem („Kunde“) und der WEBklar GbR, Am Schwimmbad 10, 67722 Winnweiler, vertreten durch die Gesellschafter Kenso Grimm und Justin Klein, als Auftragsverarbeiter („WEBklar“).
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+## Vorbemerkung: Abschluss und Verhältnis zu anderen Verträgen
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+(1) Der Kunde schließt diesen Vertrag, wenn er im Kundenportal die Funktion „Website-Analyse“ einschaltet und die dort angezeigte Zeile „Es gelten Leistungsbeschreibung und Auftragsverarbeitung (Fassung 2026-10-16)“ mit dem Klick auf „Einschalten“ bestätigt; diesem Vertrag und der Leistungsbeschreibung „Website-Analyse“ („Leistungsbeschreibung“) in der angezeigten Fassung stimmt er damit zu. Das Portal speichert den Wortlaut der angezeigten Zeile, die Fassungen, den Zeitpunkt, das Kundenkonto und die angemeldete Person. Anschließend sendet WEBklar dem Kunden eine E-Mail, die beide Texte in dieser Fassung als PDF enthält und auf sie verlinkt.
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+(2) Ein Mitarbeiter von WEBklar darf die Funktion nur einschalten, wenn der Kunde vorher in Textform (etwa im Chat des Kundenportals oder per E-Mail) erklärt hat, dass er diesem Vertrag und der Leistungsbeschreibung in der aktuellen Fassung zustimmt. WEBklar speichert die Fassung, das Datum und den Weg dieser Erklärung, den Zeitpunkt des Einschaltens und den Namen des Mitarbeiters. Der Kunde erhält die E-Mail nach Absatz 1.
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+(3) Dieser Vertrag ergänzt den Auftragsverarbeitungsvertrag in Anlage 1 der Abo-Bedingungen. Für die Website-Analyse geht er Anlage 1 vor; im Übrigen gilt Anlage 1 ergänzend. In Datenschutzfragen geht er den Abo-Bedingungen und der Leistungsbeschreibung „Website-Analyse“ vor.
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+## 1. Gegenstand und Dauer
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+(1) WEBklar betreibt für die öffentliche Website des Kunden eine Reichweitenmessung mit Einwilligungsbanner („Website-Analyse“) und verarbeitet dabei personenbezogene Daten der Besucher der Website im Auftrag des Kunden. Den Umfang beschreibt die Leistungsbeschreibung „Website-Analyse“.
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+(2) Der Vertrag beginnt mit dem Einschalten der Funktion. Er endet mit dem Ausschalten, spätestens mit dem Ende des Abos, das die Website-Analyse enthält (Hosting-Abo oder Wartungs-Abo); endet nur das Wartungs-Abo und läuft ein Hosting-Abo weiter, läuft dieser Vertrag weiter. Den Messdienst schaltet WEBklar bei Vertragsende spätestens am folgenden Tag ab. Die Pflichten aus diesem Vertrag gelten fort, bis alle Daten nach Nummer 9 gelöscht sind.
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+## 2. Art und Zweck der Verarbeitung
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+(1) Art: Erheben über ein Skript, das WEBklar beim Veröffentlichen in die Website des Kunden einfügt, Übermitteln an den Messdienst von WEBklar, Speichern, Verdichten zu Tageswerten, Auswerten im Kundenportal (Kennzahlen, Heatmap) und Löschen.
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+(2) Zwecke: Der Kunde soll erkennen, wie seine Website genutzt wird, um sie zu verbessern. Außerdem schützt WEBklar den Messdienst für den Kunden vor Missbrauch und verfälschten Zahlen (Mengenbegrenzung, Erkennen von Bots).
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+(3) WEBklar verwendet die Daten für keine eigenen Zwecke, auch nicht in anonymisierter Form und nicht für Auswertungen über mehrere Kunden. Es findet keine Werbung und keine Zusammenführung mit anderen Daten statt. WEBklar bildet keine Profile einzelner Besucher. Die Besucher-Kennung dient nur dazu, die Besucher eines Tages zu zählen.
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+## 3. Datenarten und Betroffene
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+(1) Solange der Besucher im Banner keine Wahl getroffen hat und sein Browser kein Signal nach Absatz 2 Satz 2 sendet: Pfad der aufgerufenen Seite (ohne Suchparameter und Anker), auch bei einem Seitenwechsel ohne Neuladen; Land (aus der IP-Adresse abgeleitet); Geräteklasse (Handy, Tablet oder Computer; aus dem Browser-Kennzeichen abgeleitet); Zeitpunkt (auf die volle Stunde gerundet); ein Zähler dafür, dass das Banner angezeigt wurde.
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+(2) Nach „Ablehnen“ sendet das Skript einmalig einen Zähler „abgelehnt“ und danach nichts mehr. Sendet der Browser die Signale „Global Privacy Control“ oder „Do Not Track“, zeigt das Skript kein Banner und sendet nichts.
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+(3) Nach „Annehmen“ zusätzlich: Domain der Website, von der der Besucher kam; Größenklasse des Browserfensters; eine täglich wechselnde pseudonyme Besucher-Kennung; Verweildauer (ab dem Laden der Seite) und Scrolltiefe je Seite; Klickpositionen mit einem Elementpfad aus Tag-Namen und Position (ohne Texte, Kennungen und Klassennamen); die Art von Kontakt-Klicks (Telefon, E-Mail, WhatsApp oder Link auf eine andere Website, dann mit deren Domain); ein Zähler „angenommen“.
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+(4) IP-Adresse und Browser-Kennzeichen (User-Agent) erhält der Server von WEBklar technisch bei jedem Abruf des Skripts und bei jeder Messanfrage, auch nach „Ablehnen“. Der Messdienst verarbeitet sie nur kurz im Arbeitsspeicher, um Land, Geräteklasse, Bots, die Mengenbegrenzung und, nur nach Einwilligung, die Besucher-Kennung zu bestimmen. Er speichert und protokolliert sie nicht. Nicht erhoben werden Cookies, Formularinhalte, Seitentexte, Mausbewegungen, Tastatureingaben und Sitzungsaufzeichnungen.
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+(5) Tageswerte sind Summen je Tag und Merkmal (etwa Aufrufe je Seite, je Land oder je Geräteklasse), ohne Besucher-Kennung. Enthalten die Pfade der Website personenbezogene Angaben, können auch Tageswerte personenbezogen sein (Nummer 11 Abs. 2).
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+(6) Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) werden nicht gezielt verarbeitet. Je nach Inhalt der Website können sich aus Pfaden oder Domains aber Rückschlüsse ergeben (Nummer 11 Abs. 3).
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+(7) Betroffene: Besucher der Website des Kunden.
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+## 4. Weisungen
+
+(1) WEBklar verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden, auch in Bezug auf eine Übermittlung in ein Drittland oder an eine internationale Organisation. Das gilt nicht, wenn das Recht der Europäischen Union oder Deutschlands WEBklar zu einer Verarbeitung verpflichtet. In diesem Fall teilt WEBklar dem Kunden die Pflicht vorher mit, soweit das Gesetz es nicht verbietet.
+
+(2) Mit dem Einschalten weist der Kunde WEBklar an, die Website-Analyse in der Standardkonfiguration nach der Leistungsbeschreibung zu betreiben. Weitere Weisungen ergeben sich aus den Einstellungen im Kundenportal (Einschalten, Ausschalten, Akzentfarbe des Banners). Sonstige Weisungen erteilt der Kunde in Textform, etwa im Chat des Kundenportals. Weisungen, die von der Standardkonfiguration abweichen, setzt WEBklar nur um, wenn das technisch vorgesehen ist; sonst kann der Kunde die Funktion ausschalten.
+
+(3) Hält WEBklar eine Weisung für rechtswidrig, weist es den Kunden unverzüglich darauf hin. WEBklar darf die Ausführung aussetzen, bis der Kunde die Weisung ändert oder die Rechtslage geklärt ist.
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+## 5. Vertraulichkeit
+
+WEBklar setzt nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
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+## 6. Technische und organisatorische Maßnahmen
+
+(1) WEBklar trifft die Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, die in der Anlage zu diesem Vertrag beschrieben sind. WEBklar darf sie an den Stand der Technik anpassen, sofern das Schutzniveau nicht sinkt.
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+(2) Für den Server gelten ergänzend die Maßnahmen der Anlage 2 der Abo-Bedingungen, soweit die Anlage zu diesem Vertrag nichts anderes regelt.
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+## 7. Unterauftragsverarbeiter
+
+(1) Der Kunde genehmigt den Einsatz der Hetzner Online GmbH, Industriestraße 25, 91710 Gunzenhausen, für den Betrieb des Servers, auf dem der Messdienst läuft, und für dessen Sicherung. Ort der Verarbeitung ist das Rechenzentrum Falkenstein (Deutschland). Eine Übermittlung in Drittländer findet nicht statt.
+
+(2) Will WEBklar einen weiteren Unterauftragsverarbeiter hinzuziehen oder einen ersetzen, teilt es das dem Kunden mindestens vier Wochen vorher in Textform mit. Der Kunde kann innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund in Textform widersprechen. WEBklar setzt den neuen Unterauftragsverarbeiter nicht vor Ablauf dieser Frist ein. Kündigt ein Unterauftragsverarbeiter von WEBklar eine eigene Änderung mit kürzerer Frist an, informiert WEBklar den Kunden unverzüglich, nachdem die Ankündigung eingegangen ist; der Kunde kann dann unverzüglich widersprechen. Einigen sich die Parteien nicht, kann der Kunde die Website-Analyse ausschalten und WEBklar sie für diese Website zu dem Zeitpunkt beenden, zu dem der neue Unterauftragsverarbeiter eingesetzt wird. Die Daten werden dann nach Nummer 9 gelöscht, auf Verlangen des Kunden sofort.
+
+(3) WEBklar verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf die Datenschutzpflichten nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO. Bei der Hetzner Online GmbH ist das deren Vertrag zur Auftragsverarbeitung, den WEBklar abgeschlossen hat. Kommt ein Unterauftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, haftet WEBklar dem Kunden für die Einhaltung dieser Pflichten (Art. 28 Abs. 4 Satz 2 DSGVO).
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+(4) Die Länderzuordnung nutzt eine Datenbank, die WEBklar auf dem eigenen Server speichert („IP to Country Lite“ von DB-IP.com, Lizenz CC BY 4.0). Daten der Besucher werden dabei nicht an DB-IP übermittelt. DB-IP ist kein Unterauftragsverarbeiter.
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+## 8. Unterstützung des Kunden, Betroffenenrechte
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+(1) WEBklar leitet Anfragen betroffener Personen, die an WEBklar gerichtet sind, unverzüglich an den Kunden weiter. WEBklar unterstützt ihn mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Beantwortung.
