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Webklar-Kundenbereich/docs/rechtliches/webshop-kanzlei-paket.md
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ClaudeandClaude Opus 5.5 72d79ddba7 Webshop-Rechtstexte an den Code angepasst: Archiv, IP-Hash, keine Telefonnummer, Eingangsmail
AVV (Vorbemerkung Abs. 2, Nr. 2, 3, 8, 9, Anlage), Leistungsbeschreibung (Nr. 2, 5, 6, 10),
Datenschutzerklaerung Abschnitt 6d, Datenschutz-Absatz fuer Haendler und Kanzlei-Paket (F12, F14, F16, F18, F19,
Fundstellen) beschreiben jetzt genau, was gebaut ist: jede bestaetigte Fassung der Rechtstexte liegt im Archiv und wird
mit den Shop-Daten geloescht, G09 zeigt die archivierte Fassung zum Hash der Bestellung; Eingangsmail G15 bei SEPA; die
Stripe-Kasse fragt keine Telefonnummer ab; die Bestellung speichert einen gesalzenen IP-Hash (Missbrauchsschutz,
Pseudonym), der bei Loeschung oder Anonymisierung entfaellt; Freischaltung durch das Team nur mit Zustimmung in Textform
samt Nachweis. Fassung 2026-10-05 bleibt, HTML und PDFs neu erzeugt.

Co-Authored-By: Claude Opus 5.5 <noreply@anthropic.com>
2026-10-05 10:07:36 +00:00

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Kanzlei-Paket Webshop (WEBklar)

Dieses Paket gehört zum Verkaufsweg des Webshops der WEBklar GbR (Am Schwimmbad 10, 67722 Winnweiler, vertreten durch die Gesellschafter Kenso Grimm und Justin Klein). Es zeigt einer Kanzlei, was verkauft wird, wie der Ablauf ist, welche Texte Händler und Käufer in Endfassung sehen, wo diese Texte im Programm stehen und was wir wissen möchten. Es ist wie das Paket des Terminplaners (docs/rechtliches/termine-kanzlei-paket.md) aufgebaut; Fragen, die dort schon gestellt sind, nennen wir mit Verweis.

Fassungen: Leistungsbeschreibung Webshop, Auftragsverarbeitungsvertrag Webshop (AVV) und die Bestelltexte tragen die Fassung 2026-10-05 (Konstante config.shop.fassung). Die Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular ist die gemeinsame der Funktionen (docs/rechtliches/widerrufsbelehrung-funktionen.md, Fassung des Terminplaners). Alle Texte sind noch nie ausgeliefert worden; der Webshop bleibt bis zu Ihrem Befund hinter dem Schalter SHOP_ENABLED (nur Pilot).

1. Zweck und Umfang

Zweck. Der Inhaber lässt die Texte des Webshops durch eine Kanzlei prüfen, bevor der erste fremde Betrieb ihn nutzt (Schalter SHOP_ENABLED=on). Das Paket soll ohne Rückfragen zeigen, was die Kanzlei prüfen soll und von welchen Annahmen wir ausgehen.

Was verkauft wird. WEBklar verkauft nicht Waren, sondern ein Hilfsmittel: ein Shop-Widget für die Website eines Händlers samt Verwaltung im Kundenportal, Einrichtung einmalig 299 €, ohne Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG, keine laufende Gebühr, keine Umsatzbeteiligung. Die Käufer bezahlen über Stripe Connect direkt an den Händler (eigenes Stripe-Konto, Direct Charges); WEBklar erhält und verwahrt kein Geld. Vertragspartner der Käufer ist der Händler. Der Webshop läuft, solange WEBklar die Website des Händlers betreibt; er ist nicht an Abo-Daten im Programm gekoppelt (Entscheidung W5, Abschnitt 2.5).

Kernpaket. Wir bitten die Kanzlei, zu prüfen:

  • Leistungsbeschreibung Webshop (Anlage A) und AVV Webshop (Anlage B), vor allem Haftung, Ende mit dem Vertrag über den Betrieb der Website, ausgeschlossene Waren und Rolle bei Zahlungen (F1 bis F18),
  • die Bestelltexte der Einrichtung: fünf Haken und Knopf (Abschnitt 3.1, F26),
  • die Muster-Rechtstexte für Händler (Anlage C: AGB, Widerrufsbelehrung inklusive § 356a BGB, Muster-Widerrufsformular, Versand und Zahlung; F25),
  • die Kasse im Widget: Knopf, Pflichtinformationen, Widerrufsfunktion und Gewährleistungshinweis (Abschnitte 3.3 und 3.4, F19, F20, F24),
  • die Pflichtangaben am Artikel: Grundpreis, Lebensmittel, Produktsicherheit (F21 bis F23).

Hausrunde. Die Datenschutzerklärung von WEBklar (Abschnitt 6d), den Muster-Absatz für die Datenschutzerklärung des Händlers (Anlage D), die Mailtexte und die Hinweise im Kundenportal prüft WEBklar selbst. Zu einzelnen Punkten daraus stellen wir trotzdem Fragen (F27, F28).

Begriffe. Händler ist der Kunde von WEBklar, der den Webshop betreibt; Käufer sind die Besucher seiner Website, die bestellen. Betriebsart des Webshops ist off (abgeschaltet), pilot (nur Adressen einer Pilotliste) oder on (alle Kunden). Derzeit ist der Webshop nur für Konten des Inhabers freigeschaltet. on setzt der Inhaber erst nach Ihrem Befund und seiner Freigabe.

Keine Rechtsberatung durch WEBklar. Die Texte für Händler sind Muster ohne Gewähr (Leistungsbeschreibung Nr. 6). Die rechtlichen Aussagen in diesem Paket (vor allem „unsere Annahme“ bei den Fragen) sind ein Arbeitsstand von WEBklar und kein Rechtsurteil.

Fassungen und Änderungen. Ändern wir nach dem Befund einen Text, bekommt er ein neues Fassungsdatum und neue Dateien (HTML, PDF und Prüfsumme); die Zitate in diesem Paket werden dann angepasst.

Aufbau. Abschnitt 2 beschreibt den Produktablauf, Abschnitt 3 enthält die Texte, Abschnitt 4 unsere Fragen F1 bis F29, Abschnitt 5 die Fundstellen im Programm, Abschnitt 6 was nicht Teil der Prüfung ist, Abschnitt 7 die Checkliste für den Inhaber vor SHOP_ENABLED=on. Anlagen: Anlage A Leistungsbeschreibung Webshop, Anlage B AVV Webshop, Anlage C Muster-Rechtstexte der Händler, Anlage D Muster-Datenschutzabsatz für die Händler-Website (Pfade in Abschnitt 3.5).

2. Produktablauf in Kurzform

2.1 Anfrage, Freigabe und Bestellung der Einrichtung

Schritt Was geschieht
1. Anfrage Der Händler fragt den Webshop im Kundenportal für eine seiner Websites an: was er verkauft (Freitext und Warenart), ungefähre Artikelzahl, Versand und/oder Abholung, zwei Pflicht-Haken (er ist Unternehmer; er verkauft keine der ausgeschlossenen Waren), Nachricht an das Team.
2. Prüfung Das Team prüft die Anfrage (erlaubte Waren, Eignung) und nimmt sie an oder lehnt sie mit Begründung ab. Der Händler erhält eine Mail mit der Entscheidung. Ein Anspruch auf Freigabe besteht nicht (LB Nr. 2 Abs. 1).
3. Bestellung Nach der Freigabe bestellt der Händler die Einrichtung für 299 €: Zusammenfassung, volle Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular, fünf Haken, Knopf „Zahlungspflichtig bestellen · 299 €“ (Abschnitte 3.1 und 3.2). Eine Bindung an ein Abo besteht nicht.
4. Nachweis Der Server legt zuerst die Zahlungssitzung bei Stripe an und speichert den Nachweis: gezeigte Texte, Fassungen, Hash, Zeitpunkt des Klicks, IP-Adresse und Browser-Kennzeichen, Kundenkonto und angemeldete Person. Der Zeitpunkt des Klicks ist der Anker der Widerrufsfrist.
5. Zahlung und Ticket Stripe Checkout; danach legt das Portal ein Einrichtungs-Ticket mit der Einbauanleitung an, der Händler erhält die Bestellbestätigung mit den Unterlagen (Leistungsbeschreibung, AVV, Widerrufsbelehrung als PDF) in der Fassung, der er zugestimmt hat.
6. Einrichtung Der Händler verbindet sein Stripe-Konto (Onboarding bei Stripe), legt Artikel, Versand, Zahlungsarten und Rechtstexte an und bestätigt die Rechtstexte (Abschnitt 3.2). WEBklar baut das Widget und den Link „Vertrag widerrufen“ in die Website ein (Anleitung docs/funktionen/shop-einbau.md), fügt den Datenschutz-Absatz ein (Anlage D), macht mit dem Händler einen Testkauf mit Erstattung und schließt das Ticket; das schaltet die Funktion frei. Schaltet ein Mitarbeiter die Funktion stattdessen ohne Zahlung ein (Betriebsart on, Kunde nicht in der Pilotliste), verlangt das Portal vorher die Zustimmung des Kunden in Textform (Datum, Weg) und speichert sie als Zustimmungsnachweis (featureConsents, mit Mitarbeiter, ohne IP-Adresse und Browser-Kennzeichen); der Kunde erhält danach Leistungsbeschreibung und AVV als PDF (AVV Vorbemerkung Abs. 2).
7. Öffnen Der Händler öffnet den Shop (Schalter „Shop geöffnet“), sobald Einbau fertig, Stripe-Konto zahlungsfähig, Rechtstexte bestätigt, ein Artikel aktiv und Versand oder Abholung eingerichtet sind. Der Server prüft das bei jeder Bestellung erneut.

