Kanzlei-Paket Terminplaner: Fragen Q1 bis Q26

Abschnitt 4 mit den 26 Fragen (Frage, Fundstelle im Text, unsere Annahme,
Alternative). Jede Kennung der früheren Listen "Für die Rechtsprüfung offen"
(H1 bis C8) steht in der Fundstelle genau einer Frage oder in Abschnitt 6
mit Begründung; die Hinweise aus den Reviews (Pilot/Kulanz, Rückkehr nur
nach Abo-Ende, Erstattung bei Ablehnung, Löschung auf Weisung, vereinbarte
Fassung in K15, G02 bei kostenlosen Buchungen) sind in den passenden Fragen.

Tests: Fragen lückenlos Q1 bis Q26 mit vier Teilen, jede Frage verwiesen,
Q4 nennt News, § 356 Abs. 3 und Altkunden, Abdeckung der entfernten Listen.

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## 4. Fragen an die Kanzlei
Fragen Q1 bis Q26: Task F15b.
Jede Frage hat vier Teile. **Frage:** was wir wissen möchten. **Fundstelle im Text:** wo der Text steht (Abschnitt 3, Anlage A oder B, Programm) und, als Kennung H1 bis C8, welche Punkte der früheren Listen offener Rechtsfragen die Frage mit abdeckt (Abschnitt 6.3 ordnet alle Kennungen zu). **Unsere Annahme:** der Stand, mit dem wir arbeiten; bitte bestätigen oder korrigieren. **Alternative:** was wir stattdessen täten. Die Zählung von § 356 BGB haben wir am 2026-10-05 auf gesetze-im-internet.de abgeglichen; für die übrigen Normen bitten wir um Gegenprüfung (Q3). Einordnungen wie „Annahme“ sind keine Rechtsurteile.
### Q1: Alle Besteller wie Verbraucher (D1)
**Frage.** Der Inhaber hat entschieden, alle Besteller der Einrichtung (149 €) wie Verbraucher zu behandeln: Alle sehen die volle Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular und alle setzen die Haken zum vorzeitigen Beginn. Die Besteller sind meist Unternehmer (Betriebe mit eigener Website); ob jemand als Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) bestellt, kann WEBklar nicht verlässlich prüfen (Existenzgründer, Nebenerwerb). Genügt der Satz am Anfang des Dokuments „Das Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher. Wir zeigen die Belehrung und das Muster-Widerrufsformular trotzdem allen, die eine Funktion bestellen.“, damit Unternehmern kein vertragliches Widerrufsrecht entsteht und die Haken für sie nichts Falsches sagen?
**Fundstelle im Text.** Abschnitt 3.1 (Haken 1 bis 4), Abschnitt 3.2 (Einleitung des Dokuments und Belehrung), Leistungsbeschreibung Nr. 10 Abs. 1 („Verbraucher können die Bestellung der Einrichtung nach der Widerrufsbelehrung widerrufen“).
**Unsere Annahme.** Ja. Verbraucher haben das gesetzliche Widerrufsrecht, die Haken wirken bei ihnen; Unternehmern räumt die Einleitung kein Widerrufsrecht ein, die Haken schaden ihnen nicht. Die Abwicklung eines Widerrufs ist Handarbeit des Teams (Meldung T09); ob ein Unternehmer erstattet bekommt, entscheidet das Team im Einzelfall.
**Alternative.** Vor den Haken fragen, ob als Verbraucher oder als Unternehmer bestellt wird (Haken 3 und Belehrung nur für Verbraucher), oder den Terminplaner nur an Unternehmer verkaufen (Bestätigung nach § 14 BGB) und die Belehrung als freiwillige Zusage geben.
### Q2: Beginn der Widerrufsfrist
**Frage.** Wann beginnt die Widerrufsfrist der Bestellung? Wir rechnen ab dem Zeitpunkt des Klicks auf „Zahlungspflichtig bestellen · 149 €“ (gespeichert im Nachweis); das Fristende wird nach § 193 BGB auf einen Werktag verschoben. Die Belehrung steht vor dem Klick auf der Bestellseite, auf einem dauerhaften Datenträger (PDF-Anhang der Bestellbestätigung K15) erhält der Kunde sie erst nach dem Zahlungseingang. Beginnt die Frist mit dem Klick (Annahme durch WEBklar), erst mit dem Zahlungseingang (bei SEPA-Lastschrift Tage später) oder erst mit dem Zugang von K15 (§ 356 Abs. 3 BGB)? Gilt dasselbe für die Gäste (Vertragsschluss bei verbindlicher Buchung mit der Bestätigung per Link, bei einer Anfrage mit der Annahme durch den Betrieb)?
**Fundstelle im Text.** Abschnitt 3.1 (Knopf), Abschnitt 3.2 („ab dem Tag des Vertragsabschlusses“), Abschnitt 3.9 (G02), Abschnitt 2.4; Programm: `withdrawFeature` rechnet mit dem Zeitpunkt des Klicks aus dem Nachweis (ersatzweise mit dem Bestellzeitpunkt), `withdrawalDeadline` mit 14 Tagen.
**Unsere Annahme.** Der Klick ist der Vertragsschluss: Mit ihm löst der Kunde die Zahlung aus, WEBklar lehnt die Bestellung nicht mehr ab. Die Belehrung ist vor dem Klick lesbar; K15 bestätigt sie mit den PDFs auf einem dauerhaften Datenträger.
**Alternative.** Die Frist ab Zahlungseingang oder ab Zugang von K15 rechnen und die Belehrung entsprechend formulieren („ab dem Tag, an dem Sie diese Bestellbestätigung erhalten“).
### Q3: Zustimmungssatz: Erlöschen, Wertersatz, Kenntnis, dauerhafter Datenträger
**Frage.** Genügt Haken 3 („Ich verlange ausdrücklich, dass WEBklar vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Einrichtung des Terminplaners beginnt. Mir ist bekannt, dass mein Widerrufsrecht mit der vollständigen Erbringung der Einrichtung erlischt (§ 356 Abs. 5 Nr. 2 BGB). Widerrufe ich … schulde ich einen angemessenen Betrag … (§ 357a Abs. 2 BGB).“)? Bitte prüfen: (a) die Zählung der Norm für das Erlöschen bei Dienstleistungen (§ 356 Abs. 5 Nr. 2 BGB) und für den Wertersatz (§ 357a Abs. 2 BGB); (b) ob das ausdrückliche Verlangen und die Bestätigung der Kenntnis im selben Haken stehen dürfen; (c) ob der Wertersatz-Hinweis im Haken ausreicht oder auch in die Belehrung gehört; (d) ob K15 mit den Texten der Zustimmung, dem Zeitpunkt und den PDFs die nötige Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger ist.
**Fundstelle im Text.** Abschnitt 3.1 (Haken 3), Abschnitt 3.2 („Hinweise zum Widerruf“), Abschnitt 3.3 (Haken der News), Leistungsbeschreibung Nr. 10 Abs. 2; Programm: `termineConsent` (Register), `onFeaturePaid` (K15, Block „Zustimmungen“ und Anhänge).
**Unsere Annahme.** Der Haken erfüllt beides: Verlangen, Kenntnis vom Erlöschen und Hinweis auf den Wertersatz in einem Satz mit Zeitpunkt im Nachweis; K15 gibt den Satz zusammen mit der Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger wieder. Die Zählung entspricht der Fassung auf gesetze-im-internet.de vom 2026-10-05.
**Alternative.** Zwei Haken (Verlangen und Kenntnis getrennt); die Bestätigung als eigener, ausdrücklich so benannter Absatz in K15.
### Q4: News-Altkunden (D7)
**Frage.** Seit 2026-09-30 verkauft WEBklar die News-Pinnwand (30 € einmalig) über denselben Bestellweg. Der damalige Haken zitierte für das Erlöschen des Widerrufsrechts § 356 Abs. 4 BGB und enthielt keinen Hinweis auf den Wertersatz (§ 357a Abs. 2 BGB). Er endete mit den folgenden Worten (Auszug aus dem Korrekturvermerk der Spezifikation; davor standen wie heute der Satz zum ausdrücklichen Verlangen und „Mir ist bekannt, dass mein Widerrufsrecht“):
> erlischt, sobald der Einbau vollständig erbracht ist (§ 356 Abs. 4 BGB).