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+(2) Die gespeicherten Messdaten enthalten keine IP-Adresse, keinen Namen und keine Kennung, die länger als einen Tag gilt; Zeitpunkte sind auf die volle Stunde gerundet. Einzelne Besucher kann WEBklar daher in der Regel nicht identifizieren (Art. 11 DSGVO). Ein Abgleich kann aber möglich sein, solange die Zugriffsprotokolle der Website (Anlage 1 und 2 der Abo-Bedingungen, 14 Tage) vorhanden sind. Nennt eine betroffene Person zusätzliche Angaben, etwa Datum, Uhrzeit, besuchte Seiten oder ihre IP-Adresse, prüft WEBklar auf Weisung des Kunden, auch anhand dieser Protokolle, ob eine Zuordnung möglich ist, und teilt ihm das Ergebnis mit.
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+(3) Der Messung können Besucher technisch widersprechen (Art. 21 DSGVO): Nach „Ablehnen“ und bei den Browser-Signalen „Global Privacy Control“ und „Do Not Track“ sendet das Skript nichts mehr.
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+(4) WEBklar unterstützt den Kunden bei seinen Pflichten aus Art. 32 bis 36 DSGVO. Dazu gehören die Angaben, die er für sein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und für eine etwaige Datenschutz-Folgenabschätzung braucht, und eine kurze Interessenabwägung für die Zählung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, die WEBklar mit jeder Fassung dieses Vertrags bereitstellt.
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+(5) Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten meldet WEBklar dem Kunden unverzüglich, möglichst innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis, mit den Informationen, die zu diesem Zeitpunkt vorliegen.
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+(6) Zum Nachweis der Einwilligungen bewahrt WEBklar jede Fassung des Banner-Textes und der Zusatzseite mit dem Zeitraum ihrer Verwendung auf, bis drei Jahre nach dem Ende der Website-Analyse. WEBklar stellt sie dem Kunden auf Verlangen zur Verfügung. Ein Protokoll je Besucher führt WEBklar nicht.
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+(7) Die Besucher informiert der Kunde (Art. 13 DSGVO). WEBklar stellt ihm dafür die Zusatzseite „/datenschutz-analyse.html“ als Muster bereit. Liegt die Datenschutzerklärung in der von WEBklar betreuten Website, fügt WEBklar dort einen Hinweis auf die Zusatzseite ein; sonst erhält der Kunde den Hinweis als Textbaustein (Leistungsbeschreibung Nr. 4 Abs. 4).
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+## 9. Löschung und Rückgabe
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+(1) Einzelne Ereignisse und Klickpositionen löscht WEBklar automatisch nach 30 Tagen. Der Löschlauf läuft täglich, die Löschung erfolgt also in der Regel spätestens am 31. Tag; fällt ein Lauf aus, holt der nächste ihn nach.
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+(2) Tageswerte löscht WEBklar 25 Monate nach dem jeweiligen Tag. Nach dem Ende der Website-Analyse (Ausschalten oder Ende des Abos, das sie enthält) löscht WEBklar alle Daten der Website am 61. Tag. Bis zum 46. Tag nach dem Ende kann der Kunde eine Kopie der Tageswerte und der noch vorhandenen Einzelereignisse verlangen; WEBklar stellt sie innerhalb von zwei Wochen als CSV-Datei bereit. Auf Weisung des Kunden löscht WEBklar die Daten früher.
+
+(3) Die Daten sind in der täglichen Vollsicherung des Servers enthalten (§ 3 Abs. 5 der Abo-Bedingungen). Gelöschte Daten bleiben dort bis zu sieben Tage erhalten und werden dann überschrieben. Wird eine Sicherung zurückgespielt, holt der tägliche Löschlauf die fälligen Löschungen nach; Löschungen auf Weisung des Kunden wiederholt WEBklar.
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+(4) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
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+## 10. Nachweise und Kontrollen
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+WEBklar stellt dem Kunden alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Pflichten aus Art. 28 DSGVO nötig sind, und ermöglicht Überprüfungen einschließlich Inspektionen durch den Kunden oder einen von ihm beauftragten, zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer. Sie finden nach Anmeldung mit angemessener Frist (in der Regel 14 Tage) zu den Servicezeiten statt, ohne den Betrieb unzumutbar zu stören. Für das Rechenzentrum genügen in der Regel die Nachweise des Betreibers (Zertifizierung der Hetzner Online GmbH nach ISO/IEC 27001). Für mehr als eine Vor-Ort-Kontrolle pro Jahr kann WEBklar eine angemessene Vergütung verlangen.
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+## 11. Pflichten des Kunden
+
+(1) Der Kunde ist Verantwortlicher für die Messung. Er entfernt, verdeckt oder umgeht das Banner nicht. Er bindet ohne Abstimmung mit WEBklar keine weiteren Mess- oder Tracking-Werkzeuge ein.
+
+(2) Enthalten die Pfade seiner Website personenbezogene Angaben, etwa Namen, Kundennummern oder E-Mail-Adressen, teilt der Kunde das WEBklar vor dem Einschalten mit.
+
+(3) Richtet sich die Website auch gezielt an Kinder unter 16 Jahren oder lassen ihre Inhalte auf besondere Kategorien personenbezogener Daten schließen (etwa Gesundheit, Religion oder politische Meinung), gilt Nr. 3 Abs. 4 der Leistungsbeschreibung.
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+## 12. Haftung, Änderungen, Schlussbestimmungen
+
+(1) Gegenüber betroffenen Personen gilt Art. 82 DSGVO. Für die Haftung zwischen Kunde und WEBklar gilt § 13 der Abo-Bedingungen.
+
+(2) Eine neue Fassung dieses Vertrags oder der Leistungsbeschreibung teilt WEBklar dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Sie wird wirksam, wenn der Kunde ihr im Kundenportal oder in Textform zustimmt. Stimmt er nicht zu, gilt die bisherige Fassung weiter.
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+(3) Ist die neue Fassung nötig, weil ein Gesetz, eine Gerichtsentscheidung oder eine Vorgabe einer Aufsichtsbehörde den Betrieb in der bisherigen Form nicht mehr zulässt, und stimmt der Kunde ihr nicht zu, darf WEBklar die Website-Analyse für seine Website nach Nr. 8 Abs. 2 der Leistungsbeschreibung beenden oder aussetzen. Das Abo bleibt davon unberührt.
+
+(4) Im Übrigen gilt § 16 der Abo-Bedingungen.
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+## Anlage: Technische und organisatorische Maßnahmen der Website-Analyse (Art. 32 DSGVO)
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+| Bereich | Maßnahmen |
+|---|---|
+| Übertragung | Skript und Messdaten werden nur über TLS (HTTPS) übertragen. |
+| Speicher im Browser | Es werden keine Cookies gesetzt, und der Messdienst wertet keine Cookies aus. Messanfragen sendet das Skript ohne Cookies. Im lokalen Speicher des Browsers liegt nur die Banner-Wahl (Eintrag „wk-consent“ mit Wahl, Zeitpunkt und Fassung des Banner-Textes). Sie gilt 183 Tage; danach und bei einer neuen Fassung des Banner-Textes fragt das Banner erneut. |
+| Einwilligung | Solange keine Wahl getroffen ist und kein Browser-Signal vorliegt, sendet das Skript nur den Pfad der Seite, auch beim Seitenwechsel ohne Neuladen, und den Zähler „Banner angezeigt“. Nach „Ablehnen“ sendet es einmalig den Zähler „abgelehnt“ und danach nichts mehr, auch nicht aus anderen geöffneten Tabs. Bei „Global Privacy Control“ oder „Do Not Track“ zeigt es kein Banner und sendet nichts. Klick-, Scroll- und Verweildauer-Ereignisse registriert es erst nach „Annehmen“. Die Schaltflächen „Ablehnen“ und „Annehmen“ sind gleich gestaltet. |
+| Datenminimierung | IP-Adresse und Browser-Kennzeichen werden weder gespeichert noch protokolliert. Der Messdienst verwendet sie nur im Arbeitsspeicher für Land, Geräteklasse, Bot-Erkennung, Mengenbegrenzung und, nur nach Einwilligung, die Besucher-Kennung. Zeitpunkte werden auf die volle Stunde gerundet gespeichert. Pfade werden ohne Suchparameter und Anker gespeichert; Abschnitte, die wie Kennungen aussehen (lange Ziffernfolgen, UUIDs, E-Mail-Adressen), werden vorher ersetzt. Elementpfade bestehen nur aus Tag-Namen und Position. Formulareingaben und Seitentexte werden nicht erfasst. |
+| Pseudonymisierung | Die Besucher-Kennung (nur nach Einwilligung) ist ein auf 64 Bit gekürzter HMAC-SHA256 aus Website-Schlüssel, IP-Adresse und Browser-Kennzeichen mit einem Tagesschlüssel. Auch der Schlüssel der Mengenbegrenzung wird mit dem Tagesschlüssel gebildet. Der Tagesschlüssel liegt nur im Arbeitsspeicher; die Auslagerung auf die Festplatte ist für den Messdienst gesperrt. Er wird beim ersten Ereignis eines neuen Kalendertags (Europe/Berlin) und bei jedem Neustart neu erzeugt und nie gesichert. Ältere Kennungen lassen sich danach nicht mehr zuordnen. |
+| Zugriffskontrolle | Die Verwaltungsschnittstelle des Messdienstes (Auswertung, Website-Verwaltung) läuft auf einem internen Port, der nicht öffentlich erreichbar ist, und ist durch ein Zugriffstoken geschützt. Zugriff haben nur das Kundenportal und die Verwaltung von WEBklar. Das Portal zeigt jedem Kunden nur die Daten seiner eigenen Websites. |
+| Heatmap | Die Heatmap öffnet ein signierter Link, den nur der angemeldete Kunde im Kundenportal erzeugen kann. Der Link gilt 30 Minuten und liefert nur Klickpunkte der gewählten Seite und Ansicht, ohne Zeitpunkte und Kennungen. |
+| Eingangsprüfung | Messdaten werden nur angenommen, wenn die Website registriert und eingeschaltet ist und Origin bzw. Referer zu ihren Domains passen. Bots werden verworfen. Größe und Menge der Anfragen sind je Website und Absender begrenzt (Zähler nur im Arbeitsspeicher). Für ausgeschaltete Websites liefert der Messdienst ein leeres Skript aus. |
+| Löschung | Täglicher Löschlauf um 02:30 Uhr (Europe/Berlin): Ereignisse und Klicks nach 30 Tagen, Tageswerte nach 25 Monaten, alle Daten einer Website 60 Tage nach dem Ausschalten. Gelöschte Datensätze werden in der Datenbankdatei überschrieben und aus dem Schreibprotokoll (WAL) entfernt. |
+| Trennung | Der Messdienst läuft in einem eigenen Container mit eigenem Datenverzeichnis und hat keinen Zugriff auf andere Kundendaten. Alle Datensätze tragen den Website-Schlüssel; Abfragen erfolgen nur je Website. |
+| Protokolle | Der Reverse-Proxy führt kein Zugriffsprotokoll, und der Messdienst protokolliert keine Anfragen. Wird ein Zugriffsprotokoll eingeschaltet, dann nicht für die Adresse des Messdienstes. Meldungen der Container werden nach 14 Tagen gelöscht. |
+| Datensicherung | Tägliche Vollsicherung des Servers durch Hetzner; verfügbar sind die letzten sieben Tagessicherungen (§ 3 Abs. 5 der Abo-Bedingungen). Einen gesonderten Datenbank-Export des Messdienstes gibt es nicht. |
+| Rechenzentrum | Hetzner Online GmbH, Rechenzentrum Falkenstein (Deutschland). Hetzner ist nach ISO/IEC 27001 zertifiziert; der Geltungsbereich umfasst die Hosting-Dienstleistungen und die Rechenzentren. |
+| Organisation | Verpflichtung aller Beteiligten auf Vertraulichkeit, Ablauf für Datenschutzverletzungen (Nummer 8 Abs. 5), Archiv der Fassungen von Banner-Text und Zusatzseite (Nummer 8 Abs. 6), Überprüfung der Maßnahmen mindestens einmal im Jahr. |
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new file mode 100644
index 0000000..dc44fe7
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+++ b/docs/rechtliches/leistungsbeschreibung-website-analyse-v6.md
@@ -0,0 +1,109 @@
+# Leistungsbeschreibung Website-Analyse
+
+**Fassung 2026-10-16** · Entwurf – Prüfung durch Kanzlei offen · Zusatzbedingungen zum Hosting-Abo und zum Wartungs-Abo
+
+## 1. Geltung
+
+(1) Funktion im Sinne dieser Leistungsbeschreibung ist die Website-Analyse. Diese Leistungsbeschreibung gilt, wenn der Kunde die Funktion im Kundenportal einschaltet und die dort angezeigte Zeile mit dem Klick auf „Einschalten“ bestätigt. Sie gilt für Funktionen, die ab ihrer Veröffentlichung eingeschaltet werden; hat der Kunde die Funktion zuvor einzeln gekauft, gilt für sie weiter die Leistungsbeschreibung, unter der er sie gekauft hat. Die Funktion ist in beiden Abos enthalten. Sie setzt ein laufendes Hosting-Abo oder Wartungs-Abo voraus. Sie wird zusammen mit dem Auftragsverarbeitungsvertrag Website-Analyse („AVV Website-Analyse“) vereinbart. Wie die Zustimmung abläuft, regelt die Vorbemerkung des AVV Website-Analyse.
