Abschnitt 4 mit den 26 Fragen (Frage, Fundstelle im Text, unsere Annahme, Alternative). Jede Kennung der früheren Listen "Für die Rechtsprüfung offen" (H1 bis C8) steht in der Fundstelle genau einer Frage oder in Abschnitt 6 mit Begründung; die Hinweise aus den Reviews (Pilot/Kulanz, Rückkehr nur nach Abo-Ende, Erstattung bei Ablehnung, Löschung auf Weisung, vereinbarte Fassung in K15, G02 bei kostenlosen Buchungen) sind in den passenden Fragen. Tests: Fragen lückenlos Q1 bis Q26 mit vier Teilen, jede Frage verwiesen, Q4 nennt News, § 356 Abs. 3 und Altkunden, Abdeckung der entfernten Listen. Co-Authored-By: Claude Sonnet 5.5 <noreply@anthropic.com>
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Kanzlei-Paket Terminplaner (WEBklar)
Dieses Paket gehört zum Verkaufsweg des Terminplaners der WEBklar GbR (Am Schwimmbad 10, 67722 Winnweiler, vertreten durch die Gesellschafter Kenso Grimm und Justin Klein). Es zeigt einer Kanzlei, was verkauft wird, wie der Ablauf ist, welche Texte Kunden und Gäste in Endfassung sehen, wo diese Texte im Programm stehen und was wir wissen möchten.
Fassungen: Leistungsbeschreibung, Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), Widerrufsbelehrung und Bestelltexte tragen die Fassung 2026-10-05 (Konstante config.termine.avvVersion). Die Gästetexte (Hinweise, Haken, Belehrung und Datenschutz-Absatz für die Gäste unserer Kunden) tragen die Fassung 2026-10-05 (Konstante RECHTSTEXTE_VERSION). Beide Konstanten haben heute dasselbe Datum, sind aber getrennt und können sich später unterscheiden.
1. Zweck und Umfang
Zweck. Der Inhaber lässt die Texte des Terminplaners durch eine Kanzlei prüfen, bevor der erste fremde Betrieb den Terminplaner nutzt (Entscheidung D5). Bis dahin ist der Terminplaner nicht für fremde Betriebe freigeschaltet. Das Paket soll ohne Rückfragen zeigen, was die Kanzlei prüfen soll und von welchen Annahmen wir ausgehen.
Kernpaket (Entscheidung D5). Die Kanzlei prüft:
- die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular der Bestellung der Einrichtung für 149 € (Abschnitt 3.2),
- den Zustimmungssatz zum vorzeitigen Beginn mit Erlöschen des Widerrufsrechts und Wertersatz (Abschnitt 3.1, Haken 3),
- den Auftragsverarbeitungsvertrag Terminplaner (Anlage A, Auszüge in Abschnitt 3.5),
- die Haftungs- und Ende-mit-dem-Abo-Klauseln der Leistungsbeschreibung (Anlage B, Auszüge in Abschnitt 3.4),
- die Gästetexte mit Gesetzlichkeitsfiktion: Widerrufsbelehrung für Gäste und die Hinweise und Haken im Widget (Abschnitte 3.6 bis 3.10).
Hausrunde. Die Datenschutzerklärung von WEBklar (Abschnitt 6c und die Ergänzungen in den Abschnitten 6 und 7), die Hinweise im Kundenportal und die Mailtexte prüft WEBklar selbst. Zu einzelnen Punkten daraus stellen wir trotzdem Fragen (Q15 bis Q19 und Q24); was wir nicht fragen, steht in Abschnitt 6.
Keine Rechtsberatung durch WEBklar. Die Texte sind Mustertexte für die Standardkonfiguration und keine Rechtsberatung (Leistungsbeschreibung Nr. 11 Abs. 1). Die rechtlichen Aussagen in diesem Paket (vor allem „unsere Annahme“ bei den Fragen) sind ein Arbeitsstand von WEBklar und kein Rechtsurteil.
Fassungen und Änderungen. Eine ausgelieferte Fassung wird nie überschrieben. Ändern wir nach dem Befund einen Text, bekommt er ein neues Fassungsdatum, neue Dateien (HTML und PDF) und ein neues Archiv der Gästetexte; die Zitate in diesem Paket werden dann angepasst. Ein Test prüft jedes Zitat wörtlich gegen den Quelltext, damit Paket und Programm nicht auseinanderlaufen.
Aufbau. Abschnitt 2 beschreibt den Produktablauf, Abschnitt 3 enthält die Texte, Abschnitt 4 unsere Fragen Q1 bis Q26, Abschnitt 5 die Fundstellen im Programm, Abschnitt 6 was nicht Teil der Prüfung ist, Abschnitt 7 die Checkliste für den Inhaber. Hinter jedem Zitat in Abschnitt 3 steht „⚖ Q…“ mit den Fragen, die den Text betreffen. Anlagen: Anlage A ist der AVV Terminplaner, Anlage B die Leistungsbeschreibung Terminplaner, beide in voller Länge als PDF (Dateien in Abschnitt 3.11).
2. Produktablauf in Kurzform
Der Terminplaner ist ein Buchungs-Widget für die Website eines Betriebs (zum Beispiel Friseur, Werkstatt oder Studio) mit einer Verwaltung im Kundenportal von WEBklar. Der Betrieb ist Kunde von WEBklar („Kunde“); seine Besucher, die einen Termin buchen, sind „Gäste“. Verkauft wird die Einrichtung für 149 € einmalig je Website-Projekt, ohne Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG. Für den Betrieb berechnet WEBklar neben dem Wartungs-Abo nichts; der Terminplaner läuft, solange das Wartungs-Abo läuft. Bezahlt wird beim Terminplaner nur vor Ort, es gibt keine Online-Zahlung der Gäste.
2.1 Bestellung und Einrichtung
| Schritt | Was geschieht | Frage |
|---|---|---|
| 1. Abo-Prüfung | Nur Kunden mit laufendem Wartungs-Abo können bestellen; ein Hosting-Abo genügt nicht. Bestellbar ist der Terminplaner nur, solange das Wartungs-Abo aktiv ist und keine Kündigung vorgemerkt ist. | ⚖ Q25 |
| 2. Fragebogen-Entwurf | Der Kunde beantwortet im Kundenportal einen Fragebogen in acht Schritten. Jeder Schritt wird sofort als Entwurf der späteren Einstellungen gespeichert; ein Entwurf ohne Bestellung wird 90 Tage nach der letzten Änderung gelöscht. Die Branchenfrage kennt den Gesundheitsbereich; wählt der Kunde ihn, ist die Bestellung gesperrt. Zusätzlich warnt eine Stichwortprüfung über Betriebsname, Leistungen und Felder das Team, das die Einrichtung ablehnen kann. | ⚖ Q11, Q24 |
| 3. Bestellung mit vier Haken | „Prüfen und bestellen“: Zusammenfassung, offene Punkte (der Server prüft, ob alles Nötige vorliegt, darunter die Adressen von Impressum und Datenschutzerklärung der Website), volle Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular, vier Haken und der Knopf „Zahlungspflichtig bestellen · 149 €“ (Abschnitte 3.1 und 3.2). Alle Besteller werden wie Verbraucher behandelt. | ⚖ Q1, Q3, Q19, Q20 |
| 4. Nachweis | Der Server legt zuerst die Zahlungssitzung bei Stripe an und speichert dann den Nachweis: die gezeigten Texte, ihre Fassungen, einen Hash, den Zeitpunkt des Klicks, IP-Adresse und Browser-Kennzeichen, Kundenkonto und angemeldete Person. Erst danach erhält der Browser die Adresse der Zahlungsseite. Der Zeitpunkt des Klicks ist der Anker der Widerrufsfrist. | ⚖ Q2, Q23 |
| 5. Zahlung | Stripe Checkout (Karte oder SEPA-Lastschrift); Stripe erstellt die Rechnung. | ⚖ Q19 |
| 6. Ticket und Bestätigung | Nach dem Zahlungseingang legt das Portal ein Einrichtungs-Ticket mit der Einbauanleitung an. Der Kunde erhält die Bestellbestätigung K15 mit den gezeigten Zustimmungen und, als PDF-Anhang auf einem dauerhaften Datenträger, Leistungsbeschreibung, AVV und Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular in der Fassung, der er zugestimmt hat. Das Team erhält die Meldung T16. | ⚖ Q3, Q20 |
| 7. Einbau und Freischaltung | WEBklar baut das Widget ein, der Kunde nimmt es ab, WEBklar schaltet es frei; der Kunde erhält die Mail K16 („bereit“). | |
| 8. Betrieb | Gäste buchen im Widget (Abschnitt 2.2), der Kunde verwaltet seine Termine im Kundenportal. |
Freischaltung ohne Bestellung (Pilot, Kulanz). Das Team kann einen Terminplaner ohne Zahlung aktivieren. Sobald der Modus on gilt, verlangt das Portal dafür einen Nachweis der Zustimmung des Kunden in Textform (Datum, Weg Chat oder E-Mail, Name des Mitarbeiters), außer für Pilotadressen; danach erhält der Kunde die Mail K16 mit Leistungsbeschreibung und AVV als PDF. Solche Dokumente gelten nicht als durch Kauf freigeschaltet; der tägliche Abo-Abgleich nimmt sie aus (⚖ Q7, Q21).
2.2 Gast: Buchung, Widerruf, Daten
- Der Gast wählt Leistung, Termin und gegebenenfalls Person oder Platz und gibt Name und E-Mail-Adresse an (je nach Einstellung des Kunden auch Telefon, Nachricht, Zusatzfelder). Er sieht den Datenschutz-Hinweis (Abschnitt 3.8), die Haken (Abschnitt 3.7) und, bei Verbrauchern, die Widerrufsbelehrung zum Aufklappen (Abschnitt 3.6). ⚖ Q12, Q13, Q17
- Die Buchung wird 30 Minuten gehalten. In dieser Zeit bestätigt der Gast per Link in einer E-Mail; erst die Bestätigung macht die Buchung verbindlich, bei einer Terminanfrage nimmt der Kunde später an. Nicht bestätigte Buchungen löscht WEBklar 48 Stunden nach Ablauf der Bestätigungsfrist. ⚖ Q14
- Die Bestätigungs-E-Mail (G02) enthält bei Verbrauchern Widerrufshinweis, Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular; bei einer Freizeit-Dienstleistung mit festem Termin, die der Kunde so einstuft, steht stattdessen der Hinweis, dass kein Widerrufsrecht besteht (Abschnitt 3.9). ⚖ Q15, Q16
- Widerrufen kann der Gast über den Knopf „Vertrag widerrufen“ im Terminbereich der Website oder über den Link „Termin verwalten“ in der Bestätigungs-E-Mail; er erhält eine Eingangsbestätigung mit Datum und Uhrzeit (G08). Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage.
- Der Terminplaner setzt keine Cookies und speichert nichts im Browser des Gastes; die IP-Adresse dient dem Missbrauchsschutz nur im Arbeitsspeicher des Servers. Die Buchung speichert als Nachweis die Fassung der Gästetexte, den Zeitpunkt, den Text des Buchungsknopfs, die Anrede und Hashes der gezeigten Texte; WEBklar archiviert jede Fassung der Gästetexte. ⚖ Q26
- Löschfristen: bestätigte und erledigte Termine 90 Tage nach dem Terminende (einstellbar 14 bis 365 Tage), abgesagte oder abgelehnte Termine 30 Tage nach der Absage, nicht bestätigte Buchungen 48 Stunden nach Ablauf der Bestätigungsfrist; in der Versandwarteschlange für E-Mails werden Empfängeradresse und Inhalt nach dem Versand geleert und der Eintrag nach 7 Tagen gelöscht; Sicherungen halten gelöschte Daten bis zu sieben Tage. ⚖ Q9
2.3 Ende des Abos
- Ein täglicher Abgleich prüft das Wartungs-Abo. Endet es (auch durch Wechsel ins Hosting-Abo oder durch Widerruf des Abschlusses oder eines Wechsels), schaltet WEBklar den Terminplaner spätestens am folgenden Tag ab und informiert den Kunden mit der Mail K22. Ist etwas nicht lesbar, schaltet der Abgleich nichts ab und versucht es am nächsten Tag erneut. ⚖ Q7
- Nach dem Abschalten nimmt der Terminplaner keine neuen Buchungen mehr an. Die Termine bleiben im Kundenportal sichtbar und als CSV-Datei exportierbar, Gäste können über ihren Link absagen, bereits angeforderte Erinnerungen laufen weiter, der Kunde informiert seine Gäste.
- 30 Tage nach dem Abschalten löscht WEBklar alle Termindaten und die Einstellungen. Beginnt innerhalb dieser 30 Tage wieder ein Wartungs-Abo, schaltet WEBklar den Terminplaner mit den vorhandenen Daten und Einstellungen ohne weitere Kosten wieder ein (Rückkehr, Mail K23). Nach der Löschung sind ein neuer Fragebogen und die Einrichtung für 149 € noch einmal nötig. ⚖ Q9
- Endet das Wartungs-Abo, bevor der Terminplaner freigeschaltet ist, erstattet WEBklar die 149 € vollständig. Der Abgleich schaltet den Terminplaner mit dem Grund „Abo endete vor Einrichtung“ ab und meldet dem Team die Erstattung (T19); die Erstattung löst der Inhaber in Stripe aus, es gibt keine automatische Rückzahlung. In diesem Fall gibt es keine automatische Rückkehr. ⚖ Q6
2.4 Widerruf der Bestellung durch den Kunden
Der Kunde widerruft auf der Seite „Vertrag widerrufen“ mit der Auswahl „Terminplaner (Einrichtung)“. Die Frist von 14 Tagen wird je Funktion und je Projekt vom Zeitpunkt des Klicks auf „Zahlungspflichtig bestellen“ gerechnet. Der Widerruf erzeugt die Mail K04 an den Kunden und die Meldung T09 an das Team; die Abwicklung (Erstattung in Stripe abzüglich Wertersatz für einen schon begonnenen Einbau, Abschalten des Terminplaners) erledigt das Team von Hand. ⚖ Q2, Q5, Q7
2.5 Zahlen
| Wert | Bedeutung | Quelle im Code |
|---|---|---|
| 149 € | Einrichtung je Website-Projekt, einmalig, ohne Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG | priceLabel des Terminplaners, amountCents 14900 |
| 14 Tage | Widerrufsfrist | WITHDRAWAL_DAYS |
| 30 Minuten | Haltezeit einer Buchung, Gültigkeit des Bestätigungslinks | holdMinutes |
| 48 Stunden | Löschung nicht bestätigter Buchungen nach Ablauf der Bestätigungsfrist | VERFALLEN_BEHALTEN_MS |
| 90 Tage | Aufbewahrung bestätigter Termine nach dem Terminende (Vorgabe) und Aufbewahrung von Entwürfen ohne Bestellung | AUFBEWAHRUNG_VORGABE, ENTWURF_TAGE |
| 7 Tage | Eintrag in der Versandwarteschlange nach dem Versand; Sicherungen des Servers | GESENDET_BEHALTEN_MS |
| 30 Tage | Löschung nach dem Abschalten; Löschung abgesagter oder abgelehnter Termine | LOESCHFRIST_TAGE, ABGESAGT_BEHALTEN_MS |
3. Texte in Endfassung
Alle Zitate stehen wörtlich so im Programm oder in den Dokumenten (Abschnitt 5 nennt die Fundstellen). Platzhalter in doppelten geschweiften Klammern stehen für Angaben des jeweiligen Betriebs. In den Zitaten des Musters ist ein Sternchen in Klammern mit Rückstrich geschrieben (*), damit die Darstellung es nicht als Hervorhebung deutet; gemeint ist das Zeichen des Gesetzesmusters.
