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Rechtsrunde Fassung 6: Entscheidungen, Kanzlei-Fragen und Ablauf
Stand 16.10.2026 · Entwurf – Prüfung durch Kanzlei offen · Entwurf zur Freigabe, keine Rechtsberatung
Dieses Blatt ist die Grundlage für die Freigabe der Rechtstexte der Kundenansicht neu durch den Inhaber (Entscheidung E20). Die Kanzlei-Fragen halten den Livegang nicht auf; die Fragen aus den früheren Rechtsrunden stehen in /root/reports/kundenansicht-neu-2026-10-15/bestand/recht.md § 4. Die Entwürfe liegen unter docs/rechtliches/*-v6.md, die Seiten unter public/neu/rechtliches/ (Abo-Bedingungen: abo-bedingungen.html, Funktionsunterlagen: <slug>-2026-10-16.html). Datenschutz-Prüfpunkte D1 bis D8 stehen in docs/rechtliches/datenschutz-kundenansicht-pruefpunkte.md.
Zu entscheiden
| Nr. | Punkt | Vorschlag | Alternative | Kanzlei-Frage |
|---|---|---|---|---|
| R1 | Fassungsnummer und Datum | Abo 2026-10-16-v6, Funktionen 2026-10-16; bei Freigabe auf den Freigabetag setzen |
Entwurfstag bleibt (keine Umbenennung der Dateien und Fassungen) | – |
| R2 | Geltung für laufende Abos v3 bis v5 (C11) | nur neue Abschlüsse (§ 15 Abs. 2); Funktionen gelten über Linkzeile und Klick, auch mit der Stundenkonto- und Vorschuss-Regel; keine Pflicht-Info-Mail, eine freiwillige Mail später | Info-Mail an laufende Abos mit Bitte um Zustimmung nach § 15 | KQ1 |
| R3 | Vorschuss-Regel (E17) | § 4 Abs. 8 und jede Leistungsbeschreibung außer der Analyse: echte Arbeitszeit, nie Mehraufwand, ein Rest bei Vertragsende verfällt zugunsten des Kunden | Obergrenze (zum Beispiel 3 Stunden) mit Rückfrage darüber | KQ2 |
| R4 | Einrichtung beim Projektstart (E9, E21) | § 4 Abs. 9 und Baustein „projekt“ der Leistungsbeschreibungen: Abrechnung über die Projektkosten, die Funktion läuft nur mit dem passenden Abo | nur in den Leistungsbeschreibungen, nicht in den Abo-Bedingungen | KQ8 |
| R5 | Kundenart als Grundlage (E3, E4) | § 1 Abs. 2: hinterlegt nach Angabe des Kunden, leer gilt als privat, maßgeblich ist der Zweck des Vertrags | Selbstauskunft des Kunden in den Bedingungen | KQ4 |
| R6 | Häkchen-Wortlaut für Abo, Wechsel und Einrichtung | Texte aus WORTLAUT_V6.beginn ohne Paragrafenzitate; Betriebe setzen nichts |
Zitate §§ 356 Abs. 5 Nr. 2, 357a Abs. 2 BGB im Häkchen | KQ5 |
| R7 | Einrichtung in der Widerrufsfrist | Teil des Abos, kein eigener Vertrag; Widerruf beendet die Funktion; Wertersatz nach aufgewendeter Einrichtungszeit zum Stundensatz des Abos | WEBklar verzichtet auf Wertersatz für die Einrichtung (wie beim Zusatzspeicher), das Häkchen für die Einrichtung entfällt | KQ3 |
| R8 | Ende mit dem Abo, Fristen, kein „Behalten“ (C12); mit P4/P6 abgestimmt | Terminplaner, News, Webshop und Buchungskalender schalten spätestens am Folgetag ab (Tagesjob), die Analyse wie bisher; Öffnungszeiten live läuft nach dem Ende noch 30 Tage unverändert weiter und wird dann abgeschaltet (kein Behalten gegen 30 €); Eingaben danach: Terminplaner, News und Öffnungszeiten 30 Tage, Webshop und Buchungskalender 90, Analyse 60; ein neues Abo in der Frist holt die Funktion zurück | Öffnungszeiten live schalten wie die übrigen spätestens am Folgetag ab (P4 Text Z2, P6 Mail K40 und der Zeiten-Abgleich müssten dafür geändert werden) | KQ8 |