Eine gesetzliche Musterbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular gab es bei der Bestellung nicht (die damalige Leistungsbeschreibung nannte den Widerruf nur in einem eigenen Abschnitt, die Bestellbestätigung hatte keine Belehrung und keine Anhänge); der Preis war als „inklusive Umsatzsteuer“ angegeben. Lief bei diesen News-Altkunden, soweit sie Verbraucher sind, die Widerrufsfrist nach § 356 Abs. 3 BGB nicht an? Wenn ja: Sollen wir die Belehrung per Mail nachholen (Form, Inhalt, Zeitpunkt, Hinweis zum Wertersatz), oder genügt es, nur künftig die neuen Texte zu verwenden? Was gilt für bereits eingebaute und freigeschaltete News-Pinnwände (Erlöschen des Widerrufsrechts, Wertersatz)? Die Zahl der betroffenen Fälle liefert der Inhaber vor der Übergabe: [Anzahl der Bestellungen seit 2026-09-30 mit dem alten Text].
**Fundstelle im Text.** Abschnitt 3.3 (neuer und früherer Haken), Abschnitt 3.2 (Belehrung der Funktionen, die die News künftig ebenfalls nutzt); Programm: `config.features.news` (neuer Haken; bestehende Bestellungen behalten den damals gespeicherten Text und die Fassung); Entscheidung D7 der Spezifikation.
**Unsere Annahme.** Nach unserer Lesart (kein Rechtsurteil) kann die Frist bei fehlender ordnungsgemäßer Belehrung nach § 356 Abs. 3 BGB nicht angelaufen sein. Wir entscheiden nach Ihrem Befund: Belehrung nur nachholen, wenn die Frist danach nicht lief; sonst gelten die neuen Texte nur für künftige Bestellungen.
**Alternative.** Allen News-Altkunden vorsorglich die Belehrung samt Muster-Formular per Mail schicken (mit dem Hinweis, dass die Frist damit beginnt), unabhängig vom Befund; oder, wenn die Kanzlei keinen Handlungsbedarf sieht, nichts tun.
### Q5: Wertersatz: Anteil am Gesamtpreis oder Stundenaufwand
**Frage.** Die Muster-Belehrung verlangt beim Widerruf einen angemessenen Betrag, der dem Anteil der bis zur Unterrichtung erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang entspricht (§ 357a Abs. 2 BGB). Unsere „Hinweise zum Widerruf“ sagen: „Der Betrag bemisst sich als Anteil am Gesamtpreis; Maß ist der im Arbeitsblatt erfasste Aufwand für die Einrichtung.“ Intern war „nach Stundenaufwand“ beschlossen (D3). Ist diese Berechnung (Anteil an 149 € nach dem erfassten Aufwand im Verhältnis zum Gesamtaufwand der Einrichtung dieses Projekts) zulässig, oder muss der Gesamtumfang vorab festgelegt werden, damit der Anteil bestimmbar ist?
**Fundstelle im Text.** Abschnitt 3.1 (Haken 3), Abschnitt 3.2 (Muster-Belehrung, Absatz „Haben Sie verlangt …“, und „Hinweise zum Widerruf“, dritter Punkt), Leistungsbeschreibung Nr. 10 Abs. 2; Mails K04 und T09; Programm `withdrawFeature`.
**Unsere Annahme.** Anteilig am Preis (nicht Stundensatz mal Zeit). Das Maß der erbrachten Leistung ist der im Arbeitsblatt des Einrichtungs-Tickets erfasste Aufwand, der Gesamtumfang der Aufwand der Einrichtung dieses Projekts nach dem Ticket. Eine feste Gesamtstundenzahl steht nicht im Vertrag.
**Alternative.** Den Gesamtumfang in der Leistungsbeschreibung festlegen (zum Beispiel feste Schritte oder eine Stundenzahl) und den Wertersatz nach erledigten Schritten bemessen; oder bei Widerruf nach Einbaubeginn pauschal einen festen Anteil ansetzen.
### Q6: Volle Erstattung, wenn das Abo vor der Freischaltung endet
**Frage.** Leistungsbeschreibung Nr. 8 Abs. 5 lautet: „Endet das Wartungs-Abo, bevor WEBklar den Terminplaner freigeschaltet hat, erstattet WEBklar den Einrichtungspreis vollständig.“ Ist die Klausel wirksam und klar (§ 307 BGB), auch wenn WEBklar den Einbau schon begonnen oder fertiggestellt hat und auch wenn der Kunde das Abo selbst beendet? Außerdem: Nr. 8 Abs. 4 sagt, dass WEBklar den Terminplaner bei einem neuen Wartungs-Abo innerhalb der 30 Tage wieder einschaltet. Das Programm tut das nur für den Abschaltgrund „Abo beendet“ (`abo_ende`, nach Freischaltung), nie für `abo_ende_vor_einrichtung`: Nach der Erstattung bleibt der Terminplaner aus; ob und wie er wieder eingerichtet wird, entscheidet das Team im Einzelfall. Muss der Text das sagen?
**Fundstelle im Text.** Abschnitt 3.4 (Nr. 8 Abs. 4 bis 6), Abschnitt 2.3 Punkt 4; Programm: `gleicheAboAb` (Grund `abo_ende_vor_einrichtung`, Meldung T19 an das Team, keine automatische Rückkehr), Mail K22 Block „vor_einrichtung“.
**Unsere Annahme.** Die Klausel begünstigt den Kunden und ist unproblematisch. Die Rückkehr gilt nur für den Fall nach der Freischaltung; für den Erstattungsfall ist sie nicht gewollt, weil die Erstattung voll geschuldet bleibt.
**Alternative.** Die Erstattung auf den Fall beschränken, dass WEBklar noch nicht mit dem Einbau begonnen hat (sonst Wertersatz); Nr. 8 Abs. 4 um den Satz ergänzen, dass die Rückkehr nicht gilt, wenn der Einrichtungspreis erstattet wurde.
### Q7: Ende mit dem Abo, auch bei Wechsel und Widerruf; Ausnahme für Pilot und Kulanz
**Frage.** (a) Leistungsbeschreibung Nr. 8 Abs. 1 lässt den Terminplaner mit dem Wartungs-Abo enden, auch beim Wechsel ins Hosting-Abo und beim Widerruf des Abschlusses oder eines Wechsels ins Wartungs-Abo. Ist diese Kopplung zulässig, obwohl der Kunde die Einrichtung einmalig bezahlt hat und sie ein eigener Vertrag ist? Wie verhält sich der Widerruf des Abos zum Einrichtungsvertrag, insbesondere wenn der Terminplaner schon freigeschaltet ist und deshalb nichts erstattet wird? (b) Ausnahme: Terminplaner, die das Team ohne Bestellung freigeschaltet hat (Pilot, Kulanz; im Programm `unlockedByPurchase` nicht wahr), nimmt der Abgleich aus und zählt sie im Tagesbericht als „ausgenommen“; sie laufen weiter, bis WEBklar sie abschaltet. Genügt der Satz „WEBklar schaltet ihn spätestens am folgenden Tag ab“ trotzdem, oder braucht es eine Klausel, die diese Kulanzfälle nennt? (c) Der Abgleich schaltet bei Lesefehlern nichts ab und versucht es am nächsten Tag; ein Abo im Status „Zahlungsverzug“ gilt als laufend. Ist „spätestens am folgenden Tag“ dann zu streng gesagt?
**Fundstelle im Text.** Abschnitt 3.4 (Nr. 8 Abs. 1 und 6, Nr. 10), Abschnitt 3.1 (Haken 4: „der Terminplaner endet mit dem Wartungs-Abo“), Abschnitt 2.3, Abschnitt 2.1 (Freischaltung ohne Bestellung); Programm: `gleicheAboAb`, `endeTermineFuerKunde`.
**Unsere Annahme.** Die Kopplung ist zulässig, weil der Terminplaner nur mit einem Wartungs-Abo betrieben wird und der Kunde das in Haken 4 liest. Kulanzfälle sind keine Verträge über die Einrichtung; ihre Ausnahme braucht keine Klausel. „Spätestens am folgenden Tag“ beschreibt den Normalfall.