+
+(2) Im Übrigen gelten die Abo-Bedingungen. Bei Widersprüchen geht für die Website-Analyse diese Leistungsbeschreibung vor, in Datenschutzfragen der AVV Website-Analyse.
+
+(3) Leistungsbeschreibung B Nr. 3 der Abo-Bedingungen („Rechtstexte … nicht enthalten“) gilt nicht für die Zusatzseite nach Nr. 2 Abs. 2 und den Hinweis in der Datenschutzerklärung nach Nr. 4 Abs. 4. Beides ist Teil der Website-Analyse.
+
+(4) Das Einschalten der Website-Analyse ist Teil des Abos und kein eigener Vertrag. Für den Widerruf gilt die Widerrufsbelehrung der Abo-Bedingungen.
+
+## 2. Leistung
+
+(1) Die Website-Analyse misst, wie die öffentliche Website des Kunden genutzt wird. Sie ist im Hosting-Abo und im Wartungs-Abo ohne Aufpreis enthalten. Die Einrichtung der Website-Analyse ist für den Kunden kostenlos. WEBklar rechnet sie weder auf ein Stundenkontingent an noch berechnet WEBklar sie gesondert.
+
+(2) Beim Veröffentlichen der Website fügt WEBklar Folgendes ein:
+- ein Messskript in jede HTML-Datei der Website,
+- ein Einwilligungsbanner am unteren Rand mit den gleich gestalteten Schaltflächen „Ablehnen“ und „Annehmen“ in der Akzentfarbe, die der Kunde beim Einschalten wählt (ist sie für weiße Schrift zu hell, nimmt das Banner Schwarz),
+- eine Schaltfläche „Datenschutz-Einstellungen“ unten rechts, über die Besucher ihre Wahl jederzeit ändern können (hat die Website ein eigenes Element mit dem Attribut `data-webklar-consent`, übernimmt dieses Element die Aufgabe),
+- eine Zusatzseite „/datenschutz-analyse.html“ mit den Datenschutzhinweisen zur Messung (Verantwortlicher: der Kunde).
+
+(3) Gemessen wird:
+- **solange der Besucher keine Wahl getroffen hat und sein Browser kein Signal nach dem nächsten Spiegelstrich sendet:** Seitenaufrufe mit Pfad (ohne Suchparameter), Land (aus der IP-Adresse, die nicht gespeichert wird), Geräteklasse und ein Zähler dafür, dass das Banner angezeigt wurde;
+- **bei den Browser-Signalen „Global Privacy Control“ und „Do Not Track“:** nichts, und es erscheint kein Banner;
+- **nach „Ablehnen“:** nichts mehr, außer einmal dem Zähler „abgelehnt“;
+- **nach „Annehmen“ zusätzlich:** die Domain der Website, von der der Besucher kam, die Größenklasse des Browserfensters, eine täglich wechselnde pseudonyme Besucher-Kennung, Verweildauer, Scrolltiefe, Klickpositionen (Heatmap), die Art von Kontakt-Klicks (Telefon, E-Mail, WhatsApp, Link auf eine andere Website mit deren Domain) und ein Zähler „angenommen“.
+
+Die einzelnen Datenarten nennt der AVV Website-Analyse in Nummer 3.
+
+(4) Es werden keine Cookies gesetzt. Gespeichert wird auf dem Gerät des Besuchers nur seine Banner-Wahl im lokalen Speicher des Browsers, für 183 Tage.
+
+(5) Die Auswertung steht im Kundenportal zur Verfügung: Kennzahlen und Diagramme für die letzten 7, 30 oder 90 Tage und eine Heatmap je Seite und Ansicht (Handy, Tablet, Computer) aus den bis zu 5.000 jüngsten Klicks der letzten 30 Tage. Die Daten liegen auf dem Server von WEBklar bei der Hetzner Online GmbH in Deutschland; sie werden nicht in Drittländer übermittelt. Einzelne Ereignisse und Klicks werden nach 30 Tagen gelöscht, Tageswerte nach 25 Monaten, alle Daten rund 60 Tage nach dem Ende der Website-Analyse (AVV Website-Analyse Nummer 9).
+
+(6) Die Zahlen sind Näherungswerte. Besucher mit Blockern, abgeschaltetem JavaScript, Browser-Signal oder Ablehnung werden nur eingeschränkt oder gar nicht erfasst. Besucherzahlen, Herkunftsseiten, Verweildauer, Scrolltiefe, Klicks und Kontakt-Klicks stammen nur von Besuchern, die „Annehmen“ gewählt haben.
+
+(7) Nicht enthalten sind Sitzungsaufzeichnungen, die Auswertung von Formularinhalten, die Messung von Ladezeiten und Fehlern, Kampagnen- und Trichteranalysen sowie ein Datenexport außer nach Nr. 7 Abs. 3.
+
+(8) Das Banner fragt nur nach der Einwilligung in die Website-Analyse von WEBklar. Andere einwilligungspflichtige Inhalte der Website, etwa eingebettete Karten, Videos oder Schriften von Drittanbietern, deckt es nicht ab.
+
+## 3. Voraussetzungen
+
+(1) Der Kunde hat ein laufendes Hosting-Abo oder Wartungs-Abo.
+
+(2) Die Website ist öffentlich erreichbar und wird bei WEBklar gehostet (Adresse unter project.webklar.com oder eigene Domain, die auf den Server von WEBklar zeigt). Nicht öffentliche Websites und Vorschauen, die nur nach einer Anmeldung erreichbar sind, werden nicht gemessen, ebenso wenig Websites, die im Dev-Modus auf einem Entwicklungsserver laufen. Enthält eine öffentliche Website Bereiche, die erst nach einer Anmeldung zugänglich sind (etwa eine Web-Anwendung mit Kundenkonto), werden auch dort Seitenaufrufe gezählt; dafür gilt Nr. 4 Abs. 5.
+
+(3) Auf der Zusatzseite erscheinen als Verantwortlicher die Firma (sonst der Name), die Anschrift, soweit sie im Kundenkonto hinterlegt ist, und die E-Mail-Adresse aus dem Kundenkonto. Das Portal zeigt diese Angaben vor dem Einschalten an. Der Kunde prüft sie und teilt Änderungen mit. Fehlen Firma und Name oder fehlt eine gültige E-Mail-Adresse, lässt sich die Funktion nicht einschalten.
+
+(4) Richtet sich die Website auch gezielt an Kinder unter 16 Jahren, schaltet der Kunde die Website-Analyse nicht ein, weil eine Einwilligung über das Banner dann nicht genügt (Art. 8 DSGVO). Lassen Inhalte oder Adressen der Website auf besondere Kategorien personenbezogener Daten schließen, etwa Gesundheit, Religion oder politische Meinung, teilt der Kunde das WEBklar vor dem Einschalten mit. WEBklar darf das Einschalten für eine solche Website ablehnen oder die Website-Analyse dort ausschalten.
+
+## 4. Pflichten des Kunden
+
+(1) Der Kunde ist für die Messung auf seiner Website Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
+
+(2) Er entfernt, verdeckt oder umgeht das Banner nicht und verändert das Skript nicht. Text und Gestaltung des Banners legt WEBklar fest.
+
+(3) Er bindet ohne Abstimmung mit WEBklar keine weiteren Mess-, Tracking- oder Marketing-Werkzeuge ein (zum Beispiel Google Analytics oder Meta Pixel), weil sie eine eigene Einwilligung erfordern können.
