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Webklar-Kundenbereich/public/rechtliches/leistungsbeschreibung-unterkunft-2026-10-07.html
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2026-10-07 14:23:21 +00:00

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<title>Leistungsbeschreibung Buchungskalender – WEBklar</title>
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<div class="brand">WEBKLAR</div>
<h1>Leistungsbeschreibung Buchungskalender</h1>
<p class="meta"><strong>Fassung 2026-10-07</strong> · Entwurf – Prüfung durch Kanzlei offen · Zusatzbedingungen zum Vertrag über den Betrieb der Website</p>
<h2>1. Geltung</h2>
<p>(1) Diese Leistungsbeschreibung regelt die Funktion „Buchungskalender“. Mit dem Buchungskalender nimmt der Kunde über seine Website Anfragen für die Vermietung von Unterkünften entgegen (Ferienwohnungen, Monteurzimmer, kleine Pensionen) und rechnet die Aufenthalte ab („Vermieter“); Gäste sind die Besucher seiner Website, die im Buchungskalender anfragen und buchen („Gäste“). Die Leistungsbeschreibung ist eine Zusatzleistung zum Vertrag über den Betrieb der Website: Sie setzt voraus, dass WEBklar die Website des Vermieters aufgrund eines Vertrags betreibt, etwa im Hosting-Abo, im Wartungs-Abo oder aufgrund eines anderen Vertrags über den Betrieb der Website. Sie richtet sich nur an Unternehmer, die in eigenem Namen und für eigene Rechnung vermieten.</p>
<p>(2) Sie wird vereinbart, wenn der Vermieter die Einrichtung des Buchungskalenders im Kundenportal bestellt und dabei dieser Leistungsbeschreibung, dem Auftragsverarbeitungsvertrag Buchungskalender („AVV Buchungskalender“) und der Widerrufsbelehrung zustimmt. Wie die Zustimmung abläuft, regelt die Vorbemerkung des AVV Buchungskalender. Bestellen kann der Vermieter erst, nachdem WEBklar seine Anfrage für den Buchungskalender geprüft und angenommen hat (Nr. 2 Abs. 1). Für einen Vermieter, dem WEBklar die Funktion als Teil seines Website-Projekts bereitstellt, schaltet WEBklar sie nach seiner Zustimmung in Textform frei; die Bedingungen dieser Leistungsbeschreibung gelten dann ebenso, ein Einrichtungspreis fällt nur an, wenn er vereinbart ist.</p>
<p>(3) Im Übrigen gelten die Abo-Bedingungen. Bei Widersprüchen geht für den Buchungskalender diese Leistungsbeschreibung vor, in Datenschutzfragen der AVV Buchungskalender.</p>
<p>(4) Leistungsbeschreibung A Nr. 2 Abs. 3 und Nr. 4 sowie Leistungsbeschreibung B Nr. 3 der Abo-Bedingungen (Formulare mit Server, „Rechtstexte … nicht enthalten“) stehen dem Buchungskalender nicht entgegen. Das Widget des Buchungskalenders läuft auf dem Server von WEBklar, nicht auf dem Server der Website, und der Muster-Text zur Stornierung nach Nr. 6 ist Teil des Buchungskalenders. Das gilt auch im Hosting-Abo.</p>
<h2>2. Leistung</h2>
<p>(1) Der Vermieter fragt den Buchungskalender im Kundenportal an und beschreibt seine Unterkünfte (Art der Unterkunft, Zahl der Einheiten, ob er Booking.com oder Airbnb nutzt). WEBklar prüft die Anfrage und nimmt sie an oder lehnt sie mit einer Begründung ab. Ein Anspruch auf Annahme besteht nicht. Erst nach der Annahme kann der Vermieter die Einrichtung bestellen.</p>
<p>(2) Die Einrichtung umfasst den Einbau eines Kalender-Widgets an einer Stelle der Website des Vermieters, die Bereitstellung der Verwaltung im Kundenportal, den Einbau des Datenschutz-Absatzes für den Buchungskalender (Nr. 5 Abs. 10) und die Freischaltung durch WEBklar. Für jede Website wird ein Buchungskalender eingerichtet; er kann mehrere Unterkünfte desselben Vermieters enthalten. Zusätzlich gibt es für jeden freigegebenen Aufenthalt eine Buchungsseite bei WEBklar, die der Gast über den Link in seiner E-Mail erreicht.</p>