**Alternative.** Nr. 8 Abs. 1 auf „in der Regel am folgenden Tag“ abschwächen; eine Kulanzklausel („Terminplaner, die WEBklar ohne Bestellung freigeschaltet hat, schaltet WEBklar nach eigenem Ermessen ab“) aufnehmen; beim Widerruf des Abos nach Freischaltung eine anteilige Erstattung prüfen.
### Q8: Haftung für verpasste Termine; Erstattung bei Einstellung
**Frage.** (a) Leistungsbeschreibung Nr. 7 Abs. 3 beschränkt die Haftung für entgangenen Gewinn und Folgeschäden aus verpassten Terminen auf den Rahmen von § 13 Abs. 1 und 2 der Abo-Bedingungen (unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden; im Übrigen ausgeschlossen). Ist die Klausel gegenüber Verbrauchern mit § 309 Nr. 7 BGB vereinbar, und ist die Verweisung hinreichend transparent? (b) Braucht es gegenüber Unternehmern einen Höchstbetrag (etwa den Jahresbetrag des Wartungs-Abos)? (c) Nr. 9 Abs. 4 schließt eine Einstellung ohne Grund aus; zur Erstattung des Einrichtungspreises, wenn WEBklar den Terminplaner nach Nr. 9 Abs. 2 einstellt oder beendet, schweigt der Text. Braucht es eine (anteilige) Erstattung?
**Fundstelle im Text.** Abschnitt 3.4 (Nr. 7 und Nr. 9 Abs. 4; Nr. 9 Abs. 2 und 3 in Anlage B), Abo-Bedingungen § 13 (`public/abo-bedingungen.html`).
**Unsere Annahme.** Die Verweisung auf § 13 genügt; ein Höchstbetrag ist nicht nötig, weil § 13 Abs. 2 die Haftung schon auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Bei Einstellung aus den Gründen von Nr. 9 Abs. 2 erstattet WEBklar nichts, weil der Terminplaner bis dahin lief; die Rechte aus § 327r BGB bleiben.
**Alternative.** Einen Höchstbetrag gegenüber Unternehmern festlegen; bei Einstellung durch WEBklar den Einrichtungspreis anteilig für die Restlaufzeit erstatten.
### Q9: 30 Tage nach dem Abschalten: Anker, Rückkehr, Sicherungen
**Frage.** Der Terminplaner endet mit dem Wartungs-Abo; WEBklar schaltet ihn spätestens am folgenden Tag ab und löscht alle Termindaten und Einstellungen 30 Tage nach dem Abschalten. Bis dahin kann der Kunde die Termine im Kundenportal ansehen und als CSV-Datei exportieren; beginnt ein neues Wartungs-Abo, schaltet WEBklar ohne Kosten mit den vorhandenen Daten wieder ein (Rückkehr, nur beim Abschaltgrund „Abo beendet“, `abo_ende`). Fragen: (a) Ist der Anker (Zeitpunkt des Abschaltens, `disabledAt`, nicht der Tag des Abo-Endes) und die Frist von 30 Tagen mit Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO vereinbar? (b) Darf die Rückkehr ohne neue Zustimmung zur Fassung automatisch erfolgen? (c) Gelöschte Daten bleiben in der täglichen Vollsicherung bis zu sieben Tage (Rückspielen holt der Löschlauf nach): genügt das? (d) Der tägliche Löschlauf löscht frühestens nach Ablauf der jeweiligen Frist, nicht sekundengenau; „48 Stunden“ und „30 Tage“ sind frühestmögliche Zeitpunkte (H4, A3). (e) Terminanfragen, die der Kunde bis zum angefragten Terminbeginn nicht beantwortet, gelten ab dann als abgelehnt, und die 30 Tage laufen ab diesem Zeitpunkt (AVV Nr. 9 Abs. 2). (f) Der Satz im Datenschutz-Absatz der Kunden-Website („Wird die Online-Terminbuchung abgeschaltet, zum Beispiel weil unser Vertrag mit WEBklar endet, werden alle Termindaten 30 Tage nach dem Abschalten gelöscht.“) und der Satz in Abschnitt 6c stimmen mit dem Programm überein, seit der tägliche Abgleich das Abschalten übernimmt.
**Fundstelle im Text.** Abschnitt 3.4 (Nr. 8 Abs. 3 und 4), Abschnitt 3.5 (AVV Nr. 9, besonders Abs. 2, 6 und 8), Abschnitt 2.3; frühere Punkte H4, A3, C4 (Sicherungen), C7 (Satz in 6c); Mail K22 und Datenschutzerklärung 6c (Hausrunde); Programm: `LOESCHFRIST_TAGE`, `loescheAbgeschaltete`, `gleicheAboAb`.
**Unsere Annahme.** Ja. 30 Tage ab dem Abschalten sind angemessen, weil der Kunde in dieser Zeit Termine ansehen und exportieren kann und eine Rückkehr kostenlos ist. Die Rückkehr stellt den früheren Stand wieder her; die zugestimmte Fassung gilt weiter, eine neue Fassung braucht ihre Zustimmung nach AVV Nr. 12. Der Sicherungsüberhang von sieben Tagen folgt aus der täglichen Vollsicherung bei Hetzner (letzte sieben Tagessicherungen) und steht offen im Vertrag.
**Alternative.** Das Modell der Website-Analyse: Löschung am 61. Tag nach dem Ende, Kopie der Daten auf Verlangen bis zum 46. Tag (AVV Website-Analyse Nr. 9 Abs. 2); oder 30 Tage ab dem Tag des Abo-Endes statt ab dem Abschalten.
### Q10: AVV Terminplaner: Aufbau, Hetzner, Drittland, Daten, Weisungen
**Frage.** Bitte den AVV (Anlage A) prüfen; besonders: (a) der Abschluss durch Haken bei der Bestellung (Textform; Art. 28 Abs. 9 DSGVO) mit gespeicherter Fassung, Zeitpunkt, Konto und Person, und durch Zustimmung in Textform bei Freischaltung durch das Team (Q21); (b) die Wahl eines eigenen Vertrags (Geschwister des AVV der Website-Analyse, Vorrang vor Anlage 1 der Abo-Bedingungen) statt eines Rahmen-AVV oder eines Zusatzes, damit Kunden der Website-Analyse nicht neu zustimmen müssen; (c) Nr. 7: Hetzner Online GmbH, Rechenzentrum Falkenstein (Server und Sicherung) und Nürnberg (SMTP-Dienst des Webhostings) und der Satz „Eine Übermittlung in Drittländer findet nicht statt“, auch wenn ein Kunde den geheimen Kalender-Link in einem Kalenderdienst eines Anbieters wie Google oder Apple abonniert (das Abonnement richtet der Kunde ein, WEBklar übermittelt dorthin nichts) (A2); (d) Nr. 7 Abs. 4: Stripe ist kein Unterauftragsverarbeiter, weil keine Daten von Gästen oder Beschäftigten an Stripe gehen; (e) Aufruf des Widgets: IP-Adresse und Browser-Kennzeichen erhält der Server technisch bei jedem Abruf, Server-Protokolle 14 Tage (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) (A1); im Knopfmodus lädt das Widget die Konfiguration schon beim Laden der Seite (A6, C8), vom selben Server wie das Skript; (f) Beschäftigtendaten: Namen, Zeiten und der geheime Kalender-Link; der Kunde informiert seine Beschäftigten (C3); (g) Nr. 3 Abs. 1: Absagegrund und Vermerke (Freitext, auch mit dem Namen aus einer Widerrufserklärung) sowie Preis, Zahlart, Zahlungsstatus und die Angabe, ob als Verbraucher gebucht wurde; Nr. 2 Abs. 3: Zählungen ohne Personenbezug, die WEBklar für den sicheren Betrieb braucht, sind keine eigenen Zwecke; (h) Nr. 4 Abs. 2 und Nr. 9 Abs. 6: Löschung auf Weisung in Textform „unverzüglich“, ohne feste Frist.
**Fundstelle im Text.** Abschnitt 3.5 (Vorbemerkung Abs. 1 und 2, Nr. 3 Abs. 1, Nr. 4 Abs. 2, Nr. 7, Nr. 9), Anlage A vollständig mit der Anlage der technischen und organisatorischen Maßnahmen; frühere Punkte A1, A2, A6, C3, C8; Programm: `baueNachweis`, `datenschutzAbsatz`.