+
+(4) Liegt die Datenschutzerklärung in der von WEBklar betreuten Website, fügt WEBklar beim Einschalten dort einen kurzen Hinweis mit Link auf die Zusatzseite ein und entfernt ihn beim Ausschalten wieder; das wird nicht auf das Stundenkontingent angerechnet. Liegt sie woanders, etwa bei einem externen Generator, erhält der Kunde den Hinweis als Textbaustein und fügt ihn selbst ein und entfernt ihn nach dem Ausschalten selbst. Für den übrigen Inhalt seiner Datenschutzerklärung bleibt der Kunde verantwortlich (§ 6 Abs. 3 der Abo-Bedingungen). Fällt WEBklar beim Einfügen ein offensichtlicher Widerspruch auf (etwa „Wir setzen keine Analyse-Werkzeuge ein“), weist WEBklar den Kunden darauf hin; eine Pflicht zur Prüfung der Datenschutzerklärung entsteht daraus nicht.
+
+(5) Enthalten die Pfade seiner Website personenbezogene Angaben, etwa Namen, Kundennummern oder E-Mail-Adressen, teilt der Kunde das WEBklar vor dem Einschalten mit.
+
+(6) Er nutzt die Auswertung nur für eigene Zwecke, versucht nicht, einzelne Besucher zu identifizieren, und gibt Heatmap-Links nicht weiter.
+
+## 5. Verfügbarkeit und Störungen
+
+(1) Das Verfügbarkeitsziel nach § 5 der Abo-Bedingungen gilt für die Website, nicht für die Messung. Störungen der Messung beheben wir in angemessener Frist (§ 12 der Abo-Bedingungen). Daten, die während einer Störung nicht erfasst wurden, lassen sich nicht nachträglich erheben.
+
+(2) Fällt der Messdienst aus, wird die Website weiter ausgeliefert, nur ohne Banner und Messung.
+
+(3) Die gesetzlichen Rechte des Kunden sowie §§ 12 und 13 der Abo-Bedingungen bleiben unberührt.
+
+## 6. Hinweis zur Rechtslage
+
+Für die Zählung, solange der Besucher keine Wahl getroffen hat (Nr. 2 Abs. 3), übermittelt das Skript nur die Adresse der aufgerufenen Seite und die Angabe, dass das Banner angezeigt wurde. Land und Geräteklasse bestimmt der Messdienst aus den Daten, die jeder Browser bei einer Anfrage ohnehin mitsendet. Ob auch dafür eine Einwilligung nach § 25 TDDDG nötig ist, haben Gerichte und Aufsichtsbehörden nicht entschieden; die Aufsichtsbehörden legen den Begriff des Zugriffs auf das Endgerät eher weit aus. Ändert sich die Rechtslage, passt WEBklar die Messung an (Nr. 8).
+
+## 7. Ende der Leistung
+
+(1) Der Kunde kann die Website-Analyse jederzeit im Kundenportal ausschalten; das Portal bestätigt die Abschaltung. Die Website-Analyse läuft, solange das Abo läuft, das sie enthält. Endet es, schaltet WEBklar sie spätestens am folgenden Tag ab. Wechselt der Kunde vom Wartungs- ins Hosting-Abo, bleibt die Website-Analyse; das Gleiche gilt, wenn er den Wechsel ins Wartungs-Abo widerruft. WEBklar informiert den Kunden per E-Mail.
+
+(2) Mit dem Ausschalten speichert der Messdienst keine Messdaten mehr, und die Heatmap ist nicht mehr abrufbar. Das Messskript liefert dann kein Banner mehr aus, sobald die Website einmal mit der aktuellen Fassung des Skripts veröffentlicht wurde. Skript, Zusatzseite und, soweit WEBklar ihn eingefügt hat, den Hinweis in der Datenschutzerklärung entfernt WEBklar mit der nächsten Veröffentlichung der Website. WEBklar löst sie in der Regel sofort aus, spätestens innerhalb von fünf Werktagen.
+
+(3) Die gespeicherten Daten löscht WEBklar nach Nummer 9 des AVV Website-Analyse. Bis zum 46. Tag nach dem Ende kann der Kunde eine Kopie der Tageswerte und der noch vorhandenen Einzelereignisse als CSV-Datei verlangen.
+
+## 8. Änderungen und Einstellung
+
+(1) WEBklar darf die Technik der Website-Analyse verbessern, wenn der Leistungsumfang nicht schlechter wird (§ 3 Abs. 7 der Abo-Bedingungen). Ändert sich dabei, welche Daten erhoben werden, gilt Nummer 12 des AVV Website-Analyse.
+
+(2) WEBklar darf die Website-Analyse für eine Website mit einer Frist von vier Wochen beenden oder für alle Kunden mit einer Frist von drei Monaten einstellen, wenn
+- ein Gesetz, eine Gerichtsentscheidung oder eine Vorgabe einer Aufsichtsbehörde den Betrieb in der bisherigen Form unzulässig macht oder nur mit wesentlich anderer Technik erlaubt und der Kunde einer dafür nötigen neuen Fassung nicht zustimmt (AVV Website-Analyse Nummer 12 Abs. 3), oder
+- eine Sicherheitslücke sich nicht anders beheben lässt.
+
+Die Mitteilung erfolgt in Textform und nennt den Grund, die Merkmale der Änderung, den Zeitpunkt und bei Verbrauchern das Recht, den Vertrag nach § 327r Abs. 3 BGB zu beenden, mit seiner Frist.
+
+(3) Ist der Weiterbetrieb aus einem Grund nach Absatz 2 schon vor Ablauf der Frist nicht zulässig, darf WEBklar die Messung ohne Vorankündigung aussetzen, solange das nötig ist. WEBklar informiert den Kunden darüber unverzüglich in Textform mit dem Grund und nimmt die Messung wieder auf, sobald das zulässig und technisch möglich ist.
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+(4) Gegenüber Unternehmern darf WEBklar die Website-Analyse außerdem ohne besonderen Grund mit einer Frist von drei Monaten in Textform für alle Kunden einstellen. Der Kunde kann das Abo dann innerhalb von 30 Tagen nach der Mitteilung zum Zeitpunkt der Einstellung kündigen; die Mindestlaufzeit steht dem nicht entgegen.
+
+(5) Weil für die Website-Analyse kein Aufpreis berechnet wird, ändert ihre Einstellung den Preis des Abos nicht. Gesetzliche Rechte von Verbrauchern bei Änderungen digitaler Produkte (§ 327r BGB) bleiben unberührt.
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+## 9. Hinweise
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+(1) **Keine Rechtsberatung.** Die Zusatzseite und der Hinweis in der Datenschutzerklärung sind Mustertexte für die Standardkonfiguration. WEBklar sorgt dafür, dass sie die Technik richtig beschreiben, und passt sie an, wenn sich die Technik ändert. Eine Prüfung, ob die Website des Kunden insgesamt datenschutzkonform ist, und eine rechtliche Beratung im Einzelfall schuldet WEBklar nicht. Abstimmungen nach dieser Leistungsbeschreibung betreffen nur die Technik.
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+(2) **Nachweis der Einwilligung.** Ein Protokoll je Besucher wird nicht geführt. Als Nachweis dienen die Dokumentation der Technik und das Archiv der Fassungen von Banner-Text und Zusatzseite (AVV Website-Analyse Nummer 8 Abs. 6).
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+(3) Die Länderzuordnung nutzt die Datenbank „IP to Country Lite“ von DB-IP.com (Lizenz CC BY 4.0). Im Kundenportal steht dazu unter der Auswertung der Hinweis „Länderdaten: IP-Geolocation by DB-IP“ mit Link auf db-ip.com.
diff --git a/public/neu/rechtliches/avv-website-analyse-2026-10-16.html b/public/neu/rechtliches/avv-website-analyse-2026-10-16.html
new file mode 100644
index 0000000..a2aa802
--- /dev/null
+++ b/public/neu/rechtliches/avv-website-analyse-2026-10-16.html
@@ -0,0 +1,192 @@
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Fassung 2026-10-16 · Entwurf – Prüfung durch Kanzlei offen
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zwischen dem Kunden als Verantwortlichem („Kunde“) und der WEBklar GbR, Am Schwimmbad 10, 67722 Winnweiler, vertreten durch die Gesellschafter Kenso Grimm und Justin Klein, als Auftragsverarbeiter („WEBklar“).
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Vorbemerkung: Abschluss und Verhältnis zu anderen Verträgen
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(1) Der Kunde schließt diesen Vertrag, wenn er im Kundenportal die Funktion „Website-Analyse“ einschaltet und die dort angezeigte Zeile „Es gelten Leistungsbeschreibung und Auftragsverarbeitung (Fassung 2026-10-16)“ mit dem Klick auf „Einschalten“ bestätigt; diesem Vertrag und der Leistungsbeschreibung „Website-Analyse“ („Leistungsbeschreibung“) in der angezeigten Fassung stimmt er damit zu. Das Portal speichert den Wortlaut der angezeigten Zeile, die Fassungen, den Zeitpunkt, das Kundenkonto und die angemeldete Person. Anschließend sendet WEBklar dem Kunden eine E-Mail, die beide Texte in dieser Fassung als PDF enthält und auf sie verlinkt.
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(2) Ein Mitarbeiter von WEBklar darf die Funktion nur einschalten, wenn der Kunde vorher in Textform (etwa im Chat des Kundenportals oder per E-Mail) erklärt hat, dass er diesem Vertrag und der Leistungsbeschreibung in der aktuellen Fassung zustimmt. WEBklar speichert die Fassung, das Datum und den Weg dieser Erklärung, den Zeitpunkt des Einschaltens und den Namen des Mitarbeiters. Der Kunde erhält die E-Mail nach Absatz 1.
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(3) Dieser Vertrag ergänzt den Auftragsverarbeitungsvertrag in Anlage 1 der Abo-Bedingungen. Für die Website-Analyse geht er Anlage 1 vor; im Übrigen gilt Anlage 1 ergänzend. In Datenschutzfragen geht er den Abo-Bedingungen und der Leistungsbeschreibung „Website-Analyse“ vor.
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1. Gegenstand und Dauer
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(1) WEBklar betreibt für die öffentliche Website des Kunden eine Reichweitenmessung mit Einwilligungsbanner („Website-Analyse“) und verarbeitet dabei personenbezogene Daten der Besucher der Website im Auftrag des Kunden. Den Umfang beschreibt die Leistungsbeschreibung „Website-Analyse“.
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(2) Der Vertrag beginnt mit dem Einschalten der Funktion. Er endet mit dem Ausschalten, spätestens mit dem Ende des Abos, das die Website-Analyse enthält (Hosting-Abo oder Wartungs-Abo); endet nur das Wartungs-Abo und läuft ein Hosting-Abo weiter, läuft dieser Vertrag weiter. Den Messdienst schaltet WEBklar bei Vertragsende spätestens am folgenden Tag ab. Die Pflichten aus diesem Vertrag gelten fort, bis alle Daten nach Nummer 9 gelöscht sind.
