- Abschnitt 4: eigene Website-Analyse auf webklar.com statt "keine Analyse-Werkzeuge", Eintrag wk-consent. - Abschnitt 4a: Rolle (WEBklar selbst Verantwortlicher), Daten ohne und mit Einwilligung, Rechtsgrundlagen, Widerruf, Fristen, Verweis auf webklar.com/datenschutz-analyse.html. - Abschnitt 5: Kontaktformular-Anfragen gehen seit 17.10.2026 auch per Mail an das eigene Postfach. - Abschnitt 13: Einwilligung nur für die erweiterte Reichweitenmessung. - Archiv: Banner-Fassung eigen 2026-10-17 und Kopie der Zusatzseite von webklar.com. Co-Authored-By: Claude Opus 5.5 <noreply@anthropic.com>
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# Archiv der Analyse-Texte
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Jede ausgelieferte Fassung bleibt hier nachvollziehbar. `BANNER_VERSION` im Client (`analytics/client/core.js`) und `config.analyse.avvVersion` tragen dieselbe Fassung.
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| Fassung | gültig ab | Banner-Text | Zusatzseite |
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| 2026-10-02 | offen bis Livegang | [banner-2026-10-02.md](banner-2026-10-02.md) (`BANNER_VERSION` 2026-10-02) | [datenschutz-analyse-2026-10-02.html](datenschutz-analyse-2026-10-02.html) |
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Änderung der Zusatzseite am 02.10.2026 (Fassung bleibt 2026-10-02, Banner-Text unverändert): Der Knopf zum Wiederöffnen des Banners ist jetzt ein Keks-Symbol (Name für Screenreader und Beschriftung beim Darüberfahren weiter „Datenschutz-Einstellungen“). Die Zusatzseite nennt deshalb bei Widerruf und Widerspruch zusätzlich „(das Keks-Symbol)“. Die vorige Formulierung war bis dahin nur auf der WEBklar-Testseite (test-website.project.webklar.com) ausgeliefert, keiner Kunden-Website: [datenschutz-analyse-2026-10-02-erstfassung.html](datenschutz-analyse-2026-10-02-erstfassung.html). In WOMS → Rechtliches als neue Version der Karte „datenschutz-website-analyse“ hinterlegt.
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## Eigene Website webklar.com
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Auf webklar.com läuft dieselbe Messung mit WEBklar als Verantwortlichem (keine AVV). Das Skript-Tag trägt `data-variant="eigen"`; der Banner hat dann eine eigene Sie-Fassung (`BANNER_VERSION_EIGEN`), die Zusatzseite liegt im Repository der Website (`public/datenschutz-analyse.html`), die Kopie hier ist byte-gleich zu der ausgelieferten Fassung. Der Abschnitt 4a der Datenschutzerklärung fasst sie zusammen.
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| Fassung | gültig ab | Banner-Text | Zusatzseite |
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| 2026-10-17 | offen bis Livegang | [banner-eigen-2026-10-17.md](banner-eigen-2026-10-17.md) (`BANNER_VERSION_EIGEN` 2026-10-17) | [datenschutz-analyse-webklar-com-2026-10-17.html](datenschutz-analyse-webklar-com-2026-10-17.html) |
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AVV und Leistungsbeschreibung je Fassung: `public/rechtliches/avv-website-analyse-<Fassung>.html|pdf` und `leistungsbeschreibung-website-analyse-<Fassung>.html|pdf`. „Gültig ab“ wird beim Livegang eingetragen.
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## Terminplaner
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Die Texte des Terminplaners (Leistungsbeschreibung, AVV, Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular) tragen die Fassung `config.termine.avvVersion`. Quelle ist je Dokument eine Markdown-Datei unter `docs/rechtliches/`; `node scripts/build-legal-html.mjs termine` erzeugt daraus die HTML-Seiten, `scripts/build-legal-pdfs.sh termine` die PDFs (die Mail K15 hängt sie an). Eine ausgelieferte Fassung wird nie überschrieben: jede Änderung nach der Übergabe an die Kanzlei oder dem Livegang bekommt ein neues Datum und neue Dateien.