<p>(3) So läuft eine Buchung ab:</p>
<ul>
<li>Das Widget zeigt dem Gast die belegten Nächte. Er wählt Anreise und Abreise, gibt Personenzahl, Namen, E-Mail-Adresse und auf Wunsch Firma, Telefonnummer und Nachricht an und sendet eine <strong>unverbindliche Anfrage</strong>. Er erhält eine Eingangsbestätigung, der Vermieter eine Benachrichtigung.</li>
<li>Der Vermieter prüft die Anfrage im Kundenportal, sieht den vorgerechneten Preis, kann die Posten ändern und gibt die Anfrage mit einer Reservierungsfrist frei oder lehnt sie ab. Gibt er sie frei, reserviert der Buchungskalender die Nächte bis zum Ablauf der Frist, und der Gast erhält eine E-Mail mit Preis, Stornobedingungen und dem Link zur Buchungsseite.</li>
<li>Auf der Buchungsseite sieht der Gast alle Angaben zum Aufenthalt, trägt seine Rechnungsadresse ein, wählt die Zahlart (online über Stripe, wenn der Vermieter sie eingeschaltet hat, oder vor Ort) und bucht mit der Schaltfläche „Zahlungspflichtig buchen“. Erst damit kommt der Vertrag zwischen Vermieter und Gast zustande, nicht schon mit der Anfrage oder der Freigabe.</li>
<li>Mit der Buchung erzeugt der Buchungskalender eine Rechnung mit lückenloser Nummer und sendet dem Gast eine Buchungsbestätigung mit der Rechnung als PDF; der Vermieter wird benachrichtigt.</li>
<li>Verstreicht die Frist ohne Buchung, läuft die Reservierung ab und die Nächte werden frei; der Gast erhält darüber eine E-Mail.</li>
<li>Der Vermieter kann einen Aufenthalt stornieren. Dann erhält der Gast eine Stornorechnung mit eigener Nummer und, soweit der Vermieter eine Online-Zahlung erstattet, eine Mitteilung über den Erstattungsbetrag. Eine Stornierung durch den Gast gibt es im Widget nicht; er wendet sich an den Vermieter.</li>
</ul>
<p>(4) Im Kundenportal verwaltet der Vermieter:</p>
<ul>
<li>Unterkünfte mit Beschreibung, Höchstzahl der Personen, Mindestnächten und Check-in- und Check-out-Zeiten,</li>
<li>Preise (Staffel nach Aufenthaltsdauer, Endreinigung, Zusatzpersonen, Direktbuchungsrabatt, Steuerart und Steuersätze) und seine Stornobedingungen,</li>
<li>Anfragen und Buchungen mit Status, die Eintragung „bezahlt (vor Ort)“ und Stornierungen,</li>
<li>Kalender mit manuellen Sperren,</li>
<li>die Verbindungen zu anderen Kalendern (Nr. 4),</li>
<li>seine Rechnungen als PDF,</li>
<li>seine Angaben als Aussteller der Rechnungen (Name, Anschrift, Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Bankverbindung, Rechnungspräfix) und die Verbindung mit seinem Stripe-Konto (Nr. 3).</li>
</ul>
<p>(5) Der Buchungskalender versendet im Namen des Vermieters E-Mails an die Gäste: Eingang der Anfrage, Freigabe mit Buchungslink, Ablehnung, Buchungsbestätigung mit Rechnung, Zahlungseingang, Ablauf der Reservierung und Stornierung. Absender ist die Versandadresse von WEBklar mit dem Namen des Vermieters, als Antwortadresse dient seine E-Mail-Adresse. Den Vermieter benachrichtigt der Buchungskalender über neue Anfragen und neue Buchungen sowie, wenn der Abgleich mit einem anderen Kalender seit mindestens sechs Stunden fehlschlägt.</p>
<p>(6) Der Buchungskalender enthält einen Missbrauchsschutz gegen automatisierte Anfragen (verstecktes Feld, Mindest-Ausfüllzeit, Obergrenzen je IP-Adresse). Dafür speichert WEBklar mit der Anfrage nur einen Hashwert der IP-Adresse, nicht die IP-Adresse selbst; er wird entfernt, sobald der Vermieter die Anfrage freigibt oder ablehnt, spätestens nach 30 Tagen (Nummer 3 Abs. 4 des AVV Buchungskalender).</p>
<p>(7) Nicht enthalten sind:</p>
<ul>
<li>der Meldeschein nach dem Bundesmeldegesetz und die Verwaltung der Meldedaten,</li>