| R9 | Analyse im Hosting-Abo (C10) | in beiden Abos, Einrichtung kostenlos (C6): § 3 Abs. 8, § 6 Abs. 6, Leistungsbeschreibung A | nur im Wartungs-Abo, wie heute | KQ8 |
| R10 | AVV-Struktur | Option A: die AVV je Funktion bleiben eigene Verträge mit neuer Vorbemerkung, Anlage 1 bleibt der Rahmen (§ 14 Abs. 2) | B: Anlagen 4 bis 7 zu den Abo-Bedingungen; C: Rahmen-AVV mit einer Anlage je Funktion | KQ7 |
| R11 | Widerrufsbelehrung der Funktionen | bleibt als Datei für den Bestand, die neuen Texte verlinken sie nicht | bleibt Anlage der Leistungsbeschreibungen | KQ6 |
| R12 | Anrede der Rechtsdokumente (E15, Spec 5.7) | bleiben im bisherigen Stil („der Kunde“, in der Übersichtsbox „Ihr“); nur Oberflächentexte stehen in „du“ | Übersichtsbox und Leistungsbeschreibungen auf „du“ | – |
| R13 | Webshop nur für Betriebe, Terminplaner nicht im Gesundheitsbereich (C15) | steht in den Leistungsbeschreibungen, das Team prüft bei der Freigabe | Webshop auch für Privatkunden mit Hinweis | KQ4, KQ9 |
| R14 | Datenschutzerklärung | Prüfpunkte D1 bis D8; public/datenschutz.html wird erst mit dem Umschalten als eigene Fassung geändert (sonst sofort öffentlich) |
sofort ändern | – |
| R15 | Zusatzspeicher und Übernahmegutschrift | Zusatzspeicher: Linkzeile ohne Häkchen (§ 10 Abs. 3 und Hinweise zum Widerruf Nr. 4: kein Wertersatz); Gutschrift: Satz über dem Knopf (P7) | das Häkchen bleibt | KQ5 |
| R16 | Du-Anrede der Seiten Kündigen und Widerrufen (N38) | beide Seiten sprechen ab Fassung 6 „du“; sie speichern keinen Wortlaut und haben keine eigene Version (C14); Belehrung und Muster-Formular folgen R12 | Sie-Form bleibt bis zur Freigabe von Belehrung und Formular | KQ6 |
| R17 | Zeilen „Anbieter“ und „Abrechnung“ im Block der Bestellseiten (N37) | beide Zeilen entfallen im Block; der Anbieter steht im Impressum im Konto und in § 1 der Bedingungen, die Abrechnung (monatlich im Voraus per Stripe) in den Zeilen zu Preis und Fälligkeit und in § 7 | beide Zeilen bleiben im Block über dem Knopf | KQ6 |
Fragen an die Kanzlei
Jede Frage hat vier Teile wie in docs/rechtliches/zeiten-kanzlei-fragen.md: Frage (was wir wissen möchten), Fundstelle im Text (wo der Wortlaut steht), Unsere Annahme (der Stand, mit dem wir arbeiten; bitte bestätigen oder korrigieren), Alternative (was wir stattdessen täten). Annahmen sind keine Rechtsurteile.
KQ1: Geltung der Fassung 6 und Information an laufende Abos
Frage. Fassung 6 gilt nur für neue Abschlüsse. Wer ein laufendes Abo nach Fassung 3 bis 5 hat und eine Funktion einschaltet, stimmt Leistungsbeschreibung und Auftragsverarbeitung der Funktion in der angezeigten Fassung durch den Klick auf „Einschalten“ zu; dazu gehören die Regeln zur Einrichtung (Stundenkontingent) und zum Vorschuss. Reicht der Klick, um diese Regeln in das laufende Abo einzubeziehen, oder braucht es eine Zustimmung nach dem bisherigen § 15 (Mitteilung mit sechs Wochen Frist, Zustimmung)? Muss WEBklar laufende Kunden über Fassung 6 informieren, obwohl sie für sie nur vorteilhaft ist?