3.1 Bestellung des Terminplaners: vier Haken und Knopf
Auf der Bestellseite stehen vor dem Knopf die volle Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular (Abschnitt 3.2) und diese vier Haken, keiner ist vorangekreuzt. Die Links auf Leistungsbeschreibung, AVV und Widerrufsbelehrung in der Fassung stehen daneben, nicht im Text der Haken. Gespeichert wird genau der gezeigte Text mit Fassung und Zeitpunkt.
Haken 1 (unterlagen): Zustimmung zu Leistungsbeschreibung und AVV
Ich stimme der Leistungsbeschreibung Terminplaner und dem Auftragsverarbeitungsvertrag Terminplaner in der Fassung 2026-10-05 zu.
⚖ Q1, Q10
Haken 2 (gesundheit): kein Gesundheitsbereich
Mein Angebot liegt nicht im Gesundheitsbereich (zum Beispiel keine Arzt-, Zahnarzt-, Psychotherapie-, Heilpraktiker- oder Physiotherapiepraxis).
⚖ Q11
Haken 3 (beginn): vorzeitiger Beginn, Erlöschen, Wertersatz
Ich verlange ausdrücklich, dass WEBklar vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Einrichtung des Terminplaners beginnt. Mir ist bekannt, dass mein Widerrufsrecht mit der vollständigen Erbringung der Einrichtung erlischt (§ 356 Abs. 5 Nr. 2 BGB). Widerrufe ich vor der vollständigen Erbringung, schulde ich einen angemessenen Betrag für die bis dahin erbrachte Leistung (§ 357a Abs. 2 BGB).
⚖ Q3, Q5
Haken 4 (information): Pflichtinformationen
Ich habe die Pflichtinformationen zu dieser Bestellung gelesen: Leistung (Einrichtung des Terminplaners für diese Website: ein Widget an einer Stelle, gestaltet nach dem Fragebogen, mit Einbau und Datenschutz-Absatz), Gesamtpreis 149 € einmalig (ohne Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG), voraussichtliche Dauer meist innerhalb von 1–2 Wochen, der Terminplaner endet mit dem Wartungs-Abo. Die Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular habe ich gelesen.
⚖ Q7, Q19, Q20
Knopf
Zahlungspflichtig bestellen · 149 €
⚖ Q2, Q19
3.2 Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular der Funktionen
WEBklar ist hier der Unternehmer. Die Belehrung steht auf der Bestellseite, im PDF-Anhang der Bestellbestätigung K15 und in der Datei docs/rechtliches/widerrufsbelehrung-funktionen.md (Fassung 2026-10-05).
Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular (Bestellung der Einrichtung)
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (WEBklar GbR, Am Schwimmbad 10, 67722 Winnweiler, Telefon: 0176 23726355, E-Mail: support@webklar.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter https://project.webklar.com/widerrufen.html ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
– An WEBklar GbR, Am Schwimmbad 10, 67722 Winnweiler, E-Mail: support@webklar.com: – Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) – Bestellt am (*)/erhalten am (*) – Name des/der Verbraucher(s) – Anschrift des/der Verbraucher(s) – Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) – Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
⚖ Q1, Q2, Q12
Das Dokument enthält vor der Belehrung einen Einleitungssatz und nach dem Muster-Widerrufsformular „Hinweise zum Widerruf“, die nicht zur gesetzlichen Belehrung gehören:
Einleitung des Dokuments
Das Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher. Wir zeigen die Belehrung und das Muster-Widerrufsformular trotzdem allen, die eine Funktion bestellen. Die Belehrung gilt für die Bestellung der Einrichtung einer Funktion im Kundenportal, zum Beispiel des Terminplaners. Hinweise dazu stehen nach dem Muster-Widerrufsformular.
⚖ Q1
Hinweise zum Widerruf
Diese Hinweise gehören nicht zur gesetzlichen Widerrufsbelehrung. Sie erklären, wie sich das Widerrufsrecht auf die Bestellung einer Funktion auswirkt.
- Das Widerrufsrecht gilt für jede Bestellung einer Funktion gesondert, also für jedes Website-Projekt, für das der Kunde eine Funktion bestellt. Die Frist von vierzehn Tagen beginnt jeweils mit dem Vertragsschluss.
- Widerruft der Kunde die Einrichtung einer Funktion, endet diese Funktion. Das Wartungs-Abo bleibt davon unberührt.
- Hat WEBklar auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Einrichtung begonnen, schuldet der Kunde bei einem Widerruf einen angemessenen Betrag für die bis dahin erbrachte Leistung. Der Betrag bemisst sich als Anteil am Gesamtpreis; Maß ist der im Arbeitsblatt erfasste Aufwand für die Einrichtung.
- Die Rückzahlung erfolgt über das ursprüngliche Zahlungsmittel; die Zahlung lief über Stripe.
⚖ Q5, Q7
3.3 Zustimmung bei der Bestellung der News-Pinnwand (Altbestand)
Die News-Pinnwand (30 € einmalig) wird seit 2026-09-30 über denselben Bestellweg verkauft, bisher mit einem Haken und ohne Widerrufsbelehrung. Zum Vergleich der Text, den neue Bestellungen jetzt sehen, und der Teil des früheren Textes, der sich unterscheidet (die Korrektur ist im Entwurf der Funktionsbeschreibung vermerkt):
Neuer Haken der News-Pinnwand
Ich verlange ausdrücklich, dass WEBklar vor Ablauf der Widerrufsfrist mit dem Einbau beginnt. Mir ist bekannt, dass mein Widerrufsrecht mit der vollständigen Erbringung des Einbaus erlischt (§ 356 Abs. 5 Nr. 2 BGB). Widerrufe ich vor der vollständigen Erbringung, schulde ich einen angemessenen Betrag für die bis dahin erbrachte Leistung (§ 357a Abs. 2 BGB).
⚖ Q4, Q3
Früherer Haken (bis zur Korrektur), Auszug
erlischt, sobald der Einbau vollständig erbracht ist (§ 356 Abs. 4 BGB).
⚖ Q4
3.4 Leistungsbeschreibung Terminplaner (Anlage B), Auszüge
Die Datei ist docs/rechtliches/leistungsbeschreibung-terminplaner.md; sie ist als Anlage B vollständig beigefügt. Zitiert sind die Nummern, auf die sich unsere Fragen beziehen; weitere Nummern behandeln Geltung, Leistung, Voraussetzungen und Verfügbarkeit.
Nr. 4 Abs. 3: Gesundheitsbereich
(3) Der Terminplaner ist nicht für Angebote im Gesundheitsbereich bestimmt, weil dort besondere Kategorien personenbezogener Daten anfallen können (Art. 9 DSGVO). Der Kunde setzt ihn dort nicht ein und fordert von seinen Gästen keine Gesundheitsangaben. WEBklar darf die Einrichtung für eine solche Website ablehnen oder den Terminplaner dort abschalten.
⚖ Q11
Nr. 4 Abs. 9: Datenschutz-Absatz auf der Website des Kunden
(9) Liegt die Datenschutzerklärung in der von WEBklar betreuten Website, fügt WEBklar beim Einbau dort den Datenschutz-Absatz für die Online-Terminbuchung ein; das gehört zur Einrichtung und wird nicht auf das Stundenkontingent angerechnet. Liegt sie woanders, etwa bei einem externen Generator, erhält der Kunde den Absatz als Textbaustein und fügt ihn selbst ein. Für den übrigen Inhalt seiner Datenschutzerklärung bleibt der Kunde verantwortlich (§ 6 Abs. 3 der Abo-Bedingungen). Fällt WEBklar beim Einfügen ein offensichtlicher Widerspruch auf, weist WEBklar den Kunden darauf hin; eine Pflicht zur Prüfung der Datenschutzerklärung entsteht daraus nicht.
⚖ Q18
Nr. 5: Einrichtung und Preis
(1) Die Einrichtung umfasst die Einrichtung nach dem Fragebogen, den Einbau des Widgets in die Website, den Datenschutz-Absatz nach Nr. 4 Abs. 9, die Abnahme durch den Kunden und die Freischaltung durch WEBklar.
(2) Die Einrichtung kostet 149 € einmalig je Website-Projekt, ohne Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG.
(3) Die voraussichtliche Dauer der Einrichtung nennt die Bestellseite vor der Bestellung. Sie ist eine Einschätzung und keine verbindliche Zusage eines Termins.
(4) Der Kunde bezahlt bei der Bestellung im Kundenportal über Stripe und erhält eine Rechnung.
(5) Der Preis steht neben dem Stundenkontingent des Wartungs-Abos: Die Einrichtung wird weder auf das Kontingent angerechnet noch damit bezahlt. Für den Betrieb des Terminplaners berechnet WEBklar neben dem Wartungs-Abo nichts weiter; er läuft, solange das Wartungs-Abo läuft (Nr. 8).
⚖ Q19, Q20
Nr. 7: Haftung für verpasste Termine
(1) Der Terminplaner ist ein Hilfsmittel. Die Einhaltung der Termine bleibt Sache des Kunden.
(2) WEBklar übernimmt keine Gewähr für die Zustellung der E-Mails (Nr. 6 Abs. 4).
(3) Für entgangenen Gewinn und Folgeschäden aus verpassten Terminen haftet WEBklar nur im Rahmen von § 13 Abs. 1 und 2 der Abo-Bedingungen.
(4) Der Haftungsrahmen des Kunden gegenüber seinen Gästen bleibt unberührt.
⚖ Q8
Nr. 8: Ende der Leistung
(1) Mit dem Ende des Wartungs-Abos endet der Terminplaner. WEBklar schaltet ihn spätestens am folgenden Tag ab und informiert den Kunden per E-Mail. Das gilt auch bei einem Wechsel ins Hosting-Abo und beim Widerruf des Abschlusses oder eines Wechsels ins Wartungs-Abo.
(2) Mit dem Abschalten nimmt der Terminplaner keine neuen Buchungen mehr an, und das Widget zeigt den Ausweichtext. Die Termine bleiben im Kundenportal sichtbar, und der Kunde kann sie als CSV-Datei exportieren. Gäste können über ihren Link absagen. Bereits angeforderte Erinnerungen laufen weiter. Der Kunde informiert seine Gäste.
(3) WEBklar löscht alle Termindaten und die Einstellungen 30 Tage nach dem Abschalten.
(4) Beginnt innerhalb dieser 30 Tage wieder ein Wartungs-Abo, schaltet WEBklar den Terminplaner mit den vorhandenen Daten und Einstellungen ohne weitere Kosten wieder ein. Nach der Löschung ist eine neue Einrichtung nötig (neuer Fragebogen, neuer Preis nach Nr. 5).
(5) Endet das Wartungs-Abo, bevor WEBklar den Terminplaner freigeschaltet hat, erstattet WEBklar den Einrichtungspreis vollständig.
(6) Auf Wunsch des Kunden in Textform schaltet WEBklar den Terminplaner jederzeit ab. Eine Erstattung des Einrichtungspreises folgt daraus nicht; für den Widerruf gilt Nr. 10.
⚖ Q6, Q7, Q9
Nr. 9 Abs. 4: Einstellung ohne Grund
(4) Eine Einstellung ohne einen Grund nach Absatz 2 ist ausgeschlossen. Gesetzliche Rechte von Verbrauchern bei Änderungen digitaler Produkte (§ 327r BGB) bleiben unberührt.
⚖ Q8
Nr. 10: Widerruf
(1) Verbraucher können die Bestellung der Einrichtung nach der Widerrufsbelehrung widerrufen. Belehrung und Muster-Widerrufsformular stehen in der Anlage „Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular (Einrichtung von Funktionen)“.
(2) Ob das Widerrufsrecht erlischt und ob der Kunde einen angemessenen Betrag für die bis dahin erbrachte Leistung schuldet, richtet sich nach der Zustimmung, die der Kunde bei der Bestellung gibt, und nach den Hinweisen zum Widerruf in der Anlage.
(3) Mit dem Widerruf endet der Terminplaner.
⚖ Q3, Q5, Q7
Nr. 11: Hinweise
(1) Keine Rechtsberatung. Der Hinweis am Buchungsformular, die Texte der Haken, der Datenschutz-Absatz und die Widerrufsbelehrung für Gäste sind Mustertexte für die Standardkonfiguration. WEBklar sorgt dafür, dass sie die Technik richtig beschreiben, und passt sie an, wenn sich die Technik ändert. Die Einstufung seiner Leistungen als Leistung für Verbraucher oder Unternehmer und als Freizeitleistung trägt der Kunde. Eine rechtliche Beratung im Einzelfall schuldet WEBklar nicht.
(2) Barrierefreiheit. Das Widget ist für die Bedienung mit Tastatur und Hilfstechniken gestaltet (Beschriftungen, Fokusführung, Fehlermeldungen als Live-Region). Eine Konformität nach WCAG 2.1 AA oder EN 301 549 sagt WEBklar nicht zu. Ob der Kunde als Dienstleistungserbringer unter das BFSG fällt (Ausnahme für Kleinstunternehmen, § 3 Abs. 3 BFSG), entscheidet und prüft der Kunde.
⚖ Q15, Q18, Q22
3.5 Auftragsverarbeitungsvertrag Terminplaner (Anlage A), Auszüge
Die Datei ist docs/rechtliches/avv-terminplaner.md; sie ist als Anlage A vollständig beigefügt (mit der Anlage der technischen und organisatorischen Maßnahmen).