2.2 Käufer: Bestellung

  1. Der Käufer wählt Artikel (mit Grundpreis, Lebensmittel- und Produktsicherheitsangaben, Widerrufsausschluss), legt sie in den Warenkorb (im Sitzungsspeicher des Tabs, kein Cookie) und wählt Versand (nur Deutschland und Österreich) oder Abholung. Ganz oben im Widget stehen Lieferländer und Zahlungsarten.
  2. In der Kasse stehen unmittelbar über dem Knopf die Pflichtinformationen, der Gewährleistungshinweis (Abschnitt 3.4) und der Knopf „Zahlungspflichtig bestellen“ (Abschnitt 3.3). Der Server rechnet alle Preise neu, prüft und reserviert den Bestand (30 Minuten).
  3. Der Käufer wird zu Stripe Checkout geleitet und gibt dort Name, Adresse und Zahlung ein (Karte, Apple Pay, Google Pay, Klarna, SEPA-Lastschrift je nach Einstellung des Händlers; kein PayPal). Die Stripe-Kasse verlangt keine Telefonnummer und fragt die Rechnungsanschrift nur ab, soweit die Zahlungsart sie braucht. SEPA gilt erst bei Eingang als bezahlt; bis dahin erhält der Käufer einmal eine Eingangsmail (G15) ohne Vertragsschluss.
  4. Nach der Zahlung erhält der Käufer die Bestellbestätigung (G09, Abschnitt 3.3), der Händler die Mail „Neue Bestellung“ (K25).
  5. Der Händler pflegt Status (versendet, abholbereit, abgeschlossen), erstattet über das Portal (Stripe-Rückzahlung auf dem Konto des Händlers) und exportiert Bestellungen als CSV.

2.3 Käufer: Widerruf (§ 356a BGB)

Der Käufer widerruft über „Vertrag widerrufen“ im Widget, auf der Standalone-Seite oder über den Link in der Fußzeile jeder Seite der Website: Schaltfläche, Formular (Name, E-Mail-Adresse, Bestellnummer „falls zur Hand“; ohne Bestellnummer ist die Erklärung Pflicht und soll Bestelldatum und Artikel nennen), Schaltfläche „Widerruf bestätigen“. Der Eingang wird gespeichert, der Käufer erhält sofort die Eingangsbestätigung mit Datum und Uhrzeit (G12), der Händler die Mail K26. Der Händler bearbeitet den Widerruf und die Erstattung selbst (LB Nr. 5 Abs. 6). Ohne Anmeldung, auch ohne passende Bestellung, mit Mengenbegrenzung gegen Missbrauch. ⚖ F20

2.4 Daten und Fristen

Käuferdaten liegen auf dem Server bei Hetzner (Falkenstein), E-Mails laufen über den E-Mail-Dienst von Hetzner (Nürnberg). Nicht bezahlte oder stornierte Bestellungen werden nach 30 Tagen gelöscht; bei bezahlten Bestellungen und Widerrufen werden Name, E-Mail-Adresse, Anschriften, eine etwa von Stripe gelieferte Telefonnummer und der IP-Hash (Hashwert der IP-Adresse für den Missbrauchsschutz) drei Jahre nach dem Ende des Bestelljahres anonymisiert (Positionen, Beträge, Bestellnummer und Status bleiben); nicht bezahlte Bestellungen gehen mit dem IP-Hash nach 30 Tagen. Nach dem Abschalten sind Bestellungen 90 Tage lesbar und als CSV exportierbar, danach löscht der tägliche Job alle Daten des Webshops (Artikel, Bilder, Bestellungen, Widerrufe, Einstellungen, Archiv der bestätigten Rechtstexte); das Einrichtungs-Ticket bleibt ohne Käuferdaten. Gelöschte Daten bleiben bis zu sieben Tage in den Sicherungen. ⚖ F14

2.5 Ende mit dem Vertrag über den Betrieb der Website

Der Webshop läuft, solange WEBklar die Website des Händlers betreibt (Hosting-Abo, Wartungs-Abo oder ein anderer Vertrag über den Betrieb der Website; LB Nr. 10 Abs. 1). Das Programm prüft das nicht: Es liest keine Abo-Daten für den Webshop und schaltet nicht von selbst ab. Das Team schaltet zum Vertragsende von Hand ab (Ticketsystem, Kunde, Funktionen, Webshop, „Abschalten“) und schreibt dem Händler vorher eine E-Mail. Beginnt innerhalb der 90 Tage wieder ein solcher Vertrag, schaltet das Team auf Wunsch wieder ein; endet der Vertrag, bevor der Webshop freigeschaltet ist, erstattet WEBklar die 299 € vollständig (von Hand in Stripe). ⚖ F9, F29

2.6 Widerruf der Bestellung durch den Händler

Der Händler (auch ein Existenzgründer oder Verbraucher) widerruft auf der Seite „Vertrag widerrufen“ von WEBklar mit der Auswahl „Webshop (Einrichtung)“. Die Frist von 14 Tagen beginnt mit dem Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen“. Das Team erhält die Mitteilung T09 mit Fristende, Preis und Projekt; es wird nichts automatisch geändert. Das Team prüft, erstattet in Stripe und schaltet den Webshop ab; mit dem Widerruf endet der Webshop (LB Nr. 9 Abs. 6). ⚖ F8

2.7 Zahlen

Wert Bedeutung Quelle im Code
299 € Einrichtung je Website-Projekt, einmalig, ohne Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG SHOP_PREIS in server/config.js
14 Tage Widerrufsfrist (Händler wie Käufer) WITHDRAWAL_DAYS
30 Minuten Haltezeit einer offenen Bestellung (Checkout-Sitzung) bestellAblaufMinuten in server/config.js, legeBestellungAn
30 Tage Löschung nicht bezahlter oder stornierter Bestellungen taeglicherJob
3 Jahre nach Ende des Bestelljahres Anonymisierung der Käuferdaten anonymisierenJahre in server/config.js
90 Tage Lesen und Export nach dem Abschalten, danach Löschung taeglicherJob
7 Tage Eintrag in der Versandwarteschlange nach dem Versand; Sicherungen AVV Nr. 9

3. Texte in Endfassung

Alle Zitate stehen wörtlich so im Programm oder in den Dokumenten (Abschnitt 5 nennt die Fundstellen).

3.1 Bestellung der Einrichtung: fünf Haken und Knopf

Auf der Bestellseite stehen vor dem Knopf die volle Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular und diese fünf Haken, keiner ist vorangekreuzt. Die Links auf Leistungsbeschreibung, AVV und Widerrufsbelehrung in der Fassung stehen daneben, nicht im Text der Haken. Gespeichert wird genau der gezeigte Text mit Fassung und Zeitpunkt. ⚖ F26

Haken 1 (unterlagen)

Ich stimme der Leistungsbeschreibung Webshop und dem Auftragsverarbeitungsvertrag Webshop in der Fassung 2026-10-05 zu.