Fundstelle im Text. § 15 Abs. 2 der Abo-Bedingungen Fassung 6; § 3 Abs. 8; § 4 Abs. 8; Nr. 1 Abs. 1 der Leistungsbeschreibungen (Baustein „geltung“).
Unsere Annahme. Der Klick genügt, weil jede Funktion ein zusätzliches Angebot ohne Gebühr ist und die Änderung des Abos nur für neue Abschlüsse gilt. Eine Info-Mail ist keine Pflicht; wir würden später freiwillig informieren.
Alternative. Info-Mail an alle laufenden Abos mit Bitte um Zustimmung nach § 15; Funktionen für Altkunden erst nach dieser Zustimmung.
KQ2: Vorschuss-Regel für die Einrichtung
Frage. Die Einrichtung einer Funktion geht mit der tatsächlich aufgewendeten Zeit vom Stundenkontingent ab. Reicht es nicht, entsteht ein Vorschuss, den die folgenden Monatskontingente ausgleichen; ein Rest bei Vertragsende verfällt zugunsten des Kunden, und es wird nie Mehraufwand berechnet. Ist das transparent und wirksam, auch gegenüber Verbrauchern (Überraschungsklausel, Kontingent als Vorleistung)? Braucht es eine Obergrenze oder eine Rückfrage?
Fundstelle im Text. § 4 Abs. 2 und 8 der Abo-Bedingungen Fassung 6; Nr. 5 Abs. 2 (Terminplaner), Nr. 3 Abs. 1 (News-Pinnwand), Nr. 4 Abs. 1 (Öffnungszeiten live), Nr. 9 Abs. 1 (Webshop, Buchungskalender).
Unsere Annahme. Die Regel ist für den Kunden günstig (keine zusätzliche Rechnung, Verfall zu seinen Gunsten) und wird im Kundenportal mit „Vorschuss für Einrichtung“ angezeigt.
Alternative. Obergrenze (zum Beispiel 3 Stunden) mit Rückfrage darüber; oder Einrichtung nur, soweit das Kontingent reicht.
KQ3: Einrichtung in der Widerrufsfrist
Frage. Das Einschalten einer Funktion ist nach unserem Text Teil des Abos und kein eigener Vertrag; es verlängert die Widerrufsfrist nicht. Ist das richtig, oder ist die Einrichtung eine eigene Leistung mit eigenem Widerrufsrecht? Erlischt das Widerrufsrecht nach § 356 Abs. 5 Nr. 2 BGB bei einem Dauerschuldverhältnis überhaupt durch „vollständige Erbringung“, und wie bemisst sich der Wertersatz nach § 357a Abs. 2 BGB für Einrichtungszeit innerhalb der Frist?
Fundstelle im Text. Hinweise zum Widerruf Nr. 5 und § 2 Abs. 2 c der Abo-Bedingungen Fassung 6; Baustein „widerruf“ der Leistungsbeschreibungen; WORTLAUT_V6.beginn.einrichtung in server/services/products.js.
Unsere Annahme. Teil des Abos; Wertersatz nach aufgewendeter Einrichtungszeit zum Stundensatz des Abos; das Häkchen gibt es nur für Privatkunden in der Frist.
Alternative. WEBklar verzichtet auf Wertersatz für die Einrichtung (wie beim Zusatzspeicher nach § 10 Abs. 3) und das Häkchen für die Einrichtung entfällt.
KQ4: Belastbarkeit der Kundenart
Frage. Das Team hinterlegt die Kundenart („Betrieb“ oder „privat“) nach den Angaben des Kunden; ist keine hinterlegt, gilt der Kunde als privat; maßgeblich bleibt der Zweck des Vertrags (§ 1 Abs. 2). Wie belastbar ist das, wenn sich später ein Verbraucher als Betrieb geführt herausstellt (Existenzgründer, Vereine, Freiberufler)? Wer trägt das Risiko einer fehlenden Belehrung? Das ist die Frage 5 aus recht.md § 4.
Fundstelle im Text. § 1 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 c der Abo-Bedingungen Fassung 6; WORTLAUT_V6.beginn; Nr. 1 Abs. 1 und Nr. 5 Abs. 1 der Leistungsbeschreibung Webshop.