Vorbemerkung Abs. 1 und 2: Abschluss
(1) Der Kunde schließt diesen Vertrag, wenn er im Kundenportal die Einrichtung des Terminplaners bestellt und dabei per Haken diesem Vertrag und der Leistungsbeschreibung „Terminplaner“ („Leistungsbeschreibung“) in der angezeigten Fassung zustimmt. Das Portal speichert die Fassung, den Zeitpunkt, das Kundenkonto und die angemeldete Person. Anschließend sendet WEBklar dem Kunden eine E-Mail, die beide Texte und die Widerrufsbelehrung in dieser Fassung als PDF enthält und auf sie verlinkt.
(2) Ein Mitarbeiter von WEBklar darf die Funktion nur einschalten, wenn der Kunde vorher in Textform (etwa im Chat des Kundenportals oder per E-Mail) erklärt hat, dass er diesem Vertrag und der Leistungsbeschreibung in der aktuellen Fassung zustimmt. WEBklar speichert die Fassung, das Datum und den Weg dieser Erklärung, den Zeitpunkt des Einschaltens und den Namen des Mitarbeiters. Der Kunde erhält die E-Mail nach Absatz 1 anschließend.
⚖ Q10, Q21
Nr. 3 Abs. 1: Daten der Gäste
(1) Daten der Gäste: Name und E-Mail-Adresse; auf Einstellung des Kunden außerdem Telefonnummer, eine Nachricht und Zusatzfelder, die der Kunde im Formular festlegt; die gebuchte Leistung, die Person oder der Platz und der Termin; der Status der Buchung mit den Zeitpunkten (Anlegen, Bestätigung, Annahme, Absage, Widerruf); Absagegrund und Vermerke zu einer Absage oder einem Widerruf (Freitext, auch mit dem Namen aus einer Widerrufserklärung); Preis, Zahlart, Zahlungsstatus und die Angabe, ob als Verbraucher gebucht wurde; der Nachweis der Zustimmungen (Fassung der Gästetexte, Zeitpunkt, Text des Buchungsknopfs, Anrede und Hashes (Prüfsummen) der gezeigten Texte); der Wunsch nach einer Erinnerung; der Zustellstatus der E-Mails an den Gast.
⚖ Q10
Nr. 4 Abs. 2: Weisungen
(2) Mit der Bestellung weist der Kunde WEBklar an, den Terminplaner nach seinen Einstellungen und der Leistungsbeschreibung zu betreiben. Weitere Weisungen ergeben sich aus den Einstellungen im Kundenportal (Leistungen, Personen oder Plätze, Zeiten, Felder des Formulars, Aufbewahrungsdauer, Erinnerungen, Einschalten und Ausschalten). Sonstige Weisungen erteilt der Kunde in Textform, etwa im Chat des Kundenportals. Weisungen, die über diese Einstellungen hinausgehen, setzt WEBklar nur um, wenn das technisch vorgesehen ist; sonst kann der Kunde den Terminplaner abschalten lassen (Nr. 8 Abs. 6 der Leistungsbeschreibung). Die Löschung auf Weisung nach Nummer 9 Abs. 6 setzt WEBklar immer um.
⚖ Q10
Nr. 7: Unterauftragsverarbeiter
(1) Der Kunde genehmigt den Einsatz der Hetzner Online GmbH, Industriestraße 25, 91710 Gunzenhausen, für den Betrieb des Servers, auf dem der Terminplaner läuft, und für dessen Sicherung (Rechenzentrum Falkenstein, Deutschland) sowie für den Versand der Buchungs-E-Mails über den SMTP-Dienst des Webhostings (Rechenzentrum Nürnberg, Deutschland). Eine Übermittlung in Drittländer findet nicht statt.
(2) Will WEBklar einen weiteren Unterauftragsverarbeiter hinzuziehen oder einen ersetzen, teilt es das dem Kunden mindestens vier Wochen vorher in Textform mit. Der Kunde kann innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund in Textform widersprechen. WEBklar setzt den neuen Unterauftragsverarbeiter nicht vor Ablauf dieser Frist ein. Kündigt ein Unterauftragsverarbeiter von WEBklar eine eigene Änderung mit kürzerer Frist an, informiert WEBklar den Kunden unverzüglich, nachdem die Ankündigung eingegangen ist; der Kunde kann dann unverzüglich widersprechen. Einigen sich die Parteien nicht, kann der Kunde den Terminplaner abschalten lassen und WEBklar ihn für diese Website zu dem Zeitpunkt beenden, zu dem der neue Unterauftragsverarbeiter eingesetzt wird. Die Daten werden dann nach Nummer 9 gelöscht, auf Weisung des Kunden früher (Nummer 9 Abs. 6).
(3) WEBklar verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf die Datenschutzpflichten nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO. Bei der Hetzner Online GmbH ist das deren Vertrag zur Auftragsverarbeitung, den WEBklar abgeschlossen hat. Kommt ein Unterauftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, haftet WEBklar dem Kunden für die Einhaltung dieser Pflichten (Art. 28 Abs. 4 Satz 2 DSGVO).
(4) Die Zahlung der Einrichtung über Stripe betrifft nur den Vertrag zwischen dem Kunden und WEBklar. Daten von Gästen oder Beschäftigten des Kunden gehen nicht an Stripe. Stripe ist deshalb kein Unterauftragsverarbeiter dieses Vertrags.
⚖ Q10
Nr. 8 Abs. 5: Nachweis und Archiv der Gästetexte
(5) Die Buchung speichert als Nachweis der Zustimmungen die Fassung der Gästetexte, den Zeitpunkt, den Text des Buchungsknopfs, die Anrede und Hashes der übrigen Texte, die der Gast gesehen hat, nicht diese Texte selbst. Damit sich der Wortlaut nachweisen lässt, bewahrt WEBklar jede Fassung der Gästetexte (Hinweis am Formular, Texte der Haken, Datenschutz-Absatz und Widerrufsbelehrung für Gäste) mit dem Zeitraum ihrer Verwendung auf, bis drei Jahre nach dem Ende des Terminplaners. WEBklar stellt sie dem Kunden auf Verlangen zur Verfügung.
⚖ Q26
Nr. 9: Löschung und Rückgabe
(1) Nicht bestätigte Buchungen löscht WEBklar 48 Stunden nach Ablauf der Bestätigungsfrist von 30 Minuten.
(2) Abgesagte und abgelehnte Termine löscht WEBklar 30 Tage nach der Absage oder Ablehnung. Terminanfragen, die der Kunde bis zum angefragten Terminbeginn nicht beantwortet, behandelt der Terminplaner als abgelehnt; die 30 Tage laufen dann ab diesem Zeitpunkt.
(3) Bestätigte und erledigte Termine löscht WEBklar nach der Aufbewahrungsdauer, gerechnet ab dem Ende des Termins. Der Kunde stellt sie im Kundenportal ein; die Vorgabe sind 90 Tage, einstellbar sind 14 bis 365 Tage.
(4) In der Versandwarteschlange für E-Mails leert WEBklar die Empfängeradresse und den Inhalt einer E-Mail nach dem Versand und löscht den Eintrag 7 Tage nach dem Versand. E-Mails, die nicht zugestellt werden können, löscht WEBklar mit Empfängeradresse und Inhalt 48 Stunden nach dem endgültigen Fehlschlag.
(5) Der Löschlauf läuft täglich; gelöscht wird frühestens nach Ablauf der jeweiligen Frist. Ist an einem Tag mehr zu löschen, als ein Lauf schafft, folgt der Rest im nächsten Lauf.
(6) Ist der Terminplaner abgeschaltet oder das Wartungs-Abo beendet, löscht WEBklar alle Termindaten und die Einstellungen 30 Tage danach. Bis dahin kann der Kunde die Termine im Kundenportal als CSV-Datei exportieren. Beginnt innerhalb dieser Frist wieder ein Wartungs-Abo, schaltet WEBklar den Terminplaner mit den vorhandenen Daten und Einstellungen wieder ein (Nr. 8 Abs. 4 der Leistungsbeschreibung). Früher löscht der Kunde einzelne Gastdaten selbst mit der Aktion „Gastdaten löschen“ (Nummer 8 Abs. 2); alle Daten löscht WEBklar auf Weisung des Kunden in Textform unverzüglich.
(7) Entwürfe aus dem Fragebogen, aus denen keine Bestellung geworden ist, löscht WEBklar 90 Tage nach der letzten Änderung.
(8) Die Daten sind in der täglichen Vollsicherung des Servers enthalten (§ 3 Abs. 5 der Abo-Bedingungen). Gelöschte Daten bleiben dort bis zu sieben Tage erhalten und werden dann überschrieben. Wird eine Sicherung zurückgespielt, holt der tägliche Löschlauf die fälligen Löschungen nach; Löschungen auf Weisung des Kunden wiederholt WEBklar.
(9) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
⚖ Q7, Q9, Q10
3.6 Gäste: Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular
Der Terminplaner erzeugt diese Belehrung mit den Angaben des Betriebs (alle vier Angaben sind Pflicht) und zeigt sie Verbrauchern beim Buchen und in der Bestätigungs-E-Mail. Grundlage ist das Muster der Anlage 1 und das Muster-Widerrufsformular der Anlage 2 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 2 EGBGB (Dateien docs/rechtliches/quellen/anlage-1.txt und anlage-2.txt, abgerufen 2026-10-02). Gestaltungshinweise für einen Dienstleistungsvertrag sind angewendet: Fristbeginn „des Vertragsabschlusses“, Wertersatz für Dienstleistungen; die Widerrufsfunktion nennt keine Internetadresse, sondern einen anderen geeigneten Hinweis. Ausgelassen sind die Textbausteine zu Waren und der Absatz zum elektronischen Webformular. Die Anrede ist immer „Sie“.
Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular für Gäste (Platzhalter für die Betriebsangaben)
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns ({{Name des Betriebs}}, {{Anschrift}}, Telefon: {{Telefon}}, E-Mail: {{E-Mail}}) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter „Vertrag widerrufen“ (Schaltfläche im Terminbereich auf unserer Website sowie Link „Termin verwalten“ in Ihrer Bestätigungs-E-Mail) ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
– An {{Name des Betriebs}}, {{Anschrift}}, {{E-Mail}}: – Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) – Bestellt am (*)/erhalten am (*) – Name des/der Verbraucher(s) – Anschrift des/der Verbraucher(s) – Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) – Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
⚖ Q12, Q13
3.7 Gäste: Haken und Hinweis zu Gesundheitsangaben
Die Haken stehen immer in der Sie-Form. Keiner ist vorangekreuzt.
Haken „Vorzeitiger Beginn“ (Pflicht, nur für Verbraucher bei Leistungen mit Preis, wenn der Termin vor Ablauf der Widerrufsfrist liegt; bei Anfragen mit Preis immer)
Ich verlange ausdrücklich, dass {{Firma}} mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Mir ist bekannt, dass mein Widerrufsrecht mit der vollständigen Erbringung der Leistung erlischt (§ 356 Abs. 5 Nr. 2 BGB). Widerrufe ich vor der vollständigen Erbringung, schulde ich einen angemessenen Betrag für die bis dahin erbrachte Leistung (§ 357a Abs. 2 BGB).
⚖ Q13, Q3
Haken „Stornobedingungen“ (Pflicht, wenn der Betrieb Stornobedingungen hinterlegt hat und die Leistung einen Preis hat)
Ich habe die Stornobedingungen gelesen.
⚖ Q16
Haken „Erinnerung“ (freiwillig; nur wenn der Betrieb Erinnerungen anbietet; {{n}} ist 2, 12, 24 oder 48)
Ich möchte {{n}} Stunden vor dem Termin eine Erinnerung per E-Mail erhalten. Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.
⚖ Q17
Hinweis über jedem Freitextfeld
Bitte keine Gesundheitsangaben.
⚖ Q11
3.8 Gäste: Datenschutz-Hinweis am Buchungsformular
Der Hinweis steht in der Zusammenfassung vor dem Absenden, zusammen mit einem Link auf die Datenschutzerklärung des Betriebs; es gibt keinen Haken dafür. Sie- oder Du-Fassung nach der Anrede des Betriebs; die Löschfristen sind die des Löschlaufs.
Fassung Sie
Datenschutz. Wir verwenden Ihre Angaben, um Ihren Termin zu verwalten und zu bestätigen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Betrieben wird der Terminkalender in unserem Auftrag von der WEBklar GbR (Server: Hetzner, Deutschland). Wir speichern Ihre Daten bis 90 Tage nach dem Termin, abgesagte Termine 30 Tage, nicht bestätigte Buchungen 48 Stunden nach Ablauf der Bestätigungsfrist. Es werden keine Cookies gesetzt. Bitte machen Sie keine Angaben zu Ihrer Gesundheit. Mehr erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung. Verantwortlich: {{Firma}}, {{Anschrift}}.
⚖ Q17, Q9
Fassung Du
Datenschutz. Wir verwenden deine Angaben, um deinen Termin zu verwalten und zu bestätigen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Betrieben wird der Terminkalender in unserem Auftrag von der WEBklar GbR (Server: Hetzner, Deutschland). Wir speichern deine Daten bis 90 Tage nach dem Termin, abgesagte Termine 30 Tage, nicht bestätigte Buchungen 48 Stunden nach Ablauf der Bestätigungsfrist. Es werden keine Cookies gesetzt. Bitte mach keine Angaben zu deiner Gesundheit. Mehr erfährst du in unserer Datenschutzerklärung. Verantwortlich: {{Firma}}, {{Anschrift}}.
⚖ Q17, Q9
3.9 Gäste: Hinweise in der Bestätigungs-E-Mail (G02)
Die Bestätigungs-E-Mail (Vorlage server/mail-templates/G02 Termin bestaetigt.html) enthält je nach Buchung einen der beiden folgenden Hinweise (hier die Sie-Fassung); danach folgt bei Widerrufsrecht die Belehrung aus Abschnitt 3.6. Die Du-Fassung ist inhaltlich gleich.
Widerrufsrecht besteht (Verbraucher)
Widerrufsrecht. Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen. Bis zum Beginn des Termins geht das über den Knopf „Vertrag widerrufen“; danach über das Formular „Vertrag widerrufen“ auf der Website von {{betrieb_name}} oder per E-Mail an {{betrieb_email}}. Die ausführliche Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular finden Sie weiter unten in dieser E-Mail.
⚖ Q2, Q12
Kein Widerrufsrecht (Freizeit-Dienstleistung mit festem Termin)
Für diese Buchung besteht kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Absagen richten sich nach den Stornobedingungen.