**Unsere Annahme.** Der AVV ist vollständig und passt zum Programm (Datenarten, Löschfristen, Unterauftragsverarbeiter sind durch Tests an den Code gebunden). Eine Drittlandübermittlung durch WEBklar findet nicht statt; das Kalender-Abonnement liegt in der Verantwortung des Kunden. „Unverzüglich“ genügt für die Löschung auf Weisung.
**Alternative.** Ein Rahmen-AVV mit einer Anlage je Funktion (Liste „Später“); im AVV einen Hinweis auf das Kalender-Abonnement bei Drittanbietern aufnehmen; für die Löschung auf Weisung eine feste Frist nennen (zum Beispiel 14 Tage).
### Q11: Gesundheits-Ausschluss
**Frage.** Der Terminplaner ist nicht für den Gesundheitsbereich bestimmt (Art. 9 DSGVO). Schutzmaßnahmen: die Branchenfrage im Fragebogen (der Gesundheitsbereich ist wählbar, die Bestellung dann aber gesperrt), Haken 2 mit Aufzählung (Arzt-, Zahnarzt-, Psychotherapie-, Heilpraktiker- oder Physiotherapiepraxis), eine weiche Stichwortprüfung über Betriebsname, Leistungen und Felder, die das Team warnt, das Recht in Leistungsbeschreibung Nr. 4 Abs. 3, die Einrichtung abzulehnen oder den Terminplaner dort abzuschalten, der Hinweis „Bitte keine Gesundheitsangaben“ über jedem Freitextfeld und im Datenschutz-Hinweis (A5), die Pflicht des Kunden in AVV Nr. 11 Abs. 4. Reicht das, damit WEBklar als Auftragsverarbeiter keine besonderen Kategorien verarbeitet? Und: Leistungsbeschreibung Nr. 4 Abs. 3 sagt nichts zur Erstattung, wenn WEBklar die Einrichtung wegen des Gesundheitsbereichs ablehnt oder abschaltet; muss der Text das regeln?
**Fundstelle im Text.** Abschnitt 3.1 (Haken 2), Abschnitt 3.4 (Nr. 4 Abs. 3), Abschnitt 3.7 (Hinweis), Anlage A Nr. 3 Abs. 3 und Nr. 11 Abs. 4; früherer Punkt A5; Programm: `BRANCHEN`, `gesundheitsWarnungen`, `bestellpruefung`.
**Unsere Annahme.** Die Kombination aus Frage, Haken, Warnung und Ablehnungsrecht genügt; die Aufzählung im Haken ist beispielhaft. Lehnt WEBklar die Einrichtung ab, erstattet WEBklar den Preis aus Kulanz (nach Widerruf oder Kulanz, kein Satz im Text).
**Alternative.** Eine ausdrückliche Erstattungsklausel für die Ablehnung; die Aufzählung im Haken durch „Heilkunde und Gesundheitsversorgung“ ersetzen; eine zweite Bestätigung im Fragebogen.
### Q12: Gäste-Belehrung: Abweichungen vom Muster und Gesetzlichkeitsfiktion
**Frage.** Die Belehrung für Gäste (Abschnitt 3.6) beruht auf dem Muster der Anlage 1 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 2 EGBGB, angepasst für einen Dienstleistungsvertrag. Genügt sie für die Gesetzlichkeitsfiktion, obwohl sie abweicht? (a) Die Klammer zu den Lieferkosten im Absatz „Folgen des Widerrufs“ bleibt stehen, weil der Gestaltungshinweis keine Streichung bei Dienstleistungen vorsieht (B1); dasselbe gilt für die Belehrung der Funktionen (Abschnitt 3.2). (b) Die Widerrufsfunktion nennt statt einer Internetadresse einen „anderen geeigneten Hinweis“: die Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ im Terminbereich und den Link „Termin verwalten“ in der Bestätigungs-E-Mail; die Adresse der Seite fehlt (B5). (c) „… dass die Dienstleistungen … beginnen soll“ steht im Singular des Gesetzestexts (B2). (d) Das Widget zeigt die Belehrung aufklappbar in der Zusammenfassung vor dem Knopf, die Bestätigungs-E-Mail enthält sie als Text (H1). (e) Die Fiktion gilt nur, wenn das Muster inhaltlich und gestalterisch dem Gesetz entspricht; Zeilenumbrüche, Überschriften und die Aufzählung im Formular sind unsere Darstellung (B6).
**Fundstelle im Text.** Abschnitt 3.6, Abschnitt 3.2 (Lieferkosten-Klammer und Widerrufsfunktion mit Adresse der Widerrufsseite bei den Funktionen), Abschnitt 3.9, Abschnitt 3.10 („Vertrag widerrufen“); frühere Punkte H1, B1, B2, B5, B6; Programm: `widerrufsbelehrung`, Muster in `docs/rechtliches/quellen/`.
**Unsere Annahme.** Ja: Die Abweichungen sind die Ausfüllung der Lücken, die das Muster vorsieht, oder der Gesetzestext selbst; die aufklappbare Darstellung ist zulässig, weil sie vor dem Absenden vollständig erreichbar ist.
**Alternative.** Die Klammer zu den Lieferkosten streichen; die Widerrufsfunktion zusätzlich mit der Adresse der Seite des Betriebs nennen; die Belehrung ohne Aufklappen offen anzeigen; „beginnen sollen“ im Plural.
### Q13: Gäste: Haken zum vorzeitigen Beginn und Wertersatz
**Frage.** Der Haken „Vorzeitiger Beginn“ (Abschnitt 3.7) wird nur Verbrauchern bei Leistungen mit Preis gezeigt, wenn der Termin vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt; bei Anfragen mit Preis immer, weil der Tag der Annahme nicht feststeht. Die Frist rechnen wir mit 14 Tagen ab dem Tag nach dem Vertragsschluss im Berliner Kalender (§§ 187, 188, 193 BGB), gerechnet ab Buchungszeitpunkt plus Haltezeit. (a) Genügt der Haken (Verlangen, Kenntnis, Wertersatz) in dieser Form? (b) Der Absatz zum Wertersatz steht immer in der Belehrung, auch wenn der Gast keinen vorzeitigen Beginn verlangt hat, weil das Muster ihn für Dienstleistungen vorsieht (B4). Ist das unschädlich? (c) Liegt der Termin nach Ablauf der Frist, zeigen wir keinen Haken: stimmt das?
**Fundstelle im Text.** Abschnitt 3.7 (Haken „Vorzeitiger Beginn“), Abschnitt 3.6 (Absatz „Haben Sie verlangt …“); früherer Punkt B4; Programm: `ZUSTIMMUNG_VORZEITIG`, `brauchtZustimmungVorzeitig`.
**Unsere Annahme.** Ja zu (a) bis (c): Der Haken wirkt nur, wo ein Widerrufsrecht noch besteht und die Leistung vor Fristende beginnt; der Muster-Absatz zum Wertersatz bleibt unverändert, um die Fiktion nicht zu gefährden.
**Alternative.** Den Haken bei jeder Buchung mit Preis zeigen; den Wertersatz-Absatz nur bei gesetztem Haken in die Belehrung aufnehmen (Abweichung vom Muster).
### Q14: Anfrage mit Festpreis, Bestätigungslink und Seitenknopf als Bestellung
**Frage.** Wann ist die Buchung eines Gastes eine Bestellung mit Zahlungspflicht im Sinne von § 312j Abs. 3 BGB? Unser Ablauf: Bei einer verbindlichen Buchung mit Preis trägt der Knopf im Widget die Aufschrift „Zahlungspflichtig buchen“; der Gast bestätigt dann per Link in einer E-Mail, und die Bestätigungsseite hat den Knopf „Zahlungspflichtig bestätigen“; erst damit kommt der Vertrag zustande. Bezahlt wird vor Ort. Bei einer Terminanfrage, auch mit Festpreis, heißen die Knöpfe „Termin anfragen“ und „Anfrage absenden“, der Vertrag kommt erst mit der Annahme durch den Betrieb zustande. Ohne Preis lauten die Knöpfe „Termin buchen“ und „Termin bestätigen“. Genügt das? Muss der Knopf einer Anfrage mit Festpreis ebenfalls „zahlungspflichtig“ heißen? Ist der Seitenknopf auf der Bestätigungsseite die maßgebliche Bestellung?
