Kreisverwaltung MusterhausenFachbereich 32 – Ausländerbehörde
Musterplatz 1
67999 Musterhausen
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Herrn
Ahmad Beispiel
Lindenweg 5
67999 Musterhausen
Aktenzeichen32.1-AE-2026-04711
Auskunft erteiltFrau Muster
Zimmer2.14
Telefon069 90009-314
E-Mailabh@musterhausen.example
Datum20.10.2026

Ihr Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis vom 01.10.2026
hier: Aufforderung zur Vorlage fehlender Unterlagen gemäß § 82 Abs. 1 AufenthG
und Einladung zur persönlichen Vorsprache

Sehr geehrter Herr Beispiel,

in Ihrer o. g. aufenthaltsrechtlichen Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihren Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis. Ihr derzeitiger Aufenthaltstitel ist bis zum 15.11.2026 befristet. Zur abschließenden Prüfung der Erteilungsvoraussetzungen gemäß §§ 5, 8 AufenthG sind die nachfolgend aufgeführten Unterlagen bislang nicht bzw. nicht vollständig vorgelegt worden:

  1. gültiger Nationalpass im Original bzw. Nachweise über Ihre Bemühungen zur Passbeschaffung,
  2. aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate),
  3. Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitsvertrag sowie Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate bzw. aktueller Bewilligungsbescheid des Jobcenters),
  4. Nachweis über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz,
  5. ein aktuelles biometrisches Lichtbild.

Gemäß § 82 Abs. 1 AufenthG obliegt es Ihnen, die für Ihr Anliegen erforderlichen Nachweise unverzüglich beizubringen. Wir fordern Sie daher auf, die vorgenannten Unterlagen bis spätestens 12.11.2026 bei der Ausländerbehörde einzureichen.

Zur Aufnahme Ihrer biometrischen Merkmale (Fingerabdrücke, Unterschrift) werden Sie gebeten, am Dienstag, den 03.11.2026, um 10:30 Uhr in Zimmer 2.14 persönlich vorzusprechen. Bitte bringen Sie dieses Schreiben sowie Ihren derzeitigen Aufenthaltstitel mit. Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, ist dieser rechtzeitig vorher telefonisch abzusagen.

Werden die angeforderten Unterlagen nicht fristgerecht vorgelegt, kann über Ihren Antrag nach Aktenlage entschieden werden. Dies kann zur Ablehnung des Antrags führen.

Hinweis: Da Sie den Antrag vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels gestellt haben, gilt dieser gemäß § 81 Abs. 4 AufenthG bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als fortbestehend (Fiktionswirkung). Eine entsprechende Fiktionsbescheinigung wird Ihnen bei Ihrer Vorsprache ausgehändigt.

Sprechzeiten: Mo, Di und Do 08:00–12:00 Uhr, Do zusätzlich 14:00–17:30 Uhr. Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Muster

Muster

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