⚖ Q15, Q16
3.10 Gäste: Knopftexte
Die Knopftexte hängen davon ab, ob die Buchung verbindlich oder eine Anfrage ist und ob die Leistung einen Preis hat. Im Widget und auf der Bestätigungsseite heißen die Knöpfe:
Verbindliche Buchung mit Preis: Widget, dann Bestätigungsseite
Zahlungspflichtig buchen
Zahlungspflichtig bestätigen
⚖ Q14
Verbindliche Buchung ohne Preis: Widget, dann Bestätigungsseite
Termin buchen
Termin bestätigen
⚖ Q14
Anfrage: Widget, dann Bestätigungsseite
Termin anfragen
Anfrage absenden
⚖ Q14
Widerrufsfunktion: Knopf im Terminbereich, dann Bestätigung des Formulars
Vertrag widerrufen
Widerruf bestätigen
⚖ Q12, Q14
3.11 Anlagen A und B
- Anlage A: Auftragsverarbeitungsvertrag Terminplaner, Fassung 2026-10-05, als PDF
public/rechtliches/avv-terminplaner-2026-10-05.pdf(Quelledocs/rechtliches/avv-terminplaner.md). - Anlage B: Leistungsbeschreibung Terminplaner, Fassung 2026-10-05, als PDF
public/rechtliches/leistungsbeschreibung-terminplaner-2026-10-05.pdf(Quelledocs/rechtliches/leistungsbeschreibung-terminplaner.md). - Die Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular der Funktionen steht in Abschnitt 3.2 vollständig; ihr PDF ist
public/rechtliches/widerrufsbelehrung-funktionen-2026-10-05.pdf.
4. Fragen an die Kanzlei
Jede Frage hat vier Teile. Frage: was wir wissen möchten. Fundstelle im Text: wo der Text steht (Abschnitt 3, Anlage A oder B, Programm) und, als Kennung H1 bis C8, welche Punkte der früheren Listen offener Rechtsfragen die Frage mit abdeckt (Abschnitt 6.3 ordnet alle Kennungen zu). Unsere Annahme: der Stand, mit dem wir arbeiten; bitte bestätigen oder korrigieren. Alternative: was wir stattdessen täten. Die Zählung von § 356 BGB haben wir am 2026-10-05 auf gesetze-im-internet.de abgeglichen; für die übrigen Normen bitten wir um Gegenprüfung (Q3). Einordnungen wie „Annahme“ sind keine Rechtsurteile.
Q1: Alle Besteller wie Verbraucher (D1)
Frage. Der Inhaber hat entschieden, alle Besteller der Einrichtung (149 €) wie Verbraucher zu behandeln: Alle sehen die volle Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular und alle setzen die Haken zum vorzeitigen Beginn. Die Besteller sind meist Unternehmer (Betriebe mit eigener Website); ob jemand als Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) bestellt, kann WEBklar nicht verlässlich prüfen (Existenzgründer, Nebenerwerb). Genügt der Satz am Anfang des Dokuments „Das Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher. Wir zeigen die Belehrung und das Muster-Widerrufsformular trotzdem allen, die eine Funktion bestellen.“, damit Unternehmern kein vertragliches Widerrufsrecht entsteht und die Haken für sie nichts Falsches sagen?
Fundstelle im Text. Abschnitt 3.1 (Haken 1 bis 4), Abschnitt 3.2 (Einleitung des Dokuments und Belehrung), Leistungsbeschreibung Nr. 10 Abs. 1 („Verbraucher können die Bestellung der Einrichtung nach der Widerrufsbelehrung widerrufen“).
Unsere Annahme. Ja. Verbraucher haben das gesetzliche Widerrufsrecht, die Haken wirken bei ihnen; Unternehmern räumt die Einleitung kein Widerrufsrecht ein, die Haken schaden ihnen nicht. Die Abwicklung eines Widerrufs ist Handarbeit des Teams (Meldung T09); ob ein Unternehmer erstattet bekommt, entscheidet das Team im Einzelfall.
Alternative. Vor den Haken fragen, ob als Verbraucher oder als Unternehmer bestellt wird (Haken 3 und Belehrung nur für Verbraucher), oder den Terminplaner nur an Unternehmer verkaufen (Bestätigung nach § 14 BGB) und die Belehrung als freiwillige Zusage geben.
Q2: Beginn der Widerrufsfrist
Frage. Wann beginnt die Widerrufsfrist der Bestellung? Wir rechnen ab dem Zeitpunkt des Klicks auf „Zahlungspflichtig bestellen · 149 €“ (gespeichert im Nachweis); das Fristende wird nach § 193 BGB auf einen Werktag verschoben. Die Belehrung steht vor dem Klick auf der Bestellseite, auf einem dauerhaften Datenträger (PDF-Anhang der Bestellbestätigung K15) erhält der Kunde sie erst nach dem Zahlungseingang. Beginnt die Frist mit dem Klick (Annahme durch WEBklar), erst mit dem Zahlungseingang (bei SEPA-Lastschrift Tage später) oder erst mit dem Zugang von K15 (§ 356 Abs. 3 BGB)? Gilt dasselbe für die Gäste (Vertragsschluss bei verbindlicher Buchung mit der Bestätigung per Link, bei einer Anfrage mit der Annahme durch den Betrieb)?
Fundstelle im Text. Abschnitt 3.1 (Knopf), Abschnitt 3.2 („ab dem Tag des Vertragsabschlusses“), Abschnitt 3.9 (G02), Abschnitt 2.4; Programm: withdrawFeature rechnet mit dem Zeitpunkt des Klicks aus dem Nachweis (ersatzweise mit dem Bestellzeitpunkt), withdrawalDeadline mit 14 Tagen.
Unsere Annahme. Der Klick ist der Vertragsschluss: Mit ihm löst der Kunde die Zahlung aus, WEBklar lehnt die Bestellung nicht mehr ab. Die Belehrung ist vor dem Klick lesbar; K15 bestätigt sie mit den PDFs auf einem dauerhaften Datenträger.
Alternative. Die Frist ab Zahlungseingang oder ab Zugang von K15 rechnen und die Belehrung entsprechend formulieren („ab dem Tag, an dem Sie diese Bestellbestätigung erhalten“).
Q3: Zustimmungssatz: Erlöschen, Wertersatz, Kenntnis, dauerhafter Datenträger
Frage. Genügt Haken 3 („Ich verlange ausdrücklich, dass WEBklar vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Einrichtung des Terminplaners beginnt. Mir ist bekannt, dass mein Widerrufsrecht mit der vollständigen Erbringung der Einrichtung erlischt (§ 356 Abs. 5 Nr. 2 BGB). Widerrufe ich … schulde ich einen angemessenen Betrag … (§ 357a Abs. 2 BGB).“)? Bitte prüfen: (a) die Zählung der Norm für das Erlöschen bei Dienstleistungen (§ 356 Abs. 5 Nr. 2 BGB) und für den Wertersatz (§ 357a Abs. 2 BGB); (b) ob das ausdrückliche Verlangen und die Bestätigung der Kenntnis im selben Haken stehen dürfen; (c) ob der Wertersatz-Hinweis im Haken ausreicht oder auch in die Belehrung gehört; (d) ob K15 mit den Texten der Zustimmung, dem Zeitpunkt und den PDFs die nötige Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger ist.
Fundstelle im Text. Abschnitt 3.1 (Haken 3), Abschnitt 3.2 („Hinweise zum Widerruf“), Abschnitt 3.3 (Haken der News), Leistungsbeschreibung Nr. 10 Abs. 2; Programm: termineConsent (Register), onFeaturePaid (K15, Block „Zustimmungen“ und Anhänge).
Unsere Annahme. Der Haken erfüllt beides: Verlangen, Kenntnis vom Erlöschen und Hinweis auf den Wertersatz in einem Satz mit Zeitpunkt im Nachweis; K15 gibt den Satz zusammen mit der Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger wieder. Die Zählung entspricht der Fassung auf gesetze-im-internet.de vom 2026-10-05.
Alternative. Zwei Haken (Verlangen und Kenntnis getrennt); die Bestätigung als eigener, ausdrücklich so benannter Absatz in K15.
Q4: News-Altkunden (D7)
Frage. Seit 2026-09-30 verkauft WEBklar die News-Pinnwand (30 € einmalig) über denselben Bestellweg. Der damalige Haken zitierte für das Erlöschen des Widerrufsrechts § 356 Abs. 4 BGB und enthielt keinen Hinweis auf den Wertersatz (§ 357a Abs. 2 BGB). Er endete mit den folgenden Worten (Auszug aus dem Korrekturvermerk der Spezifikation; davor standen wie heute der Satz zum ausdrücklichen Verlangen und „Mir ist bekannt, dass mein Widerrufsrecht“):
erlischt, sobald der Einbau vollständig erbracht ist (§ 356 Abs. 4 BGB).
Eine gesetzliche Musterbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular gab es bei der Bestellung nicht (die damalige Leistungsbeschreibung nannte den Widerruf nur in einem eigenen Abschnitt, die Bestellbestätigung hatte keine Belehrung und keine Anhänge); der Preis war als „inklusive Umsatzsteuer“ angegeben. Lief bei diesen News-Altkunden, soweit sie Verbraucher sind, die Widerrufsfrist nach § 356 Abs. 3 BGB nicht an? Wenn ja: Sollen wir die Belehrung per Mail nachholen (Form, Inhalt, Zeitpunkt, Hinweis zum Wertersatz), oder genügt es, nur künftig die neuen Texte zu verwenden? Was gilt für bereits eingebaute und freigeschaltete News-Pinnwände (Erlöschen des Widerrufsrechts, Wertersatz)? Die Zahl der betroffenen Fälle liefert der Inhaber vor der Übergabe: [Anzahl der Bestellungen seit 2026-09-30 mit dem alten Text].
Fundstelle im Text. Abschnitt 3.3 (neuer und früherer Haken), Abschnitt 3.2 (Belehrung der Funktionen, die die News künftig ebenfalls nutzt); Programm: config.features.news (neuer Haken; bestehende Bestellungen behalten den damals gespeicherten Text und die Fassung); Entscheidung D7 der Spezifikation.
Unsere Annahme. Nach unserer Lesart (kein Rechtsurteil) kann die Frist bei fehlender ordnungsgemäßer Belehrung nach § 356 Abs. 3 BGB nicht angelaufen sein. Wir entscheiden nach Ihrem Befund: Belehrung nur nachholen, wenn die Frist danach nicht lief; sonst gelten die neuen Texte nur für künftige Bestellungen.
Alternative. Allen News-Altkunden vorsorglich die Belehrung samt Muster-Formular per Mail schicken (mit dem Hinweis, dass die Frist damit beginnt), unabhängig vom Befund; oder, wenn die Kanzlei keinen Handlungsbedarf sieht, nichts tun.
Q5: Wertersatz: Anteil am Gesamtpreis oder Stundenaufwand
Frage. Die Muster-Belehrung verlangt beim Widerruf einen angemessenen Betrag, der dem Anteil der bis zur Unterrichtung erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang entspricht (§ 357a Abs. 2 BGB). Unsere „Hinweise zum Widerruf“ sagen: „Der Betrag bemisst sich als Anteil am Gesamtpreis; Maß ist der im Arbeitsblatt erfasste Aufwand für die Einrichtung.“ Intern war „nach Stundenaufwand“ beschlossen (D3). Ist diese Berechnung (Anteil an 149 € nach dem erfassten Aufwand im Verhältnis zum Gesamtaufwand der Einrichtung dieses Projekts) zulässig, oder muss der Gesamtumfang vorab festgelegt werden, damit der Anteil bestimmbar ist?
Fundstelle im Text. Abschnitt 3.1 (Haken 3), Abschnitt 3.2 (Muster-Belehrung, Absatz „Haben Sie verlangt …“, und „Hinweise zum Widerruf“, dritter Punkt), Leistungsbeschreibung Nr. 10 Abs. 2; Mails K04 und T09; Programm withdrawFeature.
Unsere Annahme. Anteilig am Preis (nicht Stundensatz mal Zeit). Das Maß der erbrachten Leistung ist der im Arbeitsblatt des Einrichtungs-Tickets erfasste Aufwand, der Gesamtumfang der Aufwand der Einrichtung dieses Projekts nach dem Ticket. Eine feste Gesamtstundenzahl steht nicht im Vertrag.
Alternative. Den Gesamtumfang in der Leistungsbeschreibung festlegen (zum Beispiel feste Schritte oder eine Stundenzahl) und den Wertersatz nach erledigten Schritten bemessen; oder bei Widerruf nach Einbaubeginn pauschal einen festen Anteil ansetzen.
Q6: Volle Erstattung, wenn das Abo vor der Freischaltung endet
Frage. Leistungsbeschreibung Nr. 8 Abs. 5 lautet: „Endet das Wartungs-Abo, bevor WEBklar den Terminplaner freigeschaltet hat, erstattet WEBklar den Einrichtungspreis vollständig.“ Ist die Klausel wirksam und klar (§ 307 BGB), auch wenn WEBklar den Einbau schon begonnen oder fertiggestellt hat und auch wenn der Kunde das Abo selbst beendet? Außerdem: Nr. 8 Abs. 4 sagt, dass WEBklar den Terminplaner bei einem neuen Wartungs-Abo innerhalb der 30 Tage wieder einschaltet. Das Programm tut das nur für den Abschaltgrund „Abo beendet“ (abo_ende, nach Freischaltung), nie für abo_ende_vor_einrichtung: Nach der Erstattung bleibt der Terminplaner aus; ob und wie er wieder eingerichtet wird, entscheidet das Team im Einzelfall. Muss der Text das sagen?
Fundstelle im Text. Abschnitt 3.4 (Nr. 8 Abs. 4 bis 6), Abschnitt 2.3 Punkt 4; Programm: gleicheAboAb (Grund abo_ende_vor_einrichtung, Meldung T19 an das Team, keine automatische Rückkehr), Mail K22 Block „vor_einrichtung“.
Unsere Annahme. Die Klausel begünstigt den Kunden und ist unproblematisch. Die Rückkehr gilt nur für den Fall nach der Freischaltung; für den Erstattungsfall ist sie nicht gewollt, weil die Erstattung voll geschuldet bleibt.
Alternative. Die Erstattung auf den Fall beschränken, dass WEBklar noch nicht mit dem Einbau begonnen hat (sonst Wertersatz); Nr. 8 Abs. 4 um den Satz ergänzen, dass die Rückkehr nicht gilt, wenn der Einrichtungspreis erstattet wurde.