**Fundstelle im Text.** Abschnitt 3.10 (Knopftexte), Abschnitt 2.2 Punkt 2; Programm: `knopfText`.
**Unsere Annahme.** Ja: Die zahlungspflichtige Handlung ist die Bestätigung auf der Bestätigungsseite; bei einer Anfrage entsteht die Zahlungspflicht erst mit der Annahme, die der Betrieb erklärt und nicht der Gast.
**Alternative.** Auch den Knopf einer Anfrage mit Festpreis „Zahlungspflichtig anfragen“ nennen; bei einem Preis den Preis am Knopf zeigen.
### Q15: Einstufung als Freizeitleistung und Hinweis im Portal
**Frage.** Im Kundenportal stuft der Betrieb selbst ein, ob seine Termine Freizeitveranstaltungen zu einem festen Termin sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB); kreuzt er das an, zeigt der Terminplaner keine Widerrufsbelehrung, kein Formular und keine Widerrufsfunktion, und die Bestätigung nennt den Satz aus Abschnitt 3.9. Der Hinweis dazu im Portal lautet:
> Nur ankreuzen, wenn deine Termine Freizeitveranstaltungen zu einem festen Termin sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB), zum Beispiel ein einzelner Tanzabend, ein Kurs oder ein Escape Room. Nach unserer Einschätzung gilt bei Friseur, Kosmetik, Nagel- und Fußpflege, Tattoo, Fotoshootings, Coaching und Beratung in der Regel ein Widerrufsrecht; bei Massage und Wellness ist die Einordnung unklar, im Zweifel gilt ein Widerrufsrecht. Kreuzt du es an, zeigt der Terminplaner keine Widerrufsbelehrung. Kreuzt du es zu Unrecht an, können deine Gäste noch bis zu 12 Monate und 14 Tage widerrufen. Das ist keine Rechtsberatung: Im Zweifel nicht ankreuzen oder dich rechtlich beraten lassen.
Ist diese Einschätzung vertretbar, vor allem für Fotoshootings, Coaching, Beratung, Tattoo und Massage? Genügt „Das ist keine Rechtsberatung“, oder haftet WEBklar, wenn ein Betrieb zu Unrecht ankreuzt und Gäste noch bis zu 12 Monate und 14 Tage widerrufen können? Ein zweiter Hinweis im Portal (`WIDERRUF_HINWEIS`) erklärt dem Betrieb, dass Privatpersonen eine Buchung 14 Tage nach Vertragsschluss widerrufen können (bei Anfragen zählt die Annahme), dass das Widerrufsrecht seiner Stornoregel vorgeht, dass bei vorzeitigem Beginn Wertersatz geschuldet sein kann (§ 357a Abs. 2 BGB) und dass der Terminplaner Belehrung und Knopf „Vertrag widerrufen“ automatisch zeigt.
**Fundstelle im Text.** Abschnitt 3.9 (Satz „kein Widerrufsrecht“), Leistungsbeschreibung Nr. 4 Abs. 8 und Nr. 11 Abs. 1 (die Einstufung trägt der Kunde); Programm: `FREIZEIT_HINWEIS`, `WIDERRUF_HINWEIS`, `zeigtWiderruf`.
**Unsere Annahme.** Friseur, Kosmetik, Nagel- und Fußpflege, Tattoo, Fotoshootings, Coaching und Beratung fallen in der Regel nicht unter die Ausnahme; bei Massage und Wellness ist die Einordnung unklar, im Zweifel besteht ein Widerrufsrecht. Der Hinweis stellt die Einstufung klar dem Betrieb zu.
**Alternative.** Die Einstufung nicht dem Betrieb überlassen: Der Terminplaner zeigt die Belehrung immer, die Freizeit-Ausnahme gibt es nicht; oder die Beispiele im Hinweis streichen.
### Q16: Storno-Muster (50 Prozent, 24 Stunden) und Wegfall bei kostenlosen Leistungen
**Frage.** Die Vorlagen schlagen dem Betrieb Stornobedingungen vor, zum Beispiel für Salon, Kosmetik und Beratung:
> Sie können Ihren Termin bis 24 Stunden vorher kostenlos absagen oder verschieben (Link in der Bestätigungsmail). Danach oder bei Nichterscheinen berechnen wir für den freigehaltenen Termin 50 % des Preises. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist. Ihr gesetzliches Widerrufsrecht bleibt unberührt.
(Bei Tattoo und Fotografie 48 Stunden.) Im Portal steht neben dem Textfeld der Hinweis:
> Das ist ein Muster, kein Rechtstext. Bitte prüfe es und passe es an deine Bedingungen an.
(a) Hält das Muster einer Kontrolle nach § 307 BGB (und § 309 Nr. 5 BGB gegenüber Verbrauchern) stand, soweit es als Vorschlag für den Betrieb dient? (b) Bei Leistungen ohne Preis entfallen der Vorschlag und der Pflicht-Haken „Ich habe die Stornobedingungen gelesen.“. Genügt das? (c) Die Bestätigungs-E-Mail G02 zeigt den Stornotext und im Block „kein_widerruf“ den Satz „Absagen richten sich nach den Stornobedingungen“ auch bei kostenlosen Buchungen, und die Einbauanleitung für Mitarbeiter nennt den Stornotext unabhängig vom Preis. Ist das bei kostenlosen Leistungen irreführend? Wir wollen für G02 einen neutralen Satz festlegen (Checkliste, Abschnitt 7.4).
**Fundstelle im Text.** Abschnitt 3.7 (Haken „Stornobedingungen“), Abschnitt 3.9 (G02); Programm: `stornoText`, `STORNO_PROZENT`, `pruefeEingabe`, `STORNO_MUSTER_HINWEIS`.
**Unsere Annahme.** Der Vorschlag ist ein Muster mit Nachweisvorbehalt und dem Hinweis auf das Widerrufsrecht; der Betrieb prüft und passt ihn an. Ohne Preis gibt es nichts zu stornieren. Der Satz in G02 wird für kostenlose Buchungen neutral gefasst.
**Alternative.** Keinen Stornovorschlag mitliefern; oder 50 Prozent durch eine feste Gebühr oder einen Staffelsatz ersetzen.
### Q17: Datenschutz- und Impressum-Link; Widerrufssatz am Erinnerungshaken
**Frage.** (a) Der Datenschutz-Hinweis am Buchungsformular verweist auf die Datenschutzerklärung des Betriebs; das Widget ließe den Link sonst still weg. Deshalb verlangt das Bestell-Gate vor der Bestellung die Adressen von Impressum und Datenschutzerklärung (H3). Ist die Pflicht ausreichend, oder müssen Links zu Datenschutzerklärung und Impressum direkt am Haken stehen? (b) Der Erinnerungshaken endet mit „Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.“ (Art. 7 Abs. 3 DSGVO), ohne Widerrufsweg und ohne Link am Haken; die Einzelheiten stehen im Datenschutz-Absatz (H2). Genügt das?
**Fundstelle im Text.** Abschnitt 3.7 (Haken „Erinnerung“), Abschnitt 3.8 (Datenschutz-Hinweis); frühere Punkte H2, H3; Programm: `ZUSTIMMUNG_ERINNERUNG`, `formularHinweis`, `bestellpruefung`.
**Unsere Annahme.** Ja: Der Satz am Haken informiert vor der Einwilligung über das Recht zum Widerruf, die Einzelheiten und der Weg stehen im Hinweis und im Datenschutz-Absatz.
**Alternative.** Den Widerrufsweg („über den Link in der E-Mail oder per Nachricht an {{E-Mail}}“) in den Haken schreiben; Links zu Datenschutzerklärung und Impressum neben den Haken setzen.
### Q18: Datenschutz-Absatz auf der Kundenseite: Einfügen durch WEBklar im Preis
**Frage.** Leistungsbeschreibung Nr. 4 Abs. 9: Liegt die Datenschutzerklärung in der von WEBklar betreuten Website, fügt WEBklar beim Einbau den Datenschutz-Absatz für die Online-Terminbuchung ein, das gehört zur Einrichtung und wird nicht auf das Stundenkontingent angerechnet; sonst erhält der Kunde den Absatz als Textbaustein. Der Kunde bleibt für seine Datenschutzerklärung verantwortlich; fällt WEBklar ein offensichtlicher Widerspruch auf, weist WEBklar darauf hin, eine Prüfpflicht entsteht nicht. (a) Ist das Einfügen eines Mustertextes durch WEBklar eine Rechtsdienstleistung (§ 2 RDG), oder bleibt es Technik und Mustertext (Nr. 11 Abs. 1)? (b) Reicht die Abgrenzung der Verantwortung? (c) Dieselbe Regel steht in der Leistungsbeschreibung der Website-Analyse (Nr. 4 Abs. 4); wir wollen sie für beide gleich halten.
