Start › Ratgeber › Kündigung der Wohnung
Ratgeber · Wohnen
Kündigung vom Vermieter — erst prüfen, nicht packen
Eine Kündigung der Wohnung trifft hart. Aber bevor Sie anfangen, Kartons
zu suchen: Viele Kündigungen sind formal fehlerhaft — und damit
unwirksam. Und selbst eine wirksame Kündigung heißt nicht, dass
Sie sofort ausziehen müssen. Hier steht, was Sie prüfen sollten.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Vermieter braucht einen gesetzlichen Grund — einfach so kündigen darf er nicht.
- Die Kündigung muss schriftlich, unterschrieben und konkret begründet sein.
- Die Frist richtet sich nach Ihrer Wohndauer: 3, 6 oder 9 Monate.
- Bei besonderer Härte können Sie widersprechen — bis spätestens 2 Monate vor Ende der Frist.
- Ziehen Sie nicht vorschnell aus. Wer freiwillig geht, verliert alle Rechte.
Schritt 1: Gibt es einen zulässigen Grund?
Eine ordentliche Kündigung ist nur aus diesen Gründen möglich:
- Eigenbedarf — der Vermieter braucht die Wohnung für sich, nahe Angehörige oder Haushaltsangehörige.
- Pflichtverletzung — z. B. wiederholt unpünktliche Miete oder erhebliche Störungen.
- Wirtschaftliche Verwertung — seltener Fall, hohe Hürden.
Nicht ausreichend sind: „Ich will höhere Miete", „Ich will verkaufen" oder
ein Eigentümerwechsel. Kauf bricht nicht Miete — ein neuer
Eigentümer tritt einfach in Ihren bestehenden Vertrag ein.
Schritt 2: Stimmt die Frist?
| Sie wohnen dort … | Frist für den Vermieter |
| bis 5 Jahre | 3 Monate |
| 5 bis 8 Jahre | 6 Monate |
| über 8 Jahre | 9 Monate |
Für Sie als Mieter bleiben es dagegen immer drei Monate — diese
Ungleichheit ist gesetzlich so gewollt.
Schritt 3: Ist die Begründung konkret genug?
Hier scheitern besonders viele Eigenbedarfskündigungen. Im Schreiben muss
stehen:
- Für wen die Wohnung gebraucht wird — mit Namen.
- In welchem Verhältnis diese Person zum Vermieter steht.
- Warum gerade diese Wohnung gebraucht wird.
Steht dort nur sinngemäß „wegen Eigenbedarfs", ohne Namen und ohne Grund,
ist die Kündigung in aller Regel unwirksam.
Vorgeschobener Eigenbedarf: Wenn nach Ihrem Auszug niemand
einzieht oder die Wohnung teurer neu vermietet wird, kann das ein
vorgetäuschter Eigenbedarf gewesen sein. Dann haben Sie unter Umständen
Anspruch auf Schadenersatz — Umzugskosten, Maklergebühren,
höhere Miete. Beobachten Sie also, was mit der Wohnung passiert.
Schritt 4: Widerspruch wegen Härte
Selbst wenn die Kündigung wirksam ist, können Sie widersprechen, wenn der
Auszug für Sie eine besondere Härte bedeuten würde:
- hohes Alter, Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit
- Schwangerschaft, kurz bevorstehende Prüfungen der Kinder
- trotz ernsthafter Suche kein zumutbarer Ersatzwohnraum zu finden
- sehr lange Wohndauer und tiefe Verwurzelung im Umfeld
Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen, spätestens
zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist.
Wichtig: Sammeln Sie Belege — Wohnungsabsagen,
ärztliche Atteste. Ohne Nachweise trägt der Härteeinwand selten.
Bei fristloser Kündigung wegen Mietschulden: Wenn Sie den
Rückstand vollständig ausgleichen, kann die fristlose Kündigung unwirksam
werden — auch noch bis zwei Monate nach Zustellung einer Räumungsklage.
Übernimmt das Jobcenter oder Sozialamt die Schulden, zählt das ebenso.
Fragen Sie dort sofort nach, das ist zeitkritisch.
Musterbrief: Widerspruch gegen die Kündigung
Max Mustermann
Musterstraße 12
67722 Winnweiler
[Vermieter und Anschrift]
Ort, Datum
Betreff: Ihre Kündigung vom [Datum] — Wohnung [Adresse, Lage]
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihrer Kündigung vom [Datum] widerspreche ich hiermit.
1. Ich halte die Kündigung bereits für unwirksam. Die
Begründung lässt nicht erkennen, für welche Person und aus
welchem Grund die Wohnung benötigt wird.
2. Hilfsweise widerspreche ich der Kündigung nach § 574 BGB.
Der Auszug würde für mich eine besondere Härte bedeuten:
[z. B. Alter, Krankheit, trotz intensiver Suche kein
zumutbarer Ersatzwohnraum — mit Nachweisen].
Ich verlange die Fortsetzung des Mietverhältnisses.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Max Mustermann
Wo bekomme ich Hilfe?
- Mieterverein — prüft die Kündigung für Mitglieder. Bei einer Kündigung ist der Beitritt fast immer die günstigste Entscheidung.
- Fachanwalt für Mietrecht — spätestens, wenn eine Räumungsklage kommt.
- Beratungshilfe beim Amtsgericht, wenn das Geld fehlt.
- Wohnungsamt / Sozialamt — bei drohender Wohnungslosigkeit frühzeitig melden.
⚖️ Dieser Ratgeber erklärt allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Beim
Wohnraum geht es um viel — lassen Sie eine Kündigung immer fachlich prüfen,
am besten beim Mieterverein. Ziehen Sie nicht aus, bevor die Lage
geklärt ist: Wer freiwillig geht, gibt seine Rechte auf.
Kündigung nicht verstanden? Foto genügt
BehördenKlar erklärt Ihnen das Schreiben in einfacher Sprache, zeigt die
Fristen und sagt Ihnen, was zu tun ist. Kostenlos im Browser testen.
Jetzt gratis testen →