Buchungskalender: Abschluss – L2-L4 Rechtstexte (Hinweis-Mail mit Loeschdatum, Linkgueltigkeit, Kontoloeschung), HTML/PDF/sha256 neu

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@@ -30,7 +30,7 @@ Außerdem speichern wir in der Anfrage einen Hashwert Ihrer IP-Adresse (nicht di
### Zahlung über Stripe ### Zahlung über Stripe
[Nur aufnehmen, wenn die Online-Zahlung eingeschaltet ist.] Wenn Sie online zahlen, werden Sie auf die Zahlungsseite der Stripe Payments Europe, Limited, 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, D02 H210, Irland („Stripe“) weitergeleitet. Die Zahlung geht direkt auf unser Stripe-Konto. Online können Sie derzeit nur per Karte zahlen (auch mit Apple Pay und Google Pay), nicht per SEPA-Lastschrift. Kartendaten geben Sie nur dort ein; wir und der technische Betreiber des Buchungskalenders erhalten sie nicht. Beim Start der Zahlung übergibt der technische Betreiber Stripe die Bezeichnung des Aufenthalts mit der Rechnungsnummer, den Betrag, die Kennungen der Buchung, Ihre E-Mail-Adresse (zur Vorbelegung der Zahlungsseite) und als Rücksprungadresse den geheimen Link zur Buchungsseite; dieser Link ist damit für Stripe und in unserem Stripe-Dashboard sichtbar, öffnet aber nur Ihre eine Buchungsseite und verfällt mit ihr. Geht eine Zahlung erst nach einer Stornierung oder nach dem Ablauf der Reservierung ein oder zahlen Sie eine bereits bezahlte Buchung ein zweites Mal, wird der Betrag automatisch in voller Höhe an Sie zurückerstattet. Stripe verarbeitet Ihre Daten teils im Rahmen der Zahlungsabwicklung für uns und teils als eigener Verantwortlicher, zum Beispiel zur Betrugsvorbeugung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten; dafür gilt die Datenschutzerklärung von Stripe (stripe.com/de/privacy). Dabei können Daten an die Stripe, LLC in den USA übermittelt werden. Die Stripe, LLC ist nach dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert, für das ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission besteht. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Zahlen Sie vor Ort, entfällt dieser Absatz für Sie. [Nur aufnehmen, wenn die Online-Zahlung eingeschaltet ist.] Wenn Sie online zahlen, werden Sie auf die Zahlungsseite der Stripe Payments Europe, Limited, 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, D02 H210, Irland („Stripe“) weitergeleitet. Die Zahlung geht direkt auf unser Stripe-Konto. Online können Sie derzeit nur per Karte zahlen (auch mit Apple Pay und Google Pay), nicht per SEPA-Lastschrift. Kartendaten geben Sie nur dort ein; wir und der technische Betreiber des Buchungskalenders erhalten sie nicht. Beim Start der Zahlung übergibt der technische Betreiber Stripe die Bezeichnung des Aufenthalts mit der Rechnungsnummer, den Betrag, die Kennungen der Buchung, Ihre E-Mail-Adresse (zur Vorbelegung der Zahlungsseite) und als Rücksprungadresse den geheimen Link zur Buchungsseite; dieser Link ist damit für Stripe und in unserem Stripe-Dashboard sichtbar, gilt aber nur bis 90 Tage nach der Abreise (bei nicht zustande gekommenen Buchungen 30 Tage) und öffnet nur Ihre eine Buchungsseite. Geht eine Zahlung erst nach einer Stornierung oder nach dem Ablauf der Reservierung ein oder zahlen Sie eine bereits bezahlte Buchung ein zweites Mal, wird der Betrag automatisch in voller Höhe an Sie zurückerstattet. Stripe verarbeitet Ihre Daten teils im Rahmen der Zahlungsabwicklung für uns und teils als eigener Verantwortlicher, zum Beispiel zur Betrugsvorbeugung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten; dafür gilt die Datenschutzerklärung von Stripe (stripe.com/de/privacy). Dabei können Daten an die Stripe, LLC in den USA übermittelt werden. Die Stripe, LLC ist nach dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert, für das ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission besteht. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Zahlen Sie vor Ort, entfällt dieser Absatz für Sie.
### E-Mails zu Ihrer Anfrage und Buchung ### E-Mails zu Ihrer Anfrage und Buchung
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@@ -31,6 +31,6 @@ Ihnen bleibt der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein geringerer Schaden e
**5. Stornierung durch uns.** Können wir die Unterkunft aus einem Grund, den wir zu vertreten haben, nicht bereitstellen, stornieren wir die Buchung, bieten nach Möglichkeit eine gleichwertige Unterkunft an und erstatten bereits gezahlte Beträge vollständig. **5. Stornierung durch uns.** Können wir die Unterkunft aus einem Grund, den wir zu vertreten haben, nicht bereitstellen, stornieren wir die Buchung, bieten nach Möglichkeit eine gleichwertige Unterkunft an und erstatten bereits gezahlte Beträge vollständig.
**6. Kein Widerrufsrecht.** Für die Buchung zu einem bestimmten Zeitraum besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Diese Stornobedingungen gelten stattdessen. **6. Kein Widerrufsrecht.** Für die Buchung zu einem bestimmten Zeitraum besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Diese Stornobedingungen gelten stattdessen.
**7. Reiserücktrittsversicherung.** Wir empfehlen Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung. **7. Reiserücktrittsversicherung.** Wir empfehlen Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung.
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@@ -77,7 +77,7 @@ WEBklar setzt nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder e
(3) WEBklar verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf die Datenschutzpflichten nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO. Bei der Hetzner Online GmbH ist das deren Vertrag zur Auftragsverarbeitung, den WEBklar abgeschlossen hat. Kommt ein Unterauftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, haftet WEBklar dem Kunden für die Einhaltung dieser Pflichten (Art. 28 Abs. 4 Satz 2 DSGVO). (3) WEBklar verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf die Datenschutzpflichten nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO. Bei der Hetzner Online GmbH ist das deren Vertrag zur Auftragsverarbeitung, den WEBklar abgeschlossen hat. Kommt ein Unterauftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, haftet WEBklar dem Kunden für die Einhaltung dieser Pflichten (Art. 28 Abs. 4 Satz 2 DSGVO).
(4) **Stripe ist kein Unterauftragsverarbeiter von WEBklar.** Der Kunde verwendet sein eigenes Stripe-Konto und hat den Vertrag darüber unmittelbar mit Stripe geschlossen (Nr. 3 der Leistungsbeschreibung); die Zahlung des Gastes fließt direkt auf dieses Konto. Die Zahlungsseite (Stripe Checkout), die Erhebung von Zahlungs- und Kartendaten (derzeit nur Karte, einschließlich Apple Pay und Google Pay), die Prüfung von Zahlungen und die Auszahlungen verantworten der Kunde und Stripe nach ihrem Vertrag; WEBklar erhält diese Daten nicht. Auf Weisung des Kunden legt WEBklar bei Stripe die Zahlung an, ruft die Angaben zu Zahlungen ab, die der Buchungskalender braucht (Nummer 2 Abs. 1), schließt offene Zahlungsseiten und veranlasst Erstattungen (auch die automatischen nach Nummer 4 Abs. 2). An Stripe gehen dabei von WEBklar nur: die Bezeichnung des Aufenthalts mit Rechnungsnummer als Zahlungsposition, der Betrag, die Kennungen der Buchung und der Zahlung (Metadaten), die E-Mail-Adresse des Gastes zur Vorbelegung der Zahlungsseite, soweit WEBklar sie übergibt, die Erstattung und der **geheime Link zur Buchungsseite mit dem Token als Rücksprungadresse** (bei Erfolg und bei Abbruch). Dieser Link ist damit für Stripe und im Stripe-Dashboard des Kunden sichtbar; er öffnet nur diese eine Buchungsseite und verfällt mit ihr. Die Weitergabe von Daten durch Stripe, auch an Stellen außerhalb der Europäischen Union, regeln der Kunde und Stripe; dafür ist WEBklar nicht verantwortlich. (4) **Stripe ist kein Unterauftragsverarbeiter von WEBklar.** Der Kunde verwendet sein eigenes Stripe-Konto und hat den Vertrag darüber unmittelbar mit Stripe geschlossen (Nr. 3 der Leistungsbeschreibung); die Zahlung des Gastes fließt direkt auf dieses Konto. Die Zahlungsseite (Stripe Checkout), die Erhebung von Zahlungs- und Kartendaten (derzeit nur Karte, einschließlich Apple Pay und Google Pay), die Prüfung von Zahlungen und die Auszahlungen verantworten der Kunde und Stripe nach ihrem Vertrag; WEBklar erhält diese Daten nicht. Auf Weisung des Kunden legt WEBklar bei Stripe die Zahlung an, ruft die Angaben zu Zahlungen ab, die der Buchungskalender braucht (Nummer 2 Abs. 1), schließt offene Zahlungsseiten und veranlasst Erstattungen (auch die automatischen nach Nummer 4 Abs. 2). An Stripe gehen dabei von WEBklar nur: die Bezeichnung des Aufenthalts mit Rechnungsnummer als Zahlungsposition, der Betrag, die Kennungen der Buchung und der Zahlung (Metadaten), die E-Mail-Adresse des Gastes zur Vorbelegung der Zahlungsseite, soweit WEBklar sie übergibt, die Erstattung und der **geheime Link zur Buchungsseite mit dem Token als Rücksprungadresse** (bei Erfolg und bei Abbruch). Dieser Link ist damit für Stripe und im Stripe-Dashboard des Kunden sichtbar; Der Link gilt bis 90 Tage nach der Abreise (bei nicht zustande gekommenen Buchungen 30 Tage) und öffnet nur diese eine Buchungsseite. Die Weitergabe von Daten durch Stripe, auch an Stellen außerhalb der Europäischen Union, regeln der Kunde und Stripe; dafür ist WEBklar nicht verantwortlich.
(5) Plattformen, deren iCal-Kalender der Kunde einbindet oder denen er die iCal-Adresse des Buchungskalenders mitteilt, sind Empfänger nach seiner Entscheidung. WEBklar übermittelt ihnen keine Daten von Gästen. (5) Plattformen, deren iCal-Kalender der Kunde einbindet oder denen er die iCal-Adresse des Buchungskalenders mitteilt, sind Empfänger nach seiner Entscheidung. WEBklar übermittelt ihnen keine Daten von Gästen.
@@ -105,7 +105,7 @@ WEBklar setzt nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder e
(5) In der Versandwarteschlange für E-Mails leert WEBklar die Empfängeradresse und den Inhalt einer E-Mail nach dem Versand und löscht den Eintrag 7 Tage nach dem Versand. E-Mails, die nicht zugestellt werden können, löscht WEBklar mit Empfängeradresse und Inhalt 48 Stunden nach dem endgültigen Fehlschlag. (5) In der Versandwarteschlange für E-Mails leert WEBklar die Empfängeradresse und den Inhalt einer E-Mail nach dem Versand und löscht den Eintrag 7 Tage nach dem Versand. E-Mails, die nicht zugestellt werden können, löscht WEBklar mit Empfängeradresse und Inhalt 48 Stunden nach dem endgültigen Fehlschlag.