**Fundstelle im Text.** Abschnitt 3.4 (Nr. 4 Abs. 9, Nr. 11 Abs. 1); `docs/rechtliches/leistungsbeschreibung-website-analyse.md` Nr. 4 Abs. 4; Programm: `datenschutzAbsatz`.
**Unsere Annahme.** Das Einfügen eines unveränderten Mustertextes mit Hinweis ist keine Rechtsdienstleistung im Einzelfall; die Verantwortung bleibt beim Kunden.
**Alternative.** WEBklar fügt nichts ein und liefert nur den Textbaustein; oder WEBklar fügt ein und der Kunde bestätigt den Text ausdrücklich.
### Q19: Preisangabe nach § 19 UStG; Preis am Knopf
**Frage.** (a) Die Einrichtung steht überall mit „149 € einmalig, ohne Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG“ (Haken 4, Leistungsbeschreibung Nr. 5 Abs. 2, K15: „einmalig, ohne Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG; der Terminplaner läuft, solange Dein Wartungs-Abo läuft“). Früher stand bei den News „inklusive Umsatzsteuer“, das haben wir korrigiert. Ist die Angabe als Endpreis richtig, solange WEBklar Kleinunternehmer bleibt, und was ist bei Überschreiten der Grenze zu tun? (b) Der Knopf trägt den Preis: „Zahlungspflichtig bestellen · 149 €“. Ist der Zusatz mit § 312j Abs. 3 BGB vereinbar und nötig?
**Fundstelle im Text.** Abschnitt 3.1 (Haken 4 und Knopf), Abschnitt 3.4 (Nr. 5); Programm: `ustHinweis`, `TERMINE_PREIS`, `termineConsent`.
**Unsere Annahme.** WEBklar bleibt Kleinunternehmer (der Inhaber bestätigt das, Abschnitt 7.1); der Preis am Knopf schadet nicht, weil die gesetzlichen Worte „zahlungspflichtig bestellen“ unverändert davor stehen.
**Alternative.** Knopf ohne Preis und den Preis direkt darüber zeigen; bei Überschreiten der Kleinunternehmergrenze Preise und Texte neu fassen (neues Fassungsdatum).
### Q20: Pflichtinformationen (Art. 246a § 1 EGBGB) als Haken und in K15
**Frage.** Haken 4 bestätigt, dass der Besteller die Pflichtinformationen gelesen hat: Leistung (Einrichtung des Terminplaners für diese Website: ein Widget an einer Stelle, gestaltet nach dem Fragebogen, mit Einbau und Datenschutz-Absatz), Gesamtpreis, voraussichtliche Dauer, Ende mit dem Wartungs-Abo, und dass er die Widerrufsbelehrung gelesen hat. Genügen Haken 4 zusammen mit der Belehrung, den versionierten Links auf Leistungsbeschreibung und AVV und der Bestellbestätigung K15 (Zustimmungstexte und PDF-Anhänge) den Informationspflichten nach Art. 246a § 1 Abs. 1 EGBGB? Wird zwischen Klick und Zahlung eine neue Fassung veröffentlicht, schickt K15 die Unterlagen der Fassung, der der Kunde zugestimmt hat (der vereinbarten Fassung), nicht die aktuelle; fehlen sie, geht K15 ohne Anhänge und das Team sendet sie von Hand. Ist das ausreichend?
**Fundstelle im Text.** Abschnitt 3.1 (Haken 4), Abschnitt 3.4 (Nr. 5), Abschnitt 2.1 Schritt 6; Programm: `k15Rechtsunterlagen`, `onFeaturePaid`, `legalPdfAttachments`.
**Unsere Annahme.** Ja: Die Informationen stehen vor der Bestellung im Text der Seite und in den Unterlagen; der Haken macht die Kenntnisnahme nachweisbar; K15 gibt sie auf einem dauerhaften Datenträger wieder.
**Alternative.** Die Pflichtinformationen als eigenen Textblock auf der Bestellseite und in K15 im Wortlaut wiederholen, statt sie im Haken zu bündeln.
### Q21: Freischaltung durch das Team mit Zustimmung in Textform; K16 mit PDFs
**Frage.** Ohne Bestellung (Pilot, Kulanz) schaltet das Team einen Terminplaner im Modus „on“ nur frei, wenn der Kunde vorher in Textform (Chat im Kundenportal oder E-Mail) zugestimmt hat, außer bei Pilotadressen. Das Portal speichert Datum, Weg, die Fassung beider Unterlagen und den Namen des Mitarbeiters (ohne Stripe-Sitzung, IP und Browser); WOMS liefert dafür eine Textvorlage, die Leistungsbeschreibung und AVV in der Fassung verlinkt und um „Ich stimme zu“ sowie die Bestätigung bittet, dass das Angebot nicht im Gesundheitsbereich liegt. Danach geht K16 mit Leistungsbeschreibung und AVV als PDF an den Kunden. Genügt das? (a) Zustimmung durch eine Chat-Antwort für den AVV (Art. 28 Abs. 9 DSGVO) und die Leistungsbeschreibung; (b) der Nachweis ist der Eintrag des Mitarbeiters, die Chat-Nachricht bleibt im Portal; (c) K16 nennt die Anhänge nicht im Text und ist die Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger; (d) für diesen Weg gibt es keine Widerrufsbelehrung (kein Kauf, kein Preis); (e) auch das Wiedereinschalten eines abgeschalteten Terminplaners verlangt dieselbe Textform.
**Fundstelle im Text.** Abschnitt 3.5 (Vorbemerkung Abs. 2), Abschnitt 2.1 (Freischaltung ohne Bestellung); Programm: `termineTextformNoetig`, `textformFuerAktivierung`, `adminActivate`, `textformNachweisText`, `meldeFreigeschaltet`; Zusammenhang mit Q7.
**Unsere Annahme.** Ja: Textform genügt für die Zustimmung zu Leistungsbeschreibung und AVV, der Nachweis des Mitarbeiters mit dem Chatverlauf im Portal ist hinreichend, und K16 liefert den dauerhaften Datenträger.
**Alternative.** Die Zustimmung durch den Kunden selbst im Portal (Haken) einholen, auch für Kulanzfälle; K16 im Text auf die Anhänge hinweisen lassen.
### Q22: BFSG-Satz ohne Konformitätszusage
**Frage.** Leistungsbeschreibung Nr. 11 Abs. 2 sagt: Das Widget ist für die Bedienung mit Tastatur und Hilfstechniken gestaltet (Beschriftungen, Fokusführung, Fehlermeldungen als Live-Region); eine Konformität nach WCAG 2.1 AA oder EN 301 549 sagt WEBklar nicht zu; ob der Kunde als Dienstleistungserbringer unter das BFSG fällt (Ausnahme für Kleinstunternehmen, § 3 Abs. 3 BFSG), entscheidet und prüft der Kunde. Ist die Formulierung ohne Konformitätszusage zulässig und für den Kunden klar genug? Nach unserem Stand gab es für das Widget bisher keinen Lauf mit einem automatischen Prüfwerkzeug oder einem Screenreader.
**Fundstelle im Text.** Abschnitt 3.4 (Nr. 11 Abs. 2).
**Unsere Annahme.** Ja. Der Satz sagt nur, was gestaltet wurde, und weist die Prüfung des BFSG dem Kunden zu.
**Alternative.** Den Satz streichen; oder eine Prüfung des Widgets beauftragen und die Aussage danach anpassen.
### Q23: Nachweis der Bestellung mit IP-Adresse und Browser; Aufbewahrung drei Jahre
**Frage.** Beim Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen“ speichert das Portal als Nachweis die gezeigten Texte und Fassungen, den Zeitpunkt, die Stripe-Sitzung, IP-Adresse und Browserkennung, das Konto und die angemeldete Person. Die Datenschutzerklärung sagt dazu:
> Bestellen Sie eine Funktion (News-Pinnwand, Terminplaner), speichern wir als Nachweis die Texte und Fassungen, denen Sie zugestimmt haben, den Zeitpunkt Ihres Klicks auf „Zahlungspflichtig bestellen“, die Stripe-Sitzung, IP-Adresse und Browserkennung sowie Ihr Konto und die angemeldete Person. Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 lit. b, c und f DSGVO; unser berechtigtes Interesse ist der Nachweis des Vertragsschlusses und der Zustimmungen, insbesondere für den Widerruf. Diese Angaben löschen wir drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem Ihr letztes Abo endet. Den Entwurf Ihres Fragebogens speichern wir bis zu 90 Tage nach Ihrer letzten Änderung und löschen ihn danach, wenn Sie nichts bestellt haben.