Unsere Annahme. Unsere Kunden sind fast nur Betriebe (E2). Widerrufsbelehrung, Muster-Formular und die Funktion „Vertrag widerrufen“ bleiben für alle erreichbar; nur das Häkchen und der Beginn nach der Frist hängen an der Kundenart.
Alternative. Selbstauskunft des Kunden bei der Bestellung („Ich bestelle als Unternehmer“) oder das Häkchen für alle Kunden.
KQ5: Häkchentexte ohne Normzitat, Wechsel nur mit Häkchen
Frage. Dürfen die Häkchen für den Sofortbeginn auf zwei bis drei Sätze ohne Paragrafenzitate gekürzt werden, ohne die Information nach Art. 246a § 1 Abs. 3 EGBGB über das Erlöschen und den Wertersatz zu verlieren (Frage 2 aus recht.md § 4)? Ist es zulässig, dass der Wechsel ins Wartungs-Abo für Privatkunden nur mit Häkchen möglich ist, weil er sofort wirkt? Genügt beim Zusatzspeicher und bei der Übernahmegutschrift eine Linkzeile ohne Häkchen, weil WEBklar auf Wertersatz verzichtet?
Fundstelle im Text. WORTLAUT_V6.beginn (Abo, Wechsel, Einrichtung); § 2 Abs. 2 c und § 9 Abs. 6 der Abo-Bedingungen Fassung 6; § 10 Abs. 3 und Hinweise zum Widerruf Nr. 4.
Unsere Annahme. Die Wortlaute der Konstante genügen; für Privatkunden ist der Wechsel ohne Häkchen gesperrt; Zusatzspeicher und Gutschrift brauchen kein Häkchen.
Alternative. Zitate §§ 356 Abs. 5 Nr. 2, 357a Abs. 2 BGB im Häkchen; Wechsel für Privatkunden mit Beginn nach Ablauf der Frist.
KQ6: Belehrung und Pflichtinformationen per Link und PDF, Anrede der Seiten Kündigen und Widerrufen
Frage. Genügt der Link auf Widerrufsbelehrung und Muster-Formular vor der Bestellung, wenn der Volltext erst im Bestätigungs-PDF steht (Frage 4 aus recht.md § 4)? Passen Belehrung und Formular zum Gestaltungshinweis in Anlage 1 EGBGB zu § 356a? Dürfen die Zeilen „Anbieter“ und „Abrechnung“ im Block über dem Knopf entfallen, solange der Anbieter im Impressum und in § 1 steht und die Abrechnung in den Zeilen zu Preis und Fälligkeit? Ändert die Du-Anrede der Seiten Kündigen und Widerrufen etwas an der Wirksamkeit von Kündigung (§ 312k BGB) und Widerruf (§ 356a BGB)?
Fundstelle im Text. § 2 Abs. 2 c, Widerrufsbelehrung, Muster-Widerrufsformular und Hinweise zum Widerruf der Abo-Bedingungen Fassung 6; Seiten kuendigen.html und widerrufen.html in der neuen Ansicht; Block „Was du bestellst“ der Bestellseiten.
Unsere Annahme. Der Link genügt, das PDF kommt vor Leistungsbeginn per E-Mail (§ 312f BGB); Anbieter und Abrechnung sind an anderer Stelle erreichbar; die Du-Anrede ändert die Wirksamkeit nicht.
Alternative. Volltext der Belehrung auf der Bestellseite; Zeilen „Anbieter“ und „Abrechnung“ bleiben im Block; Sie-Form der beiden Seiten.
KQ7: AVV per Klick auf die Linkzeile, Struktur A, B oder C
Frage. Genügt der Klick auf „Einschalten“ unter der Linkzeile als Abschluss des Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 Abs. 3 und 9 DSGVO („schriftlich, auch elektronisch“), ohne eigenes Häkchen (Frage 3 aus recht.md § 4)? Welche Struktur ist am sichersten: A (eigene Verträge je Funktion), B (Anlagen zu den Abo-Bedingungen) oder C (Rahmen-AVV mit Anlage je Funktion)?