<li>Kurtaxe, Gästebeitrag und Beherbergungsabgaben,</li>
<li>Anzahlungen und Teilzahlungen (der Gast zahlt den Gesamtbetrag in einer Zahlung, online oder vor Ort),</li>
<li>Sofortbuchung ohne Freigabe,</li>
<li>saisonale Preise (die Preise richten sich nur nach der Aufenthaltsdauer),</li>
<li>Gutscheine, Channel-Manager-Anbindungen außer dem Kalenderabgleich nach Nr. 4 und Mehrsprachigkeit (der Buchungskalender ist deutschsprachig),</li>
<li>die Buchführung des Vermieters.</li>
</ul>
<p>Zusätzliche Wünsche, etwa ein Sonderdesign, ein zweiter Buchungskalender oder eine über das übliche Maß hinausgehende Zahl von Unterkünften, gehören nicht zur Einrichtung nach Nr. 9. WEBklar führt sie nach Absprache nach Stunden aus (Nr. 9 Abs. 5).</p>
<h2>3. Zahlungen über Stripe und Rechnungen im Namen des Vermieters</h2>
<p>(1) Online-Zahlungen im Buchungskalender sind optional und laufen über Stripe Connect. Der Vermieter verbindet dazu sein eigenes Stripe-Konto mit dem Buchungskalender. Hat er für den Webshop von WEBklar bereits ein Stripe-Konto verbunden, kann er es auch für den Buchungskalender verwenden. Den Vertrag über dieses Konto schließt der Vermieter unmittelbar mit Stripe; WEBklar ist daran nicht beteiligt. Für das Konto, die Prüfung des Vermieters durch Stripe und die Auszahlungen gelten die Bedingungen von Stripe. Ohne verbundenes und freigeschaltetes Stripe-Konto ist nur die Zahlart „vor Ort“ möglich.</p>
<p>(2) Das Geld der Gäste fließt direkt an den Vermieter (Zahlung unmittelbar auf dem Konto des Vermieters, sogenannte Direct Charge). WEBklar erhält und verwahrt kein Geld der Gäste, leitet keines weiter und beteiligt sich nicht am Umsatz des Vermieters. WEBklar ist kein Zahlungsdienstleister. Die Gebühren von Stripe trägt der Vermieter; sie fallen nur zwischen dem Vermieter und Stripe an.</p>
<p>(3) Der Vermieter prüft selbst, ob sein Stripe-Konto Zahlungen annehmen und Auszahlungen leisten kann. WEBklar zeigt ihm im Kundenportal den Stand, den Stripe meldet, hat aber keinen Einfluss darauf, ob und wann Stripe ein Konto freischaltet, einschränkt oder sperrt, und haftet dafür nicht. Rückbuchungen, Streitfälle mit Gästen und Zahlungsausfälle regeln der Vermieter und Stripe.</p>
<p>(4) Erstattungen bei einer Stornierung veranlasst der Vermieter im Kundenportal; WEBklar führt die Erstattung über das Stripe-Konto des Vermieters aus. Er bestimmt den Betrag bis zur Höhe der Zahlung des Gastes. Erstattungen aus dem Stripe-Dashboard trägt WEBklar in die Buchung nach, soweit Stripe sie meldet.</p>
<p>(5) Die Zahlungsseite selbst (Stripe Checkout) betreibt Stripe. Kartendaten und Kontodaten gibt der Gast nur dort ein; WEBklar erhält sie nicht.</p>
<p>(6) <strong>Rechnungen im Namen des Vermieters.</strong> Der Vermieter beauftragt WEBklar mit der Zustimmung bei der Bestellung, in seinem Namen und für seine Rechnung Rechnungen und Stornorechnungen an seine Gäste auszustellen (Rechnung durch einen Dritten im Namen und im Auftrag des Leistenden, § 14 Abs. 2 Satz 4 UStG). Aussteller der Rechnung ist der Vermieter; sie trägt seinen Namen, seine Anschrift, seine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und keinen Hinweis auf WEBklar. WEBklar erzeugt die Rechnung aus den Angaben, die der Vermieter hinterlegt und bei der Freigabe bestätigt hat. Er verantwortet die Richtigkeit seiner Angaben, der Preise, der Steuerart und der Steuersätze; WEBklar prüft sie nicht steuerrechtlich. Die Rechnung wird nach ihrer Ausstellung nicht mehr verändert; Fehler korrigiert der Vermieter durch Stornierung und neue Buchung nach den Möglichkeiten des Kundenportals. Die Zustimmung zu diesem Auftrag gibt der Vermieter bei der Bestellung und bestätigt sie in den Einstellungen des Buchungskalenders. Widerruft er den Auftrag in Textform, stellt der Buchungskalender keine Rechnungen mehr aus und ist für ihn nicht mehr nutzbar.</p>
