Abo-Bedingungen Fassung 6: Entwurf der Änderungen im Wortlaut

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# Abo-Bedingungen Fassung 6 (Entwurf)
Fassung 2026-10-16-v6 · Stand 16.10.2026 · Entwurf – Prüfung durch Kanzlei offen · Entwurf zur Freigabe, keine Rechtsberatung · Basis: Fassung 5 (Stand 30.09.2026, `public/vertragsunterlagen/v5/abo-bedingungen.html`)
Dieser Entwurf listet alle Änderungen gegenüber Fassung 5 im Wortlaut. Die Paragrafenfolge § 1 bis § 16 und alle Anker bleiben, damit Querverweise in Mails und der Paragraf zum Vertragsende (§ 11) stimmen. Die Sätze unter jeder Überschrift sind die Pflichtsätze; sie stehen unverändert in der Seite `public/neu/rechtliches/abo-bedingungen.html`. Zu jeder Stelle nennt die Zeile „Begründung“ die Entscheidung des Inhabers (E…), die Festlegung nach dem Builder-Check (C…) oder den Spec-Abschnitt und verweist bei offenen Punkten auf die Entscheidungsliste (`docs/rechtliches/kundenansicht-entscheidungen.md`, R… und KQ…). Voraussetzung für den Livegang ist die Freigabe durch den Inhaber (E20).
## Das Wichtigste auf einen Blick
Das Hosting-Abo enthält die Website-Analyse, das Wartungs-Abo zusätzlich News-Pinnwand, Terminplaner, Webshop, Buchungskalender und Öffnungszeiten live. Das Einschalten kostet nichts extra; die Einrichtung geht vom Stundenkontingent ab (§ 4 Abs. 8).
**Einordnung.** Neue Zeile „Funktionen“ in der Übersichtsbox, hinter der Zeile „Wartungs-Abo“. Die Box behält ihre Preiszeilen und die Anrede „Ihr“.
**Begründung.** E6 (die Funktionen stecken im Abo: Hosting-Abo mit Analyse, Wartungs-Abo mit allen Funktionen), E7 und E17 (Einrichtung vom Stundenkonto, keine Extra-Rechnung), C10 (Analyse im Hosting-Abo), Spec 5.9. Die Zeile nennt für Funktionen keinen Preis. Offen: Geltung für laufende Abos (R2, KQ1), Anrede der Rechtsdokumente (R12).
## § 1 Abs. 2
Die Bestellseiten richten sich nach der Kundenart, die wir im Kundenkonto hinterlegt haben („Betrieb“ oder „privat“). Wir hinterlegen sie nach den Angaben des Kunden; ist keine hinterlegt, gilt der Kunde als privat. Ob der Kunde Verbraucher oder Unternehmer ist, richtet sich nach dem Zweck, zu dem er den Vertrag abschließt, nicht nach dieser Angabe.
**Einordnung.** Hängt an den bestehenden Absatz 2 an („Sie gelten für Verbraucher und Unternehmer“).
**Begründung.** E2 bis E4 und C13: Die Kundenart legt das Team beim Anlegen fest, leer gilt als privat, und die Bestellseiten richten sich danach. Rechtlich entscheidet der Zweck des Vertrags (§§ 13, 14 BGB), nicht die hinterlegte Angabe; der Satz sagt das ausdrücklich, damit die Angabe nicht als Selbstauskunft oder als Rechtsfolge gelesen wird. Offen: Belastbarkeit der Kundenart (R5, KQ4).
## § 2 Abs. 2 c
Direkt über der Schaltfläche steht der Hinweis, dass diese Bedingungen mit den Leistungsbeschreibungen, dem Auftragsverarbeitungsvertrag (Anlage 1) und der Widerrufsbelehrung gelten, jeweils mit Fassung und Link; die Unterlagen erhält der Kunde nach der Bestellung zusätzlich als PDF per E-Mail. Ist die Kundenart „privat“ hinterlegt, kann der Kunde dort durch ein Kästchen verlangen, dass wir sofort mit der Leistung beginnen; ohne das Kästchen beginnen wir erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist. Ist die Kundenart „Betrieb“ hinterlegt, beginnen wir mit Vertragsschluss, ohne dass der Kunde etwas markieren muss.
**Einordnung.** Ersetzt den bisherigen Buchstaben c (Zustimmung zu den Bedingungen und Wahl des Beginns). Die Buchstaben a, b, d und e bleiben.