Haken 2 (verantwortung)

Ich verkaufe als Unternehmer in eigenem Namen. Für meine Produkte, Preise, Produktangaben und Rechtstexte (AGB, Widerrufsbelehrung, Impressum, Datenschutzerklärung) bin ich selbst verantwortlich; WEBklar stellt Muster bereit und berät nicht rechtlich. Ich verkaufe keine der in der Leistungsbeschreibung ausgeschlossenen Waren.

Haken 3 (stripe)

Die Zahlungen meiner Käufer laufen über mein eigenes Stripe-Konto zu den Bedingungen von Stripe. WEBklar erhält und verwahrt kein Geld meiner Käufer und erhebt keine Umsatzbeteiligung.

Haken 4 (beginn)

Ich verlange ausdrücklich, dass WEBklar vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Einrichtung des Webshops beginnt. Mir ist bekannt, dass mein Widerrufsrecht mit der vollständigen Erbringung der Einrichtung erlischt (§ 356 Abs. 5 Nr. 2 BGB). Widerrufe ich vor der vollständigen Erbringung, schulde ich einen angemessenen Betrag für die bis dahin erbrachte Leistung (§ 357a Abs. 2 BGB).

Haken 5 (information)

Ich habe die Pflichtinformationen zu dieser Bestellung gelesen: Leistung (Einrichtung des Webshops für diese Website: Einbau des Shop-Widgets, Verwaltung im Portal, Muster-Rechtstexte), Gesamtpreis 299 € einmalig (ohne Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG), voraussichtliche Dauer meist innerhalb von 2–3 Wochen, keine laufende Gebühr von WEBklar; der Webshop läuft, solange WEBklar die Website betreibt. Die Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular habe ich gelesen.

Knopf

Zahlungspflichtig bestellen · 299 €

3.2 Bestätigung der Rechtstexte durch den Händler

Bevor der Händler den Shop öffnet, bestätigt er im Portal (Reiter Rechtliches) die Muster oder seine geänderten Texte mit diesem Haken. Zeit, Person und Hash der Texte werden gespeichert und die bestätigte Fassung wird zusätzlich im Archiv der Rechtstexte abgelegt (⚖ F16); jede Änderung der Texte hebt die Bestätigung auf. Neue Bestellungen werden mit der zuletzt bestätigten Fassung geschlossen. ⚖ F25

Ich habe die Texte geprüft. Ich bin als Verkäufer für Rechtstexte, Produktangaben und Preise verantwortlich. WEBklar stellt Muster bereit und berät nicht rechtlich.

3.3 Kasse im Widget und Bestellbestätigung

Über dem Knopf zeigt das Widget (Quelle public/embed/shop.js, Zusammenfassung vom Server) unter den Überschriften „Ihre Bestellung“ (Positionen mit Einzel- und Summenpreis, Zwischensumme, Versandkosten oder Lieferart, Gesamtsumme, Steuerhinweis), „Lieferung und Zahlung“ (Lieferart, Lieferzeit, Zahlungsarten, Anbieter) und „Widerrufsrecht“, die Links „AGB lesen“, „Widerrufsbelehrung lesen“, „Versand & Zahlung lesen“, den Gewährleistungshinweis und den Satz „Name, Lieferadresse und Zahlung geben Sie im nächsten Schritt bei unserem Zahlungsdienstleister Stripe ein.“ Der Knopf heißt „Zahlungspflichtig bestellen“. Das Widerrufsrecht steht dort so:

Sie haben ein gesetzliches Widerrufsrecht, soweit unten für einzelne Artikel nichts anderes steht. Einzelheiten finden Sie in der Widerrufsbelehrung.

Die Widerrufsfunktion führt mit diesen Texten:

Hier können Sie Ihren Vertrag widerrufen. Bitte geben Sie Ihren Namen, die E-Mail-Adresse Ihrer Bestellung und möglichst die Bestellnummer an. Sie steht in Ihrer Bestätigungs-E-Mail.

Bitte prüfen Sie Ihre Angaben. Mit „Widerruf bestätigen“ erklären Sie den Widerruf Ihres Vertrags.

Die Bestellbestätigung G09 (server/mail-templates/G09 Bestellbestaetigung.html) und die Eingangsbestätigung G12 (G12 Eingang Widerruf.html) sind (zusammen mit der Eingangsmail G15 bei ausstehender Zahlung) Anlage E in der gerenderten Fassung nach der Mail-Überarbeitung (Abschnitt 7.4). ⚖ F19, F20, F27

3.4 Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung

Der Hinweis steht hervorgehoben über dem Knopf (als Grafik public/img/gewaehrleistung-eu.webp, Wortlaut als Alternativtext) und in der Bestellbestätigung. Wortlaut (gewaehrleistungsHinweis()):

GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen, nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer. europa.eu/youreurope/garantien

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

⚖ F24

3.5 Dokumente und Fundstellen der Texte

Anlage Dokument Pfad
A Leistungsbeschreibung Webshop (Markdown, HTML, PDF) docs/rechtliches/leistungsbeschreibung-webshop.md, public/rechtliches/leistungsbeschreibung-webshop-2026-10-05.html und .pdf
B Auftragsverarbeitungsvertrag Webshop (Markdown, HTML, PDF) docs/rechtliches/avv-webshop.md, public/rechtliches/avv-webshop-2026-10-05.html und .pdf
C Muster-Rechtstexte der Händler (Belehrung, Formular, AGB, Versand und Zahlung, Gewährleistungshinweis) docs/funktionen/shop-muster-rechtstexte.md (Quelltext der Muster: server/services/shop/rechtstexte.js)
D Muster-Datenschutzabsatz für die Website des Händlers docs/funktionen/shop-datenschutz-absatz.md
E Gerenderte Mails G09 bis G15 und K24 bis K26 (nach der Mail-Überarbeitung nachgereicht) server/mail-templates/
– Gemeinsame Widerrufsbelehrung der Funktionen mit Muster-Widerrufsformular docs/rechtliches/widerrufsbelehrung-funktionen.md
– Bestelltexte (fünf Haken, Knopf) server/config.js, shopConsent
– Datenschutzerklärung von WEBklar, Abschnitt 6d (Hausrunde) public/datenschutz.html, id="webshop"
– Einbauanleitung für das Team, inklusive Abschalten von Hand docs/funktionen/shop-einbau.md
– Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung (Grafik und Text) public/img/gewaehrleistung-eu.webp, server/services/shop/rechtstexte.js, gewaehrleistungsHinweis
– Widerruf der Bestellung durch den Händler public/widerrufen.html, server/routes/abo.js

4. Fragen an die Kanzlei

Die Markierung ⚖ steht nur hier und in den Abschnittsverweisen, nie in den veröffentlichten Texten. „Unsere Annahme“ ist ein Arbeitsstand von WEBklar und kein Rechtsurteil. Kürzel: LB = Leistungsbeschreibung Webshop, AVV = Auftragsverarbeitungsvertrag Webshop, AB = Abo-Bedingungen. Die Fragen F1 bis F18 betreffen Anlagen A und B, F19 bis F29 den Ablauf im Widget und die übrigen Texte.

Leistungsbeschreibung (Anlage A)

F1: LB Nr. 1 Abs. 4: Webshop im Hosting-Abo

Text. Leistungsbeschreibung A Nr. 2 Abs. 3 (keine Formulare mit Server) und Nr. 4 (Rechtstexte nicht enthalten) sowie Leistungsbeschreibung B Nr. 3 stehen dem Webshop „nicht entgegen“, auch im Hosting-Abo. Frage. Reicht diese Klarstellung, um die statische Hosting-Website mit einem eingebundenen Widget zu vereinbaren, oder muss die Leistungsbeschreibung A selbst geändert werden (Änderungsverfahren § 15 AB)? Ist der Vorrang der LB vor den AB (Abs. 3) wirksam? Unsere Annahme. Ja, weil das Widget auf dem Server von WEBklar läuft und die Website statisch bleibt.