<p>(7) Die Rechnungsnummern sind je Vermieter und Jahr lückenlos fortlaufend; sie bestehen aus dem Präfix, das der Vermieter vor der ersten Rechnung festlegt, dem Jahr und einer laufenden Nummer.</p>
<h2>4. Verfügbarkeit und Kalenderabgleich (iCal)</h2>
<p>(1) Der Vermieter kann Kalender anderer Plattformen (zum Beispiel Booking.com oder Airbnb) über eine iCal-Adresse einlesen lassen; die eingelesenen Zeiträume blockiert der Buchungskalender. Umgekehrt stellt der Buchungskalender dem Vermieter eine geheime iCal-Adresse bereit, die er bei anderen Plattformen einträgt; sie enthält die belegten Nächte ohne Daten der Gäste. Der Vermieter kann diese Adresse jederzeit erneuern; die bisherige Adresse funktioniert dann nicht mehr.</p>
<p>(2) Der Abgleich läuft regelmäßig, aber zeitversetzt: WEBklar liest die Kalender anderer Plattformen etwa alle 15 Minuten ein, und die anderen Plattformen lesen die Adresse des Buchungskalenders nach ihrem eigenen Takt, oft nur alle paar Stunden. <strong>Zwischen einer Buchung hier und ihrem Eingang dort können deshalb Minuten bis Stunden vergehen, und umgekehrt.</strong> WEBklar sagt keine Echtzeit-Verfügbarkeit zu und übernimmt keine Gewähr dafür, dass eine Unterkunft nicht doppelt gebucht wird.</p>
<p>(3) Dieses Risiko mindert die Freigabe: Jede Anfrage im Buchungskalender braucht die Freigabe des Vermieters. Er prüft vor der Freigabe seine anderen Plattformen und seinen Kalender. Beim Freigeben und beim Buchen prüft der Buchungskalender zusätzlich, ob die Nächte nach seinem Stand frei sind. Eine Doppelbuchung entsteht trotzdem, wenn eine andere Plattform eine Buchung noch nicht gemeldet hat oder der Abgleich ausfällt. Der Vermieter löst eine Doppelbuchung selbst (etwa durch Stornierung) und trägt die Folgen gegenüber seinen Gästen und den Plattformen.</p>
<p>(4) Fehlerhafte oder nicht erreichbare iCal-Adressen kann WEBklar nicht beheben. Schlägt der Abruf fehl, bleibt der zuletzt gelesene Stand erhalten, und der Vermieter wird benachrichtigt, wenn der Abruf seit mindestens sechs Stunden nicht gelungen ist (höchstens einmal je 24 Stunden und Kalender). Eingelesen werden nur Zeiträume von gestern bis 18 Monate in die Zukunft, höchstens 1 Megabyte je Kalender; nur Adressen mit https werden abgerufen.</p>
<h2>5. Pflichten des Vermieters</h2>
<p>(1) Der Vermieter hat einen laufenden Vertrag mit WEBklar über den Betrieb seiner Website (Hosting-Abo, Wartungs-Abo oder ein anderer Vertrag über den Betrieb der Website), ist Unternehmer und vermietet in eigenem Namen. Will er Online-Zahlungen nutzen, stellt er sein eigenes Stripe-Konto bereit und schließt die Anmeldung bei Stripe selbst ab.</p>
<p>(2) Er verantwortet seine Unterkünfte, Preise und Angaben zum Angebot. Dazu gehören richtige Preise einschließlich Steuerausweis (Umsatzsteuer, für die Beherbergung und die Endreinigung nach den dafür geltenden Steuersätzen, oder Hinweis auf § 19 UStG), Check-in- und Check-out-Zeiten, Höchstbelegung, Mindestnächte und alle Angaben, die er seinen Gästen vor der Buchung geben muss. Die Steuerart und die Steuersätze trägt er selbst im Kundenportal ein; WEBklar berät dazu nicht.</p>
<p>(3) Er legt vor der Freischaltung seine Stornobedingungen fest und verantwortet sie. Der Muster-Text nach Nr. 6 ist nur ein Vorschlag.</p>