**Begründung.** Spec 5.6, E1, E3, E4, C4 und recht.md Kurzfassung 3 und 4: Eine Linkzeile über dem Knopf ersetzt die Häkchen für Bedingungen, Leistungsbeschreibung, Auftragsverarbeitung und Belehrung; übrig bleibt das eine Häkchen „Bitte beginnt sofort …“ nur für Privatkunden in der Widerrufsfrist. Bei Betrieben (kein Widerrufsrecht) beginnt die Leistung mit Vertragsschluss. Die Kundenart kommt vom Server (§ 1 Abs. 2). Offen: Wortlaut des Häkchens ohne Normzitat (R6, KQ5), Belehrung nur per Link und PDF (R11, KQ6), AVV per Klick ohne eigenes Häkchen (R10, KQ7).
## § 2 Abs. 6
Wir speichern außerdem den Wortlaut der angezeigten Hinweise und Kästchen, die hinterlegte Kundenart sowie Zeit, IP-Adresse und Browserkennung des Klicks.
**Einordnung.** Hängt an den bestehenden Absatz 6 (Vertragssprache und Speicherung des Vertragstextes) an.
**Begründung.** Nachweise (Global Constraints der Übersicht, N34): Wortlaut, Fassung, Zeit, IP-Adresse, Browserkennung und Konto werden weiter gespeichert, ab jetzt mit der Kundenart zum Klickzeitpunkt. Der Satz macht das für den Kunden sichtbar; die Datenschutzerklärung nennt die Speicherung heute schon (Prüfpunkte D1 bis D3). Offen: Datenschutz-Prüfpunkte (R14).
## § 3 Abs. 8
Zum Abo gehören Funktionen, die der Kunde im Kundenportal unter „Funktionen“ einschaltet. Das Hosting-Abo enthält die Website-Analyse. Das Wartungs-Abo enthält News-Pinnwand, Terminplaner, Webshop, Buchungskalender, Öffnungszeiten live und Website-Analyse. Umfang, Voraussetzungen und Pflichten jeder Funktion beschreiben ihre Leistungsbeschreibung und, soweit die Funktion personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, ihr Auftragsverarbeitungsvertrag, jeweils in der Fassung, die das Kundenportal beim Einschalten anzeigt. Eine Funktion kostet keine zusätzliche Gebühr; die Einrichtung richtet sich nach § 4 Abs. 8 und 9.
Vorbehaltlich § 11 Abs. 4 läuft eine Funktion nur, solange das Abo läuft, das sie enthält. Das gilt auch für eine Funktion, die wir auf Wunsch des Kunden schon bei der Erstellung seiner Website eingebaut haben. Funktionen, die der Kunde vor Veröffentlichung dieser Fassung einzeln gekauft hat, laufen nach den Bedingungen weiter, unter denen er sie gekauft hat.
**Einordnung.** Neuer Absatz „(8) Funktionen“ nach Absatz (7) mit zwei Absätzen.
**Begründung.** E6, E9, E10, E21, C10, C11, C12 und Spec 5.5, 5.9: Funktionen sind Teil des Abos und kosten keine zusätzliche Gebühr; die Einrichtung läuft nach § 4 Abs. 8 und 9. Eine Funktion läuft nur mit dem Abo, das sie enthält, auch wenn sie schon bei der Website-Erstellung eingebaut wurde (E21). Einzeln gekaufte Funktionen behalten ihre Bedingungen (E10). Offen: Geltung für laufende Abos (R2, KQ1), Einrichtung beim Projektstart (R4, KQ8), Ende und Fristen (R8, KQ8), Analyse im Hosting-Abo (R9).
## § 4 Abs. 2
Einen Vorschuss nach Absatz 8 gleichen die folgenden Kontingente zuerst aus.
**Einordnung.** Hängt als letzter Satz an den bestehenden Absatz 2 (Verfügbarkeit und Verfall der Kontingente) an.
**Begründung.** E17: Ein offener Vorschuss wird vor allem anderen aus den folgenden Monatskontingenten ausgeglichen (FIFO, Spec 5.5). Der Satz verknüpft die bestehende Verbrauchsregel mit Absatz 8. Offen: Vorschuss-Regel insgesamt (R3, KQ2).