F2: LB Nr. 3: Ausgeschlossene Waren und Abschaltung

Text. Katalog ausgeschlossener Waren (Alkohol, Tabak, Arzneimittel, Waffen und Feuerwerk, Erotik, lebende Tiere, digitale Inhalte, Gutscheine, Abonnements, Stripe-Liste); Abschalten nach Hinweis, bei Gefährdung auch ohne Hinweis; dann keine Erstattung des Einrichtungspreises, wenn der Händler den Verstoß zu vertreten hat. Frage. Ist der Katalog gegenüber Unternehmern als AGB-Klausel haltbar (§ 307 BGB, auch bei Verweis auf eine fremde Liste wie die von Stripe, die sich ändert)? Ist die Abschaltung ohne vorherigen Hinweis und der Ausschluss der Erstattung angemessen? Sollte der Verweis auf die Stripe-Liste dynamisch bleiben?

F3: LB Nr. 4: Zahlungen, Rolle von WEBklar, ZAG

Text. Stripe Connect mit eigenem Konto des Händlers (Direct Charges), WEBklar erhält und verwahrt kein Geld, keine Umsatzbeteiligung, „WEBklar ist kein Zahlungsdienstleister“; PayPal nicht verfügbar. Frage. Trägt diese Konstruktion ohne Erlaubnis nach dem ZAG (Bereichsausnahme für technische Dienstleister, § 2 Abs. 1 Nr. 9 ZAG)? Ist der Satz „WEBklar ist kein Zahlungsdienstleister“ als Aussage in der LB unbedenklich oder sollte er entfallen? Bleibt das so, wenn der Webshop später eine Plattformgebühr oder PayPal bekommt? Unsere Annahme. Keine Erlaubnis nötig, solange kein Geld über WEBklar läuft und keine Gebühr einbehalten wird.

F4: LB Nr. 5: Pflichten des Händlers und Rolle als Hosting-Anbieter

Text. Der Händler verantwortet Artikel, Preise, Produktangaben (Lebensmittel, Produktsicherheit, Grundpreis), Rechtstexte, Lieferung, Gewährleistung, Rechnungen und Aufbewahrung. Frage. Ist die Verteilung vollständig und vertretbar? Trifft WEBklar als Anbieter des Widgets eigene Pflichten (Verordnung über digitale Dienste für Hosting-Dienste; Produktsicherheitsverordnung für Online-Marktplätze), obwohl WEBklar nicht Verkäufer ist und keinen Marktplatz betreibt? Brauchen wir eine Meldestelle für rechtswidrige Angebote?

F5: LB Nr. 6: Muster-Rechtstexte ohne Gewähr

Text. WEBklar stellt Muster-AGB, Muster-Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular, Versand und Zahlung bereit („Muster ohne Gewähr“, keine Rechtsberatung); das Widget zeigt den Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung (Verordnung (EU) 2025/1960). Frage. Ist die Bereitstellung von Mustern als Nebenleistung eines technischen Produkts nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz zulässig (§ 2 Abs. 3, § 5 RDG)? Genügt der Hinweis „Muster ohne Gewähr“ mit Prüfempfehlung? Kann WEBklar für Fehler der Muster haften (Abs. 2 verspricht richtige Beschreibung der Technik)?

F6: LB Nr. 8: Haftung

Text. Wie beim Terminplaner: Haftung für entgangenen Gewinn und Folgeschäden nur im Rahmen von § 13 Abs. 1 und 2 AB; keine Haftung für Inhalte, Preise und Rechtstexte des Händlers, Mustertexte, Ausfälle von Stripe, Rückbuchungen und Zahlungsausfälle. Frage. Hält die Klausel der Inhaltskontrolle stand (Abs. 3 und 4 sind Ausschlüsse außerhalb des Einflussbereichs, keine Haftungsbegrenzung für eigene Pflichtverletzung)? Reicht der Verweis auf § 13 AB oder braucht der Webshop mit Zahlungsbezug eine eigene Haftungsgrenze (etwa Höchstbetrag)?

F7: LB Nr. 9 Abs. 5: Mehraufwand und Stundenkontingent

Text. Mehraufwand wird nach Freigabe mit 100 € je Stunde berechnet und nicht auf das Stundenkontingent angerechnet. Frage. Das ist eine Entscheidung des Inhabers, keine Rechtsfrage; sie ist hier nur zur Kontrolle gelistet: Soll der Händler im Wartungs-Abo den Mehraufwand wahlweise über sein Kontingent abwickeln können (wie beim Terminplaner nach § 4 AB)?

F8: LB Nr. 9 Abs. 6: Widerruf der Einrichtung

Text. Verbraucher können die Bestellung der Einrichtung widerrufen; Verweis auf die gemeinsame Widerrufsbelehrung der Funktionen (Beispiel Terminplaner), Erlöschen nach der Zustimmung bei der Bestellung. Zitat der gemeinsamen Belehrung (docs/rechtliches/widerrufsbelehrung-funktionen.md).

Das Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher. Wir zeigen die Belehrung und das Muster-Widerrufsformular trotzdem allen, die eine Funktion bestellen. Die Belehrung gilt für die Bestellung der Einrichtung einer Funktion im Kundenportal, zum Beispiel des Terminplaners. Hinweise dazu stehen nach dem Muster-Widerrufsformular.

Die Belehrung nennt als Beispiel nur den Terminplaner, die Bestellung des Webshops verweist auf dieselbe Datei.

Frage. Der Webshop richtet sich nur an Unternehmer (Nr. 1 Abs. 1), die Bestellung kann aber ein Existenzgründer oder ein Verbraucher vor Gewerbebeginn aufgeben. Ist es richtig, allen Bestellern die Belehrung zu zeigen? Muss die gemeinsame Belehrung den Webshop namentlich nennen, oder genügt das „zum Beispiel“ mit dem Terminplaner, weil der Webshop eine Funktion im Sinne des ersten Satzes ist? Eine Änderung der Datei würde auch die Fassung des Terminplaners betreffen (die Kanzlei-Prüfung der Belehrung selbst ist Teil des Pakets Terminplaner).

F9: LB Nr. 10: Ende mit dem Vertrag über den Betrieb der Website, Löschfrist, Wiedereinschaltung

Text. Der Webshop läuft, solange WEBklar die Website des Händlers betreibt (Hosting-Abo, Wartungs-Abo oder ein anderer Vertrag über den Betrieb der Website). Endet dieser Vertrag, endet auch der Webshop; WEBklar schaltet ihn zum Vertragsende ab und informiert den Händler vorher per E-Mail (Abs. 1, gilt auch beim Widerruf des Vertrags). 90 Tage Lesen und Export, danach Löschung; Wiedereinschaltung innerhalb der 90 Tage auf Wunsch ohne Kosten, wenn wieder ein Vertrag über den Betrieb der Website beginnt (Abs. 5); volle Erstattung des Einrichtungspreises, wenn der Vertrag vor der Freischaltung endet (Abs. 6). Technisch ist der Webshop nicht mit den Abo-Daten gekoppelt: Die Bestellung ist nicht an ein Abo gebunden, und das Abschalten zum Vertragsende erledigt das Team von Hand (WOMS, Funktionen, Webshop, „Abschalten“). Frage. Ist die Kopplung des Webshops an den Vertrag über den Betrieb der Website wirksam, auch wenn der Händler einen laufenden Betrieb mit offenen Bestellungen und Widerrufen hat? Reicht der Hinweis an den Händler, seine Käufer zu informieren (Abs. 2), und die Vorab-Mail vor dem Abschalten? Sind die Erstattungs- und Wiedereinschaltungsregeln so vereinbar? Ist die Formulierung „anderer Vertrag über den Betrieb der Website“ bestimmt genug (§ 305c, § 307 BGB)?

F10: LB Nr. 11 Abs. 2: Beendigung bei Änderungen von Stripe

Text. WEBklar darf den Webshop (je Website mit vier Wochen, für alle mit drei Monaten Frist) beenden oder einstellen, auch wenn Stripe die Anbindung beendet oder wesentlich ändert. Frage. Ist dieser zusätzliche Beendigungsgrund (gegenüber dem Terminplaner) wirksam, oder muss er enger gefasst werden? Was gilt für den bereits gezahlten Einrichtungspreis?