Q7: Ende mit dem Abo, auch bei Wechsel und Widerruf; Ausnahme für Pilot und Kulanz
Frage. (a) Leistungsbeschreibung Nr. 8 Abs. 1 lässt den Terminplaner mit dem Wartungs-Abo enden, auch beim Wechsel ins Hosting-Abo und beim Widerruf des Abschlusses oder eines Wechsels ins Wartungs-Abo. Ist diese Kopplung zulässig, obwohl der Kunde die Einrichtung einmalig bezahlt hat und sie ein eigener Vertrag ist? Wie verhält sich der Widerruf des Abos zum Einrichtungsvertrag, insbesondere wenn der Terminplaner schon freigeschaltet ist und deshalb nichts erstattet wird? (b) Ausnahme: Terminplaner, die das Team ohne Bestellung freigeschaltet hat (Pilot, Kulanz; im Programm unlockedByPurchase nicht wahr), nimmt der Abgleich aus und zählt sie im Tagesbericht als „ausgenommen“; sie laufen weiter, bis WEBklar sie abschaltet. Genügt der Satz „WEBklar schaltet ihn spätestens am folgenden Tag ab“ trotzdem, oder braucht es eine Klausel, die diese Kulanzfälle nennt? (c) Der Abgleich schaltet bei Lesefehlern nichts ab und versucht es am nächsten Tag; ein Abo im Status „Zahlungsverzug“ gilt als laufend. Ist „spätestens am folgenden Tag“ dann zu streng gesagt?
Fundstelle im Text. Abschnitt 3.4 (Nr. 8 Abs. 1 und 6, Nr. 10), Abschnitt 3.1 (Haken 4: „der Terminplaner endet mit dem Wartungs-Abo“), Abschnitt 2.3, Abschnitt 2.1 (Freischaltung ohne Bestellung); Programm: gleicheAboAb, endeTermineFuerKunde.
Unsere Annahme. Die Kopplung ist zulässig, weil der Terminplaner nur mit einem Wartungs-Abo betrieben wird und der Kunde das in Haken 4 liest. Kulanzfälle sind keine Verträge über die Einrichtung; ihre Ausnahme braucht keine Klausel. „Spätestens am folgenden Tag“ beschreibt den Normalfall.
Alternative. Nr. 8 Abs. 1 auf „in der Regel am folgenden Tag“ abschwächen; eine Kulanzklausel („Terminplaner, die WEBklar ohne Bestellung freigeschaltet hat, schaltet WEBklar nach eigenem Ermessen ab“) aufnehmen; beim Widerruf des Abos nach Freischaltung eine anteilige Erstattung prüfen.
Q8: Haftung für verpasste Termine; Erstattung bei Einstellung
Frage. (a) Leistungsbeschreibung Nr. 7 Abs. 3 beschränkt die Haftung für entgangenen Gewinn und Folgeschäden aus verpassten Terminen auf den Rahmen von § 13 Abs. 1 und 2 der Abo-Bedingungen (unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden; im Übrigen ausgeschlossen). Ist die Klausel gegenüber Verbrauchern mit § 309 Nr. 7 BGB vereinbar, und ist die Verweisung hinreichend transparent? (b) Braucht es gegenüber Unternehmern einen Höchstbetrag (etwa den Jahresbetrag des Wartungs-Abos)? (c) Nr. 9 Abs. 4 schließt eine Einstellung ohne Grund aus; zur Erstattung des Einrichtungspreises, wenn WEBklar den Terminplaner nach Nr. 9 Abs. 2 einstellt oder beendet, schweigt der Text. Braucht es eine (anteilige) Erstattung?
Fundstelle im Text. Abschnitt 3.4 (Nr. 7 und Nr. 9 Abs. 4; Nr. 9 Abs. 2 und 3 in Anlage B), Abo-Bedingungen § 13 (public/abo-bedingungen.html).
Unsere Annahme. Die Verweisung auf § 13 genügt; ein Höchstbetrag ist nicht nötig, weil § 13 Abs. 2 die Haftung schon auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Bei Einstellung aus den Gründen von Nr. 9 Abs. 2 erstattet WEBklar nichts, weil der Terminplaner bis dahin lief; die Rechte aus § 327r BGB bleiben.
Alternative. Einen Höchstbetrag gegenüber Unternehmern festlegen; bei Einstellung durch WEBklar den Einrichtungspreis anteilig für die Restlaufzeit erstatten.
Q9: 30 Tage nach dem Abschalten: Anker, Rückkehr, Sicherungen
Frage. Der Terminplaner endet mit dem Wartungs-Abo; WEBklar schaltet ihn spätestens am folgenden Tag ab und löscht alle Termindaten und Einstellungen 30 Tage nach dem Abschalten. Bis dahin kann der Kunde die Termine im Kundenportal ansehen und als CSV-Datei exportieren; beginnt ein neues Wartungs-Abo, schaltet WEBklar ohne Kosten mit den vorhandenen Daten wieder ein (Rückkehr, nur beim Abschaltgrund „Abo beendet“, abo_ende). Fragen: (a) Ist der Anker (Zeitpunkt des Abschaltens, disabledAt, nicht der Tag des Abo-Endes) und die Frist von 30 Tagen mit Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO vereinbar? (b) Darf die Rückkehr ohne neue Zustimmung zur Fassung automatisch erfolgen? (c) Gelöschte Daten bleiben in der täglichen Vollsicherung bis zu sieben Tage (Rückspielen holt der Löschlauf nach): genügt das? (d) Der tägliche Löschlauf löscht frühestens nach Ablauf der jeweiligen Frist, nicht sekundengenau; „48 Stunden“ und „30 Tage“ sind frühestmögliche Zeitpunkte (H4, A3). (e) Terminanfragen, die der Kunde bis zum angefragten Terminbeginn nicht beantwortet, gelten ab dann als abgelehnt, und die 30 Tage laufen ab diesem Zeitpunkt (AVV Nr. 9 Abs. 2). (f) Der Satz im Datenschutz-Absatz der Kunden-Website („Wird die Online-Terminbuchung abgeschaltet, zum Beispiel weil unser Vertrag mit WEBklar endet, werden alle Termindaten 30 Tage nach dem Abschalten gelöscht.“) und der Satz in Abschnitt 6c stimmen mit dem Programm überein, seit der tägliche Abgleich das Abschalten übernimmt.
Fundstelle im Text. Abschnitt 3.4 (Nr. 8 Abs. 3 und 4), Abschnitt 3.5 (AVV Nr. 9, besonders Abs. 2, 6 und 8), Abschnitt 2.3; frühere Punkte H4, A3, C4 (Sicherungen), C7 (Satz in 6c); Mail K22 und Datenschutzerklärung 6c (Hausrunde); Programm: LOESCHFRIST_TAGE, loescheAbgeschaltete, gleicheAboAb.
Unsere Annahme. Ja. 30 Tage ab dem Abschalten sind angemessen, weil der Kunde in dieser Zeit Termine ansehen und exportieren kann und eine Rückkehr kostenlos ist. Die Rückkehr stellt den früheren Stand wieder her; die zugestimmte Fassung gilt weiter, eine neue Fassung braucht ihre Zustimmung nach AVV Nr. 12. Der Sicherungsüberhang von sieben Tagen folgt aus der täglichen Vollsicherung bei Hetzner (letzte sieben Tagessicherungen) und steht offen im Vertrag.
Alternative. Das Modell der Website-Analyse: Löschung am 61. Tag nach dem Ende, Kopie der Daten auf Verlangen bis zum 46. Tag (AVV Website-Analyse Nr. 9 Abs. 2); oder 30 Tage ab dem Tag des Abo-Endes statt ab dem Abschalten.
Q10: AVV Terminplaner: Aufbau, Hetzner, Drittland, Daten, Weisungen
Frage. Bitte den AVV (Anlage A) prüfen; besonders: (a) der Abschluss durch Haken bei der Bestellung (Textform; Art. 28 Abs. 9 DSGVO) mit gespeicherter Fassung, Zeitpunkt, Konto und Person, und durch Zustimmung in Textform bei Freischaltung durch das Team (Q21); (b) die Wahl eines eigenen Vertrags (Geschwister des AVV der Website-Analyse, Vorrang vor Anlage 1 der Abo-Bedingungen) statt eines Rahmen-AVV oder eines Zusatzes, damit Kunden der Website-Analyse nicht neu zustimmen müssen; (c) Nr. 7: Hetzner Online GmbH, Rechenzentrum Falkenstein (Server und Sicherung) und Nürnberg (SMTP-Dienst des Webhostings) und der Satz „Eine Übermittlung in Drittländer findet nicht statt“, auch wenn ein Kunde den geheimen Kalender-Link in einem Kalenderdienst eines Anbieters wie Google oder Apple abonniert (das Abonnement richtet der Kunde ein, WEBklar übermittelt dorthin nichts) (A2); (d) Nr. 7 Abs. 4: Stripe ist kein Unterauftragsverarbeiter, weil keine Daten von Gästen oder Beschäftigten an Stripe gehen; (e) Aufruf des Widgets: IP-Adresse und Browser-Kennzeichen erhält der Server technisch bei jedem Abruf, Server-Protokolle 14 Tage (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) (A1); im Knopfmodus lädt das Widget die Konfiguration schon beim Laden der Seite (A6, C8), vom selben Server wie das Skript; (f) Beschäftigtendaten: Namen, Zeiten und der geheime Kalender-Link; der Kunde informiert seine Beschäftigten (C3); (g) Nr. 3 Abs. 1: Absagegrund und Vermerke (Freitext, auch mit dem Namen aus einer Widerrufserklärung) sowie Preis, Zahlart, Zahlungsstatus und die Angabe, ob als Verbraucher gebucht wurde; Nr. 2 Abs. 3: Zählungen ohne Personenbezug, die WEBklar für den sicheren Betrieb braucht, sind keine eigenen Zwecke; (h) Nr. 4 Abs. 2 und Nr. 9 Abs. 6: Löschung auf Weisung in Textform „unverzüglich“, ohne feste Frist.
Fundstelle im Text. Abschnitt 3.5 (Vorbemerkung Abs. 1 und 2, Nr. 3 Abs. 1, Nr. 4 Abs. 2, Nr. 7, Nr. 9), Anlage A vollständig mit der Anlage der technischen und organisatorischen Maßnahmen; frühere Punkte A1, A2, A6, C3, C8; Programm: baueNachweis, datenschutzAbsatz.
Unsere Annahme. Der AVV ist vollständig und passt zum Programm (Datenarten, Löschfristen, Unterauftragsverarbeiter sind durch Tests an den Code gebunden). Eine Drittlandübermittlung durch WEBklar findet nicht statt; das Kalender-Abonnement liegt in der Verantwortung des Kunden. „Unverzüglich“ genügt für die Löschung auf Weisung.
Alternative. Ein Rahmen-AVV mit einer Anlage je Funktion (Liste „Später“); im AVV einen Hinweis auf das Kalender-Abonnement bei Drittanbietern aufnehmen; für die Löschung auf Weisung eine feste Frist nennen (zum Beispiel 14 Tage).
Q11: Gesundheits-Ausschluss
Frage. Der Terminplaner ist nicht für den Gesundheitsbereich bestimmt (Art. 9 DSGVO). Schutzmaßnahmen: die Branchenfrage im Fragebogen (der Gesundheitsbereich ist wählbar, die Bestellung dann aber gesperrt), Haken 2 mit Aufzählung (Arzt-, Zahnarzt-, Psychotherapie-, Heilpraktiker- oder Physiotherapiepraxis), eine weiche Stichwortprüfung über Betriebsname, Leistungen und Felder, die das Team warnt, das Recht in Leistungsbeschreibung Nr. 4 Abs. 3, die Einrichtung abzulehnen oder den Terminplaner dort abzuschalten, der Hinweis „Bitte keine Gesundheitsangaben“ über jedem Freitextfeld und im Datenschutz-Hinweis (A5), die Pflicht des Kunden in AVV Nr. 11 Abs. 4. Reicht das, damit WEBklar als Auftragsverarbeiter keine besonderen Kategorien verarbeitet? Und: Leistungsbeschreibung Nr. 4 Abs. 3 sagt nichts zur Erstattung, wenn WEBklar die Einrichtung wegen des Gesundheitsbereichs ablehnt oder abschaltet; muss der Text das regeln?
Fundstelle im Text. Abschnitt 3.1 (Haken 2), Abschnitt 3.4 (Nr. 4 Abs. 3), Abschnitt 3.7 (Hinweis), Anlage A Nr. 3 Abs. 3 und Nr. 11 Abs. 4; früherer Punkt A5; Programm: BRANCHEN, gesundheitsWarnungen, bestellpruefung.
Unsere Annahme. Die Kombination aus Frage, Haken, Warnung und Ablehnungsrecht genügt; die Aufzählung im Haken ist beispielhaft. Lehnt WEBklar die Einrichtung ab, erstattet WEBklar den Preis aus Kulanz (nach Widerruf oder Kulanz, kein Satz im Text).
Alternative. Eine ausdrückliche Erstattungsklausel für die Ablehnung; die Aufzählung im Haken durch „Heilkunde und Gesundheitsversorgung“ ersetzen; eine zweite Bestätigung im Fragebogen.
Q12: Gäste-Belehrung: Abweichungen vom Muster und Gesetzlichkeitsfiktion
Frage. Die Belehrung für Gäste (Abschnitt 3.6) beruht auf dem Muster der Anlage 1 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 2 EGBGB, angepasst für einen Dienstleistungsvertrag. Genügt sie für die Gesetzlichkeitsfiktion, obwohl sie abweicht? (a) Die Klammer zu den Lieferkosten im Absatz „Folgen des Widerrufs“ bleibt stehen, weil der Gestaltungshinweis keine Streichung bei Dienstleistungen vorsieht (B1); dasselbe gilt für die Belehrung der Funktionen (Abschnitt 3.2). (b) Die Widerrufsfunktion nennt statt einer Internetadresse einen „anderen geeigneten Hinweis“: die Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ im Terminbereich und den Link „Termin verwalten“ in der Bestätigungs-E-Mail; die Adresse der Seite fehlt (B5). (c) „… dass die Dienstleistungen … beginnen soll“ steht im Singular des Gesetzestexts (B2). (d) Das Widget zeigt die Belehrung aufklappbar in der Zusammenfassung vor dem Knopf, die Bestätigungs-E-Mail enthält sie als Text (H1). (e) Die Fiktion gilt nur, wenn das Muster inhaltlich und gestalterisch dem Gesetz entspricht; Zeilenumbrüche, Überschriften und die Aufzählung im Formular sind unsere Darstellung (B6).