## § 4 Abs. 8
Die Einrichtung einer Funktion rechnen wir als Arbeitszeit auf das Stundenkontingent an. Angerechnet wird die tatsächlich aufgewendete Zeit nach Absatz 4. Reicht das verfügbare Kontingent nicht aus, führen wir die Einrichtung trotzdem ohne weitere Rückfrage aus. Die fehlende Zeit ist ein Vorschuss, den die folgenden Monatskontingente ausgleichen, sobald sie bereitstehen. Dafür berechnen wir nichts, weder als Mehraufwand nach Absatz 6 noch in einer gesonderten Rechnung. Endet das Wartungs-Abo, solange noch ein Vorschuss offen ist, verfällt der Rest; der Kunde schuldet ihn nicht.
**Einordnung.** Neuer Absatz 8 nach Absatz 7.
**Begründung.** E7, E8 und E17 (E17 ersetzt die Absprache aus E8), Spec 5.5: Die Einrichtung startet ohne Rückfrage und geht mit der echten Arbeitszeit (Absatz 4) vom Stundenkonto ab. Reicht das Kontingent nicht, ist die fehlende Zeit ein Vorschuss, nie Mehraufwand nach Absatz 6; ein Rest bei Vertragsende verfällt zugunsten des Kunden. Normale Arbeit außerhalb von Einrichtungen bleibt beim Mehraufwand nach Absatz 6. Offen: Vorschuss ohne Obergrenze (R3, KQ2).
## § 4 Abs. 9
Im Hosting-Abo ist die Einrichtung der Website-Analyse für den Kunden kostenlos; ein Stundenkontingent gibt es dort nicht (Absatz 7). Lässt der Kunde eine Funktion auf seinen Wunsch schon bei der Erstellung seiner Website einbauen, rechnen wir die Einrichtung nicht über das Stundenkontingent ab, sondern über die Kosten des Projekts, wie wir es mit ihm vereinbart haben.
**Einordnung.** Neuer Absatz 9 nach Absatz 8.
**Begründung.** E9, E21, C6 und C7, Spec 5.5: Im Hosting-Abo gibt es kein Kontingent (Absatz 7), die Einrichtung der Analyse ist dort kostenlos (C6). Bei einer Funktion, die schon bei der Erstellung der Website eingebaut wird, zählen die Einrichtungs-Arbeitsblätter nicht aufs Stundenkonto, sondern laufen über die Projektkosten, wie mit dem Kunden vereinbart (C7). Offen: Einrichtung beim Projektstart (R4, KQ8), Analyse im Hosting-Abo (R9).
## § 6 Abs. 6
Schaltet der Kunde die Website-Analyse ein, ist er für die Messung auf seiner Website Verantwortlicher. Er entfernt oder umgeht das Cookie-Banner nicht, bindet ohne Abstimmung mit uns keine weiteren Mess- oder Tracking-Werkzeuge ein und ergänzt seine Datenschutzerklärung um einen Hinweis auf die von uns erzeugte Zusatzseite „/datenschutz-analyse.html“.
**Einordnung.** Neuer Absatz 6 nach Absatz 5.
**Begründung.** C10 und Spec 5.5 (Analyse): Wer die Website-Analyse einschaltet, ist für die Messung auf seiner Website Verantwortlicher. Der Absatz stellt die Pflichten aus der Abo-Ergänzung Analyse (Cookie-Banner, keine weiteren Mess- oder Tracking-Werkzeuge ohne Abstimmung, Hinweis auf die Zusatzseite) in die Abo-Bedingungen, weil die Analyse jetzt auch im Hosting-Abo liegt. Die Tatsachenangabe zur Zielgruppe bleibt als Zeile mit Häkchen in der Oberfläche (Spec 5.5, N22). Offen: Analyse im Hosting-Abo (R9, KQ8), Ausschlüsse als Vertragsklausel (R13, KQ9).
## § 9 Abs. 6
Will der Kunde im Hosting-Abo eine Funktion einschalten, die nur das Wartungs-Abo enthält, führt ihn das Kundenportal zum Wechsel. Nach Wirksamkeit des Wechsels schaltet er die Funktion in einem eigenen Vorgang ein. Der Wechsel bleibt eine eigene Bestellung nach Absatz 2.
**Einordnung.** Neuer Absatz 6 nach Absatz 5.
**Begründung.** E14 und C5: Wer im Hosting-Abo eine Funktion einschalten will, die nur das Wartungs-Abo enthält, wird zum Wechsel geführt und schaltet danach in einem eigenen Vorgang ein. Der Wechsel bleibt eine eigene Bestellung mit eigener Widerrufsfrist (§ 2 Abs. 5); das Einschalten ist keine Bestellung. Offen: Sofortbeginn des Wechsels nur mit Häkchen bei Privatkunden (R6, KQ5).