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| Fassung | gültig ab | Leistungsbeschreibung | AVV | Widerrufsbelehrung |
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| 2026-10-05 | offen bis Livegang | [HTML](../../../public/rechtliches/leistungsbeschreibung-terminplaner-2026-10-05.html) · [PDF](../../../public/rechtliches/leistungsbeschreibung-terminplaner-2026-10-05.pdf) | [HTML](../../../public/rechtliches/avv-terminplaner-2026-10-05.html) · [PDF](../../../public/rechtliches/avv-terminplaner-2026-10-05.pdf) | [HTML](../../../public/rechtliches/widerrufsbelehrung-funktionen-2026-10-05.html) · [PDF](../../../public/rechtliches/widerrufsbelehrung-funktionen-2026-10-05.pdf) |
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Adressen ohne Fassung (`/rechtliches/leistungsbeschreibung-terminplaner.html`, `/rechtliches/avv-terminplaner.html`, `/rechtliches/widerrufsbelehrung-funktionen.html`) liefern die Seite der aktuellen Fassung; Mails und Zustimmungstexte verlinken nur die Adressen mit Fassung. „Gültig ab“ wird beim Livegang eingetragen.
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## Terminplaner-Gästetexte
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Die Texte, die ein Gast beim Buchen sieht (Hinweis am Formular, Texte der Haken, Gesundheitshinweis, Knopftexte, Widerrufsbelehrung für Gäste) und der Datenschutz-Absatz für die Website des Betriebs tragen die Fassung `RECHTSTEXTE_VERSION` in `server/services/termine/rechtstexte.js`. Der Nachweis einer Buchung speichert die Fassung und Hashes der Texte, nicht die Texte selbst (AVV Terminplaner Nr. 8 Abs. 5); den Wortlaut je Fassung hält dieses Archiv. `node scripts/termine-texte-archiv.mjs` erzeugt `termine-gaestetexte-<Fassung>.md` aus den Texten (Betriebsangaben als Platzhalter), `--check` vergleicht mit der eingecheckten Datei. Eine Datei einer früheren Fassung wird nie neu erzeugt oder geändert (`test/termineRechtstexteArchiv.test.js` pinnt ihren Hash); jede Textänderung bekommt ein neues Datum und eine neue Datei. Das Archiv bleibt bis drei Jahre nach dem Ende des Terminplaners erhalten.
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| Fassung | gültig ab | Archiv |
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| 2026-10-02 | 2026-10-03 (Pilot) | [termine-gaestetexte-2026-10-02.md](termine-gaestetexte-2026-10-02.md) |
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| 2026-10-05 | offen bis Livegang | [termine-gaestetexte-2026-10-05.md](termine-gaestetexte-2026-10-05.md) |
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„Gültig ab“ einer neuen Fassung wird beim Livegang eingetragen; ihr Zeitraum endet mit dem „gültig ab“ der nächsten.
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Änderungen der Fassung 2026-10-05 gegenüber 2026-10-02 (Textänderungen: nur diese beiden Stellen): Der Haken für die Erinnerung endet mit dem Satz „Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.“ (Art. 7 Abs. 3 DSGVO); der Datenschutz-Absatz sagt bei der Abschaltung: „Wird die Online-Terminbuchung abgeschaltet, zum Beispiel weil unser Vertrag mit WEBklar endet, werden alle Termindaten 30 Tage nach dem Abschalten gelöscht.“ Außerdem ändert sich die Regel zum Haken „Stornobedingungen“, nicht sein Text: Pflicht ist er nur noch bei einer Leistung mit Preis, bei kostenlosen Leistungen fragt der Terminplaner nicht danach (die Fassung 2026-10-02 verlangte ihn bei jeder Leistung, sobald der Betrieb Stornobedingungen hat). Buchungen, die vor dem Livegang der neuen Fassung entstanden sind, behalten im Nachweis die Fassung 2026-10-02.
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