(6) Ist der Buchungskalender abgeschaltet oder der Vertrag über den Betrieb der Website beendet, kann der Kunde die Anfragen, Buchungen und Rechnungen 90 Tage lang im Kundenportal lesen und die Rechnungen einzeln als PDF herunterladen; WEBklar weist ihn vor dem Abschalten per E-Mail darauf hin. Danach löscht WEBklar alle Daten des Buchungskalenders: Unterkünfte, Preise, Anfragen, Buchungen, Rechnungen, Kalenderverbindungen, Sperren und Einstellungen. Damit endet auch die Aufbewahrung der Rechnungen nach Absatz 3; sie bewahrt der Kunde dann selbst auf. Eine Ausnahme ist das Einrichtungs-Ticket, in dem WEBklar die Einrichtung als Arbeitsnachweis festhält: Es bleibt mit einer Kurzfassung der Angaben zur Einrichtung bestehen (zum Beispiel Adresse der Website, Einbau-Code und die Angaben des Kunden aus der Anfrage) und enthält keine Daten von Gästen; dafür gilt die Datenschutzerklärung von WEBklar (Abschnitt 6). Beginnt innerhalb dieser Frist wieder ein Vertrag über den Betrieb der Website, schaltet WEBklar den Buchungskalender auf Wunsch des Kunden mit den vorhandenen Daten wieder ein (Nr. 10 Abs. 5 der Leistungsbeschreibung). Früher anonymisiert WEBklar einzelne Daten auf Weisung des Kunden (Nummer 8 Abs. 2); alle Daten des Buchungskalenders löscht WEBklar auf Weisung des Kunden in Textform unverzüglich. (6) Ist der Buchungskalender abgeschaltet oder der Vertrag über den Betrieb der Website beendet, kann der Kunde die Anfragen, Buchungen und Rechnungen 90 Tage lang im Kundenportal lesen und die Rechnungen einzeln als PDF herunterladen; WEBklar weist ihn nach dem Abschalten per E-Mail mit dem Löschdatum darauf hin, seine Rechnungen zu sichern. Danach löscht WEBklar alle Daten des Buchungskalenders: Unterkünfte, Preise, Anfragen, Buchungen, Rechnungen, Kalenderverbindungen, Sperren und Einstellungen. Damit endet auch die Aufbewahrung der Rechnungen nach Absatz 3; sie bewahrt der Kunde dann selbst auf. Eine Ausnahme ist das Einrichtungs-Ticket, in dem WEBklar die Einrichtung als Arbeitsnachweis festhält: Es bleibt mit einer Kurzfassung der Angaben zur Einrichtung bestehen (zum Beispiel Adresse der Website, Einbau-Code und die Angaben des Kunden aus der Anfrage) und enthält keine Daten von Gästen; dafür gilt die Datenschutzerklärung von WEBklar (Abschnitt 6). Beginnt innerhalb dieser Frist wieder ein Vertrag über den Betrieb der Website, schaltet WEBklar den Buchungskalender auf Wunsch des Kunden mit den vorhandenen Daten wieder ein (Nr. 10 Abs. 5 der Leistungsbeschreibung). Früher anonymisiert WEBklar einzelne Daten auf Weisung des Kunden (Nummer 8 Abs. 2); Wird das Kundenkonto gelöscht, schaltet WEBklar den Buchungskalender ab und löscht seine Daten wie nach Absatz 6 (bei Abschaltung 90 Tage später); einen Hinweis per E-Mail gibt es dann nicht, weil mit dem Konto auch die E-Mail-Adresse gelöscht wird. alle Daten des Buchungskalenders löscht WEBklar auf Weisung des Kunden in Textform unverzüglich.
(7) Die Daten sind in der täglichen Vollsicherung des Servers enthalten (§ 3 Abs. 5 der Abo-Bedingungen). Gelöschte oder anonymisierte Daten bleiben dort bis zu sieben Tage erhalten und werden dann überschrieben. Wird eine Sicherung zurückgespielt, holt der tägliche Löschlauf die fälligen Löschungen und Anonymisierungen nach; Löschungen auf Weisung des Kunden wiederholt WEBklar. (7) Die Daten sind in der täglichen Vollsicherung des Servers enthalten (§ 3 Abs. 5 der Abo-Bedingungen). Gelöschte oder anonymisierte Daten bleiben dort bis zu sieben Tage erhalten und werden dann überschrieben. Wird eine Sicherung zurückgespielt, holt der tägliche Löschlauf die fälligen Löschungen und Anonymisierungen nach; Löschungen auf Weisung des Kunden wiederholt WEBklar.
@@ -145,7 +145,7 @@ WEBklar stellt dem Kunden alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis de
|---|---| |---|---|
| Übertragung | Das Widget, die Buchungsseite und das Kundenportal werden nur über TLS (HTTPS) übertragen. Der Einbau-Code verweist auf eine Adresse mit https://. Die Zahlung geschieht auf der Zahlungsseite von Stripe. Kalender anderer Plattformen ruft WEBklar nur über https ab. | | Übertragung | Das Widget, die Buchungsseite und das Kundenportal werden nur über TLS (HTTPS) übertragen. Der Einbau-Code verweist auf eine Adresse mit https://. Die Zahlung geschieht auf der Zahlungsseite von Stripe. Kalender anderer Plattformen ruft WEBklar nur über https ab. |
| Speicher im Browser | Es werden keine Cookies gesetzt. Das Widget sendet seine Anfragen ohne Cookies und ruft nur die Schnittstelle des Buchungskalenders auf, keine Dienste Dritter. | | Speicher im Browser | Es werden keine Cookies gesetzt. Das Widget sendet seine Anfragen ohne Cookies und ruft nur die Schnittstelle des Buchungskalenders auf, keine Dienste Dritter. |
| Zugriffskontrolle | Das Kundenportal ist nur nach Anmeldung erreichbar; jeder Kunde sieht nur die Daten seiner eigenen Projekte. Die öffentliche Schnittstelle des Widgets liefert nur für einen vorhandenen Buchungskalender Daten und ist über den Website-Schlüssel (Site-Key) adressiert; die belegten Nächte nennt sie ohne Quelle und ohne Daten von Gästen. Die Buchungsseite ruft der Gast nur mit einem geheimen Token ab, das nur als Prüfsumme gespeichert und zeitkonstant verglichen wird. Der Token wird nur als Prüfsumme gespeichert; er wird nur als Teil der Rücksprungadresse an Stripe übergeben (Nummer 7 Abs. 4) und öffnet nur diese eine Buchungsseite. Benachrichtigungen von Stripe werden nur nach Prüfung ihrer Signatur verarbeitet; die Schlüssel für Stripe liegen nur auf dem Server. Die iCal-Adresse des Buchungskalenders ist ein geheimer, erneuerbarer Zufallswert. | | Zugriffskontrolle | Das Kundenportal ist nur nach Anmeldung erreichbar; jeder Kunde sieht nur die Daten seiner eigenen Projekte. Die öffentliche Schnittstelle des Widgets liefert nur für einen vorhandenen Buchungskalender Daten und ist über den Website-Schlüssel (Site-Key) adressiert; die belegten Nächte nennt sie ohne Quelle und ohne Daten von Gästen. Die Buchungsseite ruft der Gast nur mit einem geheimen Token ab, das nur als Prüfsumme gespeichert und zeitkonstant verglichen wird. Der Token wird nur als Prüfsumme gespeichert; er wird nur als Teil der Rücksprungadresse an Stripe übergeben (Nummer 7 Abs. 4) und öffnet nur diese eine Buchungsseite; er gilt bis 90 Tage nach der Abreise (bei nicht zustande gekommenen Buchungen 30 Tage), danach antwortet die Buchungsseite wie bei einem unbekannten Link. Benachrichtigungen von Stripe werden nur nach Prüfung ihrer Signatur verarbeitet; die Schlüssel für Stripe liegen nur auf dem Server. Die iCal-Adresse des Buchungskalenders ist ein geheimer, erneuerbarer Zufallswert. |
| Missbrauchsschutz | Ein verstecktes Feld (Honeypot), eine Mindestzeit bis zum Absenden des Formulars mit signiertem Formular-Token und Grenzen je IP-Adresse und je Buchungskalender schützen vor automatisierten Anfragen. Die Grenzen gelten im Arbeitsspeicher; ein Neustart leert sie. Mit der Anfrage wird nur ein gesalzener IP-Hash gespeichert (Nummer 3 Abs. 4). Beim Abruf von Kalendern anderer Plattformen sind nur Adressen mit https erlaubt, private und lokale Ziele sind gesperrt, und Größe und Dauer des Abrufs sind begrenzt. | | Missbrauchsschutz | Ein verstecktes Feld (Honeypot), eine Mindestzeit bis zum Absenden des Formulars mit signiertem Formular-Token und Grenzen je IP-Adresse und je Buchungskalender schützen vor automatisierten Anfragen. Die Grenzen gelten im Arbeitsspeicher; ein Neustart leert sie. Mit der Anfrage wird nur ein gesalzener IP-Hash gespeichert (Nummer 3 Abs. 4). Beim Abruf von Kalendern anderer Plattformen sind nur Adressen mit https erlaubt, private und lokale Ziele sind gesperrt, und Größe und Dauer des Abrufs sind begrenzt. |
| Datenminimierung | Kartendaten erhält und speichert WEBklar nicht. Preise berechnet der Server aus den gespeicherten Preisen und Posten, nie aus Angaben des Browsers. Von anderen Kalendern werden nur Zeiträume übernommen. Mit der Anfrage werden keine IP-Adresse im Klartext und kein Browser-Kennzeichen gespeichert; der IP-Hash wird mit der Entscheidung des Kunden entfernt. Die Gästedaten werden nach den Fristen der Nummer 9 anonymisiert. Nach dem Versand einer E-Mail werden Empfängeradresse und Inhalt in der Warteschlange geleert. | | Datenminimierung | Kartendaten erhält und speichert WEBklar nicht. Preise berechnet der Server aus den gespeicherten Preisen und Posten, nie aus Angaben des Browsers. Von anderen Kalendern werden nur Zeiträume übernommen. Mit der Anfrage werden keine IP-Adresse im Klartext und kein Browser-Kennzeichen gespeichert; der IP-Hash wird mit der Entscheidung des Kunden entfernt. Die Gästedaten werden nach den Fristen der Nummer 9 anonymisiert. Nach dem Versand einer E-Mail werden Empfängeradresse und Inhalt in der Warteschlange geleert. |
| Integrität der Rechnungen | Rechnungen und Stornorechnungen werden als unveränderlicher Schnappschuss gespeichert; das PDF entsteht bei jedem Abruf aus diesem Schnappschuss. Rechnungsnummern werden unter Sperre lückenlos je Kunde und Jahr vergeben. Freigabe und Buchung prüfen unter Sperre erneut, dass der Zeitraum frei ist. | | Integrität der Rechnungen | Rechnungen und Stornorechnungen werden als unveränderlicher Schnappschuss gespeichert; das PDF entsteht bei jedem Abruf aus diesem Schnappschuss. Rechnungsnummern werden unter Sperre lückenlos je Kunde und Jahr vergeben. Freigabe und Buchung prüfen unter Sperre erneut, dass der Zeitraum frei ist. |
@@ -60,7 +60,7 @@ Zusätzliche Wünsche, etwa ein Sonderdesign, ein zweiter Buchungskalender oder
(4) Erstattungen bei einer Stornierung veranlasst der Vermieter im Kundenportal; WEBklar führt die Erstattung über das Stripe-Konto des Vermieters aus. Er bestimmt den Betrag bis zur Höhe der Zahlung des Gastes. Storniert der Vermieter einen Aufenthalt, schließt WEBklar eine noch offene Zahlungsseite bei Stripe. **Automatische Erstattung:** Geht eine Zahlung ein, nachdem die Buchung storniert oder die Reservierung abgelaufen ist, oder zahlt der Gast eine bereits bezahlte Buchung ein zweites Mal, erstattet WEBklar den Betrag ohne weitere Anweisung im Namen des Vermieters in voller Höhe über dessen Stripe-Konto. Dazu erteilt der Vermieter WEBklar mit der Zustimmung zum Buchungskalender eine dauerhafte Weisung; der Stand der Buchung ändert sich dadurch nicht. Erstattungen aus dem Stripe-Dashboard trägt WEBklar in die Buchung nach, soweit Stripe sie meldet. (4) Erstattungen bei einer Stornierung veranlasst der Vermieter im Kundenportal; WEBklar führt die Erstattung über das Stripe-Konto des Vermieters aus. Er bestimmt den Betrag bis zur Höhe der Zahlung des Gastes. Storniert der Vermieter einen Aufenthalt, schließt WEBklar eine noch offene Zahlungsseite bei Stripe. **Automatische Erstattung:** Geht eine Zahlung ein, nachdem die Buchung storniert oder die Reservierung abgelaufen ist, oder zahlt der Gast eine bereits bezahlte Buchung ein zweites Mal, erstattet WEBklar den Betrag ohne weitere Anweisung im Namen des Vermieters in voller Höhe über dessen Stripe-Konto. Dazu erteilt der Vermieter WEBklar mit der Zustimmung zum Buchungskalender eine dauerhafte Weisung; der Stand der Buchung ändert sich dadurch nicht. Erstattungen aus dem Stripe-Dashboard trägt WEBklar in die Buchung nach, soweit Stripe sie meldet.