<p>(4) Er verantwortet die Verfügbarkeit seiner Unterkünfte, pflegt Sperren und Kalenderverbindungen im Kundenportal und prüft regelmäßig auf neue Anfragen und Buchungen. Die Folgen von Angaben, die er setzt (zum Beispiel einer fälschlich freien oder gesperrten Zeit), trägt er.</p>
<p>(5) Er gibt Anfragen nur frei, wenn er die Unterkunft für den Zeitraum zu den angegebenen Bedingungen bereitstellen kann, und erfüllt die gebuchten Aufenthalte. Er trägt alle Pflichten eines Vermieters gegenüber seinen Gästen, auch Gewährleistung, Kundenservice und Beschwerden.</p>
<p>(6) Er erfüllt seine gesetzlichen Pflichten rund um die Beherbergung selbst. Das betrifft insbesondere den Meldeschein nach dem Bundesmeldegesetz, die Kurtaxe und andere kommunale Abgaben, Anzeige- und Genehmigungspflichten für die Vermietung (zum Beispiel Zweckentfremdungs- oder Gewerberecht) sowie die Pflichten aus seinem Steuerrecht. Der Buchungskalender nimmt ihm davon nichts ab.</p>
<p>(7) Anzahlungen und Teilzahlungen bietet der Buchungskalender nicht an. Vereinbart der Vermieter außerhalb des Buchungskalenders etwas anderes mit seinem Gast, ist das nicht Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung.</p>
<p>(8) Er erfüllt seine Aufbewahrungspflichten selbst, etwa nach der Abgabenordnung und dem Handelsgesetzbuch. WEBklar ist kein Archiv für die Buchführung und kein Buchführungssystem. WEBklar bewahrt die Rechnungen des Vermieters im Buchungskalender 8 Jahre auf, solange der Buchungskalender läuft und nach Nr. 10 bis zur Löschung, hält sie ihm zum Abruf als PDF bereit und anonymisiert personenbezogene Daten der Gäste nach Nummer 9 des AVV Buchungskalender. Der Vermieter lädt seine Rechnungen deshalb rechtzeitig vor der Löschung nach Nr. 10 Abs. 3 herunter und bewahrt sie selbst auf.</p>
<p>(9) Er hält die Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung ein und verändert den Einbau-Code und die gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise des Widgets und der Buchungsseite nicht.</p>
<p>(10) Liegt die Datenschutzerklärung in der von WEBklar betreuten Website, fügt WEBklar beim Einbau dort den Datenschutz-Absatz für den Buchungskalender ein; das gehört zur Einrichtung. Liegt sie woanders, erhält der Vermieter den Absatz als Textbaustein und fügt ihn selbst ein. Für den übrigen Inhalt seiner Datenschutzerklärung bleibt er verantwortlich (§ 6 Abs. 3 der Abo-Bedingungen). Fällt WEBklar beim Einfügen ein offensichtlicher Widerspruch auf, weist WEBklar den Vermieter darauf hin; eine Pflicht zur Prüfung der Datenschutzerklärung entsteht daraus nicht.</p>
<p>(11) Der Vermieter informiert seine Gäste nach Art. 13 DSGVO. Die Rollen im Datenschutz regelt der AVV Buchungskalender: Der Vermieter ist Verantwortlicher, WEBklar Auftragsverarbeiter, Stripe Vertragspartner des Vermieters.</p>
<h2>6. Muster-Text zur Stornierung, keine Rechtsberatung</h2>
<p>(1) WEBklar stellt dem Vermieter einen Muster-Text für Stornobedingungen bereit. Er ist eine <strong>Vorlage ohne Gewähr</strong> und keine Rechtsberatung (kein Rechtsrat im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes). Er passt zur Technik des Buchungskalenders, kann aber auf den Betrieb des Vermieters nicht zugeschnitten sein.</p>
<p>(2) WEBklar empfiehlt, die Stornobedingungen und die Angaben zum Angebot vor der Freischaltung von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen.</p>
<p>(3) Der Vermieter bleibt für seine Stornobedingungen und alle seine Texte verantwortlich, auch wenn er den Muster-Text unverändert übernimmt (Nr. 5 Abs. 3). Die Stornobedingungen, die bei der Freigabe galten, speichert der Buchungskalender mit der Anfrage; die Buchungsseite und die Buchungsbestätigung zeigen dem Gast diese Fassung.</p>
