Buchungskalender: Abschluss – L2-L4 Rechtstexte (Hinweis-Mail mit Loeschdatum, Linkgueltigkeit, Kontoloeschung), HTML/PDF/sha256 neu
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<p>(3) WEBklar verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf die Datenschutzpflichten nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO. Bei der Hetzner Online GmbH ist das deren Vertrag zur Auftragsverarbeitung, den WEBklar abgeschlossen hat. Kommt ein Unterauftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, haftet WEBklar dem Kunden für die Einhaltung dieser Pflichten (Art. 28 Abs. 4 Satz 2 DSGVO).</p>
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<p>(4) <strong>Stripe ist kein Unterauftragsverarbeiter von WEBklar.</strong> Der Kunde verwendet sein eigenes Stripe-Konto und hat den Vertrag darüber unmittelbar mit Stripe geschlossen (Nr. 3 der Leistungsbeschreibung); die Zahlung des Gastes fließt direkt auf dieses Konto. Die Zahlungsseite (Stripe Checkout), die Erhebung von Zahlungs- und Kartendaten (derzeit nur Karte, einschließlich Apple Pay und Google Pay), die Prüfung von Zahlungen und die Auszahlungen verantworten der Kunde und Stripe nach ihrem Vertrag; WEBklar erhält diese Daten nicht. Auf Weisung des Kunden legt WEBklar bei Stripe die Zahlung an, ruft die Angaben zu Zahlungen ab, die der Buchungskalender braucht (Nummer 2 Abs. 1), schließt offene Zahlungsseiten und veranlasst Erstattungen (auch die automatischen nach Nummer 4 Abs. 2). An Stripe gehen dabei von WEBklar nur: die Bezeichnung des Aufenthalts mit Rechnungsnummer als Zahlungsposition, der Betrag, die Kennungen der Buchung und der Zahlung (Metadaten), die E-Mail-Adresse des Gastes zur Vorbelegung der Zahlungsseite, soweit WEBklar sie übergibt, die Erstattung und der <strong>geheime Link zur Buchungsseite mit dem Token als Rücksprungadresse</strong> (bei Erfolg und bei Abbruch). Dieser Link ist damit für Stripe und im Stripe-Dashboard des Kunden sichtbar; er öffnet nur diese eine Buchungsseite und verfällt mit ihr. Die Weitergabe von Daten durch Stripe, auch an Stellen außerhalb der Europäischen Union, regeln der Kunde und Stripe; dafür ist WEBklar nicht verantwortlich.</p>
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<p>(4) <strong>Stripe ist kein Unterauftragsverarbeiter von WEBklar.</strong> Der Kunde verwendet sein eigenes Stripe-Konto und hat den Vertrag darüber unmittelbar mit Stripe geschlossen (Nr. 3 der Leistungsbeschreibung); die Zahlung des Gastes fließt direkt auf dieses Konto. Die Zahlungsseite (Stripe Checkout), die Erhebung von Zahlungs- und Kartendaten (derzeit nur Karte, einschließlich Apple Pay und Google Pay), die Prüfung von Zahlungen und die Auszahlungen verantworten der Kunde und Stripe nach ihrem Vertrag; WEBklar erhält diese Daten nicht. Auf Weisung des Kunden legt WEBklar bei Stripe die Zahlung an, ruft die Angaben zu Zahlungen ab, die der Buchungskalender braucht (Nummer 2 Abs. 1), schließt offene Zahlungsseiten und veranlasst Erstattungen (auch die automatischen nach Nummer 4 Abs. 2). An Stripe gehen dabei von WEBklar nur: die Bezeichnung des Aufenthalts mit Rechnungsnummer als Zahlungsposition, der Betrag, die Kennungen der Buchung und der Zahlung (Metadaten), die E-Mail-Adresse des Gastes zur Vorbelegung der Zahlungsseite, soweit WEBklar sie übergibt, die Erstattung und der <strong>geheime Link zur Buchungsseite mit dem Token als Rücksprungadresse</strong> (bei Erfolg und bei Abbruch). Dieser Link ist damit für Stripe und im Stripe-Dashboard des Kunden sichtbar; Der Link gilt bis 90 Tage nach der Abreise (bei nicht zustande gekommenen Buchungen 30 Tage) und öffnet nur diese eine Buchungsseite. Die Weitergabe von Daten durch Stripe, auch an Stellen außerhalb der Europäischen Union, regeln der Kunde und Stripe; dafür ist WEBklar nicht verantwortlich.</p>