Fundstelle im Text. § 14 Abs. 2 der Abo-Bedingungen Fassung 6; Vorbemerkung Abs. 1 jedes AVV in docs/rechtliches/avv-*-v6.md; Abschnitt „AVV-Struktur“ unten.
Unsere Annahme. Der Klick genügt, weil Wortlaut, Fassung, Zeit, Konto und angemeldete Person gespeichert werden; wir bleiben bei Option A.
Alternative. Ein eigenes Häkchen für den AVV; Option B oder C.
KQ8: Funktionen als Teil des Abos, Kopplung an das Abo-Ende, Rückkehr in der Frist
Frage. Sind die Funktionen als Teil der Abo-Leistung wirksam geregelt (§ 3 Abs. 8), einschließlich der Kopplung an das Abo (§ 11 Abs. 4: Ende mit dem Abo, Weiterlauf von Öffnungszeiten live für 30 Tage, Löschfristen von 30, 60 und 90 Tagen)? Ist es zulässig, dass ein neues Abo in der Frist die Funktion mit den vorhandenen Daten ohne neue Zustimmung zurückholt? Tragen die Analyse im Hosting-Abo (C10) und die Abrechnung der Einrichtung beim Projektstart über die Projektkosten (E9, E21) ohne weitere Hinweise?
Fundstelle im Text. § 3 Abs. 8, § 4 Abs. 9 und § 11 Abs. 4 der Abo-Bedingungen Fassung 6; Abschnitt „Ende der Leistung“ jeder Leistungsbeschreibung; Nr. 10 Abs. 5 der Leistungsbeschreibungen Webshop und Buchungskalender („auf Wunsch in Textform“).
Unsere Annahme. Die Regeln sind als Leistungsbeschreibung wirksam; die Rückkehr in der Frist holt die Funktion zurück. Offen ist für uns, ob die Rückkehr bei Webshop und Buchungskalender wie heute „auf Wunsch in Textform“ oder automatisch geschehen soll.
Alternative. Öffnungszeiten live wie die übrigen Funktionen am Folgetag abschalten (R8); Rückkehr nur auf Wunsch in Textform; einheitliche Löschfrist von 30 Tagen.
KQ9: Ausschlüsse als Vertragsklausel
Frage. Sind die Ausschlüsse in den Leistungsbeschreibungen als Leistungsgrenzen wirksam: Terminplaner nicht im Gesundheitsbereich, Webshop nur für Betriebe und ohne die ausgeschlossenen Waren, Buchungskalender nur für Unternehmer? Gilt das auch, wenn die Prüfung beim Einschalten nur durch das Team oder durch eine Selbstangabe im Fragebogen erfolgt? Darf WEBklar bei Verstößen abschalten?
Fundstelle im Text. Nr. 4 Abs. 3 der Leistungsbeschreibung Terminplaner; Nr. 1 Abs. 1, Nr. 3 und Nr. 5 Abs. 1 der Leistungsbeschreibung Webshop; Nr. 1 Abs. 1 der Leistungsbeschreibung Buchungskalender.
Unsere Annahme. Die Ausschlüsse sind als Leistungsbeschreibung wirksam; das Team prüft bei der Freigabe (R13).
Alternative. Webshop auch für Privatkunden mit Hinweis (C15 verschoben); keine automatische Abschaltung, nur ein Hinweis in Textform.
AVV-Struktur
Die Auftragsverarbeitung der Funktionen ist in Fassung 6 so geregelt, dass der Kunde sie mit dem Klick auf „Einschalten“ unter der Linkzeile abschließt. Drei Aufbauten sind möglich; empfohlen wird Option A.
Option A, empfohlen: eigene Verträge je Funktion, Anlage 1 bleibt der Rahmen. Die AVV Terminplaner, Webshop, Buchungskalender und Website-Analyse bleiben eigene Dokumente mit einer neuen Vorbemerkung (Abschluss per Klick) und gelten neben Anlage 1 der Abo-Bedingungen (§ 14 Abs. 2). Vorteil: jede Funktion hat ihre eigenen Datenarten, Fristen und Unterauftragsverarbeiter, und die bestehenden Verträge ändern sich kaum. Nachteil: vier Einzelverträge, deren Gleichlauf mit Anlage 1 bei jeder Änderung geprüft werden muss.