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2. Art und Zweck der Verarbeitung
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(1) Art: Erheben über ein Skript, das WEBklar beim Veröffentlichen in die Website des Kunden einfügt, Übermitteln an den Messdienst von WEBklar, Speichern, Verdichten zu Tageswerten, Auswerten im Kundenportal (Kennzahlen, Heatmap) und Löschen.
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(2) Zwecke: Der Kunde soll erkennen, wie seine Website genutzt wird, um sie zu verbessern. Außerdem schützt WEBklar den Messdienst für den Kunden vor Missbrauch und verfälschten Zahlen (Mengenbegrenzung, Erkennen von Bots).
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(3) WEBklar verwendet die Daten für keine eigenen Zwecke, auch nicht in anonymisierter Form und nicht für Auswertungen über mehrere Kunden. Es findet keine Werbung und keine Zusammenführung mit anderen Daten statt. WEBklar bildet keine Profile einzelner Besucher. Die Besucher-Kennung dient nur dazu, die Besucher eines Tages zu zählen.
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3. Datenarten und Betroffene
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(1) Solange der Besucher im Banner keine Wahl getroffen hat und sein Browser kein Signal nach Absatz 2 Satz 2 sendet: Pfad der aufgerufenen Seite (ohne Suchparameter und Anker), auch bei einem Seitenwechsel ohne Neuladen; Land (aus der IP-Adresse abgeleitet); Geräteklasse (Handy, Tablet oder Computer; aus dem Browser-Kennzeichen abgeleitet); Zeitpunkt (auf die volle Stunde gerundet); ein Zähler dafür, dass das Banner angezeigt wurde.
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(2) Nach „Ablehnen“ sendet das Skript einmalig einen Zähler „abgelehnt“ und danach nichts mehr. Sendet der Browser die Signale „Global Privacy Control“ oder „Do Not Track“, zeigt das Skript kein Banner und sendet nichts.
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(3) Nach „Annehmen“ zusätzlich: Domain der Website, von der der Besucher kam; Größenklasse des Browserfensters; eine täglich wechselnde pseudonyme Besucher-Kennung; Verweildauer (ab dem Laden der Seite) und Scrolltiefe je Seite; Klickpositionen mit einem Elementpfad aus Tag-Namen und Position (ohne Texte, Kennungen und Klassennamen); die Art von Kontakt-Klicks (Telefon, E-Mail, WhatsApp oder Link auf eine andere Website, dann mit deren Domain); ein Zähler „angenommen“.
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(4) IP-Adresse und Browser-Kennzeichen (User-Agent) erhält der Server von WEBklar technisch bei jedem Abruf des Skripts und bei jeder Messanfrage, auch nach „Ablehnen“. Der Messdienst verarbeitet sie nur kurz im Arbeitsspeicher, um Land, Geräteklasse, Bots, die Mengenbegrenzung und, nur nach Einwilligung, die Besucher-Kennung zu bestimmen. Er speichert und protokolliert sie nicht. Nicht erhoben werden Cookies, Formularinhalte, Seitentexte, Mausbewegungen, Tastatureingaben und Sitzungsaufzeichnungen.
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(5) Tageswerte sind Summen je Tag und Merkmal (etwa Aufrufe je Seite, je Land oder je Geräteklasse), ohne Besucher-Kennung. Enthalten die Pfade der Website personenbezogene Angaben, können auch Tageswerte personenbezogen sein (Nummer 11 Abs. 2).
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(6) Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) werden nicht gezielt verarbeitet. Je nach Inhalt der Website können sich aus Pfaden oder Domains aber Rückschlüsse ergeben (Nummer 11 Abs. 3).
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(7) Betroffene: Besucher der Website des Kunden.
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4. Weisungen
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(1) WEBklar verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden, auch in Bezug auf eine Übermittlung in ein Drittland oder an eine internationale Organisation. Das gilt nicht, wenn das Recht der Europäischen Union oder Deutschlands WEBklar zu einer Verarbeitung verpflichtet. In diesem Fall teilt WEBklar dem Kunden die Pflicht vorher mit, soweit das Gesetz es nicht verbietet.
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(2) Mit dem Einschalten weist der Kunde WEBklar an, die Website-Analyse in der Standardkonfiguration nach der Leistungsbeschreibung zu betreiben. Weitere Weisungen ergeben sich aus den Einstellungen im Kundenportal (Einschalten, Ausschalten, Akzentfarbe des Banners). Sonstige Weisungen erteilt der Kunde in Textform, etwa im Chat des Kundenportals. Weisungen, die von der Standardkonfiguration abweichen, setzt WEBklar nur um, wenn das technisch vorgesehen ist; sonst kann der Kunde die Funktion ausschalten.
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(3) Hält WEBklar eine Weisung für rechtswidrig, weist es den Kunden unverzüglich darauf hin. WEBklar darf die Ausführung aussetzen, bis der Kunde die Weisung ändert oder die Rechtslage geklärt ist.
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5. Vertraulichkeit
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WEBklar setzt nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
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6. Technische und organisatorische Maßnahmen
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(1) WEBklar trifft die Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, die in der Anlage zu diesem Vertrag beschrieben sind. WEBklar darf sie an den Stand der Technik anpassen, sofern das Schutzniveau nicht sinkt.
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(2) Für den Server gelten ergänzend die Maßnahmen der Anlage 2 der Abo-Bedingungen, soweit die Anlage zu diesem Vertrag nichts anderes regelt.
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7. Unterauftragsverarbeiter
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(1) Der Kunde genehmigt den Einsatz der Hetzner Online GmbH, Industriestraße 25, 91710 Gunzenhausen, für den Betrieb des Servers, auf dem der Messdienst läuft, und für dessen Sicherung. Ort der Verarbeitung ist das Rechenzentrum Falkenstein (Deutschland). Eine Übermittlung in Drittländer findet nicht statt.
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(2) Will WEBklar einen weiteren Unterauftragsverarbeiter hinzuziehen oder einen ersetzen, teilt es das dem Kunden mindestens vier Wochen vorher in Textform mit. Der Kunde kann innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund in Textform widersprechen. WEBklar setzt den neuen Unterauftragsverarbeiter nicht vor Ablauf dieser Frist ein. Kündigt ein Unterauftragsverarbeiter von WEBklar eine eigene Änderung mit kürzerer Frist an, informiert WEBklar den Kunden unverzüglich, nachdem die Ankündigung eingegangen ist; der Kunde kann dann unverzüglich widersprechen. Einigen sich die Parteien nicht, kann der Kunde die Website-Analyse ausschalten und WEBklar sie für diese Website zu dem Zeitpunkt beenden, zu dem der neue Unterauftragsverarbeiter eingesetzt wird. Die Daten werden dann nach Nummer 9 gelöscht, auf Verlangen des Kunden sofort.
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(3) WEBklar verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf die Datenschutzpflichten nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO. Bei der Hetzner Online GmbH ist das deren Vertrag zur Auftragsverarbeitung, den WEBklar abgeschlossen hat. Kommt ein Unterauftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, haftet WEBklar dem Kunden für die Einhaltung dieser Pflichten (Art. 28 Abs. 4 Satz 2 DSGVO).
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(4) Die Länderzuordnung nutzt eine Datenbank, die WEBklar auf dem eigenen Server speichert („IP to Country Lite“ von DB-IP.com, Lizenz CC BY 4.0). Daten der Besucher werden dabei nicht an DB-IP übermittelt. DB-IP ist kein Unterauftragsverarbeiter.
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8. Unterstützung des Kunden, Betroffenenrechte
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(1) WEBklar leitet Anfragen betroffener Personen, die an WEBklar gerichtet sind, unverzüglich an den Kunden weiter. WEBklar unterstützt ihn mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Beantwortung.
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(2) Die gespeicherten Messdaten enthalten keine IP-Adresse, keinen Namen und keine Kennung, die länger als einen Tag gilt; Zeitpunkte sind auf die volle Stunde gerundet. Einzelne Besucher kann WEBklar daher in der Regel nicht identifizieren (Art. 11 DSGVO). Ein Abgleich kann aber möglich sein, solange die Zugriffsprotokolle der Website (Anlage 1 und 2 der Abo-Bedingungen, 14 Tage) vorhanden sind. Nennt eine betroffene Person zusätzliche Angaben, etwa Datum, Uhrzeit, besuchte Seiten oder ihre IP-Adresse, prüft WEBklar auf Weisung des Kunden, auch anhand dieser Protokolle, ob eine Zuordnung möglich ist, und teilt ihm das Ergebnis mit.
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(3) Der Messung können Besucher technisch widersprechen (Art. 21 DSGVO): Nach „Ablehnen“ und bei den Browser-Signalen „Global Privacy Control“ und „Do Not Track“ sendet das Skript nichts mehr.
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(4) WEBklar unterstützt den Kunden bei seinen Pflichten aus Art. 32 bis 36 DSGVO. Dazu gehören die Angaben, die er für sein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und für eine etwaige Datenschutz-Folgenabschätzung braucht, und eine kurze Interessenabwägung für die Zählung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, die WEBklar mit jeder Fassung dieses Vertrags bereitstellt.
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(5) Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten meldet WEBklar dem Kunden unverzüglich, möglichst innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis, mit den Informationen, die zu diesem Zeitpunkt vorliegen.
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(6) Zum Nachweis der Einwilligungen bewahrt WEBklar jede Fassung des Banner-Textes und der Zusatzseite mit dem Zeitraum ihrer Verwendung auf, bis drei Jahre nach dem Ende der Website-Analyse. WEBklar stellt sie dem Kunden auf Verlangen zur Verfügung. Ein Protokoll je Besucher führt WEBklar nicht.
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(7) Die Besucher informiert der Kunde (Art. 13 DSGVO). WEBklar stellt ihm dafür die Zusatzseite „/datenschutz-analyse.html“ als Muster bereit. Liegt die Datenschutzerklärung in der von WEBklar betreuten Website, fügt WEBklar dort einen Hinweis auf die Zusatzseite ein; sonst erhält der Kunde den Hinweis als Textbaustein (Leistungsbeschreibung Nr. 4 Abs. 4).
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9. Löschung und Rückgabe
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(1) Einzelne Ereignisse und Klickpositionen löscht WEBklar automatisch nach 30 Tagen. Der Löschlauf läuft täglich, die Löschung erfolgt also in der Regel spätestens am 31. Tag; fällt ein Lauf aus, holt der nächste ihn nach.