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<p>(5) Plattformen, deren iCal-Kalender der Kunde einbindet oder denen er die iCal-Adresse des Buchungskalenders mitteilt, sind Empfänger nach seiner Entscheidung. WEBklar übermittelt ihnen keine Daten von Gästen.</p>
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<p>(5) In der Versandwarteschlange für E-Mails leert WEBklar die Empfängeradresse und den Inhalt einer E-Mail nach dem Versand und löscht den Eintrag 7 Tage nach dem Versand. E-Mails, die nicht zugestellt werden können, löscht WEBklar mit Empfängeradresse und Inhalt 48 Stunden nach dem endgültigen Fehlschlag.</p>
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<p>(6) Ist der Buchungskalender abgeschaltet oder der Vertrag über den Betrieb der Website beendet, kann der Kunde die Anfragen, Buchungen und Rechnungen 90 Tage lang im Kundenportal lesen und die Rechnungen einzeln als PDF herunterladen; WEBklar weist ihn vor dem Abschalten per E-Mail darauf hin. Danach löscht WEBklar alle Daten des Buchungskalenders: Unterkünfte, Preise, Anfragen, Buchungen, Rechnungen, Kalenderverbindungen, Sperren und Einstellungen. Damit endet auch die Aufbewahrung der Rechnungen nach Absatz 3; sie bewahrt der Kunde dann selbst auf. Eine Ausnahme ist das Einrichtungs-Ticket, in dem WEBklar die Einrichtung als Arbeitsnachweis festhält: Es bleibt mit einer Kurzfassung der Angaben zur Einrichtung bestehen (zum Beispiel Adresse der Website, Einbau-Code und die Angaben des Kunden aus der Anfrage) und enthält keine Daten von Gästen; dafür gilt die Datenschutzerklärung von WEBklar (Abschnitt 6). Beginnt innerhalb dieser Frist wieder ein Vertrag über den Betrieb der Website, schaltet WEBklar den Buchungskalender auf Wunsch des Kunden mit den vorhandenen Daten wieder ein (Nr. 10 Abs. 5 der Leistungsbeschreibung). Früher anonymisiert WEBklar einzelne Daten auf Weisung des Kunden (Nummer 8 Abs. 2); alle Daten des Buchungskalenders löscht WEBklar auf Weisung des Kunden in Textform unverzüglich.</p>
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<p>(6) Ist der Buchungskalender abgeschaltet oder der Vertrag über den Betrieb der Website beendet, kann der Kunde die Anfragen, Buchungen und Rechnungen 90 Tage lang im Kundenportal lesen und die Rechnungen einzeln als PDF herunterladen; WEBklar weist ihn nach dem Abschalten per E-Mail mit dem Löschdatum darauf hin, seine Rechnungen zu sichern. Danach löscht WEBklar alle Daten des Buchungskalenders: Unterkünfte, Preise, Anfragen, Buchungen, Rechnungen, Kalenderverbindungen, Sperren und Einstellungen. Damit endet auch die Aufbewahrung der Rechnungen nach Absatz 3; sie bewahrt der Kunde dann selbst auf. Eine Ausnahme ist das Einrichtungs-Ticket, in dem WEBklar die Einrichtung als Arbeitsnachweis festhält: Es bleibt mit einer Kurzfassung der Angaben zur Einrichtung bestehen (zum Beispiel Adresse der Website, Einbau-Code und die Angaben des Kunden aus der Anfrage) und enthält keine Daten von Gästen; dafür gilt die Datenschutzerklärung von WEBklar (Abschnitt 6). Beginnt innerhalb dieser Frist wieder ein Vertrag über den Betrieb der Website, schaltet WEBklar den Buchungskalender auf Wunsch des Kunden mit den vorhandenen Daten wieder ein (Nr. 10 Abs. 5 der Leistungsbeschreibung). Früher anonymisiert WEBklar einzelne Daten auf Weisung des Kunden (Nummer 8 Abs. 2); Wird das Kundenkonto gelöscht, schaltet WEBklar den Buchungskalender ab und löscht seine Daten wie nach Absatz 6 (bei Abschaltung 90 Tage später); einen Hinweis per E-Mail gibt es dann nicht, weil mit dem Konto auch die E-Mail-Adresse gelöscht wird. alle Daten des Buchungskalenders löscht WEBklar auf Weisung des Kunden in Textform unverzüglich.</p>
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<p>(7) Die Daten sind in der täglichen Vollsicherung des Servers enthalten (§ 3 Abs. 5 der Abo-Bedingungen). Gelöschte oder anonymisierte Daten bleiben dort bis zu sieben Tage erhalten und werden dann überschrieben. Wird eine Sicherung zurückgespielt, holt der tägliche Löschlauf die fälligen Löschungen und Anonymisierungen nach; Löschungen auf Weisung des Kunden wiederholt WEBklar.</p>