F11: LB Nr. 12 Abs. 2: Barrierefreiheit (BFSG)

Text. Wie beim Terminplaner: keine Zusage einer Konformität (WCAG 2.1 AA, EN 301 549); ob der Händler unter das BFSG fällt, entscheidet er selbst. Frage. Ein Online-Shop ist ein Dienstleistungsangebot im elektronischen Geschäftsverkehr. Ist WEBklar mit dem Widget selbst Normadressat oder nur der Händler? Ist die Ausnahme für Kleinstunternehmen (§ 3 Abs. 3 BFSG) richtig dargestellt? Reicht „keine Zusage“, oder sollte WEBklar einen Mindeststandard für das Widget zusagen?

Auftragsverarbeitungsvertrag (Anlage B)

F12: AVV Vorbemerkung Abs. 4 und Nr. 2: Rollen

Text. Händler = Verantwortlicher, WEBklar = Auftragsverarbeiter, Stripe = Vertragspartner des Händlers (kein Unterauftragsverarbeiter). WEBklar verarbeitet Bestell- und Widerrufsdaten, versendet Bestell-E-Mails im Namen des Händlers und betreibt den Missbrauchsschutz. Dazu gehört ein gesalzener Hashwert der IP-Adresse in der Bestellung (Obergrenze von drei offenen Bestellungen je IP-Adresse in 30 Minuten; AVV Nr. 3 Abs. 4), gelöscht bei der Löschung oder Anonymisierung der Bestellung. Frage. Ist WEBklar für alle diese Vorgänge reiner Auftragsverarbeiter, oder wird es beim Missbrauchsschutz (Arbeitsspeicher, Mengenbegrenzung, IP-Hash in der Bestellung) oder bei der Widerrufsfunktion (Eingangsbestätigung) zum eigenen Verantwortlichen (Art. 4 Nr. 7 oder Art. 26 DSGVO)?

F13: AVV Nr. 7 Abs. 4: Stripe und Datenweitergabe

Text. Stripe ist kein Unterauftragsverarbeiter; Zahlung, Kartendaten und Auszahlung verantworten Händler und Stripe. WEBklar ruft auf Weisung des Händlers die Zahlungs- und Adressangaben der Checkout-Sitzung ab und veranlasst Erstattungen. Daten von Käufern gehen nicht von WEBklar an Stripe. Frage. Ist es richtig, den Datenfluss von Stripe zu WEBklar als Verarbeitung im Auftrag des Händlers zu beschreiben? Ist die Abgrenzung (Stripe als Auftragsverarbeiter und teils eigener Verantwortlicher laut DPA von Stripe) für die Datenschutzerklärung des Händlers richtig? Ist der Satz zu Drittlandübermittlungen von Stripe („regeln Kunde und Stripe“) ausreichend?

F14: AVV Nr. 9: Fristen für Anonymisierung und Löschung

Text. Nicht bezahlte Bestellungen (offen oder storniert): Löschung 30 Tage nach dem Anlegen. Bezahlte Bestellungen und Widerrufe: Käuferdaten (und der IP-Hash der Bestellung) werden 3 Jahre nach dem Ende des Bestelljahres anonymisiert; Positionen, Beträge, Bestellnummer und Status bleiben. Nach dem Abschalten: 90 Tage Lesen und Export, dann Löschung aller Daten (auch des Archivs der Rechtstexte). Versandwarteschlange: Inhalt sofort nach dem Versand leeren, Eintrag nach 7 Tagen löschen, bei Fehlschlag nach 48 Stunden. Sicherung bis zu sieben Tage. Frage. Sind 3 Jahre nach Ende des Bestelljahres für die Käuferdaten angemessen (Gewährleistung zwei Jahre, regelmäßige Verjährung drei Jahre ab Jahresende)? Entsteht ein Konflikt mit den Aufbewahrungspflichten des Händlers (zum Beispiel sechs oder acht Jahre nach AO und HGB), wenn WEBklar die Namen schon früher anonymisiert und der Händler den Export nicht gezogen hat? Reicht der Hinweis in Nr. 9 Abs. 8 und LB Nr. 5 Abs. 8, oder soll die Frist einstellbar sein?

F15: AVV Nr. 8 Abs. 2: Betroffenenrechte nur auf Weisung im Chat

Text. Auskunft und Löschung/Anonymisierung einer einzelnen Bestellung geschehen auf Weisung des Händlers in Textform (Chat), nicht über eine Aktion im Portal; der Händler prüft vorher seine Aufbewahrungspflichten. Frage. Genügt das als Unterstützung nach Art. 28 Abs. 3 lit. e DSGVO? Welche Reaktionszeit sollte der AVV nennen („unverzüglich“)?

F16: AVV Nr. 8 Abs. 5: Archiv der bestätigten Rechtstexte und Prüfsumme

Text. Bestätigt der Händler seine Rechtstexte, legt WEBklar jede bestätigte Fassung einmal im Archiv ab (Wortlaut, Prüfsumme, Zeitpunkt, bestätigende Person des Händlers; keine Käuferdaten). Die Bestellung speichert die Prüfsumme der Fassung, die der Käufer sah; die Bestellbestätigung G09 zeigt die archivierte Fassung zu dieser Prüfsumme und nicht die beim Versand aktuelle (fehlt sie ausnahmsweise, gilt die aktuell bestätigte). WEBklar löscht das Archiv mit den übrigen Daten des Webshops 90 Tage nach dem Abschalten (AVV Nr. 9 Abs. 6), nicht früher; es ersetzt nicht die Aufbewahrung des Händlers (AVV Nr. 9 Abs. 8). Der Wortlaut bleibt also auch über die Anonymisierung der Bestellung (drei Jahre nach dem Bestelljahr) hinaus erhalten, solange der Webshop betrieben wird. Frage. Genügt das als Nachweis des Händlers für den Vertragsinhalt (Bestellbestätigung mit den vollständigen Texten, § 312f Abs. 2 BGB)? Ist es richtig, die Fassungen bis 90 Tage nach dem Abschalten ohne weitere Frist aufzubewahren (Speicherbegrenzung; die Fassungen enthalten keine Käuferdaten, nur die bestätigende Person des Händlers), oder soll der AVV eine kürzere oder längere Frist nennen?

F17: AVV Nr. 3 Abs. 5: Warenkorb im Browser

Text. Kein Cookie; der Warenkorb (Artikelkennungen und Mengen, kein Personenbezug) liegt im Sitzungsspeicher (sessionStorage) des Tabs, „technisch erforderlich“. Frage. Ist das nach § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG ohne Einwilligung zulässig? Welche Information muss der Händler dazu in seiner Datenschutzerklärung geben (der Musterabsatz dazu entsteht in Aufgabe J2)?

F18: AVV insgesamt: Übernahme der Textbausteine des Terminplaners

Text. Nummern 5, 6, 7 Abs. 1 bis 3, 10, 11 Abs. 1 und 12 sowie die Anlage sind inhaltlich aus dem AVV Terminplaner übernommen. Frage. Gilt die Prüfung des AVV Terminplaner für diese Teile unverändert, oder ist wegen der Zahlungsdaten und der Adressdaten der Käufer (Liefer- und Rechnungsadresse, IP-Hash) eine Anpassung der Maßnahmen in der Anlage nötig?

Ablauf, Pflichtangaben, Datenschutz und Ende

F19: Vertragsschluss im Widget, § 312j BGB: Platz des Knopfes und Stripe nur als Zahlung

Text. Die verbindliche Bestellung geschieht im Widget des Händlers mit dem Knopf „Zahlungspflichtig bestellen“ (Abschnitt 3.3). Unmittelbar darüber stehen Positionen, Einzel- und Gesamtpreise, Versandkosten, Gesamtsumme, Lieferart und Lieferzeit, Zahlungsarten, Hinweis auf Widerrufsrecht oder -ausschluss je Artikel, Links auf AGB, Widerrufsbelehrung und Versand & Zahlung, der Gewährleistungshinweis (Abschnitt 3.4) und die Anbieterangaben. Name und Lieferadresse gibt der Käufer erst danach auf der Zahlungsseite von Stripe ein (ohne Telefonnummer, Rechnungsanschrift nur soweit nötig); Stripe Checkout ist nur die Zahlung. Bis zur Zahlung (30 Minuten) ist die Bestellung „offen“ und der Bestand reserviert; zahlt der Käufer nicht, verfällt sie. Frage. (a) Erfüllt der Knopf mit der Beschriftung „Zahlungspflichtig bestellen“ im Widget § 312j Abs. 3 BGB, obwohl noch Daten (Name, Adresse) und die Zahlung folgen? (b) Erfüllen die Angaben über dem Knopf § 312j Abs. 2 BGB und Art. 246a § 1 Abs. 1 EGBGB, auch wenn die Lieferadresse noch fehlt? (c) Wann kommt der Vertrag zustande: mit dem Klick, mit der Zahlung oder mit der Bestätigung? Passt das zur Bestellbestätigung und zu den Mustertexten? (d) Ist die Informationspflicht zu Beginn des Bestellvorgangs (§ 312j Abs. 1 BGB: Lieferbeschränkungen und Zahlungsmittel) durch die Zeile ganz oben im Widget erfüllt? Unsere Annahme. Ja: Der Händler gibt mit dem Klick im Widget das verbindliche Angebot ab; die Zahlung bei Stripe schließt den Vorgang ab; die Hinweise stehen unmittelbar über dem Knopf. Alternative. Den Knopf erst auf der letzten Seite zeigen, nachdem Stripe die Daten erhoben hat (nicht möglich, weil Stripe Checkout die Seite betreibt), oder Name und Adresse im Widget abfragen und Stripe nur für die Zahlung nutzen.