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(2) Tageswerte löscht WEBklar 25 Monate nach dem jeweiligen Tag. Nach dem Ende der Website-Analyse (Ausschalten oder Ende des Abos, das sie enthält) löscht WEBklar alle Daten der Website am 61. Tag. Bis zum 46. Tag nach dem Ende kann der Kunde eine Kopie der Tageswerte und der noch vorhandenen Einzelereignisse verlangen; WEBklar stellt sie innerhalb von zwei Wochen als CSV-Datei bereit. Auf Weisung des Kunden löscht WEBklar die Daten früher.
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(3) Die Daten sind in der täglichen Vollsicherung des Servers enthalten (§ 3 Abs. 5 der Abo-Bedingungen). Gelöschte Daten bleiben dort bis zu sieben Tage erhalten und werden dann überschrieben. Wird eine Sicherung zurückgespielt, holt der tägliche Löschlauf die fälligen Löschungen nach; Löschungen auf Weisung des Kunden wiederholt WEBklar.
WEBklar stellt dem Kunden alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Pflichten aus Art. 28 DSGVO nötig sind, und ermöglicht Überprüfungen einschließlich Inspektionen durch den Kunden oder einen von ihm beauftragten, zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer. Sie finden nach Anmeldung mit angemessener Frist (in der Regel 14 Tage) zu den Servicezeiten statt, ohne den Betrieb unzumutbar zu stören. Für das Rechenzentrum genügen in der Regel die Nachweise des Betreibers (Zertifizierung der Hetzner Online GmbH nach ISO/IEC 27001). Für mehr als eine Vor-Ort-Kontrolle pro Jahr kann WEBklar eine angemessene Vergütung verlangen.
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11. Pflichten des Kunden
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(1) Der Kunde ist Verantwortlicher für die Messung. Er entfernt, verdeckt oder umgeht das Banner nicht. Er bindet ohne Abstimmung mit WEBklar keine weiteren Mess- oder Tracking-Werkzeuge ein.
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(2) Enthalten die Pfade seiner Website personenbezogene Angaben, etwa Namen, Kundennummern oder E-Mail-Adressen, teilt der Kunde das WEBklar vor dem Einschalten mit.
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(3) Richtet sich die Website auch gezielt an Kinder unter 16 Jahren oder lassen ihre Inhalte auf besondere Kategorien personenbezogener Daten schließen (etwa Gesundheit, Religion oder politische Meinung), gilt Nr. 3 Abs. 4 der Leistungsbeschreibung.
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12. Haftung, Änderungen, Schlussbestimmungen
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(1) Gegenüber betroffenen Personen gilt Art. 82 DSGVO. Für die Haftung zwischen Kunde und WEBklar gilt § 13 der Abo-Bedingungen.
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(2) Eine neue Fassung dieses Vertrags oder der Leistungsbeschreibung teilt WEBklar dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Sie wird wirksam, wenn der Kunde ihr im Kundenportal oder in Textform zustimmt. Stimmt er nicht zu, gilt die bisherige Fassung weiter.
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(3) Ist die neue Fassung nötig, weil ein Gesetz, eine Gerichtsentscheidung oder eine Vorgabe einer Aufsichtsbehörde den Betrieb in der bisherigen Form nicht mehr zulässt, und stimmt der Kunde ihr nicht zu, darf WEBklar die Website-Analyse für seine Website nach Nr. 8 Abs. 2 der Leistungsbeschreibung beenden oder aussetzen. Das Abo bleibt davon unberührt.
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(4) Im Übrigen gilt § 16 der Abo-Bedingungen.
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Anlage: Technische und organisatorische Maßnahmen der Website-Analyse (Art. 32 DSGVO)
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Bereich
Maßnahmen
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Übertragung
Skript und Messdaten werden nur über TLS (HTTPS) übertragen.
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Speicher im Browser
Es werden keine Cookies gesetzt, und der Messdienst wertet keine Cookies aus. Messanfragen sendet das Skript ohne Cookies. Im lokalen Speicher des Browsers liegt nur die Banner-Wahl (Eintrag „wk-consent“ mit Wahl, Zeitpunkt und Fassung des Banner-Textes). Sie gilt 183 Tage; danach und bei einer neuen Fassung des Banner-Textes fragt das Banner erneut.
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Einwilligung
Solange keine Wahl getroffen ist und kein Browser-Signal vorliegt, sendet das Skript nur den Pfad der Seite, auch beim Seitenwechsel ohne Neuladen, und den Zähler „Banner angezeigt“. Nach „Ablehnen“ sendet es einmalig den Zähler „abgelehnt“ und danach nichts mehr, auch nicht aus anderen geöffneten Tabs. Bei „Global Privacy Control“ oder „Do Not Track“ zeigt es kein Banner und sendet nichts. Klick-, Scroll- und Verweildauer-Ereignisse registriert es erst nach „Annehmen“. Die Schaltflächen „Ablehnen“ und „Annehmen“ sind gleich gestaltet.
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Datenminimierung
IP-Adresse und Browser-Kennzeichen werden weder gespeichert noch protokolliert. Der Messdienst verwendet sie nur im Arbeitsspeicher für Land, Geräteklasse, Bot-Erkennung, Mengenbegrenzung und, nur nach Einwilligung, die Besucher-Kennung. Zeitpunkte werden auf die volle Stunde gerundet gespeichert. Pfade werden ohne Suchparameter und Anker gespeichert; Abschnitte, die wie Kennungen aussehen (lange Ziffernfolgen, UUIDs, E-Mail-Adressen), werden vorher ersetzt. Elementpfade bestehen nur aus Tag-Namen und Position. Formulareingaben und Seitentexte werden nicht erfasst.
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Pseudonymisierung
Die Besucher-Kennung (nur nach Einwilligung) ist ein auf 64 Bit gekürzter HMAC-SHA256 aus Website-Schlüssel, IP-Adresse und Browser-Kennzeichen mit einem Tagesschlüssel. Auch der Schlüssel der Mengenbegrenzung wird mit dem Tagesschlüssel gebildet. Der Tagesschlüssel liegt nur im Arbeitsspeicher; die Auslagerung auf die Festplatte ist für den Messdienst gesperrt. Er wird beim ersten Ereignis eines neuen Kalendertags (Europe/Berlin) und bei jedem Neustart neu erzeugt und nie gesichert. Ältere Kennungen lassen sich danach nicht mehr zuordnen.
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Zugriffskontrolle
Die Verwaltungsschnittstelle des Messdienstes (Auswertung, Website-Verwaltung) läuft auf einem internen Port, der nicht öffentlich erreichbar ist, und ist durch ein Zugriffstoken geschützt. Zugriff haben nur das Kundenportal und die Verwaltung von WEBklar. Das Portal zeigt jedem Kunden nur die Daten seiner eigenen Websites.
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Heatmap
Die Heatmap öffnet ein signierter Link, den nur der angemeldete Kunde im Kundenportal erzeugen kann. Der Link gilt 30 Minuten und liefert nur Klickpunkte der gewählten Seite und Ansicht, ohne Zeitpunkte und Kennungen.
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Eingangsprüfung
Messdaten werden nur angenommen, wenn die Website registriert und eingeschaltet ist und Origin bzw. Referer zu ihren Domains passen. Bots werden verworfen. Größe und Menge der Anfragen sind je Website und Absender begrenzt (Zähler nur im Arbeitsspeicher). Für ausgeschaltete Websites liefert der Messdienst ein leeres Skript aus.
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Löschung
Täglicher Löschlauf um 02:30 Uhr (Europe/Berlin): Ereignisse und Klicks nach 30 Tagen, Tageswerte nach 25 Monaten, alle Daten einer Website 60 Tage nach dem Ausschalten. Gelöschte Datensätze werden in der Datenbankdatei überschrieben und aus dem Schreibprotokoll (WAL) entfernt.
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Trennung
Der Messdienst läuft in einem eigenen Container mit eigenem Datenverzeichnis und hat keinen Zugriff auf andere Kundendaten. Alle Datensätze tragen den Website-Schlüssel; Abfragen erfolgen nur je Website.
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Protokolle
Der Reverse-Proxy führt kein Zugriffsprotokoll, und der Messdienst protokolliert keine Anfragen. Wird ein Zugriffsprotokoll eingeschaltet, dann nicht für die Adresse des Messdienstes. Meldungen der Container werden nach 14 Tagen gelöscht.
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Datensicherung
Tägliche Vollsicherung des Servers durch Hetzner; verfügbar sind die letzten sieben Tagessicherungen (§ 3 Abs. 5 der Abo-Bedingungen). Einen gesonderten Datenbank-Export des Messdienstes gibt es nicht.
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Rechenzentrum
Hetzner Online GmbH, Rechenzentrum Falkenstein (Deutschland). Hetzner ist nach ISO/IEC 27001 zertifiziert; der Geltungsbereich umfasst die Hosting-Dienstleistungen und die Rechenzentren.
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Organisation
Verpflichtung aller Beteiligten auf Vertraulichkeit, Ablauf für Datenschutzverletzungen (Nummer 8 Abs. 5), Archiv der Fassungen von Banner-Text und Zusatzseite (Nummer 8 Abs. 6), Überprüfung der Maßnahmen mindestens einmal im Jahr.
Fassung 2026-10-16 · Entwurf – Prüfung durch Kanzlei offen · Zusatzbedingungen zum Hosting-Abo und zum Wartungs-Abo
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1. Geltung
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(1) Funktion im Sinne dieser Leistungsbeschreibung ist die Website-Analyse. Diese Leistungsbeschreibung gilt, wenn der Kunde die Funktion im Kundenportal einschaltet und die dort angezeigte Zeile mit dem Klick auf „Einschalten“ bestätigt. Sie gilt für Funktionen, die ab ihrer Veröffentlichung eingeschaltet werden; hat der Kunde die Funktion zuvor einzeln gekauft, gilt für sie weiter die Leistungsbeschreibung, unter der er sie gekauft hat. Die Funktion ist in beiden Abos enthalten. Sie setzt ein laufendes Hosting-Abo oder Wartungs-Abo voraus. Sie wird zusammen mit dem Auftragsverarbeitungsvertrag Website-Analyse („AVV Website-Analyse“) vereinbart. Wie die Zustimmung abläuft, regelt die Vorbemerkung des AVV Website-Analyse.
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(2) Im Übrigen gelten die Abo-Bedingungen. Bei Widersprüchen geht für die Website-Analyse diese Leistungsbeschreibung vor, in Datenschutzfragen der AVV Website-Analyse.
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(3) Leistungsbeschreibung B Nr. 3 der Abo-Bedingungen („Rechtstexte … nicht enthalten“) gilt nicht für die Zusatzseite nach Nr. 2 Abs. 2 und den Hinweis in der Datenschutzerklärung nach Nr. 4 Abs. 4. Beides ist Teil der Website-Analyse.