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<tr><td>Übertragung</td><td>Das Widget, die Buchungsseite und das Kundenportal werden nur über TLS (HTTPS) übertragen. Der Einbau-Code verweist auf eine Adresse mit https://. Die Zahlung geschieht auf der Zahlungsseite von Stripe. Kalender anderer Plattformen ruft WEBklar nur über https ab.</td></tr>
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<tr><td>Speicher im Browser</td><td>Es werden keine Cookies gesetzt. Das Widget sendet seine Anfragen ohne Cookies und ruft nur die Schnittstelle des Buchungskalenders auf, keine Dienste Dritter.</td></tr>
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<tr><td>Zugriffskontrolle</td><td>Das Kundenportal ist nur nach Anmeldung erreichbar; jeder Kunde sieht nur die Daten seiner eigenen Projekte. Die öffentliche Schnittstelle des Widgets liefert nur für einen vorhandenen Buchungskalender Daten und ist über den Website-Schlüssel (Site-Key) adressiert; die belegten Nächte nennt sie ohne Quelle und ohne Daten von Gästen. Die Buchungsseite ruft der Gast nur mit einem geheimen Token ab, das nur als Prüfsumme gespeichert und zeitkonstant verglichen wird. Der Token wird nur als Prüfsumme gespeichert; er wird nur als Teil der Rücksprungadresse an Stripe übergeben (Nummer 7 Abs. 4) und öffnet nur diese eine Buchungsseite. Benachrichtigungen von Stripe werden nur nach Prüfung ihrer Signatur verarbeitet; die Schlüssel für Stripe liegen nur auf dem Server. Die iCal-Adresse des Buchungskalenders ist ein geheimer, erneuerbarer Zufallswert.</td></tr>
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<tr><td>Zugriffskontrolle</td><td>Das Kundenportal ist nur nach Anmeldung erreichbar; jeder Kunde sieht nur die Daten seiner eigenen Projekte. Die öffentliche Schnittstelle des Widgets liefert nur für einen vorhandenen Buchungskalender Daten und ist über den Website-Schlüssel (Site-Key) adressiert; die belegten Nächte nennt sie ohne Quelle und ohne Daten von Gästen. Die Buchungsseite ruft der Gast nur mit einem geheimen Token ab, das nur als Prüfsumme gespeichert und zeitkonstant verglichen wird. Der Token wird nur als Prüfsumme gespeichert; er wird nur als Teil der Rücksprungadresse an Stripe übergeben (Nummer 7 Abs. 4) und öffnet nur diese eine Buchungsseite; er gilt bis 90 Tage nach der Abreise (bei nicht zustande gekommenen Buchungen 30 Tage), danach antwortet die Buchungsseite wie bei einem unbekannten Link. Benachrichtigungen von Stripe werden nur nach Prüfung ihrer Signatur verarbeitet; die Schlüssel für Stripe liegen nur auf dem Server. Die iCal-Adresse des Buchungskalenders ist ein geheimer, erneuerbarer Zufallswert.</td></tr>
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<tr><td>Missbrauchsschutz</td><td>Ein verstecktes Feld (Honeypot), eine Mindestzeit bis zum Absenden des Formulars mit signiertem Formular-Token und Grenzen je IP-Adresse und je Buchungskalender schützen vor automatisierten Anfragen. Die Grenzen gelten im Arbeitsspeicher; ein Neustart leert sie. Mit der Anfrage wird nur ein gesalzener IP-Hash gespeichert (Nummer 3 Abs. 4). Beim Abruf von Kalendern anderer Plattformen sind nur Adressen mit https erlaubt, private und lokale Ziele sind gesperrt, und Größe und Dauer des Abrufs sind begrenzt.</td></tr>
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<tr><td>Datenminimierung</td><td>Kartendaten erhält und speichert WEBklar nicht. Preise berechnet der Server aus den gespeicherten Preisen und Posten, nie aus Angaben des Browsers. Von anderen Kalendern werden nur Zeiträume übernommen. Mit der Anfrage werden keine IP-Adresse im Klartext und kein Browser-Kennzeichen gespeichert; der IP-Hash wird mit der Entscheidung des Kunden entfernt. Die Gästedaten werden nach den Fristen der Nummer 9 anonymisiert. Nach dem Versand einer E-Mail werden Empfängeradresse und Inhalt in der Warteschlange geleert.</td></tr>
