Buchungskalender: Abschluss – L2-L4 Rechtstexte (Hinweis-Mail mit Loeschdatum, Linkgueltigkeit, Kontoloeschung), HTML/PDF/sha256 neu

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<p>(4) Erstattungen bei einer Stornierung veranlasst der Vermieter im Kundenportal; WEBklar führt die Erstattung über das Stripe-Konto des Vermieters aus. Er bestimmt den Betrag bis zur Höhe der Zahlung des Gastes. Storniert der Vermieter einen Aufenthalt, schließt WEBklar eine noch offene Zahlungsseite bei Stripe. <strong>Automatische Erstattung:</strong> Geht eine Zahlung ein, nachdem die Buchung storniert oder die Reservierung abgelaufen ist, oder zahlt der Gast eine bereits bezahlte Buchung ein zweites Mal, erstattet WEBklar den Betrag ohne weitere Anweisung im Namen des Vermieters in voller Höhe über dessen Stripe-Konto. Dazu erteilt der Vermieter WEBklar mit der Zustimmung zum Buchungskalender eine dauerhafte Weisung; der Stand der Buchung ändert sich dadurch nicht. Erstattungen aus dem Stripe-Dashboard trägt WEBklar in die Buchung nach, soweit Stripe sie meldet.</p>
<p>(5) Die Zahlungsseite selbst (Stripe Checkout) betreibt Stripe. Online-Zahlungen sind derzeit nur per Karte möglich, einschließlich Apple Pay und Google Pay; eine SEPA-Lastschrift bietet der Buchungskalender nicht an. Kartendaten gibt der Gast nur dort ein; WEBklar erhält sie nicht. Beim Start der Zahlung übergibt WEBklar Stripe als Rücksprungadresse (bei Erfolg und bei Abbruch) den geheimen Link zur Buchungsseite des Gastes samt Token. Dieser Link ist damit für Stripe und im Stripe-Dashboard des Vermieters sichtbar; er öffnet nur diese eine Buchungsseite und verfällt mit ihr.</p>
<p>(5) Die Zahlungsseite selbst (Stripe Checkout) betreibt Stripe. Online-Zahlungen sind derzeit nur per Karte möglich, einschließlich Apple Pay und Google Pay; eine SEPA-Lastschrift bietet der Buchungskalender nicht an. Kartendaten gibt der Gast nur dort ein; WEBklar erhält sie nicht. Beim Start der Zahlung übergibt WEBklar Stripe als Rücksprungadresse (bei Erfolg und bei Abbruch) den geheimen Link zur Buchungsseite des Gastes samt Token. Dieser Link ist damit für Stripe und im Stripe-Dashboard des Vermieters sichtbar; Der Link gilt bis 90 Tage nach der Abreise (bei nicht zustande gekommenen Buchungen 30 Tage) und öffnet nur diese eine Buchungsseite.</p>
<p>(6) <strong>Rechnungen im Namen des Vermieters.</strong> Der Vermieter beauftragt WEBklar mit der Zustimmung bei der Bestellung, in seinem Namen und für seine Rechnung Rechnungen und Stornorechnungen an seine Gäste auszustellen (Rechnung durch einen Dritten im Namen und im Auftrag des Leistenden, § 14 Abs. 2 Satz 4 UStG). Aussteller der Rechnung ist der Vermieter; sie trägt seinen Namen, seine Anschrift, seine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und keinen Hinweis auf WEBklar. WEBklar erzeugt die Rechnung aus den Angaben, die der Vermieter hinterlegt und bei der Freigabe bestätigt hat. Er verantwortet die Richtigkeit seiner Angaben, der Preise, der Steuerart und der Steuersätze; WEBklar prüft sie nicht steuerrechtlich. Die Rechnung wird nach ihrer Ausstellung nicht mehr verändert; Fehler korrigiert der Vermieter durch Stornierung und neue Buchung nach den Möglichkeiten des Kundenportals. Die Zustimmung zu diesem Auftrag gibt der Vermieter bei der Bestellung und bestätigt sie in den Einstellungen des Buchungskalenders. Widerruft er den Auftrag in Textform, stellt der Buchungskalender keine Rechnungen mehr aus und ist für ihn nicht mehr nutzbar.</p>