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(4) Das Einschalten der Website-Analyse ist Teil des Abos und kein eigener Vertrag. Für den Widerruf gilt die Widerrufsbelehrung der Abo-Bedingungen.
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2. Leistung
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(1) Die Website-Analyse misst, wie die öffentliche Website des Kunden genutzt wird. Sie ist im Hosting-Abo und im Wartungs-Abo ohne Aufpreis enthalten. Die Einrichtung der Website-Analyse ist für den Kunden kostenlos. WEBklar rechnet sie weder auf ein Stundenkontingent an noch berechnet WEBklar sie gesondert.
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(2) Beim Veröffentlichen der Website fügt WEBklar Folgendes ein:
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ein Messskript in jede HTML-Datei der Website,
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ein Einwilligungsbanner am unteren Rand mit den gleich gestalteten Schaltflächen „Ablehnen“ und „Annehmen“ in der Akzentfarbe, die der Kunde beim Einschalten wählt (ist sie für weiße Schrift zu hell, nimmt das Banner Schwarz),
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eine Schaltfläche „Datenschutz-Einstellungen“ unten rechts, über die Besucher ihre Wahl jederzeit ändern können (hat die Website ein eigenes Element mit dem Attribut data-webklar-consent, übernimmt dieses Element die Aufgabe),
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eine Zusatzseite „/datenschutz-analyse.html“ mit den Datenschutzhinweisen zur Messung (Verantwortlicher: der Kunde).
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(3) Gemessen wird:
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solange der Besucher keine Wahl getroffen hat und sein Browser kein Signal nach dem nächsten Spiegelstrich sendet: Seitenaufrufe mit Pfad (ohne Suchparameter), Land (aus der IP-Adresse, die nicht gespeichert wird), Geräteklasse und ein Zähler dafür, dass das Banner angezeigt wurde;
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bei den Browser-Signalen „Global Privacy Control“ und „Do Not Track“: nichts, und es erscheint kein Banner;
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nach „Ablehnen“: nichts mehr, außer einmal dem Zähler „abgelehnt“;
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nach „Annehmen“ zusätzlich: die Domain der Website, von der der Besucher kam, die Größenklasse des Browserfensters, eine täglich wechselnde pseudonyme Besucher-Kennung, Verweildauer, Scrolltiefe, Klickpositionen (Heatmap), die Art von Kontakt-Klicks (Telefon, E-Mail, WhatsApp, Link auf eine andere Website mit deren Domain) und ein Zähler „angenommen“.
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Die einzelnen Datenarten nennt der AVV Website-Analyse in Nummer 3.
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(4) Es werden keine Cookies gesetzt. Gespeichert wird auf dem Gerät des Besuchers nur seine Banner-Wahl im lokalen Speicher des Browsers, für 183 Tage.
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(5) Die Auswertung steht im Kundenportal zur Verfügung: Kennzahlen und Diagramme für die letzten 7, 30 oder 90 Tage und eine Heatmap je Seite und Ansicht (Handy, Tablet, Computer) aus den bis zu 5.000 jüngsten Klicks der letzten 30 Tage. Die Daten liegen auf dem Server von WEBklar bei der Hetzner Online GmbH in Deutschland; sie werden nicht in Drittländer übermittelt. Einzelne Ereignisse und Klicks werden nach 30 Tagen gelöscht, Tageswerte nach 25 Monaten, alle Daten rund 60 Tage nach dem Ende der Website-Analyse (AVV Website-Analyse Nummer 9).
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(6) Die Zahlen sind Näherungswerte. Besucher mit Blockern, abgeschaltetem JavaScript, Browser-Signal oder Ablehnung werden nur eingeschränkt oder gar nicht erfasst. Besucherzahlen, Herkunftsseiten, Verweildauer, Scrolltiefe, Klicks und Kontakt-Klicks stammen nur von Besuchern, die „Annehmen“ gewählt haben.
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(7) Nicht enthalten sind Sitzungsaufzeichnungen, die Auswertung von Formularinhalten, die Messung von Ladezeiten und Fehlern, Kampagnen- und Trichteranalysen sowie ein Datenexport außer nach Nr. 7 Abs. 3.
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(8) Das Banner fragt nur nach der Einwilligung in die Website-Analyse von WEBklar. Andere einwilligungspflichtige Inhalte der Website, etwa eingebettete Karten, Videos oder Schriften von Drittanbietern, deckt es nicht ab.
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3. Voraussetzungen
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(1) Der Kunde hat ein laufendes Hosting-Abo oder Wartungs-Abo.
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(2) Die Website ist öffentlich erreichbar und wird bei WEBklar gehostet (Adresse unter project.webklar.com oder eigene Domain, die auf den Server von WEBklar zeigt). Nicht öffentliche Websites und Vorschauen, die nur nach einer Anmeldung erreichbar sind, werden nicht gemessen, ebenso wenig Websites, die im Dev-Modus auf einem Entwicklungsserver laufen. Enthält eine öffentliche Website Bereiche, die erst nach einer Anmeldung zugänglich sind (etwa eine Web-Anwendung mit Kundenkonto), werden auch dort Seitenaufrufe gezählt; dafür gilt Nr. 4 Abs. 5.
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(3) Auf der Zusatzseite erscheinen als Verantwortlicher die Firma (sonst der Name), die Anschrift, soweit sie im Kundenkonto hinterlegt ist, und die E-Mail-Adresse aus dem Kundenkonto. Das Portal zeigt diese Angaben vor dem Einschalten an. Der Kunde prüft sie und teilt Änderungen mit. Fehlen Firma und Name oder fehlt eine gültige E-Mail-Adresse, lässt sich die Funktion nicht einschalten.
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(4) Richtet sich die Website auch gezielt an Kinder unter 16 Jahren, schaltet der Kunde die Website-Analyse nicht ein, weil eine Einwilligung über das Banner dann nicht genügt (Art. 8 DSGVO). Lassen Inhalte oder Adressen der Website auf besondere Kategorien personenbezogener Daten schließen, etwa Gesundheit, Religion oder politische Meinung, teilt der Kunde das WEBklar vor dem Einschalten mit. WEBklar darf das Einschalten für eine solche Website ablehnen oder die Website-Analyse dort ausschalten.
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4. Pflichten des Kunden
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(1) Der Kunde ist für die Messung auf seiner Website Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
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(2) Er entfernt, verdeckt oder umgeht das Banner nicht und verändert das Skript nicht. Text und Gestaltung des Banners legt WEBklar fest.
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(3) Er bindet ohne Abstimmung mit WEBklar keine weiteren Mess-, Tracking- oder Marketing-Werkzeuge ein (zum Beispiel Google Analytics oder Meta Pixel), weil sie eine eigene Einwilligung erfordern können.
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(4) Liegt die Datenschutzerklärung in der von WEBklar betreuten Website, fügt WEBklar beim Einschalten dort einen kurzen Hinweis mit Link auf die Zusatzseite ein und entfernt ihn beim Ausschalten wieder; das wird nicht auf das Stundenkontingent angerechnet. Liegt sie woanders, etwa bei einem externen Generator, erhält der Kunde den Hinweis als Textbaustein und fügt ihn selbst ein und entfernt ihn nach dem Ausschalten selbst. Für den übrigen Inhalt seiner Datenschutzerklärung bleibt der Kunde verantwortlich (§ 6 Abs. 3 der Abo-Bedingungen). Fällt WEBklar beim Einfügen ein offensichtlicher Widerspruch auf (etwa „Wir setzen keine Analyse-Werkzeuge ein“), weist WEBklar den Kunden darauf hin; eine Pflicht zur Prüfung der Datenschutzerklärung entsteht daraus nicht.
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(5) Enthalten die Pfade seiner Website personenbezogene Angaben, etwa Namen, Kundennummern oder E-Mail-Adressen, teilt der Kunde das WEBklar vor dem Einschalten mit.
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(6) Er nutzt die Auswertung nur für eigene Zwecke, versucht nicht, einzelne Besucher zu identifizieren, und gibt Heatmap-Links nicht weiter.
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5. Verfügbarkeit und Störungen
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(1) Das Verfügbarkeitsziel nach § 5 der Abo-Bedingungen gilt für die Website, nicht für die Messung. Störungen der Messung beheben wir in angemessener Frist (§ 12 der Abo-Bedingungen). Daten, die während einer Störung nicht erfasst wurden, lassen sich nicht nachträglich erheben.
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(2) Fällt der Messdienst aus, wird die Website weiter ausgeliefert, nur ohne Banner und Messung.
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(3) Die gesetzlichen Rechte des Kunden sowie §§ 12 und 13 der Abo-Bedingungen bleiben unberührt.
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6. Hinweis zur Rechtslage
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Für die Zählung, solange der Besucher keine Wahl getroffen hat (Nr. 2 Abs. 3), übermittelt das Skript nur die Adresse der aufgerufenen Seite und die Angabe, dass das Banner angezeigt wurde. Land und Geräteklasse bestimmt der Messdienst aus den Daten, die jeder Browser bei einer Anfrage ohnehin mitsendet. Ob auch dafür eine Einwilligung nach § 25 TDDDG nötig ist, haben Gerichte und Aufsichtsbehörden nicht entschieden; die Aufsichtsbehörden legen den Begriff des Zugriffs auf das Endgerät eher weit aus. Ändert sich die Rechtslage, passt WEBklar die Messung an (Nr. 8).
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7. Ende der Leistung
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(1) Der Kunde kann die Website-Analyse jederzeit im Kundenportal ausschalten; das Portal bestätigt die Abschaltung. Die Website-Analyse läuft, solange das Abo läuft, das sie enthält. Endet es, schaltet WEBklar sie spätestens am folgenden Tag ab. Wechselt der Kunde vom Wartungs- ins Hosting-Abo, bleibt die Website-Analyse; das Gleiche gilt, wenn er den Wechsel ins Wartungs-Abo widerruft. WEBklar informiert den Kunden per E-Mail.
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(2) Mit dem Ausschalten speichert der Messdienst keine Messdaten mehr, und die Heatmap ist nicht mehr abrufbar. Das Messskript liefert dann kein Banner mehr aus, sobald die Website einmal mit der aktuellen Fassung des Skripts veröffentlicht wurde. Skript, Zusatzseite und, soweit WEBklar ihn eingefügt hat, den Hinweis in der Datenschutzerklärung entfernt WEBklar mit der nächsten Veröffentlichung der Website. WEBklar löst sie in der Regel sofort aus, spätestens innerhalb von fünf Werktagen.
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(3) Die gespeicherten Daten löscht WEBklar nach Nummer 9 des AVV Website-Analyse. Bis zum 46. Tag nach dem Ende kann der Kunde eine Kopie der Tageswerte und der noch vorhandenen Einzelereignisse als CSV-Datei verlangen.