F20: Widerrufsfunktion nach § 356a BGB: Ausgestaltung

Text. Die Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ steht in der Fußzeile des Widgets, auf der Standalone-Seite unter /shop/<siteKey>/widerruf und, vom Team eingebaut, als Link in der Fußzeile jeder Seite der Website des Händlers (Anleitung docs/funktionen/shop-einbau.md, Abschnitt 3). Sie führt ohne Anmeldung zu einem Formular (Name, E-Mail-Adresse, Bestellnummer „falls zur Hand“; ohne Bestellnummer muss die Erklärung Bestelldatum und Artikel nennen), danach zur Schaltfläche „Widerruf bestätigen“. WEBklar speichert den Eingang und sendet dem Erklärenden sofort eine Eingangsbestätigung mit Inhalt, Datum und Uhrzeit (G12) auf einem dauerhaften Datenträger; der Händler erhält die Mail K26. Die Funktion ist auch erreichbar, wenn keine Bestellung zur Angabe gefunden wird; der Händler klärt das. Die Bestellnummer ist ein freiwilliges Feld; fehlt sie, verlangt das Formular Bestelldatum und Artikel in der Erklärung (Freitext), damit der Händler zuordnen kann. Frage. (a) Genügt diese Ausgestaltung § 356a BGB (Erreichbarkeit „während der gesamten Widerrufsfrist“, Schaltfläche, Bestätigungsschaltfläche, Eingangsbestätigung)? (b) Reichen Name, E-Mail-Adresse und entweder die Bestellnummer oder Bestelldatum und Artikel in der Erklärung zur Zuordnung („Identifikation“ des Vertrags), oder muss die Bestellung zwingend gefunden werden? (c) Ist der Link auf jeder Seite der Website des Händlers die richtige Verortung („Online-Benutzeroberfläche“), obwohl das Widget nur auf einer Seite läuft, und wer trägt die Pflicht, wenn der Händler den Link entfernt (LB Nr. 5 Abs. 6)? (d) Ist der Zeitstempel in Europe/Berlin mit Eingangsbestätigung ausreichend? Unsere Annahme. Ja; die Funktion nimmt jede Erklärung an, die Zuordnung ist Sache des Händlers. Alternative. Bestellnummer und E-Mail-Adresse als Pflichtfelder; Zuordnung mit Fehlermeldung bei Nichtfinden (würde Widerrufe abweisen und ist nach unserer Einschätzung riskanter).

F21: PAngV, Grundpreis immer je 1 kg, 1 l, 1 m, 1 m²

Text. Das Portal rechnet den Grundpreis immer auf 1 kg, 1 l, 1 m oder 1 m² um und zeigt ihn als „x € / 1 kg“; die Umrechnung auf 100 g oder 100 ml (die für Waren mit einem Nenngewicht bis 250 g erlaubt wäre) ist nicht vorgesehen. Der Händler gibt Menge und Einheit des Artikels an. Der Grundpreis steht neben dem Gesamtpreis im Artikel und in der Kasse. Frage. (a) Ist es zulässig, auch bei kleinen Mengen immer den Grundpreis je 1 kg oder 1 l anzugeben? (b) Reicht die Pflege durch den Händler (Menge und Einheit je Artikel) oder braucht es Ausnahmen (Waren nach Stück, lose Ware, Mengen, bei denen ein Grundpreis entfällt)? (c) Wie ist der Grundpreis bei Varianten mit unterschiedlicher Menge zu zeigen? Unsere Annahme. Zulässig und eindeutiger; die Ausnahmen kennt der Händler.

F22: Lebensmittel im Fernabsatz: lose Backwaren und Allergene

Text. Der Händler kann einen Artikel als Lebensmittel markieren; dann ist ein Pflichtfeld „Pflichtangaben“ auszufüllen (Bezeichnung, Zutaten, Allergene hervorgehoben, Menge, gegebenenfalls Hersteller), das vor dem Kauf am Artikel angezeigt wird. Ein typischer Kunde ist eine Bäckerei mit losen (nicht vorverpackten) Waren. Das Widerrufsrecht kann der Händler bei schnell verderblichen Waren ausschließen (§ 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB). Die Lieferung und Abholung von Speisen ist in der Recherche als offen markiert. Frage. (a) Genügt das Freitextfeld, um Art. 14 LMIV (Pflichtangaben im Fernabsatz vor Vertragsschluss) und die Allergenkennzeichnung nicht vorverpackter Ware zu erfüllen? (b) Muss der Shop die Angaben strukturieren (Allergenliste statt Freitext)? (c) Gilt für Lebensmittel, die der Händler selbst ausliefert oder zur Abholung bereitstellt, § 312 Abs. 2 Nr. 8 BGB oder der Ausschluss nach § 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB, und was soll die Muster-Widerrufsbelehrung dazu sagen? Unsere Annahme. Freitext genügt, wenn der Händler vollständig angibt; wir weisen ihn in der Leistungsbeschreibung (Nr. 5 Abs. 3) darauf hin.

F23: Produktsicherheit (GPSR): Pflichtfelder am Artikel

Text. Je Artikel erfasst der Händler den Hersteller (Name, Anschrift, E-Mail oder Website; Vorgabe „ich selbst“), bei Herstellern außerhalb der EU die verantwortliche Person in der EU sowie Warn- und Sicherheitshinweise. Das Widget zeigt diese Angaben am Artikel. Eine Produktkennung (Typ, Charge, Seriennummer) und ein Bild jedes Produkts als eigene Pflichtfelder gibt es nicht; Bilder sind optional (bis vier). Frage. Erfüllen diese Felder Art. 19 der Verordnung (EU) 2023/988 (GPSR) für Angebote im Fernabsatz? Fehlen Pflichtangaben (Produktkennung, Bild)? Trifft WEBklar als Anbieter des Widgets selbst Pflichten (siehe auch F4)? Unsere Annahme. Die Felder decken die Pflichtangaben für die üblichen Waren ab; die Verantwortung bleibt beim Händler.

F24: Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung (Verordnung (EU) 2025/1960 Anhang I)

Text. Seit dem 27.09.2026 ist der harmonisierte Hinweis hervorgehoben zu zeigen. Der Webshop zeigt die Grafik (public/img/gewaehrleistung-eu.webp) unmittelbar über dem Knopf „Zahlungspflichtig bestellen“, mit dem Wortlaut als Alternativtext, und führt denselben Text in der Bestellbestätigung. Der Wortlaut steht in Abschnitt 3.4. Der Abgleich der Grafikdatei mit der Originaldatei der Kommission steht noch aus. Frage. (a) Entspricht Wortlaut und Gestaltung Anhang I (Größe, Hervorhebung, Position in der Kasse und im Angebot)? (b) Genügt die Einblendung in der Kasse, oder muss der Hinweis schon am Artikel stehen? (c) Genügt der Text in der Bestellbestätigung? (d) Wie ist der Hinweis bei Waren zu halten, die nicht dem Gewährleistungsrecht für Waren unterliegen? Unsere Annahme. Kasse und Bestätigung genügen; die Grafik prüfen wir vor dem Livegang gegen die Datei der Kommission.

