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Ratgeber · Jobcenter

Mitwirkungsaufforderung vom Jobcenter: Was müssen Sie tun?

Sie haben einen Brief vom Jobcenter bekommen, in dem das Wort „Mitwirkung" oder „Mitwirkungsaufforderung" steht? Keine Sorge. Dieser Brief ist meist kein Grund zur Panik — aber Sie sollten rechtzeitig reagieren. Hier steht in einfachen Worten, was das bedeutet und was Sie jetzt tun.

Das Wichtigste in Kürze

Was ist eine Mitwirkungsaufforderung?

Das Jobcenter darf Ihre Leistung (zum Beispiel Bürgergeld) nur zahlen, wenn es Ihre Situation kennt. Dafür brauchen sie manchmal Papiere von Ihnen. Mit der Mitwirkungsaufforderung bitten sie Sie, diese Papiere zu schicken. Das steht so im Gesetz (§ 60 SGB I): Sie müssen mitwirken, also mithelfen. Das ist bei allen Menschen so, die Leistungen bekommen — es ist nichts Persönliches gegen Sie.

Warum habe ich den Brief bekommen?

Häufige Gründe sind:

Was muss ich jetzt tun? (Schritt für Schritt)

  1. Frist suchen. Im Brief steht ein Datum — bis wann Sie antworten müssen. Schreiben Sie es sich auf.
  2. Unterlagen sammeln. Der Brief listet auf, was gebraucht wird — zum Beispiel Kontoauszüge, Mietvertrag oder ausgefüllte Formulare.
  3. Fristgerecht abgeben. Bringen Sie die Unterlagen persönlich hin, schicken Sie sie per Post oder laden Sie sie online hoch (jobcenter.digital).
  4. Nachweis behalten. Machen Sie ein Foto oder eine Kopie und heben Sie den Beleg auf, dass Sie abgegeben haben.

Was passiert, wenn ich nichts tue?

Wenn Sie ohne wichtigen Grund nicht rechtzeitig antworten, darf das Jobcenter die Leistung ganz oder teilweise versagen oder entziehen (§ 66 SGB I). Das heißt: Sie bekommen weniger oder gar kein Geld mehr — bis die Unterlagen da sind. Deshalb ist die Frist so wichtig. Sobald Sie die Papiere nachreichen, wird in der Regel weitergezahlt.

Ich verstehe den Brief nicht oder schaffe die Frist nicht

⚖️ Dieser Ratgeber erklärt allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei wichtigen Entscheidungen (z. B. Widerspruch) wenden Sie sich an eine Beratungsstelle oder eine Anwältin bzw. einen Anwalt.

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