(5) Die Zahlungsseite selbst (Stripe Checkout) betreibt Stripe. Online-Zahlungen sind derzeit nur per Karte möglich, einschließlich Apple Pay und Google Pay; eine SEPA-Lastschrift bietet der Buchungskalender nicht an. Kartendaten gibt der Gast nur dort ein; WEBklar erhält sie nicht. Beim Start der Zahlung übergibt WEBklar Stripe als Rücksprungadresse (bei Erfolg und bei Abbruch) den geheimen Link zur Buchungsseite des Gastes samt Token. Dieser Link ist damit für Stripe und im Stripe-Dashboard des Vermieters sichtbar; er öffnet nur diese eine Buchungsseite und verfällt mit ihr. (5) Die Zahlungsseite selbst (Stripe Checkout) betreibt Stripe. Online-Zahlungen sind derzeit nur per Karte möglich, einschließlich Apple Pay und Google Pay; eine SEPA-Lastschrift bietet der Buchungskalender nicht an. Kartendaten gibt der Gast nur dort ein; WEBklar erhält sie nicht. Beim Start der Zahlung übergibt WEBklar Stripe als Rücksprungadresse (bei Erfolg und bei Abbruch) den geheimen Link zur Buchungsseite des Gastes samt Token. Dieser Link ist damit für Stripe und im Stripe-Dashboard des Vermieters sichtbar; Der Link gilt bis 90 Tage nach der Abreise (bei nicht zustande gekommenen Buchungen 30 Tage) und öffnet nur diese eine Buchungsseite.
(6) **Rechnungen im Namen des Vermieters.** Der Vermieter beauftragt WEBklar mit der Zustimmung bei der Bestellung, in seinem Namen und für seine Rechnung Rechnungen und Stornorechnungen an seine Gäste auszustellen (Rechnung durch einen Dritten im Namen und im Auftrag des Leistenden, § 14 Abs. 2 Satz 4 UStG). Aussteller der Rechnung ist der Vermieter; sie trägt seinen Namen, seine Anschrift, seine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und keinen Hinweis auf WEBklar. WEBklar erzeugt die Rechnung aus den Angaben, die der Vermieter hinterlegt und bei der Freigabe bestätigt hat. Er verantwortet die Richtigkeit seiner Angaben, der Preise, der Steuerart und der Steuersätze; WEBklar prüft sie nicht steuerrechtlich. Die Rechnung wird nach ihrer Ausstellung nicht mehr verändert; Fehler korrigiert der Vermieter durch Stornierung und neue Buchung nach den Möglichkeiten des Kundenportals. Die Zustimmung zu diesem Auftrag gibt der Vermieter bei der Bestellung und bestätigt sie in den Einstellungen des Buchungskalenders. Widerruft er den Auftrag in Textform, stellt der Buchungskalender keine Rechnungen mehr aus und ist für ihn nicht mehr nutzbar. (6) **Rechnungen im Namen des Vermieters.** Der Vermieter beauftragt WEBklar mit der Zustimmung bei der Bestellung, in seinem Namen und für seine Rechnung Rechnungen und Stornorechnungen an seine Gäste auszustellen (Rechnung durch einen Dritten im Namen und im Auftrag des Leistenden, § 14 Abs. 2 Satz 4 UStG). Aussteller der Rechnung ist der Vermieter; sie trägt seinen Namen, seine Anschrift, seine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und keinen Hinweis auf WEBklar. WEBklar erzeugt die Rechnung aus den Angaben, die der Vermieter hinterlegt und bei der Freigabe bestätigt hat. Er verantwortet die Richtigkeit seiner Angaben, der Preise, der Steuerart und der Steuersätze; WEBklar prüft sie nicht steuerrechtlich. Die Rechnung wird nach ihrer Ausstellung nicht mehr verändert; Fehler korrigiert der Vermieter durch Stornierung und neue Buchung nach den Möglichkeiten des Kundenportals. Die Zustimmung zu diesem Auftrag gibt der Vermieter bei der Bestellung und bestätigt sie in den Einstellungen des Buchungskalenders. Widerruft er den Auftrag in Textform, stellt der Buchungskalender keine Rechnungen mehr aus und ist für ihn nicht mehr nutzbar.
@@ -110,7 +110,7 @@ Zusätzliche Wünsche, etwa ein Sonderdesign, ein zweiter Buchungskalender oder
## 7. Kein Widerrufsrecht des Gastes, Hinweise auf der Buchungsseite ## 7. Kein Widerrufsrecht des Gastes, Hinweise auf der Buchungsseite
(1) Für die Buchung von Beherbergungsleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in einem bestimmten Zeitraum besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Buchungsseite weist den Gast darauf hin; der Vermieter kann ihm vertraglich ein weitergehendes Recht einräumen, der Buchungskalender bietet dafür aber keine Funktion. (1) Für die Buchung von Beherbergungsleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in einem bestimmten Zeitraum besteht nach § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Buchungsseite weist den Gast darauf hin; der Vermieter kann ihm vertraglich ein weitergehendes Recht einräumen, der Buchungskalender bietet dafür aber keine Funktion.
(2) Die Buchungsseite zeigt dem Gast vor der Schaltfläche „Zahlungspflichtig buchen“ die wesentlichen Angaben nach Art. 246a EGBGB, soweit der Buchungskalender sie kennt (Anbieter, Unterkunft, Zeitraum, Leistung, Gesamtpreis, Zahlart, Stornobedingungen, Hinweis auf das fehlende Widerrufsrecht). Der Vermieter ergänzt, was darüber hinausgeht, in seinen Texten selbst (Nr. 5 Abs. 2). (2) Die Buchungsseite zeigt dem Gast vor der Schaltfläche „Zahlungspflichtig buchen“ die wesentlichen Angaben nach Art. 246a EGBGB, soweit der Buchungskalender sie kennt (Anbieter, Unterkunft, Zeitraum, Leistung, Gesamtpreis, Zahlart, Stornobedingungen, Hinweis auf das fehlende Widerrufsrecht). Der Vermieter ergänzt, was darüber hinausgeht, in seinen Texten selbst (Nr. 5 Abs. 2).
@@ -150,7 +150,7 @@ Zusätzliche Wünsche, etwa ein Sonderdesign, ein zweiter Buchungskalender oder
(2) Mit dem Abschalten nimmt der Buchungskalender keine neuen Anfragen und Buchungen mehr an, und das Widget zeigt den Ausweichtext. Reservierungen laufen aus. Bereits gebuchte Aufenthalte bleiben Verträge zwischen dem Vermieter und seinen Gästen; der Vermieter erfüllt sie und informiert seine Gäste, wenn er den Buchungskalender nicht mehr anbietet. Anfragen, Buchungen und Rechnungen bleiben im Kundenportal 90 Tage lesbar; Rechnungen kann er einzeln als PDF herunterladen. (2) Mit dem Abschalten nimmt der Buchungskalender keine neuen Anfragen und Buchungen mehr an, und das Widget zeigt den Ausweichtext. Reservierungen laufen aus. Bereits gebuchte Aufenthalte bleiben Verträge zwischen dem Vermieter und seinen Gästen; der Vermieter erfüllt sie und informiert seine Gäste, wenn er den Buchungskalender nicht mehr anbietet. Anfragen, Buchungen und Rechnungen bleiben im Kundenportal 90 Tage lesbar; Rechnungen kann er einzeln als PDF herunterladen.
(3) WEBklar löscht alle Daten des Buchungskalenders, also Unterkünfte, Preise, Anfragen, Buchungen, Rechnungen, Kalenderverbindungen, Sperren und Einstellungen, 90 Tage nach dem Abschalten. Eine Ausnahme ist das Einrichtungs-Ticket, in dem WEBklar die Einrichtung als Arbeitsnachweis festhält: Es bleibt mit einer Kurzfassung der Angaben zur Einrichtung bestehen und enthält keine Daten von Gästen (Nummer 9 Abs. 6 des AVV Buchungskalender). Die Aufbewahrungsfrist der Rechnungen (Nr. 5 Abs. 8) endet damit mit der Löschung; der Vermieter bewahrt sie danach selbst auf. (3) WEBklar löscht alle Daten des Buchungskalenders, also Unterkünfte, Preise, Anfragen, Buchungen, Rechnungen, Kalenderverbindungen, Sperren und Einstellungen, 90 Tage nach dem Abschalten. Eine Ausnahme ist das Einrichtungs-Ticket, in dem WEBklar die Einrichtung als Arbeitsnachweis festhält: Es bleibt mit einer Kurzfassung der Angaben zur Einrichtung bestehen und enthält keine Daten von Gästen (Nummer 9 Abs. 6 des AVV Buchungskalender). Die Aufbewahrungsfrist der Rechnungen (Nr. 5 Abs. 8) endet damit mit der Löschung; der Vermieter bewahrt sie danach selbst auf. Nach dem Abschalten weist WEBklar den Vermieter per E-Mail mit dem Löschdatum darauf hin, seine Rechnungen zu sichern; bis dahin sind sie im Kundenportal abrufbar. Wird das Kundenkonto gelöscht, schaltet WEBklar den Buchungskalender ab und löscht seine Daten wie nach Absatz 3 (90 Tage nach dem Abschalten); einen Hinweis per E-Mail gibt es dann nicht, weil mit dem Konto auch die E-Mail-Adresse gelöscht wird.
(4) Das Stripe-Konto bleibt beim Vermieter. Das Ende des Buchungskalenders berührt weder das Konto noch die Auszahlungen noch den Vertrag mit Stripe. Der Vermieter kann die Verbindung zwischen dem Konto und dem Buchungskalender im Stripe-Dashboard beenden. (4) Das Stripe-Konto bleibt beim Vermieter. Das Ende des Buchungskalenders berührt weder das Konto noch die Auszahlungen noch den Vertrag mit Stripe. Der Vermieter kann die Verbindung zwischen dem Konto und dem Buchungskalender im Stripe-Dashboard beenden.