F25: Muster-Rechtstexte des Händlers (AGB, Widerrufsbelehrung, Widerrufsformular, Versand und Zahlung)

Text. Das Portal befüllt für den Händler Muster nach docs/funktionen/shop-muster-rechtstexte.md (Anlage C). Die Widerrufsbelehrung folgt Anlage 1 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 2 EGBGB (Fassung 2026 mit dem Baustein zur Widerrufsfunktion), enthält beide Fristbeginn-Alternativen (eine Ware, mehrere getrennt gelieferte Waren), Rücksendekosten zulasten des Käufers (umschaltbar), Abholung und Ausschlussgründe in allgemeiner Form (§ 312g Abs. 2 Nr. 1, 2, 3 BGB). Dazu kommen Muster-AGB für kleine Shops, das Muster-Widerrufsformular (Anlage 2) und Versand- und Zahlungsinformationen, die aus den Einstellungen erzeugt werden. Der Händler bestätigt die Texte mit dem Satz aus Abschnitt 3.2; die Prüfsumme der Texte steht an jeder Bestellung. Frage. (a) Erfüllen die Muster, richtig ausgefüllt, die Gesetzlichkeitsfiktion (Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 3 EGBGB)? (b) Stimmen die Muster-AGB mit der Technik überein (Vertragsschluss, Eigentumsvorbehalt, Gewährleistung, Streitbeilegung nach § 36 VSBG ohne Link auf die eingestellte OS-Plattform)? (c) Ist es zulässig, Muster als Nebenleistung zu liefern (siehe F5)? (d) Teilsendungen und regelmäßige Lieferung sind nicht vorgesehen: Muss die Belehrung das ausdrücklich sagen? Unsere Annahme. Ja, wenn der Händler die Platzhalter richtig ausfüllt; Abweichungen im Einzelfall prüft der Händler (LB Nr. 6). Alternative. Nur die Belehrung als Muster, AGB nur als Gliederung.

F26: Bestelltexte der Einrichtung: fünf Haken

Text. Die Bestellung der Einrichtung für 299 € trägt fünf Haken und den Knopf „Zahlungspflichtig bestellen · 299 €“ (Abschnitt 3.1). Alle Besteller sehen die volle Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular; Haken 4 verlangt den vorzeitigen Beginn mit Erlöschen und Wertersatz (§ 356 Abs. 5 Nr. 2, § 357a Abs. 2 BGB); Haken 5 bündelt die Pflichtinformationen. Frage. Wie bei der Bestellung des Terminplaners (dort Q1 bis Q3, Q5, Q19, Q20): Genügen die fünf Haken, einschließlich Haken 3 („Die Zahlungen meiner Käufer laufen über mein eigenes Stripe-Konto …“) und Haken 5? Ist „der Webshop läuft, solange WEBklar die Website betreibt“ im Haken 5 als Information zur Laufzeit ausreichend, auch wenn das Ende des Webshops nicht an ein Abo, sondern an irgendeinen Vertrag über den Betrieb der Website gekoppelt ist (siehe F9)? Unsere Annahme. Ja; wir gleichen die Antworten zum Terminplaner an.

F27: Bestellbestätigung an den Käufer (G09) und Absender

Text. G09 enthält Anbieter, Bestellnummer, Positionen, Preise, Versand, Gesamtsumme, Lieferart und Lieferzeit, Adresse, Zahlungsart, Hinweis auf Widerrufsausschlüsse, die vollständigen AGB, die vollständige Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular im Mailtext, den Link „Vertrag widerrufen“ und den Gewährleistungshinweis. Absender ist die Versandadresse von WEBklar mit dem Namen des Shops, Antworten gehen an den Händler. Frage. (a) Erfüllt G09 § 312f Abs. 2 BGB (Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger mit den Vertragsinhalten und den Informationen nach Art. 246a EGBGB)? (b) Ist der Absender (Domain von WEBklar, Name des Shops, Reply-To Händler) transparent genug, oder muss der Händler als Absender erscheinen? (c) Müssen die Mails der Anlage zur Prüfung beigelegt werden? (Sie liegen als gerenderte Fassung nach der Mail-Überarbeitung vor.) Unsere Annahme. Ja.

F28: Datenschutz: Abschnitt 6d, Stripe-Konto und Muster-Absatz

Text. (a) Datenschutzerklärung von WEBklar Abschnitt 6d („Webshop auf Websites unserer Kunden“): Rolle Auftragsverarbeiter für Käuferdaten, Verantwortliche für Betriebsdaten und Bestellung der Funktion. (b) Eröffnung des Stripe-Kontos des Händlers: WEBklar übermittelt auf Klick des Händlers dessen E-Mail-Adresse, die Adresse seiner Website und den Namen seines Projekts an Stripe Payments Europe Ltd. (Dublin), speichert Konto-ID und Stand und stützt das auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. (c) Muster-Absatz für die Datenschutzerklärung der Website des Händlers (docs/funktionen/shop-datenschutz-absatz.md, Anlage D): Stripe als eigener Verantwortlicher (Betrugsvorbeugung), Drittlandübermittlung (EU-US Data Privacy Framework), Klarna und SEPA über Stripe, Warenkorb im Sitzungsspeicher, E-Mails, Speicherdauer. Frage. (a) Sind Rollen und Rechtsgrundlagen richtig (siehe auch F12, F13)? (b) Ist für die Übermittlung an Stripe bei der Kontoeröffnung eine Einwilligung oder Information des Händlers nötig, die über den Klick und Abschnitt 6d hinausgeht? (c) Reicht der Muster-Absatz für die Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO (Verantwortlicher, Zwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger, Drittland, Dauer, Rechte), insbesondere für die Aussage zu Stripe und Klarna? (d) Passt die Speicherdauer (30 Tage unbezahlt, 3 Jahre bis zur Anonymisierung) zur Aufbewahrung des Händlers (siehe F14)? Unsere Annahme. Ja; der Muster-Absatz folgt dem AVV Webshop.

F29: Ende des Webshops mit dem Vertrag über den Betrieb der Website, Abschalten von Hand

Text. Der Webshop ist nicht mit Abo-Daten im Programm gekoppelt, die Bestellung hängt nicht an einem Abo, und das Programm schaltet nicht von selbst ab (Entscheidung W5). Das Team schaltet zum Vertragsende von Hand ab und schreibt dem Händler vorher (Anleitung docs/funktionen/shop-einbau.md, Abschnitt 8). LB Nr. 10 Abs. 1 verspricht dieses Vorgehen; ein verspätetes Abschalten bleibt ein Organisationsrisiko von WEBklar. Frage. Entstehen aus einem verspäteten Abschalten Ansprüche des Händlers oder der Käufer gegen WEBklar (etwa wenn der Shop nach dem Vertragsende weiter bestellbar bleibt)? Wie ist „zum Vertragsende“ in Abs. 1 zu fassen (Tag der Beendigung oder Tag danach)? Genügt die Haftungsregelung der LB Nr. 8 dafür? Unsere Annahme. Das Risiko ist gering und beschränkt sich auf die Zeit zwischen Vertragsende und Abschalten; die Haftung ist nach LB Nr. 8 begrenzt.

5. Fundstellen im Code

Pfade gelten im Repository des Kundenportals (Webklar-Kundenbereich); Bezeichner sind Funktionen oder Konstanten und stehen in der genannten Datei. Zeilennummern nennen wir nicht, weil sie sich ändern.

