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Ratgeber · Wohnen

Kündigung vom Vermieter — erst prüfen, nicht packen

Eine Kündigung der Wohnung trifft hart. Aber bevor Sie anfangen, Kartons zu suchen: Viele Kündigungen sind formal fehlerhaft — und damit unwirksam. Und selbst eine wirksame Kündigung heißt nicht, dass Sie sofort ausziehen müssen. Hier steht, was Sie prüfen sollten.

Das Wichtigste in Kürze

Schritt 1: Gibt es einen zulässigen Grund?

Eine ordentliche Kündigung ist nur aus diesen Gründen möglich:

Nicht ausreichend sind: „Ich will höhere Miete", „Ich will verkaufen" oder ein Eigentümerwechsel. Kauf bricht nicht Miete — ein neuer Eigentümer tritt einfach in Ihren bestehenden Vertrag ein.

Schritt 2: Stimmt die Frist?

Sie wohnen dort …Frist für den Vermieter
bis 5 Jahre3 Monate
5 bis 8 Jahre6 Monate
über 8 Jahre9 Monate

Für Sie als Mieter bleiben es dagegen immer drei Monate — diese Ungleichheit ist gesetzlich so gewollt.

Schritt 3: Ist die Begründung konkret genug?

Hier scheitern besonders viele Eigenbedarfskündigungen. Im Schreiben muss stehen:

Steht dort nur sinngemäß „wegen Eigenbedarfs", ohne Namen und ohne Grund, ist die Kündigung in aller Regel unwirksam.

Vorgeschobener Eigenbedarf: Wenn nach Ihrem Auszug niemand einzieht oder die Wohnung teurer neu vermietet wird, kann das ein vorgetäuschter Eigenbedarf gewesen sein. Dann haben Sie unter Umständen Anspruch auf Schadenersatz — Umzugskosten, Maklergebühren, höhere Miete. Beobachten Sie also, was mit der Wohnung passiert.

Schritt 4: Widerspruch wegen Härte

Selbst wenn die Kündigung wirksam ist, können Sie widersprechen, wenn der Auszug für Sie eine besondere Härte bedeuten würde:

Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen, spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist. Wichtig: Sammeln Sie Belege — Wohnungsabsagen, ärztliche Atteste. Ohne Nachweise trägt der Härteeinwand selten.

Bei fristloser Kündigung wegen Mietschulden: Wenn Sie den Rückstand vollständig ausgleichen, kann die fristlose Kündigung unwirksam werden — auch noch bis zwei Monate nach Zustellung einer Räumungsklage. Übernimmt das Jobcenter oder Sozialamt die Schulden, zählt das ebenso. Fragen Sie dort sofort nach, das ist zeitkritisch.

Musterbrief: Widerspruch gegen die Kündigung

Max Mustermann Musterstraße 12 67722 Winnweiler [Vermieter und Anschrift] Ort, Datum Betreff: Ihre Kündigung vom [Datum] — Wohnung [Adresse, Lage] Sehr geehrte Damen und Herren, Ihrer Kündigung vom [Datum] widerspreche ich hiermit. 1. Ich halte die Kündigung bereits für unwirksam. Die Begründung lässt nicht erkennen, für welche Person und aus welchem Grund die Wohnung benötigt wird. 2. Hilfsweise widerspreche ich der Kündigung nach § 574 BGB. Der Auszug würde für mich eine besondere Härte bedeuten: [z. B. Alter, Krankheit, trotz intensiver Suche kein zumutbarer Ersatzwohnraum — mit Nachweisen]. Ich verlange die Fortsetzung des Mietverhältnisses. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] Max Mustermann

Wo bekomme ich Hilfe?

⚖️ Dieser Ratgeber erklärt allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Beim Wohnraum geht es um viel — lassen Sie eine Kündigung immer fachlich prüfen, am besten beim Mieterverein. Ziehen Sie nicht aus, bevor die Lage geklärt ist: Wer freiwillig geht, gibt seine Rechte auf.

Kündigung nicht verstanden? Foto genügt

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