## § 11 Abs. 4
Mit dem Ende des Abos, das eine Funktion enthält, endet die Funktion; abweichend davon läuft Öffnungszeiten live noch 30 Tage unverändert weiter. Wir schalten sie ab und löschen ihre Daten nach den Fristen in ihrer Leistungsbeschreibung; die Messdaten der Website-Analyse löschen wir 60 Tage nach der Abschaltung. Beginnt innerhalb dieser Fristen wieder ein Abo, das die Funktion enthält, schalten wir sie mit den vorhandenen Daten wieder ein. Wechselt der Kunde vom Wartungs- ins Hosting-Abo, bleibt die Website-Analyse; die übrigen Funktionen enden. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde den Wechsel ins Wartungs-Abo widerruft.
**Einordnung.** Neuer Absatz 4 nach Absatz 3.
**Begründung.** E21, C12 und Nachtrag N31 (mit P4 und P6 abgestimmt): Funktionen enden mit dem Abo, das sie enthält. Terminplaner, News, Webshop und Buchungskalender schalten spätestens am Folgetag ab (Tagesjob); Öffnungszeiten live läuft nach dem Ende noch 30 Tage unverändert weiter, ein „Behalten“ gegen Zahlung gibt es nicht mehr. Gelöscht wird nach den Fristen der Leistungsbeschreibungen: 30 Tage (Terminplaner, News, Öffnungszeiten live), 90 Tage (Webshop, Buchungskalender), 60 Tage für die Messdaten der Analyse. Ein neues passendes Abo in der Frist holt die Funktion zurück. Beim Wechsel ins Hosting-Abo und beim Widerruf des Wechsels bleibt die Analyse (E6, C10). Offen: R8 (KQ8).
## § 14 Abs. 2
Für Funktionen, die personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, gilt zusätzlich der Auftragsverarbeitungsvertrag der Funktion, dem der Kunde beim Einschalten mit dem Klick auf „Einschalten“ zustimmt.
**Einordnung.** Hängt an den bestehenden Absatz 2 (Auftragsverarbeitungsvertrag in Anlage 1) an.
**Begründung.** Spec 5.9 (AVV je Funktion): Option A der AVV-Struktur, die Auftragsverarbeitungsverträge der Funktionen bleiben eigene Verträge mit neuer Vorbemerkung, Anlage 1 bleibt der Rahmen; der Klick auf „Einschalten“ unter der Linkzeile ist die Zustimmung. Offen: Struktur (R10, KQ7), Klick statt eigenes Häkchen (KQ7).
## § 15
Fassung 6 gilt für Abos, die ab ihrer Veröffentlichung abgeschlossen werden. Für Abos, die nach einer früheren Fassung abgeschlossen wurden, gelten diese Fassungen weiter. Schaltet der Kunde mit einem solchen Abo eine Funktion ein, gelten für die Funktion ihre Leistungsbeschreibung und ihr Auftragsverarbeitungsvertrag in der angezeigten Fassung, einschließlich der Regeln zur Einrichtung und zum Stundenkontingent.
**Einordnung.** Neuer zweiter Absatz hinter dem bisherigen Text. Der bisherige Text bleibt wörtlich.
**Begründung.** C11 und E10: Fassung 6 gilt für neue Abschlüsse; laufende Abos der Fassungen 3 bis 5 behalten ihren Vertrag. Beim Einschalten gelten die Leistungsbeschreibung und der Auftragsverarbeitungsvertrag der Funktion über die Linkzeile und den Klick, auch mit den Regeln zur Einrichtung und zum Stundenkonto. Die Änderung ist für laufende Abos vorteilhaft (Spec 5.9), deshalb keine Zustimmungsabfrage nach dem bisherigen Text. Offen: Info-Mail an laufende Abos (R2, KQ1).
