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Ratgeber · Finanzamt

Steuerbescheid vom Finanzamt: Nachzahlung oder Einspruch?

Der Steuerbescheid ist die Antwort des Finanzamts auf Ihre Steuererklärung. Er sagt Ihnen: Bekommen Sie Geld zurück — oder müssen Sie etwas nachzahlen? Und falls etwas falsch ist, haben Sie einen Monat Zeit, um Einspruch einzulegen. Hier steht, worauf Sie achten.

Das Wichtigste in Kürze

Erstattung oder Nachzahlung?

Schauen Sie auf die erste Seite. Dort steht ein Endbetrag. Steht dort, dass Ihnen ein Betrag erstattet wird, überweist das Finanzamt Ihnen Geld auf Ihr Konto. Steht dort ein „noch zu zahlender Betrag", müssen Sie zahlen — mit einem Datum, bis wann, und der Bankverbindung des Finanzamts. Als Verwendungszweck geben Sie Ihre Steuernummer an.

Prüfen Sie den Bescheid

Das Finanzamt macht auch Fehler oder weicht von Ihren Angaben ab. Vergleichen Sie kurz:

Einspruch einlegen (wenn etwas nicht stimmt)

Am Ende des Bescheids steht die Rechtsbehelfsbelehrung. Dort lesen Sie: Sie können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch einlegen. So geht es:

  1. Schriftlich an das Finanzamt (Brief, Fax oder — wenn angeboten — online über ELSTER).
  2. Nennen Sie Ihre Steuernummer und das Datum des Bescheids.
  3. Schreiben Sie: „Hiermit lege ich Einspruch gegen den Bescheid vom … ein."
  4. Kurz begründen, was falsch ist (die Begründung können Sie auch nachreichen).
  5. Unterschreiben und einen Nachweis (Kopie) behalten.

Was passiert, wenn ich nichts tue?

Die Nachzahlung wird zum genannten Datum fällig — zahlen Sie nicht rechtzeitig, können Säumniszuschläge dazukommen. Und: Ist die Einspruchsfrist von einem Monat vorbei, wird der Bescheid bestandskräftig — dann ist er in der Regel nicht mehr änderbar, auch wenn ein Fehler drin war. Deshalb die Frist ernst nehmen.

Hilfe bei Steuerfragen

⚖️ Dieser Ratgeber erklärt allgemein und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bei wichtigen Entscheidungen wenden Sie sich an einen Lohnsteuerhilfeverein, eine Steuerberatung oder eine Anwältin bzw. einen Anwalt.

Ihren Bescheid erklären lassen

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