Fundstelle im Text. Abschnitt 3.6, Abschnitt 3.2 (Lieferkosten-Klammer und Widerrufsfunktion mit Adresse der Widerrufsseite bei den Funktionen), Abschnitt 3.9, Abschnitt 3.10 („Vertrag widerrufen“); frühere Punkte H1, B1, B2, B5, B6; Programm: widerrufsbelehrung, Muster in docs/rechtliches/quellen/.
Unsere Annahme. Ja: Die Abweichungen sind die Ausfüllung der Lücken, die das Muster vorsieht, oder der Gesetzestext selbst; die aufklappbare Darstellung ist zulässig, weil sie vor dem Absenden vollständig erreichbar ist.
Alternative. Die Klammer zu den Lieferkosten streichen; die Widerrufsfunktion zusätzlich mit der Adresse der Seite des Betriebs nennen; die Belehrung ohne Aufklappen offen anzeigen; „beginnen sollen“ im Plural.
Q13: Gäste: Haken zum vorzeitigen Beginn und Wertersatz
Frage. Der Haken „Vorzeitiger Beginn“ (Abschnitt 3.7) wird nur Verbrauchern bei Leistungen mit Preis gezeigt, wenn der Termin vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt; bei Anfragen mit Preis immer, weil der Tag der Annahme nicht feststeht. Die Frist rechnen wir mit 14 Tagen ab dem Tag nach dem Vertragsschluss im Berliner Kalender (§§ 187, 188, 193 BGB), gerechnet ab Buchungszeitpunkt plus Haltezeit. (a) Genügt der Haken (Verlangen, Kenntnis, Wertersatz) in dieser Form? (b) Der Absatz zum Wertersatz steht immer in der Belehrung, auch wenn der Gast keinen vorzeitigen Beginn verlangt hat, weil das Muster ihn für Dienstleistungen vorsieht (B4). Ist das unschädlich? (c) Liegt der Termin nach Ablauf der Frist, zeigen wir keinen Haken: stimmt das?
Fundstelle im Text. Abschnitt 3.7 (Haken „Vorzeitiger Beginn“), Abschnitt 3.6 (Absatz „Haben Sie verlangt …“); früherer Punkt B4; Programm: ZUSTIMMUNG_VORZEITIG, brauchtZustimmungVorzeitig.
Unsere Annahme. Ja zu (a) bis (c): Der Haken wirkt nur, wo ein Widerrufsrecht noch besteht und die Leistung vor Fristende beginnt; der Muster-Absatz zum Wertersatz bleibt unverändert, um die Fiktion nicht zu gefährden.
Alternative. Den Haken bei jeder Buchung mit Preis zeigen; den Wertersatz-Absatz nur bei gesetztem Haken in die Belehrung aufnehmen (Abweichung vom Muster).
Q14: Anfrage mit Festpreis, Bestätigungslink und Seitenknopf als Bestellung
Frage. Wann ist die Buchung eines Gastes eine Bestellung mit Zahlungspflicht im Sinne von § 312j Abs. 3 BGB? Unser Ablauf: Bei einer verbindlichen Buchung mit Preis trägt der Knopf im Widget die Aufschrift „Zahlungspflichtig buchen“; der Gast bestätigt dann per Link in einer E-Mail, und die Bestätigungsseite hat den Knopf „Zahlungspflichtig bestätigen“; erst damit kommt der Vertrag zustande. Bezahlt wird vor Ort. Bei einer Terminanfrage, auch mit Festpreis, heißen die Knöpfe „Termin anfragen“ und „Anfrage absenden“, der Vertrag kommt erst mit der Annahme durch den Betrieb zustande. Ohne Preis lauten die Knöpfe „Termin buchen“ und „Termin bestätigen“. Genügt das? Muss der Knopf einer Anfrage mit Festpreis ebenfalls „zahlungspflichtig“ heißen? Ist der Seitenknopf auf der Bestätigungsseite die maßgebliche Bestellung?
Fundstelle im Text. Abschnitt 3.10 (Knopftexte), Abschnitt 2.2 Punkt 2; Programm: knopfText.
Unsere Annahme. Ja: Die zahlungspflichtige Handlung ist die Bestätigung auf der Bestätigungsseite; bei einer Anfrage entsteht die Zahlungspflicht erst mit der Annahme, die der Betrieb erklärt und nicht der Gast.
Alternative. Auch den Knopf einer Anfrage mit Festpreis „Zahlungspflichtig anfragen“ nennen; bei einem Preis den Preis am Knopf zeigen.
Q15: Einstufung als Freizeitleistung und Hinweis im Portal
Frage. Im Kundenportal stuft der Betrieb selbst ein, ob seine Termine Freizeitveranstaltungen zu einem festen Termin sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB); kreuzt er das an, zeigt der Terminplaner keine Widerrufsbelehrung, kein Formular und keine Widerrufsfunktion, und die Bestätigung nennt den Satz aus Abschnitt 3.9. Der Hinweis dazu im Portal lautet:
Nur ankreuzen, wenn deine Termine Freizeitveranstaltungen zu einem festen Termin sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB), zum Beispiel ein einzelner Tanzabend, ein Kurs oder ein Escape Room. Nach unserer Einschätzung gilt bei Friseur, Kosmetik, Nagel- und Fußpflege, Tattoo, Fotoshootings, Coaching und Beratung in der Regel ein Widerrufsrecht; bei Massage und Wellness ist die Einordnung unklar, im Zweifel gilt ein Widerrufsrecht. Kreuzt du es an, zeigt der Terminplaner keine Widerrufsbelehrung. Kreuzt du es zu Unrecht an, können deine Gäste noch bis zu 12 Monate und 14 Tage widerrufen. Das ist keine Rechtsberatung: Im Zweifel nicht ankreuzen oder dich rechtlich beraten lassen.
Ist diese Einschätzung vertretbar, vor allem für Fotoshootings, Coaching, Beratung, Tattoo und Massage? Genügt „Das ist keine Rechtsberatung“, oder haftet WEBklar, wenn ein Betrieb zu Unrecht ankreuzt und Gäste noch bis zu 12 Monate und 14 Tage widerrufen können? Ein zweiter Hinweis im Portal (WIDERRUF_HINWEIS) erklärt dem Betrieb, dass Privatpersonen eine Buchung 14 Tage nach Vertragsschluss widerrufen können (bei Anfragen zählt die Annahme), dass das Widerrufsrecht seiner Stornoregel vorgeht, dass bei vorzeitigem Beginn Wertersatz geschuldet sein kann (§ 357a Abs. 2 BGB) und dass der Terminplaner Belehrung und Knopf „Vertrag widerrufen“ automatisch zeigt.
Fundstelle im Text. Abschnitt 3.9 (Satz „kein Widerrufsrecht“), Leistungsbeschreibung Nr. 4 Abs. 8 und Nr. 11 Abs. 1 (die Einstufung trägt der Kunde); Programm: FREIZEIT_HINWEIS, WIDERRUF_HINWEIS, zeigtWiderruf.
Unsere Annahme. Friseur, Kosmetik, Nagel- und Fußpflege, Tattoo, Fotoshootings, Coaching und Beratung fallen in der Regel nicht unter die Ausnahme; bei Massage und Wellness ist die Einordnung unklar, im Zweifel besteht ein Widerrufsrecht. Der Hinweis stellt die Einstufung klar dem Betrieb zu.
Alternative. Die Einstufung nicht dem Betrieb überlassen: Der Terminplaner zeigt die Belehrung immer, die Freizeit-Ausnahme gibt es nicht; oder die Beispiele im Hinweis streichen.
Q16: Storno-Muster (50 Prozent, 24 Stunden) und Wegfall bei kostenlosen Leistungen
Frage. Die Vorlagen schlagen dem Betrieb Stornobedingungen vor, zum Beispiel für Salon, Kosmetik und Beratung:
Sie können Ihren Termin bis 24 Stunden vorher kostenlos absagen oder verschieben (Link in der Bestätigungsmail). Danach oder bei Nichterscheinen berechnen wir für den freigehaltenen Termin 50 % des Preises. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist. Ihr gesetzliches Widerrufsrecht bleibt unberührt.
(Bei Tattoo und Fotografie 48 Stunden.) Im Portal steht neben dem Textfeld der Hinweis:
Das ist ein Muster, kein Rechtstext. Bitte prüfe es und passe es an deine Bedingungen an.
(a) Hält das Muster einer Kontrolle nach § 307 BGB (und § 309 Nr. 5 BGB gegenüber Verbrauchern) stand, soweit es als Vorschlag für den Betrieb dient? (b) Bei Leistungen ohne Preis entfallen der Vorschlag und der Pflicht-Haken „Ich habe die Stornobedingungen gelesen.“. Genügt das? (c) Die Bestätigungs-E-Mail G02 zeigt den Stornotext und im Block „kein_widerruf“ den Satz „Absagen richten sich nach den Stornobedingungen“ auch bei kostenlosen Buchungen, und die Einbauanleitung für Mitarbeiter nennt den Stornotext unabhängig vom Preis. Ist das bei kostenlosen Leistungen irreführend? Wir wollen für G02 einen neutralen Satz festlegen (Checkliste, Abschnitt 7.4).
Fundstelle im Text. Abschnitt 3.7 (Haken „Stornobedingungen“), Abschnitt 3.9 (G02); Programm: stornoText, STORNO_PROZENT, pruefeEingabe, STORNO_MUSTER_HINWEIS.
Unsere Annahme. Der Vorschlag ist ein Muster mit Nachweisvorbehalt und dem Hinweis auf das Widerrufsrecht; der Betrieb prüft und passt ihn an. Ohne Preis gibt es nichts zu stornieren. Der Satz in G02 wird für kostenlose Buchungen neutral gefasst.
Alternative. Keinen Stornovorschlag mitliefern; oder 50 Prozent durch eine feste Gebühr oder einen Staffelsatz ersetzen.
Q17: Datenschutz- und Impressum-Link; Widerrufssatz am Erinnerungshaken
Frage. (a) Der Datenschutz-Hinweis am Buchungsformular verweist auf die Datenschutzerklärung des Betriebs; das Widget ließe den Link sonst still weg. Deshalb verlangt das Bestell-Gate vor der Bestellung die Adressen von Impressum und Datenschutzerklärung (H3). Ist die Pflicht ausreichend, oder müssen Links zu Datenschutzerklärung und Impressum direkt am Haken stehen? (b) Der Erinnerungshaken endet mit „Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.“ (Art. 7 Abs. 3 DSGVO), ohne Widerrufsweg und ohne Link am Haken; die Einzelheiten stehen im Datenschutz-Absatz (H2). Genügt das?
Fundstelle im Text. Abschnitt 3.7 (Haken „Erinnerung“), Abschnitt 3.8 (Datenschutz-Hinweis); frühere Punkte H2, H3; Programm: ZUSTIMMUNG_ERINNERUNG, formularHinweis, bestellpruefung.
Unsere Annahme. Ja: Der Satz am Haken informiert vor der Einwilligung über das Recht zum Widerruf, die Einzelheiten und der Weg stehen im Hinweis und im Datenschutz-Absatz.
Alternative. Den Widerrufsweg („über den Link in der E-Mail oder per Nachricht an {{E-Mail}}“) in den Haken schreiben; Links zu Datenschutzerklärung und Impressum neben den Haken setzen.
Q18: Datenschutz-Absatz auf der Kundenseite: Einfügen durch WEBklar im Preis
Frage. Leistungsbeschreibung Nr. 4 Abs. 9: Liegt die Datenschutzerklärung in der von WEBklar betreuten Website, fügt WEBklar beim Einbau den Datenschutz-Absatz für die Online-Terminbuchung ein, das gehört zur Einrichtung und wird nicht auf das Stundenkontingent angerechnet; sonst erhält der Kunde den Absatz als Textbaustein. Der Kunde bleibt für seine Datenschutzerklärung verantwortlich; fällt WEBklar ein offensichtlicher Widerspruch auf, weist WEBklar darauf hin, eine Prüfpflicht entsteht nicht. (a) Ist das Einfügen eines Mustertextes durch WEBklar eine Rechtsdienstleistung (§ 2 RDG), oder bleibt es Technik und Mustertext (Nr. 11 Abs. 1)? (b) Reicht die Abgrenzung der Verantwortung? (c) Dieselbe Regel steht in der Leistungsbeschreibung der Website-Analyse (Nr. 4 Abs. 4); wir wollen sie für beide gleich halten.
Fundstelle im Text. Abschnitt 3.4 (Nr. 4 Abs. 9, Nr. 11 Abs. 1); docs/rechtliches/leistungsbeschreibung-website-analyse.md Nr. 4 Abs. 4; Programm: datenschutzAbsatz.
Unsere Annahme. Das Einfügen eines unveränderten Mustertextes mit Hinweis ist keine Rechtsdienstleistung im Einzelfall; die Verantwortung bleibt beim Kunden.
Alternative. WEBklar fügt nichts ein und liefert nur den Textbaustein; oder WEBklar fügt ein und der Kunde bestätigt den Text ausdrücklich.
Q19: Preisangabe nach § 19 UStG; Preis am Knopf
Frage. (a) Die Einrichtung steht überall mit „149 € einmalig, ohne Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG“ (Haken 4, Leistungsbeschreibung Nr. 5 Abs. 2, K15: „einmalig, ohne Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG; der Terminplaner läuft, solange Dein Wartungs-Abo läuft“). Früher stand bei den News „inklusive Umsatzsteuer“, das haben wir korrigiert. Ist die Angabe als Endpreis richtig, solange WEBklar Kleinunternehmer bleibt, und was ist bei Überschreiten der Grenze zu tun? (b) Der Knopf trägt den Preis: „Zahlungspflichtig bestellen · 149 €“. Ist der Zusatz mit § 312j Abs. 3 BGB vereinbar und nötig?
Fundstelle im Text. Abschnitt 3.1 (Haken 4 und Knopf), Abschnitt 3.4 (Nr. 5); Programm: ustHinweis, TERMINE_PREIS, termineConsent.
Unsere Annahme. WEBklar bleibt Kleinunternehmer (der Inhaber bestätigt das, Abschnitt 7.1); der Preis am Knopf schadet nicht, weil die gesetzlichen Worte „zahlungspflichtig bestellen“ unverändert davor stehen.
Alternative. Knopf ohne Preis und den Preis direkt darüber zeigen; bei Überschreiten der Kleinunternehmergrenze Preise und Texte neu fassen (neues Fassungsdatum).