@@ -8,11 +8,11 @@ Stand 2026-10-07, Fassung der Rechtstexte 2026-10-07. **Entwurf – Prüfung dur
Kunden können auf ihrer eigenen Website einen Buchungskalender für ihre Unterkünfte betreiben („Buchungskalender“), sobald wir die Funktion für sie freigeschaltet haben. Dabei verarbeiten wir die Daten der Personen, die dort eine Unterkunft anfragen oder buchen („Gäste“), ausschließlich als Auftragsverarbeiter nach den Weisungen des jeweiligen Kunden, der dafür Verantwortlicher ist (Auftragsverarbeitungsvertrag Buchungskalender). Wir verwenden diese Daten nicht für eigene Zwecke. Verantwortliche sind wir für die Betriebsdaten des Kunden im Kundenportal und für seine Bestellung der Funktion. Diese Datenschutzerklärung gilt für unsere eigenen Seiten und das Kundenportal. Wer auf der Website eines Kunden anfragt oder bucht, findet die Informationen dazu (Zwecke, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer, Rechte) in der Datenschutzerklärung dieser Website. Anfragen von Gästen zu ihren Daten leiten wir an den Kunden weiter. Kunden können auf ihrer eigenen Website einen Buchungskalender für ihre Unterkünfte betreiben („Buchungskalender“), sobald wir die Funktion für sie freigeschaltet haben. Dabei verarbeiten wir die Daten der Personen, die dort eine Unterkunft anfragen oder buchen („Gäste“), ausschließlich als Auftragsverarbeiter nach den Weisungen des jeweiligen Kunden, der dafür Verantwortlicher ist (Auftragsverarbeitungsvertrag Buchungskalender). Wir verwenden diese Daten nicht für eigene Zwecke. Verantwortliche sind wir für die Betriebsdaten des Kunden im Kundenportal und für seine Bestellung der Funktion. Diese Datenschutzerklärung gilt für unsere eigenen Seiten und das Kundenportal. Wer auf der Website eines Kunden anfragt oder bucht, findet die Informationen dazu (Zwecke, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer, Rechte) in der Datenschutzerklärung dieser Website. Anfragen von Gästen zu ihren Daten leiten wir an den Kunden weiter.
Für den Betrieb des Buchungskalenders speichern wir im Auftrag des Kunden: bei einer Anfrage Name, E-Mail-Adresse, auf Wunsch Firma, Telefonnummer und Nachricht, die Unterkunft, den Zeitraum und die Zahl der Personen sowie bis zur Entscheidung des Kunden einen Hashwert der IP-Adresse (siehe unten); nach der Freigabe die Posten und den Preis des Aufenthalts, die Stornobedingungen und die Fassung der Rechtstexte, die galten; bei der Buchung die Rechnungsadresse, die Zahlart und die Rechnung (und bei einer Stornierung die Stornorechnung) mit lückenloser Rechnungsnummer, in der der Kunde als Aussteller genannt ist; den Stand der Buchung (zum Beispiel gebucht, bezahlt, storniert) mit den Zeitpunkten, bei einer Online-Zahlung die Kennungen der Zahlung bei Stripe und erstattete Beträge, auch automatische Erstattungen (siehe unten). Zahlungsdaten wie die Kartennummer gibt der Gast nur auf der Zahlungsseite von Stripe ein; wir erhalten sie nicht (Online-Zahlung derzeit nur per Karte, auch mit Apple Pay und Google Pay). Der Kunde sieht und bearbeitet Anfragen, Buchungen und Rechnungen im Kundenportal. Im Namen des Kunden stellen wir die Rechnungen aus (Rechnung im Namen und im Auftrag des Kunden, § 14 Abs. 2 Satz 4 UStG) und senden E-Mails an Gäste (Eingang der Anfrage, Freigabe mit Link zur Buchung, Ablehnung, Buchungsbestätigung mit Rechnung, Zahlungseingang, Ablauf einer Reservierung, Stornierung) und an den Kunden (neue Anfrage, neue Buchung, Hinweis bei fehlgeschlagenem Kalenderabgleich) über den E-Mail-Dienst der Hetzner Online GmbH (Rechenzentrum Nürnberg, Abschnitt 8). Als Absender erscheint der Kunde, Antworten gehen an ihn. Bis zum Versand liegt jede E-Mail in einer Warteschlange; nach dem Versand löschen wir dort Empfängeradresse und Inhalt, den Eintrag selbst nach sieben Tagen; E-Mails, die nicht zugestellt werden konnten, löschen wir nach 48 Stunden. Der Link zur Buchungsseite enthält ein geheimes Kennzeichen, das wir nur als Prüfsumme speichern; bei einer Online-Zahlung übergeben wir den Link mit dem Kennzeichen als Rücksprungadresse an Stripe, sodass er für Stripe und im Stripe-Dashboard des Kunden sichtbar ist (er öffnet nur diese eine Buchungsseite und verfällt mit ihr). Das Widget setzt keine Cookies. Der Kunde kann Kalender anderer Plattformen einbinden und die geheime Kalenderadresse des Buchungskalenders bei ihnen eintragen; wir lesen aus fremden Kalendern nur belegte Zeiträume, nicht Angaben zu Gästen, und die Adresse des Buchungskalenders enthält nur belegte Nächte. Zum Schutz vor Missbrauch begrenzen wir die Zahl der Anfragen je IP-Adresse; die Zeitpunkte der Aufrufe merken wir uns nur im Arbeitsspeicher des Servers, nicht dauerhaft. Mit der Anfrage speichern wir nicht die IP-Adresse, sondern einen Hashwert davon, der mit einem geheimen Schlüssel unseres Servers berechnet wird (Pseudonym); ohne den Schlüssel lässt sich daraus keine IP-Adresse ableiten. Wir verwenden ihn nur für den Missbrauchsschutz und entfernen ihn, sobald der Kunde die Anfrage freigibt oder ablehnt, spätestens nach 30 Tagen. Im Übrigen gelten die Protokolle in Abschnitt 3. Für den Betrieb des Buchungskalenders speichern wir im Auftrag des Kunden: bei einer Anfrage Name, E-Mail-Adresse, auf Wunsch Firma, Telefonnummer und Nachricht, die Unterkunft, den Zeitraum und die Zahl der Personen sowie bis zur Entscheidung des Kunden einen Hashwert der IP-Adresse (siehe unten); nach der Freigabe die Posten und den Preis des Aufenthalts, die Stornobedingungen und die Fassung der Rechtstexte, die galten; bei der Buchung die Rechnungsadresse, die Zahlart und die Rechnung (und bei einer Stornierung die Stornorechnung) mit lückenloser Rechnungsnummer, in der der Kunde als Aussteller genannt ist; den Stand der Buchung (zum Beispiel gebucht, bezahlt, storniert) mit den Zeitpunkten, bei einer Online-Zahlung die Kennungen der Zahlung bei Stripe und erstattete Beträge, auch automatische Erstattungen (siehe unten). Zahlungsdaten wie die Kartennummer gibt der Gast nur auf der Zahlungsseite von Stripe ein; wir erhalten sie nicht (Online-Zahlung derzeit nur per Karte, auch mit Apple Pay und Google Pay). Der Kunde sieht und bearbeitet Anfragen, Buchungen und Rechnungen im Kundenportal. Im Namen des Kunden stellen wir die Rechnungen aus (Rechnung im Namen und im Auftrag des Kunden, § 14 Abs. 2 Satz 4 UStG) und senden E-Mails an Gäste (Eingang der Anfrage, Freigabe mit Link zur Buchung, Ablehnung, Buchungsbestätigung mit Rechnung, Zahlungseingang, Ablauf einer Reservierung, Stornierung) und an den Kunden (neue Anfrage, neue Buchung, Hinweis bei fehlgeschlagenem Kalenderabgleich) über den E-Mail-Dienst der Hetzner Online GmbH (Rechenzentrum Nürnberg, Abschnitt 8). Als Absender erscheint der Kunde, Antworten gehen an ihn. Bis zum Versand liegt jede E-Mail in einer Warteschlange; nach dem Versand löschen wir dort Empfängeradresse und Inhalt, den Eintrag selbst nach sieben Tagen; E-Mails, die nicht zugestellt werden konnten, löschen wir nach 48 Stunden. Der Link zur Buchungsseite enthält ein geheimes Kennzeichen, das wir nur als Prüfsumme speichern; bei einer Online-Zahlung übergeben wir den Link mit dem Kennzeichen als Rücksprungadresse an Stripe, sodass er für Stripe und im Stripe-Dashboard des Kunden sichtbar ist (er gilt bis 90 Tage nach der Abreise, bei nicht zustande gekommenen Buchungen 30 Tage, und öffnet nur diese eine Buchungsseite). Das Widget setzt keine Cookies. Der Kunde kann Kalender anderer Plattformen einbinden und die geheime Kalenderadresse des Buchungskalenders bei ihnen eintragen; wir lesen aus fremden Kalendern nur belegte Zeiträume, nicht Angaben zu Gästen, und die Adresse des Buchungskalenders enthält nur belegte Nächte. Zum Schutz vor Missbrauch begrenzen wir die Zahl der Anfragen je IP-Adresse; die Zeitpunkte der Aufrufe merken wir uns nur im Arbeitsspeicher des Servers, nicht dauerhaft. Mit der Anfrage speichern wir nicht die IP-Adresse, sondern einen Hashwert davon, der mit einem geheimen Schlüssel unseres Servers berechnet wird (Pseudonym); ohne den Schlüssel lässt sich daraus keine IP-Adresse ableiten. Wir verwenden ihn nur für den Missbrauchsschutz und entfernen ihn, sobald der Kunde die Anfrage freigibt oder ablehnt, spätestens nach 30 Tagen. Im Übrigen gelten die Protokolle in Abschnitt 3.
Online-Zahlungen im Buchungskalender laufen über Stripe Connect unmittelbar auf das eigene Stripe-Konto des Kunden; wir erhalten und verwahren kein Geld der Gäste und beteiligen uns nicht am Umsatz. Beim Start einer Zahlung übergeben wir Stripe die Bezeichnung des Aufenthalts mit Rechnungsnummer, den Betrag, die Kennungen der Buchung, die E-Mail-Adresse des Gastes zur Vorbelegung und den Rücksprung-Link zur Buchungsseite. Wird ein Aufenthalt storniert, schließen wir eine offene Zahlungsseite. Geht eine Zahlung nach einer Stornierung oder dem Ablauf der Reservierung ein oder zahlt der Gast eine bezahlte Buchung ein zweites Mal, erstatten wir den Betrag im Namen des Kunden und nach seiner dauerhaften Weisung automatisch in voller Höhe über sein Stripe-Konto; der Stand der Buchung ändert sich dadurch nicht. Um dieses Konto zu eröffnen, übermitteln wir, sobald der Kunde im Kundenportal die Verbindung mit Stripe auslöst, seine E-Mail-Adresse, die Adresse seiner Website und den Namen seines Projekts an die Stripe Payments Europe, Limited, 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, D02 H210, Irland („Stripe“), zusammen mit internen Kennzeichen, mit denen wir das Konto seinem Projekt zuordnen. Die weiteren Angaben für das Konto gibt der Kunde direkt bei Stripe ein. Wir speichern die Kennung des Stripe-Kontos und seinen Stand (ob Zahlungen und Auszahlungen möglich sind), den uns Stripe meldet, und zeigen ihn dem Kunden im Kundenportal an. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertrag mit dem Kunden). Stripe verarbeitet die Daten für sein Konto als eigener Verantwortlicher; dabei können Daten an die Stripe, LLC in den USA übermittelt werden, die nach dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert ist (Abschnitt 7). Es gelten die Datenschutzhinweise von Stripe: stripe.com/de/privacy. Online-Zahlungen im Buchungskalender laufen über Stripe Connect unmittelbar auf das eigene Stripe-Konto des Kunden; wir erhalten und verwahren kein Geld der Gäste und beteiligen uns nicht am Umsatz. Beim Start einer Zahlung übergeben wir Stripe die Bezeichnung des Aufenthalts mit Rechnungsnummer, den Betrag, die Kennungen der Buchung, die E-Mail-Adresse des Gastes zur Vorbelegung und den Rücksprung-Link zur Buchungsseite. Wird ein Aufenthalt storniert, schließen wir eine offene Zahlungsseite. Geht eine Zahlung nach einer Stornierung oder dem Ablauf der Reservierung ein oder zahlt der Gast eine bezahlte Buchung ein zweites Mal, erstatten wir den Betrag im Namen des Kunden und nach seiner dauerhaften Weisung automatisch in voller Höhe über sein Stripe-Konto; der Stand der Buchung ändert sich dadurch nicht. Um dieses Konto zu eröffnen, übermitteln wir, sobald der Kunde im Kundenportal die Verbindung mit Stripe auslöst, seine E-Mail-Adresse, die Adresse seiner Website und den Namen seines Projekts an die Stripe Payments Europe, Limited, 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, D02 H210, Irland („Stripe“), zusammen mit internen Kennzeichen, mit denen wir das Konto seinem Projekt zuordnen. Die weiteren Angaben für das Konto gibt der Kunde direkt bei Stripe ein. Wir speichern die Kennung des Stripe-Kontos und seinen Stand (ob Zahlungen und Auszahlungen möglich sind), den uns Stripe meldet, und zeigen ihn dem Kunden im Kundenportal an. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertrag mit dem Kunden). Stripe verarbeitet die Daten für sein Konto als eigener Verantwortlicher; dabei können Daten an die Stripe, LLC in den USA übermittelt werden, die nach dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert ist (Abschnitt 7). Es gelten die Datenschutzhinweise von Stripe: stripe.com/de/privacy.