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8. Änderungen und Einstellung
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(1) WEBklar darf die Technik der Website-Analyse verbessern, wenn der Leistungsumfang nicht schlechter wird (§ 3 Abs. 7 der Abo-Bedingungen). Ändert sich dabei, welche Daten erhoben werden, gilt Nummer 12 des AVV Website-Analyse.
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(2) WEBklar darf die Website-Analyse für eine Website mit einer Frist von vier Wochen beenden oder für alle Kunden mit einer Frist von drei Monaten einstellen, wenn
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ein Gesetz, eine Gerichtsentscheidung oder eine Vorgabe einer Aufsichtsbehörde den Betrieb in der bisherigen Form unzulässig macht oder nur mit wesentlich anderer Technik erlaubt und der Kunde einer dafür nötigen neuen Fassung nicht zustimmt (AVV Website-Analyse Nummer 12 Abs. 3), oder
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eine Sicherheitslücke sich nicht anders beheben lässt.
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Die Mitteilung erfolgt in Textform und nennt den Grund, die Merkmale der Änderung, den Zeitpunkt und bei Verbrauchern das Recht, den Vertrag nach § 327r Abs. 3 BGB zu beenden, mit seiner Frist.
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(3) Ist der Weiterbetrieb aus einem Grund nach Absatz 2 schon vor Ablauf der Frist nicht zulässig, darf WEBklar die Messung ohne Vorankündigung aussetzen, solange das nötig ist. WEBklar informiert den Kunden darüber unverzüglich in Textform mit dem Grund und nimmt die Messung wieder auf, sobald das zulässig und technisch möglich ist.
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(4) Gegenüber Unternehmern darf WEBklar die Website-Analyse außerdem ohne besonderen Grund mit einer Frist von drei Monaten in Textform für alle Kunden einstellen. Der Kunde kann das Abo dann innerhalb von 30 Tagen nach der Mitteilung zum Zeitpunkt der Einstellung kündigen; die Mindestlaufzeit steht dem nicht entgegen.
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(5) Weil für die Website-Analyse kein Aufpreis berechnet wird, ändert ihre Einstellung den Preis des Abos nicht. Gesetzliche Rechte von Verbrauchern bei Änderungen digitaler Produkte (§ 327r BGB) bleiben unberührt.
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9. Hinweise
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(1) Keine Rechtsberatung. Die Zusatzseite und der Hinweis in der Datenschutzerklärung sind Mustertexte für die Standardkonfiguration. WEBklar sorgt dafür, dass sie die Technik richtig beschreiben, und passt sie an, wenn sich die Technik ändert. Eine Prüfung, ob die Website des Kunden insgesamt datenschutzkonform ist, und eine rechtliche Beratung im Einzelfall schuldet WEBklar nicht. Abstimmungen nach dieser Leistungsbeschreibung betreffen nur die Technik.
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(2) Nachweis der Einwilligung. Ein Protokoll je Besucher wird nicht geführt. Als Nachweis dienen die Dokumentation der Technik und das Archiv der Fassungen von Banner-Text und Zusatzseite (AVV Website-Analyse Nummer 8 Abs. 6).
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(3) Die Länderzuordnung nutzt die Datenbank „IP to Country Lite“ von DB-IP.com (Lizenz CC BY 4.0). Im Kundenportal steht dazu unter der Auswertung der Hinweis „Länderdaten: IP-Geolocation by DB-IP“ mit Link auf db-ip.com.
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diff --git a/test/funktionenRechtV6.test.js b/test/funktionenRechtV6.test.js
index 2bd354f..63160d6 100644
--- a/test/funktionenRechtV6.test.js
+++ b/test/funktionenRechtV6.test.js
@@ -90,3 +90,47 @@ test('Webshop und Buchungskalender v6: Überschriften wie Fassung 5, Nr. 9 neu b
}
assert.ok(lies(`docs/rechtliches/${LB.shop.slug}-v6.md`).includes(LB.shop.nurBetrieb))
})
+const BA = {
+ voraussetzung: 'Die Funktion ist in beiden Abos enthalten. Sie setzt ein laufendes Hosting-Abo oder Wartungs-Abo voraus.',
+ einrichtung: 'Die Einrichtung der Website-Analyse ist für den Kunden kostenlos. WEBklar rechnet sie weder auf ein Stundenkontingent an noch berechnet WEBklar sie gesondert.',
+ ende: 'Die Website-Analyse läuft, solange das Abo läuft, das sie enthält. Endet es, schaltet WEBklar sie spätestens am folgenden Tag ab. Wechselt der Kunde vom Wartungs- ins Hosting-Abo, bleibt die Website-Analyse; das Gleiche gilt, wenn er den Wechsel ins Wartungs-Abo widerruft.',
+ widerruf: 'Das Einschalten der Website-Analyse ist Teil des Abos und kein eigener Vertrag. Für den Widerruf gilt die Widerrufsbelehrung der Abo-Bedingungen.',
+}
+test('Website-Analyse v6 (Leistungsbeschreibung): in beiden Abos, Einrichtung kostenlos, Ende mit dem Abo, Zielgruppenregel bleibt', () => {
+ const md = lies('docs/rechtliches/leistungsbeschreibung-website-analyse-v6.md')
+ assert.match(md.split('\n')[2], /^\*\*Fassung 2026-10-16\*\* · (Entwurf – Prüfung durch Kanzlei offen · )?Zusatzbedingungen zum Hosting-Abo und zum Wartungs-Abo$/)
+ assert.doesNotMatch(md, /€|per Haken|[a-zäöüß,;:] Sie\b|Im Hosting-Abo ist die Website-Analyse nicht enthalten|Sie ist im Wartungs-Abo ohne Aufpreis|im Kundenportal bestellt/)
+ assert.ok(md.includes(B.geltung.replaceAll('{N}', 'Kunde')))
+ for (const t of Object.values(BA)) assert.ok(md.includes(t), t.slice(0, 40))
+ for (const s of ['Sie ist im Hosting-Abo und im Wartungs-Abo ohne Aufpreis enthalten.', 'Der Kunde hat ein laufendes Hosting-Abo oder Wartungs-Abo.',
+ 'Der Kunde kann das Abo dann innerhalb von 30 Tagen nach der Mitteilung zum Zeitpunkt der Einstellung kündigen',
+ 'Weil für die Website-Analyse kein Aufpreis berechnet wird, ändert ihre Einstellung den Preis des Abos nicht.',
+ 'Richtet sich die Website auch gezielt an Kinder unter 16 Jahren']) assert.ok(md.includes(s), s) // letzter Satz: Zielgruppenregel (Nr. 3 Abs. 4) bleibt
+ assert.deepEqual(abschnitte(md).map((a) => a.kopf), abschnitte(lies('docs/rechtliches/leistungsbeschreibung-website-analyse.md')).map((a) => a.kopf))
+})
+LB.analyse = { slug: 'leistungsbeschreibung-website-analyse', partei: 'kunde' } // nur für die Querverweise in Task 10
+const AVV = { // [alt, neu] je Datei; der Rest ab "## 1." ist sonst wortgleich mit der Bestandsfassung
+ analyse: [['spätestens mit dem Ende des Wartungs-Abos; den Messdienst schaltet WEBklar dann spätestens am folgenden Tag ab', 'spätestens mit dem Ende des Abos, das die Website-Analyse enthält (Hosting-Abo oder Wartungs-Abo); endet nur das Wartungs-Abo und läuft ein Hosting-Abo weiter, läuft dieser Vertrag weiter. Den Messdienst schaltet WEBklar bei Vertragsende spätestens am folgenden Tag ab'],
+ ['(Ausschalten oder Ende des Wartungs-Abos)', '(Ausschalten oder Ende des Abos, das sie enthält)'],
+ ['Das Wartungs-Abo bleibt davon unberührt.', 'Das Abo bleibt davon unberührt.']],
+}
+const KOPF_AVV = ENTWURF ? '**Fassung 2026-10-16** · Entwurf – Prüfung durch Kanzlei offen' : '**Fassung 2026-10-16**'
+const AVV_FUNKTION = { termine: 'Terminplaner', shop: 'Webshop', unterkunft: 'Buchungskalender', analyse: 'Website-Analyse' }
+const avvVorbemerkung = (funktion, fassung) => `Der Kunde schließt diesen Vertrag, wenn er im Kundenportal die Funktion „${funktion}“ einschaltet und die dort angezeigte Zeile „Es gelten Leistungsbeschreibung und Auftragsverarbeitung (Fassung ${fassung})“ mit dem Klick auf „Einschalten“ bestätigt; diesem Vertrag und der Leistungsbeschreibung „${funktion}“ („Leistungsbeschreibung“) in der angezeigten Fassung stimmt er damit zu. Das Portal speichert den Wortlaut der angezeigten Zeile, die Fassungen, den Zeitpunkt, das Kundenkonto und die angemeldete Person. Anschließend sendet WEBklar dem Kunden eine E-Mail, die beide Texte in dieser Fassung als PDF enthält und auf sie verlinkt.`
+function pruefeAvv(key, slug) {
+ const v5 = lies(`docs/rechtliches/${slug}.md`), v6 = lies(`docs/rechtliches/${slug}-v6.md`)
+ assert.equal(v6.split('\n')[2], KOPF_AVV)
+ assert.ok(v6.includes(`(1) ${avvVorbemerkung(AVV_FUNKTION[key], '2026-10-16')}`))
+ assert.doesNotMatch(v6, /per Haken|Mit der Bestellung weist|Vertrag über den Betrieb der Website|keine Bestellung geworden/)
+ let erwartet = v5.replace(/^\*\*Fassung \d{4}-\d{2}-\d{2}\*\*.*$/m, KOPF_AVV)
+ erwartet = erwartet.replace(/^\(1\) Der Kunde schließt diesen Vertrag[^\n]*$/m, `(1) ${avvVorbemerkung(AVV_FUNKTION[key], '2026-10-16')}`)
+ for (const [alt, neu] of AVV[key]) { assert.ok(erwartet.includes(alt), `Bestand enthält: ${alt.slice(0, 40)}`); erwartet = erwartet.replaceAll(alt, neu) }
+ assert.equal(v6, erwartet, `${slug}-v6.md = Bestandsfassung mit genau diesen Ersetzungen`)
+}
+test('AVV Website-Analyse v6', () => { pruefeAvv('analyse', 'avv-website-analyse') })
+test('Analyse-Seiten sind genau render(Markdown)', () => {
+ for (const doc of ['analyse-lb', 'analyse-avv']) {
+ const d = funktionen6Dokumente().find((x) => x.doc === doc)
+ assert.equal(lies(d.html), render(lies(d.md), d.meta), d.html)
+ }
+})