<h2>7. Kein Widerrufsrecht des Gastes, Hinweise auf der Buchungsseite</h2>
<p>(1) Für die Buchung von Beherbergungsleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in einem bestimmten Zeitraum besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Buchungsseite weist den Gast darauf hin; der Vermieter kann ihm vertraglich ein weitergehendes Recht einräumen, der Buchungskalender bietet dafür aber keine Funktion.</p>
<p>(2) Die Buchungsseite zeigt dem Gast vor der Schaltfläche „Zahlungspflichtig buchen“ die wesentlichen Angaben nach Art. 246a EGBGB, soweit der Buchungskalender sie kennt (Anbieter, Unterkunft, Zeitraum, Leistung, Gesamtpreis, Zahlart, Stornobedingungen, Hinweis auf das fehlende Widerrufsrecht). Der Vermieter ergänzt, was darüber hinausgeht, in seinen Texten selbst (Nr. 5 Abs. 2).</p>
<p>(3) Die Buchungsbestätigung erhält der Gast als E-Mail mit der Rechnung als PDF; sie enthält die Angaben zum Vertrag und die Stornobedingungen auf einem dauerhaften Datenträger.</p>
<h2>8. Verfügbarkeit und Störungen</h2>
<p>(1) Das Verfügbarkeitsziel nach § 5 der Abo-Bedingungen gilt für die Website, nicht für den Buchungskalender. WEBklar sagt für den Buchungskalender keine bestimmte Verfügbarkeit zu, die über den Betrieb der Website im Abo hinausgeht. Störungen des Buchungskalenders beheben wir in angemessener Frist (§ 12 der Abo-Bedingungen).</p>
<p>(2) Angekündigte Wartungsfenster (§ 5 der Abo-Bedingungen) können den Buchungskalender kurzzeitig unterbrechen. Während einer Unterbrechung sind Anfragen und Buchungen nicht möglich; das Widget zeigt dann einen Ausweichtext.</p>
<p>(3) Zahlungen übernimmt der Buchungskalender über Benachrichtigungen von Stripe und einen Abgleich beim Aufruf der Buchungsseite. Fällt die Verbindung zu Stripe oder zum Server aus, kann sich die Bestätigung einer Zahlung verzögern. Ausfälle von Stripe, von Zahlungsarten und von Banken liegen nicht im Einflussbereich von WEBklar.</p>
<p>(4) Alle Zeiten gelten in der Zeitzone Europe/Berlin.</p>
<p>(5) WEBklar übernimmt keine Gewähr dafür, dass E-Mails zugestellt und gelesen werden. Das hängt vom Postfach des Empfängers und von den Mailgrenzen seines Anbieters ab.</p>
<p>(6) Die gesetzlichen Rechte des Vermieters sowie §§ 12 und 13 der Abo-Bedingungen bleiben unberührt.</p>
<h2>9. Preis, Abrechnung und Widerruf</h2>
<p>(1) Die Einrichtung kostet 199 € einmalig je Website-Projekt, ohne Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG. Für den Betrieb des Buchungskalenders berechnet WEBklar nichts weiter; es gibt keine laufende Gebühr und keine Beteiligung am Umsatz oder an den Buchungen. Der Buchungskalender läuft, solange WEBklar die Website betreibt (Nr. 10).</p>
<p>(2) Die Einrichtung dauert nach der Erfahrung von WEBklar meist 1 bis 2 Wochen ab der Bestellung. Sie hängt davon ab, wie schnell der Vermieter Unterkünfte, Preise und gegebenenfalls das Stripe-Konto bereitstellt und wie umfangreich der Einbau ist. Die Dauer ist eine Einschätzung und keine verbindliche Zusage eines Termins.</p>
<p>(3) Der Vermieter bezahlt bei der Bestellung im Kundenportal über Stripe und erhält eine Rechnung. Für einen Vermieter, dem WEBklar die Funktion als Teil seines Website-Projekts bereitstellt (Nr. 1 Abs. 2), gilt die dafür getroffene Vereinbarung.</p>
<p>(4) Der Preis steht neben den Leistungen eines Abos: Die Einrichtung wird weder auf ein Stundenkontingent angerechnet noch damit bezahlt.</p>
<p>(5) Mehraufwand, der nicht zur Einrichtung gehört (Nr. 2 Abs. 7), führt WEBklar nur nach Absprache vor der Ausführung und nach Freigabe des Vermieters in Textform aus. WEBklar nennt vorher den geschätzten Aufwand und berechnet 100 € je Stunde in Schritten von 15 Minuten, ohne Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG (§ 4 der Abo-Bedingungen). Der Mehraufwand wird gesondert berechnet und nicht auf ein Stundenkontingent angerechnet.</p>