## Leistungsbeschreibung A Nr. 1
Website-Analyse im Kundenportal (§ 3 Abs. 8)
**Einordnung.** Neuer Listenpunkt am Ende von Nr. 1 „Umfang“.
**Begründung.** E6 und C10: Das Hosting-Abo enthält die Website-Analyse. Offen: Analyse im Hosting-Abo (R9, KQ8).
## Leistungsbeschreibung B Nr. 1
Funktionen im Kundenportal: News-Pinnwand, Terminplaner, Webshop, Buchungskalender, Öffnungszeiten live und Website-Analyse (§ 3 Abs. 8)
**Einordnung.** Neuer Listenpunkt am Ende von Nr. 1 „Umfang“.
**Begründung.** E6: Das Wartungs-Abo enthält alle Funktionen und als Obermenge die Analyse.
## Widerruf: Hinweise
Das Einschalten einer Funktion ist kein eigener Vertrag, sondern Teil des Abos. Es verlängert die Widerrufsfrist des Abos nicht. Widerruft ein Verbraucher das Abo, endet auch die Funktion (§ 11 Abs. 4).
**Einordnung.** Neue Nummer 5 am Ende der „Hinweise zum Widerruf“. Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular bleiben wortgleich mit Fassung 5.
**Begründung.** Spec 5.5 und 5.9, recht.md § 2: Das Einschalten löst keine neue Zahlungspflicht aus und ist kein eigener Vertrag; deshalb gibt es keine eigene Widerrufsfrist. Bei Widerruf des Abos endet die Funktion (§ 11 Abs. 4). Wie sich die Einrichtungszeit innerhalb der Frist auf den Wertersatz auswirkt, regelt das Häkchen für Privatkunden (§ 2 Abs. 2 c); die Entscheidung dazu steht in R7. Offen: R7 (KQ3), Belehrung per Link (R11, KQ6).
## Anlage 3
Server für die Website-Analyse (Messdienst, nur bei eingeschalteter Funktion)
Deutschland (Rechenzentrum Falkenstein)
**Einordnung.** Neue Tabellenzeile hinter den beiden Hetzner-Zeilen (Unternehmen wie dort, Leistung und Ort wie im Pflichtsatz).
**Begründung.** Spec 5.9 (AVV je Funktion), Art. 28 Abs. 2 DSGVO: Der Server des Messdienstes der Website-Analyse (Hetzner, Rechenzentrum Falkenstein, wie in der Auftragsverarbeitung der Analyse) wird als Unterauftragsverarbeiter genannt, solange die Analyse eingeschaltet ist. Offen: AVV-Struktur (R10, KQ7).
## Was gleich bleibt
- Preise: Hosting-Abo 20,00 € pro Monat, Wartungs-Abo 50,00 € pro Monat, E-Mail-Zusatzspeicher 1,00 € pro Monat je Paket von 5 GB, Mehraufwand 100 € pro Stunde (alle Endpreise, `§ 19 UStG`). Funktionen bekommen keinen Preis.
- Laufzeiten: Mindestlaufzeit zwölf Monate ab Leistungsbeginn, Kündigung zum Ende der Mindestlaufzeit mit einem Monat Frist, danach monatlich (§ 8), Sonderkündigung bei Geschäftsaufgabe.
- Paragrafenfolge § 1 bis § 16 und alle Anker (`p1` bis `p16`, `wechsel`, `zusatzspeicher`, `hosting`, `wartung`, `widerruf`, `formular`, `widerruf-hinweise`, `avv`, `tom`, `sub`).
- Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular: wortgleich mit Fassung 5; die Hinweise zum Widerruf Nr. 1 bis 4 bleiben.
- § 10 E-Mail-Zusatzspeicher mit Absatz 3 (Bereitstellung sofort, kein Wertersatz) und den Hinweisen zum Widerruf Nr. 4.
- Anlage 1 (Auftragsverarbeitungsvertrag) und Anlage 2 (technische und organisatorische Maßnahmen); Anlage 3 behält ihre beiden Hetzner-Zeilen.
- Die Rechtsdokumente bleiben in der bisherigen Anrede („der Kunde“, in der Übersichtsbox „Ihr“); nur Oberflächentexte stehen in „du“ (R12).