Thema Datei Funktion/Konstante
Fassung, Preis, Betriebsart server/config.js shop.fassung, SHOP_PREIS, SHOP_ENABLED
Bestell-Haken und Knopf des Webshops (Register) server/config.js shopConsent
Betriebsart und Pilotliste server/services/shop/schalter.js shopModus, shopFuerKunde
Anfrage und Freigabe server/services/shop/anfrage.js –
Einstellungen, Zahlungsarten, Versand server/services/shop/einstellungen.js STANDARD_EINSTELLUNGEN
Artikel, Produktsicherheit, Lebensmittel, Grundpreis server/services/shop/produkte.js, server/services/shop/geld.js normalisiereProdukt, grundpreisText
Berechnung der Kasse (Preise nur aus der Datenbank) server/services/shop/preise.js berechne
Muster-Rechtstexte, Bestätigung, Gewährleistungshinweis server/services/shop/rechtstexte.js musterWiderrufsbelehrung, musterWiderrufsformular, musterAgb, versandUndZahlung, BESTAETIGUNG_TEXT, gewaehrleistungsHinweis
Stripe Connect: Konto, Onboarding, Checkout, Erstattung server/services/shop/connect.js kontoAnlegen, onboardingLink, checkoutAnlegen, erstatten, connectEreignis
Bestellung anlegen (IP-Hash, Stripe-Kasse ohne Telefonnummer), abschließen, Eingangsmail G15, verwerfen, Status, Erstattung, CSV server/services/shop/bestellungen.js legeBestellungAn, ipHashVon, schliesseAb, meldeEingang, verwirf, setzeStatus, erstatte, csv
Archiv der bestätigten Rechtstexte server/services/shop/archiv.js archiviereRechtstexte, holeArchivierteRechtstexte
Zustimmung in Textform bei Freischaltung durch das Team server/routes/admin/funktionenAdmin.js, server/services/shop/schalter.js, server/services/featureConsents.js textformFuerAktivierung, shopTextformNoetig, speichereZustimmung
Widerrufsfunktion der Käufer server/services/shop/widerrufe.js normalisiereWiderruf
Mails an Käufer und Händler server/services/shop/mails.js, server/mail-templates/ kaeuferWerte, haendlerK25, haendlerK26; G09 bis G15, K24 bis K26, T21
Öffentliche Schnittstelle des Widgets server/routes/publicShop.js Routen unter /api/public/shop/v1/
Widget public/embed/shop.js –
Löschfristen, Anonymisierung, Abschalten der Daten server/services/shop/jobs.js, server/services/shop/loeschen.js taeglicherJob, anonymisierGrenze, loescheShopDaten
Kundenlöschung server/services/shop/kundenLoeschung.js schliesseShopsVonKunde
Einrichtungs-Ticket mit Snippet und Schritten server/services/shop/ticketDetails.js shopTicketDetails
Rechtsunterlagen je Fassung server/services/legalDocs.js Satz shop
Widerruf der Bestellung server/routes/abo.js, public/widerrufen.html ORDERS, FEATURE_OF_ORDER, orderLabel
HTML-Seiten und PDFs der Vertragsunterlagen scripts/build-legal-html.mjs, scripts/build-legal-pdfs.sh Satz und Modus shop
Datenschutzerklärung von WEBklar public/datenschutz.html id="webshop" (Abschnitt 6d)

6. Nicht Teil der Kanzleiprüfung

  • Hausrunde: Datenschutzerklärung von WEBklar (Abschnitt 6d und die Ergänzungen in den Abschnitten 6, 7 und 12), die Hinweise im Kundenportal, die Mailtexte, die Einbauanleitung. Wir stellen nur die Fragen F27 und F28.
  • Gemeinsame Widerrufsbelehrung der Funktionen: wird im Paket des Terminplaners geprüft; hier nur F8.
  • Die Rechtstexte der Händler im Einzelfall: Jeder Händler bleibt für seine Texte verantwortlich (LB Nr. 5 Abs. 2 und Nr. 6). Wir bitten um Prüfung der Muster, nicht jedes Händlers.
  • Später: Plattformgebühr, PayPal, Verkauf an Verbraucher außerhalb von Deutschland und Österreich, digitale Inhalte, Gutscheine, Abonnements, Rechnungserstellung durch WEBklar. Dafür gibt es keine Texte.
  • Steuerrecht der Händler (Umsatzsteuer, Aufbewahrung): nur soweit F14 und F21 betroffen sind.

7. Checkliste für den Inhaber vor SHOP_ENABLED=on

Diese Punkte erledigt der Inhaber; kein Punkt ist Aufgabe der Kanzlei. Die Reihenfolge entspricht dem Ablauf bis zum ersten fremden Betrieb.

7.1 Vor der Beauftragung der Kanzlei

  • Die PDFs der Anlagen A und B am Bildschirm ansehen (Kopfzeile, „Seite x von y“, Tabelle der Anlage des AVV); wir konnten sie nur über ihre HTML-Seiten prüfen.
  • Bestätigen, dass WEBklar Kleinunternehmer nach § 19 UStG bleibt (Preis 299 € ohne Umsatzsteuer).
  • Entscheiden, wie das Team den Vertragsende-Termin eines Händlers nicht verpasst (Erinnerung im Ticket, Kalender oder Abo-Liste), da der Webshop von Hand abgeschaltet wird (F29, docs/funktionen/shop-einbau.md Abschnitt 8).
  • Entscheiden, ob Mehraufwand wahlweise über das Stundenkontingent abgerechnet werden darf (F7).
  • Die Grafik public/img/gewaehrleistung-eu.webp mit der Originaldatei der Kommission abgleichen (F24).

7.2 Hetzner und Stripe (nur im Konto prüfbar)

  • Auftragsverarbeitungsvertrag mit Hetzner für die Cloud und für das Webhosting (E-Mail-Versand) abgeschlossen; Anlage 1 nennt „Käufer“ und „Bestelldaten“ als Betroffene und Datenarten.
  • Datensicherung eingeschaltet (AVV Nr. 9 Abs. 7 verspricht sieben Tagessicherungen).
  • Stripe-Dashboard von WEBklar: Connect aktivieren (Plattformprofil: Verkäufer verkaufen eigene Waren, Direct Charges, keine Gebühr), Branding für das Onboarding setzen.
  • Prüfen, dass der Vertrag mit Stripe die Nutzung von Connect für diesen Zweck erlaubt (F3).

7.3 Technik

  • node scripts/shop-setup.mjs --check, dann node scripts/shop-setup.mjs (fünf Collections, darunter das Archiv der bestätigten Rechtstexte) und node scripts/stripe-products.mjs --anlegen (Produkt shopSetup), vor dem Code-Deploy.
  • Connect-Webhook in Stripe anlegen (Ereignisse: checkout.session.completed, checkout.session.async_payment_succeeded, checkout.session.async_payment_failed, checkout.session.expired, account.updated, charge.refunded), Geheimnis als STRIPE_CONNECT_WEBHOOK_SECRET in /home/webklar/apps/.env, Zeilen SHOP_ENABLED und SHOP_PILOT_EMAILS in der Compose-Datei.
  • Code nach main (nach dem Terminplaner), WOMS-Zweig nach test, Deploy zu einer ruhigen Zeit.
  • PDF der Datenschutzerklärung mit scripts/build-legal-pdfs.sh datenschutz (nicht all), PDFs des Webshops mit scripts/build-legal-pdfs.sh shop; Prüfsummen mit den Tests abgleichen.

7.4 Uploads in WOMS „Rechtliches“ und Mailtexte

  • In WOMS „Rechtliches“ Karten „Leistungsbeschreibung Webshop“ und „AVV Webshop“ bereitstellen (Setup-Skript von WOMS) und die Fassung 2026-10-05 hochladen; die neue Datenschutzerklärung (Stand 05.10.2026, docs/WEBklar-Datenschutzerklaerung.pdf) als neue Version hochladen.
  • Mailtexte G09 bis G15, K24 bis K26, T21 in der Mail-Überarbeitung auf den endgültigen Wortlaut bringen, danach gerendert als Anlage E nachreichen (F27).

7.5 Pilot, Beauftragung und Freigabe

  • Pilot mit dem Testkonto (SHOP_ENABLED=pilot): Anfrage, Freigabe, Bestellung, Einbau auf der Test-Website, Stripe-Konto, Testkauf für 1 € mit Erstattung, Widerruf über „Vertrag widerrufen“, Abschalten und Wiedereinschalten.
  • Die Kanzlei mit der Prüfung des Kernpakets und den Fragen F1 bis F29 beauftragen (Anlagen A bis E beilegen; Umfang und Frist vereinbaren).
  • Den Befund einarbeiten: Texte ändern, neues Fassungsdatum setzen (config.shop.fassung), HTML und PDFs neu erzeugen (node scripts/build-legal-html.mjs shop, scripts/build-legal-pdfs.sh shop), Prüfsummen und Tests nachziehen; dieses Paket nachziehen.
  • Die Fassung ausdrücklich freigeben; erst danach SHOP_ENABLED=on setzen.
  • Vor dem ersten fremden Betrieb: der Händler bestätigt seine Rechtstexte (Abschnitt 3.2), wir fügen den Datenschutz-Absatz (Anlage D) ein, Testkauf mit dem Händler.