<p>(6) Verbraucher können die Bestellung der Einrichtung nach der Widerrufsbelehrung widerrufen. Belehrung und Muster-Widerrufsformular stehen in der Anlage „Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular (Einrichtung von Funktionen)“. Ob das Widerrufsrecht erlischt und ob der Vermieter einen angemessenen Betrag für die bis dahin erbrachte Leistung schuldet, richtet sich nach der Zustimmung, die er bei der Bestellung gibt, und nach den Hinweisen zum Widerruf in der Anlage. Mit dem Widerruf endet der Buchungskalender. Dieses Widerrufsrecht des Vermieters gegenüber WEBklar ist vom Widerrufsrecht der Gäste gegenüber dem Vermieter (Nr. 7) zu unterscheiden.</p>
<h2>10. Laufzeit und Ende</h2>
<p>(1) Der Buchungskalender läuft, solange WEBklar die Website des Vermieters betreibt. Endet der Vertrag über den Betrieb der Website, endet auch der Buchungskalender; WEBklar schaltet ihn zum Vertragsende ab und informiert den Vermieter vorher per E-Mail und weist ihn darauf hin, seine Rechnungen als PDF herunterzuladen. Das gilt auch beim Widerruf dieses Vertrags.</p>
<p>(2) Mit dem Abschalten nimmt der Buchungskalender keine neuen Anfragen und Buchungen mehr an, und das Widget zeigt den Ausweichtext. Reservierungen laufen aus. Bereits gebuchte Aufenthalte bleiben Verträge zwischen dem Vermieter und seinen Gästen; der Vermieter erfüllt sie und informiert seine Gäste, wenn er den Buchungskalender nicht mehr anbietet. Anfragen, Buchungen und Rechnungen bleiben im Kundenportal 90 Tage lesbar; Rechnungen kann er einzeln als PDF herunterladen.</p>
<p>(3) WEBklar löscht alle Daten des Buchungskalenders, also Unterkünfte, Preise, Anfragen, Buchungen, Rechnungen, Kalenderverbindungen, Sperren und Einstellungen, 90 Tage nach dem Abschalten. Eine Ausnahme ist das Einrichtungs-Ticket, in dem WEBklar die Einrichtung als Arbeitsnachweis festhält: Es bleibt mit einer Kurzfassung der Angaben zur Einrichtung bestehen und enthält keine Daten von Gästen (Nummer 9 Abs. 6 des AVV Buchungskalender). Die Aufbewahrungsfrist der Rechnungen (Nr. 5 Abs. 8) endet damit mit der Löschung; der Vermieter bewahrt sie danach selbst auf.</p>
<p>(4) Das Stripe-Konto bleibt beim Vermieter. Das Ende des Buchungskalenders berührt weder das Konto noch die Auszahlungen noch den Vertrag mit Stripe. Der Vermieter kann die Verbindung zwischen dem Konto und dem Buchungskalender im Stripe-Dashboard beenden.</p>
<p>(5) Beginnt innerhalb der 90 Tage wieder ein Vertrag über den Betrieb der Website, schaltet WEBklar den Buchungskalender auf Wunsch des Vermieters in Textform mit den vorhandenen Daten und Einstellungen ohne weitere Kosten wieder ein. Nach der Löschung ist eine neue Anfrage und eine neue Einrichtung nötig (neuer Preis nach Nr. 9).</p>
<p>(6) Endet der Vertrag über den Betrieb der Website, bevor WEBklar den Buchungskalender freigeschaltet hat, erstattet WEBklar den gezahlten Einrichtungspreis vollständig.</p>
<p>(7) Auf Wunsch des Vermieters in Textform schaltet WEBklar den Buchungskalender jederzeit ab. Eine Erstattung des Einrichtungspreises folgt daraus nicht; für den Widerruf gilt Nr. 9 Abs. 6.</p>
<h2>11. Haftung</h2>
<p>(1) Der Buchungskalender ist ein Hilfsmittel für die Vermietung des Vermieters. Der Vertrag über die Unterkunft besteht allein zwischen dem Vermieter und dem Gast; WEBklar ist daran nicht beteiligt.</p>