Q20: Pflichtinformationen (Art. 246a § 1 EGBGB) als Haken und in K15
Frage. Haken 4 bestätigt, dass der Besteller die Pflichtinformationen gelesen hat: Leistung (Einrichtung des Terminplaners für diese Website: ein Widget an einer Stelle, gestaltet nach dem Fragebogen, mit Einbau und Datenschutz-Absatz), Gesamtpreis, voraussichtliche Dauer, Ende mit dem Wartungs-Abo, und dass er die Widerrufsbelehrung gelesen hat. Genügen Haken 4 zusammen mit der Belehrung, den versionierten Links auf Leistungsbeschreibung und AVV und der Bestellbestätigung K15 (Zustimmungstexte und PDF-Anhänge) den Informationspflichten nach Art. 246a § 1 Abs. 1 EGBGB? Wird zwischen Klick und Zahlung eine neue Fassung veröffentlicht, schickt K15 die Unterlagen der Fassung, der der Kunde zugestimmt hat (der vereinbarten Fassung), nicht die aktuelle; fehlen sie, geht K15 ohne Anhänge und das Team sendet sie von Hand. Ist das ausreichend?
Fundstelle im Text. Abschnitt 3.1 (Haken 4), Abschnitt 3.4 (Nr. 5), Abschnitt 2.1 Schritt 6; Programm: k15Rechtsunterlagen, onFeaturePaid, legalPdfAttachments.
Unsere Annahme. Ja: Die Informationen stehen vor der Bestellung im Text der Seite und in den Unterlagen; der Haken macht die Kenntnisnahme nachweisbar; K15 gibt sie auf einem dauerhaften Datenträger wieder.
Alternative. Die Pflichtinformationen als eigenen Textblock auf der Bestellseite und in K15 im Wortlaut wiederholen, statt sie im Haken zu bündeln.
Q21: Freischaltung durch das Team mit Zustimmung in Textform; K16 mit PDFs
Frage. Ohne Bestellung (Pilot, Kulanz) schaltet das Team einen Terminplaner im Modus „on“ nur frei, wenn der Kunde vorher in Textform (Chat im Kundenportal oder E-Mail) zugestimmt hat, außer bei Pilotadressen. Das Portal speichert Datum, Weg, die Fassung beider Unterlagen und den Namen des Mitarbeiters (ohne Stripe-Sitzung, IP und Browser); WOMS liefert dafür eine Textvorlage, die Leistungsbeschreibung und AVV in der Fassung verlinkt und um „Ich stimme zu“ sowie die Bestätigung bittet, dass das Angebot nicht im Gesundheitsbereich liegt. Danach geht K16 mit Leistungsbeschreibung und AVV als PDF an den Kunden. Genügt das? (a) Zustimmung durch eine Chat-Antwort für den AVV (Art. 28 Abs. 9 DSGVO) und die Leistungsbeschreibung; (b) der Nachweis ist der Eintrag des Mitarbeiters, die Chat-Nachricht bleibt im Portal; (c) K16 nennt die Anhänge nicht im Text und ist die Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger; (d) für diesen Weg gibt es keine Widerrufsbelehrung (kein Kauf, kein Preis); (e) auch das Wiedereinschalten eines abgeschalteten Terminplaners verlangt dieselbe Textform.
Fundstelle im Text. Abschnitt 3.5 (Vorbemerkung Abs. 2), Abschnitt 2.1 (Freischaltung ohne Bestellung); Programm: termineTextformNoetig, textformFuerAktivierung, adminActivate, textformNachweisText, meldeFreigeschaltet; Zusammenhang mit Q7.
Unsere Annahme. Ja: Textform genügt für die Zustimmung zu Leistungsbeschreibung und AVV, der Nachweis des Mitarbeiters mit dem Chatverlauf im Portal ist hinreichend, und K16 liefert den dauerhaften Datenträger.
Alternative. Die Zustimmung durch den Kunden selbst im Portal (Haken) einholen, auch für Kulanzfälle; K16 im Text auf die Anhänge hinweisen lassen.
Q22: BFSG-Satz ohne Konformitätszusage
Frage. Leistungsbeschreibung Nr. 11 Abs. 2 sagt: Das Widget ist für die Bedienung mit Tastatur und Hilfstechniken gestaltet (Beschriftungen, Fokusführung, Fehlermeldungen als Live-Region); eine Konformität nach WCAG 2.1 AA oder EN 301 549 sagt WEBklar nicht zu; ob der Kunde als Dienstleistungserbringer unter das BFSG fällt (Ausnahme für Kleinstunternehmen, § 3 Abs. 3 BFSG), entscheidet und prüft der Kunde. Ist die Formulierung ohne Konformitätszusage zulässig und für den Kunden klar genug? Nach unserem Stand gab es für das Widget bisher keinen Lauf mit einem automatischen Prüfwerkzeug oder einem Screenreader.
Fundstelle im Text. Abschnitt 3.4 (Nr. 11 Abs. 2).
Unsere Annahme. Ja. Der Satz sagt nur, was gestaltet wurde, und weist die Prüfung des BFSG dem Kunden zu.
Alternative. Den Satz streichen; oder eine Prüfung des Widgets beauftragen und die Aussage danach anpassen.
Q23: Nachweis der Bestellung mit IP-Adresse und Browser; Aufbewahrung drei Jahre
Frage. Beim Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen“ speichert das Portal als Nachweis die gezeigten Texte und Fassungen, den Zeitpunkt, die Stripe-Sitzung, IP-Adresse und Browserkennung, das Konto und die angemeldete Person. Die Datenschutzerklärung sagt dazu:
Bestellen Sie eine Funktion (News-Pinnwand, Terminplaner), speichern wir als Nachweis die Texte und Fassungen, denen Sie zugestimmt haben, den Zeitpunkt Ihres Klicks auf „Zahlungspflichtig bestellen“, die Stripe-Sitzung, IP-Adresse und Browserkennung sowie Ihr Konto und die angemeldete Person. Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 lit. b, c und f DSGVO; unser berechtigtes Interesse ist der Nachweis des Vertragsschlusses und der Zustimmungen, insbesondere für den Widerruf. Diese Angaben löschen wir drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem Ihr letztes Abo endet. Den Entwurf Ihres Fragebogens speichern wir bis zu 90 Tage nach Ihrer letzten Änderung und löschen ihn danach, wenn Sie nichts bestellt haben.
Ist die Speicherung der IP-Adresse und der Browserkennung für den Nachweis des Vertragsschlusses und der Zustimmungen erforderlich (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) und die Aufbewahrung bis drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem das letzte Abo endet, angemessen? Genügt die Information in der Datenschutzerklärung?
Fundstelle im Text. Abschnitt 2.1 Schritt 4, Datenschutzerklärung § 7 (Hausrunde); Programm: speichereZustimmung, zustimmungFuerSitzung, findDueDeletions (Löschung der Nachweise gemeinsam mit den Abo-Daten des Kunden).
Unsere Annahme. Ja: Der Nachweis dient dem Widerrufsrecht und der Beweisführung; die Frist entspricht der regelmäßigen Verjährung samt Ablauf des Jahres.
Alternative. IP-Adresse und Browserkennung weglassen (nur Zeit, Texte, Konto); oder eine kürzere Frist, etwa bis zum Ablauf der Widerrufsfrist und der Gewährleistung.
Q24: Rollen in Abschnitt 6c; Entwurfsaufbewahrung 90 Tage
Frage. Die Datenschutzerklärung von WEBklar (Abschnitt 6c) beschreibt WEBklar als Auftragsverarbeiter für die Daten der Gäste und als Verantwortlichen für die Betriebsdaten im Kundenportal, den Entwurf des Fragebogens und die Bestellung (C1). (a) Stimmt die Rollenverteilung? (b) Der Satz „mit der Buchung speichern wir die IP-Adresse nicht“ ist durch einen Test belegt (Buchung ohne IP und Browser-Kennzeichen); für den Missbrauchsschutz merkt sich der Server Zeitpunkte je IP-Adresse nur im Arbeitsspeicher (C2). Genügt die Darstellung? (c) Anfragen von Gästen leitet WEBklar an den Kunden weiter (A4). (d) Entwürfe aus dem Fragebogen ohne Bestellung löscht WEBklar 90 Tage nach der letzten Änderung: Ist diese Frist zweckgebunden und angemessen?
Fundstelle im Text. Abschnitt 2.1 Schritt 2, Anlage A Nr. 8 und Nr. 9 Abs. 7; Datenschutzerklärung 6c (docs/rechtliches/termine-datenschutz-6c.md, Hausrunde); frühere Punkte C1, C2, A4; Programm: ENTWURF_TAGE.
Unsere Annahme. Die Rollen sind richtig verteilt (wie beim Abschnitt 6b der Website-Analyse); 90 Tage Entwurf sind angemessen, weil Kunden Fragebögen über Wochen ausfüllen.
Alternative. Entwürfe kürzer aufbewahren (30 Tage) oder nur auf ausdrückliches Speichern des Kunden.
Q25: Mindestlaufzeit des Wartungs-Abos und Terminplaner
Frage. Das Wartungs-Abo hat eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten (§ 8 der Abo-Bedingungen) und ist danach zum Monatsende kündbar. Der Terminplaner hat keine eigene Laufzeit und kein Sonderkündigungsrecht; er endet mit dem Abo. Bestellbar ist er nur bei aktivem Abo ohne vorgemerkte Kündigung (Abschnitt 2.1 Schritt 1). (a) Ist es unbedenklich, dass der Kunde 149 € einmalig für etwas zahlt, das mit dem Abo enden kann, zum Beispiel wenn die Mindestlaufzeit bald endet? (b) Reicht Haken 4 („der Terminplaner endet mit dem Wartungs-Abo“) für die Transparenz, oder braucht die Bestellseite einen Hinweis auf das Ende der laufenden Mindestlaufzeit?
Fundstelle im Text. Abschnitt 3.1 (Haken 4), Abschnitt 3.4 (Nr. 8 Abs. 1 und 5), Abo-Bedingungen § 8 (public/abo-bedingungen.html); Programm: bestellbar, laeuft.
Unsere Annahme. Ja: Ohne vorgemerkte Kündigung läuft das Abo weiter; wird es später gekündigt, greift die Erstattung nur vor der Freischaltung, danach hat der Kunde den Terminplaner genutzt.
Alternative. Auf der Bestellseite das Ende der Mindestlaufzeit anzeigen; bei Beendigung in den ersten Monaten nach der Freischaltung anteilig erstatten.
Q26: Nachweis der Gäste: Hash und Archiv der Textfassung
Frage. Die Buchung eines Gastes speichert als Nachweis die Fassung der Gästetexte, den Zeitpunkt, den Text des Buchungsknopfs, die Anrede und Hashes der gezeigten Texte, nicht diese Texte selbst. WEBklar archiviert jede Fassung der Gästetexte (Hinweis am Formular, Texte der Haken, Datenschutz-Absatz, Belehrung für Gäste) mit Platzhaltern für die Betriebsangaben bis drei Jahre nach dem Ende des Terminplaners. Die Betriebsangaben (Name, Anschrift, Stornotext, Stunden der Erinnerung, Aufbewahrung) ändern sich später; der Stornotext hat eine eigene Version. Genügt der Hash zusammen mit dem Archiv der Textfassung, um die Zustimmung eines Gastes nachzuweisen? Der Nachweis beruht auf dem Textstand des Servers zum Zeitpunkt der Buchung, nicht auf dem, was das Widget angezeigt hat; wird die Fassung während der Haltezeit von 30 Minuten gewechselt, können beide abweichen (Änderungen sollen außerhalb der Stoßzeiten eingespielt werden).
Fundstelle im Text. Abschnitt 2.2 Punkt 5, Abschnitt 3.5 (AVV Nr. 8 Abs. 5); Archiv docs/rechtliches/archiv/termine-gaestetexte-2026-10-05.md; Programm: baueNachweis, baueArchiv.
Unsere Annahme. Ja: Mit der Fassung, dem Archiv und den Betriebsangaben des Zeitpunkts lässt sich der gezeigte Wortlaut rekonstruieren; das genügt für den Nachweis, ohne Volltexte je Buchung zu speichern.
Alternative. Den vollständigen Text je Buchung speichern (mehr Daten, mehr Speicher); oder den Text je Betrieb und Fassung einmal als Schnappschuss ablegen.
5. Fundstellen im Code
Pfade gelten im Repository des Kundenportals (Webklar-Kundenbereich); Bezeichner sind Funktionen oder Konstanten und stehen in der genannten Datei. Zeilennummern nennen wir nicht, weil sie sich ändern.