Option B: Anlagen 4 bis 7 zu den Abo-Bedingungen. Die AVV der Funktionen werden Anlagen der Abo-Bedingungen. Vorteil: ein Dokument mit einer Fassung, der Kunde stimmt den Bedingungen einmal zu. Nachteil: die Abo-Bedingungen werden lang und müssen bei jeder Änderung einer Funktion neu versioniert werden; Funktionen, die ein Kunde nie nutzt, stehen trotzdem in seinem Vertrag.
Option C: Rahmen-AVV mit einer Anlage je Funktion. Ein neuer Rahmenvertrag regelt das Gemeinsame (Weisungen, Sicherheit, Löschung), die Anlagen je Funktion nennen nur Daten und Unterauftragsverarbeiter. Vorteil: einheitliche Regeln, bei Änderungen ändert sich nur die Anlage. Nachteil: ein neuer Vertrag neben Anlage 1, abzustimmen mit der Kanzlei, und mehr Arbeit als jetzt nötig.
Ablauf nach der Freigabe
Die Reihenfolge ist fest; jeder Schritt erst, wenn der vorige grün ist. Die Skripte laufen nur auf ausdrückliche Anweisung des Controllers nach der Freigabe.
- Freigabe des Inhabers je Punkt (R1 bis R17). Die Antworten auf die Kanzlei-Fragen KQ1 bis KQ9 halten den Livegang nicht auf (E20). Entschiedene Änderungen werden zuerst in den Texten und Tests nachgezogen.
- Datum der Fassungen auf den Freigabetag setzen:
config.abo.termsVersionNeu(Abo),FUNKTIONEN_FASSUNG_V6inserver/services/products.js, die Datei- und Testnamen mit dem Datum (<slug>-2026-10-16), die Fassungszeilen der Markdown-Dateien,Version 6 · Stand …und den Druckkopf in der Abo-Seite. - Entwurfsmarke aus allen Dateien entfernen (Fassungszeilen der Markdown-Dateien, der Absatz unter der Kopfzeile und das meta robots in der Abo-Seite),
ENTWURF_V6 = falseinscripts/build-legal-html.mjs, undENTWURF = falseintest/aboBedingungenV6.test.js,test/funktionenRechtV6.test.jsundtest/kundenansichtEntscheidungen.test.js. Auch der Vermerk im Kopf dieser Datei und der Prüfpunkte-Datei fällt weg. node --max-old-space-size=256 scripts/build-legal-html.mjs funktionen6erzeugt die zehn Seiten neu;scripts/build-legal-html.mjs funktionen6 --checkmeldet danach nichts.free -m(mindestens 2000 MB verfügbar), dannnice -n 10 scripts/build-legal-pdfs.sh abo6undnice -n 10 scripts/build-legal-pdfs.sh funktionen6, einzeln und nie parallel (FORCE=1nur nach einer Textänderung). Die PDFs und die.sha256-Dateien werden mit committet.node scripts/rechtliches-hochladen.mjs --probe. Meldet der VorflugSTOPP: Karte fehlt: …(lautsetup-legal.mjsdes WOMS fehlen drei der elf Karten: News, Website-Analyse und AVV Website-Analyse), zuerstnode scripts/rechtliches-hochladen.mjs --karten-anlegen, danach den Vorflug wiederholen. Ist er grün, folgt ein Aufruf je Dokument (elf Aufrufe):node scripts/rechtliches-hochladen.mjs <documentKey> --freigabe=JJJJ-MM-TT. Zuletztnode scripts/rechtliches-hochladen.mjs --pruefen: Exit 0 heißt, alle elf Dokumente haben eine aktuelle Version mit passender Quelle; sonst weiter bei Schritt 6.- Erst danach
KUNDENANSICHT_NEUaufon(P10); P10 prüft vorher, dassWORTLAUT_STATUSauf'freigegeben'steht und die Gleichheitstests grün sind (Nachtrag N48). Die Verdrahtung der Analyse (config.analyse.avvVersion,legalPaths, die Weiche der Mail K18) folgt der Freigabe (Nachtrag N33); P10 verschiebt Seite und PDF der Abo-Bedingungen nachpublic/.