Löschfristen: Den IP-Hash entfernen wir, sobald der Kunde eine Anfrage freigibt oder ablehnt, spätestens nach 30 Tagen. Anfragen, aus denen keine Buchung wurde, anonymisieren wir nach sechs Monaten. Bei gebuchten Aufenthalten anonymisieren wir Name, Firma, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Nachricht drei Jahre nach dem Ende des Jahres der Abreise; die Rechnungen und die Rechnungsadresse bewahren wir für den Kunden acht Jahre auf (Buchungsbelege, § 147 AO), solange der Buchungskalender läuft. Schaltet der Kunde den Buchungskalender ab oder endet der Vertrag über den Betrieb seiner Website, schalten wir den Buchungskalender ab und weisen den Kunden vorher darauf hin, seine Rechnungen herunterzuladen. Der Kunde kann Anfragen, Buchungen und Rechnungen danach 90 Tage lang im Kundenportal lesen; danach löschen wir alle Daten des Buchungskalenders (Unterkünfte, Preise, Anfragen, Buchungen, Rechnungen, Kalenderverbindungen, Sperren und Einstellungen). Beginnt innerhalb dieser Frist wieder ein Vertrag über den Betrieb der Website, schalten wir den Buchungskalender auf Wunsch des Kunden mit den vorhandenen Daten wieder ein. Eine Ausnahme ist das Einrichtungs-Ticket, in dem wir die Einrichtung als Arbeitsnachweis festhalten (Abschnitt 6): Es bleibt mit einer Kurzfassung der Angaben zur Einrichtung bestehen und enthält keine Daten von Gästen. Löschen wir Daten oder anonymisieren wir sie, bleiben sie in unseren Datensicherungen noch bis zu sieben Tage erhalten und werden dann überschrieben. Die Daten liegen auf unserem Server bei Hetzner im Rechenzentrum Falkenstein (Deutschland), wie die übrigen Portal-Daten (Abschnitt 3). Die Bestellung der Funktion und ihren Nachweis beschreibt Abschnitt 7. Löschfristen: Den IP-Hash entfernen wir, sobald der Kunde eine Anfrage freigibt oder ablehnt, spätestens nach 30 Tagen. Anfragen, aus denen keine Buchung wurde, anonymisieren wir nach sechs Monaten. Bei gebuchten Aufenthalten anonymisieren wir Name, Firma, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Nachricht drei Jahre nach dem Ende des Jahres der Abreise; die Rechnungen und die Rechnungsadresse bewahren wir für den Kunden acht Jahre auf (Buchungsbelege, § 147 AO), solange der Buchungskalender läuft. Schaltet der Kunde den Buchungskalender ab oder endet der Vertrag über den Betrieb seiner Website, schalten wir den Buchungskalender ab und weisen den Kunden danach per E-Mail mit dem Löschdatum darauf hin, seine Rechnungen herunterzuladen. Der Kunde kann Anfragen, Buchungen und Rechnungen danach 90 Tage lang im Kundenportal lesen; danach löschen wir alle Daten des Buchungskalenders (Unterkünfte, Preise, Anfragen, Buchungen, Rechnungen, Kalenderverbindungen, Sperren und Einstellungen). Wird das Kundenkonto gelöscht, schalten wir den Buchungskalender ab und löschen seine Daten 90 Tage danach; einen Hinweis per E-Mail gibt es dann nicht, weil mit dem Konto auch die E-Mail-Adresse gelöscht wird. Beginnt innerhalb dieser Frist wieder ein Vertrag über den Betrieb der Website, schalten wir den Buchungskalender auf Wunsch des Kunden mit den vorhandenen Daten wieder ein. Eine Ausnahme ist das Einrichtungs-Ticket, in dem wir die Einrichtung als Arbeitsnachweis festhalten (Abschnitt 6): Es bleibt mit einer Kurzfassung der Angaben zur Einrichtung bestehen und enthält keine Daten von Gästen. Löschen wir Daten oder anonymisieren wir sie, bleiben sie in unseren Datensicherungen noch bis zu sieben Tage erhalten und werden dann überschrieben. Die Daten liegen auf unserem Server bei Hetzner im Rechenzentrum Falkenstein (Deutschland), wie die übrigen Portal-Daten (Abschnitt 3). Die Bestellung der Funktion und ihren Nachweis beschreibt Abschnitt 7.
## Hinweise für die Übernahme ## Hinweise für die Übernahme
@@ -6,9 +6,9 @@ Stand 2026-10-07. Gegenstand der Prüfung: Leistungsbeschreibung Buchungskalende
**U1. Button-Lösung über Mail-Link (§ 312j Abs. 3 BGB).** Die Anfrage des Gastes ist unverbindlich (Schaltfläche „Anfrage senden“). Der Vertrag entsteht erst, wenn der Gast nach der Freigabe durch den Vermieter über den Link in der E-Mail die Buchungsseite öffnet und „Zahlungspflichtig buchen“ klickt; unmittelbar darüber stehen alle Pflichtangaben. Genügt das für die Button-Lösung, auch wenn der Vermieter den Preis vor der Freigabe ändern kann und der Gast ihn erst auf der Buchungsseite verbindlich sieht? Ist die Beschriftung „Zahlungspflichtig buchen“ auch bei der Zahlart „vor Ort“ (keine Zahlung im Moment der Buchung) zulässig, oder braucht es eine andere Beschriftung („Verbindlich buchen“)? Muss die Anfrage-Schaltfläche anders heißen, damit niemand sie für verbindlich hält? **U1. Button-Lösung über Mail-Link (§ 312j Abs. 3 BGB).** Die Anfrage des Gastes ist unverbindlich (Schaltfläche „Anfrage senden“). Der Vertrag entsteht erst, wenn der Gast nach der Freigabe durch den Vermieter über den Link in der E-Mail die Buchungsseite öffnet und „Zahlungspflichtig buchen“ klickt; unmittelbar darüber stehen alle Pflichtangaben. Genügt das für die Button-Lösung, auch wenn der Vermieter den Preis vor der Freigabe ändern kann und der Gast ihn erst auf der Buchungsseite verbindlich sieht? Ist die Beschriftung „Zahlungspflichtig buchen“ auch bei der Zahlart „vor Ort“ (keine Zahlung im Moment der Buchung) zulässig, oder braucht es eine andere Beschriftung („Verbindlich buchen“)? Muss die Anfrage-Schaltfläche anders heißen, damit niemand sie für verbindlich hält?
**U2. Pflichtinformationen (Art. 246a § 1 EGBGB, § 312d BGB) und Rolle des Vermieters.** Welche Angaben muss die Buchungsseite zeigen, welche stehen in der Buchungsbestätigung (dauerhafter Datenträger, § 312f BGB), und welche muss der Vermieter auf seiner Website selbst vorhalten (Impressum, Informationen zum Anbieter, Verbraucherstreitbeilegung nach § 36 VSBG)? Reicht die Buchungsseite (Anbieter, Unterkunft, Zeitraum, Leistung, Gesamtpreis, Zahlart, Stornobedingungen, Hinweis zum Widerrufsrecht), und was fehlt für Beherbergung typischerweise (zum Beispiel Preisangabenverordnung, Pflichtangaben zur Unterkunft, Hausordnung)? Welche Pflichten treffen WEBklar als Betreiber der Seite im Namen des Vermieters? **U2. Pflichtinformationen (Art. 246a § 1 EGBGB, § 312d BGB) und Rolle des Vermieters.** Welche Angaben muss die Buchungsseite zeigen, welche stehen in der Buchungsbestätigung (dauerhafter Datenträger, § 312f BGB), und welche muss der Vermieter auf seiner Website selbst vorhalten (Impressum, Informationen zum Anbieter, Verbraucherstreitbeilegung nach § 36 VSBG)? Reicht die Buchungsseite (Anbieter, Unterkunft, Zeitraum, Leistung, Gesamtpreis, Zahlart, Stornobedingungen, Hinweis zum Widerrufsrecht), und was fehlt für Beherbergung typischerweise (zum Beispiel Preisangabenverordnung, Pflichtangaben zur Unterkunft, Hausordnung)? Welche Pflichten treffen WEBklar als Betreiber der Seite im Namen des Vermieters? Insbesondere: Die Bestätigungsmail (G19) nennt den Anbieter mit Name und Anschrift aus den Einstellungen, aber ohne Impressum-Link und ohne Steuernummer; muss der Anbieter dort vollständig mit Impressum und Steuernummer genannt werden?
**U3. Kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).** Wir weisen auf der Buchungsseite darauf hin, dass für die Buchung zu einem bestimmten Zeitraum kein Widerrufsrecht besteht. Gilt die Ausnahme auch für Monteurunterkünfte, die langfristig oder für Unternehmer und Verbraucher gemischt vermietet werden, und für Aufenthalte, deren Zeitraum über Wochen reicht? Ist die Formulierung („Ein Widerrufsrecht besteht nicht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).“) ausreichend, und wie ist die Belehrungspflicht zu verstehen, wenn eine Ausnahme vorliegt? **U3. Kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB).** Wir weisen auf der Buchungsseite darauf hin, dass für die Buchung zu einem bestimmten Zeitraum kein Widerrufsrecht besteht. Gilt die Ausnahme auch für Monteurunterkünfte, die langfristig oder für Unternehmer und Verbraucher gemischt vermietet werden, und für Aufenthalte, deren Zeitraum über Wochen reicht? Insbesondere: Ist ein langer Monteursaufenthalt (Wochen bis Monate, eher Wohnzweck als Beherbergung) noch „Beherbergung zu Freizeitzwecken“, oder entfällt die Ausnahme, und was bedeutet das für die Belehrung? Ist die Formulierung („Ein Widerrufsrecht besteht nicht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB).“) ausreichend, und wie ist die Belehrungspflicht zu verstehen, wenn eine Ausnahme vorliegt?
**U4. Umsatzsteuer der Endreinigung.** Die Software kennt je Vermieter einen Steuersatz für die Übernachtung (Standard 7 %) und einen für die Endreinigung (Standard 7 %) und rechnet die Steuer aus den Bruttobeträgen heraus. Ist es zulässig, die Endreinigung als unselbständige Nebenleistung der Beherbergung mit demselben Satz zu behandeln (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG), oder wäre 19 % der sichere Standard? Wie ist es bei Kleinunternehmern (§ 19 UStG, Hinweistext auf der Rechnung) und bei langfristigen Vermietungen, bei denen die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 UStG greifen kann? Wie weit darf WEBklar Voreinstellungen vorgeben, ohne dass daraus eine Steuerberatung wird? **U4. Umsatzsteuer der Endreinigung.** Die Software kennt je Vermieter einen Steuersatz für die Übernachtung (Standard 7 %) und einen für die Endreinigung (Standard 7 %) und rechnet die Steuer aus den Bruttobeträgen heraus. Ist es zulässig, die Endreinigung als unselbständige Nebenleistung der Beherbergung mit demselben Satz zu behandeln (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG), oder wäre 19 % der sichere Standard? Wie ist es bei Kleinunternehmern (§ 19 UStG, Hinweistext auf der Rechnung) und bei langfristigen Vermietungen, bei denen die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 UStG greifen kann? Wie weit darf WEBklar Voreinstellungen vorgeben, ohne dass daraus eine Steuerberatung wird?