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<h2>7. Kein Widerrufsrecht des Gastes, Hinweise auf der Buchungsseite</h2>
<p>(1) Für die Buchung von Beherbergungsleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in einem bestimmten Zeitraum besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Buchungsseite weist den Gast darauf hin; der Vermieter kann ihm vertraglich ein weitergehendes Recht einräumen, der Buchungskalender bietet dafür aber keine Funktion.</p>
<p>(1) Für die Buchung von Beherbergungsleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in einem bestimmten Zeitraum besteht nach § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Buchungsseite weist den Gast darauf hin; der Vermieter kann ihm vertraglich ein weitergehendes Recht einräumen, der Buchungskalender bietet dafür aber keine Funktion.</p>
<p>(2) Die Buchungsseite zeigt dem Gast vor der Schaltfläche „Zahlungspflichtig buchen“ die wesentlichen Angaben nach Art. 246a EGBGB, soweit der Buchungskalender sie kennt (Anbieter, Unterkunft, Zeitraum, Leistung, Gesamtpreis, Zahlart, Stornobedingungen, Hinweis auf das fehlende Widerrufsrecht). Der Vermieter ergänzt, was darüber hinausgeht, in seinen Texten selbst (Nr. 5 Abs. 2).</p>
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<p>(2) Mit dem Abschalten nimmt der Buchungskalender keine neuen Anfragen und Buchungen mehr an, und das Widget zeigt den Ausweichtext. Reservierungen laufen aus. Bereits gebuchte Aufenthalte bleiben Verträge zwischen dem Vermieter und seinen Gästen; der Vermieter erfüllt sie und informiert seine Gäste, wenn er den Buchungskalender nicht mehr anbietet. Anfragen, Buchungen und Rechnungen bleiben im Kundenportal 90 Tage lesbar; Rechnungen kann er einzeln als PDF herunterladen.</p>
<p>(3) WEBklar löscht alle Daten des Buchungskalenders, also Unterkünfte, Preise, Anfragen, Buchungen, Rechnungen, Kalenderverbindungen, Sperren und Einstellungen, 90 Tage nach dem Abschalten. Eine Ausnahme ist das Einrichtungs-Ticket, in dem WEBklar die Einrichtung als Arbeitsnachweis festhält: Es bleibt mit einer Kurzfassung der Angaben zur Einrichtung bestehen und enthält keine Daten von Gästen (Nummer 9 Abs. 6 des AVV Buchungskalender). Die Aufbewahrungsfrist der Rechnungen (Nr. 5 Abs. 8) endet damit mit der Löschung; der Vermieter bewahrt sie danach selbst auf.</p>
<p>(3) WEBklar löscht alle Daten des Buchungskalenders, also Unterkünfte, Preise, Anfragen, Buchungen, Rechnungen, Kalenderverbindungen, Sperren und Einstellungen, 90 Tage nach dem Abschalten. Eine Ausnahme ist das Einrichtungs-Ticket, in dem WEBklar die Einrichtung als Arbeitsnachweis festhält: Es bleibt mit einer Kurzfassung der Angaben zur Einrichtung bestehen und enthält keine Daten von Gästen (Nummer 9 Abs. 6 des AVV Buchungskalender). Die Aufbewahrungsfrist der Rechnungen (Nr. 5 Abs. 8) endet damit mit der Löschung; der Vermieter bewahrt sie danach selbst auf. Nach dem Abschalten weist WEBklar den Vermieter per E-Mail mit dem Löschdatum darauf hin, seine Rechnungen zu sichern; bis dahin sind sie im Kundenportal abrufbar. Wird das Kundenkonto gelöscht, schaltet WEBklar den Buchungskalender ab und löscht seine Daten wie nach Absatz 3 (90 Tage nach dem Abschalten); einen Hinweis per E-Mail gibt es dann nicht, weil mit dem Konto auch die E-Mail-Adresse gelöscht wird.</p>
<p>(4) Das Stripe-Konto bleibt beim Vermieter. Das Ende des Buchungskalenders berührt weder das Konto noch die Auszahlungen noch den Vertrag mit Stripe. Der Vermieter kann die Verbindung zwischen dem Konto und dem Buchungskalender im Stripe-Dashboard beenden.</p>