Ist die Speicherung der IP-Adresse und der Browserkennung für den Nachweis des Vertragsschlusses und der Zustimmungen erforderlich (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) und die Aufbewahrung bis drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem das letzte Abo endet, angemessen? Genügt die Information in der Datenschutzerklärung?
**Fundstelle im Text.** Abschnitt 2.1 Schritt 4, Datenschutzerklärung § 7 (Hausrunde); Programm: `speichereZustimmung`, `zustimmungFuerSitzung`, `findDueDeletions` (Löschung der Nachweise gemeinsam mit den Abo-Daten des Kunden).
**Unsere Annahme.** Ja: Der Nachweis dient dem Widerrufsrecht und der Beweisführung; die Frist entspricht der regelmäßigen Verjährung samt Ablauf des Jahres.
**Alternative.** IP-Adresse und Browserkennung weglassen (nur Zeit, Texte, Konto); oder eine kürzere Frist, etwa bis zum Ablauf der Widerrufsfrist und der Gewährleistung.
### Q24: Rollen in Abschnitt 6c; Entwurfsaufbewahrung 90 Tage
**Frage.** Die Datenschutzerklärung von WEBklar (Abschnitt 6c) beschreibt WEBklar als Auftragsverarbeiter für die Daten der Gäste und als Verantwortlichen für die Betriebsdaten im Kundenportal, den Entwurf des Fragebogens und die Bestellung (C1). (a) Stimmt die Rollenverteilung? (b) Der Satz „mit der Buchung speichern wir die IP-Adresse nicht“ ist durch einen Test belegt (Buchung ohne IP und Browser-Kennzeichen); für den Missbrauchsschutz merkt sich der Server Zeitpunkte je IP-Adresse nur im Arbeitsspeicher (C2). Genügt die Darstellung? (c) Anfragen von Gästen leitet WEBklar an den Kunden weiter (A4). (d) Entwürfe aus dem Fragebogen ohne Bestellung löscht WEBklar 90 Tage nach der letzten Änderung: Ist diese Frist zweckgebunden und angemessen?
**Fundstelle im Text.** Abschnitt 2.1 Schritt 2, Anlage A Nr. 8 und Nr. 9 Abs. 7; Datenschutzerklärung 6c (`docs/rechtliches/termine-datenschutz-6c.md`, Hausrunde); frühere Punkte C1, C2, A4; Programm: `ENTWURF_TAGE`.
**Unsere Annahme.** Die Rollen sind richtig verteilt (wie beim Abschnitt 6b der Website-Analyse); 90 Tage Entwurf sind angemessen, weil Kunden Fragebögen über Wochen ausfüllen.
**Alternative.** Entwürfe kürzer aufbewahren (30 Tage) oder nur auf ausdrückliches Speichern des Kunden.
### Q25: Mindestlaufzeit des Wartungs-Abos und Terminplaner
**Frage.** Das Wartungs-Abo hat eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten (§ 8 der Abo-Bedingungen) und ist danach zum Monatsende kündbar. Der Terminplaner hat keine eigene Laufzeit und kein Sonderkündigungsrecht; er endet mit dem Abo. Bestellbar ist er nur bei aktivem Abo ohne vorgemerkte Kündigung (Abschnitt 2.1 Schritt 1). (a) Ist es unbedenklich, dass der Kunde 149 € einmalig für etwas zahlt, das mit dem Abo enden kann, zum Beispiel wenn die Mindestlaufzeit bald endet? (b) Reicht Haken 4 („der Terminplaner endet mit dem Wartungs-Abo“) für die Transparenz, oder braucht die Bestellseite einen Hinweis auf das Ende der laufenden Mindestlaufzeit?
**Fundstelle im Text.** Abschnitt 3.1 (Haken 4), Abschnitt 3.4 (Nr. 8 Abs. 1 und 5), Abo-Bedingungen § 8 (`public/abo-bedingungen.html`); Programm: `bestellbar`, `laeuft`.
**Unsere Annahme.** Ja: Ohne vorgemerkte Kündigung läuft das Abo weiter; wird es später gekündigt, greift die Erstattung nur vor der Freischaltung, danach hat der Kunde den Terminplaner genutzt.
**Alternative.** Auf der Bestellseite das Ende der Mindestlaufzeit anzeigen; bei Beendigung in den ersten Monaten nach der Freischaltung anteilig erstatten.
### Q26: Nachweis der Gäste: Hash und Archiv der Textfassung
**Frage.** Die Buchung eines Gastes speichert als Nachweis die Fassung der Gästetexte, den Zeitpunkt, den Text des Buchungsknopfs, die Anrede und Hashes der gezeigten Texte, nicht diese Texte selbst. WEBklar archiviert jede Fassung der Gästetexte (Hinweis am Formular, Texte der Haken, Datenschutz-Absatz, Belehrung für Gäste) mit Platzhaltern für die Betriebsangaben bis drei Jahre nach dem Ende des Terminplaners. Die Betriebsangaben (Name, Anschrift, Stornotext, Stunden der Erinnerung, Aufbewahrung) ändern sich später; der Stornotext hat eine eigene Version. Genügt der Hash zusammen mit dem Archiv der Textfassung, um die Zustimmung eines Gastes nachzuweisen? Der Nachweis beruht auf dem Textstand des Servers zum Zeitpunkt der Buchung, nicht auf dem, was das Widget angezeigt hat; wird die Fassung während der Haltezeit von 30 Minuten gewechselt, können beide abweichen (Änderungen sollen außerhalb der Stoßzeiten eingespielt werden).
**Fundstelle im Text.** Abschnitt 2.2 Punkt 5, Abschnitt 3.5 (AVV Nr. 8 Abs. 5); Archiv `docs/rechtliches/archiv/termine-gaestetexte-2026-10-05.md`; Programm: `baueNachweis`, `baueArchiv`.
**Unsere Annahme.** Ja: Mit der Fassung, dem Archiv und den Betriebsangaben des Zeitpunkts lässt sich der gezeigte Wortlaut rekonstruieren; das genügt für den Nachweis, ohne Volltexte je Buchung zu speichern.
**Alternative.** Den vollständigen Text je Buchung speichern (mehr Daten, mehr Speicher); oder den Text je Betrieb und Fassung einmal als Schnappschuss ablegen.