@@ -16,7 +16,7 @@ Stand 2026-10-07. Gegenstand der Prüfung: Leistungsbeschreibung Buchungskalende
**U6. Aufbewahrung durch WEBklar (8 Jahre).** WEBklar speichert die Rechnungen und die Rechnungsadresse der Gäste 8 Jahre lang, solange der Buchungskalender läuft, und löscht sie 90 Tage nach dem Abschalten; der Vermieter wird vorher aufgefordert, sie herunterzuladen. Reicht dieser Dienst, ohne dass WEBklar selbst aufbewahrungspflichtig oder zum Buchführungssystem wird (§ 147 AO, GoBD), und wie ist die Spannung zwischen der 8-Jahres-Frist und der Löschung nach 90 Tagen zu regeln? Die Gästedaten ohne Rechnungsbezug werden 3 Jahre nach dem Ende des Abreisejahres anonymisiert und Anfragen ohne Buchung nach 6 Monaten: Sind die Fristen angemessen (Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO)? **U6. Aufbewahrung durch WEBklar (8 Jahre).** WEBklar speichert die Rechnungen und die Rechnungsadresse der Gäste 8 Jahre lang, solange der Buchungskalender läuft, und löscht sie 90 Tage nach dem Abschalten; der Vermieter wird vorher aufgefordert, sie herunterzuladen. Reicht dieser Dienst, ohne dass WEBklar selbst aufbewahrungspflichtig oder zum Buchführungssystem wird (§ 147 AO, GoBD), und wie ist die Spannung zwischen der 8-Jahres-Frist und der Löschung nach 90 Tagen zu regeln? Die Gästedaten ohne Rechnungsbezug werden 3 Jahre nach dem Ende des Abreisejahres anonymisiert und Anfragen ohne Buchung nach 6 Monaten: Sind die Fristen angemessen (Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO)?
**U7. Rolle im Datenschutz, AVV Buchungskalender.** Der Vermieter ist Verantwortlicher, WEBklar Auftragsverarbeiter (Muster AVV Webshop). Ist die Rollenverteilung für die Rechnungserstellung und die Aufbewahrung richtig (kein eigener Zweck von WEBklar)? Ist die Behandlung von Stripe (Vertragspartner des Vermieters, kein Unterauftragsverarbeiter) und der importierten Kalender anderer Plattformen (nur Zeiträume, keine Gästedaten) vertretbar? Genügt die Bezeichnung des IP-Hash als pseudonymes Datum mit Löschung bei der Entscheidung? **U7. Rolle im Datenschutz, AVV Buchungskalender.** Der Vermieter ist Verantwortlicher, WEBklar Auftragsverarbeiter (Muster AVV Webshop). Ist die Rollenverteilung für die Rechnungserstellung und die Aufbewahrung richtig (kein eigener Zweck von WEBklar)? Ist die Behandlung von Stripe (Vertragspartner des Vermieters, kein Unterauftragsverarbeiter) und der importierten Kalender anderer Plattformen (nur Zeiträume, keine Gästedaten) vertretbar? Genügt die Bezeichnung des IP-Hash als pseudonymes Datum mit Löschung bei der Entscheidung? Der geheime Buchungslink (Token, nur als Prüfsumme gespeichert) gilt bis 90 Tage nach der Abreise, bei abgelehnten oder abgelaufenen Anfragen 30 Tage nach der Entscheidung; er ist für Stripe und im Stripe-Dashboard des Vermieters sichtbar (Rücksprungadresse). Ist die Frist angemessen? Wird das Kundenkonto gelöscht, schaltet WEBklar den Buchungskalender ab und löscht die Daten 90 Tage später ohne E-Mail-Hinweis (die Adresse ist dann gelöscht): ausreichend?
**U8. Haftung bei Doppelbuchung durch iCal-Verzögerung.** Der Abgleich mit Booking.com, Airbnb und ähnlichen Plattformen geschieht über iCal mit Verzögerung von Minuten bis Stunden; jede Anfrage braucht die Freigabe, und beim Freigeben und Buchen prüft die Software erneut. Eine Doppelbuchung ist trotzdem möglich. Ist der Haftungsausschluss in Nr. 4 und Nr. 11 der Leistungsbeschreibung (keine Echtzeit-Verfügbarkeit, kein Ersatz von Folgeschäden außer im Rahmen von § 13 Abs. 1 und 2 der Abo-Bedingungen) wirksam, auch gegenüber Verbrauchern? Die Leistungsbeschreibung richtet sich nur an Vermieter, die Unternehmer sind; für deren Gäste gilt das nicht. Ist eine hervorgehobene Warnung im Portal sinnvoll oder nötig? **U8. Haftung bei Doppelbuchung durch iCal-Verzögerung.** Der Abgleich mit Booking.com, Airbnb und ähnlichen Plattformen geschieht über iCal mit Verzögerung von Minuten bis Stunden; jede Anfrage braucht die Freigabe, und beim Freigeben und Buchen prüft die Software erneut. Eine Doppelbuchung ist trotzdem möglich. Ist der Haftungsausschluss in Nr. 4 und Nr. 11 der Leistungsbeschreibung (keine Echtzeit-Verfügbarkeit, kein Ersatz von Folgeschäden außer im Rahmen von § 13 Abs. 1 und 2 der Abo-Bedingungen) wirksam, auch gegenüber Verbrauchern? Die Leistungsbeschreibung richtet sich nur an Vermieter, die Unternehmer sind; für deren Gäste gilt das nicht. Ist eine hervorgehobene Warnung im Portal sinnvoll oder nötig?
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<p>(3) WEBklar verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf die Datenschutzpflichten nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO. Bei der Hetzner Online GmbH ist das deren Vertrag zur Auftragsverarbeitung, den WEBklar abgeschlossen hat. Kommt ein Unterauftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, haftet WEBklar dem Kunden für die Einhaltung dieser Pflichten (Art. 28 Abs. 4 Satz 2 DSGVO).</p> <p>(3) WEBklar verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf die Datenschutzpflichten nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO. Bei der Hetzner Online GmbH ist das deren Vertrag zur Auftragsverarbeitung, den WEBklar abgeschlossen hat. Kommt ein Unterauftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, haftet WEBklar dem Kunden für die Einhaltung dieser Pflichten (Art. 28 Abs. 4 Satz 2 DSGVO).</p>
<p>(4) <strong>Stripe ist kein Unterauftragsverarbeiter von WEBklar.</strong> Der Kunde verwendet sein eigenes Stripe-Konto und hat den Vertrag darüber unmittelbar mit Stripe geschlossen (Nr. 3 der Leistungsbeschreibung); die Zahlung des Gastes fließt direkt auf dieses Konto. Die Zahlungsseite (Stripe Checkout), die Erhebung von Zahlungs- und Kartendaten (derzeit nur Karte, einschließlich Apple Pay und Google Pay), die Prüfung von Zahlungen und die Auszahlungen verantworten der Kunde und Stripe nach ihrem Vertrag; WEBklar erhält diese Daten nicht. Auf Weisung des Kunden legt WEBklar bei Stripe die Zahlung an, ruft die Angaben zu Zahlungen ab, die der Buchungskalender braucht (Nummer 2 Abs. 1), schließt offene Zahlungsseiten und veranlasst Erstattungen (auch die automatischen nach Nummer 4 Abs. 2). An Stripe gehen dabei von WEBklar nur: die Bezeichnung des Aufenthalts mit Rechnungsnummer als Zahlungsposition, der Betrag, die Kennungen der Buchung und der Zahlung (Metadaten), die E-Mail-Adresse des Gastes zur Vorbelegung der Zahlungsseite, soweit WEBklar sie übergibt, die Erstattung und der <strong>geheime Link zur Buchungsseite mit dem Token als Rücksprungadresse</strong> (bei Erfolg und bei Abbruch). Dieser Link ist damit für Stripe und im Stripe-Dashboard des Kunden sichtbar; er öffnet nur diese eine Buchungsseite und verfällt mit ihr. Die Weitergabe von Daten durch Stripe, auch an Stellen außerhalb der Europäischen Union, regeln der Kunde und Stripe; dafür ist WEBklar nicht verantwortlich.</p> <p>(4) <strong>Stripe ist kein Unterauftragsverarbeiter von WEBklar.</strong> Der Kunde verwendet sein eigenes Stripe-Konto und hat den Vertrag darüber unmittelbar mit Stripe geschlossen (Nr. 3 der Leistungsbeschreibung); die Zahlung des Gastes fließt direkt auf dieses Konto. Die Zahlungsseite (Stripe Checkout), die Erhebung von Zahlungs- und Kartendaten (derzeit nur Karte, einschließlich Apple Pay und Google Pay), die Prüfung von Zahlungen und die Auszahlungen verantworten der Kunde und Stripe nach ihrem Vertrag; WEBklar erhält diese Daten nicht. Auf Weisung des Kunden legt WEBklar bei Stripe die Zahlung an, ruft die Angaben zu Zahlungen ab, die der Buchungskalender braucht (Nummer 2 Abs. 1), schließt offene Zahlungsseiten und veranlasst Erstattungen (auch die automatischen nach Nummer 4 Abs. 2). An Stripe gehen dabei von WEBklar nur: die Bezeichnung des Aufenthalts mit Rechnungsnummer als Zahlungsposition, der Betrag, die Kennungen der Buchung und der Zahlung (Metadaten), die E-Mail-Adresse des Gastes zur Vorbelegung der Zahlungsseite, soweit WEBklar sie übergibt, die Erstattung und der <strong>geheime Link zur Buchungsseite mit dem Token als Rücksprungadresse</strong> (bei Erfolg und bei Abbruch). Dieser Link ist damit für Stripe und im Stripe-Dashboard des Kunden sichtbar; Der Link gilt bis 90 Tage nach der Abreise (bei nicht zustande gekommenen Buchungen 30 Tage) und öffnet nur diese eine Buchungsseite. Die Weitergabe von Daten durch Stripe, auch an Stellen außerhalb der Europäischen Union, regeln der Kunde und Stripe; dafür ist WEBklar nicht verantwortlich.</p>
<p>(5) Plattformen, deren iCal-Kalender der Kunde einbindet oder denen er die iCal-Adresse des Buchungskalenders mitteilt, sind Empfänger nach seiner Entscheidung. WEBklar übermittelt ihnen keine Daten von Gästen.</p> <p>(5) Plattformen, deren iCal-Kalender der Kunde einbindet oder denen er die iCal-Adresse des Buchungskalenders mitteilt, sind Empfänger nach seiner Entscheidung. WEBklar übermittelt ihnen keine Daten von Gästen.</p>
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<p>(5) In der Versandwarteschlange für E-Mails leert WEBklar die Empfängeradresse und den Inhalt einer E-Mail nach dem Versand und löscht den Eintrag 7 Tage nach dem Versand. E-Mails, die nicht zugestellt werden können, löscht WEBklar mit Empfängeradresse und Inhalt 48 Stunden nach dem endgültigen Fehlschlag.</p> <p>(5) In der Versandwarteschlange für E-Mails leert WEBklar die Empfängeradresse und den Inhalt einer E-Mail nach dem Versand und löscht den Eintrag 7 Tage nach dem Versand. E-Mails, die nicht zugestellt werden können, löscht WEBklar mit Empfängeradresse und Inhalt 48 Stunden nach dem endgültigen Fehlschlag.</p>
