AVV Webshop und Buchungskalender Fassung 6: Rückkehr automatisch (R8b)
Nr. 9 Abs. 6 sagte noch "auf Wunsch des Kunden". R8b (28.10.2026), Nr. 10 Abs. 5 der Leistungsbeschreibungen und der Code holen die Funktion bei einem neuen Wartungs-Abo in der Frist von selbst zurück. Seiten und PDFs neu gebaut, Ersetzungsliste im Test ergänzt. Co-Authored-By: Claude Opus 5.5 <noreply@anthropic.com>
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<p>(5) Der Löschlauf läuft täglich; gelöscht oder anonymisiert wird frühestens nach Ablauf der jeweiligen Frist. Ist an einem Tag mehr zu bearbeiten, als ein Lauf schafft, folgt der Rest im nächsten Lauf.</p>
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<p>(6) Ist der Webshop abgeschaltet oder das Wartungs-Abo beendet, kann der Kunde die Bestellungen und Widerrufe 90 Tage lang im Kundenportal lesen und als CSV-Datei exportieren. Danach löscht WEBklar alle Daten des Webshops: Artikel, Bilder, Bestellungen, Widerrufe, Einstellungen, Rechtstexte und das Archiv der bestätigten Fassungen der Rechtstexte (Nummer 8 Abs. 5). Eine Ausnahme ist das Einrichtungs-Ticket, in dem WEBklar die Einrichtung als Arbeitsnachweis festhält: Es bleibt mit einer Kurzfassung der Angaben zur Einrichtung bestehen (zum Beispiel Adresse der Website, Einbau-Code und die Angaben des Kunden aus der Anfrage) und enthält keine Daten von Käufern; dafür gilt die Datenschutzerklärung von WEBklar (Abschnitt 6). Beginnt innerhalb dieser Frist wieder ein Wartungs-Abo, schaltet WEBklar den Webshop auf Wunsch des Kunden mit den vorhandenen Daten wieder ein (Nr. 10 Abs. 5 der Leistungsbeschreibung). Früher anonymisiert WEBklar einzelne Daten auf Weisung des Kunden (Nummer 8 Abs. 2); alle Daten des Webshops löscht WEBklar auf Weisung des Kunden in Textform unverzüglich.</p>
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<p>(6) Ist der Webshop abgeschaltet oder das Wartungs-Abo beendet, kann der Kunde die Bestellungen und Widerrufe 90 Tage lang im Kundenportal lesen und als CSV-Datei exportieren. Danach löscht WEBklar alle Daten des Webshops: Artikel, Bilder, Bestellungen, Widerrufe, Einstellungen, Rechtstexte und das Archiv der bestätigten Fassungen der Rechtstexte (Nummer 8 Abs. 5). Eine Ausnahme ist das Einrichtungs-Ticket, in dem WEBklar die Einrichtung als Arbeitsnachweis festhält: Es bleibt mit einer Kurzfassung der Angaben zur Einrichtung bestehen (zum Beispiel Adresse der Website, Einbau-Code und die Angaben des Kunden aus der Anfrage) und enthält keine Daten von Käufern; dafür gilt die Datenschutzerklärung von WEBklar (Abschnitt 6). Beginnt innerhalb dieser Frist wieder ein Wartungs-Abo, schaltet WEBklar den Webshop mit den vorhandenen Daten wieder ein (Nr. 10 Abs. 5 der Leistungsbeschreibung). Früher anonymisiert WEBklar einzelne Daten auf Weisung des Kunden (Nummer 8 Abs. 2); alle Daten des Webshops löscht WEBklar auf Weisung des Kunden in Textform unverzüglich.</p>
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<p>(7) Die Daten sind in der täglichen Vollsicherung des Servers enthalten (§ 3 Abs. 5 der Abo-Bedingungen). Gelöschte oder anonymisierte Daten bleiben dort bis zu sieben Tage erhalten und werden dann überschrieben. Wird eine Sicherung zurückgespielt, holt der tägliche Löschlauf die fälligen Löschungen und Anonymisierungen nach; Löschungen auf Weisung des Kunden wiederholt WEBklar.</p>
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