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<tr><td>Integrität der Rechnungen</td><td>Rechnungen und Stornorechnungen werden als unveränderlicher Schnappschuss gespeichert; das PDF entsteht bei jedem Abruf aus diesem Schnappschuss. Rechnungsnummern werden unter Sperre lückenlos je Kunde und Jahr vergeben. Freigabe und Buchung prüfen unter Sperre erneut, dass der Zeitraum frei ist.</td></tr>
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<p>(4) Erstattungen bei einer Stornierung veranlasst der Vermieter im Kundenportal; WEBklar führt die Erstattung über das Stripe-Konto des Vermieters aus. Er bestimmt den Betrag bis zur Höhe der Zahlung des Gastes. Storniert der Vermieter einen Aufenthalt, schließt WEBklar eine noch offene Zahlungsseite bei Stripe. <strong>Automatische Erstattung:</strong> Geht eine Zahlung ein, nachdem die Buchung storniert oder die Reservierung abgelaufen ist, oder zahlt der Gast eine bereits bezahlte Buchung ein zweites Mal, erstattet WEBklar den Betrag ohne weitere Anweisung im Namen des Vermieters in voller Höhe über dessen Stripe-Konto. Dazu erteilt der Vermieter WEBklar mit der Zustimmung zum Buchungskalender eine dauerhafte Weisung; der Stand der Buchung ändert sich dadurch nicht. Erstattungen aus dem Stripe-Dashboard trägt WEBklar in die Buchung nach, soweit Stripe sie meldet.</p>
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<p>(5) Die Zahlungsseite selbst (Stripe Checkout) betreibt Stripe. Online-Zahlungen sind derzeit nur per Karte möglich, einschließlich Apple Pay und Google Pay; eine SEPA-Lastschrift bietet der Buchungskalender nicht an. Kartendaten gibt der Gast nur dort ein; WEBklar erhält sie nicht. Beim Start der Zahlung übergibt WEBklar Stripe als Rücksprungadresse (bei Erfolg und bei Abbruch) den geheimen Link zur Buchungsseite des Gastes samt Token. Dieser Link ist damit für Stripe und im Stripe-Dashboard des Vermieters sichtbar; er öffnet nur diese eine Buchungsseite und verfällt mit ihr.</p>
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<p>(5) Die Zahlungsseite selbst (Stripe Checkout) betreibt Stripe. Online-Zahlungen sind derzeit nur per Karte möglich, einschließlich Apple Pay und Google Pay; eine SEPA-Lastschrift bietet der Buchungskalender nicht an. Kartendaten gibt der Gast nur dort ein; WEBklar erhält sie nicht. Beim Start der Zahlung übergibt WEBklar Stripe als Rücksprungadresse (bei Erfolg und bei Abbruch) den geheimen Link zur Buchungsseite des Gastes samt Token. Dieser Link ist damit für Stripe und im Stripe-Dashboard des Vermieters sichtbar; Der Link gilt bis 90 Tage nach der Abreise (bei nicht zustande gekommenen Buchungen 30 Tage) und öffnet nur diese eine Buchungsseite.</p>
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<p>(6) <strong>Rechnungen im Namen des Vermieters.</strong> Der Vermieter beauftragt WEBklar mit der Zustimmung bei der Bestellung, in seinem Namen und für seine Rechnung Rechnungen und Stornorechnungen an seine Gäste auszustellen (Rechnung durch einen Dritten im Namen und im Auftrag des Leistenden, § 14 Abs. 2 Satz 4 UStG). Aussteller der Rechnung ist der Vermieter; sie trägt seinen Namen, seine Anschrift, seine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und keinen Hinweis auf WEBklar. WEBklar erzeugt die Rechnung aus den Angaben, die der Vermieter hinterlegt und bei der Freigabe bestätigt hat. Er verantwortet die Richtigkeit seiner Angaben, der Preise, der Steuerart und der Steuersätze; WEBklar prüft sie nicht steuerrechtlich. Die Rechnung wird nach ihrer Ausstellung nicht mehr verändert; Fehler korrigiert der Vermieter durch Stornierung und neue Buchung nach den Möglichkeiten des Kundenportals. Die Zustimmung zu diesem Auftrag gibt der Vermieter bei der Bestellung und bestätigt sie in den Einstellungen des Buchungskalenders. Widerruft er den Auftrag in Textform, stellt der Buchungskalender keine Rechnungen mehr aus und ist für ihn nicht mehr nutzbar.</p>