<p>(6) Ist der Buchungskalender abgeschaltet oder der Vertrag über den Betrieb der Website beendet, kann der Kunde die Anfragen, Buchungen und Rechnungen 90 Tage lang im Kundenportal lesen und die Rechnungen einzeln als PDF herunterladen; WEBklar weist ihn vor dem Abschalten per E-Mail darauf hin. Danach löscht WEBklar alle Daten des Buchungskalenders: Unterkünfte, Preise, Anfragen, Buchungen, Rechnungen, Kalenderverbindungen, Sperren und Einstellungen. Damit endet auch die Aufbewahrung der Rechnungen nach Absatz 3; sie bewahrt der Kunde dann selbst auf. Eine Ausnahme ist das Einrichtungs-Ticket, in dem WEBklar die Einrichtung als Arbeitsnachweis festhält: Es bleibt mit einer Kurzfassung der Angaben zur Einrichtung bestehen (zum Beispiel Adresse der Website, Einbau-Code und die Angaben des Kunden aus der Anfrage) und enthält keine Daten von Gästen; dafür gilt die Datenschutzerklärung von WEBklar (Abschnitt 6). Beginnt innerhalb dieser Frist wieder ein Vertrag über den Betrieb der Website, schaltet WEBklar den Buchungskalender auf Wunsch des Kunden mit den vorhandenen Daten wieder ein (Nr. 10 Abs. 5 der Leistungsbeschreibung). Früher anonymisiert WEBklar einzelne Daten auf Weisung des Kunden (Nummer 8 Abs. 2); alle Daten des Buchungskalenders löscht WEBklar auf Weisung des Kunden in Textform unverzüglich.</p> <p>(6) Ist der Buchungskalender abgeschaltet oder der Vertrag über den Betrieb der Website beendet, kann der Kunde die Anfragen, Buchungen und Rechnungen 90 Tage lang im Kundenportal lesen und die Rechnungen einzeln als PDF herunterladen; WEBklar weist ihn nach dem Abschalten per E-Mail mit dem Löschdatum darauf hin, seine Rechnungen zu sichern. Danach löscht WEBklar alle Daten des Buchungskalenders: Unterkünfte, Preise, Anfragen, Buchungen, Rechnungen, Kalenderverbindungen, Sperren und Einstellungen. Damit endet auch die Aufbewahrung der Rechnungen nach Absatz 3; sie bewahrt der Kunde dann selbst auf. Eine Ausnahme ist das Einrichtungs-Ticket, in dem WEBklar die Einrichtung als Arbeitsnachweis festhält: Es bleibt mit einer Kurzfassung der Angaben zur Einrichtung bestehen (zum Beispiel Adresse der Website, Einbau-Code und die Angaben des Kunden aus der Anfrage) und enthält keine Daten von Gästen; dafür gilt die Datenschutzerklärung von WEBklar (Abschnitt 6). Beginnt innerhalb dieser Frist wieder ein Vertrag über den Betrieb der Website, schaltet WEBklar den Buchungskalender auf Wunsch des Kunden mit den vorhandenen Daten wieder ein (Nr. 10 Abs. 5 der Leistungsbeschreibung). Früher anonymisiert WEBklar einzelne Daten auf Weisung des Kunden (Nummer 8 Abs. 2); Wird das Kundenkonto gelöscht, schaltet WEBklar den Buchungskalender ab und löscht seine Daten wie nach Absatz 6 (bei Abschaltung 90 Tage später); einen Hinweis per E-Mail gibt es dann nicht, weil mit dem Konto auch die E-Mail-Adresse gelöscht wird. alle Daten des Buchungskalenders löscht WEBklar auf Weisung des Kunden in Textform unverzüglich.</p>
<p>(7) Die Daten sind in der täglichen Vollsicherung des Servers enthalten (§ 3 Abs. 5 der Abo-Bedingungen). Gelöschte oder anonymisierte Daten bleiben dort bis zu sieben Tage erhalten und werden dann überschrieben. Wird eine Sicherung zurückgespielt, holt der tägliche Löschlauf die fälligen Löschungen und Anonymisierungen nach; Löschungen auf Weisung des Kunden wiederholt WEBklar.</p> <p>(7) Die Daten sind in der täglichen Vollsicherung des Servers enthalten (§ 3 Abs. 5 der Abo-Bedingungen). Gelöschte oder anonymisierte Daten bleiben dort bis zu sieben Tage erhalten und werden dann überschrieben. Wird eine Sicherung zurückgespielt, holt der tägliche Löschlauf die fälligen Löschungen und Anonymisierungen nach; Löschungen auf Weisung des Kunden wiederholt WEBklar.</p>
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<tbody> <tbody>
<tr><td>Übertragung</td><td>Das Widget, die Buchungsseite und das Kundenportal werden nur über TLS (HTTPS) übertragen. Der Einbau-Code verweist auf eine Adresse mit https://. Die Zahlung geschieht auf der Zahlungsseite von Stripe. Kalender anderer Plattformen ruft WEBklar nur über https ab.</td></tr> <tr><td>Übertragung</td><td>Das Widget, die Buchungsseite und das Kundenportal werden nur über TLS (HTTPS) übertragen. Der Einbau-Code verweist auf eine Adresse mit https://. Die Zahlung geschieht auf der Zahlungsseite von Stripe. Kalender anderer Plattformen ruft WEBklar nur über https ab.</td></tr>
<tr><td>Speicher im Browser</td><td>Es werden keine Cookies gesetzt. Das Widget sendet seine Anfragen ohne Cookies und ruft nur die Schnittstelle des Buchungskalenders auf, keine Dienste Dritter.</td></tr> <tr><td>Speicher im Browser</td><td>Es werden keine Cookies gesetzt. Das Widget sendet seine Anfragen ohne Cookies und ruft nur die Schnittstelle des Buchungskalenders auf, keine Dienste Dritter.</td></tr>
<tr><td>Zugriffskontrolle</td><td>Das Kundenportal ist nur nach Anmeldung erreichbar; jeder Kunde sieht nur die Daten seiner eigenen Projekte. Die öffentliche Schnittstelle des Widgets liefert nur für einen vorhandenen Buchungskalender Daten und ist über den Website-Schlüssel (Site-Key) adressiert; die belegten Nächte nennt sie ohne Quelle und ohne Daten von Gästen. Die Buchungsseite ruft der Gast nur mit einem geheimen Token ab, das nur als Prüfsumme gespeichert und zeitkonstant verglichen wird. Der Token wird nur als Prüfsumme gespeichert; er wird nur als Teil der Rücksprungadresse an Stripe übergeben (Nummer 7 Abs. 4) und öffnet nur diese eine Buchungsseite. Benachrichtigungen von Stripe werden nur nach Prüfung ihrer Signatur verarbeitet; die Schlüssel für Stripe liegen nur auf dem Server. Die iCal-Adresse des Buchungskalenders ist ein geheimer, erneuerbarer Zufallswert.</td></tr> <tr><td>Zugriffskontrolle</td><td>Das Kundenportal ist nur nach Anmeldung erreichbar; jeder Kunde sieht nur die Daten seiner eigenen Projekte. Die öffentliche Schnittstelle des Widgets liefert nur für einen vorhandenen Buchungskalender Daten und ist über den Website-Schlüssel (Site-Key) adressiert; die belegten Nächte nennt sie ohne Quelle und ohne Daten von Gästen. Die Buchungsseite ruft der Gast nur mit einem geheimen Token ab, das nur als Prüfsumme gespeichert und zeitkonstant verglichen wird. Der Token wird nur als Prüfsumme gespeichert; er wird nur als Teil der Rücksprungadresse an Stripe übergeben (Nummer 7 Abs. 4) und öffnet nur diese eine Buchungsseite; er gilt bis 90 Tage nach der Abreise (bei nicht zustande gekommenen Buchungen 30 Tage), danach antwortet die Buchungsseite wie bei einem unbekannten Link. Benachrichtigungen von Stripe werden nur nach Prüfung ihrer Signatur verarbeitet; die Schlüssel für Stripe liegen nur auf dem Server. Die iCal-Adresse des Buchungskalenders ist ein geheimer, erneuerbarer Zufallswert.</td></tr>
<tr><td>Missbrauchsschutz</td><td>Ein verstecktes Feld (Honeypot), eine Mindestzeit bis zum Absenden des Formulars mit signiertem Formular-Token und Grenzen je IP-Adresse und je Buchungskalender schützen vor automatisierten Anfragen. Die Grenzen gelten im Arbeitsspeicher; ein Neustart leert sie. Mit der Anfrage wird nur ein gesalzener IP-Hash gespeichert (Nummer 3 Abs. 4). Beim Abruf von Kalendern anderer Plattformen sind nur Adressen mit https erlaubt, private und lokale Ziele sind gesperrt, und Größe und Dauer des Abrufs sind begrenzt.</td></tr> <tr><td>Missbrauchsschutz</td><td>Ein verstecktes Feld (Honeypot), eine Mindestzeit bis zum Absenden des Formulars mit signiertem Formular-Token und Grenzen je IP-Adresse und je Buchungskalender schützen vor automatisierten Anfragen. Die Grenzen gelten im Arbeitsspeicher; ein Neustart leert sie. Mit der Anfrage wird nur ein gesalzener IP-Hash gespeichert (Nummer 3 Abs. 4). Beim Abruf von Kalendern anderer Plattformen sind nur Adressen mit https erlaubt, private und lokale Ziele sind gesperrt, und Größe und Dauer des Abrufs sind begrenzt.</td></tr>
<tr><td>Datenminimierung</td><td>Kartendaten erhält und speichert WEBklar nicht. Preise berechnet der Server aus den gespeicherten Preisen und Posten, nie aus Angaben des Browsers. Von anderen Kalendern werden nur Zeiträume übernommen. Mit der Anfrage werden keine IP-Adresse im Klartext und kein Browser-Kennzeichen gespeichert; der IP-Hash wird mit der Entscheidung des Kunden entfernt. Die Gästedaten werden nach den Fristen der Nummer 9 anonymisiert. Nach dem Versand einer E-Mail werden Empfängeradresse und Inhalt in der Warteschlange geleert.</td></tr> <tr><td>Datenminimierung</td><td>Kartendaten erhält und speichert WEBklar nicht. Preise berechnet der Server aus den gespeicherten Preisen und Posten, nie aus Angaben des Browsers. Von anderen Kalendern werden nur Zeiträume übernommen. Mit der Anfrage werden keine IP-Adresse im Klartext und kein Browser-Kennzeichen gespeichert; der IP-Hash wird mit der Entscheidung des Kunden entfernt. Die Gästedaten werden nach den Fristen der Nummer 9 anonymisiert. Nach dem Versand einer E-Mail werden Empfängeradresse und Inhalt in der Warteschlange geleert.</td></tr>
<tr><td>Integrität der Rechnungen</td><td>Rechnungen und Stornorechnungen werden als unveränderlicher Schnappschuss gespeichert; das PDF entsteht bei jedem Abruf aus diesem Schnappschuss. Rechnungsnummern werden unter Sperre lückenlos je Kunde und Jahr vergeben. Freigabe und Buchung prüfen unter Sperre erneut, dass der Zeitraum frei ist.</td></tr> <tr><td>Integrität der Rechnungen</td><td>Rechnungen und Stornorechnungen werden als unveränderlicher Schnappschuss gespeichert; das PDF entsteht bei jedem Abruf aus diesem Schnappschuss. Rechnungsnummern werden unter Sperre lückenlos je Kunde und Jahr vergeben. Freigabe und Buchung prüfen unter Sperre erneut, dass der Zeitraum frei ist.</td></tr>