## 5. Fundstellen im Code
+119
View File
@@ -139,6 +139,7 @@ function mailText(rel) {
lies(rel)
.replace(/<!--[\s\S]*?-->/g, ' ')
.replace(/<style[\s\S]*?<\/style>/g, ' ')
.replace(/<script[\s\S]*?<\/script>/g, ' ')
.replace(/<\/?(?:strong|b|em|i|u|span|a)(?:\s[^>]*)?>/g, '')
.replace(/<[^>]+>/g, ' ')
.replace(/&nbsp;/g, ' ')
@@ -195,6 +196,8 @@ function quellen() {
lies('docs/rechtliches/termine-hinweise.md'),
// Mailvorlage G02 (Hinweise zum Widerrufsrecht in der Bestätigung)
mailText('server/mail-templates/G02 Termin bestaetigt.html'),
// Datenschutzerklärung von WEBklar (Absatz zur Funktionsbestellung in § 7, zitiert in Q23)
mailText('public/datenschutz.html'),
// früherer Text des News-Hakens (Korrekturvermerk in der Spezifikation)
lies('docs/superpowers/specs/2026-09-30-funktionen-news-design.md'),
// Hinweise im Kundenportal und Storno-Vorschläge der Vorlagen
@@ -377,3 +380,119 @@ test('paket_konsistenz_abo_ende: LB Nr. 8, AVV Nr. 9, 6c und K22 nennen 30 Tage
const drei = norm(abschnitt(2).split('### 2.3 ')[1].split('### 2.4 ')[0])
assert.ok(drei.includes('30 Tage') && drei.includes('Rückkehr') && drei.includes('spätestens am folgenden Tag'))
})
// ------------------------------------------------------------------------------------------------ Fragen Q1 bis Q26 (Task F15b)
const FRAGE_TEILE = ['**Frage.**', '**Fundstelle im Text.**', '**Unsere Annahme.**', '**Alternative.**']
/** Fragen aus Abschnitt 4: [{ nr, titel, text, teile: { frage, fundstelle, annahme, alternative } }] in der Reihenfolge des Pakets. */
function fragen() {
const text = abschnitt(4)
const treffer = [...text.matchAll(/^### Q(\d+): (.+)$/gm)]
return treffer.map((m, i) => {
const ende = i + 1 < treffer.length ? treffer[i + 1].index : text.length
const rumpf = text.slice(m.index, ende)
const stellen = FRAGE_TEILE.map((marke) => rumpf.indexOf(marke))
const teile = {}
;['frage', 'fundstelle', 'annahme', 'alternative'].forEach((name, k) => {
if (stellen[k] < 0) return
const bis = k + 1 < stellen.length ? stellen[k + 1] : rumpf.length
teile[name] = rumpf.slice(stellen[k] + FRAGE_TEILE[k].length, bis).trim()
})
return { nr: Number(m[1]), titel: m[2], text: rumpf, teile, stellen }
})
}
test('paket_marker_und_fragen: Q1 bis Q26 lückenlos, je vier Teile, jede Frage verwiesen, jeder Marker hat seine Frage', () => {
const alle = fragen()
assert.deepEqual(alle.map((f) => f.nr), Array.from({ length: 26 }, (_, i) => i + 1), 'lückenlos Q1 bis Q26 in dieser Reihenfolge')
assert.ok(!abschnitt(4).includes('Task F15b'), 'der Platzhalter von F15a ist ersetzt')
for (const f of alle) {
assert.ok(f.titel.trim().length >= 5, `Q${f.nr}: Titel`)
assert.ok(f.stellen.every((p) => p >= 0) && f.stellen.every((p, k) => k === 0 || p > f.stellen[k - 1]), `Q${f.nr}: vier Teile in der Reihenfolge Frage, Fundstelle, Annahme, Alternative`)
for (const [name, inhalt] of Object.entries(f.teile)) assert.ok(inhalt.length >= 20, `Q${f.nr}: ${name} ist leer`)
assert.ok(!/Task F15|TODO|\?\?\?/.test(f.text), `Q${f.nr}: kein Platzhalter`)
}
// jeder Marker nennt eine vorhandene Frage, und jede Frage wird mindestens einmal verwiesen
const verwiesen = new Set(marker(PAKET))
for (const q of verwiesen) assert.ok(q >= 1 && q <= 26 && alle.some((f) => f.nr === q), `⚖ Q${q} ohne ### Q${q}`)
for (const f of alle) assert.ok(verwiesen.has(f.nr), `Q${f.nr} wird nirgends mit ⚖ verwiesen`)
// Q4 (D7): News-Altkunden
const q4 = alle[3]
for (const wort of ['News', '§ 356 Abs. 3', 'Altkunden']) assert.ok(q4.text.includes(wort), `Q4 nennt „${wort}“`)
assert.ok(q4.teile.frage.includes('[Anzahl'), 'Q4: die Zahl der Fälle liefert der Inhaber')
})
/** Zeilen der Zuordnungstabelle in Abschnitt 6.3: Kennung -> { punkt, wo }. */
function zuordnung() {
const text = abschnitt(6).split('### 6.3 ')[1]
assert.ok(text, '6.3')
const zeilen = text.split('\n').filter((z) => /^\| [HABC]\d /.test(z))
const tabelle = {}
for (const z of zeilen) {
const zellen = z.replace(/^\|\s*|\s*\|$/g, '').split(' | ')
assert.equal(zellen.length, 3, z)
assert.ok(!(zellen[0] in tabelle), `Kennung doppelt: ${zellen[0]}`)
tabelle[zellen[0]] = { punkt: zellen[1], wo: zellen[2] }
}
return tabelle
}
test('paket_offene_punkte_abgedeckt: jeder Punkt der entfernten Listen steht in einer Frage oder hat in Abschnitt 6 einen Grund', () => {
const erwartet = [
...[1, 2, 3, 4].map((n) => `H${n}`),
...[1, 2, 3, 4, 5, 6].map((n) => `A${n}`),
...[1, 2, 3, 4, 5, 6].map((n) => `B${n}`),
...[1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8].map((n) => `C${n}`),
]
const tabelle = zuordnung()
assert.deepEqual(Object.keys(tabelle), erwartet, 'jede Kennung genau einmal, in dieser Reihenfolge')
const alle = fragen()
for (const kennung of erwartet) {
const { punkt, wo } = tabelle[kennung]
assert.ok(punkt.length >= 10, `${kennung}: Punkt benannt`)
const frage = /^Q(\d+)$/.exec(wo)
if (frage) {
// Zuordnung zu einer Frage: die Kennung steht in der „Fundstelle im Text“ genau dieser Frage
const f = alle.find((x) => x.nr === Number(frage[1]))
assert.ok(f, `${kennung}: Frage ${wo} fehlt`)
assert.ok(new RegExp(`\\b${kennung}\\b`).test(f.teile.fundstelle), `${kennung} steht nicht in der Fundstelle von ${wo}`)
} else {
// sonst nur mit Begründung (hier) und nur die drei dokumentierten Fälle
assert.ok(wo.startsWith('hier: ') && wo.length > 40, `${kennung}: Grund fehlt`)
assert.ok(['B3', 'C5', 'C6'].includes(kennung), `${kennung} muss in einer Frage stehen`)
for (const f of alle) assert.ok(!new RegExp(`\\b${kennung}\\b`).test(f.teile.fundstelle), `${kennung} steht schon in Q${f.nr}`)
}
}
// jede Kennung in den Fragen ist in der Tabelle bekannt
for (const f of alle) {
for (const m of f.teile.fundstelle.matchAll(/\b([HABC]\d)\b/g)) assert.ok(erwartet.includes(m[1]), `Q${f.nr}: unbekannte Kennung ${m[1]}`)
}
})
test('paket_offene_punkte_abgedeckt: die Hinweise der Reviews (Kanzlei-Quellen) stehen in der passenden Frage', () => {
const alle = fragen()
const frage = (n) => alle[n - 1].text
const hat = (n, ...woerter) => { for (const w of woerter) assert.ok(frage(n).includes(w), `Q${n} nennt „${w}“`) }
hat(1, 'Verbraucher', 'Unternehmer')
hat(2, 'Zahlungseingang', 'K15')
hat(3, '§ 356 Abs. 5 Nr. 2', '§ 357a Abs. 2', 'dauerhaften Datenträger')
hat(5, 'Gesamtpreis', 'Arbeitsblatt', 'Stundenaufwand')
hat(6, 'abo_ende_vor_einrichtung', 'abo_ende', 'Nr. 8 Abs. 4', '§ 307')
hat(7, 'unlockedByPurchase', 'ausgenommen', 'Pilot', 'Kulanz')
hat(8, '§ 309 Nr. 7', 'Höchstbetrag', 'Einstellung')
hat(9, 'disabledAt', 'Terminanfragen', 'Rückkehr', 'Sicherung')
hat(10, 'unverzüglich', 'Absagegrund', 'Zählungen', 'Drittländer', 'Kalender')
hat(11, 'Erstattung', 'ablehnt', 'Art. 9')
hat(12, 'Lieferkosten', 'Gesetzlichkeitsfiktion')
hat(14, '§ 312j Abs. 3')
hat(16, 'G02', '§ 307', 'kostenlosen')
hat(19, '§ 19 UStG', '· 149 €')
hat(20, 'vereinbarten Fassung', 'Art. 246a § 1')
hat(21, 'Textform', 'K16', 'Art. 28 Abs. 9')
hat(22, 'BFSG')
hat(23, 'drei Jahre', 'Browserkennung')
hat(24, '90 Tage')
hat(25, 'Mindestlaufzeit')
hat(26, 'Hash', 'Archiv', 'Haltezeit')
})