<p>(2) Für entgangenen Gewinn und Folgeschäden aus Störungen des Buchungskalenders, aus Verzögerungen oder Fehlern beim Kalenderabgleich (Nr. 4), aus Doppelbuchungen und aus nicht zugestellten E-Mails haftet WEBklar nur im Rahmen von § 13 Abs. 1 und 2 der Abo-Bedingungen.</p>
<p>(3) WEBklar haftet nicht für Inhalte des Vermieters, insbesondere nicht für seine Unterkünfte, Preise, Steuerangaben, Stornobedingungen und Rechtstexte, auch nicht für den Muster-Text, den er übernommen hat (Nr. 6), und nicht für die Erfüllung seiner Pflichten gegenüber den Gästen und den Behörden (Nr. 5).</p>
<p>(4) WEBklar haftet nicht für Ausfälle, Sperren oder Entscheidungen von Stripe und der Zahlungsarten sowie für Rückbuchungen und Zahlungsausfälle (Nr. 3 Abs. 3), und nicht für Ausfälle, Änderungen und Entscheidungen anderer Plattformen, deren Kalender der Vermieter einbindet.</p>
<p>(5) Die Haftung nach § 13 Abs. 1 der Abo-Bedingungen (unter anderem bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz) bleibt unberührt. Der Haftungsrahmen des Vermieters gegenüber seinen Gästen bleibt unberührt.</p>
<h2>12. Änderungen und Einstellung</h2>
<p>(1) WEBklar darf die Technik des Buchungskalenders verbessern, solange der Leistungsumfang nicht schlechter wird (§ 3 Abs. 7 der Abo-Bedingungen). Ändert sich dabei, welche Daten erhoben werden, gilt Nummer 12 des AVV Buchungskalender.</p>
<p>(2) WEBklar darf den Buchungskalender für eine Website mit einer Frist von vier Wochen beenden oder für alle Vermieter mit einer Frist von drei Monaten einstellen, wenn</p>
<ul>
<li>ein Gesetz, eine Gerichtsentscheidung oder eine Vorgabe einer Aufsichtsbehörde den Betrieb in der bisherigen Form unzulässig macht oder nur mit wesentlich anderer Technik erlaubt und der Vermieter einer dafür nötigen neuen Fassung nicht zustimmt (AVV Buchungskalender Nummer 12),</li>
<li>Stripe die Anbindung nach Nr. 3 beendet oder wesentlich ändert, so dass die Online-Zahlung in der bisherigen Form nicht weiterbetrieben werden kann (dann entfällt nur die Online-Zahlung, soweit der Buchungskalender ohne sie weiterläuft), oder</li>
<li>eine Sicherheitslücke sich nicht anders beheben lässt.</li>
</ul>
<p>Die Mitteilung erfolgt in Textform und nennt den Grund, die Merkmale der Änderung, den Zeitpunkt und bei Verbrauchern das Recht, den Vertrag nach § 327r Abs. 3 BGB zu beenden, mit seiner Frist.</p>
<p>(3) Ist der Weiterbetrieb aus einem Grund nach Absatz 2 schon vor Ablauf der Frist nicht zulässig, darf WEBklar den Buchungskalender ohne Vorankündigung aussetzen, solange das nötig ist. WEBklar informiert den Vermieter darüber unverzüglich in Textform mit dem Grund und nimmt den Betrieb wieder auf, sobald das zulässig und technisch möglich ist.</p>
<p>(4) Eine Einstellung ohne einen Grund nach Absatz 2 ist ausgeschlossen. Gesetzliche Rechte von Verbrauchern bei Änderungen digitaler Produkte (§ 327r BGB) bleiben unberührt.</p>
<h2>13. Hinweise</h2>
<p>(1) <strong>Keine Rechtsberatung.</strong> Der Buchungskalender und der Muster-Text sind technische Hilfsmittel, keine Rechtsberatung (Nr. 6). Die rechtliche und steuerliche Einordnung seiner Vermietung, seiner Preisangaben und seines Angebots trägt der Vermieter.</p>
<p>(2) <strong>Barrierefreiheit.</strong> Das Widget ist für die Bedienung mit Tastatur und Hilfstechniken gestaltet (Beschriftungen der Tage, Bedienung mit Pfeiltasten, Fehlermeldungen als Live-Region). Eine Konformität nach WCAG 2.1 AA oder EN 301 549 sagt WEBklar nicht zu. Ob der Vermieter als Anbieter von Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr unter das BFSG fällt (Ausnahme für Kleinstunternehmen, § 3 Abs. 3 BFSG), entscheidet und prüft der Vermieter.</p>
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