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import { test } from 'node:test'
import assert from 'node:assert/strict'
import { readFileSync } from 'node:fs'
const { config } = await import('../server/config.js')
const ENTWURF = true
const lies = (rel) => readFileSync(new URL(`../${rel}`, import.meta.url), 'utf8')
const PFLICHT = [ // stelle = Überschrift im Entwurf; von/bis = Anker-Ids der Seite (null = Dokumentanfang bzw. -ende)
{ stelle: 'Das Wichtigste auf einen Blick', von: null, bis: 'p1', texte: ['Das Hosting-Abo enthält die Website-Analyse, das Wartungs-Abo zusätzlich News-Pinnwand, Terminplaner, Webshop, Buchungskalender und Öffnungszeiten live. Das Einschalten kostet nichts extra; die Einrichtung geht vom Stundenkontingent ab (§ 4 Abs. 8).'] },
{ stelle: '§ 1 Abs. 2', von: 'p1', bis: 'p2', texte: ['Die Bestellseiten richten sich nach der Kundenart, die wir im Kundenkonto hinterlegt haben („Betrieb“ oder „privat“). Wir hinterlegen sie nach den Angaben des Kunden; ist keine hinterlegt, gilt der Kunde als privat. Ob der Kunde Verbraucher oder Unternehmer ist, richtet sich nach dem Zweck, zu dem er den Vertrag abschließt, nicht nach dieser Angabe.'] },
{ stelle: '§ 2 Abs. 2 c', von: 'p2', bis: 'p3', texte: ['Direkt über der Schaltfläche steht der Hinweis, dass diese Bedingungen mit den Leistungsbeschreibungen, dem Auftragsverarbeitungsvertrag (Anlage 1) und der Widerrufsbelehrung gelten, jeweils mit Fassung und Link; die Unterlagen erhält der Kunde nach der Bestellung zusätzlich als PDF per E-Mail. Ist die Kundenart „privat“ hinterlegt, kann der Kunde dort durch ein Kästchen verlangen, dass wir sofort mit der Leistung beginnen; ohne das Kästchen beginnen wir erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist. Ist die Kundenart „Betrieb“ hinterlegt, beginnen wir mit Vertragsschluss, ohne dass der Kunde etwas markieren muss.'] },
{ stelle: '§ 2 Abs. 6', von: 'p2', bis: 'p3', texte: ['Wir speichern außerdem den Wortlaut der angezeigten Hinweise und Kästchen, die hinterlegte Kundenart sowie Zeit, IP-Adresse und Browserkennung des Klicks.'] },
{ stelle: '§ 3 Abs. 8', von: 'p3', bis: 'p4', texte: [
'Zum Abo gehören Funktionen, die der Kunde im Kundenportal unter „Funktionen“ einschaltet. Das Hosting-Abo enthält die Website-Analyse. Das Wartungs-Abo enthält News-Pinnwand, Terminplaner, Webshop, Buchungskalender, Öffnungszeiten live und Website-Analyse. Umfang, Voraussetzungen und Pflichten jeder Funktion beschreiben ihre Leistungsbeschreibung und, soweit die Funktion personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, ihr Auftragsverarbeitungsvertrag, jeweils in der Fassung, die das Kundenportal beim Einschalten anzeigt. Eine Funktion kostet keine zusätzliche Gebühr; die Einrichtung richtet sich nach § 4 Abs. 8 und 9.',
'Vorbehaltlich § 11 Abs. 4 läuft eine Funktion nur, solange das Abo läuft, das sie enthält. Das gilt auch für eine Funktion, die wir auf Wunsch des Kunden schon bei der Erstellung seiner Website eingebaut haben. Funktionen, die der Kunde vor Veröffentlichung dieser Fassung einzeln gekauft hat, laufen nach den Bedingungen weiter, unter denen er sie gekauft hat.'] },
{ stelle: '§ 4 Abs. 2', von: 'p4', bis: 'p5', texte: ['Einen Vorschuss nach Absatz 8 gleichen die folgenden Kontingente zuerst aus.'] },
{ stelle: '§ 4 Abs. 8', von: 'p4', bis: 'p5', texte: ['Die Einrichtung einer Funktion rechnen wir als Arbeitszeit auf das Stundenkontingent an. Angerechnet wird die tatsächlich aufgewendete Zeit nach Absatz 4. Reicht das verfügbare Kontingent nicht aus, führen wir die Einrichtung trotzdem ohne weitere Rückfrage aus. Die fehlende Zeit ist ein Vorschuss, den die folgenden Monatskontingente ausgleichen, sobald sie bereitstehen. Dafür berechnen wir nichts, weder als Mehraufwand nach Absatz 6 noch in einer gesonderten Rechnung. Endet das Wartungs-Abo, solange noch ein Vorschuss offen ist, verfällt der Rest; der Kunde schuldet ihn nicht.'] },
