Buchungskalender: Rechtstexte – automatische Erstattung, Stripe-Rücksprung, Kartenzahlung
Co-Authored-By: Claude Opus 5.5 <noreply@anthropic.com>
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- Die Bedingungen werden bei der Freigabe einer Anfrage als Schnappschuss in der Anfrage gespeichert; die Buchungsseite und die Buchungsbestätigung zeigen genau diese Fassung. Eine spätere Änderung gilt nur für neue Freigaben.
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- Der Buchungskalender erstattet eine Online-Zahlung nur auf Anweisung des Vermieters (Stornieren mit Erstattungsbetrag 0 bis Gesamtbetrag); die Staffel unten ist Text, die Software wendet sie nicht von selbst an. Der Vermieter trägt den Betrag beim Stornieren selbst ein.
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- Storniert der Vermieter, schließt der Buchungskalender eine noch offene Zahlungsseite bei Stripe. Geht trotzdem eine Zahlung nach der Stornierung oder dem Ablauf der Reservierung ein, und bei einer zweiten Zahlung auf eine bezahlte Buchung, erstattet WEBklar sie automatisch in voller Höhe über das Stripe-Konto des Vermieters (dauerhafte Weisung, der Stand der Buchung bleibt). Das ist keine Erstattung nach Nr. 3 des Musters, sondern die Rückgabe einer irrtümlichen Zahlung.
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- Zahlt der Gast vor Ort, entfällt eine Erstattung; die Stornierung stellt die Stornorechnung aus.
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- Gäste können nicht selbst stornieren: Sie schreiben dem Vermieter. Der Text sagt das.
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- Prozentsätze und Fristen sind Platzhalter und Beispiele; der Vermieter wählt eigene Werte. Pauschalen müssen den üblichen Schaden angemessen berücksichtigen (§ 309 Nr. 5 BGB); bei Verbrauchern sind überhöhte Pauschalen unwirksam.
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