| Thema | Datei | Funktion/Konstante |
|---|---|---|
| Fassung der Vertragsunterlagen und Bestelltexte | server/config.js |
avvVersion |
| Bestell-Haken und Knopf des Terminplaners (Register) | server/config.js |
termineConsent, TERMINE_PREIS |
| Preisangabe und Umsatzsteuerhinweis | server/config.js |
ustHinweis |
| Preis im Produktkatalog (14 900 Cent) | server/config.js |
termineSetup, amountCents |
| Widerrufsbelehrung der Funktionen (WEBklar als Unternehmer) | server/services/termine/rechtstexte.js |
widerrufsbelehrungFunktion, WEBKLAR_KONTAKT |
| Gästetexte: Belehrung, Haken, Hinweis, Datenschutz-Absatz | server/services/termine/rechtstexte.js |
widerrufsbelehrung, ZUSTIMMUNG_VORZEITIG, ZUSTIMMUNG_STORNO, ZUSTIMMUNG_ERINNERUNG, GESUNDHEIT_HINWEIS, formularHinweis, datenschutzAbsatz |
| Fassung der Gästetexte | server/services/termine/rechtstexte.js |
RECHTSTEXTE_VERSION |
| Knopftexte der Gäste, Widerrufsfunktion | server/services/termine/einstellungen.js |
knopfText, zeigtWiderruf |
| Wann der Haken zum vorzeitigen Beginn gilt | server/services/termine/einstellungen.js |
brauchtZustimmungVorzeitig |
| Eingabeprüfung der Buchung, Storno-Haken nur bei Preis, Nachweis mit Hashes | server/services/termine/ablauf.js |
pruefeEingabe, baueNachweis |
| Storno-Vorschlag der Vorlagen (50 %, 24 Stunden) | server/services/termine/vorlagen.js |
stornoText, STORNO_PROZENT |
| Zustimmungsnachweis der Bestellung | server/services/featureConsents.js |
speichereZustimmung, zustimmungFuerSitzung |
| Bestellung: Reihenfolge Zahlungssitzung, Nachweis, Weiterleitung | server/routes/funktionen.js |
checkout |
| Bestellbestätigung K15 mit PDF-Anhängen der vereinbarten Fassung | server/services/siteFeatures.js |
onFeaturePaid, k15Rechtsunterlagen |
| Adressen und Dateien der Rechtsunterlagen | server/services/legalDocs.js |
legalPaths, legalPdfAttachments, featureLegalAttachments |
| Abo-Prüfung (laufend, bestellbar) | server/services/aboStatus.js |
laeuft, bestellbar |
| Täglicher Abo-Abgleich, Mail K22/K23, Erstattung T19 | server/services/termine/aboAbgleich.js |
gleicheAboAb, meldeAboEnde |
| Abschalten, Wiedereinschalten, Abschaltgründe | server/services/siteFeatures.js |
disable, activate, DISABLED_REASONS |
| Löschfrist nach dem Abschalten (30 Tage) | server/services/termine/frist.js |
LOESCHFRIST_TAGE |
| Löschlauf, Fristen der Buchungen | server/services/termine/jobs.js |
loescheAbgeschaltete, VERFALLEN_BEHALTEN_MS, ABGESAGT_BEHALTEN_MS, AUFBEWAHRUNG_VORGABE |
| Aufbewahrung der Entwürfe (90 Tage) | server/services/termine/entwuerfe.js |
ENTWURF_TAGE |
| Versandwarteschlange für E-Mails | server/services/termine/outbox.js |
GESENDET_BEHALTEN_MS, FEHLER_BEHALTEN_MS |
| Aufbewahrung der Zustimmungsnachweise der Bestellung | server/services/retention.js |
findDueDeletions, applyDeletions |
| Gesundheits-Ausschluss: Branchen, Stichwortwarnung, Bestell-Gate | server/services/termine/fragebogen.js |
BRANCHEN, gesundheitsWarnungen, bestellpruefung |
| Freischaltung ohne Bestellung: Textform nötig? | server/services/termine/schalter.js |
termineTextformNoetig |
| Freischaltung ohne Bestellung: Prüfung von Datum und Weg, PDFs | server/routes/admin/funktionenAdmin.js |
textformFuerAktivierung, unterlagenAlsAnhang |
| Freischaltung ohne Bestellung: Nachweis und Aktivierung | server/services/siteFeatures.js |
adminActivate, textformNachweisText |
| Widerruf der Bestellung: Frist je Funktion | server/routes/abo.js |
withdrawFeature |
| Widerrufsfrist (14 Tage), Fristende | server/services/deadlines.js |
WITHDRAWAL_DAYS, withdrawalDeadline |
| Widerruf durch Gäste (Widerrufsfunktion) | server/routes/publicTermine.js |
widerruf |
| Bestätigungs-E-Mail an Gäste, Hinweis kein Widerrufsrecht | server/mail-templates/G02 Termin bestaetigt.html |
kein_widerruf, widerrufsbelehrung |
| Versand der Bestätigungs-E-Mail | server/services/termine/mails.js |
gastG02 |
| Eingangsbestätigung des Widerrufs | server/mail-templates/G08 Eingang Widerruf.html |
eingang |
| Mail „Terminplaner beendet“ (30 Tage, Rückkehr) | server/mail-templates/K22 Terminplaner beendet.html |
loeschdatum, Rückkehr |
| Mail „Terminplaner läuft wieder“ | server/mail-templates/K23 Terminplaner laeuft wieder.html |
K23 |
| Hinweise im Kundenportal (Widerruf, Freizeit, Storno-Muster) | public/termine-tab-einstellungen.js |
WIDERRUF_HINWEIS, FREIZEIT_HINWEIS, STORNO_MUSTER_HINWEIS |
| Archiv der Gästetexte je Fassung | scripts/termine-texte-archiv.mjs |
baueArchiv |
| HTML-Seiten der Vertragsunterlagen | scripts/build-legal-html.mjs |
termineDokumente |
| PDFs der Vertragsunterlagen | scripts/build-legal-pdfs.sh |
termine |
| Muster der Widerrufsbelehrung (Anlage 1) | docs/rechtliches/quellen/anlage-1.txt |
Widerrufsbelehrung |
| Muster-Widerrufsformular (Anlage 2) | docs/rechtliches/quellen/anlage-2.txt |
Muster-Widerrufsformular |
| Datenschutzerklärung von WEBklar: Abschnitt 6c, § 6, § 7 | public/datenschutz.html |
id="termine" |
6. Nicht Teil der Kanzleiprüfung
Dieser Abschnitt nennt, was wir der Kanzlei nicht zur Prüfung vorlegen, und warum.
6.1 Hausrunde
Diese Texte prüft WEBklar selbst (wie bei der Website-Analyse), weil sie keine der Kernfragen aus Abschnitt 1 betreffen:
- die Datenschutzerklärung von WEBklar mit Abschnitt 6c „Online-Terminbuchung auf Websites unserer Kunden“ und den Ergänzungen in § 6 (Kundenansicht) und § 7 (Nachweise der Funktionsbestellung); Quelle
docs/rechtliches/termine-datenschutz-6c.mdundpublic/datenschutz.html. Nur die Rollenverteilung fragen wir (Q24), - die Hinweise im Kundenportal (Widerrufs-, Freizeit- und Storno-Hinweise); zu zwei Punkten fragen wir (Q15, Q16),
- die Mailtexte (K15, K16, K22, K23, K04, T09, G02, G08); sie gehen durch die Mail-Überarbeitung des Inhabers. Die offene Formulierung in G02 steht in Q16 und in Abschnitt 7,
- die Einbauanleitung und das Einrichtungs-Ticket für Mitarbeiter.
6.2 Später
Diese Themen gehören nicht zu diesem Verkaufsweg und stehen für spätere Pakete bereit (Liste „Später“ der Spezifikation):
- Abo-Bedingungen in der Fassung 6 bzw. ein Rahmen-AVV mit einer Anlage je Funktion,
- Themen der Online-Zahlung der Gäste (ein Satz zu Stripe in Abschnitt 6c, Zahlungsdienste, Vorauszahlung in den AGB, Preisangabenverordnung),
- Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen (§ 37a HGB),
- Rechtsmissbrauch bei spätem Widerruf,
- Minderjährige,
- Mitgliedschaften,
- wiederholtes Versenden der Mails G08 und K21 nach Fristende,
- Widerruf nur vor Terminbeginn im Verwaltungslink.
6.3 Frühere Listen „Für die Rechtsprüfung offen“
Beim Fertigstellen der Gästetexte und der Datenschutzerklärung haben wir Listen offener Rechtsfragen aus den Dokumenten entfernt. Jeder Punkt dieser Listen hat eine Kennung: H1 bis H4 (Hinweise-Dokument), A1 bis A6 (Datenschutz-Absatz für die Website der Betriebe), B1 bis B6 (Muster der Widerrufsbelehrung für Gäste), C1 bis C8 (Entwurf von Abschnitt 6c der Datenschutzerklärung). Jeder Punkt wird entweder bei einer Frage in Abschnitt 4 behandelt (die Kennung steht dort in der Fundstelle) oder ist hier mit Grund aufgeführt:
| Kennung | Punkt | Wo behandelt |
|---|---|---|
| H1 | Belehrung vor dem Vertragsschluss: aufklappbare Darstellung im Widget | Q12 |
| H2 | Widerruf der Einwilligung am Erinnerungshaken | Q17 |
| H3 | Link zur Datenschutzerklärung neben dem Hinweis | Q17 |
| H4 | Bestätigungsfrist: 48 Stunden sind der früheste Zeitpunkt der Löschung | Q9 |
| A1 | Server-Protokolle: 14 Tage und Rechtsgrundlage | Q10 |
| A2 | Drittländer: gilt nur, solange Server und Mailversand bei Hetzner in Deutschland bleiben | Q10 |
| A3 | Löschlauf: Fristen sind die frühesten Zeitpunkte | Q9 |
| A4 | Kontakt der Gäste: Anfragen gehen an den Betrieb, WEBklar leitet weiter | Q24 |
| A5 | Gesundheitsbereich: Hinweis „Bitte keine Gesundheitsangaben“ | Q11 |
| A6 | Knopfmodus: Konfiguration schon beim Laden der Seite | Q10 |
| B1 | Lieferkosten-Klammer in der Belehrung | Q12 |
| B2 | „beginnen soll“ im Singular | Q12 |
| B3 | Anschrift und Telefon des Betriebs sind Pflicht | hier: technisch erledigt. widerrufsbelehrung() wirft einen Fehler, wenn eine der vier Angaben fehlt, und die Einstellungsprüfung verlangt beide Angaben. Keine Rechtsfrage. |
| B4 | Wertersatz-Absatz steht immer in der Belehrung | Q13 |
| B5 | Hinweis statt Internetadresse bei der Widerrufsfunktion | Q12 |
| B6 | Gesetzlichkeitsfiktion des Musters | Q12 |
| C1 | Rolle: Auftragsverarbeiter für die Gäste, Verantwortlicher für die Betriebsdaten | Q24 |
| C2 | IP-Adresse im Arbeitsspeicher: Satz „mit der Buchung speichern wir die IP-Adresse nicht“ | Q24 |
| C3 | Kalender-Abo-Link: Information der Beschäftigten | Q10 |
| C4 | Sicherungen: gelöschte Daten bis zu sieben Tage | Q9 |
| C5 | Zahlung der Gäste (TP3): Satz zu Stripe in Abschnitt 6c | hier: gehört zur späteren Online-Zahlung der Gäste (Abschnitt 6.2); der Terminplaner kennt heute nur die Zahlung vor Ort. |
| C6 | Geschäftsbriefe: Bestätigungen mit Preis sind keine Rechnungen | hier: Abschnitt 6.2 (Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen); die Aufbewahrung nach Abschnitt 9 der Datenschutzerklärung betrifft den Terminplaner nicht. |
| C7 | Ende des Wartungs-Abos: Satz in Abschnitt 6c | Q9 |
| C8 | Knopfmodus: Formulierung zum Laden der Konfiguration in Abschnitt 6c | Q10 |
7. Checkliste für den Inhaber
Diese Punkte erledigt der Inhaber; kein Punkt ist Aufgabe der Kanzlei. Die Reihenfolge entspricht dem Ablauf bis zum ersten fremden Betrieb.
7.1 Vor der Beauftragung der Kanzlei
- Die PDFs der Anlagen A und B und der Widerrufsbelehrung einmal am Bildschirm ansehen (Kopfzeile „WEBklar · …“, „Seite x von y“, Tabelle der Anlage des AVV); wir konnten sie nur über ihre HTML-Seiten prüfen.
- Die Zahl der News-Bestellungen seit 2026-09-30 ermitteln, die mit dem alten Zustimmungstext und ohne Widerrufsbelehrung abgeschlossen wurden, und der Kanzlei nennen (Q4).
- Bestätigen, dass WEBklar Kleinunternehmer nach § 19 UStG bleibt (Q19).
7.2 Hetzner (nur im Konto prüfbar)
- Auftragsverarbeitungsvertrag mit Hetzner für die Cloud und für das Webhosting abgeschlossen (die Buchungs-E-Mails laufen über den SMTP-Dienst des Webhostings).
- Anlage 1 des Vertrags nennt „Terminbucher“, „Beschäftigte“ und „Buchungsdaten“ als Betroffene und Datenarten.
- Die Kontoadresse bei Hetzner stimmt mit dem Impressum überein.
- Die Datensicherung (Backups) ist eingeschaltet; AVV Nr. 9 Abs. 8 und die Abo-Bedingungen versprechen sieben Tagessicherungen.
7.3 Uploads in WOMS „Rechtliches“
- Das Setup-Skript von WOMS mit API-Key ausführen: Es legt die drei Karten „Leistungsbeschreibung Terminplaner“, „AVV Terminplaner (Auftragsverarbeitung)“ und „Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular (Funktionen)“ an.
- Für diese drei Karten die Version der Fassung hochladen (PDF oder HTML aus
public/rechtliches/; Markdown ist im Bucket nicht erlaubt). - Die neue Datenschutzerklärung (Stand 05.10.2026,
docs/WEBklar-Datenschutzerklaerung.pdf) als neue Version der Karte „Datenschutzerklärung“ hochladen. - „Gültig ab“ in
docs/rechtliches/archiv/README.mdeintragen (Fassung der Gästetexte vom 2026-10-05 steht auf „offen bis Livegang“; bei der Fassung vom 2026-10-02 prüfen, ob „gültig ab 2026-10-03 (Pilot)“ stimmt).
7.4 Mailtexte
- Die Platzhalter „ENTWURF (Mailrunde): …“ in
mails.danachundmails.bereitdes Terminplaners (Register inserver/config.js) durch den endgültigen Wortlaut ersetzen. Sie stehen heute in K15 und K16 an Kunden. - Die Kopfkommentare von K22 und K23 („Texte sind Entwurf für die Mail-Überarbeitung“) in der Mail-Überarbeitung abarbeiten.
- G02 zeigt die Stornobedingungen und den Satz „Absagen richten sich nach den Stornobedingungen“ (Block
kein_widerruf) auch bei kostenlosen Buchungen. Einen neutralen Satz festlegen, der für Buchungen ohne Preis passt (Q16).
7.5 Beauftragung und Freigabe
- Die Kanzlei mit der Prüfung des Kernpakets und den Fragen Q1 bis Q26 beauftragen (Anlagen A und B beilegen; Umfang und Frist vereinbaren).
- Den Befund einarbeiten: Texte ändern, neues Fassungsdatum setzen, HTML und PDFs neu erzeugen, Archiv der Gästetexte und Prüfsummen nachziehen. Dieses Paket (
docs/rechtliches/termine-kanzlei-paket.md) wird dabei nachgezogen; sein Test meldet jedes Zitat, das nicht mehr wörtlich im Programm oder in den Dokumenten steht. - Über die News-Altfälle entscheiden (Q4): Belehrung per Mail nachholen oder nur künftig die neuen Texte.
- Die Fassung vor dem ersten fremden Betrieb ausdrücklich freigeben; erst danach die Adresse des ersten fremden Betriebs in die Pilotliste aufnehmen.
- Beim Livegang: das Schema-Skript des Portals (
scripts/feature-setup.mjs, erst mit--check) vor dem ersten Löschlauf der Aufbewahrungsfristen ausführen, damit der Index auf den Zustimmungsnachweisen vorhanden ist; den Datenschutz-Abschnitt der Test-Website des Terminplaners auf den Endtext bringen.