{ stelle: '§ 4 Abs. 9', von: 'p4', bis: 'p5', texte: ['Im Hosting-Abo ist die Einrichtung der Website-Analyse für den Kunden kostenlos; ein Stundenkontingent gibt es dort nicht (Absatz 7). Lässt der Kunde eine Funktion auf seinen Wunsch schon bei der Erstellung seiner Website einbauen, rechnen wir die Einrichtung nicht über das Stundenkontingent ab, sondern über die Kosten des Projekts, wie wir es mit ihm vereinbart haben.'] },
{ stelle: '§ 6 Abs. 6', von: 'p6', bis: 'p7', texte: ['Schaltet der Kunde die Website-Analyse ein, ist er für die Messung auf seiner Website Verantwortlicher. Er entfernt oder umgeht das Cookie-Banner nicht, bindet ohne Abstimmung mit uns keine weiteren Mess- oder Tracking-Werkzeuge ein und ergänzt seine Datenschutzerklärung um einen Hinweis auf die von uns erzeugte Zusatzseite „/datenschutz-analyse.html“.'] },
{ stelle: '§ 9 Abs. 6', von: 'wechsel', bis: 'zusatzspeicher', texte: ['Will der Kunde im Hosting-Abo eine Funktion einschalten, die nur das Wartungs-Abo enthält, führt ihn das Kundenportal zum Wechsel. Nach Wirksamkeit des Wechsels schaltet er die Funktion in einem eigenen Vorgang ein. Der Wechsel bleibt eine eigene Bestellung nach Absatz 2.'] },
{ stelle: '§ 11 Abs. 4', von: 'p11', bis: 'p12', texte: ['Mit dem Ende des Abos, das eine Funktion enthält, endet die Funktion; abweichend davon läuft Öffnungszeiten live noch 30 Tage unverändert weiter. Wir schalten sie ab und löschen ihre Daten nach den Fristen in ihrer Leistungsbeschreibung; die Messdaten der Website-Analyse löschen wir 60 Tage nach der Abschaltung. Beginnt innerhalb dieser Fristen wieder ein Abo, das die Funktion enthält, schalten wir sie mit den vorhandenen Daten wieder ein. Wechselt der Kunde vom Wartungs- ins Hosting-Abo, bleibt die Website-Analyse; die übrigen Funktionen enden. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde den Wechsel ins Wartungs-Abo widerruft.'] },
{ stelle: '§ 14 Abs. 2', von: 'p14', bis: 'p15', texte: ['Für Funktionen, die personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, gilt zusätzlich der Auftragsverarbeitungsvertrag der Funktion, dem der Kunde beim Einschalten mit dem Klick auf „Einschalten“ zustimmt.'] },
{ stelle: '§ 15', von: 'p15', bis: 'p16', texte: ['Fassung 6 gilt für Abos, die ab ihrer Veröffentlichung abgeschlossen werden. Für Abos, die nach einer früheren Fassung abgeschlossen wurden, gelten diese Fassungen weiter. Schaltet der Kunde mit einem solchen Abo eine Funktion ein, gelten für die Funktion ihre Leistungsbeschreibung und ihr Auftragsverarbeitungsvertrag in der angezeigten Fassung, einschließlich der Regeln zur Einrichtung und zum Stundenkontingent.'] },
{ stelle: 'Leistungsbeschreibung A Nr. 1', von: 'hosting', bis: 'wartung', texte: ['Website-Analyse im Kundenportal (§ 3 Abs. 8)'] },
{ stelle: 'Leistungsbeschreibung B Nr. 1', von: 'wartung', bis: 'widerruf', texte: ['Funktionen im Kundenportal: News-Pinnwand, Terminplaner, Webshop, Buchungskalender, Öffnungszeiten live und Website-Analyse (§ 3 Abs. 8)'] },
{ stelle: 'Widerruf: Hinweise', von: 'widerruf-hinweise', bis: 'avv', texte: ['Das Einschalten einer Funktion ist kein eigener Vertrag, sondern Teil des Abos. Es verlängert die Widerrufsfrist des Abos nicht. Widerruft ein Verbraucher das Abo, endet auch die Funktion (§ 11 Abs. 4).'] },
{ stelle: 'Anlage 3', von: 'sub', bis: null, texte: ['Server für die Website-Analyse (Messdienst, nur bei eingeschalteter Funktion)', 'Deutschland (Rechenzentrum Falkenstein)'] },
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test('Entwurf Fassung 6: Stellen in Reihenfolge, jeder Pflichtsatz im Wortlaut unter seiner Stelle', () => {
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