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<p>(4) Erstattungen bei einer Stornierung veranlasst der Vermieter im Kundenportal; WEBklar führt die Erstattung über das Stripe-Konto des Vermieters aus. Er bestimmt den Betrag bis zur Höhe der Zahlung des Gastes. Storniert der Vermieter einen Aufenthalt, schließt WEBklar eine noch offene Zahlungsseite bei Stripe. <strong>Automatische Erstattung:</strong> Geht eine Zahlung ein, nachdem die Buchung storniert oder die Reservierung abgelaufen ist, oder zahlt der Gast eine bereits bezahlte Buchung ein zweites Mal, erstattet WEBklar den Betrag ohne weitere Anweisung im Namen des Vermieters in voller Höhe über dessen Stripe-Konto. Dazu erteilt der Vermieter WEBklar mit der Zustimmung zum Buchungskalender eine dauerhafte Weisung; der Stand der Buchung ändert sich dadurch nicht. Erstattungen aus dem Stripe-Dashboard trägt WEBklar in die Buchung nach, soweit Stripe sie meldet.</p> <p>(4) Erstattungen bei einer Stornierung veranlasst der Vermieter im Kundenportal; WEBklar führt die Erstattung über das Stripe-Konto des Vermieters aus. Er bestimmt den Betrag bis zur Höhe der Zahlung des Gastes. Storniert der Vermieter einen Aufenthalt, schließt WEBklar eine noch offene Zahlungsseite bei Stripe. <strong>Automatische Erstattung:</strong> Geht eine Zahlung ein, nachdem die Buchung storniert oder die Reservierung abgelaufen ist, oder zahlt der Gast eine bereits bezahlte Buchung ein zweites Mal, erstattet WEBklar den Betrag ohne weitere Anweisung im Namen des Vermieters in voller Höhe über dessen Stripe-Konto. Dazu erteilt der Vermieter WEBklar mit der Zustimmung zum Buchungskalender eine dauerhafte Weisung; der Stand der Buchung ändert sich dadurch nicht. Erstattungen aus dem Stripe-Dashboard trägt WEBklar in die Buchung nach, soweit Stripe sie meldet.</p>
<p>(5) Die Zahlungsseite selbst (Stripe Checkout) betreibt Stripe. Online-Zahlungen sind derzeit nur per Karte möglich, einschließlich Apple Pay und Google Pay; eine SEPA-Lastschrift bietet der Buchungskalender nicht an. Kartendaten gibt der Gast nur dort ein; WEBklar erhält sie nicht. Beim Start der Zahlung übergibt WEBklar Stripe als Rücksprungadresse (bei Erfolg und bei Abbruch) den geheimen Link zur Buchungsseite des Gastes samt Token. Dieser Link ist damit für Stripe und im Stripe-Dashboard des Vermieters sichtbar; er öffnet nur diese eine Buchungsseite und verfällt mit ihr.</p> <p>(5) Die Zahlungsseite selbst (Stripe Checkout) betreibt Stripe. Online-Zahlungen sind derzeit nur per Karte möglich, einschließlich Apple Pay und Google Pay; eine SEPA-Lastschrift bietet der Buchungskalender nicht an. Kartendaten gibt der Gast nur dort ein; WEBklar erhält sie nicht. Beim Start der Zahlung übergibt WEBklar Stripe als Rücksprungadresse (bei Erfolg und bei Abbruch) den geheimen Link zur Buchungsseite des Gastes samt Token. Dieser Link ist damit für Stripe und im Stripe-Dashboard des Vermieters sichtbar; Der Link gilt bis 90 Tage nach der Abreise (bei nicht zustande gekommenen Buchungen 30 Tage) und öffnet nur diese eine Buchungsseite.</p>
<p>(6) <strong>Rechnungen im Namen des Vermieters.</strong> Der Vermieter beauftragt WEBklar mit der Zustimmung bei der Bestellung, in seinem Namen und für seine Rechnung Rechnungen und Stornorechnungen an seine Gäste auszustellen (Rechnung durch einen Dritten im Namen und im Auftrag des Leistenden, § 14 Abs. 2 Satz 4 UStG). Aussteller der Rechnung ist der Vermieter; sie trägt seinen Namen, seine Anschrift, seine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und keinen Hinweis auf WEBklar. WEBklar erzeugt die Rechnung aus den Angaben, die der Vermieter hinterlegt und bei der Freigabe bestätigt hat. Er verantwortet die Richtigkeit seiner Angaben, der Preise, der Steuerart und der Steuersätze; WEBklar prüft sie nicht steuerrechtlich. Die Rechnung wird nach ihrer Ausstellung nicht mehr verändert; Fehler korrigiert der Vermieter durch Stornierung und neue Buchung nach den Möglichkeiten des Kundenportals. Die Zustimmung zu diesem Auftrag gibt der Vermieter bei der Bestellung und bestätigt sie in den Einstellungen des Buchungskalenders. Widerruft er den Auftrag in Textform, stellt der Buchungskalender keine Rechnungen mehr aus und ist für ihn nicht mehr nutzbar.</p> <p>(6) <strong>Rechnungen im Namen des Vermieters.</strong> Der Vermieter beauftragt WEBklar mit der Zustimmung bei der Bestellung, in seinem Namen und für seine Rechnung Rechnungen und Stornorechnungen an seine Gäste auszustellen (Rechnung durch einen Dritten im Namen und im Auftrag des Leistenden, § 14 Abs. 2 Satz 4 UStG). Aussteller der Rechnung ist der Vermieter; sie trägt seinen Namen, seine Anschrift, seine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und keinen Hinweis auf WEBklar. WEBklar erzeugt die Rechnung aus den Angaben, die der Vermieter hinterlegt und bei der Freigabe bestätigt hat. Er verantwortet die Richtigkeit seiner Angaben, der Preise, der Steuerart und der Steuersätze; WEBklar prüft sie nicht steuerrechtlich. Die Rechnung wird nach ihrer Ausstellung nicht mehr verändert; Fehler korrigiert der Vermieter durch Stornierung und neue Buchung nach den Möglichkeiten des Kundenportals. Die Zustimmung zu diesem Auftrag gibt der Vermieter bei der Bestellung und bestätigt sie in den Einstellungen des Buchungskalenders. Widerruft er den Auftrag in Textform, stellt der Buchungskalender keine Rechnungen mehr aus und ist für ihn nicht mehr nutzbar.</p>
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<h2>7. Kein Widerrufsrecht des Gastes, Hinweise auf der Buchungsseite</h2> <h2>7. Kein Widerrufsrecht des Gastes, Hinweise auf der Buchungsseite</h2>
<p>(1) Für die Buchung von Beherbergungsleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in einem bestimmten Zeitraum besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Buchungsseite weist den Gast darauf hin; der Vermieter kann ihm vertraglich ein weitergehendes Recht einräumen, der Buchungskalender bietet dafür aber keine Funktion.</p> <p>(1) Für die Buchung von Beherbergungsleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in einem bestimmten Zeitraum besteht nach § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Buchungsseite weist den Gast darauf hin; der Vermieter kann ihm vertraglich ein weitergehendes Recht einräumen, der Buchungskalender bietet dafür aber keine Funktion.</p>
<p>(2) Die Buchungsseite zeigt dem Gast vor der Schaltfläche „Zahlungspflichtig buchen“ die wesentlichen Angaben nach Art. 246a EGBGB, soweit der Buchungskalender sie kennt (Anbieter, Unterkunft, Zeitraum, Leistung, Gesamtpreis, Zahlart, Stornobedingungen, Hinweis auf das fehlende Widerrufsrecht). Der Vermieter ergänzt, was darüber hinausgeht, in seinen Texten selbst (Nr. 5 Abs. 2).</p> <p>(2) Die Buchungsseite zeigt dem Gast vor der Schaltfläche „Zahlungspflichtig buchen“ die wesentlichen Angaben nach Art. 246a EGBGB, soweit der Buchungskalender sie kennt (Anbieter, Unterkunft, Zeitraum, Leistung, Gesamtpreis, Zahlart, Stornobedingungen, Hinweis auf das fehlende Widerrufsrecht). Der Vermieter ergänzt, was darüber hinausgeht, in seinen Texten selbst (Nr. 5 Abs. 2).</p>
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<p>(2) Mit dem Abschalten nimmt der Buchungskalender keine neuen Anfragen und Buchungen mehr an, und das Widget zeigt den Ausweichtext. Reservierungen laufen aus. Bereits gebuchte Aufenthalte bleiben Verträge zwischen dem Vermieter und seinen Gästen; der Vermieter erfüllt sie und informiert seine Gäste, wenn er den Buchungskalender nicht mehr anbietet. Anfragen, Buchungen und Rechnungen bleiben im Kundenportal 90 Tage lesbar; Rechnungen kann er einzeln als PDF herunterladen.</p> <p>(2) Mit dem Abschalten nimmt der Buchungskalender keine neuen Anfragen und Buchungen mehr an, und das Widget zeigt den Ausweichtext. Reservierungen laufen aus. Bereits gebuchte Aufenthalte bleiben Verträge zwischen dem Vermieter und seinen Gästen; der Vermieter erfüllt sie und informiert seine Gäste, wenn er den Buchungskalender nicht mehr anbietet. Anfragen, Buchungen und Rechnungen bleiben im Kundenportal 90 Tage lesbar; Rechnungen kann er einzeln als PDF herunterladen.</p>
<p>(3) WEBklar löscht alle Daten des Buchungskalenders, also Unterkünfte, Preise, Anfragen, Buchungen, Rechnungen, Kalenderverbindungen, Sperren und Einstellungen, 90 Tage nach dem Abschalten. Eine Ausnahme ist das Einrichtungs-Ticket, in dem WEBklar die Einrichtung als Arbeitsnachweis festhält: Es bleibt mit einer Kurzfassung der Angaben zur Einrichtung bestehen und enthält keine Daten von Gästen (Nummer 9 Abs. 6 des AVV Buchungskalender). Die Aufbewahrungsfrist der Rechnungen (Nr. 5 Abs. 8) endet damit mit der Löschung; der Vermieter bewahrt sie danach selbst auf.</p> <p>(3) WEBklar löscht alle Daten des Buchungskalenders, also Unterkünfte, Preise, Anfragen, Buchungen, Rechnungen, Kalenderverbindungen, Sperren und Einstellungen, 90 Tage nach dem Abschalten. Eine Ausnahme ist das Einrichtungs-Ticket, in dem WEBklar die Einrichtung als Arbeitsnachweis festhält: Es bleibt mit einer Kurzfassung der Angaben zur Einrichtung bestehen und enthält keine Daten von Gästen (Nummer 9 Abs. 6 des AVV Buchungskalender). Die Aufbewahrungsfrist der Rechnungen (Nr. 5 Abs. 8) endet damit mit der Löschung; der Vermieter bewahrt sie danach selbst auf. Nach dem Abschalten weist WEBklar den Vermieter per E-Mail mit dem Löschdatum darauf hin, seine Rechnungen zu sichern; bis dahin sind sie im Kundenportal abrufbar. Wird das Kundenkonto gelöscht, schaltet WEBklar den Buchungskalender ab und löscht seine Daten wie nach Absatz 3 (90 Tage nach dem Abschalten); einen Hinweis per E-Mail gibt es dann nicht, weil mit dem Konto auch die E-Mail-Adresse gelöscht wird.</p>
<p>(4) Das Stripe-Konto bleibt beim Vermieter. Das Ende des Buchungskalenders berührt weder das Konto noch die Auszahlungen noch den Vertrag mit Stripe. Der Vermieter kann die Verbindung zwischen dem Konto und dem Buchungskalender im Stripe-Dashboard beenden.</p> <p>(4) Das Stripe-Konto bleibt beim Vermieter. Das Ende des Buchungskalenders berührt weder das Konto noch die Auszahlungen noch den Vertrag mit Stripe. Der Vermieter kann die Verbindung zwischen dem Konto und dem Buchungskalender im Stripe-Dashboard beenden.</p>
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