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<h2>7. Kein Widerrufsrecht des Gastes, Hinweise auf der Buchungsseite</h2>
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<p>(1) Für die Buchung von Beherbergungsleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in einem bestimmten Zeitraum besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Buchungsseite weist den Gast darauf hin; der Vermieter kann ihm vertraglich ein weitergehendes Recht einräumen, der Buchungskalender bietet dafür aber keine Funktion.</p>
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<p>(1) Für die Buchung von Beherbergungsleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in einem bestimmten Zeitraum besteht nach § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Buchungsseite weist den Gast darauf hin; der Vermieter kann ihm vertraglich ein weitergehendes Recht einräumen, der Buchungskalender bietet dafür aber keine Funktion.</p>
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<p>(2) Die Buchungsseite zeigt dem Gast vor der Schaltfläche „Zahlungspflichtig buchen“ die wesentlichen Angaben nach Art. 246a EGBGB, soweit der Buchungskalender sie kennt (Anbieter, Unterkunft, Zeitraum, Leistung, Gesamtpreis, Zahlart, Stornobedingungen, Hinweis auf das fehlende Widerrufsrecht). Der Vermieter ergänzt, was darüber hinausgeht, in seinen Texten selbst (Nr. 5 Abs. 2).</p>
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<p>(2) Mit dem Abschalten nimmt der Buchungskalender keine neuen Anfragen und Buchungen mehr an, und das Widget zeigt den Ausweichtext. Reservierungen laufen aus. Bereits gebuchte Aufenthalte bleiben Verträge zwischen dem Vermieter und seinen Gästen; der Vermieter erfüllt sie und informiert seine Gäste, wenn er den Buchungskalender nicht mehr anbietet. Anfragen, Buchungen und Rechnungen bleiben im Kundenportal 90 Tage lesbar; Rechnungen kann er einzeln als PDF herunterladen.</p>
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<p>(3) WEBklar löscht alle Daten des Buchungskalenders, also Unterkünfte, Preise, Anfragen, Buchungen, Rechnungen, Kalenderverbindungen, Sperren und Einstellungen, 90 Tage nach dem Abschalten. Eine Ausnahme ist das Einrichtungs-Ticket, in dem WEBklar die Einrichtung als Arbeitsnachweis festhält: Es bleibt mit einer Kurzfassung der Angaben zur Einrichtung bestehen und enthält keine Daten von Gästen (Nummer 9 Abs. 6 des AVV Buchungskalender). Die Aufbewahrungsfrist der Rechnungen (Nr. 5 Abs. 8) endet damit mit der Löschung; der Vermieter bewahrt sie danach selbst auf.</p>
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<p>(3) WEBklar löscht alle Daten des Buchungskalenders, also Unterkünfte, Preise, Anfragen, Buchungen, Rechnungen, Kalenderverbindungen, Sperren und Einstellungen, 90 Tage nach dem Abschalten. Eine Ausnahme ist das Einrichtungs-Ticket, in dem WEBklar die Einrichtung als Arbeitsnachweis festhält: Es bleibt mit einer Kurzfassung der Angaben zur Einrichtung bestehen und enthält keine Daten von Gästen (Nummer 9 Abs. 6 des AVV Buchungskalender). Die Aufbewahrungsfrist der Rechnungen (Nr. 5 Abs. 8) endet damit mit der Löschung; der Vermieter bewahrt sie danach selbst auf. Nach dem Abschalten weist WEBklar den Vermieter per E-Mail mit dem Löschdatum darauf hin, seine Rechnungen zu sichern; bis dahin sind sie im Kundenportal abrufbar. Wird das Kundenkonto gelöscht, schaltet WEBklar den Buchungskalender ab und löscht seine Daten wie nach Absatz 3 (90 Tage nach dem Abschalten); einen Hinweis per E-Mail gibt es dann nicht, weil mit dem Konto auch die E-Mail-Adresse gelöscht wird.</p>
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<p>(4) Das Stripe-Konto bleibt beim Vermieter. Das Ende des Buchungskalenders berührt weder das Konto noch die Auszahlungen noch den Vertrag mit Stripe. Der Vermieter kann die Verbindung zwischen dem Konto und dem Buchungskalender im Stripe-Dashboard beenden.</p>
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