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Entwurf: Abschnitt 6f der Datenschutzerklärung (Buchungskalender)
Stand 2026-10-07, Fassung der Rechtstexte 2026-10-07. Entwurf – Prüfung durch Kanzlei offen. Der Text kommt als Abschnitt 6f in public/datenschutz.html, hinter 6d (Webshop; 6e ist für die Öffnungszeiten reserviert und noch nicht live) und vor Abschnitt 7. Er wird erst mit dem Livegang übernommen (docs/funktionen/unterkunft-livegang.md, Schritt 9), danach die PDF-Fassung scripts/build-legal-pdfs.sh datenschutz neu drucken. Mit der Übernahme zugleich im Abschnitt 12 „Empfänger im Überblick“ die Zeile zu Stripe und in Abschnitt 3 die Verweise prüfen. Der Text ist an Abschnitt 6d angelehnt und beschreibt, was die Software tut; ändert sich der AVV Buchungskalender, hier mitändern.
Text (als HTML-Absätze übernehmen)
6f. Buchungskalender auf Websites unserer Kunden
Kunden können auf ihrer eigenen Website einen Buchungskalender für ihre Unterkünfte betreiben („Buchungskalender“), sobald wir die Funktion für sie freigeschaltet haben. Dabei verarbeiten wir die Daten der Personen, die dort eine Unterkunft anfragen oder buchen („Gäste“), ausschließlich als Auftragsverarbeiter nach den Weisungen des jeweiligen Kunden, der dafür Verantwortlicher ist (Auftragsverarbeitungsvertrag Buchungskalender). Wir verwenden diese Daten nicht für eigene Zwecke. Verantwortliche sind wir für die Betriebsdaten des Kunden im Kundenportal und für seine Bestellung der Funktion. Diese Datenschutzerklärung gilt für unsere eigenen Seiten und das Kundenportal. Wer auf der Website eines Kunden anfragt oder bucht, findet die Informationen dazu (Zwecke, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer, Rechte) in der Datenschutzerklärung dieser Website. Anfragen von Gästen zu ihren Daten leiten wir an den Kunden weiter.
Für den Betrieb des Buchungskalenders speichern wir im Auftrag des Kunden: bei einer Anfrage Name, E-Mail-Adresse, auf Wunsch Firma, Telefonnummer und Nachricht, die Unterkunft, den Zeitraum und die Zahl der Personen sowie bis zur Entscheidung des Kunden einen Hashwert der IP-Adresse (siehe unten); nach der Freigabe die Posten und den Preis des Aufenthalts, die Stornobedingungen und die Fassung der Rechtstexte, die galten; bei der Buchung die Rechnungsadresse, die Zahlart und die Rechnung (und bei einer Stornierung die Stornorechnung) mit lückenloser Rechnungsnummer, in der der Kunde als Aussteller genannt ist; den Stand der Buchung (zum Beispiel gebucht, bezahlt, storniert) mit den Zeitpunkten, bei einer Online-Zahlung die Kennungen der Zahlung bei Stripe und erstattete Beträge. Zahlungsdaten wie Kartennummer oder IBAN gibt der Gast nur auf der Zahlungsseite von Stripe ein; wir erhalten sie nicht. Der Kunde sieht und bearbeitet Anfragen, Buchungen und Rechnungen im Kundenportal. Im Namen des Kunden stellen wir die Rechnungen aus (Rechnung im Namen und im Auftrag des Kunden, § 14 Abs. 2 Satz 4 UStG) und senden E-Mails an Gäste (Eingang der Anfrage, Freigabe mit Link zur Buchung, Ablehnung, Buchungsbestätigung mit Rechnung, Zahlungseingang, Ablauf einer Reservierung, Stornierung) und an den Kunden (neue Anfrage, neue Buchung, Hinweis bei fehlgeschlagenem Kalenderabgleich) über den E-Mail-Dienst der Hetzner Online GmbH (Rechenzentrum Nürnberg, Abschnitt 8). Als Absender erscheint der Kunde, Antworten gehen an ihn. Bis zum Versand liegt jede E-Mail in einer Warteschlange; nach dem Versand löschen wir dort Empfängeradresse und Inhalt, den Eintrag selbst nach sieben Tagen; E-Mails, die nicht zugestellt werden konnten, löschen wir nach 48 Stunden. Der Link zur Buchungsseite enthält ein geheimes Kennzeichen, das wir nur als Prüfsumme speichern. Das Widget setzt keine Cookies. Der Kunde kann Kalender anderer Plattformen einbinden und die geheime Kalenderadresse des Buchungskalenders bei ihnen eintragen; wir lesen aus fremden Kalendern nur belegte Zeiträume, nicht Angaben zu Gästen, und die Adresse des Buchungskalenders enthält nur belegte Nächte. Zum Schutz vor Missbrauch begrenzen wir die Zahl der Anfragen je IP-Adresse; die Zeitpunkte der Aufrufe merken wir uns nur im Arbeitsspeicher des Servers, nicht dauerhaft. Mit der Anfrage speichern wir nicht die IP-Adresse, sondern einen Hashwert davon, der mit einem geheimen Schlüssel unseres Servers berechnet wird (Pseudonym); ohne den Schlüssel lässt sich daraus keine IP-Adresse ableiten. Wir verwenden ihn nur für den Missbrauchsschutz und entfernen ihn, sobald der Kunde die Anfrage freigibt oder ablehnt, spätestens nach 30 Tagen. Im Übrigen gelten die Protokolle in Abschnitt 3.
Online-Zahlungen im Buchungskalender laufen über Stripe Connect unmittelbar auf das eigene Stripe-Konto des Kunden; wir erhalten und verwahren kein Geld der Gäste und beteiligen uns nicht am Umsatz. Um dieses Konto zu eröffnen, übermitteln wir, sobald der Kunde im Kundenportal die Verbindung mit Stripe auslöst, seine E-Mail-Adresse, die Adresse seiner Website und den Namen seines Projekts an die Stripe Payments Europe, Limited, 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, D02 H210, Irland („Stripe“), zusammen mit internen Kennzeichen, mit denen wir das Konto seinem Projekt zuordnen. Die weiteren Angaben für das Konto gibt der Kunde direkt bei Stripe ein. Wir speichern die Kennung des Stripe-Kontos und seinen Stand (ob Zahlungen und Auszahlungen möglich sind), den uns Stripe meldet, und zeigen ihn dem Kunden im Kundenportal an. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertrag mit dem Kunden). Stripe verarbeitet die Daten für sein Konto als eigener Verantwortlicher; dabei können Daten an die Stripe, LLC in den USA übermittelt werden, die nach dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert ist (Abschnitt 7). Es gelten die Datenschutzhinweise von Stripe: stripe.com/de/privacy.
Löschfristen: Den IP-Hash entfernen wir, sobald der Kunde eine Anfrage freigibt oder ablehnt, spätestens nach 30 Tagen. Anfragen, aus denen keine Buchung wurde, anonymisieren wir nach sechs Monaten. Bei gebuchten Aufenthalten anonymisieren wir Name, Firma, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Nachricht drei Jahre nach dem Ende des Jahres der Abreise; die Rechnungen und die Rechnungsadresse bewahren wir für den Kunden acht Jahre auf (Buchungsbelege, § 147 AO), solange der Buchungskalender läuft. Schaltet der Kunde den Buchungskalender ab oder endet der Vertrag über den Betrieb seiner Website, schalten wir den Buchungskalender ab und weisen den Kunden vorher darauf hin, seine Rechnungen herunterzuladen. Der Kunde kann Anfragen, Buchungen und Rechnungen danach 90 Tage lang im Kundenportal lesen; danach löschen wir alle Daten des Buchungskalenders (Unterkünfte, Preise, Anfragen, Buchungen, Rechnungen, Kalenderverbindungen, Sperren und Einstellungen). Beginnt innerhalb dieser Frist wieder ein Vertrag über den Betrieb der Website, schalten wir den Buchungskalender auf Wunsch des Kunden mit den vorhandenen Daten wieder ein. Eine Ausnahme ist das Einrichtungs-Ticket, in dem wir die Einrichtung als Arbeitsnachweis festhalten (Abschnitt 6): Es bleibt mit einer Kurzfassung der Angaben zur Einrichtung bestehen und enthält keine Daten von Gästen. Löschen wir Daten oder anonymisieren wir sie, bleiben sie in unseren Datensicherungen noch bis zu sieben Tage erhalten und werden dann überschrieben. Die Daten liegen auf unserem Server bei Hetzner im Rechenzentrum Falkenstein (Deutschland), wie die übrigen Portal-Daten (Abschnitt 3). Die Bestellung der Funktion und ihren Nachweis beschreibt Abschnitt 7.
Hinweise für die Übernahme
- Die Aufbewahrung der Rechnungen für 8 Jahre durch WEBklar ist ein Dienst für den Kunden und endet mit der Löschung 90 Tage nach dem Abschalten (Frage U6 im Kanzlei-Paket).
- Abschnitt 12 „Empfänger im Überblick“ der Datenschutzerklärung: Stripe-Zeile um „Buchungskalender“ ergänzen.
- Abschnitt 7 (Bestellung der Funktion): Der Satz zu Zustimmungsnachweisen gilt für den Buchungskalender entsprechend; prüfen, ob die Aufzählung der Funktionen dort ergänzt werden muss.